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Christopher Vogt

FDP 21.05.2025 Sitzungen 20/87

Denn man tau!) Das gebietet nicht nur der Respekt vor dem obersten Gericht, sondern das ist eines der grundlegenden Prinzipien für das Funktionieren unseres Rechtsstaats (Demonstrativer Beifall FDP) und darüber hinaus auch für das demokratische Miteinander. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Auf den Aspekt des demokratischen Miteinanders komme ich später noch einmal zurück. (Christopher Vogt [FDP]: Was für ein fulminanter Einstieg!) Zunächst möchte ich aber deutlich machen, dass die Umsetzung dieses Urteils für uns absolut selbstverständlich ist. Das steht für uns aus den genannten Gründen ohne jedes Wenn und Aber vollkommen außer Frage. Genau das hat auch die Finanzministerin gerade deutlich gemacht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Der für nichtig erklärte Notkredit des Jahres 2024 in Höhe von 492 Millionen Euro wird schnellstmöglich und vollständig zurückgezahlt. Deshalb braucht es auch keinen überarbeiteten Tilgungsplan, wie von der Opposition gefordert. Denn ein Kredit, der nichtig ist, kann nicht über mehrere Jahre getilgt werden, sondern die vom Gericht beanstandete Kreditaufnahme muss sofort rückgängig gemacht werden. Genau das werden wir tun. Vor dem Hintergrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts, vor allen Dingen aber auch angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Grundgesetzänderung werden wir zudem auch in diesem Haushaltsjahr keinen weiteren Notkredit in Anspruch (Tobias Koch) nehmen. Finanzministerin Silke Schneider hat auch dazu alles Erforderliche gesagt, sodass sich weitere Ausführungen meinerseits an dieser Stelle erübrigen. (Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Schwarz-Grün ist sich in dem Umgang mit diesem Urteil und der Bewältigung der daraus resultierenden Folgen völlig einig (Zuruf Beate Raudies [SPD]) und wird dieses in gewohnter Gelassenheit, in aller Ruhe und gutem Miteinander gemeinsam tun. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Wenn man das immer betonen muss!) – Herr Kollege Vogt, wogegen ich mich aber in aller Deutlichkeit verwehren möchte, und zwar nicht gegenüber dem Gericht, sondern gegenüber den Oppositionsfraktionen und dabei insbesondere der FDP-Fraktion, ist der Vorwurf eines Verfassungsbruchs mit Ansage, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Herr Kollege! – Annabell Krämer [FDP]: Vier Mal! –

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