Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem Haushalt 2025 hat die Landesregierung den vierten verfassungswidrigen Haushalt in Folge vorgelegt. Ein Blick zurück: Mit dem Nachtragshaushalt im Dezember 2022 haben Sie – bei einer Auslastung des Haushalts im November des Jahres von gerade einmal 37 Millionen Euro – den damals bestehenden, umgewidmeten Ukraine-Notkredit von 400 Millionen Euro um 1 Milliarde Euro erhöht, und das, obwohl bereits absehbar war, dass der Haushalt 2022 mit einem erheblichen Überschuss abschließen würde. Feststellung der finanziellen Beeinträchtigung der Finanzlage, Begründung und Darlegung des sachlichen Veranlassungszusammenhangs? – Fehlanzeige; stattdessen gleich auch noch ein Vorratsbeschluss für die folgenden Jahre. Bereits dieser Nachtrag war evident verfassungswidrig; wir haben damals sehr massiv darauf hingewiesen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat Ihre Haushaltspraxis der überjährigen Beschlüsse erwartungsgemäß gekippt. Die Konsequenz? – Es gab für den Haushalt 2023 einen rückwirkenden Notlagenbeschluss, jedoch ohne den zwingend erforderlichen Nachtragshaushalt. Was war die Konsequenz? – Es fehlte an politisch legitimierten Kreditermächtigungen. Auch der Haushalt 2023 war somit evident verfassungswidrig. Nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Landtags, sondern auch Ministerin Heinold selbst verwiesen damals auf den eigentlich erforderlichen Nachtragshaushalt. Sie sprach – Sie erinnern sich sicherlich – von einer „faktischen Unmöglichkeit aufgrund der Kürze der Zeit“. Der Bund hingegen hat es noch hinbekommen. Da wir damals noch keine zweite Fraktion für den Weg zum Landesverfassungsgericht an unserer Seite hatten, war das der Landesregierung egal: wo kein Kläger, da kein Richter. Nachdem Sie Ihre Notkreditpolitik 2024 dann aber auf die Spitze getrieben haben, war die SPD dankenswerterweise bereit, mit uns vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Wie wir hörten, war die Nachschiebeliste dafür ausschlaggebend. Seit dem 15. April 2025 haben wir es in SchleswigHolstein schwarz auf weiß: Der Haushalt 2024 ist verfassungswidrig. Das Urteil ist eindeutig: Erstens ist Schwarz-Grün hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage der Darlegungsanforderung nicht gerecht geworden. Zweitens stehen die Maßnahmen vielfach – vielfach! – nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu der vermeintlichen Krise. Also wurde auch inhaltlich kritisiert, Herr Kollege Koch. Zum Teil wurden die Maßnahmen vom Landesverfassungsgericht nicht einmal als plausibel anerkannt. Als ob das nicht genug wäre – wir sagten es hier alle bereits –: Es fehlte drittens auch noch an einem wirksamen Tilgungsplan. Allen Ernstes: Eine größere Klatsche kann man sich vor Gericht nicht holen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Auch der Haushalt 2025 ist evident verfassungswidrig. Wir haben immer und immer wieder mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Haushalte der letzten Jahre verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen stehen. Beim Nachtragshaushalt 2022 und bei den Haushalten 2023, 2024 und 2025 haben wir vehement – ich glaube, Sie alle werden sich daran erinnern – auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Sie haben aber alle meine Bedenken sogar ins Lächerliche gezogen und fröhlich verfassungswidrige Haushalte beschlossen. Anstatt unsere Warnung ernst zu nehmen, hat die Koalition von SchwarzGrün lieber auf Durchzug geschaltet, uns belächelt und zu belehren versucht. Dass diese längst offensichtliche Erkenntnis erst durch ein verfassungsgerichtliches Urteil erzwungen werden musste, ist ein haushaltspolitisches