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Beate Raudies

21.05.2025 Sitzungen 20/87

Für die Landesregierung hat der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass im Landtag über die GOT gesprochen wird, erachte ich als richtig. Zur Klarstellung muss aber vorab darauf verwiesen werden, dass wir hier über eine Gebührenordnung in der Zuständigkeit des Bundes sprechen. Im November 2022 wurde die GOT einer umfassenden Novellierung unterzogen. Es war dringend notwendig, die GOT nach 23 Jahren an den aktuellen veterinärmedizinischen Kenntnisstand sowie an die veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Das Ergebnis war die vollständige Überarbeitung der GOT einschließlich der Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen und einer Neubestimmung der einfachen Gebührensätze. Meine Damen und Herren, im Rahmen einer Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss wurden durch Tierhalterverbände einerseits und die Vertreter der tierärztlichen Organisationen sowie eine Vertreterin der Amtstierärztinnen und Tierärzte andererseits sehr unterschiedliche Sichtweisen auf die GOT vertreten. Für Tierhalter und Tierhalterinnen, die tierärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, ergeben sich aufgrund der Gebührenerhöhung für tierärztliche Leistungen zum Teil deutliche Mehrkosten. Gleiches gilt für gewerbliche Tierhaltungsbetriebe. Insbesondere von Pferde- und Heimtierhalterinnen und Heimtierhaltern wird in Teilen Kritik an der teilweise unverhältnismäßig hohen Gebührensteigerung laut. Insbesondere die Anfahrtsgebühr wird hier häufig genannt. Dies gilt für die Nutztierhaltung nur eingeschränkt, weil dort oftmals Betreuungsverträge bestehen und die Kosten einer Anfahrt in der Betreuungspauschale enthalten sind. Sehr geehrte Damen und Herren, die Wahrheit ist: Ja, die Kosten steigen überall. Sie sind auch in den Tierarztpraxen gestiegen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass seit 1999 Betriebs- und Personalkosten auch für die Tierärzteschaft gestiegen sind. Wer eine standardgerechte und moderne Tierarztpraxis führen will, muss zudem in sein Equipment wie Röntgenanlagen, Ultraschall- oder Blutanalysegeräte investieren. Das sind alles Kosten, die unsere Tierärztinnen und Tierärzten tragen müssen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Zahl der Landtierärzte und hier vor allem der Großtierärzte, die unter anderem unsere Nutztiere behandeln, seit Jahren zurückgeht. Ständig wechselnde Bedingungen, weite Wege und körperlich anstrengende Arbeit entwickeln sich zu einer immer größer werdenden Herausforderung. Diesen Fachkräftemangel zu beobachten, macht mir wirklich Sorgen, denn ohne Tierärzte keine Tierhaltung. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt einige berechtigte Kritikpunkte, die bei der Anpassung nicht ausreichend berücksichtigt wurden, aber Tiermedizin ist kostenintensiv und Tierärzte leisten eine wertvolle Arbeit. Frau Abgeordnete Redmann, die Tierarztversicherungen gibt es heute bereits, aber die sind wirklich derart teuer, dass es für den Heimtierhalter in den seltensten Fällen sinnvoll ist, so etwas abzuschließen. Gleichzeitig geht es um Vertrauen zwischen Tierhaltern und Tierärzten. Die Lösung für mich liegt daher in der Schaffung eines Gleichgewichtes zwischen angemessener Vergütung für Tierärzte und tragbaren Kosten für die Tierbesitzer. Eine kurzfristig anberaumte Evaluierung halte ich unter Berücksichtigung dieser Aspekte für zwingend erforderlich. Dieses werde ich dem neuen Bundesminister sehr zeitnah antragen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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