87. Sitzung (WP20)
21.05.2025 · 156 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (29)SPD (18)CDU (17)GRÜNE (12)SSW (8)
Ich eröffne die 32. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind leider und deswegen nicht anwesend von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Hauke Göttsch, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun und von der Landesregierung Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Weiter im Mutterschutz befindet sich Ministerin Aminata Touré. Wir wünschen Aminata Touré noch einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt (Beifall) und den anderen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend ist von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Eka von Kalben, und nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung haben sich die Abgeordnete Uta Wentzel den ganzen Tag und die Abgeordnete Serpil Midyatli für den Nachmittag abgemeldet. Meine Damen und Herren, die Abgeordnete Karin Prien hat ihr Mandat im Schleswig-Holsteinischen Landtag niedergelegt. Als Nachfolgerin hat der Landeswahlleiter Frau Beate Nielsen festgestellt. Frau Nielsen hat ihr Landtagsmandat am 7. Mai 2025 angenommen. – Frau Kollegin Nielsen, ich bitte Sie, zur Verpflichtung nach vorn zu kommen. Die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben. – Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor und bitte Sie, mir nachzusprechen und Ihre rechte Hand zu heben. (Die Anwesenden erheben sich – Die Abgeordnete wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordnete gewissenhaft zu erfüllen, die Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen, so wahr mir Gott helfe.) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Meine Damen und Herren, Ministerpräsident Daniel Günther hat mir mit Schreiben vom 7. Mai 2025 mitgeteilt, dass Frau Dr. Dorit Stenke mit Wirkung vom 7. Mai 2025 als Nachfolgerin für Karin Prien zur Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur berufen wurde. Nach Artikel 35 Absatz 2 der Landesverfassung hat die Landesministerin im Anschluss an ihre Berufung vor dem Landtag den Eid zu leisten. – Frau Dr. Dorit Stenke, ich bitte Sie, zur Vereidigung nach vorn zu kommen, und die Anwesenden, sich wieder zu erheben. – Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor, und Sie sprechen bitte nach und heben dabei die rechte Hand. (Die Anwesenden erheben sich – Die Ministerin wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre: Ich werde meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seine Freiheit verteidigen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben, so wahr mir Gott helfe.) Herzlichen Glückwunsch! (Anhaltender Beifall – Die Fraktionsvorsitzenden überbringen Glückwünsche und Blumen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich möchte ich heute zum ersten Mal auf der Regierungsbank Herrn Dr. Olaf Tauras als neuen Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Gesundheit und Frau Susanne Henckel als neue Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus begrüßen. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 13, 15, 43 bis 45, 47, 49 bis 51 und 54 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte16, 46, 48 und 53. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 1, 34 und 35 – Regierungserklärung mit Anträgen zum Urteil des Landesverfassungsgerichts –, 24 und 52 – Antrag zur „Überlastung von Strafjustiz und Justizvollzug“ sowie „Bericht über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten“ –, 25, 26 und 36 – Anträge zu „Abordnung Plus“, „Lehrkräftebildung (Präsidentin Kristina Herbst) weiterentwickeln“ und „Duales Lehramtsstudium“ – sowie die Tagesordnungspunkte 30, 37 und 38 – Anträge zu „Neustart in der Bildungspolitik“, „Verlässliche Planbarkeit beim Ganztag“ und „Gewaltvorfälle sicher erfassen“. Zu Tagesordnungspunkt 15 – „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes“ – ist vorgesehen, die erste und zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen. Der Bildungsausschuss kommt hierfür heute in der Mittagspause zusammen. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 32. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 13 Uhr tagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne: unsere ehemaligen Abgeordneten Günter Neugebauer und Maren Kruse (Beifall) und Mitglieder des Sozialverbands Deutschland aus dem Ortsverband Horstedt. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 1, 34 und 35 auf: Gemeinsame Beratung a) Regierungserklärung „Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025“ Drucksache 20/3208 b) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Tilgungsgesetz unverzüglich anpassen Antrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 20/3190 c) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen Antrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 20/3191 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile nun der Finanzministerin, Dr. Silke Schneider, das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vorab möchte ich mich dafür entschuldigen, dass der Entwurf der Regierungserklärung gestern Abend nicht auch an die Fraktionsvorsitzenden der Opposition gegangen ist. Das war schlichtweg ein Versehen, das haben wir heute Morgen nachgeholt. Die Rahmenbedingungen, unter denen wir derzeit unsere Haushaltspolitik gestalten, sind von außergewöhnlicher Dynamik geprägt. Unsere Wirtschaft befindet sich mittlerweile im dritten Jahr in einer anhaltenden Schwächephase, eine Herausforderung für Bund, Länder und Kommunen, die wir ernst nehmen müssen. Die Konjunkturprognosen bleiben aufgrund geopolitischer Spannungen und globaler Marktverwerfungen äußerst schwierig, wie aktuelle Einschätzungen der Bundesbank, führender Kapitalmarktbanken und des Instituts für Weltwirtschaft bestätigen. Klar ist: Es braucht jetzt kurzfristig Wachstumsimpulse, um den wirtschaftlichen Stillstand zu durchbrechen und neuen Schwung in unsere Volkswirtschaft zu bringen. Zugleich haben sich seit dem Beschluss des Haushalts 2025 die finanzpolitischen Rahmenbedingungen grundlegend verändert: im März mit dem Finanzpaket des Bundes zum Sondervermögen Infrastruktur und der Anpassung der grundgesetzlichen Regelung der Schuldenbremse, im April mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts und vor zwei Wochen mit dem Arbeitsbeginn der neuen Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund halte ich es für wichtig, das Parlament umfassend über diese jüngsten Entwicklungen und die daraus resultierenden Planungen der Landesregierung zum Haushalt 2025 zu informieren. Beginnen wir mit dem, was bei uns im Land passiert ist. Es ist Aufgabe von Verfassungsgerichten, für Rechtsklarheit in verfassungsrechtlich relevanten Fragestellungen zu sorgen und Leitplanken für staatliches Handeln zu schaffen. Genau das ist mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum (Ministerin Dr. Silke Schneider) Haushalt 2024 vom 15. April 2025 erfolgt. Das Gericht hat mit dieser Entscheidung wichtige Klarheit gerade auch in offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Notkrediten geschaffen. Die Ostseesturmflut vom Oktober 2023, die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die Coronapandemie hat das Gericht ausdrücklich als Notlagen im Sinne der Landesverfassung anerkannt. Gleichzeitig hat das Gericht aber sehr strenge Darlegungspflichten für die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage definiert – strenger, als es das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2023 formuliert hat. Auch an die Begründung des sachlichen Zusammenhangs einzelner Maßnahmen mit der Notlage stellt das Verfassungsgericht hohe Anforderungen. Mit der Entscheidung des Gerichts ist der 2024 aufgenommene Notkredit in Höhe von rund 492 Millionen Euro für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden. Aus der Begründung des Urteils folgt, dass die nichtigen Kredite vollständig zurückzuführen sind. Das werden wir selbstverständlich tun, und zwar schnellstmöglich noch in diesem Jahr. Sehr geehrte Damen und Herren, bereits vor dem Urteil des Verfassungsgerichts hat sich die finanzpolitische Ausgangslage durch die Reform der Schuldenbremse und das Sondervermögen für Infrastruktur grundlegend geändert. Der Ministerpräsident hat dazu in der vergangenen Landtagssitzung informiert, und zwar unmittelbar nach den Beschlüssen im Bundestag und Bundesrat. Lassen Sie mich noch einmal wiederholen: Das Finanzpaket des Bundes war eine wegweisende politische Entscheidung, weil es in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit gezielt Impulse für Investitionen, für Wachstum, für Stabilität und für Sicherheit setzt. Es schafft die notwendigen finanziellen Spielräume, um auf die aktuellen Herausforderungen flexibel und nachhaltig reagieren zu können. Seit dem Jahrestreffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder hier in Kiel Anfang Mai wissen wir nun auch, wie diese Mittel verteilt werden sollen. Sowohl die Verteilung der Infrastrukturmittel als auch die Berechnung der neuen Verschuldungsmöglichkeit für die Länder sollen nach dem bewährten Königsteiner Schlüssel erfolgen. Das haben wir als Finanzministerinnen und Finanzminister mit großer Einigkeit empfohlen – das war alles andere als selbstverständlich. Diese gemeinsame Entscheidung war ein echter Erfolg. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für Schleswig-Holstein ist das eine gute Nachricht, denn es bedeutet über zwölf Jahre jährlich Infrastrukturmittel in Höhe von rund 288 Millionen Euro sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen strukturellen jährlichen Kreditaufnahme von rund 221 Millionen Euro. Wir haben auf der FMK außerdem die klare Empfehlung gegeben, dass mit den Mitteln aus dem Sondervermögen Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität auf allen staatlichen Ebenen finanziert werden sollen, also Bund und Länder und Kommunen. Das bedeutet, zusätzlich zum regulären Länderanteil von 100 Milliarden Euro sollten auch die übrigen Mittel in Höhe von 400 Milliarden Euro, die zum Teil in den Klimaund Transformationsfonds fließen, dem Bund wie Ländern und Kommunen zugutekommen. Die Aufgabe, die jetzt vor uns liegt, kennen Sie alle. Jedem und jeder von Ihnen fielen sofort zahlreiche Projekte aus ihren Kreisen, aus ihren Gemeinden ein, in denen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden könnten. Jetzt haben wir die Chance dazu. Aber wir wissen auch: Geld alleine ist nicht alles. Wir brauchen schnelle und unbürokratische Verfahren. Wir brauchen Planungskapazitäten. Dabei dürfen wir natürlich nicht nur an die Infrastruktur des Landes denken. Daher werden mit den Kommunen entsprechende Gespräche so noch im Juni stattfinden. Auch wenn ich die Finanzministerin bin und damit den Blick natürlich vor allem auf den Investitionsbedarf des Landes habe, bin ich mir doch gleichzeitig sicher: Den Menschen in Schleswig-Holstein ist es letzten Endes egal, wer für die Straße, das Krankenhaus, die Schule oder den Deich bei Ihnen vor der Tür zuständig ist, die dringend saniert werden, modernisiert werden müssen. Hauptsache, es wird gemacht. Diese Herausforderung bewältigen wir am Ende nur gemeinsam, Land und Kommunen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist jetzt wichtig, dass die noch fehlenden Ausführungsgesetze des Bundes schnell beschlossen werden, damit die Länder, die Kommunen und die private Wirtschaft Planungssicherheit haben und möglichst zügig in die Umsetzung kommen. Mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil konnte ich dazu am Rande der FMK vergangene Woche bereits sprechen, und ich wünsche ihm ausdrücklich gutes Gelingen für seine Arbeit. Der Bund muss jetzt liefern. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]: Ja! – Zuruf
Beate Raudies SPD
Das ist offensichtlich ein Problem!) Dazu gehört übrigens auch, die Anwendung der nationalen und europäischen Fiskalregeln aufeinander abzustimmen. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass die Menschen sehen, dass der Staat handlungsfähig ist. Der Erfolg des Finanzpakets wird letztlich daran gemessen werden, ob wir es schaffen, die zusätzlichen Euros tatsächlich in Straßen, Schienen, Schulen, Krankenhäuser, Klimaschutz, in Beton und Brücken umzusetzen. Was bedeuten all diese Entwicklungen für den Haushalt 2025? – Die Landesregierung wird dem Landtag im Herbst den Entwurf eines Nachtragshaushalts vorlegen. Im Herbst deshalb, weil für den Nachtragshaushalt die noch ausstehende Ausführungsgesetzgebung des Bundes zwingend benötigt wird. Ein Nachtrag noch vor der Sommerpause müsste zum Beispiel mit einer hohen Globalen Mehreinnahme rechnen, also mit einer Art Platzhalter für erwartete zusätzliche Kreditaufnahme. Das verstieße in einer solchen Größenordnung gegen wesentliche Haushaltsgrundsätze und wäre daher wiederum verfassungswidrig. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das hat niemand gefordert! –Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Der gegenwärtige Zustand ist verfassungswidrig! – Unruhe FDP) Denn Einnahmen und Ausgaben gerade in diesem Umfang müssen realitätsnah und realisierbar sein. (Zurufe FDP) Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist eine Obergrenze für Globalpositionen einzuhalten, die nicht größer als zwei bis drei Prozent sein sollte. Das gilt im Übrigen auch für eine Globale Mindereinnahme. Für die Landesregierung steht daher fest, dass wir alles dafür auf den Weg bringen werden, um die Folgen der Nichtigkeit des Notkredits 2024 schnellstmöglich zu beseitigen. Das kann ich Ihnen versichern. Allerdings darf diese Folgenbeseitigung in einer Gesamtbetrachtung nicht ihrerseits verfassungswidrig sein. Das werde ich als Finanzministerin nicht vorschlagen. (Beifall CDU und FDP –Annabell Krämer [FDP]: Das fordert doch niemand!) Wir werden deshalb auch keinen aktualisierten Tilgungsplan für den formal fehlerhaften Tilgungsbeschluss von 2024 vorlegen, sondern den Betrag noch in diesem Jahr vollständig ausgleichen. Damit ist ein Tilgungsbeschluss schlicht überflüssig geworden. (Beifall CDU und FDP) Nichts anderes folgt übrigens aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 15. April 2025. Die haben wir uns wirklich sehr genau angeschaut. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, wir auch!) Meine Damen und Herren, mit dem Nachtragshaushalt 2025 werden wir außerdem die ursprünglich für das aktuelle Haushaltsjahr vorgesehene Notkreditermächtigung durch die neu mögliche reguläre Kreditermächtigung ersetzen. Das ergibt sich daraus, dass Notkredite subsidiär sind. Die Landesregierung hat über diese Konsequenz, also den Wegfall der Voraussetzungen eines Notkredits durch die neue Kreditermächtigung, bereits nach der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse im März informiert. Die für 2025 geplanten Maßnahmen zur Bewältigung der Krisenfolgen – im Haushalt jeweils gekennzeichnet durch Notkreditmaßnahmen – werden daher innerhalb des neuen zulässigen Verschuldungsrahmens finanziert. Bitte lassen Sie uns bei aller notwendigen rechtlichen Diskussion an dieser Stelle nicht aus dem Auge verlieren, dass es diese Krise nach wie vor gibt. Die Maßnahmen werden bis zum Inkrafttreten des Nachtragshaushalts im Rahmen der Gesamtdeckung aus dem laufenden Haushalt finanziert. Auch wenn diese Titel mit „Notkredit“ gekennzeichnet sind, fließen hier keine Notkreditmittel, da eine Inanspruchnahme der Notkreditermächtigung, die dahintersteht, immer erst am Ende eines Jahres relevant wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das sagt nichts zum verfassungswidrigen Zustand!) Es besteht also kein Anlass, diese Titel zu sperren oder auf null zu setzen, weder rechtlich, noch technisch, noch politisch. (Beifall CDU und FDP) Den im Notkredit 2025 vorgesehenen Förderanteil des Landes für Northvolt Drei in Höhe von rund 136 Millionen Euro werden wir im Nachtragshaushalt nicht mehr berücksichtigen, da derzeit nicht abzusehen ist, ob und wann die Voraussetzungen für die Auszahlung dieser Mittel erfüllt ist. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das haben wir schon zur Haushaltsberatung beantragt!) Klar ist: Die Förderzusage bleibt bestehen. Sofern die Mittel benötigt werden, werden wir nachsteuern. Denn die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, eine Batteriezellfabrik in der Region anzusiedeln. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich all diese Punkte für den Haushalt 2025 noch einmal kurz in Zahlen fassen: Rund 191 Millionen Euro beträgt die aktuelle Globale Minderausgabe, dazu kommen 492 Millionen Euro für die Tilgung des Notkredits 2024 und 271 Millionen Euro wegen des Wegfalls der Voraussetzungen für den Notkredit im aktuellen Jahr. Hier sind die genannten 136 Millionen Euro für die Förderung von Northvolt gegenzurechnen, rund 520, 521 Millionen Euro mit der neuen regulären Kreditaufnahme und 50 Millionen Euro durch die Neuberechnung der Versorgungsausgaben. Stand heute bleibt also ein erhöhter Handlungsbedarf in 2025 von rund 248 Millionen Euro. Hierbei sind unter anderem die voraussichtlichen Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe noch nicht berücksichtigt. (Beate Raudies [SPD]: Und Einsparungen bei den Zinsen!) Wir werden also – das sage ich explizit auch in Richtung meiner Kolleginnen und Kollegen in der Regierung – weiter und mehr konsolidieren müssen. Wir werden sparen müssen. Über die notwendigen Anpassungen wird bereits beraten. Wir werden dabei sorgfältig und vorausschauend vorgehen. Ein Rückgriff auf Sondervermögen zur Deckung des Haushalts 2025 ist nicht vorgesehen. Das gilt auch für Fördermittel. Das wird anspruchsvoll, aber ich bin mir sicher, wir werden einen guten Weg finden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu kommen ganz aktuell die Ergebnisse der MaiSteuerschätzung. Wir haben vor allem aufgrund der bundesweiten Steuerrechtsänderung deutlich geringere Steuereinnahmen, aber dank einer vorausschauenden, soliden Haushaltsplanung sind wir als Land auf dieses Ergebnis gut vorbereitet. Nicht jedes Land ist das gewesen. Wir hatten die Mindereinnahmen im Haushalt 2025 eingeplant. Positiv ist außerdem, dass das Land 2025 aufgrund einer Schätzabweichung des Bundes im Ergebnis trotz Einbußen durch die Steuerrechtsänderung sogar relevante Mehreinnahmen verzeichnen kann. Klar ist aber auch, dass die Handlungsbedarfe – Stand – heute in den kommenden Jahren hoch bleiben, wenn sich die Konjunktur nicht bald spürbar erholt. Das macht die Haushaltsplanung nicht einfacher – nicht bei uns im Land und sicher auch nicht bei den Kommunen. Dort sind die Einnahmen aus Gewerbesteuern deutlich mehr zurückgegangen als erwartet. Dabei muss man berücksichtigen, dass diese zwei Jahre nachlaufen. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Land in vielen Punkten finanzpolitisch sehr gut aufgestellt ist. Ich nenne hier nur ein paar Punkte: Wir haben seit 2014 eine erstklassige, systematische Zinssicherungsstrategie, die uns für viele Jahre Planungssicherheit für diese hohe Ausgabenposition gibt. Stand heute sind wir schon bis 2032 abgesichert. Projekte wie die Neukonzeption der Berechnung der Versorgungsausgaben zeigen, dass wir große Posten im Haushalt sorgsam und vorausschauend im Blick haben und die Steine immer wieder umdrehen. Mit IMPULS haben wir seit zehn Jahren ein erprobtes Mittel, um unsere Infrastrukturbedarfe transparent zu erfassen und finanziell vorausschauend zu planen. Meine Damen und Herren, ich vermute, über Sinn und Unsinn der Schuldenbremse, über ihre positive und negative Wirkung, über den Wert von Haushaltsdisziplin, einerseits die Gefahr von immer länger andauernden Investitionsstaus, andererseits über die Frage, was Generationengerechtigkeit eigentlich am Ende bedeutet, werden wir uns noch lange unterhalten. Es liegt eine gewisse Ironie in der Tatsache, dass die Schuldenbremse auf Länderebene nun just zu einem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, an dem eine Krise die nächste jagt: Coronapandemie, Krieg in Europa, Folgen des Klimawandels an unserer eigenen Küste. Nicht, dass das missverstanden wird: Die Schuldenbremse ist richtig und wichtig. Sie gibt Orientierung und Leitplanke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Serpil Midyatli [SPD]: Aber? – Heiterkeit Serpil Midyatli [SPD]) – Aber nach meiner Auffassung haben gerade die Krisen die zentrale Schwäche einer im Prinzip gut gemeinten Regel gezeigt. Krisen und Krisenbewältigung lassen sich leider nicht auf einzelne Haushaltsjahre beschränken. Der Grundsatz der Jährlichkeit und der Jährigkeit scheitert an der Realität. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rixa Kleinschmit [CDU] und Tobias Koch [CDU]) Auch für die hohen Investitionsbedarfe hatte die Schuldenbremse keine Antwort. Insofern bin ich persönlich froh über das Umdenken und gespannt, welche Vorschläge die im Koalitionsvertrag geplante Expertenkommission der neuen Bundesregierung für eine weitere Modernisierung der Schuldenbremse macht. Gleichzeitig ist es meine Aufgabe als Finanzministerin, immer wieder darauf hinzuweisen, dass wir verantwortungsvoll mit unseren Möglichkeiten der Kreditaufnahme umgehen müssen, ganz gleich auf welcher rechtlichen Grundlage. Denn Schulden müssen immer zurückgezahlt werden, und die anfallenden Zinsausgaben belasten unsere künftigen Haushalte zusätzlich. Uns allen muss bewusst sein: Die Grundgesetzänderung löst nicht alle unserer fiskalischen Probleme. Abgewogen investieren und gleichzeitig konsolidieren – das müssen unsere zentralen Maßgaben in der Haushaltspolitik sein, und zwar nicht nur 2025, sondern auch noch in den nächsten Jahren. Meine Damen und Herren, ich habe meine Rede mit einem kurzen Rückblick auf die finanzpolitisch sehr bewegten letzten Monate begonnen. Meine Vermutung ist: Die kommende Zeit wird nicht weniger spannend sein. Die neue Bundesregierung steht vor der Herausforderung, gleich zwei Haushalte, für das aktuelle Jahr und für das Jahr 2026, aufzustellen. Dazu kommen die Ausführungsgesetze zu den Grundgesetzänderungen, die bis zur Sommerpause im Kabinett des Bundes sein sollen – aktuell hörte ich: Anfang Juni. Dazu kommen externe Faktoren wie Zölle, Kriege, politische Instabilität, die unsere Wirtschaft und Finanzmärkte erheblich beeinflussen und die in ihrer Entwicklung auch von den Expertinnen und Experten kaum einschätzbar sind. Wir werden also noch viel gemeinsamen Beratungsbedarf haben, immer mit dem Ziel, Schleswig-Holstein verlässlich, vorausschauend und verantwortungsbewusst aufzustellen. – Vielen Dank.
Kristina Herbst
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um drei Minuten und neun Sekunden überschritten. Das steht nun auch den weiteren Rednern zu. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Oppositionsführerin, die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Serpil Midyatli.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Rede der Finanzministerin lässt mich fassungslos zurück. (Andreas Hein [CDU]: Oha!) Warum? – Das will ich Ihnen gleich zu Anfang sagen. Erstens. Diese Landesregierung hat die Verfassung gebrochen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und FDP) Ihre Reaktion darauf ist unangemessen, teils unverfroren. (Christopher Vogt [FDP]: Das war nur ein wichtiger Hinweis!) Sie wollen uns heute wirklich sagen, das sei alles nicht so schlimm, und begründen das mit einer Reform auf Bundesebene, die vor wenigen Wochen noch nicht einmal absehbar war – eine Reform übrigens, die die Günther-Regierung jahrelang verweigert hat. (Beifall SPD) Sie stehen heute hier und müssen sich erklären, weil Ihre Regierung die Verfassung gebrochen hat. Das ist die bittere Wahrheit. Diese Regierungserklärung steht unter dem Titel „Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025“ – ein besseres Beispiel für Euphemismus lässt sich wohl kaum finden. Denn in Wahrheit versuchen Sie damit, das finanzpolitische Desaster Ihrer Regierung zu verschleiern. (Beifall SPD und vereinzelt FDP) Neu ist allenfalls, dass der Haushalt 2024 durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. (Tobias Koch [CDU]: Der Haushalt nicht, nur die Kreditaufnahme!) Inhaltlich war heute nichts Neues zu hören. Schon der Ministerpräsident konnte mit seiner Regierungserklärung im März nicht überzeugen. Nun, auch beim zweiten Anlauf wieder eine verpasste Chance – das ist peinlich für diese Regierung. (Beifall SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, da fassen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat einen historischen Beschluss über Änderungen des Grundgesetzes, eine Steilvorlage für jede Landesregierung. Und was macht die Günther-Regierung daraus? – Einen neuen Finanzverwaltungsplan ohne jede (Serpil Midyatli) Zukunftsidee. Wo bleiben denn die Impulse für Schleswig-Holstein? Was in Berlin als Aufbruch beschlossen wurde, endet in Kiel als historische Pleite. (Unruhe Tobias Koch [CDU] und Christopher Vogt [FDP]) Ist das die Antwort auf den Zustand des Landes? Kaputte Straßen, unzuverlässige Züge, marode Schulen, Krankenhäuser in der Notaufnahme, fehlender Wohnraum oder auch die Kommunen, die weiterhin unter immensem Druck stehen, der Investitionsbedarf in der Klimaneutralität. Der Bund schafft mit dem Sondervermögen Infrastruktur und der Anpassung der Schuldenbremse die Grundlage für Investitionen. Doch von Ihnen hören wir nur den Status quo und da schon vor zwei Monaten genau das Gleiche. Sie nutzen eine historische Chance als Feigenblatt für einen Tiefpunkt. Die Günther-Regierung hat die Verfassung gebrochen. Die Investitionsbedarfe in diesem Land bleiben weiterhin hoch und sind uns auch eigentlich allen bekannt. Aber statt einen Plan für das Sondervermögen zu präsentieren, verspielen Sie erneut diese Chance. (Tobias Koch [CDU]: Was für ein Sondervermögen?) Der Kurs der Günther-Regierung im Jahr 2024 war es, sich auf verfassungswidrige Notkredite zu stützen. Ehrlich wäre es gewesen anzuerkennen: Die Coronapandemie, der Ukrainekrieg und Naturkatastrophen wie die Ostseesturmflut haben noch einmal belegt: Es braucht eine Reform der Schuldenbremse. Nach 15 Jahren Erfahrung mit diesem Instrument ist der Reformbedarf offensichtlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Das Land muss mehr investieren, Krisen muss präventiv vorgebeugt werden, und sie müssen vor allem langfristig gemanagt werden. Der Staat braucht diese finanzielle Flexibilität, um weiterhin handeln zu können. Die anstehende Reform der Schuldenbremse wird aber nur dann gelingen, wenn sich Länder wie Schleswig-Holstein dafür einsetzen. Frau Ministerin, Sie sind gespannt auf die Ergebnisse der Expertenkommission, aber auch das ist wieder eine verpasste Chance für das Land, wie wir finden. Denn wir brauchen keine gespannte Regierung, wir brauchen eine aktive Regierung. (Beifall SPD) Haben Sie dazu keine Position? Können Sie sich nicht einigen? Wo sind die Pläne dieser Regierung? – Von dieser Reform hängt nämlich die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes ganz maßgeblich ab. Und Sie erklären mit keinem Wort, wie Sie sich als Landesregierung in diesem Prozess mit einbringen wollen. – Herr Ministerpräsident, wir erwarten, dass Sie bei dieser Reform der Schuldenbremse Verantwortung übernehmen, vor allem für unser Land. Diese Schuldenbremse muss reformiert werden. Das ist im Interesse des Landes SchleswigHolstein. Ich betone, diese langjährige Forderung der SPD ist kein Selbstzweck. Sie ist eine Reaktion auf die Problemlagen im Land. Sie ist eine Reaktion darauf, dass wir die Bedarfe sehen und überall im Land spüren. Ich erinnere noch einmal daran: Wir haben in Schleswig-Holstein bis 2040 einen Investitionsbedarf in Höhe von 15 Milliarden Euro. Es braucht Milliarden für die Krankenhäuser und für die Schulen. Es braucht Millionen für die Kitas. Es braucht eine enorme Summe für den Wohnungsbau. Es braucht diese Summen für die Transformation zu Klimaneutralität. Über die und mit den Kommunen müssen wir intensiv diskutieren. Aber vor allem müssen die Mittel auch bei den Kommunen ankommen. Sie müssen jetzt endlich die Maschinen anschmeißen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will, dass die Bagger rollen, und das sollen sie auch in Schleswig-Holstein, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Aber Schleswig-Holsteins Landesregierung ist ja noch mit ihrem eigenen Verfassungsbruch beschäftigt. Da ist unsere Erwartung, dass Sie das Geld nicht verpulvern, sondern zielgerichtet einsetzen: in Kitas, Schulen, für Gesundheitsversorgung, bezahlbares Wohnen, sichere Arbeitsplätze und die Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger. Das ist unsere Erwartung. (Beifall SPD) Dann stelle ich mir die Frage: Wo ist eigentlich die Zeitenwende geblieben? – Das waren doch die globalen Herausforderungen, die fundamental dazu geführt haben, dass wir jetzt zu diesen Veränderungen kommen. Im März noch große Ankündigungen des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung, heute kein Wort der Landesregierung zur Zeitenwende. Aber das ist typisch für diese Landesregierung: ein paar Schaufenster hier, ein paar Schaufenster dort, aber nichts Substanzielles. (Serpil Midyatli) Das ist zu wenig. Das ist ein trauriges Zeichen dafür, dass diese Landesregierung endgültig am Ende ihres Könnens angekommen ist. Hier geht nichts mehr. Das wird weder der Sicherheitslage im Land noch vor unseren Küsten noch dem Problem bei der Bundeswehr oder der Industrie gerecht. Das will ich sehr deutlich aufführen. (Beifall SPD – Unruhe CDU) Gerade die veränderte Sicherheitslage hat eine neue Finanzpolitik auf Bundesebene überhaupt erst ermöglicht. Das haben Sie anscheinend schon vergessen – wir nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir wissen, wie es zu diesen Veränderungen gekommen ist. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Ich komme zurück zum Kern unserer heutigen Debatte. Die Reform auf Bundesebene hilft Ihnen, die Folgen des eigenen Verfassungsbruchs zu kaschieren. So deutlich muss man das hier im Landtag sagen. (Beifall SPD) Sie haben Ihren verfassungswidrigen Umgang mit Notkrediten hier zwar noch mal einzuordnen versucht. Es gibt auch finanziell den einen oder anderen Rahmen, es zu heilen. Aber handwerklich und vor allem moralisch braucht es mehr, zumal diese neuen Finanzierungsmöglichkeiten nicht Ihr Verdienst sind, Ihnen aber jetzt den Hals retten. Die Günther-Regierung verspielt die Chancen einer historischen Verfassungsänderung im Bund. Gleichzeitig verschließen Sie die Augen vor den Trümmern Ihrer eigenen Haushaltspolitik. (Beifall SPD) Frau Ministerin, ich will Ihnen gegenüber ausdrücklich mein Bedauern zum Ausdruck bringen, denn diese Trümmer müssen Sie nun aufkehren. Da hat Ihnen der Ministerpräsident ordentlich etwas vor die Füße gekippt. Aber ich werfe Ihnen vor, dass Sie dem Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht gerecht werden. Die Günther-Regierung handelt weder schnell noch konsequent. Der Haushalt 2024 war verfassungswidrig. Der Haushalt 2025 hat die Fehler wiederholt. Keine Korrektur. Ich muss hier einmal fragen: Ist Ihnen das wirklich das Risiko wert, Frau Ministerin? (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Der Nachtragshaushalt 2025 wird verschleppt. Tilgungsplan: Fehlanzeige. Laut eigener Aussage der Finanzministerin im Ausschuss haben Sie den Haushalt ja noch nicht einmal auf das Urteil hin überprüft. (Beifall SPD und lebhafter Beifall Annabell Krämer [FDP] – Zuruf: So ist es!) Sie machen im Grunde genommen genau dort weiter, wo Sie 2024 aufgehört haben. Sie hoffen einfach auf eine Lösung in der Zukunft. Das ist nicht nur ignorant, sondern grob fahrlässig. (Beifall SPD und Annabell Krämer [FDP]) Dass Sie Ihre Fehler nicht eingestehen, ist schon schlimm genug. Schlimmer ist: Sie machen immer neue. Dieses Land ist mit einer Chaosregierung gestraft. Diese Pleite ist ein trauriger Höhepunkt von schlechtem Regierungshandeln. Egal, ob Kitareform, Bildungspolitik, Justiz, Strafvollzug: überall Chaos. Die Landesregierung bekommt die Lage nicht mehr in den Griff und hinterlässt bei denen, die es ganz besonders betrifft, verbrannte Erde. Diese Bilanz krönt nun der Verfassungsbruch. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, ich kann es Ihnen nicht ersparen: Auch Sie sollten das Urteil des Landesverfassungsgerichts genau lesen. Die Regierungsfraktionen sind als Kontrollinstanz der Landesregierung ausgefallen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Ich habe damals im Landtag sehr genau ausgeführt, dass es unser gemeinsamer Verfassungsauftrag ist, als Abgeordnete die Regierung zu kontrollieren. (Beifall SPD) Sie haben unsere Bedenken noch nicht einmal ernst genommen. Herr Koch hat in der mündlichen Anhörung vor Gericht sogar noch die verfassungswidrigen Ansichten munter fortgesetzt und verteidigt. Dabei hat das Gericht im April festgestellt, dass die Landesregierung die Budgethoheit des Parlaments verletzt hat. Das ist Ihr Teil der Verantwortung. Damit müssen Sie als CDU und Grüne klarkommen. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Und was tut der Ministerpräsident? – Er sitzt da und schweigt. Herr Ministerpräsident, stellen Sie sich der traurigen Wahrheit: Ihre Regierung hat die Verfassung gebrochen. Sie haben das gegen unsere Hinweise und Warnungen getan und auch gegen die Mahnung des Landesrechnungshofs und anderer. Sie haben die Bedenken nicht ernst genommen, Sie haben von einem Sturm im Wasserglas gesprochen. Jetzt sitzen Sie hier, sagen kein einziges Wort und lassen die (Serpil Midyatli) Finanzministerin die Scherben Ihrer Politik aufkehren. Das entspricht nicht der Würde des Amtes des Ministerpräsidenten. (Beifall SPD) Die Finanzministerin tut so, als wäre das Ganze vom Himmel gefallen – kein Wort zu der Rolle der Opposition in diesem ganzen Verfahren. Dieser Umgang lässt tief blicken. Sie setzen damit genau die Art des Regierens fort, die Sie zum Verfassungsbruch geführt hat. Das ist eine Arroganz der Macht, die in Schleswig-Holstein keinen Platz haben sollte. (Beifall SPD und FDP) Ändern Sie Ihren Stil, Herr Ministerpräsident! Hören Sie zu, geben Sie Argumenten und Bedenken wieder einen Raum, gehen Sie auf andere zu! Schotten Sie sich nicht ab, übernehmen Sie Verantwortung! Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich an Recht und Gesetz halten – das gilt auch für diese Landesregierung. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christopher Vogt [FDP] – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP] – Christopher Vogt [FDP]: Nicht immer nur mit den Linken kuscheln, auch mal arbeiten! – Zuruf Ministerpräsident Günther) – Er soll hier am Redepult sprechen und nicht dazwischenquaken. (Tobias Koch [CDU]: Aber das kann man nicht ernst nehmen! – Zuruf Lukas Kilian [CDU] – Weitere Zurufe) Es hätte für Demut gesprochen, heute Fehler einzugestehen. Es wäre anständig gewesen, sich bei den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holstein zu entschuldigen. (Beifall SPD) Dieses Versagen der Günther-Regierung bleibt, und es ist weiterhin kein guter Umgang, den diese Landesregierung mit diesem Urteil des Landesverfassungsgerichts hier hat. Wir müssen es noch einmal sehr deutlich sagen: Diese Regierung hat die Verfassung gebrochen, und wir hätten erwartet, heute Antworten zu kriegen, wie Sie schnell und konsequent handeln. Diese Fragen bleiben heute wieder unbeantwortet. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Aufnahme des Notkredits im Haushalt 2024 für nichtig erklärt. Dieses Urteil gilt es anzuerkennen und die daraus resultierenden Konsequenzen zu ziehen. (Beate Raudies [SPD]: Was auch sonst? –
Christopher Vogt FDP
Denn man tau!) Das gebietet nicht nur der Respekt vor dem obersten Gericht, sondern das ist eines der grundlegenden Prinzipien für das Funktionieren unseres Rechtsstaats (Demonstrativer Beifall FDP) und darüber hinaus auch für das demokratische Miteinander. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Auf den Aspekt des demokratischen Miteinanders komme ich später noch einmal zurück. (Christopher Vogt [FDP]: Was für ein fulminanter Einstieg!) Zunächst möchte ich aber deutlich machen, dass die Umsetzung dieses Urteils für uns absolut selbstverständlich ist. Das steht für uns aus den genannten Gründen ohne jedes Wenn und Aber vollkommen außer Frage. Genau das hat auch die Finanzministerin gerade deutlich gemacht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Der für nichtig erklärte Notkredit des Jahres 2024 in Höhe von 492 Millionen Euro wird schnellstmöglich und vollständig zurückgezahlt. Deshalb braucht es auch keinen überarbeiteten Tilgungsplan, wie von der Opposition gefordert. Denn ein Kredit, der nichtig ist, kann nicht über mehrere Jahre getilgt werden, sondern die vom Gericht beanstandete Kreditaufnahme muss sofort rückgängig gemacht werden. Genau das werden wir tun. Vor dem Hintergrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts, vor allen Dingen aber auch angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Grundgesetzänderung werden wir zudem auch in diesem Haushaltsjahr keinen weiteren Notkredit in Anspruch (Tobias Koch) nehmen. Finanzministerin Silke Schneider hat auch dazu alles Erforderliche gesagt, sodass sich weitere Ausführungen meinerseits an dieser Stelle erübrigen. (Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Schwarz-Grün ist sich in dem Umgang mit diesem Urteil und der Bewältigung der daraus resultierenden Folgen völlig einig (Zuruf Beate Raudies [SPD]) und wird dieses in gewohnter Gelassenheit, in aller Ruhe und gutem Miteinander gemeinsam tun. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Wenn man das immer betonen muss!) – Herr Kollege Vogt, wogegen ich mich aber in aller Deutlichkeit verwehren möchte, und zwar nicht gegenüber dem Gericht, sondern gegenüber den Oppositionsfraktionen und dabei insbesondere der FDP-Fraktion, ist der Vorwurf eines Verfassungsbruchs mit Ansage, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Herr Kollege! – Annabell Krämer [FDP]: Vier Mal! –
Dr. Bernd Buchholz FDP
Soll ich Ihnen die Rede vom letzten Mal vorspielen?) eines – Zitat – „vorsätzlichen Bruchs der Verfassung“, wie es die Kollegen Vogt und Buchholz in ihrer Pressemitteilung formuliert haben. (Zuruf: Aber da haben sie doch recht!) Diese Unterstellung weise ich nicht nur für meine Fraktion, sondern, so glaube ich, genauso für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion des SSW entschieden zurück. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] –
Beate Raudies SPD
Das war unser Fehler! Wir waren nicht deutlich genug!) Wenn man die jetzt aufgestellten Maßstäbe des Landesverfassungsgerichts zugrunde legt, dann waren auch die gemeinsam beschlossenen Landeshaushalte der Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 allesamt verfassungswidrig, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) allein schon deshalb, weil es auch damals keinen Tilgungsplan gab. Den haben wir erst 2023 im Gesetz geregelt. Trotzdem käme doch niemand deshalb auf die Idee, die damaligen Beschlüsse, die wir alle gemeinsam hier gefasst haben, als vorsätzlichen Verfassungsbruch zu bezeichnen. Wir alle gemeinsam haben damals erstmals von der Ausnahmeregel des Notkredits in der Verfassung Gebrauch gemacht (Zurufe) und haben dieses nach bestem Wissen und Gewissen natürlich im Einklang mit unserer Verfassung versucht zu tun. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gab es dazu vielleicht ein Urteil des Verfassungsgerichts? Haben Sie das völlig ausgeblendet?)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten?
Tobias Koch CDU
Nein, ich möchte den Gedanken an dieser Stelle gerne zu Ende führen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist ignorant ohne Ende! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Das Gleiche gilt für die Entscheidung zum Haushalt 2024, denn mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten wir auch dort eine völlig neue Lage. (Christopher Vogt [FDP]: Eben! Eben!) – Genau! Wir mussten wieder schauen, wie sich diese Spielregeln auf die neue Beschlusslage auswirken. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie haben sich an die Spielregeln, die wir aufgestellt haben, nicht gehalten, und zwar bewusst nicht! – Zuruf Annabell Krämer [FDP] – Weitere Zurufe) – Das ist Ihre Unterstellung, Herr Kollege, und das weise ich zurück: „bewusst nicht“. Wir haben auch im Jahre 2023 nach bestem Wissen und Gewissen versucht, innerhalb von wenigen Wochen die Rückschlüsse aus diesem Urteil zu ziehen und daraus einen verfassungskonformen Haushalt zu beschließen. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Es gilt nach wie vor, dass ich meinen Gedanken gern zu Ende führen möchte, Frau Kollegin Krämer. – Deshalb weise ich diese Unterstellung zurück. Wir haben auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts innerhalb von wenigen Wochen reagieren müssen. Das hat eine ganz neue Lage geschaffen. Mit dem eingeführten Jährlichkeitsgrund- (Tobias Koch) satz hat es nachträglich die Spielregeln verändert. Darauf mussten wir reagieren. Das haben wir nach bestem Wissen und Gewissen getan. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Dabei ist es nach dem jetzigen Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht ausreichend gelungen, die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt in ihrer Gesamtheit zu begründen. Das Gericht hat beanstandet, dass der Tilgungsplan für die Notkredittranche des Jahres 2024 fehlt. Aus diesen Versäumnissen jetzt aber einen vorsätzlichen Verfassungsbruch abzuleiten, das geht eindeutig zu weit. (Beate Raudies [SPD]: Sie waren schon bei Bewusstsein, als Sie abgestimmt haben, oder?) Bei aller Freude der Opposition über den Erfolg ihrer Klage sollten wir uns als Demokraten nicht dazu hinreißen lassen, uns gegenseitig die Verfassungstreue abzusprechen. (Christopher Vogt [FDP]: Wir sprechen Ihnen doch nicht die Verfassungstreue ab, Herr Kollege!) Dieser Vorwurf rührt an den Grundfesten unseres demokratischen Miteinanders und geht damit weit über eine angemessene Sachdebatte hinaus. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorsätzlich verfassungswidriges Verhalten! – Stellen wir uns einmal vor, wir hätten auch in diesem Landtag rechts- und linksradikale Fraktionen sitzen. Was würden die feixen, wenn wir uns als Demokraten gegenseitig vorsätzlichen Verfassungsbruch unterstellen! – So sollten wir deshalb nicht miteinander umgehen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Davon abgesehen habe ich überhaupt meinen Zweifel, ob sich FDP und SPD über das von ihnen erwirkte Urteil so richtig freuen können. Schauen wir auf die FDP: Mit ihrem kompromisslosen Festhalten an der Schuldenbremse hat die FDP zunächst die Berliner Ampel gesprengt (Lachen FDP und Beate Raudies [SPD] – Beifall Beate Raudies [SPD] – Zuruf: Hat er das gerade gesagt?) und damit leider auch den eigenen Untergang besiegelt. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Was haben Sie denn hier gemacht? – Beate Raudies [SPD]: Niemand kennt die Sünde besser als der Sünder! – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP]) – Ich würde auch diesen Gedanken gerne zu Ende führen, Herr Kollege Vogt. – Indem die FDP auf Bundesebene jegliche Flexibilität mit den bestehenden Schuldenregeln vermissen ließ und auch nicht bereit war, (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) im Bundeshaushalt 2025 die Hilfsgelder für die Ukraine über Notkredite zu finanzieren, was ich für angemessen gehalten hätte (Christopher Vogt [FDP]: Das ist doch Quatsch, Herr Kollege! Jetzt nehmen Sie die Story von Herrn Scholz! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – jetzt beruhigen Sie sich doch mal wieder, Herr Kollege Vogt – , hat die FDP letztendlich die Notwendigkeit für die nun erfolgte Grundgesetzänderung selbst herbeigeführt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wer mit dem BSW koaliert!) Hätte es diese Grundgesetzänderung nicht bereits vor dem Urteil des Landesverfassungsgerichts gegeben, so hätte selbst ich als entschiedener Befürworter der Schuldenbremse sie nach diesem Urteil für zwingend erforderlich gehalten. Denn die Kombination der beiden Urteile von dem Bundesverfassungsgericht mit dem Jährlichkeitsgrundsatz (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das habe ich die ganze Zeit gesagt!) und den Anforderungen des Landesverfassungsgerichts macht die Notkreditregel derartig unflexibel, dass in Krisenzeiten daraus nicht mehr die Möglichkeit besteht, das Funktionieren des Staates zu gewährleisten. (Beifall Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dafür aber hatte die Politik diese Notkreditregel in die Landesverfassung aufgenommen, genau dafür. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wenn das durch die beiden Urteile jetzt konterkariert wird, dann führt an einer Änderung der Schuldenbremse kein Weg mehr vorbei. Im Ergebnis hat also die FDP mit ihrer Klage am Ende genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie eigentlich mit ihrem Antischuldenkurs – den ich ja für richtig (Tobias Koch) halte – bezwecken wollte. Insofern ist es nur ein Pyrrhussieg, den die FDP hier erzielt hat. (Zurufe) Die SPD hingegen hat mit ihrer Klage vor dem Landesverfassungsgericht genau dies versucht, nämlich durch ein neues Urteil eine Änderung der Schuldenbremse zu erzwingen. – Danke für Ihr Nicken, Frau Kollegin Midyatli. Sie wollten mehr Schulden machen, das war Ihr Ziel. (Annabell Krämer [FDP]: Verfechter der Schuldenbremse! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Und was machen Sie jetzt?) Deswegen war es von Anfang an eine paradoxe Situation, dass sich hier zwei sehr ungleiche Kläger zusammengefunden hatten, mit vollkommen unterschiedlichen Zielen. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist auch bei Ihnen so, und das ist bewusst gewählt! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Allerdings hat die SPD ihr Ziel auch ohne dieses Urteil erreicht, nämlich bereits vorher in den Koalitionsverhandlungen. Anstatt dass wir jetzt aber die in Berlin beschlossenen neuen Schuldenregeln nutzen könnten, um in die Zukunft unseres Landes zu investieren, müssen wir diesen neuen Verschuldungsspielraum nutzen (Lachen Beate Raudies [SPD] – Annabell
Annabell Krämer FDP
Jetzt sind wir die Bösen?) – ja, wir müssen ihn in Anspruch nehmen –, um damit den Kredit zu tilgen, der aufgrund Ihrer Klage für nichtig erklärt worden ist. (Beate Raudies [SPD]: Wie nett! – Dr. Kai
Dr. Kai Dolgner SPD
Er ist aufgrund der Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt worden! – Thomas Hölck [SPD]: Mann, ist das peinlich!) Im Ergebnis bedeutet das weniger Investitionen in Schleswig-Holstein. Damit haben auch Sie genau das Gegenteil von dem erreicht, was Sie eigentlich wollten, auch das eine politische Meisterleistung.
