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Beate Raudies

SPD 21.05.2025 Sitzungen 20/87

Das war unser Fehler! Wir waren nicht deutlich genug!) Wenn man die jetzt aufgestellten Maßstäbe des Landesverfassungsgerichts zugrunde legt, dann waren auch die gemeinsam beschlossenen Landeshaushalte der Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 allesamt verfassungswidrig, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) allein schon deshalb, weil es auch damals keinen Tilgungsplan gab. Den haben wir erst 2023 im Gesetz geregelt. Trotzdem käme doch niemand deshalb auf die Idee, die damaligen Beschlüsse, die wir alle gemeinsam hier gefasst haben, als vorsätzlichen Verfassungsbruch zu bezeichnen. Wir alle gemeinsam haben damals erstmals von der Ausnahmeregel des Notkredits in der Verfassung Gebrauch gemacht (Zurufe) und haben dieses nach bestem Wissen und Gewissen natürlich im Einklang mit unserer Verfassung versucht zu tun. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gab es dazu vielleicht ein Urteil des Verfassungsgerichts? Haben Sie das völlig ausgeblendet?)

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