Kristina Herbst
Ich eröffne die 32. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind leider und deswegen nicht anwesend von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Hauke Göttsch, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun und von der Landesregierung Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Weiter im Mutterschutz befindet sich Ministerin Aminata Touré. Wir wünschen Aminata Touré noch einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt (Beifall) und den anderen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend ist von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Eka von Kalben, und nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung haben sich die Abgeordnete Uta Wentzel den ganzen Tag und die Abgeordnete Serpil Midyatli für den Nachmittag abgemeldet. Meine Damen und Herren, die Abgeordnete Karin Prien hat ihr Mandat im Schleswig-Holsteinischen Landtag niedergelegt. Als Nachfolgerin hat der Landeswahlleiter Frau Beate Nielsen festgestellt. Frau Nielsen hat ihr Landtagsmandat am 7. Mai 2025 angenommen. – Frau Kollegin Nielsen, ich bitte Sie, zur Verpflichtung nach vorn zu kommen. Die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben. – Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor und bitte Sie, mir nachzusprechen und Ihre rechte Hand zu heben. (Die Anwesenden erheben sich – Die Abgeordnete wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordnete gewissenhaft zu erfüllen, die Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen, so wahr mir Gott helfe.) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Meine Damen und Herren, Ministerpräsident Daniel Günther hat mir mit Schreiben vom 7. Mai 2025 mitgeteilt, dass Frau Dr. Dorit Stenke mit Wirkung vom 7. Mai 2025 als Nachfolgerin für Karin Prien zur Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur berufen wurde. Nach Artikel 35 Absatz 2 der Landesverfassung hat die Landesministerin im Anschluss an ihre Berufung vor dem Landtag den Eid zu leisten. – Frau Dr. Dorit Stenke, ich bitte Sie, zur Vereidigung nach vorn zu kommen, und die Anwesenden, sich wieder zu erheben. – Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor, und Sie sprechen bitte nach und heben dabei die rechte Hand. (Die Anwesenden erheben sich – Die Ministerin wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre: Ich werde meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seine Freiheit verteidigen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben, so wahr mir Gott helfe.) Herzlichen Glückwunsch! (Anhaltender Beifall – Die Fraktionsvorsitzenden überbringen Glückwünsche und Blumen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich möchte ich heute zum ersten Mal auf der Regierungsbank Herrn Dr. Olaf Tauras als neuen Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Gesundheit und Frau Susanne Henckel als neue Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus begrüßen. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 13, 15, 43 bis 45, 47, 49 bis 51 und 54 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte16, 46, 48 und 53. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 1, 34 und 35 – Regierungserklärung mit Anträgen zum Urteil des Landesverfassungsgerichts –, 24 und 52 – Antrag zur „Überlastung von Strafjustiz und Justizvollzug“ sowie „Bericht über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten“ –, 25, 26 und 36 – Anträge zu „Abordnung Plus“, „Lehrkräftebildung (Präsidentin Kristina Herbst) weiterentwickeln“ und „Duales Lehramtsstudium“ – sowie die Tagesordnungspunkte 30, 37 und 38 – Anträge zu „Neustart in der Bildungspolitik“, „Verlässliche Planbarkeit beim Ganztag“ und „Gewaltvorfälle sicher erfassen“. Zu Tagesordnungspunkt 15 – „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes“ – ist vorgesehen, die erste und zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen. Der Bildungsausschuss kommt hierfür heute in der Mittagspause zusammen. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 32. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 13 Uhr tagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne: unsere ehemaligen Abgeordneten Günter Neugebauer und Maren Kruse (Beifall) und Mitglieder des Sozialverbands Deutschland aus dem Ortsverband Horstedt. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 1, 34 und 35 auf: Gemeinsame Beratung a) Regierungserklärung „Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025“ Drucksache 20/3208 b) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Tilgungsgesetz unverzüglich anpassen Antrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 20/3190 c) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen Antrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 20/3191 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile nun der Finanzministerin, Dr. Silke Schneider, das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vorab möchte ich mich dafür entschuldigen, dass der Entwurf der Regierungserklärung gestern Abend nicht auch an die Fraktionsvorsitzenden der Opposition gegangen ist. Das war schlichtweg ein Versehen, das haben wir heute Morgen nachgeholt. Die Rahmenbedingungen, unter denen wir derzeit unsere Haushaltspolitik gestalten, sind von außergewöhnlicher Dynamik geprägt. Unsere Wirtschaft befindet sich mittlerweile im dritten Jahr in einer anhaltenden Schwächephase, eine Herausforderung für Bund, Länder und Kommunen, die wir ernst nehmen müssen. Die Konjunkturprognosen bleiben aufgrund geopolitischer Spannungen und globaler Marktverwerfungen äußerst schwierig, wie aktuelle Einschätzungen der Bundesbank, führender Kapitalmarktbanken und des Instituts für Weltwirtschaft bestätigen. Klar ist: Es braucht jetzt kurzfristig Wachstumsimpulse, um den wirtschaftlichen Stillstand zu durchbrechen und neuen Schwung in