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Christian Dirschauer

SSW 21.05.2025 Sitzungen 20/87

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen es, wir haben es gehört, wir haben es in Teilen live erlebt, diejenigen, die vor rund einem Monat vor Ort waren: Das Landesverfassungsgericht hat ein Urteil zur Haushaltsklage von SPD und FDP gefällt. Das Urteil ist eindeutig: Der Landeshaushalt 2024 war nicht verfassungskonform. Die Urteilsbegründung enthält eine eindeutige Verpflichtung zur Rückführung des nichtigen Notkredits. Entsprechend haben wir alle jetzt mehr Klarheit gewonnen. Nun gilt es, damit umzugehen; über den Weg dahin haben wir offensichtlich einen Dissens. Die Finanzministerin hat uns zuletzt bereits, in der letzten Finanzausschusssitzung und heute noch einmal, über den geplanten Fahrplan der Landesregierung informiert. Die Notkredite aus 2024 sollen, weil sie es müssen – noch in diesem Jahr vollständig getilgt werden, und die Notkreditermächtigungen für 2025 werden nicht gezogen. Zum Herbst soll uns ein entsprechender Nachtragshaushalt vorgelegt werden. Wir als SSW finden es grundsätzlich richtig, dass Kredite, zumal Notkredite, so schnell wie möglich getilgt werden. Es ist richtig, sich von Schulden zu befreien. Hier ist es vor dem Hintergrund des Urteils erforderlich. Gleichwohl hat sich der Handlungsdruck deutlich erhöht. Es wird weitere Kredite sowie schmerzhafte Einsparungen geben; das haben wir gehört. Für uns als SSW kommt es hier auf die konkrete Ausgestaltung an. Bei aller Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung dürfen wir nicht den sozialen Zusammenhalt im Land aufs Spiel setzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) vor allem nicht in diesen politisch eh schon schwierigen Zeiten, in denen unsere Demokratie von innen wie von außen bedroht wird. Die Menschen wollen (Christian Dirschauer) und müssen mitgenommen werden bei den weiteren Überlegungen zum Fahrplan, zu Einsparpotenzialen und zu den weiteren Haushaltseckdaten. Politik muss stets verlässlich, transparent und ausgewogen sein. Das ist wichtiger denn je. Wir werden im Folgenden weniger auf die detaillierte Haushaltssystematik schauen – ganz kann ich es nicht umgehen –, sondern eher beleuchten, was das Urteil des Landesverfassungsgerichts sowie der Fahrplan zum Umgang, den wir heute noch einmal gehört haben, für die Bürgerinnen und Bürger, die Menschen in unserem Land konkret bedeutet. Noch einmal ein Rückblick, wenn wir auf den Landeshaushalt 2024 schauen: Wir als SSW haben das Instrument eines Notkredits zu Coronazeiten – die Coronazeit vor 2024 war der Einstieg in die Notkredite – gemeinsam mit allen anderen Fraktionen unterstützt. Seinerzeit wurden Zusagen und Verträge über mehrere Jahre gemacht, um Menschen und Kommunen Planungssicherheit zu geben. Das war ganz wichtig und grundsätzlich sicher richtig. Dafür waren auch Gelder aus Notkrediten eingeplant. War dieses Vorgehen verfassungsgemäß? – Nein, wie wir haben lernen müssen. Daher war der Landeshaushalt 2023 verfassungswidrig. Hier noch einmal der Hinweis – wir haben es gehört –: Es geht um das Jährlichkeits- und Jährigkeitsprinzip. Das wussten wir zum damaligen Zeitpunkt aber alle nicht; es gab kein entsprechendes Urteil. Zu verschiedenen Zeitpunkten haben alle Fraktionen hier im Haus Notkredite und ein solches Vorgehen mitgetragen. Dann kam im November 2023 das allseits bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts – das haben wir heute schon gehört. Auch damals gab es schon Uneinigkeit im Hinblick auf den weiteren Umgang mit einem solchen Urteil und einem entsprechenden Fahrplan. Es kam sehr schnell die Frage und Kritik auf, ob man den letztjährigen Landeshaushalt noch sehr kurzfristig mit einem Nachtragshaushalt hätte heilen können. Dazu haben