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Annabell Krämer

FDP 21.05.2025 Sitzungen 20/87

Ich helfe immer gerne. Wir haben ein Kontrollkonto, das wir wieder ausgleichen müssen. Sie sagten ja selber, dass Sie davon ausgehen, dass Sie zum Jahresende eine neue Verschuldungsmöglichkeit haben. Insofern machen wir das über den nächsten Nachtragshaushalt. – Aha! Wir reden jetzt über 2025. Sie sind nicht verpflichtet – – Sie müssen dafür nur einen Tilgungsplan aufstellen. Das müssen Sie machen, aber es heißt nicht, dass Sie das sofort – – Sie schreiben rein, dass Sie das zum Jahresende oder im ersten Quartal des nächsten Jahres machen. Aber Sie müssen 2025 heilen, und das wollen Sie nicht. – Doch. Wenn ich jetzt höre, dass es eigentlich nur ein Missverständnis war und es sich jetzt nur noch um einen klitzekleinen Betrag handelt, dann zeigen Sie doch Größe, indem Sie das Urteil jetzt wirklich mit Demut anerkennen. Dann sagen Sie heute und hier: Liebe Opposition, wir haben euch falsch verstanden, wir heilen das jetzt, wir machen im Juni einen ordnungsgemäßen Nachtragshaushalt. (Beifall FDP) – Liebe Opposition, wir haben das verstanden, wir heilen das in diesem Jahr, wie von Anfang an von uns angekündigt und wie Sie es gerade selber gesagt haben. Wir heilen das in diesem Jahr, und zwar so schnell wie möglich. (Widerspruch Annabell Krämer [FDP]) – Das besprechen wir vielleicht lieber im Ausschuss noch einmal. Ich schlage vor, wir überweisen diesen Antrag der Opposition in den Ausschuss. Man muss schon noch einmal genau hinschauen. Sie sagen, wir können die Konsequenz aus dem Urteil – die sofortige Rückführung des rechtswidrigen Notkredites – jetzt erst einmal ignorieren, das sei ja auf dem Kontrollkonto, das könnten wir in den September schieben. – Da wäre ich mir nicht sicher. (Beate Raudies [SPD]: Das tun Sie doch selbst! – Weitere Zurufe FDP) – Ja, aber es ist ein wesentlicher Unterschied, liebe Kollegin, ob Sie hier einen Nachtragshaushalt beschließen, der nicht alle Aspekte berücksichtigt, die Sie in dem Augenblick berücksichtigen müssten. (Annabell Krämer [FDP]: Es geht um 2025!) Wenn Sie einen Haushalt beschließen, müssen Sie in dem Augenblick alle finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigen, die zu dem Zeitpunkt erkennbar sind, und das ist auch die Notwendigkeit der Rückführung. Das ist ein sehr feiner, technischer, juristischer Punkt, den wir aber klären müssen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Vielleicht sollten Sie sich noch einmal rechtlichen Rat holen!) Ich würde meinen: Ein Nachtragshaushalt ist verfassungswidrig, wenn wir in dem Nachtrag keine Antwort auf die sofortige Rückführung des Notkredits geben. (Christopher Vogt [FDP]: Die jetzige Lage ist verfassungswidrig! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Holen Sie sich rechtlichen Rat!) – Ja, im Endeffekt, liebe Kollegen, führen beide Wege zum exakt identischen Ergebnis. (Zurufe FDP: Nein!) Wir werden bis zum Ende des Jahres den rechtswidrigen Notkredit zurückgeführt haben. Wir werden in diesem Jahr keine Notkredite in Anspruch nehmen. Wir können diese Debatte, was genau der richtige Weg ist, sehr gut im Ausschuss fortsetzen. Dann sind wir gar nicht so weit auseinander. Aber wir machen hier keine Schnellschüsse. Wir versuchen, das Urteil bestmöglich umzusetzen, um nicht wieder in eine verfassungswidrige Situation hineinzulaufen. Die Vorgehensweise, die die Opposition vorschlägt, scheint mir nicht der richtige Weg zu sein, weil wir keine Antwort auf die sofortige Rückführung gäben. Das klären wir gerne noch einmal im Ausschuss. Das wäre unser Angebot. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU – Annabell Krämer [FDP]: Was ist, wenn das Ausführungsgesetz nicht rechtzeitig kommt?)

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