landtag.ltsh.de ↗

Annabell Krämer

FDP 21.05.2025 Sitzungen 20/87

Eine kurze Anmerkung: Der Bund hat aus diesem Grund auch in kurzer Frist noch einen Nachtragshaushalt gemacht. Ich wüsste gerne: Würden Sie das aus heutiger Sicht noch genauso beurteilen? – Ich würde es aus heutiger Sicht noch genauso beurteilen. Der Bund hat einen Nachtragshaushalt gemacht, weil die Kritik am Bundeshaushalt insbesondere war, dass der KTF, also der Klima- und Transformationsfonds, verfassungswidrig war und man ihn aus dem Haushalt herauslösen musste. Das war sozusagen im Prozess sehr viel einfacher zu machen. Wir hatten im November 2023 nicht die Zeit, um bis Ende Dezember 2023 einen Nachtragshaushalt – bei der Art und Weise, wie wir den Notkredit vorher gestrickt haben – angemessen umzusetzen. Deswegen hat man darauf verzichtet. Ich halte den Teil weiterhin für richtig. Aber da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Im März 2024 haben wir den Haushalt für 2024 beschlossen, also mit einer gewissen Verzögerung. Dafür gab es unterschiedliche Gründe. Wir haben aber als Landtag und mit unterschiedlichen Zustimmungen bereits Ende 2023 die Landesregierung beauftragt, die Notkredite inhaltlich nicht zu verändern, also inhaltlich bei den Maßnahmen der Vergangenheit zu bleiben und diese wieder in den Haushaltsentwurf aufzunehmen. Rückblickend lässt sich jetzt sagen: Das war nicht ausreichend begründet. Das ist einer der Kernpunkte, in denen das Landesverfassungsgericht unsere Entscheidung korrigiert und sagt: Das war nicht richtig. – Deswegen muss man sagen, dass wir hier einen Fehler gemacht haben. Ziel war, dass wir die bereits zugesagten Maßnahmen umsetzen. Ziel war, dass die geplanten Maßnahmen erfolgen, und dass wir das machen, was so ein Stück weit ein juristisches Prinzip zu sein scheint: Der Staat hat Geld zu haben und muss dann die Sachen auch machen, von denen er gesagt hat, (Lasse Petersdotter) sie zu machen. Da haben wir in der Frage von Vertrauen in den unterschiedlichen Krisen eine ganz gute Motivlage. So, dann gab es die Klage von SPD und FDP, die meiner Wahrnehmung nach im Wesentlichen zwei Begründungen hatte. Das eine waren die Notkredite im Jahr 2024, und das andere war § 8 Absatz 22 Haushaltsgesetz. Der hat in der Debatte noch keine große Rolle gespielt, deswegen will ich ihn trotzdem einmal kurz erwähnen. In § 8 Absatz 22 Haushaltsgesetz ging es darum, dass die Landesregierung eigenständig Titel einrichten und verändern darf. Das Landesverfassungsgericht sagt, dass das zu weitreichend ist. Deswegen müssen wir das korrigieren. Mit dem Nachtragshaushalt, der erfolgen wird, wird dieser Paragraf, der heute, glaube ich, § 8 Absatz 21 ist, aber den gleichen Regelungsinhalt hat, ersatzlos gestrichen. Künftig wird das nicht mehr über solche Verfahren erfolgen. Ich will aber trotzdem, weil es zur Debatte dazugehört, sagen, dass alle Kreditausgaben, die getätigt wurden, und alle Beschlüsse immer auch durch den Finanzausschuss gegangen sind. Das gehört mit Blick auf die parlamentarische Kontrolle dazu. Trotzdem war es falsch, diesen § 8 Absatz 22 in das Haushaltsgesetz aufzunehmen. Darüber hinaus hat das Landesverfassungsgericht, quasi in einer gewissen Eigenmotivation, den Tilgungsplan kritisiert und hier festgestellt, dass er für das Jahr 2024 nicht ausreicht. Darüber hinaus sieht man, wenn man in das Urteil reingeht: Es haben sich auch noch andere Erkenntnisse eingestellt, beispielsweise, dass das Landesverfassungsgericht