wir seinerzeit eine Anhörung im Finanzausschuss durchgeführt, und selbst in dieser kleinen Runde von juristischen Experten haben wir verschiedene Auslegungen und Zeitfenster für solch eine Heilung zu hören bekommen. Wir sehen also: Urteile bringen durchaus eine gewisse Sicherheit und einen formalrechtlichen Rahmen für bestimmte Themen und Fragestellungen mit sich, aber selbst nach offiziellen Urteilen gibt es immer noch Fragestellungen, die nicht abschließend geklärt sind. Das wird auch hier und heute deutlich. Bezogen auf das aktuelle Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Landeshaushalt 2024 liegt daher die Vermutung nahe, dass auch diesbezüglich verschiedene Experten gegebenenfalls zu verschiedenen Vorgehensweisen rieten und verschiedene Zeitfenster und Fahrpläne für zulässig hielten, beispielsweise einen Nachtragshaushalt erst zum Herbst und nicht zwingend unverzüglich. Im Hinblick auf die Notkredite für 2024 haben auch wir als SSW mit Ja gestimmt, weil wir die entsprechende Argumentation einer anhaltenden Kombinationsnotlage für insgesamt zulässig gehalten haben – Corona, Ukraine, Sturmflut sind hier die Stichworte; das muss ich nicht weiter ausführen. Grundlage war auch dort eine entsprechende Anhörung im Finanzausschuss. Zudem war wichtig, dass sich die Beantwortung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit an finanzpolitischen Erwägungen bemisst. Kriterium war, ob wir eine unabwendbare Haushaltsnotlage haben, und nicht, ob die eine oder andere Maßnahme zur Bekämpfung der Haushaltsnotlage einem genehm war. Bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen hat der Haushaltsgesetzgeber gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil einen durchaus weiten Ermessensspielraum. Auf die einzelnen Maßnahmen kommt es weniger an, auf die Begründung im Notkreditbeschluss umso mehr. Natürlich können und sollen Gerichtsurteile im Zweifel oder bei Beanstandung weitere Klarheit schaffen. Dies ist nun mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts geschehen. Entsprechend muss – darüber kann man nicht diskutieren – damit rechtskonform umgegangen werden. Noch einmal einen Rückblick in den März 2024. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin den seinerzeitigen Fraktionsvorsitzenden des SSW, Lars Harms: „Wir müssen uns nun wieder auf das Brotund-Butter-Geschäft konzentrieren, weil wir anerkennen müssen, dass der Erhalt der staatlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur ein Wert an sich ist, auf den sich die Menschen verlassen können müssen und wollen. Hier geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und um die Abwendung radikaler Entwicklungen. Politik muss verlässlich, transparent und ausgewogen sein.“ So Lars Harms im März 2024. (Christian Dirschauer) Bei dieser Linie bleiben wir als SSW auch heute, natürlich. Schleswig-Holstein ist leider wieder Haushaltskonsolidierungsland. Wir müssen sparen. Das muss man anerkennen: Einsparungen sind notwendig. Darauf schwören wir uns schon seit Längerem ein, und irgendwann kommt der Zahltag, wenn man das so formulieren darf. Allein in diesem Jahr müssen wir – Stand jetzt – rund 248 Millionen Euro einsparen, und das alles ohne Mehrbedarfe aus dem Bereich der Eingliederungshilfe, die noch nicht beziffert wurden. Es stellt sich die Frage: Wo? Der SSW hat immer gesagt: Wir sind bereit zur konstruktiven Mitarbeit, und wir müssen uns vieles anschauen, ganz gewiss, aber Kürzungen oder gar radikale Kahlschläge in den Bereichen Bildung und Soziales können und wollen wir uns nicht leisten und der Gesellschaft nicht zumuten. