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Sybilla Nitsch

SSW 21.05.2025 Sitzungen 20/87

Geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! 2014 wurde eine Änderung des schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetzes vorgenommen. Auch der SSW hat damals in Regierungsbeteiligung eine Vielzahl von Änderungen mit beschlossen. Unter anderem ging es darum, bis zum Alter von 67 Jahren in der aktiven Wehr bleiben zu können, eine Regelung, die unserer Wahrnehmung nach sehr gut aufgenommen wurde. Daher haben wir generell Sympathien für den Vorschlag der FDP, diese Regelungen nun auch auf alle Bereiche des Katastrophenschutzes auszuweiten. Als Gesellschaft in Deutschland werden wir immer älter, lag der bundesweite Altersdurchschnitt in den 90er-Jahren noch bei 39 Jahren, so lag er 2021 schon bei 45 Jahren, und die Lebenserwartung wird nach den aktuellen Prognosen in den nächsten Jahrzehnten weiter steigen. Damit verschieben sich auch andere Altersgrenzen. Auch eine andere Thematik spielt in diese Frage mit hinein: Mit der Rentenreform von 2007 wurde die Rente mit 67 beschlossen und damit eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Da liegt es nahe, im Ehrenamt ähnliche Regelungen zu finden. Klar ist natürlich, dass die Diensttauglichkeit unabhängig vom Alter immer gewährleistet sein muss und die gleichen notwendigen Qualifizierungen für alle gelten. Aus Sicht des SSW spricht nichts gegen den Antrag der FDP, im Gegenteil, wir finden es auch mit Blick auf die neuen jungen Menschen, die im Moment sehr viel in den Katastrophenschutzbereich hineingehen, die sich engagieren, sinnvoll, die Altersgrenze anzuheben, um ihnen zu ermöglichen, vom Er- (Sybilla Nitsch) fahrungsschatz ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen zu profitieren. Wir können aber auch den Ansatz der Koalitionsfraktionen verstehen, dass die Träger des Katastrophenschutzes allgemein eine andere Altersobergrenze für den aktiven Dienst festsetzen sollen können, denn sicherlich sind die Dienste in ihren Anforderungen und Ausgestaltungen in den Einsatzbereichen sehr verschieden. Ich freue mich auf das Anhörungsverfahren, um im Ausschuss von unseren Katastrophenschutzorganisationen zu hören, was sie von dem Antrag halten oder ob es noch andere Sachverhalte gibt, die sich im gleichen Atemzug regeln ließen. Aus kürzlich zurückliegenden Telefonaten habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Katastrophenschutzorganisationen hinter dem Vorschlag stehen, und aus Gesprächen mit Freiwilligen in den Nordkreisen weiß ich, dass sich viele Menschen über den Vorschlag freuen und sagen: Wenn ich in Rente gegangen bin, will ich noch einmal richtig loslegen, die Möglichkeit haben, meine zeitlichen Kapazitäten anders zu organisieren, und die Aussicht darauf haben, länger aktiv zu bleiben. Wir als SSW bleiben dem Vorhaben gegenüber daher sehr aufgeschlossen und freuen uns auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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