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Annabell Krämer

FDP 21.05.2025 Sitzungen 20/87

Sie sprachen gerade das Prinzip der Jährigkeit an. Daraus resultierte ja auch, dass Notkreditermächtigungen nicht überjährig bestehen bleiben. Erinnern Sie sich an das Jahr 2023, nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes, als hier im Hohen Hause aus diesem Grund erneut die Notlage beschlossen wurde und ich vehement darauf hingewiesen habe, dass die Verfassungswidrigkeit nicht ohne Nachtragshaushalt geheilt ist, da man aus diesem Grund neue Kreditermächtigungen braucht? (Zuruf: Das hast du, ja!) – Ich erinnere mich an viel Kritik von Ihnen, und die wird mit Sicherheit dabei gewesen sein. Dem will ich gar nicht widersprechen. Worauf Sie jetzt hinaus wollen, ist, dass Sie der Auffassung waren, dass man bereits im November 2023 einen Nachtragshaushalt hätte machen sollen. (Annabell Krämer [FDP]: Müssen!) Unserer Meinung nach war es nicht so, dass man das hätte machen müssen, weil das ein Zeitraum von wenigen Wochen war. Wir hatten ja Ende Dezember das Ende des Haushaltsjahres 2023, und es gab am 19. November 2023 das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das war ein sehr, sehr kurzer Zeitraum, bei dem wir in der Abwägung zu der Entscheidung kamen, dass ein Nachtragshaushalt nicht notwendig ist.

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