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Raymond Walk

CDU 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Gesetz zur Änderung des Po­ lizeiaufgabengesetzes – Of fe­ ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, lassen Sie mich ausnahmsweise mit einem Zitat beginnen, nämlich von Max Weber: „Die Politik bedeutet ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich.“ Das hat er schon 1919 gesagt in dem Buch „Politik als Beruf“. Am 11. März 2021 haben wir unseren Gesetzentwurf 7/2792 zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und zur Einführung mobiler Bildaufnahmen und Tonaufzeichnungsgeräte erstmalig in dieser Legislatur hier im Plenum diskutiert, kurz: Bodycams. Bereits in der letzten Legislatur, im Jahre 2016 – wohlgemerkt, mehr als ein halbes Jahrzehnt zurückliegend –, haben wir mit zwei parlamentarischen Initiativen deutlich gemacht, dass aus unserer Sicht jeder verletzte Polizeibeamte einer zu viel ist und dass wir unsere Polizisten im Einsatz wirksam schützen müssen. (Beifall CDU) Die Gründe, die damals galten, sind auch heute die gleichen geblieben, das haben die zahlreichen Evaluationen gezeigt – Kollege Bergner hat es schon angeführt, die Historie dargelegt –, die Evaluationen in den anderen Ländern, aber auch, Herr Minister, unser Pilotprojekt mit zwei Trageversuchen hat es belegt, und wenn ich es zusammenfasse, dann können Bodycams vieles: 1. Sie können schützen, sie verhindern Angriffe, wirken deeskalierend, jedenfalls in den meisten Fällen. Sie wirken dann nicht, wenn übermäßiger Alkohol-, Betäubungsmittelgenuss oder Medikamentenmissbrauch vorliegt. Aber darauf muss man eben in der Aus-, Fort- und Weiterbildung eingehen. 2. Sie dienen der Straftatenaufklärung durch die verbesserte Beweisführung. 3. Sie beeinflussen auch das Verhalten der Polizeibeamten. Wer weiß, dass er aufgenommen wird, wird sich hoffentlich dann auch so korrekt verhalten, wie wir das erwarten. 4. Sie erfahren eine besonders hohe Akzeptanz sowohl im Bereich der Bevölkerung als auch bei den Polizeibeamten. Das ist ein Punkt, den man nicht unterschätzen darf. 5. Sie stärken damit – und das ist auch das Ziel für uns hier im Hohen Haus – Respekt und Wertschätzung gegenüber unserer Polizei. (Beifall CDU) Der vorliegende Gesetzentwurf dokumentiert, dass wir uns von Anfang an auf drei Schwerpunkte konzentriert haben, zum einen die Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen – das war bisher nicht möglich –, zum Zweiten die sogenannte Pre-Recording-Funktion und – dritter Punkt – den Einsatz der Bodycam im nicht öffentlichen Raum, zum Beispiel den Wohnungen. Das war sehr strittig. Ich gehe darauf noch ein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Forderungen in unserem Gesetzentwurf sind allesamt – das ist mir wichtig, zu betonen – Bestandteil des zweiten Pilotprojekts der Thüringer Polizei zum Einsatz von Körperkameras im täglichen Einsatz- und Streifendienst. Für uns war von Anfang an wichtig, diese Erkenntnisse und die Forderungen aus der polizeilichen Praxis, nämlich der Thüringer Polizei, aufzugreifen und durch eine Gesetzesänderung – da sind wir wieder einig – im Polizeiaufgabengesetz rechtssicher, normenklar und unter Einbeziehung des Datenschutzes zu gestalten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 konnte dann eine Einigung mit den Regierungsfraktionen erzielt werden, dass ein gemeinsamer Änderungsantrag – auch das hat Kollege Bergner angesprochen – mit den Ergebnissen der ersten Anhörungsrunde erarbeitet werden sollte. Die aus unserer Sicht gravierendste Änderung war die Streichung des Einsatzes von Bodycams in Wohnungen und die damit einhergehende Aufnahme der Begrifflichkeiten „Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume“. Dass die Bodycams nun auch außerhalb der Arbeits-, Geschäfts- und Aufenthaltszeiten in Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen eingesetzt werden können – ich will noch mal erklären, worum es geht: Werkstätten, Ladenlokale, Lager, Einkaufszentren, Kneipen oder auch Nachtclubs –, das freut uns sehr und ist auch der Vehemenz der Polizeigewerkschaft zu verdanken, die sich stets mit