lediglich prüft, ob der Gesetzgeber – ich zitiere – „hinreichend dargelegt“ hat, warum es eine bestimmte Maßnahme braucht, oder dass der Gesetzgeber „zumindest näherungsweise die Größenordnung der finanziellen Belastungen“ benennen und „eine begründete Prognose abgeben“ muss. Das ist beim Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2023 ähnlich: Je weiter die Notlage zurückliegt, desto mehr Begründung braucht es und desto größer ist der Begründungshergang. Da haben wir ganz offensichtlich nicht ausreichend begründet. Das ist ein Teil dieser verstärkten Begründung, die uns durchaus bekannt war; deswegen gab es ja für jeden einzelnen Titel unterschiedliche Begründungen, nur eben keine ausreichenden. Damit war der Notkredit 2024 verfassungswidrig, der § 8 Absatz 22 war verfassungswidrig, und der Tilgungsplan war nicht ausreichend dargelegt. Hinzu kommt noch etwas, was Silke Schneider dankenswerterweise im letzten Satz des Urteils aufgefallen ist: die sogenannte Ex-Nunc-Nichtigkeit. Ich wäre darüber ehrlicherweise nicht gestolpert, das liegt aber an der fehlenden juristischen Ausbildung. Die Ex-Nunc-Nichtigkeit besagt rückblickend, dass die Dinge quasi nichtig waren. Das ist der Teil, den viele von uns, glaube ich, vorher nicht erwartet haben: dass man den Notkredit von 2024 sogar zurückzahlen muss. Zumindest ist das für die meisten von uns überraschend gekommen, denn das hat es in der Vergangenheit, in den anderen Urteilen und auch beim Bundesverfassungsgerichtsurteil, so nicht gegeben, dass Mittel wieder zurückgezahlt werden müssen. Das Landesverfassungsgericht bezieht sich dabei auf einen Vorgang 2005 in Sachsen-Anhalt oder so, wo es etwas Ähnliches bei einer Kreditaufnahme gegeben hat. Aber das macht natürlich einen Riesenunterschied, auf den ich gleich noch zu sprechen komme. Zusammenfassend lässt sich an der Stelle schon einmal sagen: Wir haben die Möglichkeiten der Schuldenbremse als Koalition falsch eingeschätzt, und aus dieser Fehleinschätzung werden wir lernen müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marion Schiefer [CDU] und Rixa Kleinschmit [CDU]) Jetzt gibt es unterschiedliche Aufgaben. Wie gesagt werden wir den § 8 – jetzt: – Absatz 21 Haushaltsgesetz streichen. Beim Tilgungsplan teile ich die Einschätzung der Finanzministerin und des Kollegen Koch, dass wir, wenn wir 2024 und 2025 keine Notkredite haben, (Beate Raudies [SPD]: Haben Sie nicht?) für diese beiden Jahre auch keinen Tilgungsplan brauchen werden. Das Tilgungsgesetz, das sich auf die Jahre zuvor bezieht, erfüllt vollumfänglich, was das Landesverfassungsgericht uns aufgibt, nämlich dass wir einen Tilgungsbeginn definieren, einen Tilgungsrhythmus definieren und die Tilgungshöhen definieren. Genau deswegen haben wir bereits im Jahr 2024 30 Millionen Euro getilgt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Kommen wir zur Kontroverse. Die Kontroverse ist, dass die SPD und die FDP uns jetzt dazu auffordern, unverzüglich einen Nachtragshaushalt zu machen, in dem wir die volle Summe – also sagen wir einmal die vollen 764 Millionen Euro – unverzüglich anders finanzieren und in der Finanzierung anders darstellen. (Lasse Petersdotter) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hat keiner gesagt!) – So habe ich zumindest die Debatte verstanden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein! – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Ich freue mich über eine – –

Alle Reden von Annabell Krämer Protokoll ↗