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Olaf Müller

GRÜNE 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen – Zuschauer auf der Tribüne haben wir keine mehr –, wir haben ein vermeintlich einfaches Regelungsproblem vor uns liegen, das auch einfach gelöst werden kann. Hochschulen nehmen wichtige Aufgabe von öffentlichem Interesse war. Sie sind angehalten, unter anderem auch mit anderen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Die Hochschulen brauchen hierbei im Zuge der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes eine gesetzliche Grundlage, um die Zusammenarbeit von Hochschulen untereinander oder aber auch mit anderen öffentlichen Einrichtungen näher auszugestalten. Auch im IT-Bereich fordern wir die Thüringer Hochschulen zur Zusammenarbeit auf. Der dabei anfallende personenbezogene Datenaustausch kann über eine Rechtsverordnung, die die datenschutzkonforme Ausgestaltung dieses Verfahrens sicherstellt, geregelt werden. Bei der Frage der Aufgabenfestschreibung und -ausgestaltung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek – kurz: der ThULB – gestaltet sich die Sachlage schon etwas komplexer. Auch hier will der Gesetzentwurf einen lange bestehenden Missstand beheben. Die ThULB ist ein Zwittermodell. Sie ist zeitgleich Hochschulbibliothek und Landesbibliothek und somit letztlich Diener zweier Herren. In der Vergangenheit hat der Rechnungshof kritisiert, dass die beiden Aufgabenfelder Landesbibliothek versus Hochschulbibliothek nicht trennscharf unterteilt wurden. Dies wurde erschwert, da gesetzlich fast keine konkreten Aufgabenfelder der Landesbibliothek festgeschrieben waren. Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf sieht hierfür begrüßenswerterweise eine Änderung vor. Die Festschreibung der Betreibung eines Kompetenz- und Servicezentrums betrachten wir zwar als überflüssig, gleichzeitig lässt sich festhalten, dass bestimmte Aufgaben immer noch übergreifend von der ThULB betrieben werden, beispielsweise die Kulturgutdigitalisierung. Hier bedarf es einer längeren Debatte, die wir sicherlich auch im Ausschuss betreiben können. Das Vorgehen in Form eines Mantelgesetzes ist daher etwas schwierig. Im Detail betrachtet haben wir es hier mit zwei Problemlagen zu tun, die unterschiedliche Verfahren und Zeitleisten erfordern. Wir versuchen, das im folgenden Verfahren umzusetzen, und bitten um die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – federführend – und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien – mitberatend. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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