Beate Raudies
Vielen Dank, Herr Koch. – Ich versuche, es noch einmal klarer zu formulieren. Aus dem Sondervermögen sollen ja zusätzliche Investitionen angeschoben werden, also welche – das war eine Bedingung der Grünen auf Bundesebene, um der Grundgesetzänderung zuzustimmen –, die bis jetzt noch nicht finanziert und noch nicht geplant sind, vor allen Dingen noch nicht geplant? Die Finanzministerin hat im Finanzausschuss erklärt, das Geld, das dann da komme – wir rechnen da, das haben wir gehört, nach Königsteiner Schlüssel über zwölf Jahre mit einem Betrag –, wolle sie in IMPULS stecken und damit die Investitionen finanzieren, von denen wir wissen, dass wir sie sowieso tätigen müssen. Da ist nichts an zusätzlicher Investition drin, und es geht auch nicht schneller. Wie passt das zu Ihrer Aussage, Sie würden jetzt gerne zusätzlich die Bagger rollen lassen? – Also, Frau Kollegin Raudies, das wissen Sie auch: Geld in IMPULS zu stecken, ist für Investitionen. Es geht bei IMPULS nur um das technische Instrument, die Überjährigkeit zu gewährleisten, weil sich nicht alle Investitionen immer in einem Kalenderjahr abwickeln lassen. Deswegen steht aber außer Frage, dass wir das Geld, das wir aus dem Sondervermögen erhalten, entweder sofort verbauen oder in IMPULS stecken werden; dann wird es im nächsten Jahr verbaut. Alles Geld, was aus dem Sondervermögen kommt, fließt in Investitionen, da müssen Sie sich keine Sorgen machen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Zusätzliche Investitionen, Herr Kollege!) (Tobias Koch) Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt, wo wir mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts das Kapitel der Notkredite in Schleswig-Holstein zumindest derzeit erst einmal weitgehend abschließen können, will ich die Gelegenheit nutzen, um die Schlussrechnung aufzumachen. Zu Beginn der Coronapandemie gingen alle Fraktionen hier im Haus davon aus, dass allein zur Bewältigung der Coronapandemie Notkredite in Höhe von 5,5 Milliarden Euro benötigen würden, so gemeinsam beschlossen im Jahre 2020. Später kamen die Notkredite für die Folgen des Ukrainekrieges und die Sturmflut des Jahres 2023 dazu. Die Frage ist: Wie viele Milliarden Schulden bleiben nun von diesen ganzen Notkrediten eigentlich über, die in den letzten fünf Jahren aufgenommen wurden? – Die Antwort lautet: gerade mal eine einzige Milliarde Euro. Und davon haben wir im vergangenen Jahr bereits 30 Millionen Euro getilgt, sodass es jetzt nur noch 986 Millionen Euro sind. Das ist der gesamte Betrag, den das Land an neuen Schulden gemacht hat, um diese drei Krisen mit Notkrediten zu bewältigen. Erinnert man sich einmal an das Ausmaß der dreijährigen Coronapandemie zurück, führt man sich die globalen Folgen des Krieges in der Ukraine vor Augen, und bedenkt man, dass es sich bei der Sturmflut um eine Jahrhundertsturmflut gehandelt hat, dann ist es aus meiner Sicht eine gewaltige Leistung, diese drei Notsituationen mit nur 1 Milliarde Euro an neuen Schulden gemeistert zu haben. Das zeigt, wie solide und verantwortungsvoll wir mit Notkrediten im Landeshaushalt umgegangen sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf SPD) Selbst zusammen mit dem für nichtig erklärten Notkredit des letzten Jahres und mit dem für dieses Jahr ursprünglich geplanten Notkredit hätte die Gesamtsumme am Ende gerade einmal 1,8 Milliarden Euro betragen und damit weniger als ein Drittel dessen, was wir gemeinsam ursprünglich für die Coronapandemie allein erwartet hatten. Sollte also der Eindruck entstanden sein, hier seien Notkredite in gewaltiger Höhe aufgenommen worden und die Regierung hätte durch die Klage der Opposition beim ungebremsten Schuldenmachen gestoppt werden müssen, so ist dieser Eindruck nachweislich falsch. