Serpil Midyatli
Straßenstriche!) – Landstriche, wollte ich sagen. (Heiterkeit) – Wow! Aber schön, wem es hier als erstes aufgefallen ist. (Anhaltende Unruhe) Mein Geschichtslehrer hat einmal gesagt: Ich soll in die Politik gehen, ich kann immerhin noch rot werden. (Heiterkeit) Insofern – man merkt es vielleicht. Das Zweite ist – beim Landesverfassungsgericht –, dass wir hier Begründungsanforderungen haben, die eine besondere Herausforderung für uns darstellen. Da dürfen wir nicht in einen Modus kommen, irgendwann vor den ersten Hilfskräften die Gutachter loszuschicken. Denn es ist nicht immer ganz einfach, in einer Krisensituation, einer herausfordernden und chaotischen Angelegenheit, tatsächlich zügig zu wissen: Wie viel Geld braucht es jetzt eigentlich ganz konkret? Die Anwendbarkeit der Schuldenbremse ist eben sehr stark eingeschränkt. Deswegen braucht es eine Reform, die von vielen gerade diskutiert wird – auch vom Ministerpräsidenten mit diskutiert wird. Ich bin sehr dankbar, dass er immer wieder auch öffentlich darauf hinweist, dass wir noch in diesem Jahr, darüber reden müssen. Das ist notwendig, denn wir haben alle ein Interesse daran, dass es gewisse Schuldenregeln gibt. Dann müssen sie aber auch anwendbar sein. Wir dürfen nicht so naiv sein, zu glauben, dass es in den nächsten Jahren keine Krisensituationen geben wird und mit den Verschuldungsmöglichkeiten der Bundesregierung jetzt definitiv alles erledigt ist. Wir können immer noch unvorhergesehene Notsituationen erleben, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und sehr große Finanzauswirkungen haben. Schauen wir in dem Zusammenhang einmal auf die Bilanz der Verschuldung der letzten fünf Jahre; der Kollege Koch ist schon ein Stück weit darauf eingegangen. In den Jahren 2020 bis 2022 hat der Landtag Notkreditermächtigungen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro beschlossen – in unterschiedlichen Konstellationen, aber das ist quasi, was der Gesetzgeber ermöglicht hat. Im Jahr 2020 haben wir bereits etwa 355 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen. Im Jahr 2022 erfolgte eine Sondertilgung. – Ich weiß, Frau Krämer: Sie wollen das nicht als Tilgung sehen, weil man nur eine Ermächtigung nicht in Anspruch genommen hat, aber ich glaube, es ist so leichter verständlich. – Man hat von den 6,5 Milliarden Euro zumindest 3,2 Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen. Im Jahr 2023 hat man fast 1,3 Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen und im Jahr 2024 dann eben noch einmal 624 Millionen Euro. Dazu kommt im Jahr 2024 noch die erste Tranche nach Tilgungsgesetz, die 30 Millionen Euro. So kommen wir also auf eine Gesamtverschuldung dieser finanzpolitisch extrem aufregenden und aufreibenden Zeit von 972 Millionen Euro. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das veranlasst auf der einen Seite die Opposition vielleicht dazu zu sagen: Seht ihr! Ihr habt das Geld gar nicht gebraucht und falsch kalkuliert und zu wenig Prognosen gehabt. – Frau Krämer nickt. – Und auf der anderen Seite würden wir sagen: Seht ihr! Wir gehen verantwortungsbewusst mit dem Geld um, wir wussten, welche Risiken wir damit eingehen, und wir haben auf jeden Euro geguckt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Tobias Koch [CDU]) Aber abschließend lässt sich sagen: Es ist anders ausgegangen, als wir uns vorgenommen und als wir es geplant haben. Das hat das Urteil gezeigt. Wir haben die Möglichkeiten der Schuldenbremse falsch eingeschätzt und müssen aus diesen Fehleinschätzungen lernen. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts werden wir deswegen vollumfänglich und so schnell wie politisch und inhaltlich sinnvoll möglich ist umsetzen. – Vielen Dank. (Lasse Petersdotter) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
