Tobias Koch
Nein, ich möchte den Gedanken an dieser Stelle gerne zu Ende führen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist ignorant ohne Ende! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Das Gleiche gilt für die Entscheidung zum Haushalt 2024, denn mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten wir auch dort eine völlig neue Lage. (Christopher Vogt [FDP]: Eben! Eben!) – Genau! Wir mussten wieder schauen, wie sich diese Spielregeln auf die neue Beschlusslage auswirken. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie haben sich an die Spielregeln, die wir aufgestellt haben, nicht gehalten, und zwar bewusst nicht! – Zuruf Annabell Krämer [FDP] – Weitere Zurufe) – Das ist Ihre Unterstellung, Herr Kollege, und das weise ich zurück: „bewusst nicht“. Wir haben auch im Jahre 2023 nach bestem Wissen und Gewissen versucht, innerhalb von wenigen Wochen die Rückschlüsse aus diesem Urteil zu ziehen und daraus einen verfassungskonformen Haushalt zu beschließen. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Es gilt nach wie vor, dass ich meinen Gedanken gern zu Ende führen möchte, Frau Kollegin Krämer. – Deshalb weise ich diese Unterstellung zurück. Wir haben auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts innerhalb von wenigen Wochen reagieren müssen. Das hat eine ganz neue Lage geschaffen. Mit dem eingeführten Jährlichkeitsgrund- (Tobias Koch) satz hat es nachträglich die Spielregeln verändert. Darauf mussten wir reagieren. Das haben wir nach bestem Wissen und Gewissen getan. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Dabei ist es nach dem jetzigen Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht ausreichend gelungen, die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt in ihrer Gesamtheit zu begründen. Das Gericht hat beanstandet, dass der Tilgungsplan für die Notkredittranche des Jahres 2024 fehlt. Aus diesen Versäumnissen jetzt aber einen vorsätzlichen Verfassungsbruch abzuleiten, das geht eindeutig zu weit. (Beate Raudies [SPD]: Sie waren schon bei Bewusstsein, als Sie abgestimmt haben, oder?) Bei aller Freude der Opposition über den Erfolg ihrer Klage sollten wir uns als Demokraten nicht dazu hinreißen lassen, uns gegenseitig die Verfassungstreue abzusprechen. (Christopher Vogt [FDP]: Wir sprechen Ihnen doch nicht die Verfassungstreue ab, Herr Kollege!) Dieser Vorwurf rührt an den Grundfesten unseres demokratischen Miteinanders und geht damit weit über eine angemessene Sachdebatte hinaus. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorsätzlich verfassungswidriges Verhalten! – Stellen wir uns einmal vor, wir hätten auch in diesem Landtag rechts- und linksradikale Fraktionen sitzen. Was würden die feixen, wenn wir uns als Demokraten gegenseitig vorsätzlichen Verfassungsbruch unterstellen! – So sollten wir deshalb nicht miteinander umgehen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Davon abgesehen habe ich überhaupt meinen Zweifel, ob sich FDP und SPD über das von ihnen erwirkte Urteil so richtig freuen können. Schauen wir auf die FDP: Mit ihrem kompromisslosen Festhalten an der Schuldenbremse hat die FDP zunächst die Berliner Ampel gesprengt (Lachen FDP und Beate Raudies [SPD] – Beifall Beate Raudies [SPD] – Zuruf: Hat er das gerade gesagt?) und damit leider auch den eigenen Untergang besiegelt. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Was haben Sie denn hier gemacht? – Beate Raudies [SPD]: Niemand kennt die Sünde besser als der Sünder! – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP]) – Ich würde auch diesen Gedanken gerne zu Ende führen, Herr Kollege Vogt. – Indem die FDP auf Bundesebene jegliche Flexibilität mit den bestehenden Schuldenregeln vermissen ließ und auch nicht bereit war, (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) im Bundeshaushalt 2025 die Hilfsgelder für die Ukraine über Notkredite zu finanzieren, was ich für angemessen gehalten hätte (Christopher Vogt [FDP]: Das ist doch Quatsch, Herr Kollege! Jetzt nehmen Sie die Story von Herrn Scholz! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – jetzt beruhigen Sie sich doch mal wieder, Herr Kollege Vogt – , hat die FDP letztendlich die Notwendigkeit für die nun erfolgte Grundgesetzänderung selbst herbeigeführt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wer mit dem BSW koaliert!) Hätte es diese Grundgesetzänderung nicht bereits vor dem Urteil des Landesverfassungsgerichts gegeben, so hätte selbst ich als entschiedener Befürworter der Schuldenbremse sie nach diesem Urteil für zwingend erforderlich gehalten. Denn die Kombination der beiden Urteile von dem Bundesverfassungsgericht mit dem Jährlichkeitsgrundsatz (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das habe ich die ganze Zeit gesagt!) und den Anforderungen des Landesverfassungsgerichts macht die Notkreditregel derartig unflexibel, dass in Krisenzeiten daraus nicht mehr die Möglichkeit besteht, das Funktionieren des Staates zu gewährleisten. (Beifall Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dafür aber hatte die Politik diese Notkreditregel in die Landesverfassung aufgenommen, genau dafür. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wenn das durch die beiden Urteile jetzt konterkariert wird, dann führt an einer Änderung der Schuldenbremse kein Weg mehr vorbei. Im Ergebnis hat also die FDP mit ihrer Klage am Ende genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie eigentlich mit ihrem Antischuldenkurs – den ich ja für richtig (Tobias Koch) halte – bezwecken wollte. Insofern ist es nur ein Pyrrhussieg, den die FDP hier erzielt hat. (Zurufe) Die SPD hingegen hat mit ihrer Klage vor dem Landesverfassungsgericht genau dies versucht, nämlich durch ein neues Urteil eine Änderung der Schuldenbremse zu erzwingen. – Danke für Ihr Nicken, Frau Kollegin Midyatli. Sie wollten mehr Schulden machen, das war Ihr Ziel. (Annabell Krämer [FDP]: Verfechter der Schuldenbremse! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Und was machen Sie jetzt?) Deswegen war es von Anfang an eine paradoxe Situation, dass sich hier zwei sehr ungleiche Kläger zusammengefunden hatten, mit vollkommen unterschiedlichen Zielen. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist auch bei Ihnen so, und das ist bewusst gewählt! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Allerdings hat die SPD ihr Ziel auch ohne dieses Urteil erreicht, nämlich bereits vorher in den Koalitionsverhandlungen. Anstatt dass wir jetzt aber die in Berlin beschlossenen neuen Schuldenregeln nutzen könnten, um in die Zukunft unseres Landes zu investieren, müssen wir diesen neuen Verschuldungsspielraum nutzen (Lachen Beate Raudies [SPD] – Annabell