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das ist auch nicht das Ergebnis des Urteils des Landesverfassungsgerichts. (Annabell Krämer [FDP]: Ihr habt doch nur reduziert, weil ihr gewusst habt, es kommt eine Klage!) Das Gericht kommt zu dem Urteil seiner Verfassungswidrigkeit nicht wegen der Höhe der Notkredite, sondern weil nach Auffassung des Gerichtes die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage nicht ausreichend begründet worden sei, die Darlegungspflicht somit nicht erfüllt gewesen sei und außerdem ein Tilgungsplan für das Jahr 2024 gefehlt habe. Ein Urteil über die Höhe der Notkredite ist hiermit explizit nicht verbunden. Ganz im Gegenteil, das Landesverfassungsgericht hat mit den von ihm formulierten Leitsätzen keine inhaltlichen, sondern formale Kriterien entwickelt, die nach seiner Auffassung bei der Aufnahme von Notkrediten eingehalten werden müssen. (Annabell Krämer [FDP]: Das war nur ein Punkt!) Diese, wenn ich so sagen darf, formaljuristische Vorgehensweise des Gerichts wird am Beispiel des fehlenden Tilgungsplanes besonders schön deutlich. Gedankenspiel: Hätte der Landtag zusammen mit dem Haushalt 2024 den Beschluss gefasst, mit der Tilgung des neuen Notkredites im Jahre 2028 zu beginnen und diese Schulden dann im Laufe von 50 Jahren zu tilgen, dann hätte es keinen Grund für eine Beanstandung gegeben, dann hätte ein formal korrekter Tilgungsplan vorgelegen, und das Gericht hätte nichts zu beanstanden gehabt. So ähnlich hat es die Ampel in Berlin gemacht, als sie nach dem Regierungswechsel 2021 die Tilgung der Notkredite erst einmal auf das Jahr 2028 verschoben hat und damit auf einen Zeitpunkt nach dem Ende der Legislaturperiode, für die sie selbst gewählt worden war. Das von uns im Jahr 2023 beschlossene Tilgungsgesetz hat das Landesverfassungsgericht hingegen nicht anerkannt, weil – so die Argumentation – ein Gesetz des Jahres 2023 nicht die Tilgung für die Kredite des Jahres 2024 regeln könne. Diese Logik des Gerichtes ist formal durchaus nachvollziehbar. (Annabell Krämer [FDP]: Haben Sie das Urteil gelesen?) – Ja, habe ich, Frau Kollegin. – In der Sache selbst ist mit dem bestehenden Tilgungsgesetz in Schleswig-Holstein eine weitaus konsequentere Tilgung verbunden als vielerorts anderswo in der Bundesrepublik Deutschland. In Schleswig-Holstein wurden (Tobias Koch) im vergangenen Jahr bereits die ersten 30 Millionen Euro dieser Notkredite getilgt. In diesem Jahr folgt die zweite Tilgungsrate mit weiteren 30 Millionen Euro. Im nächsten Jahr steigt die Tilgung auf 50 Millionen Euro und erhöht sich in den Folgejahren dann jeweils um weitere fünf Prozent. Die Gesamtsumme der aufgenommenen Notkredite von rund 1 Milliarde Euro werden wir in SchleswigHolstein deshalb bereits im Jahre 2038 vollständig zurückgezahlt haben. Wäre der Notkredit in den Jahren 2024 und 2025 hinzugekommen, dann hätte die vollständige Rückzahlung bis 2045 gedauert. Selbst das hätte bedeutet, dass der gesamte von der Opposition beklagte Notkredit innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt gewesen wäre und damit schneller, als die gleichen Parteien es auf Bundesebene in eigener Verantwortung geregelt haben. Deshalb, meine Damen und Herren: Sowohl mit der Höhe der aufgenommenen Notkredite in SchleswigHolstein als auch mit deren konsequente Rückführung sind wir in Schleswig-Holstein auf einem soliden und verantwortungsvollen Kurs. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Linie der soliden Finanzpolitik bleiben wir auch in Zukunft treu, wenn wir trotz neuer Schuldenregeln im Grundgesetz den Weg der Haushaltskonsolidierung fortsetzen und die neuen Kreditspielräume – wir haben das gerade diskutiert – ausschließlich für Investitionen einsetzen. Dabei will ich nicht verhehlen, dass auf diesem Weg noch große finanzielle Herausforderungen vor uns liegen, die nur mit erheblichen Anstrengungen zu meistern sein werden. Die aktuelle Steuerschätzung hilft dabei nicht wirklich weiter. (Beate Raudies [SPD]: Das stimmt!) Die alles überragende Frage dabei ist, ob es der neuen Bundesregierung gelingen wird, für eine wirtschaftliche Trendwende zu sorgen raus aus der Rezession und zurück auf einen wirtschaftlichen Wachstumskurs. Damit steht und fällt die Zukunft aller öffentlichen Haushalte in Deutschland. Meine Damen und Herren, das ist die entscheidende Weichenstellung, auf die es jetzt zuallererst ankommt. Es liegt in unserer aller Verantwortung, den kommenden Generationen eine starke ökonomische Basis zu hinterlassen. Das können wir nur erreichen, wenn wir eine Balance zwischen Sparsamkeit und zukunftsorientierten Investitionen finden. Lassen Sie uns gern gemeinsam daran arbeiten, dass Schleswig-Holstein auch in Zukunft, in den kommenden Jahrzehnten, ein Vorbild für solide und nachhaltige Finanzpolitik bleibt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