Armutszeugnis. Vorausschauendes, solides und verfas- (Annabell Krämer) sungskonformes Haushalten ist keine Option, meine Damen und Herren, es ist eine Pflicht! Ja, Herr Kollege Koch: Das war Verfassungsbruch mit Ansage. Ich erwähnte gerade den Darlegungszusammenhang, den Bezug zur Krise. Wollen Sie mir wirklich sagen, bei der Sauenhaltung oder beim Radwegebau gab es einen Darlegungszusammenhang, inhaltlich begründet zur Krise? Sie wussten, dass diese Maßnahmen – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es! Und das hat das Gericht auch gesagt: nicht nur formell, sondern auch inhaltlich!) Sie wussten, dass diese Maßnahmen nicht verfassungskonform sind, und insofern war es ein Verfassungsbruch mit Ansage. (Beifall FDP und SPD) Das Schlimme ist: Das Vorgehen im Nachgang zum Urteil schließt nahtlos an die bisherige dreiste Praxis an. Es folgten zwar direkt im Nachgang zum Urteil die großen Demutsbekundungen und Versprechungen in den Presseerklärungen; die Handlungen aber bleiben nach wie vor aus. Wenn der Ministerpräsident erklärt, die Regierung ziehe „ab sofort“ Folgerungen, frage ich mich ernsthaft, welche das sein sollen. Denn gerade nach dieser vollmundigen Ankündigung verwundert es schon sehr, dass die Finanzministerin über einen Monat lang nicht in der Lage ist, einen Erlass herauszugeben, der sicherstellt, dass von einer vom Gericht für nichtig erklärten Norm kein Gebrauch mehr gemacht wird. Über einen Monat! Vielleicht finden Sie die nächsten Monate doch noch einmal Zeit und überprüfen Ihre gesamten Vorschriften auf die Vereinbarung mit der Landesverfassung. Ich kann Ihnen das nur empfehlen. Denn das war ja nicht die einzige Ermächtigungsnorm im Haushaltsgesetz, die das Finanzministerium zur Einrichtung und Änderung von Titeln sowie Haushaltsvermerken berechtigt. Da gibt es noch so einiges, was wir uns genauer angucken werden. Während die Finanzministerin im April 2025 noch verkündet hat, sie werde sorgfältig prüfen, welche Folgerungen das Urteil für den Haushalt 2025 habe, will sie davon heute nichts mehr wissen. Viel schlimmer noch: Für sie spielt es keine Rolle mehr, weil sie aufgrund der neuen Verschuldungsmöglichkeiten über die Grundgesetzänderung komfortabel auf die Inanspruchnahme der Notkredite in 2025 verzichten kann. Ich sage Ihnen das in aller Deutlichkeit: Auch der Haushalt 2025 ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Die Finanzministerin verlautbarte im Finanzausschuss letzte Woche, sie gehe davon aus, dass der Haushalt 2025 verfassungskonform sei. Auf meine Frage, ob man das Urteil des Landesverfassungsgerichts für den Haushalt 2025 einmal durchdekliniert habe – man hatte dafür ja über einen Monat Zeit –, folgte ein: nein. Das Landesverfassungsgericht habe schließlich auch mehrere Monate für das Urteil gebraucht. (Beate Raudies [SPD]: Genau: Das schafften wir noch nicht!) – Die Kollegin Raudies erinnert sich an diese Aussage. – Nein, Frau Ministerin, es tut mir leid, hier machen Sie sich einen zu schlanken Fuß. Aber Sie wissen, ich bin ein hilfsbereiter Mensch, und deshalb unterstütze ich hier immer gern. Fangen wir einmal mit dem ersten Punkt an, die fehlende Darlegung der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage. Jetzt wird es ein bisschen sperrig, denn ich zitiere hierzu Textziffer 150 aus dem Urteil: „Für das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage … heißt das, dass die Überlegungen zu den wesentlichen Elementen der Sachverhaltsermittlung und ‑bewertung nicht nur tatsächlich stattgefunden, sondern auch“ – jetzt kommt das Wesentliche – „in den Beschluss- und Gesetzesmaterialien Niederschlag gefunden haben müssen.