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Serpil Midyatli

SPD 21.05.2025 Sitzungen 20/87

Ich würde versuchen, ein bisschen zu unterstützen. Man konnte sehen, dass der Kollege Petersdotter, der Fraktionsvorsitzende der Grünen, der einzige war, der Fehler eingestanden hat, der auch gesagt hat: Das waren Vorschläge und Einschätzungen anderer. – Wir haben unsere Argumentation. Bevor wir Schleswig angerufen haben, sind wir die Argumentation angegangen und haben Ihnen wirklich mehrfach die Hand gereicht. Sich jetzt hier hinzustellen und so zu tun, als hätte man diese Warnung, diese Mahnung nicht gehabt! – Herr Koch, Sie sind hier sehr vollmundig durch die Gegend gestapft. Ich finde, heute wäre ein guter Tag dafür gewesen, ein bisschen mehr Demut zu zeigen. Dann hätten wir in der Debatte und Diskussion vielleicht mittlerweile einen anderen Ton. – Frau Kollegin Midyatli, es ist ein Unterschied: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass unsere Rechtsauffassung nicht die richtige war, dass wir zu falschen Schlussfolgerungen gekommen sind, die bei Gericht nicht Bestand gehabt haben. Das räume ich hier vollumfänglich ein. Wir haben geglaubt, dass das alles korrekt ist. Wir haben diesen Haushalt nach bestem Wissen und Gewissen so aufgestellt. Das hat vor Gericht keinen Bestand gehabt. Wir waren überzeugt: Wir haben einen Tilgungsplan, weil wir sogar ein Tilgungsgesetz aus dem Jahre 2023 haben. – Das Gericht sagt: Nein, das Gesetz aus dem Jahr 2023 kann nicht für 2024 gelten. – Das alles haben wir falsch gemacht. Das räumen wir ein. Was ich aber zurückweise ist, dass wir absichtlich die Verfassung gebrochen hätten, dass wir von vornherein gesagt hätten: Wir beschließen das einfach, weil wir hier eine Zweidrittelmehrheit haben! Wir brechen jetzt die Verfassung, und das ist uns vollkommen egal, wir machen das jetzt einfach! – Dieser Vorwurf kommt immer wieder. (Beifall CDU und FDP –Annabell Krämer [FDP]: 1 Milliarde Euro über die Nachschiebeliste!) Das ist es, was ich zurückweise. Dass wir hier Fehler gemacht haben, dass das vom Gericht einkassiert worden ist, bleibt unbestritten. Das waren unsere Fehler. Das räume ich hier ein. Wenn das zur Klarheit der Debatte beiträgt, sage ich das hier noch einmal in aller Deutlichkeit und mit aller Demut, die wir dem Gerichtsurteil entgegenbringen. (Beifall CDU und FDP) Aber jetzt geht es um die Konsequenzen. Die Konsequenz der Opposition war die Forderung an einen sofortigen Nachtragshaushalt. Sie haben gerade deutlich gemacht, dass die Situation des Jahres 2025 sich allein durch einen sofortigen Nachtragshaushalt korrigieren lasse. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Hören Sie bitte bis zu Ende zu: Wir könnten die Notkrediteinnahme herausnehmen, die 264 Millionen Euro. Wir könnten die Northvolt-Ausgabe herausnehmen. Wir könnten die globale Minderausgabe erhöhen. Wir müssten sie irgendwie auf 270 Millionen Euro erhöhen, hatte die Kollegin Raudies gerade vorgerechnet, weil wir 50 Millionen Euro aus den Pensionen gegenrechnen können. (Annabell Krämer [FDP]: Zinsen aber auch noch!) – Zinsen. So könnten wir einen Nachtragshaushalt 2025 sofort aufstellen. Aber – da frage ich mich, ob die Opposition das Urteil wirklich in der Konsequenz richtig verstanden hat: Was ist dann mit diesem Nachtragshaushalt unsere Antwort auf die sofortige Rückführung des rechtswidrigen, verfassungswidrigen Notkredits in 2024? Welche Antwort geben wir dazu? (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) (Tobias Koch) – Ah, jetzt kommt die Lösung, das ist sehr schön.

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