Nachdruck für diese Regelung eingesetzt hat. (Beifall CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet, dass Bodycams nach § 33a Abs. 5 in diesen Räumen, die einem abgestuften Schutzzweck unterliegen und die gerade nicht den unmittelbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung – Beispiel häusliches Schlafzimmer – bilden, eingesetzt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib oder Leben der eingesetzten Polizeibeamten oder eines Dritten erforderlich ist – also schon eine sehr starke Schranke, die wir dort normiert haben. Oder anders ausgedrückt: In akuten Gefahrensituationen darf die Polizei die Bodycams einsetzen. Zudem wurden diesbezügliche Festlegungen zum Pre-Recording normiert – nach Möglichkeit soll das vermieden werden –, und auch die dauerhafte Verwertung der Daten in diesen Räumen ist dann als nicht zulässig zu erklären. Ein weiteres strittiges Detail will ich ansprechen, und zwar die Aufnahme einer konkreten Frist in § 33a Abs. 2 in den Fällen, in denen eine technisch automatisierte dauerhafte Auslösung erfolgen soll: Also falls der Polizeibeamte die Dienstpistole aus der Tragevorrichtung nimmt, um beispielsweise deren Gebrauch anzudrohen oder auch diese gegen eine Person anzuwenden, will sagen, einem Einsatzbeamten, der zum Beispiel überraschend angegriffen wird oder der mit dem Leben bedroht wird – der Fall in Kusel ist uns allen bekannt, als zwei Kollegen nachts eine Streife durchführten und einen Autofahrer kontrollieren wollten; es stellte sich später heraus, dass das Wilderer waren; die beiden Kollegen wurden auf tragische Art und Weise erschossen –, einem Polizeibeamten kann man in einem solchen Fall doch nicht zumuten, dass er auch noch selbst die Aufnahme auslöst. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die nun gefundene zeitliche Festlegung auf den 31.12.2024 soll zudem sicherstellen, dass es zu keinen verzögerten Beschaffungsmaßnahmen kommt. Es ist schwierig, da auch die entsprechenden Modelle zu generieren. Herr Minister, unsere Bitte auch an Sie: Setzen Sie die neue Rechtsgrundlage, die wir heute mit großer Mehrheit beschließen werden – davon können wir ausgehen –, rasch um und beschaffen Sie die notwendigen Kameras! Vielleicht können Sie in Ihrer Rede darauf eingehen, wie viele Kameras es insgesamt sein sollen. Jeder Polizeibeamte ist einer zu viel; allein im Zeitraum November 2021 bis März 2022 waren es 90 verletzte Kollegen allein aus Anlass der sogenannten Coronaproteste. 15 Bundesländer haben bereits die Bodycams rechtlich geregelt. Heute kommt Thüringen dazu – da bin ich mir sicher. Die Kollegen haben schon lange genug auf die Kameras gewartet. Wenn Sie dies alles sehr genau verfolgt haben, wissen Sie, dass ein Bereich noch offen ist, nämlich der Einsatz in Wohnungen. Das konnten wir leider nicht einen. Ich will gern darauf hinweisen, dass sowohl die Landespolizeidirektion als auch die Gewerkschaft der Polizei darauf hingewiesen haben, wie wichtig dieser Einsatz gewesen wäre. Wir sagen als CDU, natürlich muss das rechtlich normiert und sauber dargestellt werden, so wie es auch in anderen Bundesländern möglich ist. (Beifall CDU) Wir haben uns auch immer dafür eingesetzt, dass eine Evaluation durchgeführt wird. Die Hoffnung, dass wir diesen Punkt möglicherweise auch noch aufnehmen, ist bei uns durchaus vorhanden. Soeben bei der Mündlichen Anfrage von Kollegin König-Preuss haben wir ja gehört: plötzlicher Tod anlässlich eines Einsatzes in Jena am 1. Januar. Da war es so, dass die Polizeibeamten in eine Wohnung eingetreten sind. Dann gab es Probleme, mehrere Streifenwagen kamen zum Einsatz, und bei dem Einsatz ist dann die Person verstorben. Zumindest wüssten wir jetzt, wie der Einsatz genau gelaufen ist. Ich will schließen, nicht zuletzt mich bei allen bedanken, die uns unterstützt haben, insbesondere bei den Gewerkschaften, den Polizeivertretern. Letzter Satz: Heute, Herr Minister, ist ein guter Tag für mehr Transparenz, aber auch für mehr Sicherheit. Das gilt für beide, sowohl für die Betroffenen als auch für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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