Babette Pfefferlein
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir beraten hier darüber, wie die Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendung entlastet werden sollen, die mit dem Wechsel des Rechtskreises von aus der Ukraine geflüchteten Menschen einhergehen. Ich finde, dass hier erst einmal ein großes Lob ins Land gehen muss. Es soll an all die gehen, die sich in den vergangenen Monaten der Menschen angenommen haben, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen mussten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich möchte an dieser Stelle den Kommunen für ihre große Aufnahmebereitschaft danken, für die schnelle Bereitstellung von Hilfen. Die Städte und Gemeinden hatten einen großen Aufwand. Ohne die große Unterstützung der Zivilgesellschaft wäre das oft nicht zu stemmen gewesen. Deshalb ergeht hier auch ein großes Lob an die Ehrenamtlichen, ohne deren Engagement vieles nicht möglich gewesen wäre.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Nun erhielten alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, bis zum 31. Mai Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit dem 1. Juni kam der sogenannte Rechtskreiswechsel. Damit stehen den Geflüchteten aus der Ukraine nun Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Gesundheitsversorgung nach SGB II Sozialgesetzbuch zu. Damit sind erhebliche Umstellungen für Kommunen, Jobcenter, Ausländerbehörden und auch erhebliche Kosten verbunden. Um den Kommunen diese Kosten schnellstmöglich aus den dafür vorgesehenen Bundesgeldern auszahlen zu können, brauchen wir dieses Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Wir wurden gebeten, dieses Gesetz schnellstmöglich ins Plenum einzubringen, denn wir haben Zeitdruck. Wenn wir dieses Gesetz nicht schnell machen, dann kann den Kommunen das ihnen zustehende Geld im Herbst nicht ausgezahlt werden, dann kommen den Kommunen die fast 50 Millionen nicht zu, die ihnen über das Land vom Bund zufließen sollen. In der ersten Phase direkt nach dem Beginn des Ukrainekriegs hat Thüringen alles getan, um das Engagement der Kommunen zu unterstützen. Der finanzielle Aufwand für Unterbringung, Verpflegung und Hygieneartikel, auch für Gesundheitsversorgung und die Teilhabeleistungen wurde bislang über das Asylbewerberleistungsgesetz erstattet, natürlich immer unter der Maßgabe einer Notwendigkeit und Angemessenheit. Die Kommunen haben diese Kosten beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Der Wechsel des Rechtskreises, der bundesweit eine starke Forderung der Kommunen war, ändert das nun. Der Bund stellt dafür die Mittel zur Verfügung, die nach dem Willen der Landesregierung so schnell und so unkompliziert wie möglich an die Kommunen weitergereicht werden sollen. Der Zustrom der Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten, ist eine Herausforderung für Städte und Gemeinden. Die Menschen, die durch den Rechtskreiswechsel in Grundsicherung kommen, bekommen damit einen Zugang zu Sprachbildung, zum Gesundheitssystem und zu Integrationskursen. Und der Zugang zu Arbeit, Ausbildung und gesellschaftlicher Teilhabe ist nun mal der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Viele der Menschen sind so gut ausgebildet, für sie ist der nun verbesserte Arbeitsmarktzugang eine sehr positive und längst überfällige Regelung, und so kann auch dem überall herrschenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Zum Zweiten werden Geflüchtete, die im Rentenalter oder pflegebedürftig sind oder aufgrund einer Behinderung/Einschränkung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, nun nach dem SGB XII versorgt. – So weit die Rechtsgrundlagen, die dafür sorgen, dass die Verantwortung für die Aufnahme von bundesweit inzwischen mehr als 800.000 Menschen auf breite Schultern gelegt wird. Aber das muss auch erwähnt werden. Es ist eine unglaublich kurze Zeit für die Vorbereitung des Übergangs zum Asylbewerberleistungsgesetz hin zu den Sozialgesetzbüchern. Dazu müssen sich die kommunalen Jobcenter, die Kreis- und Stadtverwaltungen eng mit den Sozialämtern und Ausländerbehörden austauschen und abstimmen. Noch nicht überall wird auch der Datenaustausch so optimal ausgebaut sein. Die Landkreise, Städte und Gemeinden stehen also vor neuen Herausforderungen. Unser System der sozialen Unterstützung in Deutschland ist zwar durchdacht, aber oft sehr kompliziert. Deshalb ist es gut, die Last auf viele Schultern zu verteilen. Ich wünsche mir und allen, dass weniger mit dem Finger auf andere gezeigt und gefordert wird. Wir brauchen den Zusammenhalt. Probleme sind im gemeinsamen Schulterschluss besser zu lösen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