“ – Hat es nicht für 2025, analog zu 2024! Textziffer 161 ergänzt: „Der Umstand, dass eine Notlage bereits im vorhergehenden Haushaltsjahr festgestellt wurde, macht eine Begründung in diesem Haushaltsjahr nicht entbehrlich.“ – Frau Ministerin, auch das ist für 2025 analog zu 2024 nicht erfolgt. Es erfolgte keine Begründung. Damit könnten wir jetzt eigentlich schon aufhören. Bereits durch diese beiden Textziffern ist der eindeutige Verfassungsbruch für 2025 belegt. (Beifall FDP) Aber machen wir einfach einmal weiter. Zweitens. Der erforderliche „sachliche Veranlassungszusammenhang“ zwischen Maßnahmen und der vermeintlichen Krise muss gegeben sein. Das hatten wir heute schon mehrfach. Hier empfehle ich exemplarisch Textziffer 171. Ich zitiere: (Annabell Krämer) „Voraussetzung ist also ein konkreter Bezug zwischen der Krise und den durch die notlagenbedingte Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Die … finanzierten Maßnahmen müssen gerade auf die Notlage als Anlass rückführbar und geeignet sein, die Bewältigung und Überwindung der Notlage … zu fördern.“ In Ergänzung Textziffer 181: „Für Investitionen oder Unterstützungen“ –hier sollten Sie gut zuhören, liebe Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen! – „bestimmter Wirtschaftsbereiche“ – da sollte es jetzt klingeln – „sowie für solche Maßnahmen, … die sich … zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat, bedarf es einer besonderen, ausdrücklichen und konkreten Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhanges zur Notlage.“ „Permanente Veränderung“, Wirtschaftszweige: Was finden wir nun im Haushalt 2025 für Ansätze? – Dekarbonisierung der Wirtschaft: 29 Millionen Euro, Technologieprojekte zur Batteriezellenforschung: 4 Millionen Euro, Erwerb von Geräten: 5 Millionen Euro, Ausgaben aufgrund von Werkverträgen: 22 Millionen Euro – übrigens wurden gerade Werkverträge vom Landesverfassungsgericht gerügt –, Wasserstoffstrategie: 12 Millionen Euro und natürlich Northvolt. Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, Textziffer 187, ich zitiere: „Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen … , zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich … zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat. Die nach den … dargelegten Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage liegt insofern nicht vor.“ Das trifft auf alle von mir eben zitierten Punkte aus dem Haushalt 2025 zu, werte Kolleginnen und Kollegen. Diese Landesregierung ignoriert das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Sie wollen unter dem Deckmantel der Gesamtdeckungsfähigkeit des Haushalts die Notkredittitel zudem weiterhin „bebuchen“, und sobald der Bund die Tür zu zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten öffnet, sollen im Haushaltsvollzug die Notkredite gegen die neuen Verschuldungsmöglichkeiten ausgetauscht werden. Sie wollen einfach mal gleitend dahin übergehen. Was dem Fass aber den Boden ausschlägt, ist, dass Sie offenkundig den Verfassungsbruch erst heilen wollen, wenn die neuen Verschuldungsmöglichkeiten mittels Durchführungsgesetz anwendbar sind. Ich sage es noch einmal: Sie ignorieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Im Klartext: Wir haben im aktuellen Haushalt eine Deckungslücke von 272 Millionen Euro. Die Erhöhung einer globalen Minderausgabe stellt eine Verpflichtung für die Landesregierung dar, Einsparungen im laufenden Haushalt vorzunehmen. Das müssten wir ja in der Höhe noch gar nicht, denn es wurde uns bereits gesagt: Northvolt wird nicht möglich; wir haben dieses Jahr geringere Zinsaufwendungen; und wir haben 50 Millionen Euro bei den Pensionsaufwendungen über. – Aber in aller Deutlichkeit möchte ich sagen: Diese Entscheidung über