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Beate Raudies

SPD 21.05.2025 Sitzungen 20/87

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte gern auf unsere Anträge eingehen und noch einmal ein paar Punkte herausarbeiten. In der Tat würde auch ich mich freuen, wenn die Frau Finanzministerin, nach dem, was wir hier klargestellt haben, noch einmal in die Debatte reinginge, Herr Kollege Koch. Erstens. Der Haushalt 2025 – das ist das laufende Jahr – konnte nur durch einen Notkredit ausgeglichen werden, und deswegen braucht es für das Jahr 2025 einen Tilgungsplan und nicht vielleicht erst im September eine Ablösung. Da war das Verfassungsgericht ganz eindeutig. (Beifall SPD und FDP) (Beate Raudies) Zweitens. Das Landesverfassungsgericht hat klar definiert, unter welchen Bedingungen Notkredite überhaupt aufgenommen werden dürfen. Frau Ministerin, Sie haben selber darauf hingewiesen, dass das Landesverfassungsgericht strengere Bedingungen setzt als das Bundesverfassungsgericht. Deswegen müssen Sie jetzt prüfen, ob der Notkreditbeschluss für den Haushalt 2025 und die Veranschlagung im Haushaltsplan den Anforderungen des Landesverfassungsgerichts genügen. Das ist Ihre verfassungsmäßige Aufgabe. Sie haben geschworen, Verfassung und Gesetze zu achten, Frau Ministerin. (Beifall SPD und FDP) Sie dürfen damit nicht warten, bis sich im Haushaltsvollzug ergibt, ob Sie die Kreditermächtigung brauchen oder nicht. (Beifall SPD und FDP) Das, Frau Ministerin, ist eine unzulässige Vermischung von Gesetzgebungsebene und Verwaltungsebene. – Kollege Petersdotter, das Gesetz muss verfassungskonform sein. Es geht nicht darum, ob die Ausführung am Ende verfassungskonform war. (Beifall SPD und FDP – Zurufe CDU) Auch ich halte aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts den Ansatz der Notkredite im Jahr 2025 für verfassungswidrig. Der Herbst ist, je nachdem, ob wir meteorologisch oder kalendarisch gucken, ganz schön weit am Jahresende. Diese Aussage ist verfassungsrechtlich nichts wert, Frau Ministerin. (Beifall SPD und FDP) Deswegen braucht es umgehend den Nachtragshaushalt für 2025 – nicht erst dann, wenn Ihnen aufgrund der Neuregelung der Schuldenbremse andere Möglichkeiten vorliegen. Kollege Petersdotter und Kollege Vogt haben es eben schon zusammen vorgerechnet: 272 Millionen Euro betragen die Notkredite in 2025. Davon haben Sie 136 Millionen schon selber gekürzt: die Zusage an Northvolt für die Förderung, 50 Millionen für die Pensionen, dann ist bei den Zinsen noch ein bisschen etwas übrig und bei den Personalkosten. Also ich glaube, da können Sie die globale Minderausgabe pauschal einfach erhöhen und den Haushalt damit ausgleichen. (Beifall SPD und FDP) Denn ich sage Ihnen an dieser Stelle eines, Frau Ministerin: Im Nachtragshaushalt im Herbst können Sie nicht mehr mit über 200 Millionen Euro globaler Minderausgabe kommen. Da ist das Jahr dann schon zu weit fortgeschritten. (Beifall SPD und FDP) Zum Tilgungsgesetz: Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie absurd die Situation mit dem Tilgungsgesetz ist, zeigt das die Rechnung von Herrn Koch. Mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit hat das nichts zu tun. Die Regierung ist am Zug. Machen Sie endlich was! (Beifall SPD und FDP)

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