Tobias Koch CDU
Ja, jetzt bin ich am Ende eines Gedankens angekommen, insofern gerne. Die Reihenfolge entscheidet die Präsidentin.
Kristina Herbst
Erst einmal kommt die Abgeordnete Krämer mit einer Frage oder Zwischenbemerkung, wenn Sie es gestatten.
Annabell Krämer FDP
Hört man mich? (Das Saalmikrofon funktioniert nicht – Zurufe: Nein!)
Tobias Koch CDU
– Ich schon. (Martin Habersaat [SPD]: Aber wir können dich jetzt sehen!) – Das ist schön! Herr Kollege Koch, Sie sagten gerade, dass es sehr bedauerlich wäre, dass nun der zusätzliche Verschuldungsspielraum nicht für zwingend erforderliche Investitionen zur Verfügung stünde. Erinnere ich mich recht daran, dass Sie noch in der letzten oder vorletzten Plenartagung gesagt haben, die Schuldbremse sei noch nie ein Investitionshindernis gewesen? (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Das Zitat ist korrekt. – Danke. (Heiterkeit und Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Die Abgeordnete Raudies hätte vielleicht noch eine Frage oder Zwischenbemerkung. Gestatten Sie diese?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Koch. Ich will einleitend noch einmal sagen: Das Verfassungsgericht hat den Haushalt für verfassungswidrig erklärt, nicht unsere Klage. Das entscheidet nämlich das Gericht. (Tobias Koch) (Beifall SPD und Dr. Michael Schunck [SSW]) Ich wollte aber, weil Sie ja eben beklagt haben, dass die zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten dem Land jetzt nicht zur Verfügung stehen, weil alte Kredite getilgt werden müssen, Sie einmal fragen: Wie bewerten Sie denn in diesem Zusammenhang die Aussage der Finanzministerin im Finanzausschuss, dass sie die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel aus den Sondervermögen, die jetzt auf Bundesebene geplant sind, dazu nutzen will, um auf Landesebene IMPULS zu füttern und dann auf die Zuführung aus dem Landeshaushalt zu verzichten? – Das ist auch nichts Zusätzliches, würde ich sagen. – Frau Kollegin, ich habe gleich in meinem ersten Satz festgestellt, dass es das Gericht war, das diesen Notkredit für verfassungswidrig erklärt hat. Insofern kein Dissens. Im Übrigen ist allerdings nur der Notkredit für verfassungswidrig erklärt worden und nicht der gesamte Haushalt, das als kleine Korrektur zu Ihren bisherigen Ausführungen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Und damit ist der gesamte Haushalt verfassungswidrig!) – Damit ist genau diese eine Kreditaufnahme verfassungswidrig und gerade nicht der gesamte Haushalt. Das ist ein durchaus relevanter Unterschied. Ich glaube, wir alle hätten uns dabei gewünscht, dass wir 0,35 Prozent des BIP jetzt in Investitionen stecken könnte. Wenn es schon eine reguläre, verfassungsgemäße Kreditaufnahmemöglichkeit gibt, dann doch bitte schön dieses Geld in den Sanierungsstau, in die Investitionen unseres Landes stecken. Das geht jetzt in diesem Jahr nicht, weil wir einen Kredit tilgen müssen, der im letzten Jahr ursprünglich gemeinsam angedacht war, um die Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu leisten, die wir uns vorgenommen hatten. Jetzt müssen wir die Schuldenmöglichkeit dafür nutzen. Das finde ich bedauerlich. Ich hätte lieber investiert. Das, glaube ich, war auch Ihr Ziel. Das geht in diesem Jahr nicht, weil wir 500 Millionen Euro in die Tilgung stecken müssen. Sie haben anscheinend immer noch die Hoffnung, dass sich ein Tilgungsplan irgendwie strecken lässt. Das geht nicht. Das Gericht ist da sehr klar und eindeutig. Deswegen setzen wir das in diesem Jahr sofort um. Die zusätzlichen Möglichkeiten, die aus dem Sondervermögen resultieren, sind davon vollkommen unbenommen. Natürlich werden wir das Sondervermögen für Investitionen einsetzen. Aber das hat mit der jetzigen Frage nichts zu tun.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Koch. – Ich versuche, es noch einmal klarer zu formulieren. Aus dem Sondervermögen sollen ja zusätzliche Investitionen angeschoben werden, also welche – das war eine Bedingung der Grünen auf Bundesebene, um der Grundgesetzänderung zuzustimmen –, die bis jetzt noch nicht finanziert und noch nicht geplant sind, vor allen Dingen noch nicht geplant? Die Finanzministerin hat im Finanzausschuss erklärt, das Geld, das dann da komme – wir rechnen da, das haben wir gehört, nach Königsteiner Schlüssel über zwölf Jahre mit einem Betrag –, wolle sie in IMPULS stecken und damit die Investitionen finanzieren, von denen wir wissen, dass wir sie sowieso tätigen müssen. Da ist nichts an zusätzlicher Investition drin, und es geht auch nicht schneller. Wie passt das zu Ihrer Aussage, Sie würden jetzt gerne zusätzlich die Bagger rollen lassen? – Also, Frau Kollegin Raudies, das wissen Sie auch: Geld in IMPULS zu stecken, ist für Investitionen. Es geht bei IMPULS nur um das technische Instrument, die Überjährigkeit zu gewährleisten, weil sich nicht alle Investitionen immer in einem Kalenderjahr abwickeln lassen. Deswegen steht aber außer Frage, dass wir das Geld, das wir aus dem Sondervermögen erhalten, entweder sofort verbauen oder in IMPULS stecken werden; dann wird es im nächsten Jahr verbaut. Alles Geld, was aus dem Sondervermögen kommt, fließt in Investitionen, da müssen Sie sich keine Sorgen machen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Zusätzliche Investitionen, Herr Kollege!) (Tobias Koch) Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt, wo wir mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts das Kapitel der Notkredite in Schleswig-Holstein zumindest derzeit erst einmal weitgehend abschließen können, will ich die Gelegenheit nutzen, um die Schlussrechnung aufzumachen. Zu Beginn der Coronapandemie gingen alle Fraktionen hier im Haus davon aus, dass allein zur Bewältigung der Coronapandemie Notkredite in Höhe von 5,5 Milliarden Euro benötigen würden, so gemeinsam beschlossen im Jahre 2020. Später kamen die Notkredite für die Folgen des Ukrainekrieges und die Sturmflut des Jahres 2023 dazu. Die Frage ist: Wie viele Milliarden Schulden bleiben nun von diesen ganzen Notkrediten eigentlich über, die in den letzten fünf Jahren aufgenommen wurden? – Die Antwort lautet: gerade mal eine einzige Milliarde Euro. Und davon haben wir im vergangenen Jahr bereits 30 Millionen Euro getilgt, sodass es jetzt nur noch 986 Millionen Euro sind. Das ist der gesamte Betrag, den das Land an neuen Schulden gemacht hat, um diese drei Krisen mit Notkrediten zu bewältigen. Erinnert man sich einmal an das Ausmaß der dreijährigen Coronapandemie zurück, führt man sich die globalen Folgen des Krieges in der Ukraine vor Augen, und bedenkt man, dass es sich bei der Sturmflut um eine Jahrhundertsturmflut gehandelt hat, dann ist es aus meiner Sicht eine gewaltige Leistung, diese drei Notsituationen mit nur 1 Milliarde Euro an neuen Schulden gemeistert zu haben. Das zeigt, wie solide und verantwortungsvoll wir mit Notkrediten im Landeshaushalt umgegangen sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf SPD) Selbst zusammen mit dem für nichtig erklärten Notkredit des letzten Jahres und mit dem für dieses Jahr ursprünglich geplanten Notkredit hätte die Gesamtsumme am Ende gerade einmal 1,8 Milliarden Euro betragen und damit weniger als ein Drittel dessen, was wir gemeinsam ursprünglich für die Coronapandemie allein erwartet hatten. Sollte also der Eindruck entstanden sein, hier seien Notkredite in gewaltiger Höhe aufgenommen worden und die Regierung hätte durch die Klage der Opposition beim ungebremsten Schuldenmachen gestoppt werden müssen, so ist dieser Eindruck nachweislich falsch. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das ist auch nicht das Ergebnis des Urteils des Landesverfassungsgerichts. (Annabell Krämer [FDP]: Ihr habt doch nur reduziert, weil ihr gewusst habt, es kommt eine Klage!) Das Gericht kommt zu dem Urteil seiner Verfassungswidrigkeit nicht wegen der Höhe der Notkredite, sondern weil nach Auffassung des Gerichtes die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage nicht ausreichend begründet worden sei, die Darlegungspflicht somit nicht erfüllt gewesen sei und außerdem ein Tilgungsplan für das Jahr 2024 gefehlt habe. Ein Urteil über die Höhe der Notkredite ist hiermit explizit nicht verbunden. Ganz im Gegenteil, das Landesverfassungsgericht hat mit den von ihm formulierten Leitsätzen keine inhaltlichen, sondern formale Kriterien entwickelt, die nach seiner Auffassung bei der Aufnahme von Notkrediten eingehalten werden müssen. (Annabell Krämer [FDP]: Das war nur ein Punkt!) Diese, wenn ich so sagen darf, formaljuristische Vorgehensweise des Gerichts wird am Beispiel des fehlenden Tilgungsplanes besonders schön deutlich. Gedankenspiel: Hätte der Landtag zusammen mit dem Haushalt 2024 den Beschluss gefasst, mit der Tilgung des neuen Notkredites im Jahre 2028 zu beginnen und diese Schulden dann im Laufe von 50 Jahren zu tilgen, dann hätte es keinen Grund für eine Beanstandung gegeben, dann hätte ein formal korrekter Tilgungsplan vorgelegen, und das Gericht hätte nichts zu beanstanden gehabt. So ähnlich hat es die Ampel in Berlin gemacht, als sie nach dem Regierungswechsel 2021 die Tilgung der Notkredite erst einmal auf das Jahr 2028 verschoben hat und damit auf einen Zeitpunkt nach dem Ende der Legislaturperiode, für die sie selbst gewählt worden war. Das von uns im Jahr 2023 beschlossene Tilgungsgesetz hat das Landesverfassungsgericht hingegen nicht anerkannt, weil – so die Argumentation – ein Gesetz des Jahres 2023 nicht die Tilgung für die Kredite des Jahres 2024 regeln könne. Diese Logik des Gerichtes ist formal durchaus nachvollziehbar. (Annabell Krämer [FDP]: Haben Sie das Urteil gelesen?) – Ja, habe ich, Frau Kollegin. – In der Sache selbst ist mit dem bestehenden Tilgungsgesetz in Schleswig-Holstein eine weitaus konsequentere Tilgung verbunden als vielerorts anderswo in der Bundesrepublik Deutschland. In Schleswig-Holstein wurden (Tobias Koch) im vergangenen Jahr bereits die ersten 30 Millionen Euro dieser Notkredite getilgt. In diesem Jahr folgt die zweite Tilgungsrate mit weiteren 30 Millionen Euro. Im nächsten Jahr steigt die Tilgung auf 50 Millionen Euro und erhöht sich in den Folgejahren dann jeweils um weitere fünf Prozent. Die Gesamtsumme der aufgenommenen Notkredite von rund 1 Milliarde Euro werden wir in SchleswigHolstein deshalb bereits im Jahre 2038 vollständig zurückgezahlt haben. Wäre der Notkredit in den Jahren 2024 und 2025 hinzugekommen, dann hätte die vollständige Rückzahlung bis 2045 gedauert. Selbst das hätte bedeutet, dass der gesamte von der Opposition beklagte Notkredit innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt gewesen wäre und damit schneller, als die gleichen Parteien es auf Bundesebene in eigener Verantwortung geregelt haben. Deshalb, meine Damen und Herren: Sowohl mit der Höhe der aufgenommenen Notkredite in SchleswigHolstein als auch mit deren konsequente Rückführung sind wir in Schleswig-Holstein auf einem soliden und verantwortungsvollen Kurs. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Linie der soliden Finanzpolitik bleiben wir auch in Zukunft treu, wenn wir trotz neuer Schuldenregeln im Grundgesetz den Weg der Haushaltskonsolidierung fortsetzen und die neuen Kreditspielräume – wir haben das gerade diskutiert – ausschließlich für Investitionen einsetzen. Dabei will ich nicht verhehlen, dass auf diesem Weg noch große finanzielle Herausforderungen vor uns liegen, die nur mit erheblichen Anstrengungen zu meistern sein werden. Die aktuelle Steuerschätzung hilft dabei nicht wirklich weiter. (Beate Raudies [SPD]: Das stimmt!) Die alles überragende Frage dabei ist, ob es der neuen Bundesregierung gelingen wird, für eine wirtschaftliche Trendwende zu sorgen raus aus der Rezession und zurück auf einen wirtschaftlichen Wachstumskurs. Damit steht und fällt die Zukunft aller öffentlichen Haushalte in Deutschland. Meine Damen und Herren, das ist die entscheidende Weichenstellung, auf die es jetzt zuallererst ankommt. Es liegt in unserer aller Verantwortung, den kommenden Generationen eine starke ökonomische Basis zu hinterlassen. Das können wir nur erreichen, wenn wir eine Balance zwischen Sparsamkeit und zukunftsorientierten Investitionen finden. Lassen Sie uns gern gemeinsam daran arbeiten, dass Schleswig-Holstein auch in Zukunft, in den kommenden Jahrzehnten, ein Vorbild für solide und nachhaltige Finanzpolitik bleibt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich nehme als Ausgangspunkt mal einen Zeitpunkt, den wir eben gerade in der Debatte schon erlebt haben, in der es um die Frage ging: Was passierte eigentlich im November 2023 nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil? Ich glaube, das hat für die Gesamtdiskussion eine sehr große Rolle gespielt. Vorher, noch in der Jamaikakoalition, gab es eine sehr breite Einigkeit in der Aufnahme von Notkrediten, insbesondere mit Blick auf die Coronapandemie – damals auch noch mit der FDP und allen Oppositionsparteien zusammen: SSW und SPD genauso. Dann, mit etwas mehr Distanz zur akuten Coronakrise, sage ich jetzt einmal, und der Situation, dass wir eine neue Regierungsbildung ohne die FDP hatten, wurde die Kritik der FDP an den Notkrediten generell größer. SPD und SSW haben weiterhin eine ähnliche Position vertreten. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Dann gab es den November 2023 und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben zunächst noch einmal – das müsste in der November-Tagung gewesen sein – die Notlagen für das Jahr 2023 und 2024 beschlossen, damals noch mit der SPD zusammen. Darauf aufbauend hat sich dann in der Analyse – so habe ich die SPD zumindest verstanden – die Überzeugung breit gemacht, dass auf Grundlage des Urteils der Weg so nicht mehr gangbar ist und man deswegen der Auffassung ist (Serpil Midyatli [SPD]: Nachschiebeliste 900 Millionen Euro! Die war es!) – und der Nachschiebeliste! –, den Weg vors Gericht zu gehen. Einer der relevantesten Punkte des Verfassungsgerichtsurteils 2023, würde ich sagen, war die Tat- (Lasse Petersdotter) sache, dass man nicht mehrjährige Notkredite aufnehmen darf, dass man die Jährigkeit und Jährlichkeit sehr, sehr genau befolgen muss. Das hat den bisherigen Kurs, den das Land Schleswig-Holstein bis dahin vertreten hat, zumindest stark verändert. Die Idee von uns war eigentlich, dass wir alles in ein Sondervermögen geben und es dann Stück für Stück verausgaben, weil Investitionen, auch in Infrastruktur und Ähnliches, einfach ihre Zeit brauchen.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Petersdotter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Krämer?
Annabell Krämer FDP
Sie sprachen gerade das Prinzip der Jährigkeit an. Daraus resultierte ja auch, dass Notkreditermächtigungen nicht überjährig bestehen bleiben. Erinnern Sie sich an das Jahr 2023, nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes, als hier im Hohen Hause aus diesem Grund erneut die Notlage beschlossen wurde und ich vehement darauf hingewiesen habe, dass die Verfassungswidrigkeit nicht ohne Nachtragshaushalt geheilt ist, da man aus diesem Grund neue Kreditermächtigungen braucht? (Zuruf: Das hast du, ja!) – Ich erinnere mich an viel Kritik von Ihnen, und die wird mit Sicherheit dabei gewesen sein. Dem will ich gar nicht widersprechen. Worauf Sie jetzt hinaus wollen, ist, dass Sie der Auffassung waren, dass man bereits im November 2023 einen Nachtragshaushalt hätte machen sollen. (Annabell Krämer [FDP]: Müssen!) Unserer Meinung nach war es nicht so, dass man das hätte machen müssen, weil das ein Zeitraum von wenigen Wochen war. Wir hatten ja Ende Dezember das Ende des Haushaltsjahres 2023, und es gab am 19. November 2023 das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das war ein sehr, sehr kurzer Zeitraum, bei dem wir in der Abwägung zu der Entscheidung kamen, dass ein Nachtragshaushalt nicht notwendig ist.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage/Anmerkung der Frau Abgeordneten Krämer?
Annabell Krämer FDP
Eine kurze Anmerkung: Der Bund hat aus diesem Grund auch in kurzer Frist noch einen Nachtragshaushalt gemacht. Ich wüsste gerne: Würden Sie das aus heutiger Sicht noch genauso beurteilen? – Ich würde es aus heutiger Sicht noch genauso beurteilen. Der Bund hat einen Nachtragshaushalt gemacht, weil die Kritik am Bundeshaushalt insbesondere war, dass der KTF, also der Klima- und Transformationsfonds, verfassungswidrig war und man ihn aus dem Haushalt herauslösen musste. Das war sozusagen im Prozess sehr viel einfacher zu machen. Wir hatten im November 2023 nicht die Zeit, um bis Ende Dezember 2023 einen Nachtragshaushalt – bei der Art und Weise, wie wir den Notkredit vorher gestrickt haben – angemessen umzusetzen. Deswegen hat man darauf verzichtet. Ich halte den Teil weiterhin für richtig. Aber da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Im März 2024 haben wir den Haushalt für 2024 beschlossen, also mit einer gewissen Verzögerung. Dafür gab es unterschiedliche Gründe. Wir haben aber als Landtag und mit unterschiedlichen Zustimmungen bereits Ende 2023 die Landesregierung beauftragt, die Notkredite inhaltlich nicht zu verändern, also inhaltlich bei den Maßnahmen der Vergangenheit zu bleiben und diese wieder in den Haushaltsentwurf aufzunehmen. Rückblickend lässt sich jetzt sagen: Das war nicht ausreichend begründet. Das ist einer der Kernpunkte, in denen das Landesverfassungsgericht unsere Entscheidung korrigiert und sagt: Das war nicht richtig. – Deswegen muss man sagen, dass wir hier einen Fehler gemacht haben. Ziel war, dass wir die bereits zugesagten Maßnahmen umsetzen. Ziel war, dass die geplanten Maßnahmen erfolgen, und dass wir das machen, was so ein Stück weit ein juristisches Prinzip zu sein scheint: Der Staat hat Geld zu haben und muss dann die Sachen auch machen, von denen er gesagt hat, (Lasse Petersdotter) sie zu machen. Da haben wir in der Frage von Vertrauen in den unterschiedlichen Krisen eine ganz gute Motivlage. So, dann gab es die Klage von SPD und FDP, die meiner Wahrnehmung nach im Wesentlichen zwei Begründungen hatte. Das eine waren die Notkredite im Jahr 2024, und das andere war § 8 Absatz 22 Haushaltsgesetz. Der hat in der Debatte noch keine große Rolle gespielt, deswegen will ich ihn trotzdem einmal kurz erwähnen. In § 8 Absatz 22 Haushaltsgesetz ging es darum, dass die Landesregierung eigenständig Titel einrichten und verändern darf. Das Landesverfassungsgericht sagt, dass das zu weitreichend ist. Deswegen müssen wir das korrigieren. Mit dem Nachtragshaushalt, der erfolgen wird, wird dieser Paragraf, der heute, glaube ich, § 8 Absatz 21 ist, aber den gleichen Regelungsinhalt hat, ersatzlos gestrichen. Künftig wird das nicht mehr über solche Verfahren erfolgen. Ich will aber trotzdem, weil es zur Debatte dazugehört, sagen, dass alle Kreditausgaben, die getätigt wurden, und alle Beschlüsse immer auch durch den Finanzausschuss gegangen sind. Das gehört mit Blick auf die parlamentarische Kontrolle dazu. Trotzdem war es falsch, diesen § 8 Absatz 22 in das Haushaltsgesetz aufzunehmen. Darüber hinaus hat das Landesverfassungsgericht, quasi in einer gewissen Eigenmotivation, den Tilgungsplan kritisiert und hier festgestellt, dass er für das Jahr 2024 nicht ausreicht. Darüber hinaus sieht man, wenn man in das Urteil reingeht: Es haben sich auch noch andere Erkenntnisse eingestellt, beispielsweise, dass das Landesverfassungsgericht lediglich prüft, ob der Gesetzgeber – ich zitiere – „hinreichend dargelegt“ hat, warum es eine bestimmte Maßnahme braucht, oder dass der Gesetzgeber „zumindest näherungsweise die Größenordnung der finanziellen Belastungen“ benennen und „eine begründete Prognose abgeben“ muss. Das ist beim Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2023 ähnlich: Je weiter die Notlage zurückliegt, desto mehr Begründung braucht es und desto größer ist der Begründungshergang. Da haben wir ganz offensichtlich nicht ausreichend begründet. Das ist ein Teil dieser verstärkten Begründung, die uns durchaus bekannt war; deswegen gab es ja für jeden einzelnen Titel unterschiedliche Begründungen, nur eben keine ausreichenden. Damit war der Notkredit 2024 verfassungswidrig, der § 8 Absatz 22 war verfassungswidrig, und der Tilgungsplan war nicht ausreichend dargelegt. Hinzu kommt noch etwas, was Silke Schneider dankenswerterweise im letzten Satz des Urteils aufgefallen ist: die sogenannte Ex-Nunc-Nichtigkeit. Ich wäre darüber ehrlicherweise nicht gestolpert, das liegt aber an der fehlenden juristischen Ausbildung. Die Ex-Nunc-Nichtigkeit besagt rückblickend, dass die Dinge quasi nichtig waren. Das ist der Teil, den viele von uns, glaube ich, vorher nicht erwartet haben: dass man den Notkredit von 2024 sogar zurückzahlen muss. Zumindest ist das für die meisten von uns überraschend gekommen, denn das hat es in der Vergangenheit, in den anderen Urteilen und auch beim Bundesverfassungsgerichtsurteil, so nicht gegeben, dass Mittel wieder zurückgezahlt werden müssen. Das Landesverfassungsgericht bezieht sich dabei auf einen Vorgang 2005 in Sachsen-Anhalt oder so, wo es etwas Ähnliches bei einer Kreditaufnahme gegeben hat. Aber das macht natürlich einen Riesenunterschied, auf den ich gleich noch zu sprechen komme. Zusammenfassend lässt sich an der Stelle schon einmal sagen: Wir haben die Möglichkeiten der Schuldenbremse als Koalition falsch eingeschätzt, und aus dieser Fehleinschätzung werden wir lernen müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marion Schiefer [CDU] und Rixa Kleinschmit [CDU]) Jetzt gibt es unterschiedliche Aufgaben. Wie gesagt werden wir den § 8 – jetzt: – Absatz 21 Haushaltsgesetz streichen. Beim Tilgungsplan teile ich die Einschätzung der Finanzministerin und des Kollegen Koch, dass wir, wenn wir 2024 und 2025 keine Notkredite haben, (Beate Raudies [SPD]: Haben Sie nicht?) für diese beiden Jahre auch keinen Tilgungsplan brauchen werden. Das Tilgungsgesetz, das sich auf die Jahre zuvor bezieht, erfüllt vollumfänglich, was das Landesverfassungsgericht uns aufgibt, nämlich dass wir einen Tilgungsbeginn definieren, einen Tilgungsrhythmus definieren und die Tilgungshöhen definieren. Genau deswegen haben wir bereits im Jahr 2024 30 Millionen Euro getilgt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Kommen wir zur Kontroverse. Die Kontroverse ist, dass die SPD und die FDP uns jetzt dazu auffordern, unverzüglich einen Nachtragshaushalt zu machen, in dem wir die volle Summe – also sagen wir einmal die vollen 764 Millionen Euro – unverzüglich anders finanzieren und in der Finanzierung anders darstellen. (Lasse Petersdotter) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hat keiner gesagt!) – So habe ich zumindest die Debatte verstanden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein! – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Ich freue mich über eine – –
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, Sie gestatten die Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Krämer?
Annabell Krämer FDP
Das verstehen Sie tatsächlich falsch. – Okay. Das verstehen Sie genauso falsch, wie dass wir angeblich eine globale Mehreinnahme – die aus meiner Sicht verfassungswidrig wäre – forderten. Nein, nein, mitnichten! Was wir fordern, ist, dass Sie unverzüglich 2025 heilen, nämlich die zusätzliche Deckungslücke von 272 Millionen Euro. Uns geht es darum: Wenn nachher, im Herbst, Ihr erwünschter neuer Verschuldungsspielraum kommt, dann können Sie sich um 2024 kümmern. Wir wollen, dass Sie den aktuellen Haushalt heilen, denn der ist verfassungswidrig. (Beifall FDP und vereinzelt SPD – Dr. Bernd
Dr. Bernd Buchholz FDP
So ist es! Der aktuelle Zustand ist verfassungswidrig!) – Aktuell ist die Notkreditaufnahme verfassungswidrig, und die darf eben auch nicht erfolgen. Die Notkreditaufnahme erfolgt aber immer erst am Ende des Jahres, immer erst dann, wenn die anderen Mittel nicht genutzt werden können. (Widerspruch SPD und FDP – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Genau deswegen haben wir ja viele Notkredite in den letzten Jahren auch nicht aufgenommen, obwohl wir Kreditermächtigungen im Wert von 6,5 Milliarden Euro hatten. (Zuruf Beate Raudies [SPD] – Serpil Midyatli [SPD]: Aber das wird dann hier beschlossen! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das müssen wir noch einmal anderweitig klären! Da ha- ben wir gerade die Bewerbung! – Christopher Vogt [FDP]: Ja, machen wir anderweitig!) Ich finde zum einen wichtig, dass wir die gemachten Zusagen weiterhin einhalten, die in dem eigentlichen Notkredit für 2025, aber auch 2024 zugesagt wurden. Wenn wir jetzt versuchten, das im laufenden Haushalt durch einen Nachtragshaushalt über Kürzungen zu finanzieren, wäre das ein massives Kürzungspaket, das meiner Auffassung nach an dieser Stelle nicht notwendig und auch nicht gefordert ist. Wichtig ist, dass der Gesamthaushalt insbesondere zum Ende des Jahres ausgeglichen und dann auch verfassungskonform abgeschlossen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU] – Beate Raudies [SPD]: Nein! Der Haushalt – –) Was wir tun werden, ist, dass wir auf der einen Seite eben den Notkredit aus 2024 in Höhe von 492 Millionen Euro tilgen. Hierzu halte ich es für korrekt und richtig, dass die neu geschaffenen, sich jetzt in der Umsetzung befindlichen Möglichkeiten der Bundesregierung dafür genutzt werden. Da wird voraussichtlich etwa 521 Millionen Euro Kreditmöglichkeit für das Land Schleswig-Holstein geschaffen. Das sind dann diese 0,35 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt. Wenn man diese 492 Millionen Euro also in Differenz dazu setzt, dann liegen wir noch bei etwa 29 Millionen Euro. Das Zweite sind die 272 Millionen Euro, die die Kollegin Krämer gerade für das Jahr 2025 angesprochen hat. Zum einen finde ich es richtig, in die Planung jetzt nicht unbedingt die 136 Millionen Euro, die für Northvolt vorgesehen waren, reinzunehmen, weil die Wahrscheinlichkeit gerade relativ überschaubar ist, dass sie in Anspruch genommen werden. Gleichwohl: Wenn Northvolt noch in diesem Jahr so aufgestellt sein sollte, dass sie antragsberechtigt wären, dann stehen wir natürlich weiterhin zu den Zusagen, die wir gemacht haben. Ziehen wir dann noch die 29 Millionen Euro von den 0,35 Prozent der Mittel ab, liegen wir bei etwa 107 Millionen Euro, die dann in dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 dargestellt werden müssen. Ich glaube, dass ein Nachtragshaushalt auch deswegen warten kann, weil wir, wenn schon im Sommer die näheren Details der Gesetzesänderungen auf Bundesebene vorliegen, darauf viel sinnvoller reagieren können. Es wäre doch absurd, wenn wir jetzt Kürzungspakete machten, um zwei Monate später wieder Ausgaben zu beschließen. (Lasse Petersdotter) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Rechtsstaat! – Beate
Beate Raudies SPD
Das geht doch nicht nach blauen Augen!) Das wäre auch nicht im Sinne der Haushaltslogik, die immer jährig und nicht täglich erfolgt. Insofern sind wir da meiner Auffassung nach auf einem sehr sinnvollen und guten Weg. Ich habe eher die Vermutung, dass Sie jetzt die Debatte um die Kürzungen führen wollen. Sie wollen, dass wir einen Vorschlag machen, um anschließend zu sagen: Es ist unmöglich, dass hier gekürzt wird. – Das machen Sie ja bei allen 20.000‑Euro-Beträgen. Was glauben Sie denn, was bei 270 Millionen Euro los wäre?
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Petersdotter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Krämer?
Annabell Krämer FDP
Herr Kollege, jetzt lassen Sie bitte einmal die Kirche im Dorf. (Lachen Peer Knöfler [CDU]) Es geht Ihnen doch nur darum, dass Sie hier nicht noch einmal in aller Deutlichkeit darlegen müssen, dass wir Sie zum Handeln zwingen. Gut, Sie wollen jetzt den verfassungswidrigen Zustand bis Ende Herbst aufrechterhalten. Das nehmen wir jetzt einfach einmal so zur Kenntnis. Aber Sie wollen doch nicht allen Ernstes sagen, dass Sie durch einen verfassungskonformen Nachtragshaushalt ein großes Kürzungspaket auflegen müssten. Die Ministerin hat selber gesagt, die Northvolt-Millionen werden dieses Jahr nicht benötigt. Die Ministerin hat gesagt: Wir haben 50 Millionen Euro zusätzliche Mittel, die wir dieses Jahr weniger für Pensionsaufwendungen brauchen. Die Ministerin hat gesagt, sie hat noch Puffer bei den Zinsaufwendungen. Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass Sie das ohne Kürzung nicht gedeckt bekommen. – Bei den 272 Millionen Euro, sind wir – zumindest, wenn wir das jetzt so runterrechnen, wie ich es eben gesagt habe – bei etwa 130 Millionen Euro, denn die 29 Millionen Euro darf ich ja nicht rausnehmen, weil sie bei den 135 Millionen Euro – – Insofern hat das schon Auswirkungen; das kann auch relativ starke Auswirkungen haben. Man könnte daraus auch eine globale Minderausgabe machen. Die darf aber einen gewissen Prozentsatz von drei Prozent nicht übersteigen. Für mich – deswegen war das ja eine Fehleinschätzung von mir –: Ich ging vorher davon aus, dass Sie meinen, dass die 492 Millionen Euro jetzt schon, quasi über ein Kürzungspaket, gemacht werden. Da sind Sie also der Meinung, das dürften wir zumindest mit den 0,35‑Prozent–Mitteln finanzieren, oder sehen Sie das anders?
