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Peter Lehnert

21.05.2025 Sitzungen 20/87

Jetzt hat sich für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Schneider noch einmal zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr hiermit das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke für die Möglichkeit, hier noch einmal Stellung zu nehmen. Ich danke für die für mich sehr klärende Debatte. Im Finanzausschuss haben wir uns im Grunde genau mit dem Thema in einer vorweggenommenen Debatte zum Landtag befasst. Es ist aus dem Zusammenhang gerissen, wenn man nur diesen einen Satz zitiert. Zum Notkredit 2025 sage ich gleich einmal etwas vorab: Mir ist erst heute hier und jetzt klar geworden, dass es Ihnen, FDP und SPD, darum geht, dass wir den Notkredit 2025 so zügig wie möglich heilen. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja, was denn sonst?) – Darf ich einmal erklären? In meinem Kopf war der Notkredit 2024, weil wir uns mit dem Ergebnis des Urteils des Landesverfassungsgerichts natürlich intensiv befasst haben. Das war im Kopf, zusätzlich der Notkredit 2025. Deswegen war unsere Planung bisher, einen Nachtrag bezogen auf beide Notkredite zu machen und damit insgesamt eine Heilung in diesem Jahr hinzukriegen. Ich finde, dass wir da eine gute Lösung vorgeschlagen haben, gut gemeint und nicht aufschiebend. Deswegen war das keine Nebelkerze, die ich heute hier werfen wollte, sondern von meinem Ausgangspunkt aus genau so richtig beschrieben. Ausgehend davon habe ich im Finanzausschuss und auch hier und heute in aller Ernsthaftigkeit benannt und erklärt, warum wir einen Nachtrag im Herbst geplant haben. Wenn ich das gedanklich trenne und auf den Notkredit 2025 schaue: Ich habe im Finanzausschuss gesagt: Die Frage der Verfassungswidrigkeit des Notkredits 2025 stellt sich nicht, da wir ihn ja ohnehin heilen werden und ihn ersetzen müssen, weil die neue Kreditmöglichkeit dazu führt, dass wir automatisch in eine Subsidiarität rutschen. – (Ministerin Dr. Silke Schneider) Deswegen habe ich gesagt: Die Frage stellt sich nicht. – Aber natürlich bin ich bereit – mit anderen Augen jetzt –, heute hinzuschauen und sage, dass wir uns den Notkredit noch einmal anders angucken beziehungsweise isoliert betrachten werden, und dass es absolut Sinn macht, einen ersten Nachtrag zu prüfen. So möchte ich das gerne an dieser Stelle deutlich machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und vereinzelt SPD) Für den Notkredit 2024: Den Gedanken des Kontrollkontos haben wir natürlich geprüft. Genau in diesen drei Wochen, bis ich damit an die Öffentlichkeit gegangen bin, haben wir sehr genau überlegt: Wie können wir schnellstmöglich, – ich nehme wieder den Begriff – heilen? Welche Möglichkeiten sind für den Landeshaushalt zumutbar? Was kann ich verantworten, letztlich auch gegenüber den Menschen hier im Land, und wie bleiben wir glaubwürdig? – Das Kontrollkonto scheint nahezuliegen, ist aber nicht passend. Man kann es maximal analog anwenden. Es passt nur für reguläre Kreditaufnahmen, wenn man Anfang des Jahres und Ende des Jahres zusammenpackt und am Ende des Jahres feststellt, dass man einen höheren Kredit aufgenommen hat als man durfte. (Annabell Krämer [FDP]: Haben wir ja!) – Notkredit, aber es ist ein regulärer, struktureller Kredit damit gemeint und nicht der Notkredit. (Annabell Krämer [FDP]: Es ist ja für 2024 kein Notkredit mehr! – Weitere Zurufe SPD) – Okay. Wir nehmen den Gedanken noch einmal mit. Wichtig ist uns nur, dass wir dann nicht getrieben werden, jetzt aber auch mit dem ersten Nachtrag gleich die 492 Millionen Euro zu heilen. Die haben wir im Blick, das können wir aber nicht gleich mit dem ersten Nachtrag heilen. Wenn ich da die Reaktion der Opposition bekomme, dass das genau so gemeint ist – wir können das aufteilen – (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) ist das wunderbar, dann haben wir jetzt einen neuen Plan. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Birgit Herdejürgen [SPD])

Protokoll ↗