Weil
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pfefferlein beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Ich möchte gern beide Fragen zusammenhängend beantworten. Seit 2019 ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft zuständige Agrarbehörde für Förderanträge zur Gewährung flächenbezogener Agrarbeihilfen. Die Unterscheidung zwischen Landwirtschaft und Liebhaberei erfolgt nicht anhand des Personenidents, den die Agrarverwaltung für die Registrierung von Förderanträgen vergibt. Der Personenident ist eine Identifikation für alle gestellten Förderanträge über die Jahre hinweg für einen Betriebsinhaber gemäß den europarechtlichen Vorgaben. So ist ein Gartenbaubetrieb mit Fläche unter Glas und Kunststoff unterhalb der Mindestbetriebsgröße von 1 Hektar beihilfiger Fläche nicht antragsberechtigt für Direktzahlungen und erhält deshalb keinen Personenident, obwohl der Gartenbaubetrieb zur Landwirtschaft zählt und gewinnbringend im Haupterwerb bewirtschaftet sein kann. Dieser Gartenbaubetrieb kann aber eine investive ELER-Förderung erhalten haben und hat deshalb einen Personenident zur Registrierung der Förderanträge. Analog verhält es sich bei den Imkereien. Die Imkerei ist Landwirtschaft, erhält aber dann einen Personenident, wenn eine investive Förderung beansprucht wird, das Merkmal nach Einkommensteuergesetz unabhängig von einem Personenident. Vielen Dank.
