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Georg Maier

14.07.2022 Sitzungen 7/86

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zeigt, die in der 6. Wahlperiode erfolgreich eingeleitete Gemeindegebietsreform in Thüringen wird konsequent und kontinuierlich fortgesetzt. Die Neugliederung, meine sehr geehrten Damen und Herren, der gemeindlichen Strukturen ist aber für mich selbstverständlich kein Selbstzweck und – mit Verlaub, Herr Präsident – freiwilliger Zwang aus meiner Perspektive auch nicht. Warum machen wir das? Für uns stehen die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. An deren heutigen und zukünftigen Bedürfnissen müssen wir uns ausrichten. Sie geben den Maßstab für die Organisation unserer Verwaltung auch auf kommunaler Ebene vor, deswegen arbeiten wir gemeinsam mit den Kommunen dieses Landes an der Neugliederung. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft haben Ansprüche an die Verwaltung, die wir auch in Zukunft erfüllen müssen. Dazu brauchen wir Strukturen, die dies dauerhaft leisten können, aber auch durch die Einwohnerinnen und Einwohner getragen, geschultert und akzeptiert werden können. In vielen persönlichen Gesprächen habe ich erfahren, dass zum einen eine Vielzahl von Verantwortlichen sich mit außergewöhnlichem Einsatz vor Ort den Problemen und Aufgaben stellt, sei es die europaweite Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs, die Organisation des gemeindlichen Lebens oder die fortschreitende Digitalisierung der gemeindlichen Verwaltung oder zum Beispiel – ganz aktuell – die Vereinbarung oder die Ausschreibung mit Hilfe einer Preisgleitklausel, die aus meiner Sicht ein sehr hilfreiches Instrument ist, um gerade auch jetzt in Zeiten der Inflation, der steigenden Preise Ausschreibungen überhaupt so durchführen zu können, dass es gut für die Kommunen ist, aber auch gut für die Betriebe, die Handwerksbetriebe insbesondere, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Diese Klauseln sind komplex, sind aufwendig, sie müssen rechtssicher vereinbart werden. All das muss jemand machen und die Vorgaben dafür – wie gesagt – werden immer komplizierter. Ich möchte an dieser Stelle diesen Bürgerinnen und Bürgern, diesen Menschen gegenüber, die sich kommunal engagieren, einen ganz großen Dank aussprechen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind die Menschen, die in den Kommunen den Laden am Laufen halten, und sie sind die Stütze der Kommunalverwaltung. Gleichzeitig habe ich gehört, dass viele dieser Menschen aber mittlerweile an ihrer Leistungsfähigkeit angekommen oder vielleicht sogar schon darüber hinaus gegangen sind. Daher ist für mich klar: Auch wenn die interkommunale Zusammenarbeit immer wieder als eine Alternative für Gemeindegebietsreformen bzw. Zusammenschlüsse genannt wird – die Erfahrung zeigt, das funktioniert nicht flächendeckend. Das kann punktuell eine Maßnahme sein, wird aber Neugliederung nicht ersetzen können. Zur Modernisierung unseres Freistaats und der kommunalen Familie brauchen wir die Neugliederung auf kommunaler Ebene – wie gesagt, stets auf freiwilliger Basis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Thüringer Gesetzen zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden aus den Jahren 2018, 2019 hat der Landtag die umfangreichste Neugliederung der vergangenen 20 Jahre auf den Weg gebracht. Über 300 Gemeinden waren direkt an dieser Neugliederung beteiligt. Herr Bergner hat es eben schon gesagt: Die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen sank durch die Reform sowie die Eingliederung der kreisfreien Stadt Eisenach in den Wartburgkreis bislang von zunächst 843 auf 626. Das ist eine große Reform, das möchte ich an dieser Stelle nochmal deutlich machen, und wir sind ja noch mitten auf dem Weg. Mit dieser Reduktion hat in der zurückliegenden Legislaturperiode über ein Drittel aller Thüringer Gemeinden seinen Weg in Richtung Zukunft mittels freiwilliger Gemeindegebiets- und ‑ bestandsänderung eingeschlagen. Aber es bleibt weiterhin unsere gemeinsame Verantwortung, die Gemeinden Thüringens flächendeckend zukunftsfest aufzustellen. Vor allem die demografische Entwicklung, der Fachkräftemangel, die zunehmend komplexen und komplizierten Aufgaben, die von den Gemeinden wahrzunehmen sind, erfordern eine weitere Stärkung der kommunalen Verwaltung. Zudem müssen die Gemeinden ausreichend leistungsfähig sein, um auch auf immer kurzfristiger eintretende neue Herausforderungen reagieren zu können, wie bereits der rasant fortschreitende Klimawandel, die Coronapandemie oder der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelöste hohe Zuzug von Geflüchteten gezeigt haben. Hinzu kommen dann noch die sich aktuell abzeichnenden Probleme der Energiesicherheit in Stadt und Land. