thueringer-landtag.de ↗

Lutz Liebscher

SPD 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe in den vergangenen Wochen viele persönliche Gespräche an den Thüringer Hochschulen geführt, sowohl mit den Hochschulleitungen, Personalvertretungen und auch den Studierenden. Die besorgniserregende Botschaft, die ich aus all diesen Gesprächen mitgenommen habe, ist, dass die finanziellen Belastungen infolge der von der CDU durchgesetzten Globalen Minderausgabe und der galoppierenden steigenden Energie- sowie Bewirtschaftungskosten die Hochschulen vor extreme Herausforderungen stellen, wenn es um die Aufrechterhaltung des Lehr- und Forschungsbetriebs geht. Gleichzeitig fordern Politik und Öffentlichkeit zu Recht von den Hochschulen eine effizientere Nutzung staatlich finanzierter personeller und sachlicher Ressourcen ein. Das Thüringer Hochschulgesetz, die Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025 sowie die Rahmenvereinbarung V und die damit verbundenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und jeder einzelnen Hochschule verweisen daher an zentralen Stellen immer wieder eindringlich auf die Notwendigkeit von vielfältiger Zusammenarbeit und Kooperation der Hochschulen sowohl untereinander als auch mit anderen öffentlichen Institutionen. Als öffentliche Einrichtungen unterliegen Hochschulen allerdings seit dem Steueränderungsgesetz von 2015 grundsätzlich nun auch in Bezug auf hoheitlich wahrgenommene Aufgaben einer Umsatzsteuerpflicht. Diese Neuerung betrifft aufgrund derzeit fehlender Bestimmungen explizit zahlreiche Leistungen, die im Rahmen von Kooperationen untereinander erbracht werden. Bis Ende dieses Jahres noch sorgt eine Übergangsregelung für die Umsatzsteuerbefreiung. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung schafft unter anderem eine rechtliche Grundlage dafür, dass die Zusammenarbeit der Hochschulen im Thüringer Hochschulgesetz noch in diesem Jahr näher ausgestaltet werden kann und so weiterhin auch über den 1. Januar 2022 hinaus umsatzsteuerbefreit bleibt. Unsere Hochschulen sind sehr an einer entsprechenden zügigen Regelung interessiert, die zusätzliche finanzielle Belastungen ihrer Haushalte vermeidet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht minder zukunftsweisend sind die im Entwurf des vorliegenden Mantelgesetzes weiteren Präzisierungen im Thüringer Hochschulgesetz, im Thüringer Bibliotheksgesetz und im Thüringer Pressegesetz. Transparenz ist im Forschungs- und Wissenschaftsbetrieb ein unverzichtbares Gut. Deshalb fordert die Digitalisierungsstrategie im Hochschulbereich von allen staatlichen Hochschulen im Freistaat die Einführung eines IT-basierten Forschungsinformationssystems – kurz FIS. Forschungsinformationssysteme erleichtern die strategische Planung von Vorhaben und Forschungsförderung sowie die dazugehörige Berichterstattung und vereinfachen so langfristig Arbeitsprozesse für Forschende. Das Wissenschaftsministerium ist in der Pflicht, den datenschutzrechtlich sicheren Betrieb der Forschungsinformationssysteme an den Hochschulen zu gewährleisten. Dies geschieht nun durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Landeshochschulgesetz. Übrigens, auch die Verarbeitung von Daten hochschulfremder Personen – zum Beispiel im Rahmen der eben angesprochenen hochschulübergreifenden Kooperationen – kann künftig über eine datenschutzrechtliche Vorschrift geregelt werden. Meine Fraktion unterstützt daher auch diese Bestimmung für einen sicheren Datenschutz im Zuge der Digitalisierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch auf die geplante Neufassung des Thüringer Bibliotheksgesetzes aufmerksam machen. Wie der Name schon sagt, ist die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena zugleich Hochschulbibliothek und Landesbibliothek des Freistaats Thüringen. Sie hat also eine Doppelfunktion. Was weniger bekannt ist: Es gibt bislang keine gesetzlich klar formulierte Abgrenzung der jeweiligen Aufgabenbereiche. Aus meiner Sicht besteht hier eine Lücke, die dankenswerterweise mit dem vorliegenden Entwurf endlich geschlossen werden kann. Zum einen wird so eine zeitgemäße Arbeitsgrundlage für die Angestellten der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek geschaffen. Zum Zweiten gibt es mehr Klarheit über die für die jeweilige Funktion zugewiesenen Landesmittel. Und drittens werden auch hier Regelungen hinsichtlich erwünschter Kooperationen getroffen. So ist es nur folgerichtig und daher zu befürworten, dass die sogenannte Pflichtexemplar-Regelung, das ist die Ablieferungspflicht für alle in Thüringen erfolgten Publikationen an die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, im Rahmen der neuen Aufgabendarstellung der Thüringer Landesbibliothek aus dem Thüringer Pressegesetz in das Thüringer Bibliotheksgesetz übertragen wird. Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend der Landesregierung für den vorliegenden Gesetzentwurf danken und nachdrücklich dafür werben. Wir stimmen der beantragten Ausschussüberweisung zu. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Alle Reden von Lutz Liebscher Protokoll ↗