Dr. Bernd Buchholz
So ist es! Der aktuelle Zustand ist verfassungswidrig!) – Aktuell ist die Notkreditaufnahme verfassungswidrig, und die darf eben auch nicht erfolgen. Die Notkreditaufnahme erfolgt aber immer erst am Ende des Jahres, immer erst dann, wenn die anderen Mittel nicht genutzt werden können. (Widerspruch SPD und FDP – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Genau deswegen haben wir ja viele Notkredite in den letzten Jahren auch nicht aufgenommen, obwohl wir Kreditermächtigungen im Wert von 6,5 Milliarden Euro hatten. (Zuruf Beate Raudies [SPD] – Serpil Midyatli [SPD]: Aber das wird dann hier beschlossen! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das müssen wir noch einmal anderweitig klären! Da ha- ben wir gerade die Bewerbung! – Christopher Vogt [FDP]: Ja, machen wir anderweitig!) Ich finde zum einen wichtig, dass wir die gemachten Zusagen weiterhin einhalten, die in dem eigentlichen Notkredit für 2025, aber auch 2024 zugesagt wurden. Wenn wir jetzt versuchten, das im laufenden Haushalt durch einen Nachtragshaushalt über Kürzungen zu finanzieren, wäre das ein massives Kürzungspaket, das meiner Auffassung nach an dieser Stelle nicht notwendig und auch nicht gefordert ist. Wichtig ist, dass der Gesamthaushalt insbesondere zum Ende des Jahres ausgeglichen und dann auch verfassungskonform abgeschlossen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU] – Beate Raudies [SPD]: Nein! Der Haushalt – –) Was wir tun werden, ist, dass wir auf der einen Seite eben den Notkredit aus 2024 in Höhe von 492 Millionen Euro tilgen. Hierzu halte ich es für korrekt und richtig, dass die neu geschaffenen, sich jetzt in der Umsetzung befindlichen Möglichkeiten der Bundesregierung dafür genutzt werden. Da wird voraussichtlich etwa 521 Millionen Euro Kreditmöglichkeit für das Land Schleswig-Holstein geschaffen. Das sind dann diese 0,35 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt. Wenn man diese 492 Millionen Euro also in Differenz dazu setzt, dann liegen wir noch bei etwa 29 Millionen Euro. Das Zweite sind die 272 Millionen Euro, die die Kollegin Krämer gerade für das Jahr 2025 angesprochen hat. Zum einen finde ich es richtig, in die Planung jetzt nicht unbedingt die 136 Millionen Euro, die für Northvolt vorgesehen waren, reinzunehmen, weil die Wahrscheinlichkeit gerade relativ überschaubar ist, dass sie in Anspruch genommen werden. Gleichwohl: Wenn Northvolt noch in diesem Jahr so aufgestellt sein sollte, dass sie antragsberechtigt wären, dann stehen wir natürlich weiterhin zu den Zusagen, die wir gemacht haben. Ziehen wir dann noch die 29 Millionen Euro von den 0,35 Prozent der Mittel ab, liegen wir bei etwa 107 Millionen Euro, die dann in dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 dargestellt werden müssen. Ich glaube, dass ein Nachtragshaushalt auch deswegen warten kann, weil wir, wenn schon im Sommer die näheren Details der Gesetzesänderungen auf Bundesebene vorliegen, darauf viel sinnvoller reagieren können. Es wäre doch absurd, wenn wir jetzt Kürzungspakete machten, um zwei Monate später wieder Ausgaben zu beschließen. (Lasse Petersdotter) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Rechtsstaat! – Beate