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Allein schon, weil die Folgekosten noch viel höher wären und die Politik in ihrer ureigensten Aufgabe versagen würde, nämlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu organisieren und die Sorgen und Probleme der Menschen ernst zu nehmen und Lösungen zu finden. Was bedeutet der Fahrplan der Landesregierung für den Landeshaushalt 2025 konkret für SchleswigHolstein? – Wir müssen vor allen Dingen achtsam sein und alle daran mitarbeiten, dass es künftig nicht zu sozial kalten Haushalten kommt, die wir uns in diesem Haus hoffentlich alle nicht wünschen. Der Vorschlag zur Aufteilung des 100-MilliardenEuro-Pakets für die Länder liegt auf dem Tisch und soll Anfang Juni 2025 beraten werden. Zudem soll noch vor der Sommerpause das Ausführungsgesetz zur Grundgesetzänderung auf Bundesebene vorliegen und im Herbst beschlossen werden. Weitere Verhandlungsbrocken sind an der Stelle: Aufteilung der Mittel in Schleswig-Holstein zwischen Land und Kommunen, Einsparungsliste für den Landeshaushalt wie eben erwähnt und die Frage, ob ein Nachtragshaushalt im Herbst oder unverzüglich, vor der Sommerpause vorgelegt werden soll. Mit dem aktuell auf dem Tisch liegenden Aufteilungsvorschlag seitens der Jahreskonferenz der Landesfinanzminister nach dem aktualisierten Königsteiner Schlüssel würde Schleswig-Holstein insgesamt einen ganz guten Schnitt machen. Es spränge etwas mehr Geld dabei heraus als zunächst erwartet: 3,46 Milliarden Euro statt 3,4 Milliarden Euro, das klingt viel, aber diese Mittel werden über die nächsten zwölf Jahre gestreckt – das gehört zur Wahrheit – und zu einem noch zu definierenden Anteil an die Kommunen weitergereicht. Der erweiterte Kreditaufnahmerahmen von jährlich bis zu 521 Millionen Euro ist zudem kein reguläres Mehr – das muss man ehrlicherweise sagen – denn es ist ein Schuldenmehr, das wir zwar brauchen, aber es bleibt ein Schuldenmehr. Natürlich hilft jeder zusätzliche Euro erst einmal, aber angesichts des enormen Sanierungsstaus und Nachholbedarfs in sämtlichen Bereichen müssen wir sehen, ob es für viele Kommunen und das Land nicht im Zweifel doch nur ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein wird. Dennoch will ich an dieser Stelle nicht zu sehr meckern. Der Bund hat die Gelder genehmigt, das ist richtig und gut so. Nun geht es um eine schnelle Umsetzung. Das Geld muss wortwörtlich in die Straßen, die Schienen, die Häfen, den Küstenschutz, die Schulen, die Kitas und vor allen Dingen die Grenzregion und die strukturschwache Westküste gehen; diese beiden Bereiche dürfen wir nicht vergessen. Wichtig ist – das habe ich bereits im Rahmen der Debatte zur letzten Regierungserklärung hier gesagt –: Wir müssen dafür antragsfit sein, das Land und die Kommunen müssen antragsfit sein, die Planungskapazitäten müssen vorhanden sein. Das ist ein ganz großer Brocken. Meine Damen und Herren, ein Weiter-so wie bisher kann es nicht geben. Wir sind Haushaltskonsolidierungsland, und eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung lässt sich vor allem durch umfangreichen Bürokratieabbau, echte Digitalisierung und pragmatische und zielgenaue Mittelverausgabung erreichen. Wenn wir uns manches Förderprogramm anschauen, kann man darüber diskutieren. Wir werden demnächst über die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der FDP diskutieren; ich freue mich darauf. Rasenmäherkürzungen in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur und Sport helfen nicht. Davon rate ich vorsorglich schon einmal ab. Wir als SSW werden die künftigen Haushaltsentwürfe wie immer vor allem auf ihre sozialen und gesellschaftlichen, aber auch ihre finanzrechtlichen Auswirkungen prüfen und genauso unserer skandinavischen Tradition treu bleiben, dass wir stets den konstruktiven Austausch mit allen im Parlament vertretenen Parteien suchen und gute Beratungsgespräche anbieten. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU])

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