Wiebke Zweig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einen stürmischen Abend an der Küste vor. Die Ostsee oder die Nordsee drückt gegen die Deiche, der Strom fällt aus, Straßen sind überflutet. Während viele Menschen Schutz suchen, ziehen andere ihre Jacken fester, packen Ausrüstung zusammen und machen sich auf den Weg: freiwillig, unbezahlt, ehrenamtlich. Rund 80.000 Menschen engagieren sich in Schleswig-Holstein im Katastrophenschutz. Bei der Feuerwehr, beim DRK, beim THW, bei den Maltesern, bei der DLRG und vielen anderen. Sie stehen bereit, wenn es brennt, stürmt oder kracht. Sie sind das Rückgrat unserer Sicherheit und ein Schatz, den man nicht mit Gold aufwiegen kann. Sie sind die, die kommen, wenn es brennt – im wahrsten Sinne des Wortes –, und sie verdienen nicht nur unseren Dank, sondern auch gute gesetzliche Rahmenbedingungen. Deshalb reden wir heute zu Recht darüber, wie lange diese Menschen aktiv mitwirken dürfen. Die FDP hat einen Antrag gestellt, die Altersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres anzuheben. Wir als CDU sagen: Dagegen spricht grundsätzlich erst einmal nichts. Wer fit ist, gebraucht wird und bereit ist, weiterhin Verantwortung zu übernehmen, dem sollten wir das ermöglichen. (Beifall CDU, FDP und SSW) Aber uns ist wichtig: Wir müssen dabei aufpassen, dass wir nicht aus Versehen genau das torpedieren, was in Schleswig-Holstein schon verdammt gut funktioniert. Denn der FDP-Antrag berücksichtigt leider einen entscheidenden Punkt nicht. Schon heute können die Hilfsorganisationen in unserem Land von der gesetzlich festgeschriebenen Altersgrenze abweichen. Die aktuelle Regelung erlaubt es, dass der Träger vor Ort entscheidet, ob jemand über das 65. Lebensjahr hinaus im aktiven Dienst bleibt. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Es steht klipp und klar im Landeskatastrophenschutzgesetz Artikel 12 Absatz 2 – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „wenn nicht der Träger des Katastrophenschutzdienstes allgemein ein anderes Ende festlegt“. Ein kurzer Blick über die Landesgrenzen zeigt: Andere Bundesländer haben sehr unterschiedliche Regelungen. Mal ist mit 60 Jahren Schluss, mal mit 67 Jahren. In Schleswig-Holstein liegen wir mit unserer Flexibilität goldrichtig. Eine starre gesetzliche Verlängerung schränkte möglicherweise genau diese Flexibilität ein. Das kann niemand wollen, auch nicht die Hilfsorganisationen selbst. Was heißt das für uns als CDU-Fraktion? – Wir stehen klar hinter dem Ehrenamt und wir sagen: Wer will, wer kann und wer gebraucht wird, soll auch mit 66 oder 67 noch aktiv helfen dürfen. (Beifall CDU) Aber das müssen wir vor Ort entscheiden und nicht aus Kiel per Gesetzbuch, denn wir trauen den Trägern und den Organisationen zu, verantwortungsbewusst zu entscheiden. Das heißt, wir haben bereits jetzt die Flexibilität, individuelle Entscheidungen zu treffen, und wir trauen es unseren Trägern vor Ort zu, verantwortungsvoll zu beurteilen, wer weiterhin mitmachen kann, sei es mit 66 oder auch mit 67 Jahren. Genau diese wichtige Selbstbestimmung droht durch eine starre gesetzliche Änderung verloren zu gehen. (Christopher Vogt [FDP]: Ach komm, hör auf!) Wenn wir die Altersgrenze gesetzlich auf die Vollendung des 67. – – (Christopher Vogt [FDP]: Das meinst du nur so!) – Wir haben dem doch schon zugestimmt, aber es ist okay. – Wenn wir dabei die jetzige Abweichungsmöglichkeit streichen, dann geben wir den Organisationen vor Ort weniger Spielraum, nicht mehr. Das wäre ein klassischer Fall von „gut gemeint, schlecht gemacht“ (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) oder, wie man im Katastrophenschutz sagen würde: ein Einsatzfahrzeug mit voller Besatzung, aber falscher Adresse. Deshalb wird die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag einbringen. Wir unterstützen das Ziel, den Ehrenamtlichen länger die aktive Mitwirkung zu ermöglichen, aber ohne die Flexibilität und die Entscheidungsfreiheit der Träger zu beschneiden, denn genau die brauchen sie, um auf die Realität vor Ort reagieren zu können. Wir wollen keine pauschalen (Wiebke Zweig) Regelungen über den Kopf der Organisation hinweg. Wir wollen Vertrauen, Verantwortung und ein funktionierendes System stärken, nicht schwächen. Ein kleines Beispiel zum Schluss. Ein Sanitäter des ASB, 66 Jahre alt, ehrenamtlich seit Jahrzehnten aktiv, topfit, erfahren und im Team hoch angesehen – heute kann der ASB entscheiden: Wir brauchen ihn weiterhin. – Mit dem FDP-Antrag, so wie er jetzt formuliert ist, könnte genau diese Entscheidungskompetenz eingeschränkt werden. Das wäre ein Rückschritt, kein Fortschritt. Ein Gesetz zu ändern, nur um zu sagen, was ohnehin schon geht, ist wie ein Rettungswagen mit Blaulicht auf einem leeren Feldweg – beeindruckend, aber überflüssig. (Unruhe FDP) Deshalb unser Fazit: Ja zur Anerkennung, Ja zur verlängerten Mitwirkung, aber mit Bedacht, mit Augenmaß und mit Respekt vor der Kompetenz der Hilfsorganisationen. (Christopher Vogt [FDP]: Ach komm, hör auf!) Denn eines ist sicher, ohne das Ehrenamt ist unser Land im Ernstfall hilflos. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist jede Minute Ihrer Arbeit, unabhängig vom Geburtsdatum, unbezahlbar. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