Kristina Herbst
Entschuldigung, also das, Herr Abgeordneter Petersdotter – – (Vereinzelte Heiterkeit)
Lasse Petersdotter GRÜNE
Ich dachte mir, bei jeder vierten Frage darf ich eine Gegenfrage stellen. (Heiterkeit)
Kristina Herbst
Ich würde sagen, die Abgeordnete Krämer antwortet nachher darauf, wenn sie bei ihrem Redebeitrag ist.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Okay, dann machen wir das so. (Christopher Vogt [FDP]: Hast du sonst noch Fragen? – Annabell Krämer [FDP]: Stell sie gerne!) Dann springe ich mal direkt zur Schuldenbremse. Ich glaube, das interessiert Sie auch; dann können Sie auch darauf noch eingehen. Die Schuldenbremse ist nämlich weiterhin verfassungskonform, aber sie ist vor allen Dingen reformbedürftig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Die einzelnen Maßnahmen, die die Bundesregierung an dieser Stelle ergreift, sind ja schön und gut. Das ist richtig und sinnvoll und auch das, was Robert Habeck im Wahlkampf gefordert hat – (Lasse Petersdotter) deswegen unbedingt sinnvoll. Aber nichtsdestotrotz gibt es in der strukturellen Arbeit mit der Schuldenbremse wirklich Bedarfe. Wir haben mit dem Urteil jetzt weitere Klarheit und Ausdeutung in der Schuldenbremse. Wenn wir Landesverfassungsgerichtsurteil und Bundesverfassungsgerichtsurteil zusammenlegen, sind da zwei große Elemente: beim Bundesverfassungsgericht diese Jährigkeit und Jährlichkeit, die wirklich sehr streng auszudeuten ist. Sie macht es wahnsinnig schwer, größere Krisen – die auch Infrastrukturinvestitionen bedürfen, die Reparaturen bedürfen, die vielleicht auch etwas Planung bedürfen – irgendwie zu bewerkstelligen. Wir schaffen es nicht in wenigen Monaten Straßenstriche oder Ähnliches oder ganze Bereiche und Stadtteile wieder neu aufzubauen. (Unruhe und vereinzelte Heiterkeit – Serpil
Serpil Midyatli SPD
Straßenstriche!) – Landstriche, wollte ich sagen. (Heiterkeit) – Wow! Aber schön, wem es hier als erstes aufgefallen ist. (Anhaltende Unruhe) Mein Geschichtslehrer hat einmal gesagt: Ich soll in die Politik gehen, ich kann immerhin noch rot werden. (Heiterkeit) Insofern – man merkt es vielleicht. Das Zweite ist – beim Landesverfassungsgericht –, dass wir hier Begründungsanforderungen haben, die eine besondere Herausforderung für uns darstellen. Da dürfen wir nicht in einen Modus kommen, irgendwann vor den ersten Hilfskräften die Gutachter loszuschicken. Denn es ist nicht immer ganz einfach, in einer Krisensituation, einer herausfordernden und chaotischen Angelegenheit, tatsächlich zügig zu wissen: Wie viel Geld braucht es jetzt eigentlich ganz konkret? Die Anwendbarkeit der Schuldenbremse ist eben sehr stark eingeschränkt. Deswegen braucht es eine Reform, die von vielen gerade diskutiert wird – auch vom Ministerpräsidenten mit diskutiert wird. Ich bin sehr dankbar, dass er immer wieder auch öffentlich darauf hinweist, dass wir noch in diesem Jahr, darüber reden müssen. Das ist notwendig, denn wir haben alle ein Interesse daran, dass es gewisse Schuldenregeln gibt. Dann müssen sie aber auch anwendbar sein. Wir dürfen nicht so naiv sein, zu glauben, dass es in den nächsten Jahren keine Krisensituationen geben wird und mit den Verschuldungsmöglichkeiten der Bundesregierung jetzt definitiv alles erledigt ist. Wir können immer noch unvorhergesehene Notsituationen erleben, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und sehr große Finanzauswirkungen haben. Schauen wir in dem Zusammenhang einmal auf die Bilanz der Verschuldung der letzten fünf Jahre; der Kollege Koch ist schon ein Stück weit darauf eingegangen. In den Jahren 2020 bis 2022 hat der Landtag Notkreditermächtigungen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro beschlossen – in unterschiedlichen Konstellationen, aber das ist quasi, was der Gesetzgeber ermöglicht hat. Im Jahr 2020 haben wir bereits etwa 355 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen. Im Jahr 2022 erfolgte eine Sondertilgung. – Ich weiß, Frau Krämer: Sie wollen das nicht als Tilgung sehen, weil man nur eine Ermächtigung nicht in Anspruch genommen hat, aber ich glaube, es ist so leichter verständlich. – Man hat von den 6,5 Milliarden Euro zumindest 3,2 Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen. Im Jahr 2023 hat man fast 1,3 Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen und im Jahr 2024 dann eben noch einmal 624 Millionen Euro. Dazu kommt im Jahr 2024 noch die erste Tranche nach Tilgungsgesetz, die 30 Millionen Euro. So kommen wir also auf eine Gesamtverschuldung dieser finanzpolitisch extrem aufregenden und aufreibenden Zeit von 972 Millionen Euro. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das veranlasst auf der einen Seite die Opposition vielleicht dazu zu sagen: Seht ihr! Ihr habt das Geld gar nicht gebraucht und falsch kalkuliert und zu wenig Prognosen gehabt. – Frau Krämer nickt. – Und auf der anderen Seite würden wir sagen: Seht ihr! Wir gehen verantwortungsbewusst mit dem Geld um, wir wussten, welche Risiken wir damit eingehen, und wir haben auf jeden Euro geguckt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Tobias Koch [CDU]) Aber abschließend lässt sich sagen: Es ist anders ausgegangen, als wir uns vorgenommen und als wir es geplant haben. Das hat das Urteil gezeigt. Wir haben die Möglichkeiten der Schuldenbremse falsch eingeschätzt und müssen aus diesen Fehleinschätzungen lernen. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts werden wir deswegen vollumfänglich und so schnell wie politisch und inhaltlich sinnvoll möglich ist umsetzen. – Vielen Dank. (Lasse Petersdotter) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Bevor wir mit der Redereihenfolge fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsamen Besucherinnen vom Landfrauenverein Hattstedt auf der Tribüne. – Herzlich willkommen! (Beifall) Dann sollten da auch Mitglieder des Kiwanis Club Bad Schwartau e. V. auf Einladung der Abgeordneten Wiebke Zweig sein. – Auch Ihnen: Herzlich willkommen! (Beifall) Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Annabelle Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem Haushalt 2025 hat die Landesregierung den vierten verfassungswidrigen Haushalt in Folge vorgelegt. Ein Blick zurück: Mit dem Nachtragshaushalt im Dezember 2022 haben Sie – bei einer Auslastung des Haushalts im November des Jahres von gerade einmal 37 Millionen Euro – den damals bestehenden, umgewidmeten Ukraine-Notkredit von 400 Millionen Euro um 1 Milliarde Euro erhöht, und das, obwohl bereits absehbar war, dass der Haushalt 2022 mit einem erheblichen Überschuss abschließen würde. Feststellung der finanziellen Beeinträchtigung der Finanzlage, Begründung und Darlegung des sachlichen Veranlassungszusammenhangs? – Fehlanzeige; stattdessen gleich auch noch ein Vorratsbeschluss für die folgenden Jahre. Bereits dieser Nachtrag war evident verfassungswidrig; wir haben damals sehr massiv darauf hingewiesen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat Ihre Haushaltspraxis der überjährigen Beschlüsse erwartungsgemäß gekippt. Die Konsequenz? – Es gab für den Haushalt 2023 einen rückwirkenden Notlagenbeschluss, jedoch ohne den zwingend erforderlichen Nachtragshaushalt. Was war die Konsequenz? – Es fehlte an politisch legitimierten Kreditermächtigungen. Auch der Haushalt 2023 war somit evident verfassungswidrig. Nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Landtags, sondern auch Ministerin Heinold selbst verwiesen damals auf den eigentlich erforderlichen Nachtragshaushalt. Sie sprach – Sie erinnern sich sicherlich – von einer „faktischen Unmöglichkeit aufgrund der Kürze der Zeit“. Der Bund hingegen hat es noch hinbekommen. Da wir damals noch keine zweite Fraktion für den Weg zum Landesverfassungsgericht an unserer Seite hatten, war das der Landesregierung egal: wo kein Kläger, da kein Richter. Nachdem Sie Ihre Notkreditpolitik 2024 dann aber auf die Spitze getrieben haben, war die SPD dankenswerterweise bereit, mit uns vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Wie wir hörten, war die Nachschiebeliste dafür ausschlaggebend. Seit dem 15. April 2025 haben wir es in SchleswigHolstein schwarz auf weiß: Der Haushalt 2024 ist verfassungswidrig. Das Urteil ist eindeutig: Erstens ist Schwarz-Grün hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage der Darlegungsanforderung nicht gerecht geworden. Zweitens stehen die Maßnahmen vielfach – vielfach! – nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu der vermeintlichen Krise. Also wurde auch inhaltlich kritisiert, Herr Kollege Koch. Zum Teil wurden die Maßnahmen vom Landesverfassungsgericht nicht einmal als plausibel anerkannt. Als ob das nicht genug wäre – wir sagten es hier alle bereits –: Es fehlte drittens auch noch an einem wirksamen Tilgungsplan. Allen Ernstes: Eine größere Klatsche kann man sich vor Gericht nicht holen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Auch der Haushalt 2025 ist evident verfassungswidrig. Wir haben immer und immer wieder mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Haushalte der letzten Jahre verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen stehen. Beim Nachtragshaushalt 2022 und bei den Haushalten 2023, 2024 und 2025 haben wir vehement – ich glaube, Sie alle werden sich daran erinnern – auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Sie haben aber alle meine Bedenken sogar ins Lächerliche gezogen und fröhlich verfassungswidrige Haushalte beschlossen. Anstatt unsere Warnung ernst zu nehmen, hat die Koalition von SchwarzGrün lieber auf Durchzug geschaltet, uns belächelt und zu belehren versucht. Dass diese längst offensichtliche Erkenntnis erst durch ein verfassungsgerichtliches Urteil erzwungen werden musste, ist ein haushaltspolitisches Armutszeugnis. Vorausschauendes, solides und verfas- (Annabell Krämer) sungskonformes Haushalten ist keine Option, meine Damen und Herren, es ist eine Pflicht! Ja, Herr Kollege Koch: Das war Verfassungsbruch mit Ansage. Ich erwähnte gerade den Darlegungszusammenhang, den Bezug zur Krise. Wollen Sie mir wirklich sagen, bei der Sauenhaltung oder beim Radwegebau gab es einen Darlegungszusammenhang, inhaltlich begründet zur Krise? Sie wussten, dass diese Maßnahmen – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es! Und das hat das Gericht auch gesagt: nicht nur formell, sondern auch inhaltlich!) Sie wussten, dass diese Maßnahmen nicht verfassungskonform sind, und insofern war es ein Verfassungsbruch mit Ansage. (Beifall FDP und SPD) Das Schlimme ist: Das Vorgehen im Nachgang zum Urteil schließt nahtlos an die bisherige dreiste Praxis an. Es folgten zwar direkt im Nachgang zum Urteil die großen Demutsbekundungen und Versprechungen in den Presseerklärungen; die Handlungen aber bleiben nach wie vor aus. Wenn der Ministerpräsident erklärt, die Regierung ziehe „ab sofort“ Folgerungen, frage ich mich ernsthaft, welche das sein sollen. Denn gerade nach dieser vollmundigen Ankündigung verwundert es schon sehr, dass die Finanzministerin über einen Monat lang nicht in der Lage ist, einen Erlass herauszugeben, der sicherstellt, dass von einer vom Gericht für nichtig erklärten Norm kein Gebrauch mehr gemacht wird. Über einen Monat! Vielleicht finden Sie die nächsten Monate doch noch einmal Zeit und überprüfen Ihre gesamten Vorschriften auf die Vereinbarung mit der Landesverfassung. Ich kann Ihnen das nur empfehlen. Denn das war ja nicht die einzige Ermächtigungsnorm im Haushaltsgesetz, die das Finanzministerium zur Einrichtung und Änderung von Titeln sowie Haushaltsvermerken berechtigt. Da gibt es noch so einiges, was wir uns genauer angucken werden. Während die Finanzministerin im April 2025 noch verkündet hat, sie werde sorgfältig prüfen, welche Folgerungen das Urteil für den Haushalt 2025 habe, will sie davon heute nichts mehr wissen. Viel schlimmer noch: Für sie spielt es keine Rolle mehr, weil sie aufgrund der neuen Verschuldungsmöglichkeiten über die Grundgesetzänderung komfortabel auf die Inanspruchnahme der Notkredite in 2025 verzichten kann. Ich sage Ihnen das in aller Deutlichkeit: Auch der Haushalt 2025 ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Die Finanzministerin verlautbarte im Finanzausschuss letzte Woche, sie gehe davon aus, dass der Haushalt 2025 verfassungskonform sei. Auf meine Frage, ob man das Urteil des Landesverfassungsgerichts für den Haushalt 2025 einmal durchdekliniert habe – man hatte dafür ja über einen Monat Zeit –, folgte ein: nein. Das Landesverfassungsgericht habe schließlich auch mehrere Monate für das Urteil gebraucht. (Beate Raudies [SPD]: Genau: Das schafften wir noch nicht!) – Die Kollegin Raudies erinnert sich an diese Aussage. – Nein, Frau Ministerin, es tut mir leid, hier machen Sie sich einen zu schlanken Fuß. Aber Sie wissen, ich bin ein hilfsbereiter Mensch, und deshalb unterstütze ich hier immer gern. Fangen wir einmal mit dem ersten Punkt an, die fehlende Darlegung der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage. Jetzt wird es ein bisschen sperrig, denn ich zitiere hierzu Textziffer 150 aus dem Urteil: „Für das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage … heißt das, dass die Überlegungen zu den wesentlichen Elementen der Sachverhaltsermittlung und ‑bewertung nicht nur tatsächlich stattgefunden, sondern auch“ – jetzt kommt das Wesentliche – „in den Beschluss- und Gesetzesmaterialien Niederschlag gefunden haben müssen.“ – Hat es nicht für 2025, analog zu 2024! Textziffer 161 ergänzt: „Der Umstand, dass eine Notlage bereits im vorhergehenden Haushaltsjahr festgestellt wurde, macht eine Begründung in diesem Haushaltsjahr nicht entbehrlich.“ – Frau Ministerin, auch das ist für 2025 analog zu 2024 nicht erfolgt. Es erfolgte keine Begründung. Damit könnten wir jetzt eigentlich schon aufhören. Bereits durch diese beiden Textziffern ist der eindeutige Verfassungsbruch für 2025 belegt. (Beifall FDP) Aber machen wir einfach einmal weiter. Zweitens. Der erforderliche „sachliche Veranlassungszusammenhang“ zwischen Maßnahmen und der vermeintlichen Krise muss gegeben sein. Das hatten wir heute schon mehrfach. Hier empfehle ich exemplarisch Textziffer 171. Ich zitiere: (Annabell Krämer) „Voraussetzung ist also ein konkreter Bezug zwischen der Krise und den durch die notlagenbedingte Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Die … finanzierten Maßnahmen müssen gerade auf die Notlage als Anlass rückführbar und geeignet sein, die Bewältigung und Überwindung der Notlage … zu fördern.“ In Ergänzung Textziffer 181: „Für Investitionen oder Unterstützungen“ –hier sollten Sie gut zuhören, liebe Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen! – „bestimmter Wirtschaftsbereiche“ – da sollte es jetzt klingeln – „sowie für solche Maßnahmen, … die sich … zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat, bedarf es einer besonderen, ausdrücklichen und konkreten Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhanges zur Notlage.“ „Permanente Veränderung“, Wirtschaftszweige: Was finden wir nun im Haushalt 2025 für Ansätze? – Dekarbonisierung der Wirtschaft: 29 Millionen Euro, Technologieprojekte zur Batteriezellenforschung: 4 Millionen Euro, Erwerb von Geräten: 5 Millionen Euro, Ausgaben aufgrund von Werkverträgen: 22 Millionen Euro – übrigens wurden gerade Werkverträge vom Landesverfassungsgericht gerügt –, Wasserstoffstrategie: 12 Millionen Euro und natürlich Northvolt. Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, Textziffer 187, ich zitiere: „Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen … , zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich … zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat. Die nach den … dargelegten Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage liegt insofern nicht vor.“ Das trifft auf alle von mir eben zitierten Punkte aus dem Haushalt 2025 zu, werte Kolleginnen und Kollegen. Diese Landesregierung ignoriert das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Sie wollen unter dem Deckmantel der Gesamtdeckungsfähigkeit des Haushalts die Notkredittitel zudem weiterhin „bebuchen“, und sobald der Bund die Tür zu zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten öffnet, sollen im Haushaltsvollzug die Notkredite gegen die neuen Verschuldungsmöglichkeiten ausgetauscht werden. Sie wollen einfach mal gleitend dahin übergehen. Was dem Fass aber den Boden ausschlägt, ist, dass Sie offenkundig den Verfassungsbruch erst heilen wollen, wenn die neuen Verschuldungsmöglichkeiten mittels Durchführungsgesetz anwendbar sind. Ich sage es noch einmal: Sie ignorieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Im Klartext: Wir haben im aktuellen Haushalt eine Deckungslücke von 272 Millionen Euro. Die Erhöhung einer globalen Minderausgabe stellt eine Verpflichtung für die Landesregierung dar, Einsparungen im laufenden Haushalt vorzunehmen. Das müssten wir ja in der Höhe noch gar nicht, denn es wurde uns bereits gesagt: Northvolt wird nicht möglich; wir haben dieses Jahr geringere Zinsaufwendungen; und wir haben 50 Millionen Euro bei den Pensionsaufwendungen über. – Aber in aller Deutlichkeit möchte ich sagen: Diese Entscheidung über Einsparungen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber, und dieser Beschluss ist durch einen ordentlichen Nachtragshaushalt zu fassen, und das unverzüglich! Sie verschließen die Augen vor der Haushaltsrealität in der Hoffnung, dass der Geldsegen des Bundes alle Probleme lösen wird. Es ist jedoch völlig unklar, wann die Ausführungsgesetze in Kraft treten werden und in welcher Höhe Schleswig-Holstein final davon Gebrauch machen darf. Insofern spielen Sie ein Stück Glücksspiel mit dem Landeshaushalt. Wir erwarten von Schwarz-Grün, dass Sie sich endlich der Verantwortung stellen –, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Schleswig-Holstein braucht verlässliche, rechtssichere und unverzügliche Lösungen. Ziel muss es sein, verfassungswidrige Zustände umgehend abzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen sich schließlich auch tagtäglich an Recht und Gesetz halten. Rechtsstaatlichkeit gilt für uns alle. Wir fordern CDU und Grüne daher auf, das Urteil beim laufenden Haushalt 2025 jetzt vollumfänglich zu berücksichtigen. Der Entwurf für einen Nachtragshaushalt muss unverzüglich, und das heißt noch vor der Sommerpause, vorgelegt werden! (Beifall FDP und SPD) Ich möchte es noch einmal klarstellen, Frau Ministerin, weil Sie in Ihrer Rede davon sprachen, wir würden eine globale Mehreinnahme zum Haushaltsausgleich fordern: Das ist verfassungsrechtlich überhaupt nicht möglich. Keine Seite der Opposition hat dies jemals gefordert. Das brauchen wir jetzt (Annabell Krämer) auch gar nicht. Denn es braucht für die Tilgung der Notkredite für 2024 eigentlich lediglich einen entsprechenden Tilgungsplan im Rahmen der nächsten Finanzplanung. Wir sprachen ja darüber: Das geht über das Kontrollkonto und sonstiges, das brauchen wir jetzt gar nicht anfassen. Im Rahmen der nächsten Finanzplanung – – (Tobias Koch [CDU]: Das muss sofort zurückgezahlt werden!) – Ja, natürlich müssen wir es zurückzahlen, Herr Kollege Koch, aber Sie müssten doch – – (Tobias Koch [CDU]: Nicht im Rahmen der Finanzplanung für die nächsten Jahre, sondern sofort!) – Lesen Sie einfach einmal unsere Verfassung, dann wissen Sie Bescheid! Sofern die Verschuldungsmöglichkeit im Herbst nämlich kommt, Herr Kollege Koch (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Herr Kollege Koch, für Sie! –, können Sie Ihre gewünschte Umschuldung mit einem zweiten Nachtragshaushalt sofort realisieren. Es ist ja nun nicht unüblich – ich erinnere mich ja auch noch an ein paar Jahre –, dass wir drei, vier oder fünf Nachtragshaushalte in einem Jahr aufstellen. Sie brauchen also die beiden Positionen nicht miteinander zu verknüpfen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Fakt ist: Die Notkreditermächtigungen 2025 sind nicht rechtmäßig. Da Sie die Mittel aber weiterhin ausgeben und nur im Haushaltsvollzug nachher über eine andere Verschuldungsmöglichkeit ablösen wollen, besteht unverzüglicher Handlungszwang in Form eines Nachtragshaushalts. – Da freue ich mich, dass Sie nicken, Frau Ministerin. Die Zeit der schwarz-grünen Taschenspielertricks muss ein Ende haben. Sie gefährden hiermit wirklich das Vertrauen in die Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Landesverfassung spielt man nicht. Ja, eine Zweidrittelmehrheit verführt schnell zur Arroganz der Macht. Das haben Sie mit dem Nachtragshaushalt 2022 und den Haushalten 2023, 2024 und 2025 bewiesen. Ich habe damals schon an Ihr Gewissen appelliert – einige von Ihnen werden sich daran erinnern –, zum Teil mit namentlichen Abstimmungen. Heilen Sie den Haushalt 2025 jetzt! Es wird Zeit, dass diese Landesregierung den ersten verfassungskonformen Haushalt vorlegt. – Ich danke Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SPD)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen es, wir haben es gehört, wir haben es in Teilen live erlebt, diejenigen, die vor rund einem Monat vor Ort waren: Das Landesverfassungsgericht hat ein Urteil zur Haushaltsklage von SPD und FDP gefällt. Das Urteil ist eindeutig: Der Landeshaushalt 2024 war nicht verfassungskonform. Die Urteilsbegründung enthält eine eindeutige Verpflichtung zur Rückführung des nichtigen Notkredits. Entsprechend haben wir alle jetzt mehr Klarheit gewonnen. Nun gilt es, damit umzugehen; über den Weg dahin haben wir offensichtlich einen Dissens. Die Finanzministerin hat uns zuletzt bereits, in der letzten Finanzausschusssitzung und heute noch einmal, über den geplanten Fahrplan der Landesregierung informiert. Die Notkredite aus 2024 sollen, weil sie es müssen – noch in diesem Jahr vollständig getilgt werden, und die Notkreditermächtigungen für 2025 werden nicht gezogen. Zum Herbst soll uns ein entsprechender Nachtragshaushalt vorgelegt werden. Wir als SSW finden es grundsätzlich richtig, dass Kredite, zumal Notkredite, so schnell wie möglich getilgt werden. Es ist richtig, sich von Schulden zu befreien. Hier ist es vor dem Hintergrund des Urteils erforderlich. Gleichwohl hat sich der Handlungsdruck deutlich erhöht. Es wird weitere Kredite sowie schmerzhafte Einsparungen geben; das haben wir gehört. Für uns als SSW kommt es hier auf die konkrete Ausgestaltung an. Bei aller Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung dürfen wir nicht den sozialen Zusammenhalt im Land aufs Spiel setzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) vor allem nicht in diesen politisch eh schon schwierigen Zeiten, in denen unsere Demokratie von innen wie von außen bedroht wird. Die Menschen wollen (Christian Dirschauer) und müssen mitgenommen werden bei den weiteren Überlegungen zum Fahrplan, zu Einsparpotenzialen und zu den weiteren Haushaltseckdaten. Politik muss stets verlässlich, transparent und ausgewogen sein. Das ist wichtiger denn je. Wir werden im Folgenden weniger auf die detaillierte Haushaltssystematik schauen – ganz kann ich es nicht umgehen –, sondern eher beleuchten, was das Urteil des Landesverfassungsgerichts sowie der Fahrplan zum Umgang, den wir heute noch einmal gehört haben, für die Bürgerinnen und Bürger, die Menschen in unserem Land konkret bedeutet. Noch einmal ein Rückblick, wenn wir auf den Landeshaushalt 2024 schauen: Wir als SSW haben das Instrument eines Notkredits zu Coronazeiten – die Coronazeit vor 2024 war der Einstieg in die Notkredite – gemeinsam mit allen anderen Fraktionen unterstützt. Seinerzeit wurden Zusagen und Verträge über mehrere Jahre gemacht, um Menschen und Kommunen Planungssicherheit zu geben. Das war ganz wichtig und grundsätzlich sicher richtig. Dafür waren auch Gelder aus Notkrediten eingeplant. War dieses Vorgehen verfassungsgemäß? – Nein, wie wir haben lernen müssen. Daher war der Landeshaushalt 2023 verfassungswidrig. Hier noch einmal der Hinweis – wir haben es gehört –: Es geht um das Jährlichkeits- und Jährigkeitsprinzip. Das wussten wir zum damaligen Zeitpunkt aber alle nicht; es gab kein entsprechendes Urteil. Zu verschiedenen Zeitpunkten haben alle Fraktionen hier im Haus Notkredite und ein solches Vorgehen mitgetragen. Dann kam im November 2023 das allseits bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts – das haben wir heute schon gehört. Auch damals gab es schon Uneinigkeit im Hinblick auf den weiteren Umgang mit einem solchen Urteil und einem entsprechenden Fahrplan. Es kam sehr schnell die Frage und Kritik auf, ob man den letztjährigen Landeshaushalt noch sehr kurzfristig mit einem Nachtragshaushalt hätte heilen können. Dazu haben wir seinerzeit eine Anhörung im Finanzausschuss durchgeführt, und selbst in dieser kleinen Runde von juristischen Experten haben wir verschiedene Auslegungen und Zeitfenster für solch eine Heilung zu hören bekommen. Wir sehen also: Urteile bringen durchaus eine gewisse Sicherheit und einen formalrechtlichen Rahmen für bestimmte Themen und Fragestellungen mit sich, aber selbst nach offiziellen Urteilen gibt es immer noch Fragestellungen, die nicht abschließend geklärt sind. Das wird auch hier und heute deutlich. Bezogen auf das aktuelle Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Landeshaushalt 2024 liegt daher die Vermutung nahe, dass auch diesbezüglich verschiedene Experten gegebenenfalls zu verschiedenen Vorgehensweisen rieten und verschiedene Zeitfenster und Fahrpläne für zulässig hielten, beispielsweise einen Nachtragshaushalt erst zum Herbst und nicht zwingend unverzüglich. Im Hinblick auf die Notkredite für 2024 haben auch wir als SSW mit Ja gestimmt, weil wir die entsprechende Argumentation einer anhaltenden Kombinationsnotlage für insgesamt zulässig gehalten haben – Corona, Ukraine, Sturmflut sind hier die Stichworte; das muss ich nicht weiter ausführen. Grundlage war auch dort eine entsprechende Anhörung im Finanzausschuss. Zudem war wichtig, dass sich die Beantwortung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit an finanzpolitischen Erwägungen bemisst. Kriterium war, ob wir eine unabwendbare Haushaltsnotlage haben, und nicht, ob die eine oder andere Maßnahme zur Bekämpfung der Haushaltsnotlage einem genehm war. Bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen hat der Haushaltsgesetzgeber gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil einen durchaus weiten Ermessensspielraum. Auf die einzelnen Maßnahmen kommt es weniger an, auf die Begründung im Notkreditbeschluss umso mehr. Natürlich können und sollen Gerichtsurteile im Zweifel oder bei Beanstandung weitere Klarheit schaffen. Dies ist nun mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts geschehen. Entsprechend muss – darüber kann man nicht diskutieren – damit rechtskonform umgegangen werden. Noch einmal einen Rückblick in den März 2024. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin den seinerzeitigen Fraktionsvorsitzenden des SSW, Lars Harms: „Wir müssen uns nun wieder auf das Brotund-Butter-Geschäft konzentrieren, weil wir anerkennen müssen, dass der Erhalt der staatlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur ein Wert an sich ist, auf den sich die Menschen verlassen können müssen und wollen. Hier geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und um die Abwendung radikaler Entwicklungen. Politik muss verlässlich, transparent und ausgewogen sein.“ So Lars Harms im März 2024. (Christian Dirschauer) Bei dieser Linie bleiben wir als SSW auch heute, natürlich. Schleswig-Holstein ist leider wieder Haushaltskonsolidierungsland. Wir müssen sparen. Das muss man anerkennen: Einsparungen sind notwendig. Darauf schwören wir uns schon seit Längerem ein, und irgendwann kommt der Zahltag, wenn man das so formulieren darf. Allein in diesem Jahr müssen wir – Stand jetzt – rund 248 Millionen Euro einsparen, und das alles ohne Mehrbedarfe aus dem Bereich der Eingliederungshilfe, die noch nicht beziffert wurden. Es stellt sich die Frage: Wo? Der SSW hat immer gesagt: Wir sind bereit zur konstruktiven Mitarbeit, und wir müssen uns vieles anschauen, ganz gewiss, aber Kürzungen oder gar radikale Kahlschläge in den Bereichen Bildung und Soziales können und wollen wir uns nicht leisten und der Gesellschaft nicht zumuten. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Allein schon, weil die Folgekosten noch viel höher wären und die Politik in ihrer ureigensten Aufgabe versagen würde, nämlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu organisieren und die Sorgen und Probleme der Menschen ernst zu nehmen und Lösungen zu finden. Was bedeutet der Fahrplan der Landesregierung für den Landeshaushalt 2025 konkret für SchleswigHolstein? – Wir müssen vor allen Dingen achtsam sein und alle daran mitarbeiten, dass es künftig nicht zu sozial kalten Haushalten kommt, die wir uns in diesem Haus hoffentlich alle nicht wünschen. Der Vorschlag zur Aufteilung des 100-MilliardenEuro-Pakets für die Länder liegt auf dem Tisch und soll Anfang Juni 2025 beraten werden. Zudem soll noch vor der Sommerpause das Ausführungsgesetz zur Grundgesetzänderung auf Bundesebene vorliegen und im Herbst beschlossen werden. Weitere Verhandlungsbrocken sind an der Stelle: Aufteilung der Mittel in Schleswig-Holstein zwischen Land und Kommunen, Einsparungsliste für den Landeshaushalt wie eben erwähnt und die Frage, ob ein Nachtragshaushalt im Herbst oder unverzüglich, vor der Sommerpause vorgelegt werden soll. Mit dem aktuell auf dem Tisch liegenden Aufteilungsvorschlag seitens der Jahreskonferenz der Landesfinanzminister nach dem aktualisierten Königsteiner Schlüssel würde Schleswig-Holstein insgesamt einen ganz guten Schnitt machen. Es spränge etwas mehr Geld dabei heraus als zunächst erwartet: 3,46 Milliarden Euro statt 3,4 Milliarden Euro, das klingt viel, aber diese Mittel werden über die nächsten zwölf Jahre gestreckt – das gehört zur Wahrheit – und zu einem noch zu definierenden Anteil an die Kommunen weitergereicht. Der erweiterte Kreditaufnahmerahmen von jährlich bis zu 521 Millionen Euro ist zudem kein reguläres Mehr – das muss man ehrlicherweise sagen – denn es ist ein Schuldenmehr, das wir zwar brauchen, aber es bleibt ein Schuldenmehr. Natürlich hilft jeder zusätzliche Euro erst einmal, aber angesichts des enormen Sanierungsstaus und Nachholbedarfs in sämtlichen Bereichen müssen wir sehen, ob es für viele Kommunen und das Land nicht im Zweifel doch nur ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein wird. Dennoch will ich an dieser Stelle nicht zu sehr meckern. Der Bund hat die Gelder genehmigt, das ist richtig und gut so. Nun geht es um eine schnelle Umsetzung. Das Geld muss wortwörtlich in die Straßen, die Schienen, die Häfen, den Küstenschutz, die Schulen, die Kitas und vor allen Dingen die Grenzregion und die strukturschwache Westküste gehen; diese beiden Bereiche dürfen wir nicht vergessen. Wichtig ist – das habe ich bereits im Rahmen der Debatte zur letzten Regierungserklärung hier gesagt –: Wir müssen dafür antragsfit sein, das Land und die Kommunen müssen antragsfit sein, die Planungskapazitäten müssen vorhanden sein. Das ist ein ganz großer Brocken. Meine Damen und Herren, ein Weiter-so wie bisher kann es nicht geben. Wir sind Haushaltskonsolidierungsland, und eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung lässt sich vor allem durch umfangreichen Bürokratieabbau, echte Digitalisierung und pragmatische und zielgenaue Mittelverausgabung erreichen. Wenn wir uns manches Förderprogramm anschauen, kann man darüber diskutieren. Wir werden demnächst über die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der FDP diskutieren; ich freue mich darauf. Rasenmäherkürzungen in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur und Sport helfen nicht. Davon rate ich vorsorglich schon einmal ab. Wir als SSW werden die künftigen Haushaltsentwürfe wie immer vor allem auf ihre sozialen und gesellschaftlichen, aber auch ihre finanzrechtlichen Auswirkungen prüfen und genauso unserer skandinavischen Tradition treu bleiben, dass wir stets den konstruktiven Austausch mit allen im Parlament vertretenen Parteien suchen und gute Beratungsgespräche anbieten. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU])
Peter Lehnert
Der Kollege Vogt hat sich für einen Dreiminutenbeitrag gemeldet. Ich weise ihn vorsorglich darauf hin, dass die FDP noch eine Restredezeit von drei Minuten und vier Sekunden hat. (Christopher Vogt [FDP]: Dann nehme ich das!) – Das habe ich mir fast gedacht. Dann erteile ich jetzt dem Abgeordneten Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Lieber sehr großzügiger Präsident Lehnert! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Debatte wurden einige Nebelkerzen geworfen, deswegen melde ich mich noch einmal zu Wort. Wir haben heute wieder gemerkt, dass der Kollege Koch argumentativ wendig ist wie ein Hase. Er kritisiert uns sogar für Positionen, die er vor wenigen Wochen noch selbst vertreten hat. Das finde ich gut. (Beifall FDP und SSW) Das ist mega pragmatisch. Herr Kollege Koch, Sie behaupten, wir sprächen Ihnen die Verfassungstreue ab. Wir sprechen der Union und den Grünen natürlich nicht die Verfassungstreue ab, aber der Vorsatz war doch da! (Beifall FDP und SPD) Wenn Sie aus Corona-Notkrediten Fahrradwege finanzieren und das im Ausschuss auch noch süffisant begründen, haben Sie das nur gemacht, weil Sie nicht damit gerechnet haben, dass eine gemeinsame Klage von SPD und FDP kommt. Deswegen werfe ich Ihnen das vor. Das war einfach so. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Frau Finanzministerin, ich will mit Blick auf das Urteil zum Haushalt 2024 deutlich sagen: Man muss wegen des erneuten Notkredits feststellen, dass auch der Haushalt 2025 verfassungswidrig ist. Aus unserer Sicht ist das vollkommen klar. (Beifall FDP und SSW) Und es fehlt ein Tilgungsplan für die Notkredite. Das heißt, es braucht jetzt einen Nachtragshaushalt und einen Tilgungsplan. Niemand von uns sagt übrigens, dass die 493 Millionen Euro Notkreditmittel aus 2024 sofort getilgt werden müssen. Die Aussage der Finanzministerin ist also falsch, dass unsere Forderung verfassungswidrig wäre. (Zustimmung SPD) Das ist eine deftige Nebelkerze. Das kennen wir von Ihrer Vorgängerin aus der letzten Zeit, aber dass Sie das in dieser Form übernehmen und uns so ein Ding vorlegen, finde ich schon dreist. Die bummelig 500 Millionen Euro können auch im Herbst 2025 getilgt werden, aber es braucht jetzt einen Tilgungsplan. (Beifall FDP und SPD) Herr Petersdotter sagt: Sie wollen jetzt, dass wir hier Kürzungen vornehmen, und dann kritisieren Sie das wieder. – Herr Petersdotter, die Realität sieht ehrlich gesagt ein bisschen anders aus. Wir haben die Kürzungen nur an einigen Stellen kritisiert – nicht grundsätzlich. Also behaupten Sie das nicht immer so pauschal. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Herr Kollege, jetzt braucht es einen Nachtragshaushalt, um den verfassungswidrigen Zustand des Haushalts 2025 zu heilen. Das ist jetzt Ihre Aufgabe. Wir haben entsprechende Anträge vorgelegt. Es gilt der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes ergibt. Die Finanzministerin hat es doch gesagt: Der Nachtragshaushalt ist mit 136 Millionen Euro für Northvolt und 50 Millionen Euro für Pensionslasten schon klar. Ziemlich genau so haben wir es übrigens mit unseren Änderungsvorschlägen zum Haushalt vorgelegt. (Beifall FDP und SPD) Da hat Herr Koch gesagt: Das ist alles unseriös, was die FDP macht. – Es ist immer wieder erstaunlich: Wenn Sie es machen, ist es seriös und super; wenn wir es machen, ist es unseriös. – Herr Kollege, eine globale Minderausgabe von 77 Millionen Euro, das sind insgesamt 268 Millionen Euro, wenn ich das richtig sehe. Eine globale Minderausgabe müssen Sie aber jetzt beschließen und nicht am Ende des Jahres. Das muss doch jetzt passieren, Herr Kollege. (Beifall FDP und SPD – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Wir erwarten nicht viel. Aber ich erwarte schon, dass Sie die heftige Klatsche vor Gericht, wie Sie es selbst gesagt haben, mit dem Mut annehmen, sich zu korrigieren und endlich wieder verfassungskonform zu handeln. Zwingen Sie uns doch bitte nicht, erneut vor das Verfassungsgericht zu ziehen. (Christopher Vogt) (Beifall FDP und SPD – Wortmeldung Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ihr Timing ist unschlagbar.
Peter Lehnert
Ich wollte gerade sagen, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist, aber Sie hätten jetzt die Chance für mehr Redezeit, wenn Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Petersdotter zulassen.
Peter Lehnert
Das habe ich mir auch gedacht. – Ja, bitteschön. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank. – Ich wollte einmal darauf hinweisen, dass zumindest in meiner Rede eben gerade deutlich geworden ist, dass ein Missverständnis vorlag. Ich habe bisher die Position der Opposition fälschlicherweise so wahrgenommen, dass es um die volle Summe von 764 Millionen Euro geht, die jetzt schnell – – (Unruhe und Zurufe FDP) – Ja, ja, ja, deswegen sage ich gerade, dass das ein Missverständnis war. Ich könnte mir vorstellen, dass andere dieses Missverständnis auch hatten und unter diesem Gesichtspunkt noch weitere Gespräche stattfinden könnten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein! –
Annabell Krämer FDP
Wir können dem Nachtragshaushalt ja zustimmen!)
Christopher Vogt FDP
Herr Kollege, das ist doch wunderbar. Da hat sich die Debatte zumindest schon dahin gehend gelohnt. (Beifall FDP und SPD) Ich will das aber noch einmal deutlich sagen: Ich erwarte schon, dass die Finanzministerin noch einmal reagiert, (Beate Raudies [SPD]: Ja!) die uns hier eine Nebelkerze vorgehalten hat, indem sie gesagt hat, unsere Vorschläge wären verfassungswidrig. Das finde ich schon eine heftige Nummer, Frau Ministerin, als ehemalige Verfassungsrichterin einfach etwas Falsches in den Raum zu stellen und das dann zu kritisieren. Das ist ein beliebtes, altes rhetorisches Stilmittel, ist aber nicht tragfähig. (Beifall FDP und SPD) Aber gerade Sie als ehemalige Verfassungsrichterin müssen doch sehen – – Ich bin immer noch bei Ihrer Frage, auch wenn Sie den Zusammenhang vielleicht nicht mehr sehen. Ich sehe ihn schon. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie müssen doch jetzt unverzüglich handeln und nicht irgendwann im Herbst, wenn es gerade mal reinpasst. Sie wollen natürlich vermeiden, dass die Klatsche vor Gericht hier noch einmal breitgetreten wird, aber Sie müssen jetzt handeln, das heilen und Sie haben die Möglichkeiten dazu, wie wir es Ihnen vorgeschlagen haben. (Beifall FDP und SPD)
Peter Lehnert
Herr Kollege Vogt, vielen Dank. Das Präsidium muss auch den Zusammenhang erkennen, aber das habe ich, sonst hätte ich Sie unterbrochen. Jetzt ist Kollegin Raudies dran. Ich stelle also der Kollegin Raudies eine ganz schwierige Frage, da die SPD noch drei Minuten und elf Sekunden Restredezeit hat. Möchten Sie diese zunächst in Anspruch nehmen? (Beate Raudies [SPD]: Aber selbstverständlich möchte ich das!) Bitte schön.
Beate Raudies SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte gern auf unsere Anträge eingehen und noch einmal ein paar Punkte herausarbeiten. In der Tat würde auch ich mich freuen, wenn die Frau Finanzministerin, nach dem, was wir hier klargestellt haben, noch einmal in die Debatte reinginge, Herr Kollege Koch. Erstens. Der Haushalt 2025 – das ist das laufende Jahr – konnte nur durch einen Notkredit ausgeglichen werden, und deswegen braucht es für das Jahr 2025 einen Tilgungsplan und nicht vielleicht erst im September eine Ablösung. Da war das Verfassungsgericht ganz eindeutig. (Beifall SPD und FDP) (Beate Raudies) Zweitens. Das Landesverfassungsgericht hat klar definiert, unter welchen Bedingungen Notkredite überhaupt aufgenommen werden dürfen. Frau Ministerin, Sie haben selber darauf hingewiesen, dass das Landesverfassungsgericht strengere Bedingungen setzt als das Bundesverfassungsgericht. Deswegen müssen Sie jetzt prüfen, ob der Notkreditbeschluss für den Haushalt 2025 und die Veranschlagung im Haushaltsplan den Anforderungen des Landesverfassungsgerichts genügen. Das ist Ihre verfassungsmäßige Aufgabe. Sie haben geschworen, Verfassung und Gesetze zu achten, Frau Ministerin. (Beifall SPD und FDP) Sie dürfen damit nicht warten, bis sich im Haushaltsvollzug ergibt, ob Sie die Kreditermächtigung brauchen oder nicht. (Beifall SPD und FDP) Das, Frau Ministerin, ist eine unzulässige Vermischung von Gesetzgebungsebene und Verwaltungsebene. – Kollege Petersdotter, das Gesetz muss verfassungskonform sein. Es geht nicht darum, ob die Ausführung am Ende verfassungskonform war. (Beifall SPD und FDP – Zurufe CDU) Auch ich halte aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts den Ansatz der Notkredite im Jahr 2025 für verfassungswidrig. Der Herbst ist, je nachdem, ob wir meteorologisch oder kalendarisch gucken, ganz schön weit am Jahresende. Diese Aussage ist verfassungsrechtlich nichts wert, Frau Ministerin. (Beifall SPD und FDP) Deswegen braucht es umgehend den Nachtragshaushalt für 2025 – nicht erst dann, wenn Ihnen aufgrund der Neuregelung der Schuldenbremse andere Möglichkeiten vorliegen. Kollege Petersdotter und Kollege Vogt haben es eben schon zusammen vorgerechnet: 272 Millionen Euro betragen die Notkredite in 2025. Davon haben Sie 136 Millionen schon selber gekürzt: die Zusage an Northvolt für die Förderung, 50 Millionen für die Pensionen, dann ist bei den Zinsen noch ein bisschen etwas übrig und bei den Personalkosten. Also ich glaube, da können Sie die globale Minderausgabe pauschal einfach erhöhen und den Haushalt damit ausgleichen. (Beifall SPD und FDP) Denn ich sage Ihnen an dieser Stelle eines, Frau Ministerin: Im Nachtragshaushalt im Herbst können Sie nicht mehr mit über 200 Millionen Euro globaler Minderausgabe kommen. Da ist das Jahr dann schon zu weit fortgeschritten. (Beifall SPD und FDP) Zum Tilgungsgesetz: Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie absurd die Situation mit dem Tilgungsgesetz ist, zeigt das die Rechnung von Herrn Koch. Mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit hat das nichts zu tun. Die Regierung ist am Zug. Machen Sie endlich was! (Beifall SPD und FDP)
Peter Lehnert
Der Kollege Koch hat sich zu Wort gemeldet. Auch ihm teile ich die Restredezeiten mit. Für die CDUFraktion sind es zwei Minuten und 52 Sekunden. Ich gehe davon aus, dass er sie in Anspruch nimmt. (Tobias Koch [CDU]: Dann kann ich also auch einen Drei-Minuten-Beitrag machen?) – Die Reihenfolge ist mir egal. Man kann beides machen. (Tobias Koch [CDU]: Restredezeit!) – Gut.
Tobias Koch CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil ich noch einmal den Vorwurf des Vorsatzes entschieden zurückweisen möchte. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach so!) Der Kollege Vogt hat das gerade mit Radwegen aus Corona-Notkrediten begründet. Warum Radwege aus Corona-Notkrediten? (Zuruf Annabell Krämer [FDP]: Vier Jahre lang!) Weil wir das mit den Kommunen so vereinbart haben. (Lachen SPD, FDP und SSW) – Sie lachen zu früh, Herr Kollege Vogt. Zum Stabilitätspakt mit den Kommunen: Die Mittel sind zum Beispiel für den schulischen Ganztag und für den kommunalen Radwegebau eingesetzt. Wann wurde der Stabilitätspakt mit den Kommunen vereinbart? – Im Jahr 2020 war das. Das war unser gemeinsamer Vorsatz, Herr Kollege Vogt. Wir haben gemeinsam beschlossen, den Kommunen mit einem (Tobias Koch) Investitionspaket zu helfen, mit dem sie kommunale Radwege bauen sollen. (Zurufe FDP) Wir sind nur die Sachverwalter unserer eigenen Beschlüsse aus der Vergangenheit, die wir nach wie vor sauber umgesetzt haben. Es war der Vorsatz, das umzusetzen, was wir gemeinsam beschlossen haben, und nicht, die Verfassung zu brechen. Das haben wir damals alle nicht vorgesehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Kollege Koch, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vogt?
Christopher Vogt FDP
Lieber Herr Kollege Koch, Sie haben immerhin Zwischenfragen zugelassen. Das ist schon einmal ein Fortschritt. Sie haben heute Morgen tolle Dinge in den Saal gehauen. Aber jetzt zu sagen, dass wir bei der Vereinbarung mit den Kommunen zu unserer Regierungszeit gesagt haben, dass wir im Jahr 2024 einen Notkredit wegen Corona machen, damit sie ihre Radwege bauen könnten, das möchte ich gerne zurückweisen. Ganz ehrlich, Herr Kollege Koch, das, was Sie hier heute machen, driftet ins Satirische ab. (Beifall FDP und SPD) – Jetzt sollten Sie aber auch nicht zum Hasen werden, Herr Kollege Vogt. Sie haben argumentiert, Radwege hätten mit Corona nichts zu tun. Man könne mit Corona-Notkrediten nie Radwege bauen. Wir waren aber im Jahr 2020 gemeinsam der Auffassung, dass wir ein Paket auflegen, um den Kommunen zu helfen, um sie in Coronazeiten zu unterstützen. Das beinhaltete den Radwegebau. Wenn es also im Jahr 2020 sachlich angemessen war, dann ist es auch im Jahr 2024 sachlich angemessen. Absolut. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Haben Sie das überhaupt gelesen?)
Peter Lehnert
Kollege Koch, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Vogt?
Tobias Koch CDU
Ich glaube nicht mehr, weil es – – (Unruhe – Christopher Vogt [FDP]: Doch, doch!)
Tobias Koch CDU
Meinetwegen. Herr Kollege, das entscheide immer noch ich selbst und nicht Sie, aber stellen Sie gern eine zweite Zwischenfrage. (Anhaltende Unruhe)
Christopher Vogt FDP
Herr Kollege Koch, ich wollte Ihnen nur kurz zureden. (Anhaltende Unruhe)
Peter Lehnert
Zwischenrufe sind grundsätzlich erlaubt, aber wenn Sie in die Beantwortung der Frage oder in die Fragestellung hineinrufen, dann ist es schwer, der Debatte zu folgen. Deswegen bitte ich um Aufmerksamkeit für die Frage des Kollegen Vogt.
Christopher Vogt FDP
Herr Kollege Koch, das ist ein wiederholtes Argumentationsmuster, dass das Jahr 2020 mitten in der Pandemie mit heute verglichen wird.
Christopher Vogt FDP
Mit dem Jahr 2024 gibt es immer noch Corona-Notkredite. Wir haben generell bestritten, dass es im Jahr 2024 noch der Corona-Notkredite bedarf. (Beifall FDP und SPD) Ich will Ihnen aber sagen: Nicht nur die Lage hat sich zwischen den Jahren 2020 und 2024 vollkommen geändert, sondern auch die Rechtsprechung. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Das Thema Jährigkeit und Jährlichkeit ist der entscheidende Punkt, den Karlsruhe vor dem Jahr 2024, Ende 2023, festgestellt hat. Sie haben das ignoriert. Sie haben gesagt: Dann machen wir das halt jährlich, aber wir machen einfach so weiter, wie wir es vorher geplant haben; wir werden das ein bisschen verhackstücken. – Das ist ein Problem gewesen, das wir kritisiert haben. (Beifall FDP und SPD) (Tobias Koch) – Jetzt sind Sie am Nebelkerzenwerfen, Herr Kollege Vogt. Aber ich überlege, ob ich hier wirklich alles noch einmal durchdekliniere. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Ich schenke es mir trotzdem. Ich glaube, es bringt nichts, das jetzt noch einmal durchzudeklinieren. (Christopher Vogt [FDP]: Oh!) Das ist eine sehr müßige Debatte. Ich habe noch einen zweiten Punkt, auf den mir einzugehen wichtiger ist als auf die Kritik der Opposition, die sich auf den Nachtragshaushalt fokussiert, der unverzüglich jetzt aufgestellt werden müsse. Wir sind in der Debatte schon ein Stück weiter.
Peter Lehnert
Kollege Koch, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Midyatli?
Tobias Koch CDU
Oh, das habe ich nicht gesehen. Entschuldigung. Ich war jetzt mitten in neuen Gedanken, aber auch das erlaube ich gerne.
Serpil Midyatli SPD
Ich würde versuchen, ein bisschen zu unterstützen. Man konnte sehen, dass der Kollege Petersdotter, der Fraktionsvorsitzende der Grünen, der einzige war, der Fehler eingestanden hat, der auch gesagt hat: Das waren Vorschläge und Einschätzungen anderer. – Wir haben unsere Argumentation. Bevor wir Schleswig angerufen haben, sind wir die Argumentation angegangen und haben Ihnen wirklich mehrfach die Hand gereicht. Sich jetzt hier hinzustellen und so zu tun, als hätte man diese Warnung, diese Mahnung nicht gehabt! – Herr Koch, Sie sind hier sehr vollmundig durch die Gegend gestapft. Ich finde, heute wäre ein guter Tag dafür gewesen, ein bisschen mehr Demut zu zeigen. Dann hätten wir in der Debatte und Diskussion vielleicht mittlerweile einen anderen Ton. – Frau Kollegin Midyatli, es ist ein Unterschied: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass unsere Rechtsauffassung nicht die richtige war, dass wir zu falschen Schlussfolgerungen gekommen sind, die bei Gericht nicht Bestand gehabt haben. Das räume ich hier vollumfänglich ein. Wir haben geglaubt, dass das alles korrekt ist. Wir haben diesen Haushalt nach bestem Wissen und Gewissen so aufgestellt. Das hat vor Gericht keinen Bestand gehabt. Wir waren überzeugt: Wir haben einen Tilgungsplan, weil wir sogar ein Tilgungsgesetz aus dem Jahre 2023 haben. – Das Gericht sagt: Nein, das Gesetz aus dem Jahr 2023 kann nicht für 2024 gelten. – Das alles haben wir falsch gemacht. Das räumen wir ein. Was ich aber zurückweise ist, dass wir absichtlich die Verfassung gebrochen hätten, dass wir von vornherein gesagt hätten: Wir beschließen das einfach, weil wir hier eine Zweidrittelmehrheit haben! Wir brechen jetzt die Verfassung, und das ist uns vollkommen egal, wir machen das jetzt einfach! – Dieser Vorwurf kommt immer wieder. (Beifall CDU und FDP –Annabell Krämer [FDP]: 1 Milliarde Euro über die Nachschiebeliste!) Das ist es, was ich zurückweise. Dass wir hier Fehler gemacht haben, dass das vom Gericht einkassiert worden ist, bleibt unbestritten. Das waren unsere Fehler. Das räume ich hier ein. Wenn das zur Klarheit der Debatte beiträgt, sage ich das hier noch einmal in aller Deutlichkeit und mit aller Demut, die wir dem Gerichtsurteil entgegenbringen. (Beifall CDU und FDP) Aber jetzt geht es um die Konsequenzen. Die Konsequenz der Opposition war die Forderung an einen sofortigen Nachtragshaushalt. Sie haben gerade deutlich gemacht, dass die Situation des Jahres 2025 sich allein durch einen sofortigen Nachtragshaushalt korrigieren lasse. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Hören Sie bitte bis zu Ende zu: Wir könnten die Notkrediteinnahme herausnehmen, die 264 Millionen Euro. Wir könnten die Northvolt-Ausgabe herausnehmen. Wir könnten die globale Minderausgabe erhöhen. Wir müssten sie irgendwie auf 270 Millionen Euro erhöhen, hatte die Kollegin Raudies gerade vorgerechnet, weil wir 50 Millionen Euro aus den Pensionen gegenrechnen können. (Annabell Krämer [FDP]: Zinsen aber auch noch!) – Zinsen. So könnten wir einen Nachtragshaushalt 2025 sofort aufstellen. Aber – da frage ich mich, ob die Opposition das Urteil wirklich in der Konsequenz richtig verstanden hat: Was ist dann mit diesem Nachtragshaushalt unsere Antwort auf die sofortige Rückführung des rechtswidrigen, verfassungswidrigen Notkredits in 2024? Welche Antwort geben wir dazu? (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) (Tobias Koch) – Ah, jetzt kommt die Lösung, das ist sehr schön.
Peter Lehnert
Kollege Koch, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Krämer?