unsere Volkswirtschaft zu bringen. Zugleich haben sich seit dem Beschluss des Haushalts 2025 die finanzpolitischen Rahmenbedingungen grundlegend verändert: im März mit dem Finanzpaket des Bundes zum Sondervermögen Infrastruktur und der Anpassung der grundgesetzlichen Regelung der Schuldenbremse, im April mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts und vor zwei Wochen mit dem Arbeitsbeginn der neuen Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund halte ich es für wichtig, das Parlament umfassend über diese jüngsten Entwicklungen und die daraus resultierenden Planungen der Landesregierung zum Haushalt 2025 zu informieren. Beginnen wir mit dem, was bei uns im Land passiert ist. Es ist Aufgabe von Verfassungsgerichten, für Rechtsklarheit in verfassungsrechtlich relevanten Fragestellungen zu sorgen und Leitplanken für staatliches Handeln zu schaffen. Genau das ist mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum (Ministerin Dr. Silke Schneider) Haushalt 2024 vom 15. April 2025 erfolgt. Das Gericht hat mit dieser Entscheidung wichtige Klarheit gerade auch in offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Notkrediten geschaffen. Die Ostseesturmflut vom Oktober 2023, die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die Coronapandemie hat das Gericht ausdrücklich als Notlagen im Sinne der Landesverfassung anerkannt. Gleichzeitig hat das Gericht aber sehr strenge Darlegungspflichten für die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage definiert – strenger, als es das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2023 formuliert hat. Auch an die Begründung des sachlichen Zusammenhangs einzelner Maßnahmen mit der Notlage stellt das Verfassungsgericht hohe Anforderungen. Mit der Entscheidung des Gerichts ist der 2024 aufgenommene Notkredit in Höhe von rund 492 Millionen Euro für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden. Aus der Begründung des Urteils folgt, dass die nichtigen Kredite vollständig zurückzuführen sind. Das werden wir selbstverständlich tun, und zwar schnellstmöglich noch in diesem Jahr. Sehr geehrte Damen und Herren, bereits vor dem Urteil des Verfassungsgerichts hat sich die finanzpolitische Ausgangslage durch die Reform der Schuldenbremse und das Sondervermögen für Infrastruktur grundlegend geändert. Der Ministerpräsident hat dazu in der vergangenen Landtagssitzung informiert, und zwar unmittelbar nach den Beschlüssen im Bundestag und Bundesrat. Lassen Sie mich noch einmal wiederholen: Das Finanzpaket des Bundes war eine wegweisende politische Entscheidung, weil es in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit gezielt Impulse für Investitionen, für Wachstum, für Stabilität und für Sicherheit setzt. Es schafft die notwendigen finanziellen Spielräume, um auf die aktuellen Herausforderungen flexibel und nachhaltig reagieren zu können. Seit dem Jahrestreffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder hier in Kiel Anfang Mai wissen wir nun auch, wie diese Mittel verteilt werden sollen. Sowohl die Verteilung der Infrastrukturmittel als auch die Berechnung der neuen Verschuldungsmöglichkeit für die Länder sollen nach dem bewährten Königsteiner Schlüssel erfolgen. Das haben wir als Finanzministerinnen und Finanzminister mit großer Einigkeit empfohlen – das war alles andere als selbstverständlich. Diese gemeinsame Entscheidung war ein echter Erfolg. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für Schleswig-Holstein ist das eine gute Nachricht, denn es bedeutet über zwölf Jahre jährlich Infrastrukturmittel in Höhe von rund 288 Millionen Euro sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen strukturellen jährlichen Kreditaufnahme von rund 221 Millionen Euro. Wir haben auf der FMK außerdem die klare Empfehlung gegeben, dass mit den Mitteln aus dem Sondervermögen Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität auf allen staatlichen Ebenen finanziert werden sollen, also Bund und Länder und Kommunen. Das bedeutet, zusätzlich zum regulären Länderanteil von 100 Milliarden Euro sollten auch die übrigen Mittel in Höhe von 400 Milliarden Euro, die zum Teil in den Klimaund Transformationsfonds fließen, dem Bund wie Ländern und Kommunen zugutekommen. Die Aufgabe, die jetzt vor uns liegt, kennen Sie alle. Jedem und jeder von Ihnen fielen sofort zahlreiche Projekte aus ihren Kreisen, aus ihren Gemeinden ein, in denen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden könnten. Jetzt haben wir die Chance dazu. Aber wir wissen auch: Geld alleine ist nicht alles. Wir brauchen schnelle und unbürokratische Verfahren. Wir brauchen Planungskapazitäten. Dabei dürfen wir natürlich nicht nur an die Infrastruktur des Landes denken. Daher werden mit den Kommunen entsprechende Gespräche so noch im Juni stattfinden. Auch wenn ich die Finanzministerin bin und damit den Blick natürlich vor allem auf den Investitionsbedarf des Landes habe, bin ich mir doch gleichzeitig sicher: Den Menschen in Schleswig-Holstein ist es letzten Endes egal, wer für die Straße, das Krankenhaus, die Schule oder den Deich bei Ihnen vor der Tür zuständig ist, die dringend saniert werden, modernisiert werden müssen. Hauptsache, es wird gemacht. Diese Herausforderung bewältigen wir am Ende nur gemeinsam, Land und Kommunen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist jetzt wichtig, dass die noch fehlenden Ausführungsgesetze des Bundes schnell beschlossen werden, damit die Länder, die Kommunen und die private Wirtschaft Planungssicherheit haben und möglichst zügig in die Umsetzung kommen. Mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil konnte ich dazu am Rande der FMK vergangene Woche bereits sprechen, und ich wünsche ihm ausdrücklich gutes Gelingen für seine Arbeit. Der Bund muss jetzt liefern. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]: Ja! – Zuruf
