Beate Raudies
Das ist offensichtlich ein Problem!) Dazu gehört übrigens auch, die Anwendung der nationalen und europäischen Fiskalregeln aufeinander abzustimmen. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass die Menschen sehen, dass der Staat handlungsfähig ist. Der Erfolg des Finanzpakets wird letztlich daran gemessen werden, ob wir es schaffen, die zusätzlichen Euros tatsächlich in Straßen, Schienen, Schulen, Krankenhäuser, Klimaschutz, in Beton und Brücken umzusetzen. Was bedeuten all diese Entwicklungen für den Haushalt 2025? – Die Landesregierung wird dem Landtag im Herbst den Entwurf eines Nachtragshaushalts vorlegen. Im Herbst deshalb, weil für den Nachtragshaushalt die noch ausstehende Ausführungsgesetzgebung des Bundes zwingend benötigt wird. Ein Nachtrag noch vor der Sommerpause müsste zum Beispiel mit einer hohen Globalen Mehreinnahme rechnen, also mit einer Art Platzhalter für erwartete zusätzliche Kreditaufnahme. Das verstieße in einer solchen Größenordnung gegen wesentliche Haushaltsgrundsätze und wäre daher wiederum verfassungswidrig. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das hat niemand gefordert! –Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Der gegenwärtige Zustand ist verfassungswidrig! – Unruhe FDP) Denn Einnahmen und Ausgaben gerade in diesem Umfang müssen realitätsnah und realisierbar sein. (Zurufe FDP) Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist eine Obergrenze für Globalpositionen einzuhalten, die nicht größer als zwei bis drei Prozent sein sollte. Das gilt im Übrigen auch für eine Globale Mindereinnahme. Für die Landesregierung steht daher fest, dass wir alles dafür auf den Weg bringen werden, um die Folgen der Nichtigkeit des Notkredits 2024 schnellstmöglich zu beseitigen. Das kann ich Ihnen versichern. Allerdings darf diese Folgenbeseitigung in einer Gesamtbetrachtung nicht ihrerseits verfassungswidrig sein. Das werde ich als Finanzministerin nicht vorschlagen. (Beifall CDU und FDP –Annabell Krämer [FDP]: Das fordert doch niemand!) Wir werden deshalb auch keinen aktualisierten Tilgungsplan für den formal fehlerhaften Tilgungsbeschluss von 2024 vorlegen, sondern den Betrag noch in diesem Jahr vollständig ausgleichen. Damit ist ein Tilgungsbeschluss schlicht überflüssig geworden. (Beifall CDU und FDP) Nichts anderes folgt übrigens aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 15. April 2025. Die haben wir uns wirklich sehr genau angeschaut. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, wir auch!) Meine Damen und Herren, mit dem Nachtragshaushalt 2025 werden wir außerdem die ursprünglich für das aktuelle Haushaltsjahr vorgesehene Notkreditermächtigung durch die neu mögliche reguläre Kreditermächtigung ersetzen. Das ergibt sich daraus, dass Notkredite subsidiär sind. Die Landesregierung hat über diese Konsequenz, also den Wegfall der Voraussetzungen eines Notkredits durch die neue Kreditermächtigung, bereits nach der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse im März informiert. Die für 2025 geplanten Maßnahmen zur Bewältigung der Krisenfolgen – im Haushalt jeweils gekennzeichnet durch Notkreditmaßnahmen – werden daher innerhalb des neuen zulässigen Verschuldungsrahmens finanziert. Bitte lassen Sie uns bei aller notwendigen rechtlichen Diskussion an dieser Stelle nicht aus dem Auge verlieren, dass es diese Krise nach wie vor gibt. Die Maßnahmen werden bis zum Inkrafttreten des Nachtragshaushalts im Rahmen der Gesamtdeckung aus dem laufenden Haushalt finanziert. Auch wenn diese Titel mit „Notkredit“ gekennzeichnet sind, fließen hier keine