Annabell Krämer FDP
Ich helfe immer gerne. Wir haben ein Kontrollkonto, das wir wieder ausgleichen müssen. Sie sagten ja selber, dass Sie davon ausgehen, dass Sie zum Jahresende eine neue Verschuldungsmöglichkeit haben. Insofern machen wir das über den nächsten Nachtragshaushalt. – Aha! Wir reden jetzt über 2025. Sie sind nicht verpflichtet – – Sie müssen dafür nur einen Tilgungsplan aufstellen. Das müssen Sie machen, aber es heißt nicht, dass Sie das sofort – – Sie schreiben rein, dass Sie das zum Jahresende oder im ersten Quartal des nächsten Jahres machen. Aber Sie müssen 2025 heilen, und das wollen Sie nicht. – Doch. Wenn ich jetzt höre, dass es eigentlich nur ein Missverständnis war und es sich jetzt nur noch um einen klitzekleinen Betrag handelt, dann zeigen Sie doch Größe, indem Sie das Urteil jetzt wirklich mit Demut anerkennen. Dann sagen Sie heute und hier: Liebe Opposition, wir haben euch falsch verstanden, wir heilen das jetzt, wir machen im Juni einen ordnungsgemäßen Nachtragshaushalt. (Beifall FDP) – Liebe Opposition, wir haben das verstanden, wir heilen das in diesem Jahr, wie von Anfang an von uns angekündigt und wie Sie es gerade selber gesagt haben. Wir heilen das in diesem Jahr, und zwar so schnell wie möglich. (Widerspruch Annabell Krämer [FDP]) – Das besprechen wir vielleicht lieber im Ausschuss noch einmal. Ich schlage vor, wir überweisen diesen Antrag der Opposition in den Ausschuss. Man muss schon noch einmal genau hinschauen. Sie sagen, wir können die Konsequenz aus dem Urteil – die sofortige Rückführung des rechtswidrigen Notkredites – jetzt erst einmal ignorieren, das sei ja auf dem Kontrollkonto, das könnten wir in den September schieben. – Da wäre ich mir nicht sicher. (Beate Raudies [SPD]: Das tun Sie doch selbst! – Weitere Zurufe FDP) – Ja, aber es ist ein wesentlicher Unterschied, liebe Kollegin, ob Sie hier einen Nachtragshaushalt beschließen, der nicht alle Aspekte berücksichtigt, die Sie in dem Augenblick berücksichtigen müssten. (Annabell Krämer [FDP]: Es geht um 2025!) Wenn Sie einen Haushalt beschließen, müssen Sie in dem Augenblick alle finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigen, die zu dem Zeitpunkt erkennbar sind, und das ist auch die Notwendigkeit der Rückführung. Das ist ein sehr feiner, technischer, juristischer Punkt, den wir aber klären müssen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Vielleicht sollten Sie sich noch einmal rechtlichen Rat holen!) Ich würde meinen: Ein Nachtragshaushalt ist verfassungswidrig, wenn wir in dem Nachtrag keine Antwort auf die sofortige Rückführung des Notkredits geben. (Christopher Vogt [FDP]: Die jetzige Lage ist verfassungswidrig! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Holen Sie sich rechtlichen Rat!) – Ja, im Endeffekt, liebe Kollegen, führen beide Wege zum exakt identischen Ergebnis. (Zurufe FDP: Nein!) Wir werden bis zum Ende des Jahres den rechtswidrigen Notkredit zurückgeführt haben. Wir werden in diesem Jahr keine Notkredite in Anspruch nehmen. Wir können diese Debatte, was genau der richtige Weg ist, sehr gut im Ausschuss fortsetzen. Dann sind wir gar nicht so weit auseinander. Aber wir machen hier keine Schnellschüsse. Wir versuchen, das Urteil bestmöglich umzusetzen, um nicht wieder in eine verfassungswidrige Situation hineinzulaufen. Die Vorgehensweise, die die Opposition vorschlägt, scheint mir nicht der richtige Weg zu sein, weil wir keine Antwort auf die sofortige Rückführung gäben. Das klären wir gerne noch einmal im Ausschuss. Das wäre unser Angebot. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU – Annabell Krämer [FDP]: Was ist, wenn das Ausführungsgesetz nicht rechtzeitig kommt?)
Peter Lehnert
Jetzt hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Vorsitzende mit zwei Minuten 41 Sekunden Restredezeit das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich versuche es in der Zügigkeit. Es gibt einmal die Befürchtung, wenn wir jetzt unverzüglich einen Nachtragshaushalt machen, dass quasi eine Lösung für die 492 Millionen Euro gleich mitgeliefert werden muss. Es gibt das Gegenargument der Kollegin Krämer auf der einen Seite. Ein weiteres Gegenargument könnte sein, dass in dem einzigen Anwendungsfall einer solchen Ex-nunc-Nichtigkeit – 2005 in Mecklenburg-Vorpommern – man zwei Jahre Zeit für die Rückzahlung hatte. Auch das könnte dagegen sprechen. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) – Ich erwäge gerade in einer laufenden Debatte Argumente. Man sollte das nicht tun, aber ich probiere es mal. Das andere ist: Ich widerspreche, wenn behauptet wird, dass es dafür jetzt gerade einen Tilgungsplan bräuchte. Wir würden ja gerade nicht einen Notkredit aufnehmen wollen, weil man mittlerweile der Auffassung sein könnte, dass die Finanzlage durch die in Aussicht stehenden Kreditmöglichkeiten nicht in der Art und Weise belastet ist, deswegen womöglich ein Notkredit nicht verfassungskonform wäre und man ja dann nur einen Tilgungsplan bräuchte. Das muss geklärt sein: Welche Auswirkungen haben diese 492 Millionen Euro? – Das ist neu, dafür gibt es keine derart gelagerten Präzedenzfälle. Das andere sind die 272 Millionen Euro. Ich glaube, es gibt eine weitgehende Einigkeit, wie damit umzugehen ist, nachdem im Laufe dieser Debatte dieses Missverständnis aufgeklärt wurde. Deswegen bin ich sehr dafür, dem zu folgen, was Herr Koch eben gesagt hat: Wir stimmen den Antrag zum Tilgungsplan ab. Dafür wird es keine Mehrheit geben. Den Antrag zum Nachtragshaushalt aber überweisen wir in den Ausschuss und sagen auch als Koalition zu, die Debatte so konstruktiv, wie sie hier zum Ende hin geführt wurde, fortzusetzen und darüber nachzudenken: Ist es womöglich wirklich das Sinnvollste, vorher schon einen Nachtragshaushalt zu machen und diesen dann auch tatsächlich bis Juni auf den Weg gebracht zu haben? – Im Juni haben wir die nächste Landtagstagung. So unendlich komplex dürfte dieser Nachtragshaushalt ja hoffentlich nicht sein. Ich glaube, das könnte im Sinne aller ein ganz guter Zwischenweg sein. So würden wir zumindest als Koalition gleich gern abstimmen. – Vielen Dank.
Peter Lehnert
Gut, weitere Wortmeldungen liegen nicht – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Doch!) – Oh, ein Dreiminutenbeitrag des Kollegen Dr. Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So können wir jetzt nicht einfach in den Ausschuss gehen. Denn, Frau Finanzministerin, es steht etwas im Raum, das Sie hier noch zu klären haben. Deshalb erwarte ich, dass von der Landesregierung hierzu eine Aussage getroffen wird. Mir ist berichtet worden, dass Sie im Finanzausschuss in der letzten Woche erklärt hätten, dass Sie davon ausgingen, dass der Landeshaushalt 2025 verfassungskonform sei. Wenn Sie das erklärt haben, dann steht das allem entgegen, was hier jetzt gerade diskutiert wird. (Zuruf: Ja, genau!) Es würde alle Möglichkeiten für uns etwas vereinfachen – und ich erwarte das von Ihnen –, dass Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen: Sie sehen als Konsequenz des Urteils des Landesverfassungsgerichtes für den Haushalt 2025 jedenfalls einen Korrekturbedarf in Form eines Nachtragshaushalts. Das ist die Erwartung. Diese Erklärung muss es hier geben. Ansonsten müssten wir mit der Erklärung, die Sie im Finanzausschuss abgegeben haben, noch eine Klärung der Frage herbeiführen – und, ehrlich gesagt: Das können Sie uns ersparen. (Beifall FDP und SPD) Ich bitte Sie herzlich darum: Ergreifen Sie noch einmal das Wort dazu, und geben Sie uns Klarheit darüber, dass alle in diesem Haus davon ausgehen, dass auch der Haushalt 2025 so nicht verfassungskonform ist. Dann geht es. Nur darum geht es uns – nicht darum, bis zum Herbst zu warten, sondern darum, nicht ein halbes Jahr lang in einem verfassungswidrigen Zustand zu sein, sondern in diesem halben Jahr einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. (Dr. Bernd Buchholz) Kollege Petersdotter: Jede überobligatorische Ausgabe und jeder Kredit, den ich aufgenommen habe – ob auf Notkrediten oder sonst etwas begründet –, bedarf nach der Verfassung eines Tilgungsplans, wenn man die Kreditaufnahme überzieht. (Beifall FDP) Das steht in der Verfassung: Artikel 61 Absatz 3 Satz 2. Sie brauchen auch für 2025 einen Tilgungsplan. Sie können dann von mir aus auch für 2024 einfach sagen: Wir wollen das mit dem Nachtragshaushalt im Herbst des Jahres 2025 erledigen. – Dagegen würde niemand aus diesem Hause irgendwo vor Gericht ziehen – dagegen nicht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Insoweit nehmen Sie das als Angebot, jetzt, im Juni 2025 in diesem Haus ein verfassungskonformes Konstrukt aufzustellen. Dazu braucht es Ihre Erklärung, Frau Finanzministerin, und dann müssen wir uns nicht noch einmal in Schleswig treffen. (Beifall FDP und SPD – Wortmeldung Ministerin Schneider)
Peter Lehnert
Zunächst hat die Abgeordnete Krämer zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir nähern uns hier langsam an. Genau dahin wollte ich: Danke, Kollege Buchholz. Ich möchte einmal kurz § 7 des Ausführungsgesetzes zum Artikel 63 unserer Landesverfassung zitieren: „Der Wert des Kontrollkontos“ – und genau auf dieses Kontrollkonto, Frau Ministerin, müssen wir jetzt ja die Nicht-mehr-Notlagenkredite, aus dem Jahr 2024, die jetzt außerordentliche Kredite sind, buchen – „darf 0,15 Prozent des, gemessen an den Einwohnern, auf Schleswig-Holstein entfallenden Anteils des … Bruttoinlandsproduktes des abgelaufenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. … Ist der Saldo des Kontrollkontos positiv und überschreitet den Wert in Satz 1,“ – Herr Kollege Koch –, „ist das Kontrollkonto in den kommenden Haushaltsjahren durch zusätzliche Tilgung entsprechend zurückzuführen. Im Rahmen der nächsten Finanzplanung ist ein entsprechender Tilgungsplan aufzustellen.“ Das wollte ich einfach nur noch mal klarstellen. – Besten Dank. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau! – Beifall FDP und SPD)
Peter Lehnert
Jetzt hat sich für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Schneider noch einmal zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr hiermit das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke für die Möglichkeit, hier noch einmal Stellung zu nehmen. Ich danke für die für mich sehr klärende Debatte. Im Finanzausschuss haben wir uns im Grunde genau mit dem Thema in einer vorweggenommenen Debatte zum Landtag befasst. Es ist aus dem Zusammenhang gerissen, wenn man nur diesen einen Satz zitiert. Zum Notkredit 2025 sage ich gleich einmal etwas vorab: Mir ist erst heute hier und jetzt klar geworden, dass es Ihnen, FDP und SPD, darum geht, dass wir den Notkredit 2025 so zügig wie möglich heilen. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja, was denn sonst?) – Darf ich einmal erklären? In meinem Kopf war der Notkredit 2024, weil wir uns mit dem Ergebnis des Urteils des Landesverfassungsgerichts natürlich intensiv befasst haben. Das war im Kopf, zusätzlich der Notkredit 2025. Deswegen war unsere Planung bisher, einen Nachtrag bezogen auf beide Notkredite zu machen und damit insgesamt eine Heilung in diesem Jahr hinzukriegen. Ich finde, dass wir da eine gute Lösung vorgeschlagen haben, gut gemeint und nicht aufschiebend. Deswegen war das keine Nebelkerze, die ich heute hier werfen wollte, sondern von meinem Ausgangspunkt aus genau so richtig beschrieben. Ausgehend davon habe ich im Finanzausschuss und auch hier und heute in aller Ernsthaftigkeit benannt und erklärt, warum wir einen Nachtrag im Herbst geplant haben. Wenn ich das gedanklich trenne und auf den Notkredit 2025 schaue: Ich habe im Finanzausschuss gesagt: Die Frage der Verfassungswidrigkeit des Notkredits 2025 stellt sich nicht, da wir ihn ja ohnehin heilen werden und ihn ersetzen müssen, weil die neue Kreditmöglichkeit dazu führt, dass wir automatisch in eine Subsidiarität rutschen. – (Ministerin Dr. Silke Schneider) Deswegen habe ich gesagt: Die Frage stellt sich nicht. – Aber natürlich bin ich bereit – mit anderen Augen jetzt –, heute hinzuschauen und sage, dass wir uns den Notkredit noch einmal anders angucken beziehungsweise isoliert betrachten werden, und dass es absolut Sinn macht, einen ersten Nachtrag zu prüfen. So möchte ich das gerne an dieser Stelle deutlich machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und vereinzelt SPD) Für den Notkredit 2024: Den Gedanken des Kontrollkontos haben wir natürlich geprüft. Genau in diesen drei Wochen, bis ich damit an die Öffentlichkeit gegangen bin, haben wir sehr genau überlegt: Wie können wir schnellstmöglich, – ich nehme wieder den Begriff – heilen? Welche Möglichkeiten sind für den Landeshaushalt zumutbar? Was kann ich verantworten, letztlich auch gegenüber den Menschen hier im Land, und wie bleiben wir glaubwürdig? – Das Kontrollkonto scheint nahezuliegen, ist aber nicht passend. Man kann es maximal analog anwenden. Es passt nur für reguläre Kreditaufnahmen, wenn man Anfang des Jahres und Ende des Jahres zusammenpackt und am Ende des Jahres feststellt, dass man einen höheren Kredit aufgenommen hat als man durfte. (Annabell Krämer [FDP]: Haben wir ja!) – Notkredit, aber es ist ein regulärer, struktureller Kredit damit gemeint und nicht der Notkredit. (Annabell Krämer [FDP]: Es ist ja für 2024 kein Notkredit mehr! – Weitere Zurufe SPD) – Okay. Wir nehmen den Gedanken noch einmal mit. Wichtig ist uns nur, dass wir dann nicht getrieben werden, jetzt aber auch mit dem ersten Nachtrag gleich die 492 Millionen Euro zu heilen. Die haben wir im Blick, das können wir aber nicht gleich mit dem ersten Nachtrag heilen. Wenn ich da die Reaktion der Opposition bekomme, dass das genau so gemeint ist – wir können das aufteilen – (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) ist das wunderbar, dann haben wir jetzt einen neuen Plan. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Birgit Herdejürgen [SPD])
Peter Lehnert
Die Landesregierung hat drei Minuten 30 Sekunden zusätzliche Redezeit in Anspruch genommen, die theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung stünde. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen und schließe daher die Beratung. Den Tagesordnungspunkt Regierungserklärung erkläre ich damit für beendet. Jetzt haben wir zwei Anträge abzustimmen, zunächst zu b) über den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP, Drucksache 20/3190. Ist jetzt Ausschussüberweisung beantragt? (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) – Gut, dann lasse ich zunächst über die Überweisung in den Finanzausschuss abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann lasse ich noch abstimmen über den Antrag zu c) der Fraktionen von SPD und FDP, Drucksache 20/3191. Ich gehe davon aus, dass da auch Ausschussüberweisung in den Finanzausschuss beantragt wird? (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) – Gut, dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, dem bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig. Die beiden Anträge sind einstimmig in den Finanzausschuss überwiesen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Mündlicher Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansiedlungsstrategie Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3051 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist mit einiger Verzögerung, glaube ich, einstimmig. – Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das einstimmig so beschlossen. Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen.
Claus Ruhe Madsen
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 2021 wurde die aktuelle Ansied- (Minister Claus Ruhe Madsen) lungsstrategie verabschiedet. Die Erarbeitung begann natürlich deutlich davor. Ein kurzer Sprung zurück: Damals sind wir aus einer sehr guten wirtschaftlichen Lage in die Pandemie geschlittert. Heute, vier Jahre später, haben sich die Rahmenbedingungen deutlich geändert. Wir haben in Deutschland eine wirtschaftliche Flaute, auch wenn wir hier in Schleswig-Holstein mittlerweile schon wieder leicht im Aufschwung sind. Das BIP lag im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein bei 1,2 Prozent, im Bund waren es 0,2 Prozent Minus. Vor allem die Chemiebranche, die Wehrtechnik und die Zukunftstechnologien sind gewachsen. Aber wir haben weiterhin große Unsicherheiten aufgrund drastisch gestiegener Preise. Die Inflation hat sich mittlerweile wieder gefangen, war zwischenzeitlich aber deutlich höher. Die geopolitische Lage ist eine komplett andere als noch 2021. Dadurch hat das Thema Wehrtechnik einen enormen Schub bekommen. Der Fachkräftemangel macht sich immer stärker bemerkbar. All das haben wir auch in unserer Ansiedlungsstrategie 2024 gesehen. Nur 74 Unternehmen haben sich angesiedelt, die insgesamt 3.577 Arbeitsplätze schaffen wollen. Zur Wahrheit gehört auch: Der Großteil der Arbeitsplätze zählt zur Northvolt-Ansiedlung, und noch wissen wir nicht, wie es in Heide weitergeht. Im Jahr davor waren es 112 Unternehmen mit 1.456 Arbeitsplätzen. Ich will ganz klar sagen: Diese Bilanz war nicht gut, und wir sind natürlich nicht zufrieden damit. Vor dem Hintergrund der eben aufgezählten Rahmenbedingungen war sie aber auch nicht überraschend. Es gibt also Handlungsbedarf. Dabei muss man immer auch bedenken: Wir reden hier nur von Neuansiedlungen. Betriebserweiterungen zählen nicht in die Bilanz, sind aber ebenso wichtig und auch einfacher zu erreichen. Ein neues Unternehmen mit fünf bis zehn Mitarbeitern anzusiedeln, ist deutlich schwieriger als in einem bestehenden Unternehmen fünf bis zehn neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist wie in einem Geschäft: Umsätze mit Stammkunden macht man deutlich einfacher, als Neukunden zu gewinnen. Wir lassen die Neukunden, also die Neuansiedlungen, nicht aus dem Blick, aber wir schauen auch auf die bestehenden Unternehmen und deren Entwicklung. Wir werden zukünftig bei der Ansiedlungsbilanz auch die Betriebserweiterungen mit betrachten. Wir werden die Ansiedlungsstrategie jetzt aktualisieren. Wir wollen damit ein stärkeres Profil. Basis wird natürlich der Koalitionsvertrag mit dem übergeordneten Ziel der Landesregierung sein, Schleswig-Holstein bis 2040 zum ersten klimaneutralen Industrieland zu entwickeln. Die hohe Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und die attraktiven Lebens- und Arbeitsbedingungen sind klare Standortvorteile Schleswig-Holsteins und gleichzeitig Voraussetzungen für eine starke klimaneutrale Wirtschaft. Unternehmen werden sich künftig vor allem dort ansiedeln, wo gesichert erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. Das wollen und müssen wir für uns nutzen. Wir werden zeitnah ein Gutachten zur Fortschreibung der Ansiedlungsstrategie in Auftrag geben. Grundlage ist natürlich die aktuelle Strategie, die ebenfalls gutachterlich begleitet wurde. Wir haben schon erste Ideen und Ansätze, in welche Richtungen es gehen und auch überprüft werden soll. Wir wollen die bisherige Fokusbranchen, also die erneuerbaren Energien, Gesundheits‑, Ernährungs‑, Digitalwirtschaft sowie Maschinenbau und Elektronik überprüfen. Ich bin aber sicher, dass sich die Stärke dieser Branchen in Schleswig-Holstein auch nach der Überprüfung zeigen wird, denn wir erleben sie jeden Tag. Zusätzlich zu den bisherigen Fokusbranchen hat die wehrtechnische Industrie vor dem Hintergrund der sich verändernden geopolitischen Weltlage und dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine an Bedeutung gewonnen. Sie leistet mit ihren hochqualifizierten Industriearbeitsplätzen bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in Schleswig-Holstein. Dieses Potenzial werden wir näher beleuchten. Die bisherige Orientierung an bestimmten ausländischen Quellländern werden wir voraussichtlich nicht mehr fortführen. Die Erfahrungen der WTSH haben gezeigt, dass der Fokus auf einzelne Länder in der Praxis nicht erfolgreich war. Stattdessen prüfen wir, wie wir in Zukunft die Wertschöpfungsketten mehr für uns nutzen können. Wir schauen also, wo in der Wertschöpfungskette unsere Stärken liegen und wo wir fehlende Glieder der Kette nach Schleswig-Holstein locken können. Wir sind zum Beispiel schon jetzt stark in der digitalen Wirtschaft, die wiederum eine entscheidende Rolle bei der Transformation zur Klimaneutralität spielt und auch für die Wettbewerbsfähigkeit aller Unternehmen von großer Bedeutung ist. Die Wertschöpfungskette beginnt bei der Forschung und Entwicklung, geht über die Produktion von Softund Hardware und endet bei Vertrieb und Kundensupport. Dazwischen gibt es viele einzelne Schrit- (Minister Claus Ruhe Madsen) te, und wir haben auch jetzt schon hochspezialisierte kleine Unternehmen, die die digitale Transformation nach vorne bringen. Wir wollen also die bestehende Landschaft stärken, aber auch neue Geschäftsmodelle hierherlocken und unterstützen. Daran werden wir dann auch unsere Werbung und Ansprache orientieren. Weil die Energieinfrastruktur für Ansiedlungen immer wichtiger wird, gerade auch in der eben genannten digitalen Wirtschaft, und sich Unternehmen zunehmend an den Energieknotenpunkten ansiedeln wollen, werden wir das mit aufnehmen. Dazu sind wir im Dialog mit dem Innenministerium und dem Energiewendeministerium. Wir wollen gute Rahmenbedingungen für Ansiedlungen an geplanten Umspannwerken schaffen. Daran arbeiten unsere drei Häuser gemeinsam. Auch hier spielt die geopolitische Lage mit hinein. Unternehmen wollen zunehmend ihre Daten vor Ort anstatt auf Servern im Ausland gespeichert wissen. Das Thema Datencenter ist also eine große Chance für Schleswig-Holstein, da sehr viel Energie verbraucht wird. Wir haben sehr viel Energie. Auch das wäre ein Teil der Wertschöpfungskette in der digitalen Wirtschaft. Die Ansiedlungsstrategie ist ein Baustein, um mehr Unternehmen nach Schleswig-Holstein zu locken. Aber sie kann natürlich nicht die einzige Antwort sein. Für Ansiedlungen brauchen wir nicht nur strategische Ausrichtung, sondern in erster Linie Flächen. Wir stehen mit unseren Flächenwünschen natürlich immer in Konkurrenz mit der Energiewende, dem Wohnungsbau und dem Naturschutz. Wir können also nicht einfach im ganzen Land Flächen für Gewerbegebiete ausweisen. Dazu kommt, dass es ohnehin Aufgabe der Kommunen ist. Wir schaffen dafür die Rahmenbedingungen. Im Moment läuft die zweite Auslegung der Regionalpläne. Das bedeutet, dass auch jetzt noch konkrete Bedarfe gemeldet werden können und sollen. Dabei haben wir beziehungsweise die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenministerium beispielsweise schon im zweiten Entwurf in Ostholstein deutlich mehr Flächen für Gewerbe eingeplant als vorher. Das ist natürlich eine Reaktion auf die kommende Feste Fehmarnbeltquerung. Wir reagieren damit auf konkrete Bedarfe vor Ort. Das ist nicht immer einfach, das will ich hier auch ganz klar sagen. Wenn Anfragen von Unternehmen kommen, sollen die Flächen schnell verfügbar sein. Gerade von großen verfügbaren Flächen haben wir schlichtweg nicht viele im Land. Daran müssen wir arbeiten. Da sind aber nicht nur wir gefragt; das ist ein Zusammenspiel von vielen Akteuren. Im Fall von Heide, von Northvolt, hat das sehr gut geklappt. Hier konnte in kürzester Zeit eine geeignete Fläche gefunden werden. Das ist aber nicht immer so. Hierüber sind wir in regelmäßigen Gesprächen mit den Wirtschaftsförderern im Land. Gerade letzte Woche hat die letzte gemeinsame Runde stattgefunden. Gleichzeitig liegt unser Fokus auf der Revitalisierung von Flächen. Ein tolles Beispiel ist das Gebiet StrandOrt hier in Kiel. Dort wird eine 150-jährige Industriefläche modernisiert und die industrielle Transformation eingeläutet. Das fördern wir mit 20 Millionen Euro. In Seeth fördern wir die Transformation eines ehemaligen Militärstandortes zum Gewerbepark mit 3 Millionen Euro. Mit unserem Gewerbeflächenentwicklungsfonds haben wir zudem ein zusätzliches Finanzierungsmittel geschaffen, um die Entwicklung von Gewerbegebieten dort zu unterstützen, wo noch nicht ganz sicher ist, dass sich der Standort wirklich lohnen wird. Dafür gehen wir als Land dann mit ins finanzielle Risiko. Wir haben bereits viele Interessenten, mit denen wir dieses Instrument umsetzen wollen. Es passiert viel im Land, aber natürlich geht das nicht von heute auf morgen. Die Ansiedlungsstrategie wird ein Baustein davon sein. Wie schon erwähnt, werden wir in Kürze das Gutachten ausschreiben. Ziel ist es, bis Ende des Jahres die fortgeschriebene Ansiedlungsstrategie vorzulegen. Umsetzen wird die Ansiedlungsstrategie dann, wie bisher, die WTSH. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen der WTSH. Sie sind tagtäglich unterwegs, um für unseren Standort zu werben. Auch wenn wir mit der Ansiedlungsbilanz im letzten Jahr nicht zufrieden sind, möchte ich trotzdem deutlich sagen: In Zeiten von großen Unsicherheiten und Krisen, die wahrlich Gift für Ansiedlungen und Investitionen sind, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WTSH und der regionalen Wirtschaftsförderer in den letzten Jahren viele Unternehmen für Schleswig-Holstein gewonnen. Wir haben bei der WTSH vier zusätzliche Vollzeitstellen für Ansiedlungsaktivitäten geschaffen, davon eine Stelle für einen Dänemark-Koordinator. So wollen wir im Wettbewerb um die Unternehmen noch schlagkräftiger werden. Auch die regionalen Wirtschaftsförderer machen einen tollen Job und sind wichtige Partner für uns. Deshalb tauschen wir uns mit ihnen sehr regelmäßig über Rahmenbedingungen, Flächenvorsorge (Minister Claus Ruhe Madsen) und Einzelprojekte aus. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam den Standort Schleswig-Holstein in Zukunft noch besser bewerben können und viele spannende Unternehmen zu uns locken werden. Ein wesentlicher Faktor ist immer auch die Infrastruktur. Selbst die beste Ansiedlungsstrategie bringt ohne die nötige Infrastruktur nichts, denn irgendwann müssen Menschen und Produkte von A nach B kommen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 3 der A 20 haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht, und ich bin zuversichtlich, dass meine Gespräche mit den Naturschutzverbänden weiterhin gut laufen werden. Die Fehmarnbeltquerung samt Hinterlandanbindung nimmt immer mehr Form an, und auch hier geht es Stück für Stück voran. Das sind nur zwei Beispiele von vielen, aber ich glaube, die Aussage wird deutlich: Wir denken Infrastruktur immer auch als Wirtschaftsfaktor. Ansiedlungspolitik ist immer eingebettet in die globale Lage. Wir sehen das gerade sehr deutlich an der Wirtschaftspolitik der USA, der Flaute in der Wirtschaft, der veränderten geopolitischen Weltordnung – all das hat Auswirkungen auch hier in Schleswig-Holstein. Daran können wir nur wenig direkt ändern. Was ich aber ändern kann, sind die Bedingungen hier im Land. Ich kann mich dafür einsetzen, dass wir mehr Fläche für Gewerbegebiete ausweisen, und das tue ich. Ich kann Werbung für den Standort machen, und das tue ich. Ich kann die Ansiedlungspolitik strategisch anpassen, und auch das tue ich. Die Ansiedlungsstrategie ist eine lebendige Strategie, denn wir müssen immer auf weltweite Bewegungen reagieren. Am Ende gilt es ebenso: Nur durch das vertrauensvolle Zusammenspiel aller relevanten Akteure können Ansiedlungen erfolgreich realisiert werden. Daran werden wir weiter arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Der Minister hat die Redezeit um sechs Minuten und 20 Sekunden erweitert. Die steht natürlich allen Fraktionen theoretisch zur Verfügung. Ich weise Sie nur auf die Uhrzeit hin, das würde dann von der Mittagspause abgezogen. (Heiterkeit) Jetzt hat zunächst für die antragstellende Fraktion der Kollege Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke dem Minister für gute Laune, wie ich der Zeitung entnommen habe, und für seinen Bericht. Ich muss allerdings sagen, dass dieser Bericht keine gute Laune macht (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und darüber nicht hinwegtäuschen kann, dass die Ansiedlungsbilanz des Jahres 2024 nicht etwa nur eine schlechte ist, sondern eine Katastrophe. Die Ansiedlungsbilanzen der Vorjahre – immer so in einer Größenordnung von etwa 150 Unternehmen, die nach Schleswig-Holstein gekommen sind, mit einem Arbeitsplatzaufkommen von ungefähr 1.500 bis 3.500 Arbeitsplätzen, die im besten Jahr 2019 dazugekommen sind – werden im Jahr 2024 mit nur noch 74 Unternehmen, die sich in Schleswig-Holstein angesiedelt haben, quasi halbiert. Von den 3.500 Arbeitsplätzen, die angegeben werden, gehören 3.000 Arbeitsplätze zu Northvolt. Wenn man die rausrechnet, bleiben 500 Arbeitsplätze, die durch Ansiedlung in Schleswig-Holstein neu geschaffen worden sind. Das ist ein Tiefpunkt, das ist ein absoluter Tiefpunkt. – Herr Minister, das ist nicht nur mit der Weltlage zu erklären, sondern das hat vielfältige Gründe, die ich versuche, aus meiner Sicht einmal aufzuarbeiten: Natürlich haben Sie recht, dass die Weltlage nicht gerade eine Einladung war, sich im Jahr 2024 in Schleswig-Holstein anzusiedeln – keine Frage. Die Konjunktur insgesamt und die weltweiten Unsicherheiten haben eine Rolle gespielt. Aber es hat auch eine Rolle gespielt, dass ich nicht wahrnehme, dass wir das, was wir 2021 in die Ansiedlungsstrategie reingeschrieben haben, auch aktiv betreiben. Die Handlungsfelder der Ansiedlungsstrategie lassen sich ja ablesen: stärkeres Standortmarketing durch Hervorheben der Lebensqualitäten auch in Schleswig-Holstein. Wahrgenommen? Stärkeres Standortmarketing? Budgets dafür? – Habe ich nicht gesehen. Stärkung der WTSH. – Ja, es stand in Ihrem Koalitionsvertrag drin, dass Sie einen Schwerpunkt auf Großansiedlungen legen wollen. Antwort auf die Große Anfrage der FDPFraktion, wie es denn mit diesem Schwerpunkt ist: Ja, machen wir dann im Bedarfsfall. – Den Bedarf gibt es jetzt aber nicht. Wir haben aber die WTSH um ein paar Stellen gestärkt, zugegeben. Insbesondere im Ausland gemeinsames Standortmarketing mit der Metropolregion. Wahrgenommen? – Ich nicht. (Dr. Bernd Buchholz) Wir können das hier fortsetzen. All das, was in der Ansiedlungsstrategie eigentlich drinstand – mehr oder weniger Fehlanzeige, Herr Minister! Keine Umsetzung. Jetzt kommt etwas Zweites. Der wichtigste Teil der Ansiedlungsstrategie, die ja unter meiner Verantwortung entstanden ist, ist der letzte Absatz. Der heißt nämlich: „Die Ansiedlungsaktivitäten sollen regelmäßig evaluiert werden. Sofern erforderlich, müssen die Aktivitäten nachgesteuert werden. Erstrebenswert ist eine Analyse der Gründe für Projekte, die nicht realisiert werDer Kollege Habeck als Chef der WTSH muss während der Ansiedlungsbilanzkonferenz sagen, dass eine Vielzahl von Anfragen – eigentlich alle Anfragen, die Bedarfe von mehr als fünf Hektar haben – mit Nein beantwortet werden müssen, weil er gar keine Flächen in dieser Größenordnung hat. Mit Nein antworten ist ja wohl die schlechteste Form des Verkaufs. Was heißt das dann? Worüber müsste man nachdenken, meine Damen und Herren? – Aus meiner Sicht ist das ungeheuer naheliegend. Die WTSH muss in eine andere Lage versetzt werden, nämlich Flächenmanagement gegebenenfalls selbst zu machen. (Beifall FDP, SSW und Kianusch Stender [SPD]) Es muss darum gehen, dass die WTSH, wie so mancher regionaler Wirtschaftsförderer, in der Lage ist, gegebenenfalls eine Flächenbevorratung zu haben, um nicht erst dann loszulaufen, wenn irgendein Interessent vor der Tür steht. Das lässt sich übrigens auch finanzieren. Das lässt sich in Bereichen wie in Stormarn durch die dortige regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft sehr gut finanzieren. Warum lässt sich das durch das Land nicht finanzieren? – Natürlich lässt es sich finanzieren. Man muss der WTSH nur die Aufgabe geben, diesen Flächenakquise-Schwachpunkt tatsächlich aktiv anpacken zu können. Mein Vorschlag ist definitiv: Versetzen Sie die WTSH – da sind viele gute Leute, das haben Sie zu Recht gelobt – in die Lage, ein aktives Flächenmanagement zu machen. Wenn Sie das nicht machen, wird die ganze Ansiedlungsbilanz in den nächsten Jahren den Bach runtergehen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Es bleiben viele andere Möglichkeiten. Ich muss jetzt Ihre elf Minuten hier nicht ausreizen, aber es geht einfach darum, dass beim Ansiedlungsthema Marketing eine riesengroße Rolle spielt. Dass man Marketingaktivitäten bei schwieriger Haushaltslage gerne eindampft, ist uns allen klar. Dass es allerdings ein bisschen wenig ist, wenn wir einmal im Jahr auf einer Messe in München unterwegs sind, war schon zum Beschluss über die Ansiedlungsstrategie allen Beteiligten klar. Wir werden, wenn wir ernsthaft wollen, dass in diesem Land in der Zukunft höhere Ansiedlungszahlen realisiert werden, die Aktivitäten im Standortmarketing nicht verkleinern, sondern verstärken müssen. Das ist nur dann möglich, wenn Sie, Herr Minister, darauf einen Schwerpunkt legen. Seien Sie mir nicht böse, wenn ich Folgendes feststellen muss: Heute, drei Jahre nach Beginn dieser Legislaturperiode, stehen Sie hier – auf unsere Große Anfrage haben Sie gesagt, die Ansiedlungsstrategie sei in Überarbeitung – und sagen: Wir gedenken, ein Gutachten zur Überarbeitung der Ansiedlungsstrategie in Auftrag zu geben. Nach drei Jahren! (Dr. Heiner Garg [FDP]: Warum?) Also, jetzt muss man ehrlicherweise einmal sagen: (Dr. Heiner Garg [FDP]: Da gefriert ja das Softeis!) Das ist eine Form von Dynamik, die nicht zu unterbieten ist. Nach drei Jahren sagen wir: Jetzt könnten wir langsam ein Gutachten in Auftrag geben. – Ehrlich gesagt: Mich wundert nicht, dass die Bilanz so ausfällt, wie sie ausfällt, wenn Sie nach drei Jahren um die Ecke biegen, um zu sagen: Jetzt beginnen wir mit einer Begutachtung der Fragestellung. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Wenn Sie das ernst meinen, Herr Minister, dann wird dieses Gutachten, das Sie jetzt in Auftrag geben, mit einer Laufstrecke von einem Jahr anschließend in die Beratungen gehen. Zum Ende der Legislaturperiode können Sie sich dann hier hinstellen und sagen: Wir haben es nach fünf Jahren geschafft, über die Ansiedlungsstrategie nachzudenken. – Tut mir leid! (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wahlkampfschlager!) – Das ist, ehrlich gesagt, ein echter Wahlkampfschlager, Herr Kollege Garg. – Tun Sie was bei dem Ansiedlungsthema, revidieren Sie bestimmte Themen! Setzen Sie durch die tatsächliche Veränderung (Dr. Bernd Buchholz) der Weltlage, die es ja gibt, andere Schwerpunkte! China ist ein völlig anderes Thema als noch 2021. Die Wehrindustrie hat ein völlig anderes Standing als noch 2021. Wir müssen uns fragen, ob wir damit ansiedlungstechnisch etwas machen können – alles Dinge, die man hätte lange anpacken können. Nichts davon ist geschehen. Das ist enttäuschend, meine Damen und Herren. So sind die Ansiedlungszahlen, und die Ansiedlungsbilanz von 2024 eben auch das Ergebnis Ihrer Politik. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Andreas Hein das Wort.
