Beate Raudies
Danke, Frau Präsidentin. – Wenn sich jetzt eine Rentenkommission über die Zukunft der Rente Gedanken macht, könnten wir einmal überlegen, wie wir die Würdigung des Ehrenamts in diesem Bereich mit unterbringen, angefangen beim Katastrophenschutz bis hin zu vielen anderen Organisationen. Ich weiß, dass es dafür bei vielen ehrenamtlichen Organisationen große Unterstützung gibt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Jetzt aber zum Katastrophenschutz. Viel zu selten reden wir über die Männer und Frauen, die ihre Freizeit für unsere Sicherheit geben, die Leib und Leben riskieren, um uns vor Feuer zu retten oder nach einem Unfall zu versorgen, die uns bei Sturmflut sicher ins Trockene bringen und versuchen, unser Eigentum zu schützen, oder die bei einer Bombenentschärfung dafür sorgen, dass in der Not- (Beate Raudies) unterkunft Betten stehen und es etwas zu essen gibt, und noch so vieles mehr leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die Regierung, auch wir als Parlament sind in der Verantwortung, den vielen Ehrenamtlichen immer wieder für ihre Arbeit zu danken und Anerkennung und Wertschätzung auszusprechen. Ich finde es gut, dass wir das heute tun, und ich finde, wir tun das viel zu selten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der vorliegende Gesetzentwurf kann dazu als Anlass dienen. Inhaltlich ist dazu nicht viel zu sagen. Der Vorschlag, die Altersgrenze für Einsätze im Katastrophenschutz und Feuerwehrdienst anzugleichen, ist sachgerecht, und wir unterstützen ihn. Voraussetzung müssen allerdings in jedem Fall die Dienstfähigkeit und die Diensttauglichkeit sein, da kann es keine Ausnahmen geben, egal wie alt die Menschen sind. Dazu werden uns die Träger des Katastrophenschutzes im Ausschuss sicher einiges zu erzählen haben, und dann können wir entscheiden, welches die beste und klügste Lösung ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten den Gesetzentwurf zum Anlass nehmen, uns im Innenund Rechtsausschuss über die Planungen der Landesregierung zur Reform des Brandschutzgesetzes berichten zu lassen. Wenn ich die Innenministerin auf der Landesfeuerwehrversammlung richtig verstanden habe, ist das gerade in Arbeit. Möglicherweise ergeben sich daraus weitere Anpassungsbedarfe, die wir im Verfahren gleich mit erledigen könnten; das wäre sehr praktisch, wenn wir das Gesetz schon einmal auf dem Tisch haben. So hat auch Landesbrandmeister Jörg Nero auf der Landesfeuerwehrversammlung gefordert, die Rolle der Feuerwehr im Bereich des Katastrophenschutzes gesetzlich klarer zu definieren sowie Ausmaß und Umfang der Unterstützung der Feuerwehr für diesen Bereich gesetzlich zu regeln. Auch wenn die Feuerwehr es gewohnt ist, fast alles selbst zu organisieren, sehe ich hier auch den Bund und uns als Land in der Pflicht. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Wehren und alle anderen Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer gut aufgestellt in die Zukunft gehen können. Mit dem Beschluss zur Aussetzung der Schuldenbremse für den Bevölkerungsschutz scheitern diese wichtigen Vorhaben künftig hoffentlich nicht mehr an fehlendem Geld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Land ist beim Katastrophenschutz im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Wir sind in der Lage, schnell und flexibel Ressourcen zu mobilisieren und bedarfsorientiert einzusetzen. Das haben wir nicht zuletzt bei der Ostseeflut im Oktober 2023 gesehen. Darum will ich jetzt und hier die Gelegenheit nutzen, den vielen tausend Helferinnen und Helfern zu danken, die sich in den Einheiten des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein engagieren. Danke für Ihren, danke für euren Einsatz! (Beifall ganzes Haus)