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in der letzten Legislaturperiode neu gegliederten Gemeinden sind gerade auf dem Weg, ihre neuen Strukturen mit Leben zu erfüllen. Die kommunale Strukturänderung ist nicht das Ende, sondern der Anfang auf dem Weg, die vorhandenen Potenziale bestmöglich zu nutzen. Inwieweit und ab wann tatsächlich die Vorteile der kommunalen Strukturänderung zum Tragen kommen, hängt in erster Linie – wieder einmal – von den Verantwortlichen vor Ort ab. Sie können und müssen diesen Prozess gestalten. Ihre Weichenstellungen entscheiden ganz wesentlich über das weitere Schicksal ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde. Durch die große Zahl der gemeindlichen Neugliederungen in den vergangenen Jahren haben viele Städte und Gemeinden hierzu Erkenntnisse gewinnen und praktische Erfahrungen sammeln können. Diesen Schatz, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir heben und für zukünftige Fusionsprojekte nutzbar machen. Dies ist das Ziel einer durch mein Haus eingeleiteten Evaluierung gemeindlicher Neugliederungen der letzten Wahlperiode. Wir betreten damit Neuland, denn bisher waren die Städte und Gemeinden nach der vom Landtag beschlossenen Kommunalneugliederung im Wesentlichen sich selbst überlassen. Das hielt ich schon immer für falsch. Deshalb haben wir begonnen, die Kommunen bei der Umsetzung der Neugliederung so weit wie möglich auch im Nachgang zu begleiten – als Angebot, über das sie eigenverantwortlich entscheiden können. Wir wollen Abläufe optimieren, den interkommunalen Austausch stärken und dazu beitragen, dass die in den Strukturvergrößerungen liegenden Potenziale und Chancen weitgehend ausgeschöpft werden können. Da die wesentlichen Effekte gemeindlicher Neugliederungen in der Regel erst mittel- bis langfristig deutlich werden, ist auch die Evaluierung langfristig, das heißt auf eine Dauer von etwa zehn Jahren, angelegt. Aus den bisherigen ersten Ergebnissen der Evaluierung lässt sich jedoch bereits jetzt ableiten, dass die freiwilligen Gemeindeneugliederungen der 6. Legislaturperiode erfolgreich waren. Die kommunale Familie in Thüringen hat die Herausforderungen vielfach angenommen und geht gestärkt aus diesem Prozess hervor. Die aufgelösten Gemeinden bestehen als Ort nach wie vor, und das wird auch in Zukunft so bleiben, denn ihre Identität hängt nicht vom Sitz der Verwaltung ab, sondern von den Menschen selbst, der Nachbarschaft und den Vereinen, also dem Miteinander der Einwohnerinnen und Einwohner im jeweiligen Ort. Zu einer Erfolgsgeschichte entwickeln konnte sich die Gemeindegebietsreform vor allem, indem wir bei Gebiets- und Bestandsänderungen konsequent auf Freiwilligkeit gesetzt haben. Die Gemeinden haben erkannt, dass sie gemeinsam stärker sind. Die Landesregierung wird daher entschlossen den Weg der freiwilligen Gemeindeneugliederung weitergehen. Ausschlaggebend für die positiven Effekte der Neugliederung aus den Jahren 2018 und 2019 war aber auch eine wirkungsvolle Förderung des Landes. Sie hat den Kommunen den Weg in moderne Verwaltungsstrukturen geebnet. Dies unterstreicht die Bedeutung des im Vorjahr vom Landtag beschlossenen Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen. Mit ihm stehen den reformwilligen Gemeinden weiterhin verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für ihre Fusionsbestrebungen zur Verfügung. Entscheidend sind hierbei nicht nur die Neugliederungsprämien, die den Gemeinden als Anreiz dienen und nach vollzogener Neugliederung zur freien Verfügung gestellt werden, vielerorts greifen auch die Mittel zur Schuldentilgung. So kann auch finanzschwächeren Kommunen ein erfolgreicher Start in eine zukunftsfähige kommunale Struktur ermöglicht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften ist der erste Schritt der Gemeindegebietsreform in dieser Legislaturperiode. Trotz der schwierigen Situation durch die Coronapandemie hat sich erneut eine Vielzahl von Gemeinden dazu entschlossen, den Weg zu stärkeren und leistungsfähigeren Strukturen zu beschreiten. Alle – insgesamt 14 – Städte und Gemeinden, die bereits jetzt die Antragstellung umsetzen konnten, wurden in dem vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt. Weitere Anträge auf Gemeindeneugliederungen erwartet die Landesregierung bis zum Herbst dieses Jahres. Diese sollen im Rahmen des Zweiten Gemeindeneugliederungsgesetzes im nächsten Jahr dem Landtag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Im heute zu beratenden Gemeindeneugliederungsgesetz ist die Vergrößerung von sieben Gemeinden durch die Eingliederung der Gebiete von weiteren sieben aufzulösenden Gemeinden vorgesehen. Zwei der aufzulösenden Gemeinden – das ist schon angesprochen worden –, Anrode und Dünwald, sollen im Zuge ihrer Neugliederung geteilt und anteilig in verschiedene Gemeinden eingegliedert werden, zum Teil kreisübergreifend. Dies führt zu einer Änderung der Gebiete des UnstrutHainich-Kreises und des Landkreises Eichsfeld. Im Gesetzentwurf ist außerdem die Aufhebung der Aufgabenübertragung von drei Gemeinden enthalten. Dies betrifft Hartmannsdorf, Kühdorf und Rannstedt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften auf den Weg zu bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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