Andreas Hein CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Natürlich ist der Erfolg der Ansiedlungsstrategie abhängig von vielen externen Faktoren, auf welche die Akteure in SchleswigHolstein keinen bzw. keinen nennenswerten Einfluss ausüben können.“ Zitat Bernd Buchholz, Wirtschaftsminister 2021. (Zuruf CDU: Hört, hört!) Lieber Kollege Buchholz, wer viel Wind macht, sollte auch segeln können. Wir können das (Lachen FDP) und bringen Schleswig-Holstein nach vorne. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ihr macht ja keinen Wind! Das ist ja das Schlimme! Macht doch wenigstens mal Wind!) – Ich gehe noch darauf ein. – Trotz der nach wie vor schwierigen konjunkturellen Lage und Bedingungen der geopolitischen Herausforderung – wir haben es schon gehört – bietet eben unsere Ansiedlungsstrategie unserem Land erhebliche Chancen und Möglichkeiten. Dazu gehören natürlich unsere geografische Lage zwischen den Meeren, die gute Erreichbarkeit, die Möglichkeiten des großräumigen Umschlags in unseren Häfen, die Entwicklungschancen, die es damit gibt. Einen Schwerpunkt unserer Ansiedlungsstrategie haben wir schon während Jamaika angepasst. Waren es in der Vergangenheit nämlich die Leitmärkte, die wir im Fokus hatten, USA oder China, so sind es heute eher Skandinavien und Zentraleuropa. Die Politik eines Donald Trump, der Krieg in der Ukraine und der Fokus auf den europäischen Markt und Weltmarkt ist eben dann deswegen mehr im Fokus. Die Infrastruktur unseres Landes bietet natürlich entsprechende Standortentscheidungen. Deswegen muss die A 20 zum Beispiel so schnell wie möglich gebaut werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie ist eine Hauptschlagader unseres Landes – oder wird es. Sie ist auch für viele andere Bereiche notwendig. Die Nähe der Häfen, die Nähe zum Flughafen Hamburg sowie die weiteren Verkehrsanbindungen, auch gerade unseres Bahnschienennetzes, sind von wesentlicher Relevanz. Forschung und Entwicklung in unseren herausragenden Hochschulen, unseren Instituten, die Forschungseinrichtungen und Bildungseinrichtungen leisten ebenso einen Beitrag für gute Ansiedlungen in unserem Land. Fast schon ein Alleinstellungsmerkmal sind unsere erneuerbaren Energien. Wir sind die Nummer eins unter den Bundesländern und wollen es auch bleiben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Deshalb ist die Bilanz so schlecht!) Windkraft‑, on‑ und offshore‑, Solarkraft, Biogas – 227 Prozent Stromerzeugung gemessen am Verbrauch sind eine Erfolgsgeschichte und ein Ansiedlungsgarant. Offshore-Energie, Onshore-Energie an der Ost- und Westküste, Multiterminal-Hub der TenneT und Amprion, nie dagewesene Größenordnungen von weiteren Umspannwerken und Ansiedlungsanfragen, die auf uns zukommen. Damit kommt die Sektorenkopplung, die Versorgung der Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie, damit kommen Moleküle aus unseren Elektrolyseuren in der Zukunft, mit denen wir unsere Industrie noch stärker versorgen können, und damit kommt unser Land noch mehr in den Fokus. Ja, meine Damen und Herren, wir werden in Schleswig-Holstein in Zukunft Wasserstoffland. Das Wasserstoffkernnetz mit seinen Anschlussmöglichkeiten mit der Speicherung von Wasserstoff, von Kavernen, unsere erneuerbare Energie, die Fläche, das Oberflächenwasser, welches nutzbar gemacht werden kann, bieten eben einfach unglaubliche und einmalige Möglichkeiten für unser Land. (Andreas Hein) Northvolt, ja, ich bleibe dabei: Die Ansiedlung ist ein Erfolg. Wir haben uns gegen 115 Standorte in Europa und gegen eine Förder- und Ansiedlungspolitik der USA durchgesetzt. Neben der Fläche waren die erneuerbare Energie und damit die Möglichkeit, die grünste Batterie der Welt zu bauen, ein absoluter Hauptgrund. 3.000 Industriearbeitsplätze sollten entstehen. Auch wenn uns die Insolvenz von Northvolt AB in Schweden hier erst einmal wirklich ausbremst – wir kämpfen weiter und arbeiten hart dafür, dass bei uns die Batteriefabrik entsteht und mit der Batteriefabrik der selbst erarbeitete Aufschwung endlich kommt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zahlreiche weitere Anfragen an Flächen für Batteriespeicher, für Rechenzentren, für Datacenter setzen neue Impulse. Für eine erfolgreiche Ansiedlungsstrategie und Ansiedlung braucht es heutzutage vor allem Fläche. Es braucht Infrastruktur, es braucht Alleinstellungsmerkmale wie unsere erneuerbare Energie. Damit ein herzlicher Dank an die Menschen, die sich alltäglich darum kümmern. Natürlich an unsere WTSH, aber auch an die regionalen Wirtschaftsinstitute, an die Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die diese Anfragen bearbeiten und abwickeln, aber auch an unsere Investitionsbank, an die Bürgschaftsbanken, an die Förderlotsen, die die ganzen Beratungen machen, weil mit einer Anfrage oftmals eben auch Beratungen in diesen Bereichen notwendig sind. Wir haben bei all dem eben auch unsere Landwirtschaft, die uns ernährt und ebenfalls Flächen braucht, genauso fest im Blick wie die Räume für die Menschen und für die Natur. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein leben die glücklichsten Menschen. Wir haben hohe Zustimmungsraten, die höchsten Zustimmungsraten für unseren Ministerpräsidenten und für unsere Regierung. Wir haben die Power, wir haben die Möglichkeit, und wir haben den Willen. Packen wir es an für Schleswig-Holstein! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort deren Fraktionsvorsitzendem Lasse Petersdotter.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Ansiedelungsstrategie von 2021 bildet eine sehr gute Grundlage und war damals wohl erwogen und gut durchdacht erstellt. Ich will trotzdem immer mal daran erinnern, dass diese Politik über Strategien vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Man hat sich in den letzten 10, 15 Jahren irgendwie sehr darauf eingestellt – das betrifft alle Landtage und den Bundestag –, zu versuchen, sehr viel über Strategien und 10-Jahres-Pläne und 30-Jahres-Pläne und so weiter irgendwie auf den Weg zu bekommen. Ich habe zunehmend das Gefühl, dass sich die Welt doch zu schnell verändert, als dass diese Strategiepolitik tatsächlich zu den vorher anvisierten Erfolgen führt. Das zeigt auch diese Ansiedelungsstrategie. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Was hat sich seit 2021 in der geopolitischen Lage nicht alles verändert, (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) aber auch: In welcher Situation wurde denn eigentlich 2021, wahrscheinlich schon 2020, eine solche Strategie entwickelt? Denken wir nur an die Coronapandemie. Jetzt fragt der Kollege Buchholz natürlich: Was bedeutet das denn, was ist die Alternative dazu? Ich glaube, dass es durchaus richtig ist, immer wieder einmal Strategien zu machen, aber dass es viel wichtiger ist, dass wir in unseren alltäglichen Entscheidungen stärker wieder daran orientiert sind, diese zu treffen (Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut!) und vielleicht mit einem Fernziel das Ziel zu definieren, aber nicht jeden einzelnen Weg dahin zu definieren. Ich glaube, darauf können wir zukünftig ein bisschen kritischer blicken. Wenn wir uns die fünf wichtigen Branchen beispielsweise in Schleswig-Holstein angucken, stellen wir fest, wir haben eine gute Grundlage, die maritime Wirtschaft, den Tourismus, die Gesundheit, die erneuerbaren Energien und die Wehrtechnik. Wir sehen, dass wir in Schleswig-Holstein für diese Zeit gut positioniert sind. (Lasse Petersdotter) Was gerade auffällt, was ein Stück weit fehlt, ist das Digitale, etwas, was in Schleswig-Holstein eine große Rolle spielen kann und in Zukunft spielen sollte, denn wir haben eine gute Grundlage. Nehmen wir den Breitbandausbau, aber sehen wir auch einzelne Player, die sich in Schleswig-Holstein in der Vergangenheit schon niedergelassen haben. Ich glaube, da gibt es noch einiges an Potenzial, was die Digitalwirtschaft in Schleswig-Holstein angeht. Die Ziele der Strategie bleiben auch heute noch richtig. Industrie ausbauen, mehr qualitativ hochwertige Arbeitsplätze. Ich frage mich immer wieder: Was sind denn eigentlich qualitativ hochwertige Arbeitsplätze? – Für mich sind das Arbeitsplätze, wo Leute anständig bezahlt werden und sich gesundheitlich nicht kaputtarbeiten. Was die dann machen und mit welchen Ausbildungen sie das machen, kann uns meiner Auffassung nach egal sein. Wichtig ist, dass diese zwei Faktoren erzielt werden. Dafür brauchen wir in Schleswig-Holstein eine bessere Tarifbindung und eine höhere Tarifquote. Auch da sind wir nicht da, wo wir sein wollen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Es ist sinnvoll, in einer solchen Strategie Schwerpunkte auszubauen, und es ist richtig, Forschung und Entwicklung zu stärken. Wenn wir Forschung und Entwicklung stärken wollen, dann sollten wir ein bisschen auf die Hochschulen in diesem Land gucken. Wir können uns den Status, den wir aktuell zum Beispiel an der Christian-Albrechts-Universität erleben, nicht leisten, und zwar nicht nur an der Universität nicht leisten. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Wir können uns diese Kopflosigkeit auch als Land nicht leisten, dafür ist die Christian-Albrechts-Universität zu groß. Wenn ich mir dann die Amtseinführung des neuen Präsidenten Professor Dr. Helge Braun an der Universität zu Lübeck angucke, dann gucke ich da als Kieler neidisch drauf. Denn eine solche Veranstaltung wäre derzeit an unserer größten Universität des Landes nicht möglich, weil wir kein Präsidium in voller Besetzung haben, aber auch von dem Gemeinschaftsgeist her, den man in Lübeck gespürt hat. Ich bin selten neidisch auf Lübeck – in dem Moment war es ein Stück weit so. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW] – Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann aber feststellen, dass gerade in der Forschung und Entwicklung die Fachhochschulen und die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Schleswig-Holstein eine herausragende, vor allen Dingen eine herausragend gute Rolle spielen – hier Kiel ganz besonders. Da freue ich mich dann wiederum. Die Forschung und Entwicklung muss aber gerade gucken: Warum funktionieren Konzepte eigentlich? – Denken wir an TransMarTech, was ehrlicherweise nicht ganz so geklappt hat, wie man sich das hier in Kiel vorher vorgestellt hat. Da muss man eben überlegen: Wo geben wir wie viel Geld rein, und welchen Output können wir da am Ende des Tages eigentlich erwarten? – Das ist dann vielleicht nicht nur der Bereich Ansiedlung; nehmen wir auch die ganze Start-up-Förderung. Der eine oder andere kritische Blick ist da ganz sinnvoll. Neben einer guten Fehlerkultur brauchen wir auch einmal eine anständige Erfolgskultur in diesen Bereichen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Ich habe befürchtet, Herr Kollege Buchholz, dass Ihnen dieser Satz gefällt. (Vereinzelte Heiterkeit) Beim Folgenden können Sie auch applaudieren, denn wir brauchen bei all den Ansiedlungen auch ein nachhaltiges Flächenmanagement. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wir können nicht die eine Hälfte des Tages immer wieder sagen, was wir alles an Fläche verbrauchen wollen, und in der anderen Tageshälfte immer wieder feststellen: „Uns fehlen die Flächen“ – gerade im Naturschutz. Jede versiegelte Fläche ist eine, die dem Naturschutz am Ende fehlt. Ich bin deswegen sehr dafür, dass wir zu einem besseren Flächenrecycling übergehen. Wenn angeblich so viele Unternehmen das Land verlassen, müsste doch etwas frei werden. Ich habe da mathematisch irgendwie manchmal meine Probleme. (Heiterkeit Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Was wurde denn gemacht? – Unter anderem – das hat der Minister ausgeführt – wurde in der WTSH Personal ausgebaut. Das ist sinnvoll, weil die WTSH dafür zuständig ist, Ansiedlungsmanagement zu betreiben. Aber es wird auch zeitnah (Lasse Petersdotter) ein Gutachten zur Novellierung beauftragt, um hier Anpassungen vorzunehmen. Wir sollten dabei nicht nur auf das Gutachten warten, sondern eigene Ideen einbringen. Deswegen möchte ich schon ein paar nennen. Das eine ist, dass ich der Auffassung bin, dass wir auch bei der WTSH, die gute Arbeit macht – das wurde hier schon gesagt –, kritisch hingucken können: Was wird da eigentlich mit welchem Einsatz umgesetzt? – Die WTSH ist mittlerweile eine Organisation mit über 80 Vollzeitäquivalenten. Das ist ganz schön groß, größer als in anderen Bundesländern. Wenn wir dann allein schon auf den Bereich Ansiedlung gucken: Bei vergleichbar großer Anzahl an geschaffenen Arbeitsplätzen sind andere Ansiedlungsorganisationen offenbar etwas effizienter unterwegs. Das kann diverse Gründe haben, da will ich der WTSH jetzt nicht die Schuld geben. Aber nichtsdestotrotz ist das ein ganz schöner Tanker geworden, bei dem man meiner Auffassung nach einmal hingucken kann: Welche Bereiche sind eigentlich wie sinnvoll, und wo sind noch weitere Potenziale, die man heben kann? Die Ansiedlungsstrategie braucht eine Anpassung an unser gemeinsames Ziel des ersten klimaneutralen Industrielandes. Das ist in der Strategie von 2021 nicht ausreichend berücksichtigt. Darauf werden wir als Grüne besonders achten. Darüber hinaus brauchen wir eine Anpassung an die Krisen dieser Welt. Das ist natürlich schwierig: Irgendwann steht diese Strategie, aber dann werden sich schon wieder neue Krisen ergeben haben. Vielleicht geht es gar nicht darum, unmittelbar auf die Krisen zu reagieren, sondern vielleicht braucht eine solche Strategie mehr Mechanismen, wie man auf Krisen reagiert, und nicht wie man auf Krise XY reagiert, wie man denn Resilienz, zum Beispiel auch bei Unternehmen, am besten stärkt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber dann sparsam!) Darüber hinaus gibt es Rahmenbedingungen, die man ändern oder berücksichtigen kann, wie zum Beispiel – da finde ich die Ausführungen des Kollegen Buchholz ja durchaus spannend – aktivere Flächenpolitik geschehen kann. Da sind wir in dieser Koalition schon deutlich vorangekommen, beispielsweise in der Frage der Weiterentwicklung des Bodenfonds zum Entwicklungsfonds und anderen Maßnahmen. Aber eine aktive Flächenpolitik wird es für eine Ansiedlungsstrategie brauchen. Wir müssen auch die Infrastruktur verbessern. Die Infrastruktur in Schleswig-Holstein ist mehr als die A 20. Das bedeutet eben insbesondere die Sanierung der Infrastruktur, die wir bereits haben, und die Sanierung der Schieneninfrastruktur. (Serpil Midyatli [SPD]: Die haben wir auch schon!) Die Anpassung an die Krisen dieser Welt bedeutet die Infrastruktursanierung mit Blick auf Verteidigung und so weiter, aber auch im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung. Auch wichtig für eine Ansiedlung – das darf man nicht unterschätzen – sind attraktive Lebensbedingungen für Arbeitskräfte. Das klingt immer so soft und nach Wischiwaschi, aber in der Abwägung, ob Menschen hier als Fachkräfte arbeiten wollen, gucken sie nicht als Allererstes: Wie sieht eigentlich die Ost-West-Verbindung im Gesamtland aus? Die gucken auch nicht als Allererstes: Wie ist denn eigentlich die Forschung und Entwicklung in diesem Land organisiert? Und die gucken nicht als Allererstes: Wie ist denn die Schwerpunktsetzung in der Ansiedlungsstrategie? (Zuruf SPD: Haben wir die?) Sondern die gucken: Haben wir genug Schulen, haben wir genug Kitas zur Verfügung? Haben wir all diese Möglichkeiten, um ein gutes und attraktives Leben in Schleswig-Holstein zu führen? – Deswegen finde ich es richtig und wäre es meiner Auffassung nach notwendig, hierauf weiterhin einen Fokus zu legen. Natürlich wird auch immer wieder die Bürokratie eine Rolle spielen. Dabei ist das Relevante aber nicht nur die Anzahl und Ausführung von Formblättern, sondern: Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Verwaltung? – Wenn ich mit Unternehmern spreche, die beispielsweise aus der Bauwirtschaft kommen und sagen: „Die haben ja in jedem Bundesland eine andere Landesbauordnung.“, frage ich sie: „Sagt einmal: Wo ist sie denn gut?“, also wo denn die Landesbauordnung ist, an der man sich vielleicht orientieren kann, um zum Beispiel schnell Projekte umzusetzen. Dann ist häufig die Rückmeldung, dass es gar nicht um die Landesbauordnung geht, sondern sehr viel damit zu tun hat: Wen habe ich in der Verwaltung als Gegenüber, und wie kann man da miteinander gemeinschaftlich arbeiten? Das bedeutet nicht, dass eine Verwaltung immer eine unkritische Serviceagentur für Unternehmen werden sollte. Aber ich glaube schon, dass wir unsere Verwaltung weiterhin darin unterstützen können, ein verlässlicher und einfacher Ansprechpart- (Lasse Petersdotter) ner, statt ein allzu bremsendes Element und Vetoelement zu sein. Auch das würde die Ansiedlungen attraktiver machen. Hinzu kommt – da muss ich dem Kollegen Buchholz zustimmen – die internationale Sichtbarkeit. Gleichwohl gibt es dafür bestimmte Leitmessen, auf denen es sinnvoll sein kann – aber es ist eben gar nicht so einfach –, international sichtbar zu werden. Wir sehen also: Die Aufgaben, die man sich als Bundesland mit einer Ansiedelungsstrategie stellen kann, sind sehr vielfältig. Schleswig-Holstein ist auf Ansiedlungen angewiesen. Allein aus dem Bestand können wir die wirtschaftliche Entwicklung, die wir brauchen, nicht bewerkstelligen, denn wir sind ein bisschen zurück. Wir wollen vorankommen, und deswegen braucht es neue Kräfte – neben den bestehenden, die wir haben, um die wir uns gut kümmern müssen. Unser Anspruch muss sein, dass wir gute Unternehmen und gute Arbeitsplätze durch attraktive Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein stärken und hier ansiedeln. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU])
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Stender.
Kianusch Stender SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen hatten wir in Flensburg den Fall der FFG, der Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft. Das Rüstungsunternehmen wächst und kann sich vor Aufträgen kaum retten. Die FFG wollte expandieren, damit sie zukünftige Aufträge annehmen kann. Wir sind uns hier, glaube ich, alle einig, dass dieser Schritt in der aktuellen Zeit essenziell ist. Nun gab es das Problem, dass die FFG direkt am Hafen im Stadtzentrum liegt. Dort haben wir einfach keine freien Flächen mehr. Also ging man auf die Suche nach einem neuen Standort. Am Stadtrand neben dem Flensburger Flughafen gäbe es eine passende Fläche. Das Problem dabei ist aber ein altbekanntes: Das Gelände war nicht entwickelt, es mussten Baupläne umgeschrieben werden, und es gab mehrere Eigentümer, mit denen man sich am Ende einigen musste. Das alles kostet Geld, aber vor allem kostet es Zeit. Am Ende hat sich die FFG genau deswegen gegen den Standort entschieden und im benachbarten Handewitt eine Fläche gekauft. Unser Glück ist, dass das Unternehmen in der Region bleibt und damit Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Schleswig-Holstein bleiben. Aber das ist es dann auch: Glück. Ich will ehrlich gesagt, dass wir solche Flächenentscheidungen nicht auf Glück aufbauen, sondern auf einer vernünftigen strategischen Planung durch Land und Kommunen. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) In Schleswig-Holstein siedeln sich immer weniger Unternehmen an. Die Zahlen dazu haben Sie mittlerweile schon gehört. Was wir heute auch gehört haben, ist ein einigermaßen selbstkritischer Ton des Ministers zu diesem Thema. Das hatte ich bisher von der Günther-Regierung vermisst. Am ehrlichsten war bisher WTSH-Chef Habeck, der bei der Vorstellung zugeben musste: „Das ist in der Tat ein sehr bescheidenes Ergebnis.“ Das darf man angesichts der Zahlen schon einmal einräumen, und ich finde gut, dass Sie das heute getan haben. In den vergangenen Wochen haben wir zwei Kleine Anfragen zum Thema der Unternehmensansiedlung gestellt. Eine der Antworten möchte ich hier wiedergeben. Wir haben uns in der Anfrage einmal nur auf die großen potenziellen Ansiedlungen konzentriert. 56 Unternehmen haben in den letzten zehn Jahren eine Fläche größer als zehn Hektar bei der WTSH angefragt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Oh, oh!) Wir wollten wissen, wie viele dieser Anfragen nicht mit einem Standortvorschlag beantwortet werden konnten, und wie viele dieser Anfragen tatsächlich am Ende zu einer Ansiedlung geführt haben. Die Antwort – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „In 18 Fällen konnte aufgrund von unternehmensseitigen Änderungen im Projektablauf sowie fehlender adäquater Flächenverfügbarkeit kein passender Standortvorschlag unterbreitet werden“ Eine – eine einzige – der Anfragen wurde mit einem für das Unternehmen passenden Flächenangebot in Schleswig-Holstein versorgt und sollte zu einer Ansiedlung führen. (Kianusch Stender) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das war Northvolt!) – Das war Northvolt, richtig. Was daraus bisher geworden ist, wissen wir alle. Also sind wir unter dem Strich bei null Ansiedlungen – null von 56 Anfragen –, die hier am Ende erfolgreich angesiedelt wurden. Die Analyse zeigt: Hier ist noch deutlich Luft nach oben, und die Flächen sind knapp. Aber wir haben sie ja. Amazon zum Beispiel will eine 20 Hektar große Fläche verkaufen, aber wir kriegen das Matching mit den Anfragen noch nicht gut genug hin. Natürlich ist die gesamtwirtschaftliche Lage keine, die für Ansiedlungen besonders attraktiv ist. Das bestreitet gar keiner; ich gestehe Ihnen das zu. Ich finde es auch vertretbar, dass die Ansiedlungen deshalb jetzt keinen Boom erfahren haben. Aber ich möchte, dass wir uns damit auseinandersetzen, wie man von Landesseite diesem Trend etwas entgegensetzen kann. Ich habe jetzt viel über das Thema Flächen gesprochen. In meiner Idealvorstellung gäbe es eine Landesentwicklungsgesellschaft – meinetwegen angedockt bei der WTSH –, die Flächen identifiziert, entwickelt und zusammen mit WTSH und/oder den regionalen Wirtschaftsförderungen vermarktet. Ich weiß aber: Das ist nicht von heute auf morgen umsetzbar, wenngleich andere Bundesländer wie Thüringen, Brandenburg und andere seit vielen Jahren solche Gesellschaften haben und damit sehr erfolgreich sind. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Was wir aber heute schon unkompliziert umsetzen könnten, wäre eine bessere Unterstützung der regionalen Entwicklungsgesellschaften. Da schaue ich zum Beispiel nach Dithmarschen oder nach Nordfriesland, wo sich derzeit genau solche Organisationen entwickeln. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP] –
Sybilla Nitsch SSW
So ist es!) Denen mit einer Grundfinanzierung noch weiter beim Aufbau zu helfen, wäre eine gute Maßnahme. Der Kollege Buchholz hat eben angesprochen, dass nicht alles mit der Weltlage zu erklären ist. Das möchte ich gerne unterstreichen. Sie haben zentrale Punkte der Ansiedlungsstrategie noch nicht umgesetzt. Die einzelnen Punkte werde ich – damit wir noch alle zum Mittag kommen – jetzt nicht wiederholen. Aber ich möchte diese Punkte noch um zwei weitere ergänzen. Herr Petersdotter hat es angesprochen: Die schleswig-holsteinischen Hochschulen haben massive Finanzierungsprobleme. Lehrstühle werden abgebaut, Projektförderungen nicht verlängert. Uns geht dort so viel Kapital verloren, das uns wirtschaftlich so sehr helfen würde. Wir haben dort viele innovative Köpfe, so viel Erfindergeist. Wir haben Forschungsergebnisse, die zu Ausgründungen führen könnten, die wiederum zu echten Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen führen würden. Dann gibt es noch potenzielle Ansiedlungen, die bei uns gar nicht ankommen, weil die Unternehmen die Rahmenbedingungen hier nicht vorfinden. Infrastruktur wurde angesprochen, aber auch die fehlenden Fachkräfte sind ein Problem. Herr Minister, ich habe Ihr Porträt in den Kieler Nachrichten mit einem Schmunzeln gelesen. Dort sagen Sie, dass Ihr größter politischer Erfolg das Welcome Center sei. Wenn Sie meinten, dass die mediale Ausbeute besonders groß war, dann würde ich Ihnen zustimmen. (Beifall SPD) Aber wenn es darum geht, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wiederhole ich noch einmal: Statten Sie das Welcome Center bitte vernünftig aus! Auch die Beschäftigten dort vor Ort hätten das verdient. (Beifall SPD und FDP) Am Ende noch einmal zurück zur Flächenentwicklung: Wir haben jetzt auf dem Northvolt-Gelände mit 600 Millionen Euro Steuergeld von Bund und Land eigentlich genau diese Flächenentwicklung gemacht – zugegeben über reichlich Umwege, aber die Fläche ist entwickelt: Alles ist gelevelt, man kann darauf direkt bauen, und das wird in Teilen auch schon getan. Ganz ehrlich, das hätte uns deutlich günstiger kommen können. Mein Appell lautet: Mehr strategische Planung, mehr Entwicklung und am besten in einer Entwicklungsgesellschaft. – Vielen Dank. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Christian Dirschauer [SSW])
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege, kære Minister Claus Ruhe Madsen, mange tak for din beretning. Als SSW-Politikerin mit einem großen Herz für Dänemark bin ich immer ganz gespannt, wenn Minister Claus Ruhe Madsen spricht, denn ich denke immer: Jetzt wird bestimmt richtig etwas kommen! Das gilt gerade in Bezug auf die Ansiedlungsstrategie, die im Kontext zu Dänemark steht. Leider muss ich sagen, dass ich heute etwas enttäuscht worden bin, denn es ist nichts gekommen. Es ist einfach nur eine Beschreibung gekommen, wie die Ansiedlungsstrategie aussieht, und die wurde ja bereits 2021 geschrieben. Es wurde gesagt, wie die Bilanz aussieht, und ein Erklärungsversuch dafür geliefert. Ich gestehe natürlich zu, dass die veränderte internationale Lage sicherlich ihre Effekte gehabt hat. Aber von einem dänischen Minister erwarte ich, dass er sich Dänemark zum Vorbild nimmt. In Dänemark wird nämlich anders geplant. Da werden zum Beispiel Flächen auf Vorrat beplant. Man guckt sich an, wo bestimmte Standorte entwickelt werden können. In Dänemark ist es so, dass man diese Strategien mit Indikatoren und Zielen hinterlegt, evaluiert, 10-Jahres-Pläne schreibt, also sagt: Wir haben die und die Strategie mit diesen Zielen, und wir möchten ans Ziel kommen! Da geht es nicht darum zu sagen, was alles nicht geht. – Das ist kein dänischer Stil, Claus Ruhe Madsen. Als Minister erwarte ich von Ihnen, dass Sie in der nächsten Zeit, wenn das Gutachten jetzt geschrieben wird, diesen dänischen, zielgerichteten Stil in unser Parlament bringen. Wenn man nach der schleswig-holsteinischen Ansiedlungsstrategie googelt, findet man kaum etwas. Bei der regulären Suche hat man die Einträge von 2021. Der aktuellste Eintrag ist von Mitte 2024. Damals hat uns Herr Habeck wissen lassen, dass er davon ausgehe, dass für das kommende Jahr die Ansiedlungsstrategie und die Bilanz dahinter viel besser aussehen werden. Heute müssen wir erkennen: Die Bilanz ist schwach, es hat keine Ergebnisse gegeben. Natürlich hat uns auch Northvolt in den Planungen ausgebremst. Ich erkenne an, Herr Minister Madsen, dass Sie jetzt nach Berlin gefahren sind und dort der neuen Bundesregierung einen Vorschlag zum Bereich der Infrastruktur unterbreitet haben, dass Sie in Schleswig-Holstein für beschleunigte Verkehrsprojekte sorgen wollen, und das als Pilotregion. Ein Punkt in der Ansiedlungsstrategie sind natürlich die Infrastruktur und die Bedingungen, die rund um die Standorte entwickelt werden. Lassen Sie mich da ein Beispiel nennen. Eine sehr große namhafte Wehrindustriefirma hat sich für Schleswig-Holstein interessiert. Man kann sich darüber streiten, ob man diese Ansiedlung – sozusagen inhaltlich – wirklich will, aber diese Firma hat sich an die Wirtschaftsförderungsgesellschaften in Schleswig-Flensburg und in Nordfriesland gewandt. Sie hatte sich zwei Konversionsstandorte ausgesucht, weil sie geografisch und strategisch für sie gut gelegen sind. Der eine Standort war Leck. Die Firma hat erkannt hat, dass die Nähe zum Hafen in Esbjerg in Dänemark für sie strategisch richtig gut wäre. Ich habe die Rückmeldung bekommen, dass diese die Firma für diese Ansiedlung eine Absage erteilt bekommen hat. Nach den Informationen, die mir vorliegen, hat die Landesregierung gesagt: Es tut uns leid, hier müssen wir leider eine Absage erteilen, weil wir in den nächsten 15 Jahren höchstwahrscheinlich nicht an den Marschbahnkorridor herangehen und auch nicht in eine Investition gehen werden, bei der wir mit Dänemark planen, diesen Korridor bis Esbjerg auszubauen, sodass eine solche Ansiedlung in Leck eine Chance hätte. – Ich kann Ihnen sagen, was mit dieser Firma passiert ist: Die Firma ist nach Niedersachsen gegangen. Handewitt ist also unser kleinstes Problem, Herr Stender. Wenn eine Firma, die für eine Ansiedlung im nördlichen Landesteil Interesse zeigt, nach Niedersachsen geht, dann muss ich sagen: Claus Ruhe Madsen als Minister und die gesamte Landesregierung, da haben Sie etwas verfehlt! (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP) Wir als SSW weisen seit Jahren darauf hin, dass wir, auch durch die historischen Begebenheiten, im nördlichen Landesteil eine Strukturschwäche haben. Es ist die Verantwortung der Regierung, wenn wir eine strukturschwache Region haben, in dieser Region extra dafür zu sorgen, dass sich dort Firmen ansiedeln. Es ist nicht verantwortungsvoll, bei so einer großen Wirtschaftsansiedelung zu sagen: Da sage ich einmal Nein, weil ich den Marschbahnkorridor nicht ausbauen will. Dänischer Stil wäre gewesen zu sagen: Lasst uns kurz innehalten, lasst uns sehen, wie wir mit Dänemark vielleicht eine Kooperation eingehen, wie wir EU-Mittel einwerben können, um diese Ansiedlung nach Leck oder auch nach Kropp zu holen! Das wäre echte strategische (Sybilla Nitsch) Politik gewesen. – Aber Fehlanzeige, die können wir hier nicht erkennen. Ich möchte Ihnen noch kurz ein, zwei Dinge sagen, die von den anderen noch nicht genannt worden sind: Wenn wir uns den Quellmarkt Dänemark anschauen, sehen wir: Der Quellmarkt Dänemark hat durchaus sehr große Potenziale. Es gibt ganz viele Menschen, die in den dänischen Wirtschaftsminister deshalb viel Hoffnung gelegt haben. Mein Kollege Christian Dirschauer hat 2023 eine Kleine Anfrage gestellt. In der bezog er sich auf die Ansiedlungen aus Dänemark und Skandinavien. Es gab in zwölf Jahren, von 2010 bis 2022, 38 Ansiedlungen aus Dänemark, das heißt 3,5 Ansiedlungen im Jahr. Das ist kein guter Schnitt; auch daran hätte man zum Beispiel arbeiten können. Damals war es so, dass nur ein Unternehmen, eins dieser 38 Unternehmen, eine Förderung bekommen hat, und das war auch nur eine Förderung in Höhe von 120.000 Euro. Hier ist also auf jeden Fall Luft nach oben. Auch das Institut für Weltwirtschaft hat Ihnen in den nordwärts-Studien eine ganz klare Anleitung dafür gegeben, wie Sie mehr Industriezusammenarbeit mit Dänemark und dänischen Firmen hinbekommen könnten. Der eine Schritt ist die Einrichtung eines Dänemark-Koordinators. Das erkenne ich an: Die Initiative ist jetzt gerade gestartet; vielleicht kann man noch nicht ganz so viel sehen. Wenn Sie da noch politische Unterstützung brauchen: Wir sind gern an Ihrer Seite! Aber der Pfad, nicht mehr auf bestimmte Quellmärkte und Quellländer zu setzen, ist für den skandinavischen Markt nicht richtig, denn gerade da liegt ein großes Potenzial. Wir sind in SchleswigHolstein nur zwei Stunden von dem größten Industriezentrum in Dänemark entfernt, was nördlich der Grenze im Trekantsområdet liegt. Nutzen wir dieses Potenzial? – Nein, das tun wir nicht. Da erwarte ich in der nächsten Zeit mehr. Zum Abschluss möchte ich Ihnen sagen: Ich hoffe, dass gerade der Dänemark-Kontext einfließt, wenn Sie dieses Gutachten in Auftrag geben. Das ist doch auch einer der Marketingaspekte gewesen, Sie als Däne als Minister anzuwerben. Das andere ist: Ich muss mich bei dem Gutachten wirklich wundern. Denn in einigen Gesprächen und Debatten im Wirtschaftsausschuss haben der Kollege Buchholz und ich immer wieder gefragt: Was ist mit der Ansiedlungsstrategie? Wie wird die evaluiert? Der Minister und andere aus den Koalitionsreihen haben immer wieder geantwortet: Na ja, man muss da erst einmal reinwachsen, das muss sich alles erst noch entwickeln. – Wir sehen, dass sich in den letzten drei Jahren schwarz-grüner Regierung in den Ansiedlungsvorhaben nichts entwickelt hat – außer Northvolt; ich habe schon gesagt, wir erkennen an, dass wir da alle Kräfte reingelegt haben. Ich bin sehr, sehr gespannt auf das Gutachten, erstens darauf, wann es vorliegt, und zweitens, ob Sie dann im zweiten Halbjahr 2027 mit dem Gutachten vielleicht noch den großen Wurf hinbekommen. Ich bezweifele das. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist eine wirklich schwache Bilanz. Da müssen Sie nachbessern. Das geht nicht nur mit so ein paar Überlegungen und damit, Optimismus und innovative Ideen zu versprühen, die man unter die Leute bringt. Da müssen Sie wirklich handeln, Sie müssen diese Strategie nachschärfen, Sie müssen Ziele und Indikatoren setzen, und vor allem müssen Sie Ergebnisse liefern! – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)
Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 15 Uhr und sogar schon eine Minute. Ich darf Sie herzlich bitten, Platz zu nehmen, und diejenigen, die noch draußen stehen, hereinbitten. Auch wenn die Reihen noch etwas gelichtet sind, was vielleicht dem Nachtischtag zuzuschreiben ist, weil alle etwas zugelangt haben – (Zurufe – Vereinzelte Heiterkeit) – Ja, es gab mehrere Nachtische in der Kantine. (Zuruf: Darf ich gehen? – Heiterkeit) – Nein, jetzt ist die Mittagspause vorbei. Ich freue mich über die, die da sind, und wir fahren mit der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: Programm zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und zur Sicherstellung der Pflanzengesundheit Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3041 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gleich eröffne ich die Aussprache, aber vorher möchte ich noch eine Gruppe aus dem Geografischen Institut der Universität Kiel auf der Besuchertribüne begrüßen. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) In der Aussprache ist der erste Redner der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir als Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen gemeinsamen Antrag ein, der nicht weniger als ein zentrales Ziel unserer – das Wort „unserer“ dürfen Sie selber beurteilen – (Heiterkeit SSW) Agrarpolitik verfolgt: den wirksamen Schutz von Pflanzen mit deutlich weniger Pflanzenschutzmitteln. Beim Anbau von Kulturpflanzen, egal ob im Ökolandbau oder konventionell, sind Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit zentrale Themen. Nur die Wege dorthin sind unterschiedlich. Ich möchte mir als Allererstes den Begriff Pflanzenschutzmittel angucken. Wenn man an Pflanzenschutzmittel denkt und mit Landwirtschaft ein bisschen was am Hut hat, dann denkt man an den Nachbarn mit der Giftspritze. Das ist leider so. Wir schützen mit Pflanzenschutzmitteln eine Pflanze, nämlich die Kulturpflanze. Zur Sicherstellung unserer Ernährungssicherheit müssen wir das angesichts der Mittel, die wir im Moment noch haben, tun. Aber wir müssen auch die Biodiversität schützen. Den Schutz der Biodiversität kriegen wir nicht mit den Pflanzenschutzmitteln hin, die wir heute einsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) In der EU und im Bund gibt es Vorgaben, den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Wir waren in der EU so weit, dass in der Sustainable Use Regulation 50 Prozent der Wirkstoffe und Wirkmittel reduziert werden sollten. Eine Lösung war auch der Ausbau des Ökolandbaus. Das Ganze ist im letzten Jahr gekippt worden. Ich möchte einmal etwas zum Ökolandbau sagen, weil ich da immer so viel höre: Wir setzen im Ökolandbau keine chemisch-synthetischen Mittel zur Pflanzengesundheit ein. Es werden in speziellen Anbaugebieten und Anbaukulturen Kupfer und Schwefel eingesetzt – Kupfer bei Kartoffeln, Schwefel im Weinanbau. Aber der normale Ökolandbau setzt keine Pflanzenschutzmittel in dem Sinne ein, dass er sie auf die Pflanzen spritzt. Warum sind aber diese Forderungen aus der EU laut geworden? – Wir haben Folgen für Mensch und für Natur. Für die Natur habe ich sie beschrieben: Wir haben bei Pflanzen und bei Insekten einen Biodiversitäts- und einen Artenverlust ohnegleichen. Für den Menschen hat das Folgen. Der Einsatz von Glyphosat ist gerichtlich bestätigter Verursacher von Krebs. Die Parkinson-Krankheit war in Frankreich und ist jetzt auch in Deutschland als Berufskrankheit bei Landwirten anerkannt, die mit Pflanzenschutzmitteln Kontakt hatten. Im (Dirk Kock-Rohwer) Agrar- und Umweltausschuss haben wir von den Wasser- und Bodenverbänden gehört, dass in fast allen Grundwasserproben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachweisbar sind – noch nicht über der schädlichen Schwelle, aber nachweisbar. Und bevor solche Sachen im Grundwasser landen, dauert das eine Weile. Wir haben eine ganze Menge an Puffern im Boden, aus denen sich Metaboliten und Rückstände einfach auf den Weg ins Grundwasser machen. Daher müssen wir uns auf den Weg machen, den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Heiner Rickers [CDU]) Aber wie kommen wir da voran? – Wir können Alternativen aufzeigen, wir können 100 Prozent Ökolandbau machen. Leider bin ich in 100 Jahren nicht mehr hier, um es zu kontrollieren, aber ich denke mal, dann hätten wir es vielleicht erreicht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Man weiß nicht, wie weit die Wissenschaft dann ist! – Vereinzelte Heiterkeit) Wir können den integrierten Pflanzenbau fördern, damit mehr darauf geschaut wird, wann Mittel eingesetzt werden, wann sie wirklich notwendig sind und wann man den Kampf gegen die Blattläuse den Nützlingen überlassen kann, weil die Natur das nämlich von sich aus regelt. Wir können die mechanische Beikrautregulierung fördern, indem wir finanzielle Mittel, aber auch Beratung bereitstellen, damit das in den Köpfen von Junglandwirten überhaupt als Möglichkeit gesehen wird. Wenn man hier zum Beispiel Roggen anbaut, dann braucht man ihn in der Regel nicht mit Herbiziden zu behandeln, weil dadurch, dass sich seine Pflanzen im Frühjahr so stark bestocken und das Licht so stark wegnehmen, überhaupt keine Unkrautpflanzen von unten hochkommen. Aus Vorsorgegründen werden einfach immer Herbizide eingesetzt, weil man nicht darauf vertraut, dass sich die Natur selber hilft. Wir können vorbeugende Maßnahmen einführen. Eine zu starke Düngung hat einen erhöhten Insektizideinsatz zur Folge. Da müssen wir eine Mäßigung hinkriegen; das ist in gewissen Gebietskulissen ja auch auf dem Weg. Schließlich können wir durch eine Fruchtfolge, bei der man Wintergetreide und Sommergetreide wechselt, eine geringere Belastung hinkriegen. Als Beispiel würde ich mal den Weizen nennen. Wenn Sie jetzt über Land nach Hause fahren, oder wenn die, die in Kiel wohnen, vielleicht mal einen Ausflug in die Umgebung machen und dann über ein Weizenfeld gucken – das ist schön grün zurzeit, ohne Ähren dran –, dann sehen Sie so einen braunen Schimmer oben drüber. So ein brauner Schimmer ist nie gut, aber in diesem Fall guckt da Ackerfuchsschwanz oben raus, der nicht mehr zu bekämpfen ist, weil er inzwischen gegen viele Spritzmittel, die auftauchen, resistent ist. Dabei wäre es ganz einfach: Man nimmt eine Fruchtfolge – ob Wintergetreide, ob Sommergetreide –, dann regelt sich das von alleine.
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist aber interessant! – Vereinzelte Heiterkeit)
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Ich komme zu meinem letzten Satz.
Beate Raudies
Ja, das ist super interessant; trotzdem ist die Redezeit abgelaufen.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Das Ziel ist: weniger Pflanzenschutzmittel, Umdenken im Handeln und dieses Umdenken im Handeln an die Bäuerinnen und Bauern zu bringen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Beate Raudies
Als Tochter eines passionierten Kleingärtners höre ich diesen Vorträgen natürlich auch immer gerne zu. Trotzdem habe ich die Redeliste zu überwachen, und die nächste auf der Redeliste ist die Kollegin Rixa Kleinschmit von der CDU. (Unruhe) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weiterer Austausch über Pflanzenschutz und Nützlingseinsatz bitte in der Kaffeepause draußen, aber nicht hier im Raum.
Rixa Kleinschmit CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist ein gutes Beispiel (Rixa Kleinschmit) dafür, wie wir als Schwarz-Grün es schaffen, mit unterschiedlichen Blickwinkeln und einem gemeinsamen Weg zu einem gemeinsamen Ziel zu kommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen möchte ich einen Blick auf die Ernährungssicherheit in Deutschland, Europa und der Welt und auf unsere Sicht der Dinge in unserem gemeinsamen Antrag werfen. Der zielgerichtete Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sichert die Ernährung in Deutschland, in Europa und weltweit. Ohne wirksame Pflanzenschutzmaßnahmen ist der Hunger in der Welt nicht in den Griff zu bekommen. Ohne Pflanzenschutzmaßnahmen drohen in vielen Teilen der Welt noch größere Verteilungskämpfe. Ich weiß, dass diese Aussagen viele irritieren und einige sie nicht hören wollen. Aber lassen Sie uns auch hier auf die Fakten schauen: Aktuell verlieren wir circa 20 bis 40 Prozent der Ernten durch Schädlinge und Pflanzenerkrankungen. Ohne Pflanzenschutz wären diese Verluste noch erheblich höher. Vor dem Hintergrund der wachsenden Weltbevölkerung und der ohnehin schon knappen Flächen würde der Anbau ohne Pflanzenschutz eine weitere Ausweitung der landwirtschaftlich genutzten Flächen notwendig machen. Doch wo liegen diese zusätzlichen Flächen? – Zum Beispiel im Regenwald; und wir wissen alle, was das bedeutet. Natürlich wollen wir heute nicht über die Probleme in anderen Teilen der Welt sprechen, sondern darüber, wie wir hier bei uns eine sachgerechte Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anregen können, und zwar ohne dadurch Fehlanreize in anderen Ländern auszulösen, denn in unserer globalisierten Welt hängt vieles zusammen. Aus diesem Grund freue ich mich, dass wir heute einen Antrag zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln unter Berücksichtigung der Ernährungssicherheit beraten können. Wir haben viele Möglichkeiten, beide Ziele miteinander zu verbinden, weil es neben dem chemisch-synthetischen Pflanzenschutz viele andere Wege gibt, die für viele Betriebe interessant sein können. Außerdem sollten wir uns endgültig – Entschuldigung, Kollege Kock-Rohwer, dass ich das so sage – von der Vorstellung verabschieden, dass Landwirte und Landwirtinnen quasi zum Spaß mit der großen Spritze über den Acker fahren. Dafür ist das Thema zu wichtig, und dafür – sind wir mal ehrlich – sind die Mittel zu teuer. (Vereinzelter Beifall CDU) Zu fordern, dass auf Pflanzenschutz verzichtet wird, und zu sagen, dass damit dann einfach alles gut ist, ist aber leider zu einfach. (Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er doch gar nicht gesagt!) – Nein, das war auch nicht an ihn gerichtet. Die Maßnahmen sind zur Ertragssicherung, zur Qualitätssicherung und zur Feldhygiene notwendig. Sie sind auch notwendig, um sogenannte Quarantäneschaderreger, also Arten mit großer Auswirkung auf unsere Biodiversität, einzudämmen und deren Verbreitung zu stoppen. Es gibt viele Möglichkeiten: Der technische Fortschritt in dem Bereich ist enorm, und es gibt viele gute Ansätze mit großem Sparpotenzial von Betriebsmitteln, von Zeit, von Geld – und dies wollen wir unterstützen. Ein Beispiel ist die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln nach dem sogenannten High-Risk-Indikator. Hier werden Mittel nach ihrer Toxizität bewertet, und das hilft den Anwendern und Anwenderinnen, mit anderen Wirkstoffen oder Wirkstoffkombinationen Mittel einzusparen und trotzdem die Pflanzengesundheit sicherzustellen. Versuche in anderen Bundesländern zeigen, dass es Sparpotenziale von 60 bis 70 Prozent gibt. Weitere Beispiele sind der Ansatz moderner Technik wie Spot Spraying oder Drohnen einzusetzen. Um diese Techniken zu nutzen, sind Daten notwendig, und auch hierbei wollen wir, wie es zum Beispiel in Dänemark gemacht wird, helfen und prüfen, wie wir die dem Land zur Verfügung stehenden Daten den Nutzerinnen und Nutzern einfacher zugänglich machen können. Natürlich ist Pflanzenschutz viel mehr als nur der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Auch der Einsatz von mechanischen und biologischen Techniken, die Neuerungen in der Pflanzenzüchtung oder der Fruchtwechsel sind Möglichkeiten, um die Pflanzengesundheit zu verbessern. Auch hierfür wollen wir Wissenstransfer und Beratung stärken. Es wurde von der Branche schon viel getan und viel erreicht. Es gibt auch viele Stellschrauben, bei denen wir als Land helfen können. Denn eins ist sicher: Die Herausforderungen werden vor dem Hintergrund des sich verändernden Klimas und den damit verbundenen neuen Krankheitsbildern nicht weniger. Sie werden mehr, und wir möchten den Anwendern bei den von der EU formulierten, (Rixa Kleinschmit) ambitionierten Reduktionszielen helfen und diese Aufgabe nicht noch durch weitere unsachliche Einschränkungen mit der Gießkanne erschweren. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.
Sandra Redmann SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei manchen Anträgen von Schwarz-Grün bin ich mir nicht sicher, ob Sie Ihren eigenen Minister vorführen wollen oder ob Sie einfach nicht wissen, was er so tut. (Heiterkeit und Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Dieser Antrag ist dafür wieder ein gutes Beispiel. Ihr Ansinnen ist in Teilen durchaus gut, wenn – ja wenn! – Sie nicht immer nur Dinge fortsetzen, Möglichkeiten prüfen, Programme entwickeln, voranbringen, noch einmal prüfen und noch einmal vorantreiben wollen. Das alles hatten Sie eigentlich schon in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart – und das ist nun schon immerhin zweieinhalb Jahre her. Dort steht klipp und klar: „Wir werden ein Programm auflegen, mit dem wir die Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in allen Bereichen erreichen.“ Statt jetzt also nach der Umsetzung zu fragen, wollen Sie in einem Antrag wieder alles Mögliche prüfen und voranbringen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja guck! – Birte
Birte Pauls SPD
Wie immer!) Wenn Sie in dem Tempo zu einer nachhaltigen Ernährungssicherheit beitragen wollen, wie es in Ihrem Antrag heißt, verstehe ich jetzt endlich, was der Minister im Ausschuss mit seiner Aussage meinte, dass die Ernährungssicherheit gefährdet sein könnte. (Heiterkeit und Beifall SPD und FDP) Wenn man als Regierungskoalition nicht durch Handeln glänzt, dann eben mit Absichtserklärungen in Form eines Antrags – ein Antrag, der übrigens wenige Wochen nach unserer Kleinen Anfrage (Dr. Heiner Garg [FDP]: Zufall!) – welch Zufall – zum Stand der Umsetzung der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, Drucksache 20/2818, vorlag. Zufall? Auf jeden Fall bekommt man den Eindruck: Sie haben einen Teil aus der Beantwortung und aus der Pressemitteilung des Landwirtschaftsministers vom 14. März 2025 abgeschrieben. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Sandra, so flexibel sind die nicht!) Im Grunde erinnern Sie sich mit Ihren Anträgen eigentlich ständig selbst daran, was Sie vorhatten. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Sie wollen nochmals Ihre eigenen Lösungen prüfen, statt umzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen doch, was zu tun ist! Es ist ein ernstes Thema. Was fehlt, ist die Umsetzung mit einem konkreten Zeitplan und konkreten Zahlen, und nicht schon wieder ein Programm mit Forderungen von Taten, die doch eigentlich zum Teil schon vom Minister angekündigt sind. Lesen Sie doch einmal seine letzten Presseerklärungen! Schön auch der letzte Punkt Ihres Antrags. Es soll geprüft werden, ob die dem Land vorliegenden Wetter‑, Boden- und Ertragskarten – wir hatten das ja auch diskutiert – kostenfrei für die Applikationskarten der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden können. – Müssen Sie so etwas wirklich in einem Landtagsantrag beantragen? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Die schon!) Ich dachte eigentlich, Sie sitzen des Öfteren mit dem Minister zusammen und könnten solche Punkte direkt gemeinsam am Tisch klären. Man sollte doch eigentlich erwarten, dass das gemacht wird, wenn es möglich ist. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflanzenschutzmittel und deren Reduktion sowie Pflanzengesundheit – da gebe ich Ihnen absolut recht – sind echte Herausforderungen. Das ist im Übrigen nicht nur in der Landwirtschaft so. Unsere ehemalige Kollegin Kirsten Eickhoff-Weber, lieber Lasse Petersdotter, hat schon vor Jahren jeweils zu den Haushaltsberatungen – manche erinnern sich vielleicht – hierzu eine Strategie eingefordert. Leider wurde das damals von Ihnen regelmäßig abgelehnt. (Sandra Redmann) Wir möchten jetzt Ihren Antrag in den Umwelt- und Agrarausschuss überweisen, um vom Minister endlich zu jedem Punkt eine klare Antwort und Aussage über den zeitlichen Rahmen zu bekommen. Wir können dazu dann auch gern die Landwirtschaftskammer einladen, die in diesem Bereich übrigens schon tätig ist. Wenn Sie dem nicht zustimmen, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion ist jetzt die Abgeordnete Anne Riecke die nächste Rednerin.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflanzenschutz ist ein zentraler Baustein für sichere Ernten, stabile Erträge und unsere Ernährungssouveränität. Pflanzenschutz ist kein Nebenthema. Wenn wir über Pflanzenschutz debattieren, muss allerdings auch über Verantwortung gesprochen werden, Verantwortung gegenüber der Umwelt, aber auch gegenüber der Landwirtschaft und letztlich gegenüber uns Verbrauchern sowie der Gesellschaft. Deshalb: Ja, wir Freie Demokraten unterstützen den Antrag der Koalition, damit über Forschung und Innovation ein Programm entwickelt werden kann, das den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln steuert und die Pflanzengesundheit sicherstellt. Dabei dürfen wir eines jedoch nicht aus den Augen verlieren: Ohne Pflanzenschutz gibt es keine sichere Ernte, und ohne sichere Ernte gibt es keine Ernährungssicherheit, auch nicht in einem wohlhabenden Land wie Deutschland. Es ist richtig gut, dass die Koalition kein ideologisch motiviertes Verbotsszenario aufmacht, sondern anerkennt, dass Pflanzenschutzmittel, richtig angewendet, auch in Zukunft ihren Platz hier in der Landwirtschaft haben. Pflanzenschutzmittel sind kein Teufelszeug, sondern, wir haben es gerade gehört: ein Werkzeug. Hier sehen wir als Freie Demokraten große Chancen. Ein weiterer entscheidender Punkt, der für uns eine sehr große Rolle spielt, ist die Biotechnologie in der Landwirtschaft. Die Entwicklung von resistenten Pflanzen durch moderne Verfahren, wie zum Beispiel die Genschere, kann uns helfen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nachhaltig und einfach zu reduzieren. Diese Technologien ermöglichen es, Pflanzen schnell zu züchten, die weniger anfällig für Schädlinge und Krankheiten sind, was letztlich zu einer nachhaltigen Erhöhung der Erträge ohne zusätzlichen chemischen Aufwand führen kann. Das ist nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung einer höheren Ernährungssicherheit, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Bioökonomie. Indem wir innovative Ansätze in die Landwirtschaft integrieren, können wir nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die Produktionskosten senken und die wirtschaftliche Stabilität unserer Landwirte nachhaltig sichern. Wir begrüßen ausdrücklich den Fokus auf eine bürokratiearme Beratung. (Beifall FDP) Nur gemeinsam kann das Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft geprägt werden. Ein Programm zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und zur Sicherstellung der Pflanzengesundheit scheint uns daher ein guter Anfang in die richtige Richtung zu sein. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag bleibt an vielen Stellen einfach viel zu unkonkret. Wer sorgt für die notwendige Entlastung bei der Dokumentation und bei den Genehmigungen? Wo bleibt die finanzielle Unterfütterung für moderne Technik und für die Schulung? Und vor allem: Wann endlich reduzieren Sie den bürokratischen Wildwuchs, wenn Sie sich dazu bekennen, der jeden Fortschritt auf dem Acker einfach ausbremst? Hier verweise ich mit aller Deutlichkeit noch einmal auf die Stoffstrombilanzverordnung, die laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung abgeschafft werden soll. Eins muss man zudem auch noch erwähnen, Frau Redmann hat es gerade gesagt: Der Antrag trägt eine deutliche Handschrift der Koalition in Form von vielen, vielen Prüfaufträgen und Absichtserklärungen. Viel Zustimmung im Prinzip, aber wenig klare Umsetzung. Die Landwirtschaft braucht keine neuen Prüfprozesse, sondern verlässliche Rahmenbedingungen und handfeste Verbesserungen in der Praxis. (Beifall FDP) Wir fordern daher mehr Klarheit, mehr Mut zu konkreten Maßnahmen und mehr Praxisnähe, und vor allem eine echte Beteiligung der Menschen, die Pflanzenschutz täglich auf ihren Höfen und auf ihren Betrieben leben. Wenn wir wirklich wollen, dass Schleswig-Holstein vorangeht für modernen, ressourcenschonenden Pflanzenschutz, dann müs- (Anne Riecke) sen wir das Feld nicht nur bestellen, sondern wir müssen es ernten. Zukunftsfähiger Schlanzenpfutz (Heiterkeit – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Entschuldigung: Pflanzenschutz heißt nicht weniger Landwirtschaft, zukunftsfähiger Pflanzenschutz heißt bessere Landwirtschaft. In diesem Sinne: Ja zu dem Antrag, aber bitte beim nächsten Mal mehr Handlungsauftrag statt Prüfauftrag. –Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und Anette Röttger [CDU])
Beate Raudies
Der nächste Redner ist für die SSW-Fraktion der Abgeordnete Dr. Michael Schunck.
