Christopher Vogt
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die große Bedeutung des Katastrophenschutzes für die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein muss man hier mittlerweile zum Glück gar nicht mehr so viel sagen. Nach dem Fall der Mauer und dem Ende des Kalten Krieges wurden in diesem wichtigen Bereich leider sehr viele Kapazitäten und Kompetenzen abgebaut. Das war im Rückblick in dieser Form sicherlich fahrlässig. Die Zeiten haben sich bekanntermaßen geändert, und dementsprechend werden beim Katastrophenschutz seit einigen Jahren wieder in erheblichem Maße Kapazitäten aufgebaut. Das ist notwendig und deshalb aus unserer Sicht völlig richtig. Mein ausdrücklicher Dank geht an dieser Stelle an alle im Katastrophenschutz tätigen Menschen in (Christopher Vogt) Schleswig-Holstein. Neben den rund 50.000 Feuerwehrleuten sind dies weitere rund 10.000 Menschen bei den anderen Organisationen der Blaulichtfamilie. Herzlichen Dank für Ihr Engagement! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das ist alles andere als selbstverständlich. Dieser unverzichtbare Dienst für unsere Gesellschaft verdient Dank, Anerkennung und meines Erachtens noch mehr Unterstützung. Schleswig-Holstein muss den Katastrophenschutz und natürlich den Zivilschutz dringend weiter stärken. Seit der Ahrtal-Katastrophe im Jahr 2021, bei der auch rund 1.400 Ehrenamtliche aus SchleswigHolstein im Einsatz waren, ist zwar schon einiges vorangekommen, aber die bisherigen Maßnahmen reichen offensichtlich bei Weitem noch nicht aus. Es muss nach unserer Auffassung auch auf der gesetzlichen Ebene nachgesteuert werden. Im Katastrophenfall werden im Zweifelsfall alle verfügbaren Einsatzkräfte gebraucht. Erstaunlicherweise dürfen ehrenamtliche, private Katastrophenschutzeinheiten und freiwillige Helfer, die älter als 65 Jahre sind, bisher nicht eingesetzt werden. Dies betrifft zum Beispiel Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser oder die DLRG. Einsatzkräfte öffentlicher Träger hingegen dürfen bereits seit einigen Jahren bis zum vollendeten 67. Lebensjahr im aktiven Dienst bleiben. Das Brandschutzgesetz wurde vor einigen Jahren entsprechend an das allgemeine Rentenalter angepasst. Diese gesetzliche Ungleichbehandlung ist aus der Zeit gefallen, und sie ist nicht mehr zu erklären, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Die Lübecker Nachrichten fragen heute: Wer hat da geschlafen? – Ich sage, es ist mir relativ egal, wer geschlafen hat. Das ist ein Thema, bei dem man einfach sehen muss: Es ist ein konstruktiver Vorschlag aus den Reihen unserer Oppositionsfraktionen, die Altersgrenze im Katastrophenschutz an die sinnvolle Regelung aus dem Brandschutzgesetz anzupassen. Ich glaube, das ist ein konstruktiver Vorschlag, und das ist etwas, wo es etwas nach vorne geht. Deswegen will ich mit Blick auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen darauf hinweisen, dass es natürlich darum geht, eine Möglichkeit zu schaffen. Es soll selbstverständlich niemand gezwungen werden. Für die betreffenden Organisationen, aber auch für die betreffende Altersgruppe entstehen durch unseren Vorschlag neue Chancen. Ich freue mich sehr, dass das DRK und die DLRG unseren Vorschlag heute in den Lübecker Nachrichten ausdrücklich begrüßt haben. Es handelt sich übrigens um eine zahlenmäßig relativ große Altersgruppe. Wir sehen bei den aktuell leider wieder leicht sinkenden Mitgliederzahlen des Landesfeuerwehrverbandes, dass die aus dem aktiven Dienst ausscheidenden sogenannten Babyboomer durchaus eine Lücke reißen. Die Angehörigen dieser Altersgruppe sind in der Regel sehr gut ausgebildet und eben oft noch fit und sehr motiviert. Deshalb sollte man sie weiterhin im Katastrophenschutz aktiv einbinden können, wenn sie dies denn selbst wünschen. Wie gesagt, im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist in den letzten Jahren schon einiges passiert. Das möchte ich ausdrücklich anerkennen. Es muss aber noch mehr getan werden, und es braucht deshalb noch mehr Engagement der Landesregierung und vor allem mehr Tempo auf allen Seiten. Neben einer engen Zusammenarbeit braucht es zum Beispiel mehr klare Vorgaben an die Kommunen. Das Land verfügt über einen sinnvollen 10‑Punkte-Plan. Hiervon wurde schon einiges umgesetzt, aber eben nicht alles. Angekündigte Maßnahmen wie das Kommunikationsportal und den Fonds zur Klimaanpassung gibt es bisher nicht. Im Bereich der Neuerungen, Innovationen und Rettungsdienst wurde seit 2021 nur ein einziges Projekt gefördert. Auch beim Ausbau der Wasserrettung ist bisher zu wenig passiert. Viele weitere Maßnahmen verharren noch in der Planungsphase. Die neu angekündigte Taskforce Zivile Verteidigung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es braucht noch mehr Umsetzung. Wir fordern flächendeckend gut ausgestattete Feuerwehren, personell wie auch technisch hervorragende Rettungsdienste und resiliente Organisationsstrukturen, die all das koordinieren können. (Beifall FDP) Wir machen heute einen konstruktiven Vorschlag, um mit dieser Gesetzesänderung ganz unkompliziert noch mehr Engagement ermöglichen zu können. Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns im Ausschuss sehr schnell einigen werden und dann diese sinnvolle Maßnahme gemeinsam auf den Weg bringen können. Das wäre eine gute Maßnahme, um den Katastrophenschutz mit relativ wenig Aufwand deutlich zu stärken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Christopher Vogt) (Beifall FDP, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD])
