Dr. Michael Schunck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas überrascht, deswegen muss ich jetzt ein bisschen improvisieren. Mir war das angebliche Monitoring so nicht bekannt. Nichtsdestotrotz sind auch wir der Meinung, dass wir ein Monitoring an sich benötigen, um die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit und ihrer entsprechenden Serotypen zu überwachen. Nur so können wir uns auf Ausbrüche mit neuen Virusvarianten vorbereiten. Der Antrag der FDP, ein landesweites Monitoring zu Blauzungenkrankheiten einzuführen, um frühzeitig und regional auf etwaige Subtypen reagieren zu können, ist daher im Grundsatz richtig. Das sollte für Schleswig-Holstein auf jeden Fall angeschoben werden. Ein solches Monitoring – das wurde hier jetzt mehrfach dargestellt – gibt es angeblich. Es sollte aber auch bundesweit – besser noch: EU-weit – eingerichtet werden. Ich kann mich meiner Vorrednerin Sandra Redmann anschließen, dass dieses flächendeckende Monitoring für uns nicht erkennbar ist. Gerade die Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass eine Ausbreitung der Blauzungenkrankheit rasant verläuft und nicht vor Länder- und Landesgrenzen haltmacht. Die Epidemie hatte ihren Ursprung in den Niederlanden und erreichte in kürzester Zeit über Niedersachsen Schleswig-Holstein. Wir reden hier also über eine Infektionskrankheit, die länderübergreifend ist. Als Land Schleswig-Holstein hatten wir einen regionalen Vorteil, weil wir einen zeitlichen Puffer hatten, um uns auf das zu erwartende Geschehen vorzubereiten. Es ist richtig, ein verlässliches und praktikables Testverfahren auf den Weg zu bringen, das die Krankheit frühzeitig in ihren verschiedenen Varianten anzeigt. Insofern geht der Antrag der AfD – der FDP, Entschuldigung! – in die richtige Richtung. (Zurufe: Oh!) – Entschuldigung! – Die Erfahrungen des letzten Jahres und die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss haben deutlich gemacht, wie schwierig der Umgang mit der Blauzungenkrankheit ist. Trotz der frühzeitigen Warnung durch das Friedrich-Loeffler-Institut – das hat Frau Rixa Kleinschmit auch schon gesagt –, das ein hohes Übertragungsrisiko für Schafe, Ziegen, Rinder und kamelartige Spezies wie Lamas und Alpakas angezeigt hat, war die Impfwilligkeit bei den jeweiligen Halterinnen und Haltern zu Beginn eher zurückhaltend. Dies hat sich dann aber – Gott sei Dank! – im Laufe des Jahres geändert, und die Impfbereitschaft ist weiter gestiegen. Es hat sich gezeigt, dass die Blauzungenkrankheit gerade bei Schafen von einer hohen Sterberate begleitet wird. Daher waren insbesondere die Schafhalter stark betroffen, teilweise bis zur Existenzgefährdung. Nachweislich hatten aber die geimpften Bestände einen besseren Schutz. Die Impfwilligkeit bei den Rinderhaltern war zu Beginn eher zurückhaltend, weil die Tiere insgesamt robuster auf das Virus reagierten und nur geringe Symptome zeigten. Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass hierbei zwischen Mastbetrieben und reproduzierenden Betrieben zu differenzieren ist. Bei den letztgenannten ist und war die Impfwilligkeit höher, was durchaus honoriert werden sollte. Die anfängliche Impfskepsis ist durchaus darauf zurückzuführen, dass die Impfpräparate nur eine Notzulassung hatten. Mittlerweile sind insgesamt drei Impfstoffe zugelassen. Die Impfung gegen BTV‑3 ist die einzige Maßnahme zur Vermeidung der aktuellen Krankheitsvariante und ihrer entsetzlichen Auswirkungen auf das Tierwohl und das wirtschaftliche Überleben betroffener Tierhalter und Tierhalterinnen. Eine Impfpflicht sollte aus unserer Sicht durchaus in Betracht gezogen werden, (Sandra Redmann [SPD]: Das finde ich auch!) zumindest in den Regionen, in denen die Krankheit ausgebrochen ist. Hier kommt das von der FDP geforderte landesweite Monitoring zum Tragen: Im Fachgespräch wurde deutlich gesagt, dass davon auszugehen ist, dass ein Ausbruch der Krankheit in diesem Jahr früher geschehen könnte. Das sei die Erkenntnis aus den Niederlanden. Jüngst hat auch die Tierärztekammer vor einem früheren und schnelleren Ausbruch bei uns gewarnt. (Zuruf SPD: Stimmt!) Ich hoffe daher, dass unsere Tierhalterinnen und Tierhalter aus den Erfahrungen des letzten Jahres gelernt haben und die Skepsis gegenüber einer Impfprophylaxe abgelegt haben. Nur mit einer hohen Impfrate kann es gelingen, die Krankheit einzudämmen und die Verbreitung des Virus zu unterdrücken. Im Fachgespräch wurde mehrfach der Wunsch geäußert, die Impfung von den Landwirten selbst durchführen zu lassen. Der Kosten- und Zeitfaktor ist maßgeblich für diesen Wunsch. Dieser Wunsch (Dr. Michael Schunck) ist nachvollziehbar: Wir konnten der Debatte zur Tierärztegebührenordnung entnehmen, dass es auch in der Tierärzteschaft einen Fachkräftemangel gibt und die Gebühren für die tierärztliche Behandlung gestiegen sind. Die Blauzungenkrankheit ist aber eine anzeigepflichtige Tierseuche, und sie unterliegt den Regelungen der Tierimpfstoffverordnung. Daher ist die Impfung ausschließlich von Tierärzten durchzuführen. Die Impfung erfolgt subkutan, wofür es aber keiner besonderen Expertise bedarf. An diesem Rad zu drehen und die Impfung den Tierhaltern selbst zu überlassen, scheint zurzeit jedoch eher aussichtslos. Es wäre außerdem mehr als wünschenswert, dass das Land den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten in irgendeiner Form bei der finanziellen Entlastung weiter entgegenkommen würde. Es hat ein Entgegenkommen vonseiten des Landes gegeben, sodass die Pacht auf landeseigenen Flächen, beispielsweise auf dem Deichvorland, für Schafhalter für ein Jahr ausgesetzt wurde. Dies begrüßen wir durchaus. Soweit mir bekannt ist, gibt es aber auch landeseigene Flächen, die von Rindern beweidet werden. Die Rinderhalter wurden aber nicht von der Pacht befreit. Hier muss es aus unserer Sicht auch für rinderhaltende Betriebe ein Entgegenkommen bezüglich der Pacht geben. – Danke. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