Dr. Michael Schunck SSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die politische Diskussion um die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln auf EU-Ebene hat gezeigt, wie schwierig es ist, eine solche Zielsetzung umzusetzen. Als Teil des Green Deals wurde 2022 die Sustainable Use Regulation, SUR, als Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um die Ziele der Nahrungsmittelproduktion mit denen des Natur- und Artenschutzes in Einklang zu bringen. Der Einsatz von Mitteln und Risiken des Pflanzenschutzes sollte um bis zu 50 Prozent minimiert werden. Es gab ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz‑, Naturschutz- und FFH-Gebieten. Dieses Paket sollte dann bis 2030 auf EU-Ebene umgesetzt werden. So weit, so gut. Was seinerzeit als Tiger gesprungen ist, ist nicht einmal als Bettvorleger gelandet, (Beifall Marc Timmer [SPD]) denn das Vorhaben wurde bereits 2024 gekippt, weil es letztendlich keine politische Mehrheit im EU-Parlament gab. Nichtsdestotrotz halten wir vom SSW die Zielsetzung der SUR durchaus für richtig und notwendig. Daher teilen wir das Ansinnen des vorliegenden Antrages, eine Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln voranzubringen und hierfür ein entsprechendes Programm zu entwickeln. Auch der dafür aufgestellte umfangreiche Punktekatalog ist aus unserer Sicht durchaus richtig. Leider geht aus dem Antrag nicht hervor, bis wann ein solches Programm von der Landesregierung zu erstellen ist. (Zuruf: Hört, hört!) Aber über 2030 hinaus sollte es wohl nicht gehen. Auch eine nähere Definition bezüglich der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln wäre angebracht. Denn was meint die Koalition genau? Fünf Prozent, 20 Prozent oder 50 Prozent? Und wie lang ist der Referenzzeitraum, um eine optimale Verminderung zu evaluieren? Andere Bundesländer haben bereits entsprechende Strategien oder Aktionspläne auf den Weg gebracht, sodass es durchaus richtig ist, hier nachzuziehen. Als Beispiel seien Bayern und Niedersachsen genannt. (Beifall SSW und SPD) Das Motto „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“ ist immer noch der Leitsatz in Bezug auf den Pflanzenschutz. Das ist auch nicht verkehrt, jedoch müssen wir sehen, wie viel wirklich nötig ist. Da müssen wir ansetzen, wenn wir eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln anstreben. Wir müssen sehen, wie diese Reduktion gestaltet werden kann und welche Alternativen oder Fördermöglichkeiten es gibt. Wo bietet beispielsweise die GAP weiteren Spielraum für eine Förderung im Bereich der Ökoregelungen für freiwillige Maßnahmen? Welche Möglichkeiten bietet die digitale Technik bei einer präziseren Ausbringung? Gerade in digitalen und sensorbasierten Ausbringungsverfahren stecken noch enorme Einsparungspotenziale. Dafür benötigen wir dann aber auch Fördermittel, damit unsere Landwirte entsprechende Investitionen in solche Techniken und notwendige Maschinen tätigen können. Wichtiger Partner im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln ist und bleibt unsere Landwirtschaftskammer. Bereits heute dient die Kammer als Pflanzenschutzratgeber für den Ackerbau, für Baumschulen und für den Gartenund Landschaftsbau. Auch für Haus- und Kleingärten bietet die Kammer entsprechende Broschüren rund um den Pflanzenschutz. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Mit der Kammer haben wir bereits eine Stelle im Land, bei der entsprechende Beratungen ausgebaut werden können oder weitergehende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen stattfinden können. So gehört beispielsweise auch der integrierte Pflanzenschutz zum Portfolio der Kammer. Dort müssen wir das Rad nicht neu erfinden, wir müssen nur weiter ausbauen. Wie eingangs gesagt halten wir die Zielsetzung des Antrages für richtig. Jedoch fehlt es an Verbind- (Dr. Michael Schunck) lichkeiten, was den Zeithorizont oder die Reduktionsmenge angeht. Hierzu hätten wir gerne nähere Informationen. Auch würden wir gerne erfahren, wie weit die Landwirtschaftskammer hier als fachkundiger Partner helfen kann, um etwaige Ziele zu erreichen. Daher bitten wir, wie Sandra Redmann schon sagte, um Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Beate Raudies
Für die Landesregierung hat jetzt der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Zeiten internationaler Krisen sind Lieferketten massiv gefährdet. Dies betrifft auch landwirtschaftliche Produkte und die landwirtschaftliche Produktion. Umso wichtiger ist es, eine regionale Erzeugung im Fokus zu behalten. Es gilt, eine Grundversorgung an qualitativ hochwertigen, gesunden Nahrungsmitteln zu erzeugen. Ein effizienter und bedarfsgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln spielt dabei eine entscheidende Rolle, um die notwendige Pflanzengesundheit zu gewährleisten und damit Nahrungsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gibt es richtungsweisende Vorgaben auf europäischer Ebene und klare Ziele auf nationaler Ebene, die unter anderem über den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Umsetzung der Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft erreicht werden sollen. Im Rahmen dieser Vorgaben und Ziele setze ich auf Maßnahmen, die die landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betriebe dabei unterstützen, die Pflanzengesundheit sicherzustellen, negative Effekte durch Pflanzenschutz zu minimieren und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Ein erklärtes Ziel der Landesregierung ist die konsequente Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes in Schleswig-Holstein. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung von effektiven Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln unter Einbeziehung pflanzenbaulicher und nichtchemischer Verfahren, wie beispielsweise den Einsatz von Nützlingen. Bei einem Termin in einem Gartenbaubetrieb konnte ich erleben, wie verantwortungsvoll mit dem Thema Pflanzenschutz umgegangen wird. Dort setzen die Verantwortlichen bereits heute mit großem Engagement auf biologische Verfahren, wie etwa den gezielten Einsatz von Nützlingen. Das zeigt, dass ein Zusammenspiel von Innovation, Fachwissen und Nachhaltigkeit beispielhaft für die Zukunft unseres Agrar- und Gartenbaustandorts ist. Sehr geehrte Damen und Herren, für mich steht dabei der intensive Austausch zwischen Praxis und Forschung im Fokus. Das Land unterstützt hier in vielfältiger Weise durch intensive Beratung und Kooperationen sowie finanziell durch Förderung. Als ein aktuelles Beispiel möchte ich Ihnen hier die Intensivierung der Beratung zum integrierten Pflanzenschutz nennen. Mit jährlich rund 1,4 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums fördert das MLLEV unter anderem zum integrierten Pflanzenschutz einzelbetriebliche Beratung. Die Summen für die Beratungsmodule zum integrierten Pflanzenschutz wurden zur neuen Förderperiode deutlich erhöht. Landwirtschaftliche Betriebe profitieren sehr von dem Angebot, denn die Module sind zu 100 Prozent gefördert. Dies zahlt auf die Forderung des Abgeordneten Kock-Rohwer ein, Umdenken im Handeln erzeugen. Die Beratung zum integrierten Pflanzenschutz umfasst unter anderem präventive Maßnahmen wie die Wahl der Bodenbearbeitung und Fruchtfolge, die Nutzung von Prognosemodellen und Entscheidungshilfen, die Erhaltung und Nutzung natürlicher Regelmechanismen sowie den Einsatz technischer Innovationen, mit denen der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel reduziert werden kann. (Beifall Rixa Kleinschmit [CDU]) In einem Spezialmodul zur Baumschulberatung wird besonders auf aktuelle biologische Verfahren eingegangen und zur Anwendung von Nützlingen beraten, um gemeinsam eine nachhaltige Strategie zu entwickeln. Die rasante Entwicklung neuer Technologien im Pflanzenschutz unterstützt unsere Ziele, stabile Erträge bei einem gleichzeitig reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu erreichen. Entsprechend des Antrags lasse ich in meinem Haus gerade prüfen, ob das Land ab 2026 über das AFP wieder Maschinen und Geräte mit neuester Technologie fördern kann, mit denen der Einsatz von Pflanzen- (Minister Werner Schwarz) schutzmitteln reduziert oder die mechanische Unkrautbekämpfung verbessert werden kann. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem arbeitet der Pflanzenschutzdienst des Landes bei der Landwirtschaftskammer intensiv an der Weiterentwicklung von Entscheidungshilfen, die auf der landesweit nutzbaren und gerade modernisierten Plattform Informationssystem zur integrierten Pflanzproduktion kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Herr Dr. Schunck, das sind die Entscheidungshilfen, die dort gefordert sind. Meine Damen und Herren, ich versichere Ihnen, mich aktiv für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft einzusetzen. Dabei spielt die konsequente Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes eine wichtige Rolle zum Wohle der Umwelt, der landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein und natürlich zum Wohle von uns allen im Sinne des Verbraucherschutzes. – Vielen Dank.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, kurz GOT, ist seit jeher ein zentrales Instrument, um die Qualität tierärztlicher Leistungen zu sichern und zugleich eine wirtschaftlich tragfähige Praxisführung zu ermöglichen. Doch mit der umfassenden Novelle der GOT im Jahr 2022 sind Herausforderungen entstanden, die wir politisch ernst nehmen müssen. Die Anpassung war grundsätzlich richtig. Sie war längst überfällig. (Beifall FDP) Mehr als 20 Jahre lang blieb die GOT im Wesentlichen unverändert. In dieser Zeit haben sich die Anforderungen an die Tiermedizin mit neuen Technologien, steigenden Qualitätsansprüchen, wachsender Verantwortung auch im Tierschutz und nicht vorhersehbare Preissteigerungen massiv verändert. Aber so berechtigt die Erhöhung vieler Gebühren war, so hat sie in der Praxis für Tierhalterinnen und Tierhalter ebenso wie für Tierärztinnen und Tierärzte zu erheblichen Spannungen geführt. Die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss hat deshalb ein ganz klares Zeichen gegeben: Alle Beteiligten sehen hier einen dringenden Evaluationsbedarf. Aber wir sind uns auch einig, wie dieser Handlungsbedarf zu adressieren ist, nämlich mit Maß und Mitte. Die drei zentralen Anforderungen an eine überarbeitete GOT müssen mehr Transparenz, mehr Fairness und mehr Zukunftssicherheit in der tiermedizinischen Versorgung sein. (Beifall ganzes Haus) Viele Tierhalterinnen und Tierhalter verstehen die Zusammensetzung der Preise nicht, stehen dann mit der Rechnung am Ende einer Behandlung da und sind überrascht und im schlimmsten Fall sogar enttäuscht von der Höhe des zu zahlenden Preises oder können eine Versorgung finanziell gar nicht mehr stemmen. Wir brauchen dabei eine GOT, die noch klarer, noch verständlicher und noch nachvollziehbarer ist. Es muss für alle Seiten ersichtlich sein, welche Leistung abgerechnet wird, wie sie abgerechnet und warum wird sie abgerechnet wird. Das ist nicht nur eine Frage der Kommunikation, sondern eine Frage der Fairness. (Anne Riecke) Wir fordern eine faire Vergütung der wichtigen tierärztlichen Leistungen bei gleichbleibend hoher Qualität. Niemand, weder aus der Tierhaltung noch aus dem Hobbybereich, stellt infrage, dass Tierärztinnen und Tierärzte angemessen bezahlt werden müssen. (Beifall ganzes Haus) Sie leisten Großartiges in der Fläche, oft unter hohem Zeitdruck und rund um die Uhr. Sie sollen moderne Praxen und hochwertige Ausstattung vorhalten und Anforderungen erfüllen, die oft denen in der Humanmedizin gleichen. Die GOT darf nicht dazu führen, dass die tierärztliche Versorgung für kleinere Höfe oder für Privatpersonen unbezahlbar wird. Mit fairer Bezahlung im Rahmen des Leistbaren fordern wir Zukunftssicherheit durch praxisnahe Regelungen. Eine zukunftsfähige GOT muss auch dem, was wir auf dem Land längst erleben, Rechnung tragen: Die tierärztliche Versorgung ist hier nämlich kein Selbstläufer mehr. Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für die kurative Praxis. Viele Praxen geben zudem auf. Eine GOT, die ökonomisch nicht tragfähig ist, gefährdet den freien Berufsstand und damit letztlich die Tiergesundheit und den Tierschutz in unserem Land. Genau deshalb haben wir gemeinsam nun diesen Antrag eingebracht. Wir bitten nun die Landesregierung, sich nach Vorbild Niedersachsens auf Bundesebene für eine schnellere Evaluation der GOT einzusetzen, sich offen für notwendige Überarbeitungen zu zeigen und mit allen Akteuren vor Ort und an einen Tisch zu setzen. Denn klar ist auch: Die GOT wird bundesrechtlich geregelt, doch wir hier in Schleswig-Holstein sind direkt betroffen, insbesondere mit Blick auf unsere Tierhaltungsbetriebe, auf den ländlichen Raum, auf die tierärztliche Notversorgung. Wir wollen eine Gebührenordnung, die hohe Qualität sichert, wirtschaftlich tragfähig ist und die Tiergesundheit im Blick behält, ohne Tierhalterinnen und Tierhalter zu überfordern. Die Ergebnisse der Anhörung haben uns darin bestärkt, diesen Weg zu gehen. Wir danken allen Sachverständigen für ihren klaren und konstruktiven Beitrag und ihre Einschätzung. Lassen Sie uns dieses Votum gemeinsam aufnehmen und im Sinne von Tierwohl, Tierschutz, Versorgungssicherheit, aber auch von Fairness zu handeln. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion kommt jetzt der Abgeordnete Heiner Rickers zu Wort.
Heiner Rickers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wichtiges Thema, die Gebührenordnung für Tierärzte. Lassen Sie mich mit einem Dank anfangen, und den Dank will ich dreimal aussprechen. Zuerst will ich ihn aussprechen an die schon genannten Sachverständigen. Wir haben nämlich eine ganz hervorragende Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss – wichtig: im Agrarausschuss – auf Initiative der Tierhaltungsverbände dazu durchgeführt. Es war nicht unsere Idee, die einzuladen, sondern die haben sich dafür starkgemacht, von uns eingeladen zu werden. Die Anhörung hat natürlich viele spannende Ergebnisse gebracht und gezeigt, wie groß die Not oder Besorgnis, aber auch das gegenseitige Verständnis ist. Deswegen der erste Dank an diejenigen, die wir anhören durften. Ich hoffe, dass das von ihnen auch wahrgenommen wird. (Beifall ganzes Haus) Der zweite Dank geht an Sie alle, an meine Kollegen aus diesem Bereich Tierschutz – Fachsprecher im Bereich Agrar, Umwelt und eben auch Tierhaltung –, dass wir es schaffen, dieses wichtige Thema gemeinsam aufzurufen und mit einem gemeinsamen geeinten Antrag tatsächlich eine Empfehlung an unser zuständiges Ministerium mit der Bitte auszusprechen, tätig zu werden – wie meine Kollegin als Vorrednerin das geschildert hat – und auf Bundesebene dazu beizutragen, dass wir tatsächlich eine Veränderung der jetzt geltenden Gebührenordnung für Tierärzte mit den angesprochenen Verbesserungsvorschlägen herbeiführen. Also ein herzliches Dankeschön auch an Sie alle hier, an meine Kollegen. Das ist der zweite Dank. (Beifall ganzes Haus) Mein dritter Dank – der ist mindestens genauso wichtig, und das vergessen wir gar zu leicht – gilt den Tierärzten, die wirklich bereit sind und das auch leben, Tag und Nacht rund um die Uhr dazustehen, wenn sie wegen Notfällen angerufen werden. Aus eigener Erfahrung kann ich das sagen. Die Tierärzte können Sie anrufen, wenn Sie in Not sind und ein krankes Tier haben, insbesondere in der Nutztierhaltung – die kommen wirklich, auch Weihnachten oder um Mitternacht. Wenn die ge- (Heiner Rickers) braucht werden, dann sind sie da. Und deswegen, das müssen wir anerkennen, auch als Gesellschaft, ein herzliches Dankeschön für deren Arbeit. (Beifall ganzes Haus) Jetzt zum eigentlichen Thema: Die Strukturen in der Landwirtschaft, das wissen Sie alle, die haben sich in den letzten 15 Jahren massiv geändert. Die Höfe sind größer geworden, die Tierhaltung auch. Wir brauchen eine flächendeckende tierärztliche Versorgung für kranke Tiere, das gebietet der Tierschutz, und das gebietet auch die Wirtschaftlichkeit. Das ist gewährleistet, aber mit abnehmender Tendenz, auch das ist angesprochen worden. Wer studiert heute noch Tiermedizin? Wer macht sich selbstständig? Wer betreibt eine Landtierpraxis? Wer ist tatsächlich rund um die Uhr bereit, diesen Dienst auszufüllen, erfolgreich und so? Das wird eben schwieriger. Das ganze System Tierhaltung hat sich von der Landwirtschaft eher weg zu einer privaten Haltung, vom Nutztierbereich zu Haustieren, aber auch zur privaten Pferdehaltung und zu Heimtieren hin verschoben. Die sind eher betroffen von dieser neuen Gebührenordnung ab 2022 als die Tierhalter, die es im Rahmen ihrer Landwirtschaft oder im Rahmen von Gewerbe betreiben. Denn die haben oft Betreuungsverträge mit den Praxen, mit den Tierärzten abgeschlossen. Diese Betreuungsverträge implizieren viele Dinge, die nach der neuen Gebührenordnung teuer geworden sind, und decken die automatisch mit ab. Insofern ist der Druck bei den betroffenen Landwirten oder Tierhaltungen, die es nicht privat machen, bei Weitem nicht so groß wie bei den privaten Tierhaltungen. Die Missstände oder die möglichen Verfehlungen oder Fehlentwicklungen in den Bereichen der privaten Tierhaltung sind genannt. Wir als Pferdeund Reiterland Schleswig-Holstein im Schwerpunkt – darauf möchte ich ganz kurz eingehen – sind darauf angewiesen, dass auch die Privaten rund um die Uhr versorgt werden und das Ganze am Ende bezahlen können. Es kann existenzgefährdend werden, wenn Sie heute für eine Pferde-OP bei einer Kolik, also Bauchschmerzen, nicht 8.000 Euro bezahlen müssen, sondern eher so viel, wie für einen Kleinwagen aufgerufen wird. Da gibt es Möglichkeiten, mehrfache Gebührensätze abzurechnen, weil eben am Wochenende operiert wird, weil rund um die Uhr bewacht wird, weil die Gerätschaften so teuer geworden sind, und, und, und. Das ist nicht im Sinne des Tierschutzes und nicht im Sinne der Tierhalter. Es gibt auch Möglichkeiten, eine sogenannte Wegegebühr oder eine Anfahrtpauschale, obwohl sie eigentlich nur einmal anfällt, mehrfach abzurechnen, wenn Sie eine Rundreise durch das Gebiet machen, das Sie betreuen. Das führt natürlich zu Unverhältnismäßigkeiten oder zu Ungerechtigkeiten und macht eigentlich das, was mit guter Arbeit geleistet wird, unverhältnismäßig teuer. So ist es für Privatleute schwierig, weiterhin Tiere vernünftig zu halten oder den Tierschutz zu gewährleisten, weil man dann den Tierarzt nicht rechtzeitig holen und bezahlen kann. Das versucht man zu umgehen, zu vermeiden. Im schlimmsten Falle gibt man Tiere ab. Die landen dann im Tierheim. Das können wir nicht wollen. Oder man gibt die Pferde in die Pferdeklappe. Sie kennen diese ganzen Probleme. Zusammenfassend kann ich sagen, dass wir die privaten Tierhalter natürlich unterstützen wollen, weil sie Vielfalt leben, weil sie im Umgang mit der Kreatur Verantwortung erlernen und weil wir als traditionell erfolgreiches Land Schleswig-Holstein zwischen den Meeren immer gute Tiere gehalten und gezüchtet haben, sowohl im Nutztierbereich als auch im Heim- und Haustierbereich. Deswegen müssen wir die angesprochenen Dinge auf Bundesebene zumindest vortragen dürfen – in der Hoffnung, dass sich dort etwas tut, das sich etwas verbessert.
Beate Raudies
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.
Heiner Rickers CDU
Es darf nicht zu Existenznöten kommen, zu Ängsten oder zu einem Abwürgen der Tierhaltung. – Herzlichen Dank noch einmal an alle Beteiligten und schön, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: Tierärztinnen und Tierärzte machen einen sehr wichtigen und oft sehr fordernden Job in diesem Land, und wir sind froh, dass wir so viele engagier- (Dirk Kock-Rohwer) te Tierärztinnen und Tierärzte haben. Das möchte ich vorweg sagen, damit klar ist: Unser Antrag richtet sich in keiner Weise gegen sie. Sie haben selbstverständlich ein Anrecht auf eine angemessene Bezahlung. (Beifall ganzes Haus) Die tiermedizinische Ausbildung ist langwierig, anspruchsvoll, vergleichbar mit der in der Humanmedizin. Vergleichbar ist auch die oft sehr hohe Arbeitsbelastung. Vergleichbar sind die Leistungen, doch die Verdienstmöglichkeiten sind eher gering. Es gehört eine Portion Idealismus dazu, diesen Beruf zu ergreifen. Und die haben unsere Tierärztinnen und Tierärzte. Wir haben so eine Andeutung von Herrn Rickers gerade schon gehört. Ich möchte Sie mitnehmen auf ein kleines Beispiel aus der Praxis. Ein Rind – eine Kuh oder eine Färse – beginnt mit der Kalbung am Samstag. Es ist Viertel nach fünf, Holstein Kiel hat gerade verloren. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt reib doch nicht in der Wunde!) Noch ein Gang in den Stall, und die Färse fängt tatsächlich an zu kalben. Die Fußspitzen sind zu sehen. Na ja, so eine Geburt ist nicht planbar, aber normalerweise sollte zwei bis drei Stunden später das Kalb da sein. Aber es läuft nicht immer alles nach Plan. 20 oder 21 Uhr: Es ist immer noch nicht weitergegangen, und wir stehen immer noch auf der gleichen Stelle. Eigene Hilfeleistungen versucht durchzuführen, haben nichts gebracht. Also um 21:30 Uhr die Nummer vom Tierarzt gewählt. Eine Viertelstunde später ist der zur Stelle, und dann wird das Ganze zusammen zu Ende gebracht. Einzelheiten möchte ich Ihnen hier ersparen. Es ist gut, dass die Versorgung bei uns sichergestellt ist, auch zu solch unpassenden Uhrzeiten. Da kommen wir nämlich genau zu dem Punkt: Der demografische Wandel schlägt auch hier zu. Ohne verträgliche Arbeitsbedingungen werden zukünftig immer weniger junge Menschen bereit sein, diesen Berufsweg einzuschlagen. Inzwischen ist es auf dem Land so, dass sich Tierarztpraxen zusammenstellen, dass ein Notdienst geregelt ist, dass sich mehrere – Tierärztinnen sind es heutzutage oftmals – zusammenschließen und diesen Notdienst dann auch am Wochenende und zu wirklich unmöglichen Zeiten erledigen. Darum halten wir es für richtig, dass es eine Gebührenordnung gibt, die einen Rahmen setzt, einen aggressiven Preiswettbewerb verhindert und es den Praxen ermöglicht, kostendeckend zu arbeiten. (Beifall ganzes Haus) Die momentan gültige Gebührenordnung aus dem Jahr 2022 weist einige Schwächen auf. Wir haben das gehört, wir haben die betroffenen Akteure im Umwelt- und Agrarausschuss angehört und ihre Kritik gehört. Eine wesentliche Schwäche ist mangelnde Transparenz bei der Abrechnung. Einige Leistungen haben sich um ein Vielfaches verteuert. Es wird mit Multiplikationsfaktoren gearbeitet, ohne dass die Wahl des Faktors ausreichend begründet wird. Davon sind vor allem Heimtierhalter betroffen, damit auch die Tierheime, die ohnehin mit steigenden Kosten zu kämpfen haben, wie wir wissen. Es ist die Pferdehaltung betroffen – auch das hat der Kollege Rickers gerade stark betont –, die zum Teil nicht als landwirtschaftliche Haltung gilt, weshalb die Hausbesuche anders abgerechnet werden als bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Evaluierung der Gebührenordnung wird von vielen Seiten gefordert, unter anderem von unseren Kolleginnen und Kollegen im Niedersächsischen Landtag in einem Beschluss im Dezember vergangenen Jahres, getragen von den Regierungsfraktionen SPD und Grünen sowie von der CDU. Ich maße mir nicht an, von dieser Stelle aus zu sagen, was an der Gebührenordnung im Einzelnen geändert werden sollte. Das sollte auf Bundesebene unter Beteiligung der Akteure mit Fachexpertise verhandelt werden. Die gute Nachricht ist: Es wird eine Evaluierung geben. Wir müssen sie nur noch etwas stärker einfordern, damit sie auch bald vorankommt, um die Not im Land zu lindern. Um keine falschen Erwartungen zu wecken, kann das aber nicht heißen: zurück zur alten Gebührenordnung, zu den alten Preisen. Grundsätzlich war es notwendig, eine Anpassung vorzunehmen, eine Anpassung an gestiegene Kosten in den Praxen, aber auch um den medizinischen Fortschritt und neue Behandlungsmethoden abzubilden. Nur so kann die Qualität der tiermedizinischen Leistung gesichert werden. Denn das können wir den Tierhalterinnen und Tierhaltern nicht ersparen. Medizinische Leistungen am Tier haben ihren Preis, und wer Tiere hält, muss sich dieser Verantwortung bewusst sein. – Vielen Dank.
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Sandra Redmann das Wort.
Sandra Redmann SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2022 – es wurde schon gesagt –, wurde die überarbeitete Tierärztegebührenordnung auf den Weg gebracht. Vorausgegangen war eine sehr lange Diskussion eines Fachgremiums zur Ermittlung der neuen Berechnungen. Einig war man sich, dass Tierärzt_innen lange Zeit nicht – das ist hier eben schon angesprochen worden – zu fairen wirtschaftlichen Bedingungen arbeiten mussten. Erkennbar war zudem, dass immer weniger junge Menschen bereit waren, den Beruf als Tierärztin oder Tierarzt zu ergreifen. Eine neue Gebührenordnung war aus dieser Sicht schon überfällig. Ebenso wurde vereinbart, nach der Einführung eine Evaluation vorzunehmen. Sie würde sowieso kommen. Unser Antrag greift das auf, was ohnehin geplant war, aber zu einem früheren Zeitpunkt. Das ist auch richtig so. Im April 2025 – auch schon angesprochen – hat der Umwelt- und Agrarausschuss eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt, und es wurde mehr als deutlich, welch großer Kritik die GOT ausgesetzt ist. Während einige Anzuhörende diese ganz grundsätzlich als unnötigen Sonderweg im europäischen Vergleich kritisieren – auch das wurde gesagt –, stehen bei fast allen Anzuhörenden die enorm gestiegenen Kosten im Vordergrund. Der Deutsche Tierschutzbund hat bei einer Befragung unter den Tierheimen im Vergleich zum Jahr 2021 eine Erhöhung der Kosten zwischen 20 Prozent und in einigen Fällen sogar 200 Prozent ermittelt. Auch die Pferdehalter_innen kritisieren insbesondere diesen Punkt. Zudem sind die Abrechnungen, wie eben schon dargestellt, häufig nicht nachvollziehbar und nicht deutlich genug dargestellt. Auf Wunsch konnte man das einsehen. Es ist wirklich erstaunlich, was für Rechnungen da teilweise geschrieben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auswirkungen der neuen Verordnung trifft viele Menschen. Wir befinden uns hier im Spannungsfeld zwischen Bezahlung einer Leistung und Tiergesundheit, die nicht am Portemonnaie des Halters oder der Halterin scheitern darf. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) Tierärztliche Leistung muss natürlich wirtschaftlich fair, aber sie muss auch sozial tragfähig sein. Da kann doch nicht ernsthaft die Lösung sein, dass beispielsweise eine Person mit geringem Einkommen eben keine Katze mehr halten darf, wie von einigen angesprochen. Auch für die Tierheime wird die Situation immer belastender. Erhöhte Tierarztkosten bei gleichbleibenden oder gekürzten Zuschüssen und sogar vollständigen Streichungen, wie nun mal auch in Schleswig-Holstein bei den Investitionsmitteln, ist für den Tierschutz kaum noch zu leisten und unverantwortlich. Zudem kommen viele Menschen mit geringerem Einkommen auf die Tierheime zu und wollen Unterstützung. Die Evaluation wird also dringend benötigt. Wie kann man nun Tiergesundheit gewährleisten, ohne Tierhalterinnen zu überfordern und Tierärzt_innen trotzdem fair bezahlen? Das ist echt eine große und schwierige Aufgabe. Welche staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten sind durchführbar? Welche Versicherungsleistungen – über die wurde noch gar nicht gesprochen – wären konkret hilfreich? Das wäre so ein Modell, eine Versicherung für Tierhalterinnen und Tierhalter, um da einzuspringen. Wo wirken sich die stark gestiegenen Kosten eigentlich am deutlichsten aus? Wie müssen die Verträge der Tierheime mit den Kommunen geändert werden? Welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten gibt es? Die Verträge laufen nämlich noch nach den alten und nicht nach den neuen Zahlen. Dies sind nur einige Fragen, die im Rahmen der Evaluation geklärt werden müssen. Schleswig-Holstein wäre nicht das erste Bundesland, das diese fordert. Ich bin zuversichtlich: Wenn sich alle Beteiligten an der Diskussion beteiligen, kann man eine Lösung finden. Dafür machen wir schließlich Politik. – Vielen Dank.
Beate Raudies
Für die SSW-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Michael Schunk das Wort.
Dr. Michael Schunck SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die mündliche Anhörung zur Tierärztegebührenordnung im Umwelt- und Agrarausschuss hat mich bezüglich der genannten Beispiele bei den Tierarztkosten mehr als überrascht. Dies mag daran liegen, dass ich selbst keine Haustiere habe und somit auch keine Berührung mit dem Thema. (Zuruf CDU: Oh!) (Dr. Michael Schunck) Es zeigt mir aber – ich hatte früher mal sehr viele, da gab es das noch nicht –, dass mündliche Anhörung oder Fachgespräche im Ausschuss wertvoll und besonders aufschlussreich für unsere parlamentarische Arbeit sind. Damit bekommen wir einen Einblick in Themen, mit denen wir sonst weniger zu tun haben. Die Beispiele, die uns vorgetragen wurden, rechtfertigen aus meiner Sicht durchaus den hier vorliegenden Antrag. Im Zusammenhang mit der aktuellen GOT sind es verschiedene Aspekte, die hier eine Rolle spielen. Im Vordergrund steht ganz klar die Gebührenerhöhung sowie die teilweise intransparente Ausgestaltung der Rechnung, wie auch meine Vorredner schon erwähnt haben, oder die Hausbesuchsgebühren durch den Tierarzt, die beispielsweise pro Pferdehalter erhoben werden, obwohl mehrere Pferde in demselben Stall behandelt werden, wie Herr Rickers schon erwähnte. Aus meiner Sicht ist eine neue Bewertung der GOT daher durchaus angebracht. In der Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass Tierhalter den Weg zum Tierarzt herauszögern – zum Leidwesen der Tiere, was sogar bis hin zur Tierwohlgefährdung führt. Im besten Fall fahren Tierhalter mit ihren Tieren ins Ausland, um sie dort behandelt zu lassen. Für unsere Tierheime brennt die Kerze an zwei Enden. Durch die höheren Tierarztkosten auf der einen Seite fehlen die Mittel auf der anderen Seite für notwendige Investitionen. Und wir wissen längst um die prekäre Situation unserer Tierheime. Zur parlamentarischen Ausgewogenheit gehört es natürlich auch, sich – wie in diesem Falle – die Meinung der Tierhalter einzuholen, aber auch die andere Seite, die Tierärzte, anzuhören. Auch im Bereich der Tierärzte und Tierarzthelfer gibt es einen Fachkräftemangel, und es ist immer schwieriger, die Wochenarbeitszeiten sowie Notdienste insbesondere am Wochenende zusammenzubringen. Dies alles sei sehr personal- und kostenintensiv, heißt es vonseiten der Tierärzte. Daher sei eine ordentliche Bezahlung angezeigt. Das ist durchaus nachvollziehbar. In der Bundestierärzteordnung 1990 wurde festgeschrieben, dass die Höhe der Vergütung der Gebührenordnung für tierärztliche Leistungen in regelmäßigen Abständen anzupassen ist. Eine solche regelmäßige Erhöhung der Gebührensätze und eine Anpassung an die stetigen Veränderungen der tierärztlichen wissenschaftlichen Praxis hat so aber nicht stattgefunden. Seit 1999 hat es pauschal zwei Erhöhungen um jeweils zwölf Prozent gegeben. Rückblickend stellen wir fest, dass es der Gesetzgeber seit 1999 versäumt hat, eine umfassende Novellierung der Gebührenordnung an die veterinärmedizinischen Erkenntnisse und die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. So geht es aus der Problem- und Zielformulierung der Bundesregierung zum Entwurf der GOT 2022 hervor. Nun mag man ja sagen, dass das, was die Ampel abgeliefert hat, nicht das Gelbe vom Ei sei. Aber zur Ehrlichkeit gehört dazu, zu erwähnen, dass der GOT auch im Bundesrat zugestimmt wurde. Schulzuweisungen helfen uns hier jedoch nicht weiter. Wir müssen nach vorne schauen und überlegen, wie wir die Kuh vom Eis bekommen. Eine Evaluierung der GOT 2022 ist für 2026 vorgesehen. Von nahezu allen Anzuhörenden wurde der Wunsch an den Ausschuss herangetragen, eine solche Evaluierung vorzuziehen, je schneller, desto besser. Diesem Wunsch kommen wir als SSW gerne nach. Sofern der Landtag heute dem vorliegenden Antrag der FDP zustimmt, würden wir quasi dem Votum des Niedersächsischen Landtags folgen. Denn bereits im Dezember 2024 hat der Landtag dort mehrheitlich einem Antrag der CDU zugestimmt, die Gebührenordnung zeitnah zu evaluieren, ihre Schwächen zu beseitigen und sich ihre Akzeptanz zu sichern. Wir als SSW können dem Antrag der FDP durchaus folgen und plädieren dafür, die Evaluation der GOT vorzuziehen. Richtig ist, dass dabei eine sozial ausgewogene sowie eine tierschutzfachliche Komponente in die Betrachtung einfließen muss. Es darf nicht sein, dass erhöhte Tierarztkosten eine tierärztliche Behandlung verzögern, nur weil sich die Halterin oder der Halter eine notwendige Behandlung nicht leisten kann. Entsprechende Versicherungen, gerade bei älteren Tieren, sind zu teuer und daher für viele nicht tragbar. Aus tierschutzfachlichen Erwägungen bedarf es daher einer sozial ausgewogenen Gebührenordnung. Eine Evaluierung und Überarbeitung der GOT muss daher zügig eingeleitet und umgesetzt werden. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Für die Landesregierung hat der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass im Landtag über die GOT gesprochen wird, erachte ich als richtig. Zur Klarstellung muss aber vorab darauf verwiesen werden, dass wir hier über eine Gebührenordnung in der Zuständigkeit des Bundes sprechen. Im November 2022 wurde die GOT einer umfassenden Novellierung unterzogen. Es war dringend notwendig, die GOT nach 23 Jahren an den aktuellen veterinärmedizinischen Kenntnisstand sowie an die veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Das Ergebnis war die vollständige Überarbeitung der GOT einschließlich der Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen und einer Neubestimmung der einfachen Gebührensätze. Meine Damen und Herren, im Rahmen einer Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss wurden durch Tierhalterverbände einerseits und die Vertreter der tierärztlichen Organisationen sowie eine Vertreterin der Amtstierärztinnen und Tierärzte andererseits sehr unterschiedliche Sichtweisen auf die GOT vertreten. Für Tierhalter und Tierhalterinnen, die tierärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, ergeben sich aufgrund der Gebührenerhöhung für tierärztliche Leistungen zum Teil deutliche Mehrkosten. Gleiches gilt für gewerbliche Tierhaltungsbetriebe. Insbesondere von Pferde- und Heimtierhalterinnen und Heimtierhaltern wird in Teilen Kritik an der teilweise unverhältnismäßig hohen Gebührensteigerung laut. Insbesondere die Anfahrtsgebühr wird hier häufig genannt. Dies gilt für die Nutztierhaltung nur eingeschränkt, weil dort oftmals Betreuungsverträge bestehen und die Kosten einer Anfahrt in der Betreuungspauschale enthalten sind. Sehr geehrte Damen und Herren, die Wahrheit ist: Ja, die Kosten steigen überall. Sie sind auch in den Tierarztpraxen gestiegen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass seit 1999 Betriebs- und Personalkosten auch für die Tierärzteschaft gestiegen sind. Wer eine standardgerechte und moderne Tierarztpraxis führen will, muss zudem in sein Equipment wie Röntgenanlagen, Ultraschall- oder Blutanalysegeräte investieren. Das sind alles Kosten, die unsere Tierärztinnen und Tierärzten tragen müssen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Zahl der Landtierärzte und hier vor allem der Großtierärzte, die unter anderem unsere Nutztiere behandeln, seit Jahren zurückgeht. Ständig wechselnde Bedingungen, weite Wege und körperlich anstrengende Arbeit entwickeln sich zu einer immer größer werdenden Herausforderung. Diesen Fachkräftemangel zu beobachten, macht mir wirklich Sorgen, denn ohne Tierärzte keine Tierhaltung. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt einige berechtigte Kritikpunkte, die bei der Anpassung nicht ausreichend berücksichtigt wurden, aber Tiermedizin ist kostenintensiv und Tierärzte leisten eine wertvolle Arbeit. Frau Abgeordnete Redmann, die Tierarztversicherungen gibt es heute bereits, aber die sind wirklich derart teuer, dass es für den Heimtierhalter in den seltensten Fällen sinnvoll ist, so etwas abzuschließen. Gleichzeitig geht es um Vertrauen zwischen Tierhaltern und Tierärzten. Die Lösung für mich liegt daher in der Schaffung eines Gleichgewichtes zwischen angemessener Vergütung für Tierärzte und tragbaren Kosten für die Tierbesitzer. Eine kurzfristig anberaumte Evaluierung halte ich unter Berücksichtigung dieser Aspekte für zwingend erforderlich. Dieses werde ich dem neuen Bundesminister sehr zeitnah antragen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anne Riecke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute unseren Antrag zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit, ein Thema, das nicht nur die Tiergesundheit betrifft, sondern auch wirtschaftliche Existenzen vieler Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein und in ganz Deutschland. Um Sie alle ganz kurz abzuholen: Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen. Zu den Krankheitssymptomen gehören unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang von Milchleistungen und ein reduziertes Allgemeinbefinden. Besonders bei Schafen verläuft diese Krankheit meist tödlich. Wenn man mit Schäferinnen und Schäfern spricht, dann erzählen sie: Ihre Tiere gehen in diesem Bereich sehr jämmerlich zugrunde. Von Juli bis September 2024 hat sich die für den Menschen ungefährliche Tierseuche rasant in ganz Deutschland ausgebreitet. Seit Oktober 2024 hat sich das Seuchengeschehen glücklicherweise wieder deutlich abgeschwächt. Das heißt jedoch nicht, dass wir nun auf die nächste Welle der Infektion warten und darauf hoffen, dass alles glimpflich abläuft. Die Seuche wird durch Gnitzen übertragen, winzige Stechmücken, die mit steigenden Temperaturen wieder aktiv werden. Ein Wiederaufflammen der Infektion im Sommer ist somit sehr wahrscheinlich. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über mögliche Strategien zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit zu sprechen. (Beifall FDP) Dazu gehört eine Überarbeitung des Monitorings sowie ein gezieltes Testverfahren der Seuche. Darüber müssen wir sprechen. (Beifall FDP) Alle Bundesländer haben ihren Status als „frei von einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit“ letztes Jahr verloren. Allein in Schleswig-Holstein waren über 1.300 Betriebe mit teils dramatischen Folgen betroffen. Ein Beispiel ist ein Schafhalter im Kreis Steinburg, der 135 seiner 750 Mutterschafe sowie knapp die Hälfte seiner Deckböcke verloren hat. Das zeigt: Wir müssen handeln. In der aktuellen Situation ist die Impfung das zentrale Mittel der Wahl, um unsere Tierbestände zu schützen und die Weiterverbreitung der Seuche einzudämmen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat per Eilverordnung die Anwendung von drei Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit gestattet, um rechtzeitig vor der Gnitzensaison eine Grundimmunisierung zu ermöglichen. Trotz dieser Maßnahmen sind die Impfraten immer noch zu niedrig. In Sachsen-Anhalt beispielsweise wurden bis Mitte März 2025 nur rund 60 Prozent der Schafe und zehn Prozent der Rinder geimpft. Das ist alarmierend, denn eine hohe Impfquote ist entscheidend, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. (Beifall FDP) Dabei zahlt das Land Sachsen-Anhalt sogar 8,35 Euro pro Schaf, die bundesweit höchste Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Im Vergleich: Hierzulande erhalten die Tierhalterinnen und Tierhalter einen Zuschuss von einem Euro pro Schaf oder Ziege und zwei Euro pro Rind. Das sind gute und richtige Ansätze. Eine flächendeckende Immunisierung wurde damit leider bis jetzt nicht erreicht. Wir müssen somit dringend ein verlässliches, risikoorientiertes und praktikables Testverfahren entwickeln, um Tiergesundheit zu schützen und gleichzeitig die Interessen der Tierhalterinnen und Tierhalter zu wahren. Ein solches Verfahren würde es ermöglichen, gezielt zu impfen und unnötige Belastungen für die Betriebe zu vermeiden. (Beifall FDP) Wir müssen gemeinsam handeln, um die Blauzungenkrankheit effektiv zu bekämpfen und unsere Tierbestände sowie die Existenz unserer Landwirtinnen und Landwirte zu sichern. Ich fordere daher eine Ausschussüberweisung und schlage vor, dass sich der Umwelt- und Agrarausschuss in Form eines Fachgesprächs mit diesem Thema weiter auseinandersetzt. – Vielen Dank. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW – Unruhe)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Rixa Kleinschmit das Wort.
