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Dorothea Marx

14.07.2022 Sitzungen 7/86

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf zu überweisen, und zwar an den Haushaltsund Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich lasse zunächst abstimmen über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Die AfD-Fraktion. Damit ist die Überweisung mehrheitlich so beschlossen. Enthaltungen gab es keine. Dann haben wir den zweiten Antrag, dieses Gesetz ebenfalls an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Damit ist auch diese Überweisung beschlossen. Es war beantragt, die Federführung dem Haushalts- und Finanzausschuss zuzuweisen. Wer stimmt dieser Federführung zu? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Die AfD enthält sich. Damit haben wir als federführenden Ausschuss den Haushalts- und Finanzausschuss festgestellt. Da es 13.05 Uhr ist, gehen wir jetzt in die Mittagspause. Wir treffen uns hier wieder um 13.35 Uhr. Wie gewohnt finden am Donnerstag nach der Mittagspause erst einmal Wahlen statt, danach die Fragestunde. Und für die, die noch weiter voraussehen wollen: Es käme dann der Tagesordnungspunkt 4 zum Aufruf. Es tagen noch der Petitionsausschuss und der Umweltausschuss. Leider liegt mir das hier vorn nicht vor, die Betreffenden wissen hoffentlich auch ohne meine Erinnerung Bescheid. Ich setze die Sitzung fort und freue mich, dass Sie wieder da sind. Ich komme zum Aufruf der Wahlen, vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 56 und 59 bis 63 . Die Tagesordnungspunkte 55, 57 und 58 wurden von der Tagesordnung abgesetzt, sodass es losgeht mit Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5860 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5860 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5861 Der Landtag hat bislang vier von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Der Wahlvorschlag für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5861 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch. Die Vorbereitung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Möchte jemand zu diesem Punkt eine Aussprache? Das ist nicht der Fall. Dann geht es weiter mit Tagesordnungspunkt 60 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5862 Der Landtag hat bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt ebenfalls bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5862 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Rudy. Wünscht hierzu jemand eine Aussprache? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5863 Die Amtszeit der Vertrauensleute des derzeit amtierenden Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter endete am 20. Juni 2022. Daher waren für den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts durch den Landtag gemäß § 23 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung sieben neue Vertrauensleute sowie deren Vertreterinnen bzw. Vertreter zu wählen. Sechs dieser Personen wurden in der zurückliegenden 83. Plenarsitzung am 9. Juni 2022 gewählt. Der damalige Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5566 war nur hinsichtlich der unter Nummer 1 vorgeschlagenen Personen erfolgreich. In einer ersten Wahlwiederholung, die in der 84. Plenarsitzung am 10. Juni 2022 durchgeführt wurde, blieb der auf Nummer 2 bezogene Wahlvorschlag ohne Erfolg. Nachdem die Fraktion der AfD in der 83. Sitzung des Ältestenrats am 5. Juli 2022 signalisiert hat, die beiden unter Nummer 2 des damaligen Wahlvorschlags genannten Personen für eine zweite Wahlwiederholung vorschlagen zu wollen, hat der Ältestenrat unter Berücksichtigung der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 7/3970 der Durchführung einer dahin gehenden zweiten Wahlwiederholung mehrheitlich zugestimmt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5863 vor. Vorgeschlagen sind für eine zweite Wahlwiederholung als Vertrauensperson Herr Volker Wagenhaus und als Vertreter Herr Johannes Linke. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit dem TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5864 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der insgesamt aus neun Mitgliedern besteht; sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Das Wahlvorschlagsrecht liegt hier bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5864 vor, vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5865 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches insgesamt aus 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Auch hier ist die Fraktion der AfD wahlvorschlagsberechtigt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5865 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Cotta. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das kann ich nicht erkennen. Damit haben wir alle Wahlgänge erläutert. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf insgesamt sechs Stimmzettel. Sie können auf den Stimmzetteln zu den Tagesordnungspunkten 56, 59, 60, 62 und 63 jeweils einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Befinden sich auf einem Stimmzettel mehrere oder keine Kreuze oder ist das Votum nicht eindeutig feststellbar, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 61 haben Sie zwei Stimmen. Sie können sowohl hinter dem Namen der vorgeschlagenen Vertrauenspersonen als auch hinter dem Namen des vorgeschlagenen Vertreters entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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