Einsparungen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber, und dieser Beschluss ist durch einen ordentlichen Nachtragshaushalt zu fassen, und das unverzüglich! Sie verschließen die Augen vor der Haushaltsrealität in der Hoffnung, dass der Geldsegen des Bundes alle Probleme lösen wird. Es ist jedoch völlig unklar, wann die Ausführungsgesetze in Kraft treten werden und in welcher Höhe Schleswig-Holstein final davon Gebrauch machen darf. Insofern spielen Sie ein Stück Glücksspiel mit dem Landeshaushalt. Wir erwarten von Schwarz-Grün, dass Sie sich endlich der Verantwortung stellen –, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Schleswig-Holstein braucht verlässliche, rechtssichere und unverzügliche Lösungen. Ziel muss es sein, verfassungswidrige Zustände umgehend abzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen sich schließlich auch tagtäglich an Recht und Gesetz halten. Rechtsstaatlichkeit gilt für uns alle. Wir fordern CDU und Grüne daher auf, das Urteil beim laufenden Haushalt 2025 jetzt vollumfänglich zu berücksichtigen. Der Entwurf für einen Nachtragshaushalt muss unverzüglich, und das heißt noch vor der Sommerpause, vorgelegt werden! (Beifall FDP und SPD) Ich möchte es noch einmal klarstellen, Frau Ministerin, weil Sie in Ihrer Rede davon sprachen, wir würden eine globale Mehreinnahme zum Haushaltsausgleich fordern: Das ist verfassungsrechtlich überhaupt nicht möglich. Keine Seite der Opposition hat dies jemals gefordert. Das brauchen wir jetzt (Annabell Krämer) auch gar nicht. Denn es braucht für die Tilgung der Notkredite für 2024 eigentlich lediglich einen entsprechenden Tilgungsplan im Rahmen der nächsten Finanzplanung. Wir sprachen ja darüber: Das geht über das Kontrollkonto und sonstiges, das brauchen wir jetzt gar nicht anfassen. Im Rahmen der nächsten Finanzplanung – – (Tobias Koch [CDU]: Das muss sofort zurückgezahlt werden!) – Ja, natürlich müssen wir es zurückzahlen, Herr Kollege Koch, aber Sie müssten doch – – (Tobias Koch [CDU]: Nicht im Rahmen der Finanzplanung für die nächsten Jahre, sondern sofort!) – Lesen Sie einfach einmal unsere Verfassung, dann wissen Sie Bescheid! Sofern die Verschuldungsmöglichkeit im Herbst nämlich kommt, Herr Kollege Koch (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Herr Kollege Koch, für Sie! –, können Sie Ihre gewünschte Umschuldung mit einem zweiten Nachtragshaushalt sofort realisieren. Es ist ja nun nicht unüblich – ich erinnere mich ja auch noch an ein paar Jahre –, dass wir drei, vier oder fünf Nachtragshaushalte in einem Jahr aufstellen. Sie brauchen also die beiden Positionen nicht miteinander zu verknüpfen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Fakt ist: Die Notkreditermächtigungen 2025 sind nicht rechtmäßig. Da Sie die Mittel aber weiterhin ausgeben und nur im Haushaltsvollzug nachher über eine andere Verschuldungsmöglichkeit ablösen wollen, besteht unverzüglicher Handlungszwang in Form eines Nachtragshaushalts. – Da freue ich mich, dass Sie nicken, Frau Ministerin. Die Zeit der schwarz-grünen Taschenspielertricks muss ein Ende haben. Sie gefährden hiermit wirklich das Vertrauen in die Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Landesverfassung spielt man nicht. Ja, eine Zweidrittelmehrheit verführt schnell zur Arroganz der Macht. Das haben Sie mit dem Nachtragshaushalt 2022 und den Haushalten 2023, 2024 und 2025 bewiesen. Ich habe damals schon an Ihr Gewissen appelliert – einige von Ihnen werden sich daran erinnern –, zum Teil mit namentlichen Abstimmungen. Heilen Sie den Haushalt 2025 jetzt! Es wird Zeit, dass diese Landesregierung den ersten verfassungskonformen Haushalt vorlegt. – Ich danke Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SPD)