Rixa Kleinschmit CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor einigen Monaten haben wir in diesem Hohen Haus über die Problematik der sich rasch verbreitenden Tierseuchen, insbesondere der Blauzungenkrankheit, gesprochen. Diese hat im vergangenen Jahr beson- (Rixa Kleinschmit) ders den Schaf‑, Ziegen- und Rinderhaltern in unserem Land große Probleme bereitet; die Kollegin der FDP sprach davon. Das dadurch verursachte Tierleid, die teilweise hohen Verluste durch kranke und verendete Tiere sowie die Einbrüche in Leistung und Fruchtbarkeit haben die Betriebe vor große Herausforderungen gestellt. Aus diesem Grund hat Schleswig-Holstein schnell gehandelt. Die frühzeitige Impfempfehlung bereits im Juni des letzten Jahres – früher als die anderen Bundesländer – und insbesondere der vom Land gezahlte Impfzuschuss haben den überwiegenden Teil der Betriebe bei der Impfentscheidung unterstützt und dazu beigetragen, dass das Seuchengeschehen nachhaltig eingedämmt wurde. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandra Redmann [SPD]) Mein ganz besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang dem Landwirtschaftsministerium für die geleistete Arbeit. Wir sind mit der FDP einig: Zur Bewertung des Risikos zur Eindämmung eines solchen Ausbruchs ist eine schnelle und lückenlose Meldekette unerlässlich. An dieser Stelle endet die Einigkeit jedoch. In ihrem heutigen Antrag fordert die FDP ein landesweites Monitoring zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit. Ich muss gestehen, dass ich etwas ratlos auf den Antrag schaue. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Echt?) – Ja. Wo ist der Mehrwert? Ein solches Monitoring existiert bereits, und zwar seit nunmehr 15 Jahren! (Zurufe) Die entsprechenden Daten können zu jeder Zeit auf der Internetseite des Landesministeriums abgerufen werden und werden wöchentlich aktualisiert. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Doch, das Landwirtschaftsministerium gibt es. – Darüber hinaus werden ständig aktuelle Daten und Empfehlungen für ganz Deutschland auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts veröffentlicht. Auch die im Antrag angesprochenen Testungen werden seit Langem durchgeführt, und zwar ebenfalls mit Unterstützung des Landes.
Beate Raudies
Frau Abgeordnete, gestatten Sie dem Herrn Kollegen Dr. Garg eine Zwischenfrage?
Dr. Heiner Garg FDP
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Wenn Sie sagen, das Monitoring, das wir fordern, gebe es schon und das sei total schick, welche Konsequenzen für die Impfstrategie – ich spreche bewusst nicht von einer Impfkampagne – ziehen Sie dann jedes Jahr aus den Daten, die Sie aus dem Monitoring erhalten? – Wir müssen aus diesen Daten die Impfempfehlung immer weiter verstärken. Sie haben richtig gesagt, es gibt einen Unterschied zwischen Empfehlung und Strategie, weil wir in diesem Bereich keine Impfpflicht haben. Ich habe aus Ihrem Antrag auch nicht herausgelesen, dass Sie das fordern. Wir können nur appellieren und immer wieder darauf hinweisen: Leute, guckt euch die Seiten an; man kann sich die Deutschlandkarte und die Diagramme angucken, man kann die Punkte der Ausbrüche genau erkennen und sehen, welche Tierarten in welchen Bereichen betroffen sind. Wir müssen immer wieder an die Eigenverantwortung der Tierhalter appellieren und sie ermuntern, ihre Tiere zu impfen. Wir geben Anreize durch Unterstützung bei den Impfkosten. Wir geben dadurch Anreize, dass wir die Menschen auffordern, sie aber nicht verpflichten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zum Thema Testungen: Auch die im Antrag angesprochenen Testungen werden seit Langem durchgeführt, und zwar ebenfalls mit Unterstützung des Landes. Tierhalterinnen und Tierhalter sind aufgefordert, auffällige Tiere umgehend dem betreuenden Tierarzt zu melden. Auch im Jahr 2025 übernimmt das Land wie bereits im Jahr 2024 die Kosten von circa 150 Euro für die ersten fünf Blutproben. Dadurch ist es möglich, Ausbrüche und Dynamiken schnell zu erkennen und reagieren zu können. Von diesem Angebot wurde im letzten Jahr von den Betrieben reichlich Gebrauch gemacht. Daher ist festzustellen, dass wir im Bereich des Monitorings und der Testungen keine Defizite haben. Aus diesem Grund werden wir den Antrag der FDP ablehnen, auch weil wir es nicht für sinnvoll halten, wenn bürokratische Doppelstrukturen verbunden mit Mehraufwand für die Betriebe aufgebaut werden. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Rixa Kleinschmit) Im Gegenteil, wir alle wissen von den beschränkten finanziellen Mitteln des Landes. Aus diesem Grund bin ich froh, dass wir auch in diesem Jahr wieder den Impfzuschuss, von dem schon gesprochen wurde, zahlen können, weil wir die Blauzungenkrankheit ohne einen flächendeckenden Impfschutz möglichst vor Beginn der nächsten Saison nicht eindämmen werden. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir haben ja keinen flächendeckenden Impfschutz! – Unruhe) Apropos Gnitzen – das sind diese fiesen, ganz kleinen Mücken, die man quasi nicht bemerkt, deren Stiche aber enorm jucken und die oft in großen Mengen auftreten und einem wirklich den Sommer verderben können. Sie sind der Hauptüberträger der Blauzungenkrankheit. Auch ein Gnitzenmonitoring gibt es schon, bundesweit seit 2018 angesiedelt beim Leibniz-Zentrum, seit 2022 beim Friedrich-Loeffler-Institut. Auch diese Daten sind öffentlich zugänglich. Unter der wenig kreativen, aber durchaus sinnvollen Domain www.gnitzenmonitoring.de ist alles zu finden, auch Daten aus Schleswig-Holstein. Auch hier gibt es kein Defizit. Es ist gut, dass beides beim Friedrich-Loeffler-Institut in einer Hand betrachtet wird. Liebe FDP, zusätzliche Meldestrukturen, die nur unnötige Arbeit und Kosten verursachen, brauchen wir nicht. Unsere Botschaft heute muss ganz klar sein, dass von den bestehenden Strukturen des Monitorings, der Testung und besonders der Impfung rechtzeitig Gebrauch gemacht wird, um wirtschaftliche Schäden, aber besonders vermeidbares Tierleid zu verhindern. Eine Ausschussüberweisung lehnen wir vor dem Hintergrund des Inhalts Ihres Antrags ab, dass wir aber die Themen Tierseuchen und Blauzungenkrankheit im Rahmen der Selbstbefassung in den nächsten Wochen und Monaten im Ausschuss weiter besprechen werden, ist selbsterklärend. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Landtagsabgeordneter und jemand, der selbst auf einem Milchviehbetrieb Verantwortung für Tiergesundheit trägt, will ich eines vorwegsagen: Die Sorge um die Blauzungenkrankheit ist berechtigt. Ich habe an dieser Stelle im letzten Jahr geschildert, wie es auf unserem Betrieb zugegangen ist und welche Folgen das für uns auch betriebswirtschaftlich hatte. Seien Sie sicher: Was in der Bauernschaft passiert, ist ein reger Austausch, und die Monitoringmaßnahmen, die von der Landesregierung angesetzt sind, werden wahrgenommen. Der Antrag der FDP ist leider ein Musterbeispiel für Aktionismus ohne wirklichen Handlungsdruck. Warum? – Weil das, was Sie fordern, längst Realität ist: Es gibt seit 15 Jahren ein landesweites Monitoring. Das Monitoring wurde im vergangenen Jahr angesichts der realen Bedrohung durch BTV‑3, Bluetongue virus, zielgerichtet angepasst, auf Frühwarnung, auf gezielte Untersuchung und auf schnelle Nachverfolgbarkeit. – Ihre Forderung ist also nicht nur überflüssig, sondern schlicht überholt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch eines klarstellen: Dieses System funktioniert aus Sicht der Tiergesundheit wie auch aus Sicht der Tierhalterinnen und Tierhalter. Ich spreche da nicht aus Theorie, sondern aus praktischer Erfahrung. Die Kooperation mit Tierärztinnen und Tierärzten, mit den Veterinärbehörden und dem Landeslabor läuft pragmatisch, verlässlich und sachgerecht. Was Sie fordern, ein neues Monitoring, ein neues Testverfahren, suggeriert, dass es eine Lücke gebe. – Die gibt es nicht. Stattdessen haben wir ein Frühwarnsystem über klinisch auffällige Tiere, die wöchentliche Veröffentlichung der Fallzahlen, kostenfreie amtliche Untersuchungen für Tierhalter und bei Bedarf eine klare Möglichkeit zur Probenuntersuchung für den Handel, ebenso eine Unterstützung bei den Kosten der Impfung. Wir brauchen kein neues Verfahren. Wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie. Das würde uns nämlich sofort vorgeworfen. Wir brauchen das, was wir schon haben: konsequente Anwendung und gezielte Impfung. Denn das möchte ich besonders betonen: Blutuntersuchungen retten keine Tiere. Impfungen retten Tiere. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aus der Praxis kann ich berichten, dass schon frühzeitig angefangen wurde, zu impfen. Im Februar sind die Tierärzte rumgereist und haben geimpft. Die Impfstoffe sind ja weiter zugelassen worden. (Dirk Kock-Rohwer) Im letzten Jahr ist wegen zu später Impfung die Blauzungenkrankheit trotzdem ausgebrochen. Der Schaden, der da entstanden ist, war bei Weitem größer als bei den Tieren, die vorher nicht geimpft waren. Auch das war eine Erfahrung aus dem letzten Jahr. Daher sind Bäuerinnen und Bauern in diesem Jahr sehr viel schlauer geworden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also: Wer wirklich etwas gegen Tierverluste tun will, der muss impfen und nicht bloß testen. Diese Möglichkeit besteht längst. Es braucht keine symbolpolitischen Anträge, sondern Verantwortung auf den Höfen. Die allermeisten Landwirtinnen und Landwirte übernehmen diese Verantwortung auch. Ein Wort noch zur Planungssicherheit bei Tiertransporten: Auch hier malen Sie ein Problem an die Wand, das so nicht existiert. Innerhalb Deutschlands gibt es keine zusätzlichen Anforderungen, und auch der internationale Handel ist mit vorhandenen Strukturen planbar. Das System funktioniert, wenn man es nutzt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir Besucherinnen und Besucher aus der Gemeinde Dollerup auf der Tribüne. – Herzlich willkommen im schleswig-holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Abgeordneten Sandra Redmann das Wort.
Sandra Redmann SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen, dass wir den Antrag der FDP-Fraktion gerne in den Umwelt- und Agrarausschuss überweisen würden. Es ist schon so viel gesagt worden – das muss ich jetzt nicht wiederholen. Auch die Krankheit ist schon erläutert worden. Wir haben im Ausschuss schon sehr intensiv über einzelne Probleme gesprochen. Aber es ist richtig und notwendig, dieses Thema sehr ernst zu nehmen – ich glaube, da sind wir uns alle einig, das ist ja auch deutlich geworden –, und alles zu tun, um die schweren Folgen für die Tiergesundheit, aber eben auch für die Tierhalterinnen und Tierhalter möglichst gering zu halten. Ein überarbeitetes Monitoring, wie eben angesprochen, ist für mich, gerade mit den Unterpunkten, die im Antrag stehen, eigentlich eine Ergänzung. Warum sollen wir darüber nicht einmal im Ausschuss reden? Dann kann man ja auch gucken, ob wirklich alle Punkte, die jetzt von der FDP ins Spiel gebracht worden sind, tatsächlich in dieser Form schon im Monitoring drin sind. Ich habe mir die Homepage natürlich auch angeguckt. Dort gibt es selbstverständlich eine Tabelle mit den Zahlen zur Blauzungenkrankheit. Wenn man dann dem Link folgt, der dort angegeben ist, kann man auch eine Deutschlandkarte finden. Ein konkretes Monitoring finde ich zumindest – vielleicht können Sie uns das im Ausschuss ja einmal vorführen – auf der Homepage nicht. Aber darüber kann man dann ja sicherlich reden. (Zuruf FDP) Die bisherige und frühzeitige Informationspolitik des Ministers im Umwelt- und Agrarausschuss – das möchte ich hier für die SPD-Fraktion sagen – fanden wir ausgesprochen positiv. Ich möchte, auch wenn das ein bisschen unüblich ist, aber auch der zuständigen Mitarbeiterin – vielleicht können Sie das mitnehmen, Herr Minister – ausdrücklich danken. Sie wurde nicht müde, uns dieses komplizierte Verfahren der Impfung – Wahnsinn! – immer wieder zu erklären und die Begrifflichkeiten deutlich zu machen, sodass wir überhaupt verstehen konnten, wie komplex dieses Thema des Impfens ist und wie schwierig die Situation zu Beginn war. Ich finde – es gehört dazu, dass man das sagen muss –, dass die Landesregierung wirklich sehr schnell reagiert hat und eine gute Empfehlung an die Tierhalterinnen und Tierhalter herausgegeben haben. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken, Herr Minister. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Blauzungenkrankheit begleitet uns jetzt seit August letzten Jahres. Ich habe noch eine Bitte, nämlich dass wir im Ausschuss vielleicht noch das besondere Problem unserer Inseln aufgreifen, denn von dort kamen Hinweise, dass der Umgang mit der Krankheit nicht ganz so einfach war. Vielleicht können wir das gemeinsam besprechen. Liebe Rixa Kleinschmit, Sie haben es ja angesprochen: Eine Selbstbefassung wäre möglich. Mein Gott, dann ist doch eine Ausschussüberweisung auch nicht so schlimm! – Danke schön. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Beate Raudies
Für die Fraktion des SSW ist jetzt der Abgeordnete Dr. Michael Schunk an der Reihe.
Dr. Michael Schunck SSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas überrascht, deswegen muss ich jetzt ein bisschen improvisieren. Mir war das angebliche Monitoring so nicht bekannt. Nichtsdestotrotz sind auch wir der Meinung, dass wir ein Monitoring an sich benötigen, um die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit und ihrer entsprechenden Serotypen zu überwachen. Nur so können wir uns auf Ausbrüche mit neuen Virusvarianten vorbereiten. Der Antrag der FDP, ein landesweites Monitoring zu Blauzungenkrankheiten einzuführen, um frühzeitig und regional auf etwaige Subtypen reagieren zu können, ist daher im Grundsatz richtig. Das sollte für Schleswig-Holstein auf jeden Fall angeschoben werden. Ein solches Monitoring – das wurde hier jetzt mehrfach dargestellt – gibt es angeblich. Es sollte aber auch bundesweit – besser noch: EU-weit – eingerichtet werden. Ich kann mich meiner Vorrednerin Sandra Redmann anschließen, dass dieses flächendeckende Monitoring für uns nicht erkennbar ist. Gerade die Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass eine Ausbreitung der Blauzungenkrankheit rasant verläuft und nicht vor Länder- und Landesgrenzen haltmacht. Die Epidemie hatte ihren Ursprung in den Niederlanden und erreichte in kürzester Zeit über Niedersachsen Schleswig-Holstein. Wir reden hier also über eine Infektionskrankheit, die länderübergreifend ist. Als Land Schleswig-Holstein hatten wir einen regionalen Vorteil, weil wir einen zeitlichen Puffer hatten, um uns auf das zu erwartende Geschehen vorzubereiten. Es ist richtig, ein verlässliches und praktikables Testverfahren auf den Weg zu bringen, das die Krankheit frühzeitig in ihren verschiedenen Varianten anzeigt. Insofern geht der Antrag der AfD – der FDP, Entschuldigung! – in die richtige Richtung. (Zurufe: Oh!) – Entschuldigung! – Die Erfahrungen des letzten Jahres und die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss haben deutlich gemacht, wie schwierig der Umgang mit der Blauzungenkrankheit ist. Trotz der frühzeitigen Warnung durch das Friedrich-Loeffler-Institut – das hat Frau Rixa Kleinschmit auch schon gesagt –, das ein hohes Übertragungsrisiko für Schafe, Ziegen, Rinder und kamelartige Spezies wie Lamas und Alpakas angezeigt hat, war die Impfwilligkeit bei den jeweiligen Halterinnen und Haltern zu Beginn eher zurückhaltend. Dies hat sich dann aber – Gott sei Dank! – im Laufe des Jahres geändert, und die Impfbereitschaft ist weiter gestiegen. Es hat sich gezeigt, dass die Blauzungenkrankheit gerade bei Schafen von einer hohen Sterberate begleitet wird. Daher waren insbesondere die Schafhalter stark betroffen, teilweise bis zur Existenzgefährdung. Nachweislich hatten aber die geimpften Bestände einen besseren Schutz. Die Impfwilligkeit bei den Rinderhaltern war zu Beginn eher zurückhaltend, weil die Tiere insgesamt robuster auf das Virus reagierten und nur geringe Symptome zeigten. Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass hierbei zwischen Mastbetrieben und reproduzierenden Betrieben zu differenzieren ist. Bei den letztgenannten ist und war die Impfwilligkeit höher, was durchaus honoriert werden sollte. Die anfängliche Impfskepsis ist durchaus darauf zurückzuführen, dass die Impfpräparate nur eine Notzulassung hatten. Mittlerweile sind insgesamt drei Impfstoffe zugelassen. Die Impfung gegen BTV‑3 ist die einzige Maßnahme zur Vermeidung der aktuellen Krankheitsvariante und ihrer entsetzlichen Auswirkungen auf das Tierwohl und das wirtschaftliche Überleben betroffener Tierhalter und Tierhalterinnen. Eine Impfpflicht sollte aus unserer Sicht durchaus in Betracht gezogen werden, (Sandra Redmann [SPD]: Das finde ich auch!) zumindest in den Regionen, in denen die Krankheit ausgebrochen ist. Hier kommt das von der FDP geforderte landesweite Monitoring zum Tragen: Im Fachgespräch wurde deutlich gesagt, dass davon auszugehen ist, dass ein Ausbruch der Krankheit in diesem Jahr früher geschehen könnte. Das sei die Erkenntnis aus den Niederlanden. Jüngst hat auch die Tierärztekammer vor einem früheren und schnelleren Ausbruch bei uns gewarnt. (Zuruf SPD: Stimmt!) Ich hoffe daher, dass unsere Tierhalterinnen und Tierhalter aus den Erfahrungen des letzten Jahres gelernt haben und die Skepsis gegenüber einer Impfprophylaxe abgelegt haben. Nur mit einer hohen Impfrate kann es gelingen, die Krankheit einzudämmen und die Verbreitung des Virus zu unterdrücken. Im Fachgespräch wurde mehrfach der Wunsch geäußert, die Impfung von den Landwirten selbst durchführen zu lassen. Der Kosten- und Zeitfaktor ist maßgeblich für diesen Wunsch. Dieser Wunsch (Dr. Michael Schunck) ist nachvollziehbar: Wir konnten der Debatte zur Tierärztegebührenordnung entnehmen, dass es auch in der Tierärzteschaft einen Fachkräftemangel gibt und die Gebühren für die tierärztliche Behandlung gestiegen sind. Die Blauzungenkrankheit ist aber eine anzeigepflichtige Tierseuche, und sie unterliegt den Regelungen der Tierimpfstoffverordnung. Daher ist die Impfung ausschließlich von Tierärzten durchzuführen. Die Impfung erfolgt subkutan, wofür es aber keiner besonderen Expertise bedarf. An diesem Rad zu drehen und die Impfung den Tierhaltern selbst zu überlassen, scheint zurzeit jedoch eher aussichtslos. Es wäre außerdem mehr als wünschenswert, dass das Land den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten in irgendeiner Form bei der finanziellen Entlastung weiter entgegenkommen würde. Es hat ein Entgegenkommen vonseiten des Landes gegeben, sodass die Pacht auf landeseigenen Flächen, beispielsweise auf dem Deichvorland, für Schafhalter für ein Jahr ausgesetzt wurde. Dies begrüßen wir durchaus. Soweit mir bekannt ist, gibt es aber auch landeseigene Flächen, die von Rindern beweidet werden. Die Rinderhalter wurden aber nicht von der Pacht befreit. Hier muss es aus unserer Sicht auch für rinderhaltende Betriebe ein Entgegenkommen bezüglich der Pacht geben. – Danke. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Annabell Krämer
Das Wort für einen Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Was mich geärgert hat, ist, so zu tun, als sei alles zu 100 Prozent perfekt. – Das ist es nicht, liebe Kollegin Kleinschmit. Nur weil man Tabellen auf einem Monitor ablesen kann, bedeutet das noch kein perfektes Monitoring – auch wenn die Wortanfänge gleich sind. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Wir haben Ihnen aufgrund der aktuellen Entwicklung ein Angebot unterbreitet, was man sich aus meiner Sicht noch einmal im dafür zuständigen Ausschuss sehr genau angucken könnte – wenn man es denn wollte. Denn aus meiner Sicht gehört zu einem ergebnisorientierten Monitoring – das heißt, zum einen im Hinblick auf die Tierhalterinnen und Tierhalter und zum anderen im Hinblick auf die Tiere –, dass man genau weiß, um welche Tierart es sich eigentlich handelt. Das kann man nämlich bei Ihrem Monitoring nicht explizit erkennen. (Minister Werner Schwarz: Doch!) – Nein, das kann man nicht, Herr Minister, das kann man nicht zu jeder Zeit. Sie können neue Einflüsse ebenfalls nicht entsprechend prognostizieren. Das Beispiel Niederlande ist Ihnen mit Sicherheit besser bekannt als mir. (Wortmeldung Rixa Kleinschmit [CDU]) Liebe Kollegin Kleinschmit, bevor ich gern die Zwischenfrage zulasse: Wenn man – und die hat hier niemand gefordert – keine Impfpflicht will, dann braucht man eine funktionierende Teststrategie, um gezielt Impfempfehlungen abgeben zu können.
Annabell Krämer
Jetzt halten wir auch noch die Formalien ein: Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Kleinschmit?
Rixa Kleinschmit CDU
Vielen Dank, Herr Kollege Garg. – Ich habe eine ganz praktische Frage an Sie: Haben Sie nur auf der Seite unseres Landwirtschaftsministeriums geschaut, oder haben Sie auch auf der Seite des von mir angesprochenen Friedrich-Loeffler-Instituts, dass das Monitoring für ganz Deutschland macht – denn GnitzenSeuchen halten sich ja nicht an Landesgrenzen –, geguckt? Da ist nämlich das detaillierte Monitoring mit den Tierarten, mit den Fällen, da ist alles aufgelistet. Ich spreche mich nur dafür aus, dass wir keine Doppelstrategien machen, dass wir das im Land nicht noch mal für teuer Geld machen müssen, was es auf Bundesebene, gesammelt aus allen Bundesländern, bereits gibt. Haben Sie sich die Seite auch angeschaut? – Frau Kollegin Kleinschmidt, Sie würden mich nie für doppelte Arbeit gewinnen, weil das keinen Sinn macht. Wir brauchen keine Doppelstrukturen, sondern ich möchte nur noch einmal dafür werben, dass Sie vielleicht von Ihrer apodiktischen Haltung abrücken, den Antrag einfach wegzustimmen – was Sie mit Ihrer Mehrheit natürlich tun können –, damit wir uns angesichts des Ausmaßes noch einmal (Dr. Heiner Garg) im Fachausschuss damit auseinandersetzen können, wie man möglicherweise die Strukturen in Schleswig-Holstein im Sinne der Tierhalterinnen und Tierhalter und der Tiere verbessern kann. Ich finde, dass wir Ihnen hier – ohne irgendwelche Vorwürfe in Richtung Landesregierung zu werfen – ein vernünftiges Angebot unterbreitet haben. (Rixa Kleinschmit [CDU]: Meine Frage ist nicht beantwortet!) – Ich habe Ihre Frage beantwortet. Ich möchte noch einmal ernsthaft dafür plädieren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, den Antrag nicht wegzustimmen, sondern in den Ausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Minister Werner Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, heute einen aktuellen Sachstand zum BTV‑3-Geschehen geben zu dürfen. Wie ich bereits in meiner Rede im September 2024 zum Tierseuchengeschehen insgesamt erwähnt habe, lässt sich in den letzten Jahren beobachten, dass es ein zunehmend virulentes Geschehen bei Tierseuchen gibt. Aufgrund der klimatischen Veränderungen nehmen dabei Übertragungen beispielsweise durch Stechmücken, sogenannte Vektorübertragungen, zu. Darunter fällt auch die Blauzungenkrankheit. Betroffen sind Wiederkäuer, also vor allem Schafe, Ziegen und Rinder, aber auch Paarhufer wie Rot‑, Damm- und Rehwild. Die Tiere werden durch den Stich einer bestimmten Stechmücke aus der Art der Gnitzen mit dem Virus infiziert. Es handelt sich durch Einstufung der EU hierbei um eine anzeige‑, aber nicht um eine bekämpfungspflichtige Seuche. Das BTV‑3-Geschehen hat die Tierhalterinnen und Tierhalter im letzten Jahr vor große Herausforderungen gestellt. Wir alle haben sicherlich noch die Bilder, vor allem von der Westküste, vor Augen. Ich jedenfalls habe die Bilder noch sehr präsent im Kopf. Die Impfung ist nach wie vor der wirkungsvollste Schutz vor Tierverlusten durch die Blauzungenkrankheit. Erfreulicherweise haben viele Tierhalterinnen und Tierhalter die Möglichkeit genutzt, ihre Tiere durch Impfung zu schützen. Mittlerweile sind, und das ist der Stand vom 16. Mai 2025, rund 93 Prozent der Schafe und Ziegen und rund 48 Prozent der Rinder geimpft und in der HIT-Datenbank erfasst. Auch in diesem Jahr gibt es bereits BTV‑3-Nachweise im Land, und mit der Gnitzensaison ist mit einem weiteren Anstieg der Fallzahlen zu rechnen. Ein erheblicher Teil der Tiere ist durch die Impfung und die erfolgte Infektion im Jahr 2024 gegen schwere Verläufe der Blauzungenkrankheit geschützt. Allerdings sind derzeit noch etwa 58 Prozent aller empfänglichen Tiere, also Rinder, Schafe und Ziegen zusammen, nicht geimpft. Von diesen hat sich nur ein Teil im letzten Jahr mit BTV‑3 infiziert, sodass viele auch in diesem Jahr voll empfänglich für eine Infektion sind. Dank eines bereits etablierten landesweiten Monitorings konnten die Ersteinträge in 2024 und nachfolgend zahlreiche BTV‑3-Fälle in Schleswig-Holstein nachgewiesen werden. Das bereits seit etwa 15 Jahren jährlich durchgeführte BTV-Monitoring, das bis 2024 dem Nachweis der BTV-Freiheit im Lande diente, wurde im letzten Jahr aufgrund des zunehmenden Eintragsrisikos neu auf die frühe Erkennung von BTV-Infektionen ausgerichtet. Sehr geehrter Herr Dr. Garg, BTV‑3 ist 2023 von den Niederlanden gekommen, und man konnte sehr gut sehen, wie mit dem Wind die Gnitzen Richtung Norden und Nordwesten getrieben worden sind. Durch das Monitoring, weil wir sehr früh wussten, wann die Gnitzen in Schleswig-Holstein ankommen werden, konnten wir schon im Juni 2024, also zu Beginn der Saison, eine Impfempfehlung rausgegeben, dass möglichst alle impfen. – Wir sind damit leider nicht genug durchgedrungen. Die Information ist aber landesweit und über alle Medien breit gestreut worden. Im Rahmen dieses Monitorings wurden 2024 und 2025, also in anderthalb Jahren, rund 12.500 Proben im schleswig-holsteinischen Landeslaboren untersucht, davon ein großer Teil von klinisch auffälligen Tieren. Wir monitoren inzwischen auch gegen BTV‑8, eine weitere Virusvariante. Wir sind also dabei zu schauen, ob es auch noch weitere Infektionsherde geben könnte. (Minister Werner Schwarz) Das Untersuchungsverfahren in Landeslaboren ist etabliert und liefert schnell verlässliche Ergebnisse. Durch die fortlaufende Auswertung liegt uns ein guter Überblick über den Infektionsdruck im Land vor. Die aktuellen BTV‑3-Nachweise werden wöchentlich auf der Homepage des MLLEV aktualisiert. Damit hat jede und jeder die Chance, ein Lagebild zur Situation einzuholen. An dieser Stelle appelliere ich erneut an alle betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter, ihre Tiere impfen zu lassen. Nur mit einer flächendeckenden Immunisierung können die Tierbestände in Schleswig-Holstein wirksam geschützt werden. (Beifall Rixa Kleinschmit [CDU], Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Daher unterstützt das Land die Impfung erneut unbürokratisch finanziell. In diesem Jahr beträgt der Zuschuss erneut zwei Euro je Rind, ein Euro je Schaf oder Ziege für die erstmalige Grundimmunisierung des Bestandes. Neu ist, dass ab diesem Jahr nachgeborene Schaf- und Ziegenlämmer bezuschusst werden – auch dann, wenn der Bestand bereits eine geförderte Grundimmunisierung erhalten hat. Meine Damen und Herren, mir ist sehr bewusst, dass jedes kranke Tier für tierhaltende Betriebe eine große emotionale Belastung darstellt und natürlich mit wirtschaftlichen Einbußen einhergeht. Daher ist es mir ein wichtiges Anliegen, bei der Bekämpfung von Tierseuchen gut aufgestellt zu sein. Meines Erachtens ist mein Haus und das Landeslabor, gerade was das Monitoring von BTV‑3 angeht, sehr gut vorbereitet und professionell in der Durchführung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anne Riecke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Medienbildung und Demokratiebildung sind zwei entscheidende Säulen einer modernen Bildung, die bereits in der Grundschule und sogar im Kindergarten ihren Anfang nehmen sollte. Kinder haben ein Recht auf Beteiligung, auf Schutz vor Diskriminierung und auf Beschwerde. Es ist also unsere Pflicht, ihnen diese Teilhabe zu ermöglichen. In einer Zeit, in der digitale Medien allgegenwärtig sind, ist es unerlässlich, dass Kinder nicht nur die technischen Fähigkeiten erwerben, um Medien zu nutzen, ein Gerät einzuschalten, sondern auch die grundlegenden Prinzipien der Demokratie verstehen. Ohne ein Verständnis der demokratischen Grundsätze ist es kaum möglich, mediale Inhalte kritisch zu bewerten und diese einzuordnen. Bereits im Kindergarten beginnen die ersten Schritte zur Demokratiebildung. Hier lernen die Kinder, wie wichtig es ist, ihre Meinung zu äußern und Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Demokratiefördernde Maßnahmen sollten eine Pflicht sein und auch so angesehen werden. Durch einfache Abstimmungen, Diskussionsrunden oder das Einbringen eigener Ideen in den Alltag erfahren die Kinder, wie (Anne Riecke) sie aktiv an ihrer Gemeinschaft teilnehmen können. Diese frühen Erfahrungen sind entscheidend, um Gefühle für die Werte der Demokratie zu entwickeln, wie Freiheit, Gleichheit und Respekt. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Gerade in unserer derzeitigen Gesellschaft, in der radikale Ränder erstarken und unsere Demokratie immer mehr bedroht wird, müssen wir bedenken, dass Demokratie von jeder Generation immer wieder aufs Neue gelernt werden muss. Sie ist nämlich nicht selbstverständlich. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP], Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Martin Habersaat [SPD], Christian Dirschauer [SSW] und Sybilla Nitsch [SSW]) Ein zentraler Bestandteil dieser Demokratiebildung ist das Verständnis für die eigene Stimme und deren Bedeutung. Kinder sollen ermutigt werden, ihre Ansichten zu äußern. Sie lernen, dass ihre Meinung zählt. Dies fördert nicht nur das Selbstbewusstsein, sondern auch die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen und für die eigenen Überzeugungen einzustehen. Eine demokratische Erziehung in der Grundschule legt somit den Grundstein für das, was in späteren Lebensphasen folgt. Gleichzeitig ist Medienbildung ein unverzichtbarer Teil der Erziehung. In der heutigen digitalen Welt sind Kinder bereits im frühen Alter mit einer Vielzahl von Medien konfrontiert. Da ist es wichtig, dass sie lernen, wie Medien kritisch zu nutzen sind. Medienbildung umfasst nicht nur den Umgang mit technischen Geräten, sondern auch die Fähigkeiten, Inhalte zu verstehen, sie zu bewerten, sie zu gestalten. Hierbei ist entscheidend, dass Kinder lernen, Informationen aus verschiedenen Quellen zu vergleichen und die Glaubwürdigkeit von Nachrichten und Medieninhalten zu hinterfragen. Die Verbindung zwischen Medienbildung und Demokratiebildung wird besonders deutlich, wenn wir darüber nachdenken, wie digitale Medien die Teilhabe an demokratischen Prozessen beeinflussen. Soziale Medien bieten Plattformen, auf denen Menschen ihre Meinung äußern können, aber sie bergen auch Risiken wie die Verbreitung von Falschinformationen oder die Gefahr von Cybermobbing. Um in dieser komplexen Medienlandschaft bestehen zu können, ist es unerlässlich, dass Kinder die Prinzipien der Demokratie verstehen. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Das Verständnis der demokratischen Grundsätze hilft nicht nur Kindern, sondern auch Erwachsenen, mediale Inhalte besser zu bewerten. Viele Menschen haben sogar Schwierigkeiten, zwischen Fakten und Meinung zu unterscheiden oder die Absicht hinter bestimmten Informationen zu erkennen. Wenn wir die Prinzipien der Demokratie verinnerlichen, sind wir besser in der Lage, die Herausforderungen, die die digitale Welt mit sich bringt, zu meistern. (Beifall FDP und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Rolle der Pädagoginnen und Pädagogen ist hierbei von zentraler Bedeutung. Sie sollten nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch als Vorbilder fungieren. Sie sollten durch eine offene und respektvolle Kommunikationskultur Kindern zeigen, wie wichtig es ist, zuzuhören und verschiedene Perspektiven zu berücksichtigen und zu respektieren. Bereits im Kindergarten und der Grundschule sollten Kinder die Möglichkeit erhalten, in einer demokratischen Gemeinschaft zu lernen und den kritischen Umgang mit Medien zu begreifen. Dies ist nicht nur für ihre persönliche Entwicklung wichtig, sondern trägt auch zu einer informierten und engagierten Gesellschaft bei. Indem wir Kinder in diesen beiden Bereichen stärken, legen wir den Grundstein für eine aktive und verantwortungsvolle Gesellschaft, die den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind. – Vielen Dank. (Beifall FDP und SSW)
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans das Wort.
Dr. Hermann Junghans CDU
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben zuletzt im November 2024 im Plenum über einen SPD- und einen Koalitionsantrag zur Medienbildung gesprochen, die beide in den Bildungsausschuss überwiesen wurden. Die Anträge standen dort schon auf der Tagesordnung. Man hatte sich darauf geeinigt, dass eine schriftliche Anhörung durchgeführt wird. Die Anhörungsergebnisse liegen zwischenzeitlich vor. Was ich jetzt sage, ist keine Kritik an der Kollegin Riecke, weil Sie damals dem Landtag noch gar nicht angehörten. Aber es wäre natürlich schön gewesen, wenn Sie aus Ihrer Fraktion darüber infor- (Dr. Hermann Junghans) miert worden wären, dass es diese Grundsatzdebatte bereits gegeben hat und die Anhörungen laufen. (Beifall Martin Balasus [CDU] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es wäre jedenfalls sinnvoll und ist auch eine Frage des Respekts, wenn man diese Anhörungsergebnisse erst einmal im Ausschuss debattiert, bevor man hier eine weitere Grundsatzdebatte führt.
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Riecke?
Anne Riecke FDP
Ich denke schon, dass es auch mit Respekt zu tun hat, diesen Antrag zu würdigen. Wenn Sie zugehört haben, haben Sie bemerkt. Es handelt sich nicht nur um die Medienbildung, sondern es handelt sich ganz explizit auch um den Beitrag der Demokratiebildung, der als solches mit behandelt wird. (Beifall FDP und SSW – Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dieser Anteil soll auch dabei sein.
Annabell Krämer
Frau Abgeordnete, bleiben Sie bitte stehen, bis die Frage beantwortet ist.
Dr. Hermann Junghans CDU
Und Ihre Frage, bitte? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie muss keine Frage stellen, Sie kann auch eine Zwischenintervention machen! – Anne Riecke [FDP]: Das war auch keine Frage!) – Gut. Ich habe keine Frage gehört. Deswegen mache ich jetzt weiter. Zumindest sollten wir die Argumente in der heutigen Debatte nicht unbedingt wiederholen, zumal wir uns in vielen Punkten völlig einig waren. Medienbildung soll zur Medienkompetenz befähigen, also einer bewussten und aufgeklärten Mediennutzung. Sie ist erstens ein unverzichtbarer Teil der Allgemeinbildung und zweitens – da gebe ich Ihnen völlig recht – auch Teil einer funktionierenden Demokratie. Medienkompetenz ist Voraussetzung, um Manipulationen durch fremde ausländische Mächte, aber auch durch inländische Extremisten abzuwehren. Medienbildung ist nicht nur, aber auch Aufgabe der Schulen. Das Ziel ist die Befähigung, sich eine Meinung aufgrund solider Sachverhaltsdarstellungen bilden zu können und Medien vernünftig zu nutzen. Zu einer vernünftigen Nutzung von Medien gehört auch die quantitative Begrenzung. Wir müssen feststellen, dass der exzessive Konsum von Social Media bei vielen Jugendlichen und Kindern ein Maß angenommen hat, das alle Kennzeichen einer Sucht trägt. Wer bis zu sieben Stunden täglich am Handy hängt, hat keinen gesunden Umgang mit Medien. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Völlige Medienabstinenz wäre aber das andere Extrem und würde dem Ziel widersprechen, Medienkompetenz zu vermitteln. Es ist deshalb völlig richtig, dass unsere Schulen nicht nur den Umgang mit Medien einschließlich Social Media vermitteln, sondern auch handyfreie Zeiten im Unterricht schaffen. Ich stelle wohlwollend fest, dass im Gegensatz zur Debatte im letzten November mittlerweile auch die SPD mit uns zusammen auf Kurs ist. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist aber nett!) Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen nicht nur befähigen, einen quantitativ sinnvollen Umgang mit Medien zu pflegen, sondern auch einen qualitativ besseren. Es täte übrigens auch vielen Erwachsenen gut, wenn sie nicht alles, was irgendwo gesagt wird oder geschrieben steht, kritiklos glauben würden. Wirklich kritisch sind nämlich nicht diejenigen, die jede Kritik sofort übernehmen, sondern diejenigen, die auch der geäußerten Kritik kritisch gegenüberstehen. Kritikfähigkeit fällt nicht vom Himmel, sie muss vermittelt werden. Unsere Lehrpläne berücksichtigen bereits seit 2019 die Vermittlung von Medienkompetenz in fast allen Bereichen. Es ist offensichtlich, dass neue Herausforderungen und technische Entwicklungen auch regelmäßige Anpassungen erfordern. Meine Damen und Herren, meine dringende Bitte ist, dass wir uns nun erst einmal mit den Details aus den Anhörungsergebnissen beschäftigen und neue Ideen vielleicht erst einmal im Ausschuss diskutieren, bevor wir hier weitere Grundsatzdebatten (Dr. Hermann Junghans) durchführen. Deshalb beantrage ich, diesen Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen, wo er mit den beiden bisherigen Anträgen gemeinsam beraten werden kann.