Notkreditmittel, da eine Inanspruchnahme der Notkreditermächtigung, die dahintersteht, immer erst am Ende eines Jahres relevant wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das sagt nichts zum verfassungswidrigen Zustand!) Es besteht also kein Anlass, diese Titel zu sperren oder auf null zu setzen, weder rechtlich, noch technisch, noch politisch. (Beifall CDU und FDP) Den im Notkredit 2025 vorgesehenen Förderanteil des Landes für Northvolt Drei in Höhe von rund 136 Millionen Euro werden wir im Nachtragshaushalt nicht mehr berücksichtigen, da derzeit nicht abzusehen ist, ob und wann die Voraussetzungen für die Auszahlung dieser Mittel erfüllt ist. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das haben wir schon zur Haushaltsberatung beantragt!) Klar ist: Die Förderzusage bleibt bestehen. Sofern die Mittel benötigt werden, werden wir nachsteuern. Denn die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, eine Batteriezellfabrik in der Region anzusiedeln. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich all diese Punkte für den Haushalt 2025 noch einmal kurz in Zahlen fassen: Rund 191 Millionen Euro beträgt die aktuelle Globale Minderausgabe, dazu kommen 492 Millionen Euro für die Tilgung des Notkredits 2024 und 271 Millionen Euro wegen des Wegfalls der Voraussetzungen für den Notkredit im aktuellen Jahr. Hier sind die genannten 136 Millionen Euro für die Förderung von Northvolt gegenzurechnen, rund 520, 521 Millionen Euro mit der neuen regulären Kreditaufnahme und 50 Millionen Euro durch die Neuberechnung der Versorgungsausgaben. Stand heute bleibt also ein erhöhter Handlungsbedarf in 2025 von rund 248 Millionen Euro. Hierbei sind unter anderem die voraussichtlichen Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe noch nicht berücksichtigt. (Beate Raudies [SPD]: Und Einsparungen bei den Zinsen!) Wir werden also – das sage ich explizit auch in Richtung meiner Kolleginnen und Kollegen in der Regierung – weiter und mehr konsolidieren müssen. Wir werden sparen müssen. Über die notwendigen Anpassungen wird bereits beraten. Wir werden dabei sorgfältig und vorausschauend vorgehen. Ein Rückgriff auf Sondervermögen zur Deckung des Haushalts 2025 ist nicht vorgesehen. Das gilt auch für Fördermittel. Das wird anspruchsvoll, aber ich bin mir sicher, wir werden einen guten Weg finden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu kommen ganz aktuell die Ergebnisse der MaiSteuerschätzung. Wir haben vor allem aufgrund der bundesweiten Steuerrechtsänderung deutlich geringere Steuereinnahmen, aber dank einer vorausschauenden, soliden Haushaltsplanung sind wir als Land auf dieses Ergebnis gut vorbereitet. Nicht jedes Land ist das gewesen. Wir hatten die Mindereinnahmen im Haushalt 2025 eingeplant. Positiv ist außerdem, dass das Land 2025 aufgrund einer Schätzabweichung des Bundes im Ergebnis trotz Einbußen durch die Steuerrechtsänderung sogar relevante Mehreinnahmen verzeichnen kann. Klar ist aber auch, dass die Handlungsbedarfe – Stand – heute in den kommenden Jahren hoch bleiben, wenn sich die Konjunktur nicht bald spürbar erholt. Das macht die Haushaltsplanung nicht einfacher – nicht bei uns im Land und sicher auch nicht bei den Kommunen. Dort sind die Einnahmen aus Gewerbesteuern deutlich mehr zurückgegangen als erwartet. Dabei muss man berücksichtigen, dass diese zwei Jahre nachlaufen. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Land in vielen Punkten finanzpolitisch sehr gut aufgestellt ist. Ich nenne hier nur ein paar Punkte: Wir haben seit 2014 eine erstklassige, systematische Zinssicherungsstrategie, die uns für viele Jahre Planungssicherheit für diese hohe Ausgabenposition gibt. Stand heute sind wir schon bis 2032 abgesichert. Projekte wie die Neukonzeption der Berechnung der Versorgungsausgaben zeigen, dass wir große Posten im Haushalt sorgsam und vorausschauend im Blick haben und die Steine immer wieder umdrehen. Mit IMPULS haben wir seit zehn Jahren ein erprobtes Mittel, um unsere Infrastrukturbedarfe transparent zu erfassen und finanziell vorausschauend zu planen. Meine Damen und Herren, ich vermute, über Sinn und Unsinn der Schuldenbremse, über ihre positive und negative Wirkung, über den Wert von Haushaltsdisziplin, einerseits die Gefahr von immer länger andauernden Investitionsstaus, andererseits über die Frage, was Generationengerechtigkeit eigentlich am Ende bedeutet, werden wir uns noch lange unterhalten. Es liegt eine gewisse Ironie in der Tatsache, dass die Schuldenbremse auf Länderebene nun just zu einem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, an dem eine Krise die nächste jagt: Coronapandemie, Krieg in Europa, Folgen des Klimawandels an unserer eigenen Küste. Nicht, dass das missverstanden wird: Die Schuldenbremse ist richtig und wichtig. Sie gibt Orientierung und Leitplanke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Serpil Midyatli [SPD]: Aber? – Heiterkeit Serpil Midyatli [SPD]) – Aber nach meiner Auffassung haben gerade die Krisen die zentrale Schwäche einer im Prinzip gut gemeinten Regel gezeigt. Krisen und Krisenbewältigung lassen sich leider nicht auf einzelne Haushaltsjahre beschränken. Der Grundsatz der Jährlichkeit und der Jährigkeit scheitert an der Realität. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rixa Kleinschmit [CDU] und Tobias Koch [CDU]) Auch für die hohen Investitionsbedarfe hatte die Schuldenbremse keine Antwort. Insofern bin ich persönlich froh über das Umdenken und gespannt, welche Vorschläge die im Koalitionsvertrag geplante Expertenkommission der neuen Bundesregierung für eine weitere Modernisierung der Schuldenbremse macht. Gleichzeitig ist es meine Aufgabe als Finanzministerin, immer wieder darauf hinzuweisen, dass wir verantwortungsvoll mit unseren Möglichkeiten der Kreditaufnahme umgehen müssen, ganz gleich auf welcher rechtlichen Grundlage. Denn Schulden müssen immer zurückgezahlt werden, und die anfallenden Zinsausgaben belasten unsere künftigen Haushalte zusätzlich. Uns allen muss bewusst sein: Die Grundgesetzänderung löst nicht alle unserer fiskalischen Probleme. Abgewogen investieren und gleichzeitig konsolidieren – das müssen unsere zentralen Maßgaben in der Haushaltspolitik sein, und zwar nicht nur 2025, sondern auch noch in den nächsten Jahren. Meine Damen und Herren, ich habe meine Rede mit einem kurzen Rückblick auf die finanzpolitisch sehr bewegten letzten Monate begonnen. Meine Vermutung ist: Die kommende Zeit wird nicht weniger spannend sein. Die neue Bundesregierung steht vor der Herausforderung, gleich zwei Haushalte, für das aktuelle Jahr und für das Jahr 2026, aufzustellen. Dazu kommen die Ausführungsgesetze zu den Grundgesetzänderungen, die bis zur Sommerpause im Kabinett des Bundes sein sollen – aktuell hörte ich: Anfang Juni. Dazu kommen externe Faktoren wie Zölle, Kriege, politische Instabilität, die unsere Wirtschaft und Finanzmärkte erheblich beeinflussen und die in ihrer Entwicklung auch von den Expertinnen und Experten kaum einschätzbar sind. Wir werden also noch viel gemeinsamen Beratungsbedarf haben, immer mit dem Ziel, Schleswig-Holstein verlässlich, vorausschauend und verantwortungsbewusst aufzustellen. – Vielen Dank.
