Olaf Müller
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne und liebe Kolleginnen und Kollegen, das Petitionsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Verfassung und es ist somit eines der wenigen Leistungsgrundrechte unserer Landesverfassung. Unser Ausschuss ist die Schnittstelle zwischen dem Thüringer Landtag und den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat. Für manche Menschen ist dies die letzte Möglichkeit, um Hilfe und Unterstützung zu erfahren. Kein Wunder ist es, dass das Thema „Corona“ und die Regelungen der Sondereindämmungsmaßnahmenverordnungen einen großen Beratungsraum im vergangenen Jahr eingenommen haben. Den Petentinnen wurde mit großer Geduld und hoher Sachkenntnis immer wieder ausgeführt, dass diese außenordentlichen Sondermaßnahmen der Eindämmung der sprunghaften Ausbreitung von COVID dienten. Besonders erfreulich ist, dass wir voriges Jahr die Novellierung des Petitionsgesetzes beschlossen haben. Das bedeutet die weitere Entwicklung und Stärkung des Petitionsrechts, was für mich gleichzusetzen ist mit der Stärkung der Demokratie – unser eigenes urgrünes Anliegen. Das Petitionsgesetz ist fester und wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Systems – ein Mittel der Beteiligung an Demokratie. Und hier stehen Petitionen als wichtiges, niedrigschwelliges Instrument allen zur Verfügung. Dazu wurde unsere Petitionsplattform – auch das ist schon erwähnt worden – vollständig erneuert und seit wenigen Tagen online für uns alle zur Verfügung gestellt. Und, liebe Abgeordnetenkollegen, ich kann wirklich nur empfehlen, sich diese Plattform in der neuen Gestaltung einmal anzuschauen und gern auch weiterzuempfehlen. Für mich beispielhaft ausgewählte Fälle von Anliegen der Petentinnen und für die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2021 sind unter anderem die öffentliche Anhörung zur Windkraft im Kleinen Thüringer Wald, die Problematik des EOW-Geländes in Weimar und natürlich auch der Härtefonds. Ich gehe kurz auf die drei Genannten im Einzelnen ein. Im Sommer vorigen Jahres haben wir die Petentinnen zum Thema „Kleiner Thüringer Wald“ öffentlich im Landtag angehört. Das Anliegen der Petentinnen war die Forderung, den Kleinen Thüringer Wald und das Umland als Landschaftsschutzgebiet ausweisen zu lassen. Den dazu gestellten Anträgen sollte mehr Nachdruck verliehen werden, da es bis dato zu keiner Ausweisung kam. Der Petitionsausschuss hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz um eine Stellungnahme gebeten und den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz um Mitberatung ersucht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und werte Zuschauer, wir als Petitionsausschussmitglieder befassen uns mit jeder Petition ausführlich. In vielen Fällen können wir Sachverhalte aufklären und im besten Fall auch neue sachliche Argumente in die Debatte einbringen. Der Schwerpunkt dieser Petition, das Thema „Ausbau der Windenergie“, ist aktueller denn je. Das, was wir voriges Jahr im Rahmen der öffentlichen Anhörung mit den Petentinnen erörtert haben, hat eine enorme Tragweite und Bedeutung für die Erschließung der Potenziale der Windenergie erreicht. Die zweite Petition, auf die ich eingehen möchte, stammt aus Weimar und befasst sich thematisch mit dem Gelände der EOW. Eine Bürgerinitiative aus Weimar begehrte mit ihrer Petition, dass die Stadt und der Freistaat Thüringen die Ilmaue im Bereich des EOW-Geländes vollständig wiederherstellt. Die Renaturierung sei aus Sicht der Petenten aus Natur- und Klimaschutzgründen erforderlich. Gleichzeitig diene sie der Umsetzung des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz. Die Stadt Weimar hatte sich bei der Übernahme der Flächen von der Treuhand verpflichtet, den Rückbau der Gebäude zu übernehmen und eine Renaturierung umzusetzen. Diesen Zielen zuwiderlaufend sei im Stadtrat Weimar diskutiert worden, eine Teilfläche des EOW-Geländes für die Errichtung eines Bürogebäudes zu veräußern. Dank der öffentlichen Anhörung kam es erstmalig zu einem direkten Austausch zwischen den Petenten und der Stadtverwaltung und es wurde eine breite Öffentlichkeit erreicht. Als Drittes möchte ich an dieser Stelle den Härtefonds hervorheben. Seit dem Haushaltsjahr 2020 bewirtschaftet der Petitionsausschuss das ihm damit zur Verfügung gestellte Haushaltsvolumen. Ein Härtefall hat uns alle im Petitionsausschuss sehr bewegt. So konnten wir eine Familie unterstützen, die auf tragische Weise aufgrund eines Femizids, eines ehepartnerschaftlichen Tötungsdelikts, die Mutter verloren hatte. Die Großeltern hatten die drei Kinder aufgenommen und standen plötzlich vor großen seelischen, aber eben auch finanziellen Sorgen. Über den Weißen Ring und den Thüringer Bürgerbeauftragten konnte der Petitionsausschuss hier wesentlich weiterhelfen. Zur Unterstützung bei außergewöhnlichen Notfällen, wie ich sie eben kurz beschrieben habe, stehen uns seit vorigem Jahr jährlich an die 100.000 Euro zur Verfügung. Zum Schluss möchte ich mich auch noch einmal bei all denen bedanken, die uns Abgeordnete im Bereich Petitionen unterstützt haben. Dies sind für das vergangene Jahr in den Regierungsfraktionen unsere Referenten Beate Blumenstein, Falko Neubert und Martin Dietz,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) in der Landtagsverwaltung sind es Frau Haberbosch, Frau Purkert, Frau Schmidt, Frau Sockel, Frau Wiegand und Frau Zwätz sowie Herr Burfeind, Herr Niemeyer und Herr Vollmer,
(Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) und natürlich das Protokoll, Frau Diller und Herr Dr. Schröder. Vielen Dank Ihnen allen! Und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