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin der Meinung, dass wir den Antrag im Bildungsausschuss weiter beraten sollten. Da sind wir uns schon einmal einig. Frau Riecke, ich habe während Ihrer Rede mehrfach geklatscht, weil ich das, was Sie hier am Rednerpult gesagt haben, alles richtig finde. Ich finde nicht alles in dem Antrag richtig, aber das, was Sie mündlich gesagt haben, finde ich richtig. Jetzt müssen wir aber einmal auf den parlamentarischen Prozess hinweisen, nicht nur bei der Medienbildung, sondern auch bei der Demokratiebildung. Die Medien- und Demokratiebildung an unseren Schulen ist uns allen wichtig. Deswegen haben wir zu diesem Thema in dieser Legislaturperiode auch schon Anhörungen durchgeführt und Anträge verabschiedet. Wir haben auch einen gemeinsamen Antrag zur Demokratiebildung in der Schule von CDU, SPD, SSW und uns Grünen weiterentwickelt und im Oktober 2024 beschlossen. Da war die FDP leider nicht dabei, was ich sehr bedauere. Das wäre sehr schön gewesen. Da hätte man vielleicht auch über einzelne Punkte diskutieren können; das haben wir aber an der Stelle zu meinem oder unserem Bedauern nicht gemacht. Es war insgesamt ein ziemlich erfolgreicher Prozess, wenn man ehrlich ist, weil wir über elf Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, um die Demokratiebildung zu verbessern. Demokratiebildung wird jetzt in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften gestärkt werden. Es sollen Best-PracticeBeispiele für den Unterricht zur Verfügung gestellt und außerschulische Lernorte gefördert werden. Der gemeinsame Antrag hat auch das Verständnis von Demokratiebildung als Querschnittsaufgabe für jede Schule gestärkt. Da sehen wir Überschneidungen mit dem Antrag hier. Zur Medienbildung haben wir als Bildungsausschuss eine schriftliche Anhörung beschlossen. Die Stellungnahmen haben wir Anfang dieses Jahres erhalten. Im November 2024 hatten wir mit verschiedenen Anträgen eine Debatte zur kritischen Medienbildung hier im Landtag. Unserem Antrag können Sie den Ausbau von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte, verstärkte Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Medienbildung entnehmen. Weil Sie jetzt gerade gesagt haben, dass wir uns gar nicht so sehr mit den Punkten hier auseinandergesetzt hätten: Wir Grüne haben das gemacht. Ich habe mir das genau angeschaut. Zu Ihrem ersten Punkt einer ganzheitlichen Medien- und Demokratiebildung – Check – sind wir schon voll dabei. Das ist auch etwas, das wir sicherlich in der Anhörung noch weiter diskutieren werden. Bei dem zweiten Punkt sieht es ähnlich aus, denn dass Cybermobbing und Desinformation in der aktuellen politischen Situation weiter behandelt werden müssen, ist doch klar. Da sind wir auch sehr nah beieinander. Anders sieht es bei den Punkten drei und vier aus. Da sagen Sie unter Punkt drei, dass Querschnittskompetenzen stärker gefördert werden sollen, und unter dem vierten Punkt – das finde ich eigentlich am spannendsten –, dass Demokratie- und Medienbildung als verpflichtender Teil des Unterrichts Aufnahme in die Kontingentstundentafel finden soll. Da haben Sie leider gerade in Ihrer Rede, glaube ich, nicht wirklich etwas dazu gesagt. Ich habe zumindest nichts gehört, denn sonst hätte ich Sie gefragt, ob Sie wollen, dass Demokratie- und Medienbildung ein eigenes Schulfach werden sollen. So hört sich das nämlich unter dem vierten Punkt an. Oder sollte es nicht besser ein Querschnittsthema bleiben, wie man aus dem dritten Punkt in Ihrem Antrag herauslesen kann? Da habe ich an der Stelle 30 Fragezeichen, wie das genau sein soll. Ich bin sehr dafür, dass es weiterhin eine Querschnittsaufgabe von verschiedenen Fächern bleibt. Zum Beispiel setzt sich der WiPo-Unterricht natürlich ganz viel mit Medienund Demokratiebildung auseinander, aber auch der Deutschunterricht setzt da an und macht in dem Bereich ganz viel. Ich will mich gar nicht verkämpfen. Wir können das gern im Ausschuss thematisieren. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das vielleicht schon im März 2025 gemacht hätten, weil ich jetzt schon von vielen Akteuren angesprochen werde, wann wir beim Thema Medienbildung endlich weiterkommen. Das konnten wir jetzt nicht, weil es diesen Antrag gibt. Lassen Sie uns deswegen den Antrag in den Aus- (Malte Krüger) schuss überweisen, ein bisschen Tempo aufnehmen und bei dem Thema weiterkommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf eine eigene Meinung haben, dass sie diese eigene Meinung äußern dürfen und dass diese eigene Meinung im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden soll. Wenn man von dieser UN-Kinderrechtskonvention ausgeht, dann kommt man zu der Überlegung, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen keine Zusatzaufgabe für jedwede Bildungseinrichtung ist, sondern der Kern einer jedweden Bildungseinrichtung. Weil wir das in Schleswig-Holstein früh erkannt haben, gab es das Modellprojekt Kinderstube der Demokratie. In der Folge sind alle AWO-Kitas, ich habe es an dieser Stelle schon einmal berichtet, Demokratie-Kitas in Schleswig-Holstein. (Zuruf Martin Balasus [CDU]: Mehrfach!) Die Schule hat als übergeordnetes Bildungsziel das Eintreten für Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Gerechtigkeit und wirtschaftliche Sicherheit. Das haben alle Länder einmal gemeinsam 2009 in der KMK beschlossen – auch Schleswig-Holstein. Interessanterweise ist das die Aufgabe aller Fächer. Ich höre aber in der Praxis, sowohl vom Kollegen Krüger eben als auch an den Schulen mehr von Beiträgen aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich oder aus dem Fach Deutsch. Inwieweit Physik, Chemie oder Mathematik zur Demokratiebildung beitragen, habe ich jedenfalls noch nicht oft vor Ort gefunden. Im Juni 2024 hat die SPD diesem Haus ein Rahmenkonzept zur Demokratiebildung vorgelegt, das wir hier ausführlich debattiert haben. Ich erinnere mich besonders an einen Begriff, der im Rahmen dieser Debatte fiel. Er stammte von der damaligen Bildungsministerin. Wir hatten vorgeschlagen, dieses Konzept der Kitas auf die Grundschulen zu übertragen. Frau Prien warnte seinerzeit vor einer Kindergartisierung der Grundschule. Nun stehe ich heute hier und habe zwei Hoffnungen: Die eine Hoffnung ist, dass Sie ein besseres Bild von den Kitas in Schleswig-Holstein haben, Frau Bildungsministerin, (Beifall SPD, FDP und SSW) und die zweite Hoffnung ist, dass wir durch den neuen FDP-Anlauf vielleicht auch einen neuen Start für die Demokratiebildung in Schleswig-Holstein hinbekommen. Wir haben es schon gehört, im Oktober 2024 haben wir über die Medienbildung debattiert. Anlass war ein SPD-Antrag, der da hieß „Medienbildung an Schulen braucht solide Grundlagen“. Im Gegensatz zum CDU-Kollegen habe ich den Eindruck, dass Frau Riecke die Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung durchaus gelesen hat. Die finden sich nämlich teilweise in ihrem Antrag wieder. Insofern ist das eine sinnvolle Form der parlamentarischen Arbeit. Frau Riecke, an einer Stelle finde ich allerdings auch, dass Sie über das Ziel hinausschießen, und zwar genau dort, wo es um die Kontingentstundentafel geht. Denn die Kontingentstundentafel hat es dieser Tage nicht leicht in Schleswig-Holstein. Wir haben in Schleswig-Holstein die Situation, dass die Landesregierung es für eine gute Idee hält, den Schulen die Stunden zu kürzen, die sie unterrichten dürfen. Interessanterweise müssen die Gemeinschaftsschulen mehr kürzen als die Gymnasien, obwohl wir hier immer den Konsens hatten, dass an den Gemeinschaftsschulen gewissermaßen mehr zu tun sei. Die Gemeinschaftsschulen müssen mehr kürzen – und nicht nur das. Gleichzeitig hat die Landesregierung es für eine gute Idee gehalten, das Pflichtfach Informatik neu einzuführen. Das kann man für eine gute Idee halten, das will ich nicht kritisieren. Aber in Ihrer Weisheit haben Sie sich entschlossen, den Schulen nicht die Ressourcen dafür mitzuliefern, sondern Sie haben den Schulen gesagt: Führt bitte das Pflichtfach Informatik ein und nehmt euch die benötigten Stunden aus den anderen Stunden, die die Schulen noch haben. Also auf der einen Seite kürzen Sie den Schulen die Ressourcen, auf der anderen Seite sagen Sie den Schulen, sie müssten eine neue Aufgabe aus den gekürzten Ressourcen mitfinanzieren. Schon allein deswegen würde ich sagen: Lasst jetzt mal die Kontingentstundentafel in Ruhe, das wird sonst ein bisschen viel. (Martin Habersaat) (Beifall SPD und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Unstrittig ist, dass Medienbildung flächendeckend stattfinden soll. Unstrittig ist auch, dass die Schulen dafür die nötigen Ressourcen brauchen. Unstrittig ist hoffentlich auch, dass ein Handyverbot alleine nicht reicht, um die Herausforderungen zu lösen, von denen wir reden. (Beifall Kianusch Stender [SPD]) Unstrittig wird hoffentlich auch sein, das werden wir in den nächsten Monaten beobachten, da bin ich wieder am Anfang, dass die Betroffenen beteiligt werden, wenn es darum geht, ihre Handynutzung künftig zu regeln. (Beifall SPD) Die Landesschülervertretungen mahnen aus meiner Sicht zu Recht an, dass sie jetzt, wo es um die konkrete Ausgestaltung der Frage Handyverbot – ja, nein, und wenn ja, wie – geht, einbezogen werden. Darum bitte ich auch. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Annabell Krämer
Für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag eingehe, möchte ich nur darauf hinweisen, dass wir uns nicht damit beschäftigen müssten, was Fake News, Hate Speech und Mobbing im Netz bei Kindern und Jugendlichen anrichten, wenn die Plattformbetreiber endlich einen effektiven Jugendschutz installieren würden. Da ist der Europäische Gesetzgeber gefragt. Er muss dafür sorgen, dass seine Gesetze umgesetzt werden. Nun zum vorliegenden Antrag, der mehr Medienbildungsangebote und Demokratiebildung der Schulen fordert. Viele Schulen haben nicht einmal die nötige Ausstattung dafür und viele Schülerinnen und Schüler auch nicht. Immer noch wird in Ermangelung digitaler Technik mit Tageslichtprojektor und Kreidetafel gearbeitet. Die Weiterbildung der Lehrkräfte konnte noch nicht flächendeckend angeboten werden, und die Wartung bestehender Geräte ist in den wenigsten Schulen mit einer eigenen Stelle gesichert. Medienbildung gebührt die absolute Priorität Nummer eins, und daran besteht wohl im Plenum kein Zweifel. Doch wie wir das umsetzen und dabei nicht die Kinder aus armen und bildungsfernen Elternhäusern zurücklassen, ist nach wie vor umstritten. Im Großen und Ganzen ist es in den Schulen in den letzten Jahren ausgesprochen gut gelungen, innovative Konzepte zu entwickeln und zu etablieren, wie auch die schriftliche Anhörung zur Medienbildung zeigte. Dabei haben einzelne Schulen Bahnbrechendes geleistet. Nun ist es an uns, die entsprechenden Rahmenbedingungen für alle Schulen – hier meine ich auch die berufsbildenden Schulen und unsere Förderzentren – zu installieren. Ich möchte aber auch an dieser Stelle einen besonderen Punkt vertiefen. Das ist die Einbindung der Eltern. Die Eltern sind in den Familien die Vorbilder, was die Mediennutzung angeht. Doch die wenigsten Eltern wissen, was sich ihre Kinder anschauen oder hochladen. Zwar gibt es Tipps zu einem kontrollierten Internetzugang, aber da geht es meist darum, dass das Handy nicht mit ins Bett genommen werden soll. Womit die Kinder konfrontiert werden, bekommen die Eltern meist nicht mit – und wenn, verstehen sie oftmals nicht, was sie da sehen. Die Internetcodes und Verweise richten sich dezidiert an junge und sehr junge User. Die Eltern sehen auf dem Bildschirm Unverfängliches und scheitern an der Entschlüsselung. Schulen können die Medienbildung der Eltern nicht auch noch übernehmen. Das können Elternversammlungen nicht leisten – einmal davon abgesehen, dass wir ja auch Eltern haben, die eben halt nicht so gut Deutsch sprechen, um nur eine Gruppe zu benennen. Ich verstehe den Antrag als einen Impuls für eine vertiefende Auseinandersetzung mit erheblichem Verbesserungsbedarf. Wir müssen zunächst für alle Schulen einen verlässlichen Maßnahmenkatalog erstellen – mit sehr konkreten Angeboten und vor allem mit einer zuverlässigen Finanzierung. Vor einer Orientierung der Fortbildungsangebote der Lehrerinnen und Lehrer, wie im Antrag gefordert, müssen belastbare Fortbildungsplanungen erstellt werden, die sicherstellen, dass in absehbarer Zeit alle Lehrkräfte digitale Kompetenzen erwerben. Die Einführung eines Faches Medienbildung halte ich aus pädagogischer Sicht für falsch. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Eingeklemmt zwischen einer Stunde Deutsch und einer Doppelstunde Physik ist Medienbildung ge- (Jette Waldinger-Thiering) nau dort, wo wir sie nicht haben wollen: zwischen zwei Stühlen. Das wäre so, als wenn wir Schreiben und Recherche als Fächer unterrichten würden. Medienbildung gehört zu allen Fächern, sogar zum Sportunterricht, wenn es beispielsweise um gute YouTube-Videos geht. Denn an den Universitäten ist Mediennutzung inklusive Research und Didaktik inzwischen gelebter Alltag. Jetzt müssen die Schulen nachziehen können, wenn sie die entsprechenden Mittel haben. Insofern fände ich gut, wenn wir den Antrag der FDP zusammen mit den anderen beiden Anträgen im Ausschuss diskutieren und dann vielleicht auch noch Lehren aus der schriftlichen Anhörung mitnehmen, damit wir einen vernünftigen Antrag daraus gießen können. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)
Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich das Wort zur ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. (Anhaltender Beifall) Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Letzte Woche erst haben wir beim Dritten Kieler Dialog darüber gesprochen, wie wir als Gesellschaft mit digitaler Kommunikation und der Nutzung digitaler Endgeräte umgehen wollen. Dabei wurde klar: Diese Frage kann nicht allein in der Schule beantwortet werden. Medienbildung – das Gleiche gilt auch für die Demokratiebildung – bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Wir alle sind dabei Vorbilder für unsere Kinder und Jugendlichen in den Familien mit und ohne digitale Endgeräte in der Hand, im Umgang miteinander in der Öffentlichkeit, in der Politik und ja, natürlich auch in der Schule. Ich kann Ihnen versichern: Schule nimmt ihren Teil der Verantwortung sehr ernst. Deshalb ist Medienund Demokratiebildung, wir haben es gerade eben auch schon gehört, bereits seit 2019 verpflichtender Bestandteil des Unterrichts und selbstständig in allen Fachanforderungen verankert. Die ICCS-Studie, darüber wurde ja hier auch schon diskutiert, hat gerade unsere sehr gute Umsetzung bestätigt. Wir haben noch Luft nach oben, wie das immer ist bei solchen Studien, das ist nämlich die partizipative Praxis. Sind wir alle, sind wir als Gesellschaft genug mit Kindern und Jugendlichen darüber im Gespräch? – Das müssen wir uns fragen. Medien- und Demokratieerziehung gehört zum Grundprinzip in allen Bereichen der pädagogischen Arbeit, von der Kita angefangen bis hin zur Hochschule und in der Kinder- und Jugendarbeit selbstverständlich auch. Der in diesem Zusammenhang gerade von Lehrkräften häufig zitierte Beutelsbacher Konsens mit seinen Stichworten Neutralitätsgebot und Überwältigungsverbot wird häufig so verstanden, dass man nicht intervenieren dürfe, sondern dass man so ein bisschen zurückhaltend sein müsse und zuschauen müsse. Aber lassen Sie mich bitte an dieser Stelle ganz deutlich sagen, und das sage ich in jeder Schule und bei jeder Veranstaltung mit Lehrkräften: Der Beutelsbacher Konsens entbindet die Lehrkräfte nicht davon, bei verfassungsfeindlichen, extremistischen, antisemitischen oder rassistischen Parolen und Schmierereien eindeutig Position zu beziehen. (Beifall ganzes Haus) Lehrkräfte sind hier immer gefordert, eine klare Null-Toleranz-Linie zu ziehen und zu vertreten. Meine Damen und Herren, Kinder und Jugendliche entwickeln ein demokratisches Verständnis, ganz besonders über persönliche Erfahrungen – wir haben es auch schon gehört – über Vorbilder und über eigenes Handeln. Deshalb muss Schule selbst ein Ort gelebter Demokratie sein, ein Ort, an dem die Würde jedes Menschen geachtet, Toleranz und Zivilcourage eingeübt, Regeln kennengelernt, gemeinsam aufgestellt und respektiert, sowie Konflikte gewaltfrei gelöst werden, ein Ort, an dem ein kritischer Umgang mit digitalen Medien gelebt wird. Damit können wir in der Tat gar nicht früh genug anfangen. Wir nehmen in den Grundschulen das auf, was in den Kitas bereits erarbeitet und gelebt wurde. In den Grundschulen geht es darum, das soziale Miteinander weiter auszubauen, demokratische Strukturen zu erleben und vor allem im Hinblick auf spätere politische Partizipation das Erleben von Selbstwirksamkeit in Entscheidungsprozessen zu fördern. Kinder lernen so sehr früh, dass es einen Unterschied macht, ob sie sich äußern oder ob sie schweigen. Sie lernen, dass es einen Unterschied macht, ob sie hinschauen oder wegschauen. Mit (Ministerin Dr. Dorit Stenke) dem Programm Zukunftsschule.SH fördern wir seit Langem genau diese partizipativen Strukturen. An den Grundschulen im Land gibt es vielfältige demokratische Strukturen, vom einfachen Klassenrat bis hin zum umfangreichen Schülerparlament. Außerdem hängen in den meisten Grundschulklassenzimmern gemeinsam erarbeitete Regeln für das gemeinsame Miteinander. Hier können wir auf dem aufbauen, was in den Kitas bereits eingeübt worden ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Schülerinnen und Schüler erfahren so partizipativ und effektiv Meinungsfreiheit, Respekt, Mitbestimmung und Verantwortung. Mit der Schulgesetzänderung 2024 wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten an unseren Grundschulen gestärkt. Seitdem sollen Klassensprecherinnen und Klassensprecher der Jahrgangsstufen 1 bis 4 altersangemessen über die eigene Klasse hinaus an schulischen Angelegenheiten beteiligt werden. Ich danke Ihnen allen hier im Hohen Haus, sehr geehrte Abgeordnete, dass Sie diese Schulgesetzänderung so entschieden haben. Auch die Medienkompetenz stärken wir schon gezielt in der Grundschule. Dazu gehören Programme wie das Internet-ABC, die zeigen, wie digitale Medien lernförderlich eingesetzt werden – denn darauf kommt es ja an –, um Handlungskompetenzen zu stärken. In unseren Grundschulen werden diese Ansätze gelebt. In den weiterführenden Schulen – das ist selbstverständlich – müssen die Kompetenzen weiterentwickelt werden sowohl in Bezug auf Medien als auch auf die Demokratiekompetenz. Dabei ist ein strukturierter Aufbau nötig und eine fachspezifische Vertiefung erforderlich. Genau das leistet unser Landesprogramm Zukunft Schule im digitalen Zeitalter. Von den Lehrkräften in der Schule über die Medienfachberater in den Regionen bis hin zu den Educational Engineers in den Hochschulen – überall werden Materialien für den Einsatz im Unterricht entwickelt und erprobt, Lehrkräfte dabei unterstützt, sie zu antizipieren, und die Lehrkräfte werden fortgebildet. Ich bin der Überzeugung, gute Bildungspolitik beginnt mit dem Zuhören. In diesem Sinne, Frau Riecke, habe auch ich Ihnen gerne zugehört. Sie verlangt Verstehen, bevor sie handelt, und sie muss diejenigen einbeziehen, die Bildung tagtäglich möglich machen: in Klassenzimmern, in Familien, in den Vereinen, in Wissenschaft und in Politik. Diesen Weg möchte ich mit Ihnen gerne gemeinsam weitergehen im Sinne unserer Demokratie und für die demokratische Bildung aller unserer Schülerinnen und Schüler im Land. – Danke schön. (Lang anhaltender Beifall ganzes Haus)
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die große Bedeutung des Katastrophenschutzes für die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein muss man hier mittlerweile zum Glück gar nicht mehr so viel sagen. Nach dem Fall der Mauer und dem Ende des Kalten Krieges wurden in diesem wichtigen Bereich leider sehr viele Kapazitäten und Kompetenzen abgebaut. Das war im Rückblick in dieser Form sicherlich fahrlässig. Die Zeiten haben sich bekanntermaßen geändert, und dementsprechend werden beim Katastrophenschutz seit einigen Jahren wieder in erheblichem Maße Kapazitäten aufgebaut. Das ist notwendig und deshalb aus unserer Sicht völlig richtig. Mein ausdrücklicher Dank geht an dieser Stelle an alle im Katastrophenschutz tätigen Menschen in (Christopher Vogt) Schleswig-Holstein. Neben den rund 50.000 Feuerwehrleuten sind dies weitere rund 10.000 Menschen bei den anderen Organisationen der Blaulichtfamilie. Herzlichen Dank für Ihr Engagement! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das ist alles andere als selbstverständlich. Dieser unverzichtbare Dienst für unsere Gesellschaft verdient Dank, Anerkennung und meines Erachtens noch mehr Unterstützung. Schleswig-Holstein muss den Katastrophenschutz und natürlich den Zivilschutz dringend weiter stärken. Seit der Ahrtal-Katastrophe im Jahr 2021, bei der auch rund 1.400 Ehrenamtliche aus SchleswigHolstein im Einsatz waren, ist zwar schon einiges vorangekommen, aber die bisherigen Maßnahmen reichen offensichtlich bei Weitem noch nicht aus. Es muss nach unserer Auffassung auch auf der gesetzlichen Ebene nachgesteuert werden. Im Katastrophenfall werden im Zweifelsfall alle verfügbaren Einsatzkräfte gebraucht. Erstaunlicherweise dürfen ehrenamtliche, private Katastrophenschutzeinheiten und freiwillige Helfer, die älter als 65 Jahre sind, bisher nicht eingesetzt werden. Dies betrifft zum Beispiel Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser oder die DLRG. Einsatzkräfte öffentlicher Träger hingegen dürfen bereits seit einigen Jahren bis zum vollendeten 67. Lebensjahr im aktiven Dienst bleiben. Das Brandschutzgesetz wurde vor einigen Jahren entsprechend an das allgemeine Rentenalter angepasst. Diese gesetzliche Ungleichbehandlung ist aus der Zeit gefallen, und sie ist nicht mehr zu erklären, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Die Lübecker Nachrichten fragen heute: Wer hat da geschlafen? – Ich sage, es ist mir relativ egal, wer geschlafen hat. Das ist ein Thema, bei dem man einfach sehen muss: Es ist ein konstruktiver Vorschlag aus den Reihen unserer Oppositionsfraktionen, die Altersgrenze im Katastrophenschutz an die sinnvolle Regelung aus dem Brandschutzgesetz anzupassen. Ich glaube, das ist ein konstruktiver Vorschlag, und das ist etwas, wo es etwas nach vorne geht. Deswegen will ich mit Blick auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen darauf hinweisen, dass es natürlich darum geht, eine Möglichkeit zu schaffen. Es soll selbstverständlich niemand gezwungen werden. Für die betreffenden Organisationen, aber auch für die betreffende Altersgruppe entstehen durch unseren Vorschlag neue Chancen. Ich freue mich sehr, dass das DRK und die DLRG unseren Vorschlag heute in den Lübecker Nachrichten ausdrücklich begrüßt haben. Es handelt sich übrigens um eine zahlenmäßig relativ große Altersgruppe. Wir sehen bei den aktuell leider wieder leicht sinkenden Mitgliederzahlen des Landesfeuerwehrverbandes, dass die aus dem aktiven Dienst ausscheidenden sogenannten Babyboomer durchaus eine Lücke reißen. Die Angehörigen dieser Altersgruppe sind in der Regel sehr gut ausgebildet und eben oft noch fit und sehr motiviert. Deshalb sollte man sie weiterhin im Katastrophenschutz aktiv einbinden können, wenn sie dies denn selbst wünschen. Wie gesagt, im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist in den letzten Jahren schon einiges passiert. Das möchte ich ausdrücklich anerkennen. Es muss aber noch mehr getan werden, und es braucht deshalb noch mehr Engagement der Landesregierung und vor allem mehr Tempo auf allen Seiten. Neben einer engen Zusammenarbeit braucht es zum Beispiel mehr klare Vorgaben an die Kommunen. Das Land verfügt über einen sinnvollen 10‑Punkte-Plan. Hiervon wurde schon einiges umgesetzt, aber eben nicht alles. Angekündigte Maßnahmen wie das Kommunikationsportal und den Fonds zur Klimaanpassung gibt es bisher nicht. Im Bereich der Neuerungen, Innovationen und Rettungsdienst wurde seit 2021 nur ein einziges Projekt gefördert. Auch beim Ausbau der Wasserrettung ist bisher zu wenig passiert. Viele weitere Maßnahmen verharren noch in der Planungsphase. Die neu angekündigte Taskforce Zivile Verteidigung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es braucht noch mehr Umsetzung. Wir fordern flächendeckend gut ausgestattete Feuerwehren, personell wie auch technisch hervorragende Rettungsdienste und resiliente Organisationsstrukturen, die all das koordinieren können. (Beifall FDP) Wir machen heute einen konstruktiven Vorschlag, um mit dieser Gesetzesänderung ganz unkompliziert noch mehr Engagement ermöglichen zu können. Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns im Ausschuss sehr schnell einigen werden und dann diese sinnvolle Maßnahme gemeinsam auf den Weg bringen können. Das wäre eine gute Maßnahme, um den Katastrophenschutz mit relativ wenig Aufwand deutlich zu stärken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Christopher Vogt) (Beifall FDP, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD])
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Wiebke Zweig das Wort.
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einen stürmischen Abend an der Küste vor. Die Ostsee oder die Nordsee drückt gegen die Deiche, der Strom fällt aus, Straßen sind überflutet. Während viele Menschen Schutz suchen, ziehen andere ihre Jacken fester, packen Ausrüstung zusammen und machen sich auf den Weg: freiwillig, unbezahlt, ehrenamtlich. Rund 80.000 Menschen engagieren sich in Schleswig-Holstein im Katastrophenschutz. Bei der Feuerwehr, beim DRK, beim THW, bei den Maltesern, bei der DLRG und vielen anderen. Sie stehen bereit, wenn es brennt, stürmt oder kracht. Sie sind das Rückgrat unserer Sicherheit und ein Schatz, den man nicht mit Gold aufwiegen kann. Sie sind die, die kommen, wenn es brennt – im wahrsten Sinne des Wortes –, und sie verdienen nicht nur unseren Dank, sondern auch gute gesetzliche Rahmenbedingungen. Deshalb reden wir heute zu Recht darüber, wie lange diese Menschen aktiv mitwirken dürfen. Die FDP hat einen Antrag gestellt, die Altersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres anzuheben. Wir als CDU sagen: Dagegen spricht grundsätzlich erst einmal nichts. Wer fit ist, gebraucht wird und bereit ist, weiterhin Verantwortung zu übernehmen, dem sollten wir das ermöglichen. (Beifall CDU, FDP und SSW) Aber uns ist wichtig: Wir müssen dabei aufpassen, dass wir nicht aus Versehen genau das torpedieren, was in Schleswig-Holstein schon verdammt gut funktioniert. Denn der FDP-Antrag berücksichtigt leider einen entscheidenden Punkt nicht. Schon heute können die Hilfsorganisationen in unserem Land von der gesetzlich festgeschriebenen Altersgrenze abweichen. Die aktuelle Regelung erlaubt es, dass der Träger vor Ort entscheidet, ob jemand über das 65. Lebensjahr hinaus im aktiven Dienst bleibt. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Es steht klipp und klar im Landeskatastrophenschutzgesetz Artikel 12 Absatz 2 – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „wenn nicht der Träger des Katastrophenschutzdienstes allgemein ein anderes Ende festlegt“. Ein kurzer Blick über die Landesgrenzen zeigt: Andere Bundesländer haben sehr unterschiedliche Regelungen. Mal ist mit 60 Jahren Schluss, mal mit 67 Jahren. In Schleswig-Holstein liegen wir mit unserer Flexibilität goldrichtig. Eine starre gesetzliche Verlängerung schränkte möglicherweise genau diese Flexibilität ein. Das kann niemand wollen, auch nicht die Hilfsorganisationen selbst. Was heißt das für uns als CDU-Fraktion? – Wir stehen klar hinter dem Ehrenamt und wir sagen: Wer will, wer kann und wer gebraucht wird, soll auch mit 66 oder 67 noch aktiv helfen dürfen. (Beifall CDU) Aber das müssen wir vor Ort entscheiden und nicht aus Kiel per Gesetzbuch, denn wir trauen den Trägern und den Organisationen zu, verantwortungsbewusst zu entscheiden. Das heißt, wir haben bereits jetzt die Flexibilität, individuelle Entscheidungen zu treffen, und wir trauen es unseren Trägern vor Ort zu, verantwortungsvoll zu beurteilen, wer weiterhin mitmachen kann, sei es mit 66 oder auch mit 67 Jahren. Genau diese wichtige Selbstbestimmung droht durch eine starre gesetzliche Änderung verloren zu gehen. (Christopher Vogt [FDP]: Ach komm, hör auf!) Wenn wir die Altersgrenze gesetzlich auf die Vollendung des 67. – – (Christopher Vogt [FDP]: Das meinst du nur so!) – Wir haben dem doch schon zugestimmt, aber es ist okay. – Wenn wir dabei die jetzige Abweichungsmöglichkeit streichen, dann geben wir den Organisationen vor Ort weniger Spielraum, nicht mehr. Das wäre ein klassischer Fall von „gut gemeint, schlecht gemacht“ (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) oder, wie man im Katastrophenschutz sagen würde: ein Einsatzfahrzeug mit voller Besatzung, aber falscher Adresse. Deshalb wird die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag einbringen. Wir unterstützen das Ziel, den Ehrenamtlichen länger die aktive Mitwirkung zu ermöglichen, aber ohne die Flexibilität und die Entscheidungsfreiheit der Träger zu beschneiden, denn genau die brauchen sie, um auf die Realität vor Ort reagieren zu können. Wir wollen keine pauschalen (Wiebke Zweig) Regelungen über den Kopf der Organisation hinweg. Wir wollen Vertrauen, Verantwortung und ein funktionierendes System stärken, nicht schwächen. Ein kleines Beispiel zum Schluss. Ein Sanitäter des ASB, 66 Jahre alt, ehrenamtlich seit Jahrzehnten aktiv, topfit, erfahren und im Team hoch angesehen – heute kann der ASB entscheiden: Wir brauchen ihn weiterhin. – Mit dem FDP-Antrag, so wie er jetzt formuliert ist, könnte genau diese Entscheidungskompetenz eingeschränkt werden. Das wäre ein Rückschritt, kein Fortschritt. Ein Gesetz zu ändern, nur um zu sagen, was ohnehin schon geht, ist wie ein Rettungswagen mit Blaulicht auf einem leeren Feldweg – beeindruckend, aber überflüssig. (Unruhe FDP) Deshalb unser Fazit: Ja zur Anerkennung, Ja zur verlängerten Mitwirkung, aber mit Bedacht, mit Augenmaß und mit Respekt vor der Kompetenz der Hilfsorganisationen. (Christopher Vogt [FDP]: Ach komm, hör auf!) Denn eines ist sicher, ohne das Ehrenamt ist unser Land im Ernstfall hilflos. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist jede Minute Ihrer Arbeit, unabhängig vom Geburtsdatum, unbezahlbar. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Annabell Krämer
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Dirk KockRohwer.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt oft genug gehört, welche Änderungen anstehen: 67 Jahre – die Altersgrenze muss angehoben werden, dem Brandschutzgesetz angepasst werden. Aber – wir haben es gerade von der Kollegin Zweig gehört – es ist wichtig, diese kleine Änderung drin zu lassen, dass Einsatzleiter festlegen können, dass diese Altersgrenze verschoben wird, auch über das 67. Lebensjahr hinaus. Katastrophenschutz wird von Menschen getragen und nicht von Paragrafen. Wir alle bauen in unserem Alltag darauf, dass im Ernstfall schon irgendwer da sein wird, der hilft. Doch dieser „irgendwer“ sind Menschen, häufig Ehrenamtliche, und es werden weniger. Die ursprüngliche Neuregelung hob die Altersgrenze auf 67 – so weit, so gut –, aber sie kappte gleichzeitig die bisherige Möglichkeit der Träger vor Ort. Das wollen wir hiermit ändern, korrigieren. Die Aufgaben im Katastrophenschutz sind vielfältig: vom Sanitätsdienst über Logistik bis zur Betreuung vom Brandschutz bis zur Lageeinschätzung bei Hochwasser. Nicht alle Aufgaben erfordern körperliche Höchstleistungen, aber sie alle brauchen Erfahrung, Kompetenz und Teamfähigkeit. Das findet sich häufig gerade bei älteren Ehrenamtlichen. Hinzu kommt: Katastrophenschutz steht vor immer neuen Herausforderungen. Die Klimakrise bringt Extremwetterlagen mit sich. Wir sehen mehr Starkregen; der Kollege Vogt hat vom Ahrtal erzählt. Wir sehen mehr Dürreperioden – das, was wir bis heute Morgen, heute Mittag vielleicht draußen gesehen haben; jetzt ändert sich das hoffentlich hier –, dadurch steigt die Waldbrandgefahr auch bei uns in Schleswig-Holstein. Die Anforderungen steigen und damit auch der Bedarf an engagierten Menschen, die bereit sind zu helfen. Und wir haben eine veränderte politische Lage, die uns in die Lage versetzen wird, mehr auf Bevölkerungsschutz und auf Zivilschutz zu schauen. Dafür brauchen wir Menschen, die bereit sind zu helfen und die bereit sind, das auch zu üben. Ich weiß nicht, ob allen im Raum bekannt ist, wie oft sich Freiwillige, Ehrenamtliche zu Übungszwecken auf den Weg machen, ohne dass der Ernstfall vor der Tür steht, einfach nur, um die alltäglichen Handgriffe im Notfall leisten zu können. Dafür meinen allergrößten Respekt und meinen allergrößten Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Einer der Punkte, die uns immer prognostiziert werden, ist: flächendeckender Stromausfall. Auch dagegen müssen wir gerüstet sein. Das wird in den Gemeinden mit den sogenannten Notfallinfopunkten schon angestrebt, die mit Notstromaggregaten ausgerüstet werden. Dafür brauchen wir dann aber auch Personen, die dort zur Stelle sind. Das kann nicht die Feuerwehr sein, die sonst alles im Ort regelt; die haben in dem Moment andere Aufgaben und müssen den Brandschutz und den Katastrophenschutz auf anderer Ebene sichern. (Dirk Kock-Rohwer) Gleichzeitig steht ein demografischer Wandel vor der Tür – auch das haben wir vorhin gehört –, das Ganze bei prognostiziert höheren Einsatzzahlen und mit weniger Ehrenamtlern. Deshalb ist es nur logisch zu sagen: Wir verschieben die Altersgrenze für den Einsatz auf 67. Wer fit genug ist und wirklich Kompetenzen mitbringt, darf von Einsatzleitern weiterhin zum Dienst gerufen werden. Eines ist mir beim Lesen des Katastrophenschutzgesetzes noch aufgefallen. Darin steht: „Die Einsatzkraft darf nicht mehreren Einheiten oder Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes angehören.“ Auch das ist mir in letzter Zeit häufig begegnet, dass man gesagt hat: Man kann eine Einsatzkraft nur einmal einsetzen. – Wenn jemand Berufsfeuerwehrmann, Berufsfeuerwehrfrau ist, können wir die nicht gleichzeitig noch in der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Rettungsdienst einsetzen. Das eine behindert das andere. Da müssen wir aufpassen, dass uns immer genügend Personen zur Verfügung stehen. Was mir schon lange am Herzen liegt ist – auch wenn ich weiß, dass die Opposition nicht gern hört, wenn wir das Wort in den Mund nehmen –: Wir sollten tatsächlich einmal prüfen oder irgendwie rauskriegen, wie wir denn Ehrenamtler, Leute, die ein Ehrenamt ausüben, finanziell unterstützen können, (Beifall Dr. Michael Schunck [SSW]) einen kleinen Teil zu ihrer Altersvorsorge beitragen können (Beate Raudies [SPD]: Ha! Letzte Legislatur, Gesetzentwurf von mir – abgelehnt!) – da war ich noch nicht hier –, dass wir uns in irgendeiner Weise damit beschäftigen (Vereinzelte Heiterkeit) – genau –, um diesen Weg einzuschlagen, den Dank auch finanziell auszudrücken. Denn die Stunden, die dort geleistet werden, die Hilfe, die zur Verfügung gestellt wird, das ist immens. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Fortführen kann das jetzt für die SPD-Fraktion die Kollegin Beate Raudies. (Christopher Vogt [FDP]: Nicht aufgeben! – Unruhe)
Beate Raudies SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, ich freue mich immer, wenn wir in diesem Haus über Katastrophenschutz sprechen. Ich finde, wir tun das viel zu selten. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Katastrophe!) – In der Tat könnte man sagen, das ist eine Katastrophe. – Lieber Kollege Kock-Rohwer, in der letzten Legislaturperiode habe ich einen Gesetzentwurf für eine Feuerwehrrente vorgelegt, eine Altersversorgung für freiwillige Feuerwehrleute. Dazu haben wir im Innen- und Rechtsausschuss eine Anhörung durchgeführt. Der Gesetzentwurf hat keine Mehrheit gefunden, er hat aber auch nicht so richtig Unterstützung durch die Leute gefunden, denen ich damit etwas Gutes tun wollte. Auch das gehört zur Wahrheit. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Sowohl die Feuerwehren als auch die anderen Rettungsorganisationen fanden die Lösung nicht gut. (Unruhe)
Annabell Krämer
Ich darf um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit bitten. – Danke schön.
Beate Raudies SPD
Danke, Frau Präsidentin. – Wenn sich jetzt eine Rentenkommission über die Zukunft der Rente Gedanken macht, könnten wir einmal überlegen, wie wir die Würdigung des Ehrenamts in diesem Bereich mit unterbringen, angefangen beim Katastrophenschutz bis hin zu vielen anderen Organisationen. Ich weiß, dass es dafür bei vielen ehrenamtlichen Organisationen große Unterstützung gibt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Jetzt aber zum Katastrophenschutz. Viel zu selten reden wir über die Männer und Frauen, die ihre Freizeit für unsere Sicherheit geben, die Leib und Leben riskieren, um uns vor Feuer zu retten oder nach einem Unfall zu versorgen, die uns bei Sturmflut sicher ins Trockene bringen und versuchen, unser Eigentum zu schützen, oder die bei einer Bombenentschärfung dafür sorgen, dass in der Not- (Beate Raudies) unterkunft Betten stehen und es etwas zu essen gibt, und noch so vieles mehr leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die Regierung, auch wir als Parlament sind in der Verantwortung, den vielen Ehrenamtlichen immer wieder für ihre Arbeit zu danken und Anerkennung und Wertschätzung auszusprechen. Ich finde es gut, dass wir das heute tun, und ich finde, wir tun das viel zu selten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der vorliegende Gesetzentwurf kann dazu als Anlass dienen. Inhaltlich ist dazu nicht viel zu sagen. Der Vorschlag, die Altersgrenze für Einsätze im Katastrophenschutz und Feuerwehrdienst anzugleichen, ist sachgerecht, und wir unterstützen ihn. Voraussetzung müssen allerdings in jedem Fall die Dienstfähigkeit und die Diensttauglichkeit sein, da kann es keine Ausnahmen geben, egal wie alt die Menschen sind. Dazu werden uns die Träger des Katastrophenschutzes im Ausschuss sicher einiges zu erzählen haben, und dann können wir entscheiden, welches die beste und klügste Lösung ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten den Gesetzentwurf zum Anlass nehmen, uns im Innenund Rechtsausschuss über die Planungen der Landesregierung zur Reform des Brandschutzgesetzes berichten zu lassen. Wenn ich die Innenministerin auf der Landesfeuerwehrversammlung richtig verstanden habe, ist das gerade in Arbeit. Möglicherweise ergeben sich daraus weitere Anpassungsbedarfe, die wir im Verfahren gleich mit erledigen könnten; das wäre sehr praktisch, wenn wir das Gesetz schon einmal auf dem Tisch haben. So hat auch Landesbrandmeister Jörg Nero auf der Landesfeuerwehrversammlung gefordert, die Rolle der Feuerwehr im Bereich des Katastrophenschutzes gesetzlich klarer zu definieren sowie Ausmaß und Umfang der Unterstützung der Feuerwehr für diesen Bereich gesetzlich zu regeln. Auch wenn die Feuerwehr es gewohnt ist, fast alles selbst zu organisieren, sehe ich hier auch den Bund und uns als Land in der Pflicht. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Wehren und alle anderen Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer gut aufgestellt in die Zukunft gehen können. Mit dem Beschluss zur Aussetzung der Schuldenbremse für den Bevölkerungsschutz scheitern diese wichtigen Vorhaben künftig hoffentlich nicht mehr an fehlendem Geld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Land ist beim Katastrophenschutz im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Wir sind in der Lage, schnell und flexibel Ressourcen zu mobilisieren und bedarfsorientiert einzusetzen. Das haben wir nicht zuletzt bei der Ostseeflut im Oktober 2023 gesehen. Darum will ich jetzt und hier die Gelegenheit nutzen, den vielen tausend Helferinnen und Helfern zu danken, die sich in den Einheiten des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein engagieren. Danke für Ihren, danke für euren Einsatz! (Beifall ganzes Haus)
Annabell Krämer
Für die Fraktion des SSW erteile ich nun der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! 2014 wurde eine Änderung des schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetzes vorgenommen. Auch der SSW hat damals in Regierungsbeteiligung eine Vielzahl von Änderungen mit beschlossen. Unter anderem ging es darum, bis zum Alter von 67 Jahren in der aktiven Wehr bleiben zu können, eine Regelung, die unserer Wahrnehmung nach sehr gut aufgenommen wurde. Daher haben wir generell Sympathien für den Vorschlag der FDP, diese Regelungen nun auch auf alle Bereiche des Katastrophenschutzes auszuweiten. Als Gesellschaft in Deutschland werden wir immer älter, lag der bundesweite Altersdurchschnitt in den 90er-Jahren noch bei 39 Jahren, so lag er 2021 schon bei 45 Jahren, und die Lebenserwartung wird nach den aktuellen Prognosen in den nächsten Jahrzehnten weiter steigen. Damit verschieben sich auch andere Altersgrenzen. Auch eine andere Thematik spielt in diese Frage mit hinein: Mit der Rentenreform von 2007 wurde die Rente mit 67 beschlossen und damit eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Da liegt es nahe, im Ehrenamt ähnliche Regelungen zu finden. Klar ist natürlich, dass die Diensttauglichkeit unabhängig vom Alter immer gewährleistet sein muss und die gleichen notwendigen Qualifizierungen für alle gelten. Aus Sicht des SSW spricht nichts gegen den Antrag der FDP, im Gegenteil, wir finden es auch mit Blick auf die neuen jungen Menschen, die im Moment sehr viel in den Katastrophenschutzbereich hineingehen, die sich engagieren, sinnvoll, die Altersgrenze anzuheben, um ihnen zu ermöglichen, vom Er- (Sybilla Nitsch) fahrungsschatz ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen zu profitieren. Wir können aber auch den Ansatz der Koalitionsfraktionen verstehen, dass die Träger des Katastrophenschutzes allgemein eine andere Altersobergrenze für den aktiven Dienst festsetzen sollen können, denn sicherlich sind die Dienste in ihren Anforderungen und Ausgestaltungen in den Einsatzbereichen sehr verschieden. Ich freue mich auf das Anhörungsverfahren, um im Ausschuss von unseren Katastrophenschutzorganisationen zu hören, was sie von dem Antrag halten oder ob es noch andere Sachverhalte gibt, die sich im gleichen Atemzug regeln ließen. Aus kürzlich zurückliegenden Telefonaten habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Katastrophenschutzorganisationen hinter dem Vorschlag stehen, und aus Gesprächen mit Freiwilligen in den Nordkreisen weiß ich, dass sich viele Menschen über den Vorschlag freuen und sagen: Wenn ich in Rente gegangen bin, will ich noch einmal richtig loslegen, die Möglichkeit haben, meine zeitlichen Kapazitäten anders zu organisieren, und die Aussicht darauf haben, länger aktiv zu bleiben. Wir als SSW bleiben dem Vorhaben gegenüber daher sehr aufgeschlossen und freuen uns auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Annabell Krämer
In Vertretung für die Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine SütterlinWaack, erteile ich nun das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle erinnern uns nur allzu gut an die Jahrhundertflut an unserer Ostseeküste im Oktober 2023. Heute, nur anderthalb Jahre später, sprechen wir darüber, dass der Regen ausbleibt. Die Realität des Klimawandels ist längst bei uns angekommen. Ja, wir stellen unseren Bevölkerungsschutz breiter und besser auf. Denn Hochwasserlagen, Dürreperioden, aber auch großflächige Stromausfälle und andere Großschadensereignisse sind wahrscheinlicher geworden. Wir alle wissen: Wenn es darauf ankommt, muss Hilfe schnell, zuverlässig und professionell geleistet werden. Deswegen brauchen wir im Katastrophenschutz Menschen, auf die wir uns verlassen können, Menschen, die gut ausgebildet, vorbereitet und bereit sind, für andere einzustehen, auch und gerade dann, wenn es schwierig wird. Für diesen verlässlichen Einsatz sorgen unsere Hilfsorganisationen Tag für Tag. Deshalb möchte auch ich heute im Namen der Landesregierung dem Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk, der DLRG, dem Landesfeuerwehrverband, dem Malteser Hilfsdienst, dem Arbeiter-Samariter-Bund und der Johanniter-UnfallHilfe ausdrücklich danken. (Beifall ganzes Haus) Vor allem – das ist schon erwähnt worden, ich finde es aber wichtig, es noch einmal deutlich zu sagen – gilt der Dank ausdrücklich den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in diesen Organisationen, denn gerade ihr Einsatz kann nicht hoch genug geschätzt werden. Sie sind das Rückgrat unseres Rettungs- und Katastrophenschutzsystems. (Beifall CDU, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Gefahrenabwehr in Krisen- und Katastrophenlagen fußt zu einem großen Teil auf dem Ehrenamt. Allein durch hauptamtliche Kräfte könnte dies nicht sichergestellt werden. Dieses Engagement im Ehrenamt ist wichtig, manchmal sogar lebenswichtig. Schließlich sind sie da, wenn es darauf ankommt. Dabei wissen wir, meine Damen und Herren, dass der Dienst im Katastrophenschutz hohe Anforderungen stellt – körperlich, geistig und mental. Deswegen sieht das geltende Recht derzeit vor, die Mitwirkung in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres enden zu lassen, es sei denn – auch das haben wir schon gehört –, der Träger des Katastrophenschutzdienstes legt eine andere Altersgrenze fest. Diese Flexibilität ist bewusst vorgesehen, und sie ist auch notwendig, denn die Anforderungen unterscheiden sich von Einheit zu Einheit. Auch die körperliche Leistungsfähigkeit ist individuell verschieden. Es wäre also falsch zu sagen: Mit 65 ist automatisch Schluss. – Unser Landesrecht lässt ausdrücklich Raum für Ausnahmen, und das ist gut so, denn viele Menschen im Ehrenamt sind auch über 65 hinaus körperlich fit, engagiert und mit ihrer Erfahrung ein unverzichtbarer Teil der Teams. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sieht vor, die Altersgrenze generell auf 67 Jahre anzuheben, aber gleichzeitig die bestehende Abweichungsmöglichkeit zu streichen. Das würde bedeuten, dass mit Vollendung des 67. Lebensjahres in jedem Fall Schluss wäre, unabhängig davon, wie leistungsfähig die Helfenden sind, wie sehr ihre Erfahrung gebraucht wird und wie sehr sie sich weiterhin einbringen möchten. Deswegen schlagen wir vor, die Altersanhebung auf 67 durchaus zu machen, aber gleichzeitig die Abweichungsmöglichkeiten zu erhalten, denn dann behalten die Rettungs- und Katastrophendienste ihre Flexibilität. Jeder kann dann individuell entscheiden, wie weit er sich noch engagieren will oder ab wann er vielleicht auch sagt: Für mich sollte jetzt Schluss sein. – Ich denke, damit senden wir ein gutes Signal an die vielen Ehrenamtlichen in unserem Land. Es spricht also nichts dagegen, die Regelaltersgrenze im Katastrophenschutz auf 67 Jahre anzuheben – im Gleichlauf mit den brandschutzrechtlichen Regelungen bei der Freiwilligen Feuerwehr – und die Möglichkeit zur Abweichung unbedingt zu erhalten. Denn das, was zählt, ist nicht allein das Alter auf dem Papier, sondern Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Erfahrung, und genau das brauchen wir heute mehr denn je. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
