Dr. Bernd Buchholz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So können wir jetzt nicht einfach in den Ausschuss gehen. Denn, Frau Finanzministerin, es steht etwas im Raum, das Sie hier noch zu klären haben. Deshalb erwarte ich, dass von der Landesregierung hierzu eine Aussage getroffen wird. Mir ist berichtet worden, dass Sie im Finanzausschuss in der letzten Woche erklärt hätten, dass Sie davon ausgingen, dass der Landeshaushalt 2025 verfassungskonform sei. Wenn Sie das erklärt haben, dann steht das allem entgegen, was hier jetzt gerade diskutiert wird. (Zuruf: Ja, genau!) Es würde alle Möglichkeiten für uns etwas vereinfachen – und ich erwarte das von Ihnen –, dass Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen: Sie sehen als Konsequenz des Urteils des Landesverfassungsgerichtes für den Haushalt 2025 jedenfalls einen Korrekturbedarf in Form eines Nachtragshaushalts. Das ist die Erwartung. Diese Erklärung muss es hier geben. Ansonsten müssten wir mit der Erklärung, die Sie im Finanzausschuss abgegeben haben, noch eine Klärung der Frage herbeiführen – und, ehrlich gesagt: Das können Sie uns ersparen. (Beifall FDP und SPD) Ich bitte Sie herzlich darum: Ergreifen Sie noch einmal das Wort dazu, und geben Sie uns Klarheit darüber, dass alle in diesem Haus davon ausgehen, dass auch der Haushalt 2025 so nicht verfassungskonform ist. Dann geht es. Nur darum geht es uns – nicht darum, bis zum Herbst zu warten, sondern darum, nicht ein halbes Jahr lang in einem verfassungswidrigen Zustand zu sein, sondern in diesem halben Jahr einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. (Dr. Bernd Buchholz) Kollege Petersdotter: Jede überobligatorische Ausgabe und jeder Kredit, den ich aufgenommen habe – ob auf Notkrediten oder sonst etwas begründet –, bedarf nach der Verfassung eines Tilgungsplans, wenn man die Kreditaufnahme überzieht. (Beifall FDP) Das steht in der Verfassung: Artikel 61 Absatz 3 Satz 2. Sie brauchen auch für 2025 einen Tilgungsplan. Sie können dann von mir aus auch für 2024 einfach sagen: Wir wollen das mit dem Nachtragshaushalt im Herbst des Jahres 2025 erledigen. – Dagegen würde niemand aus diesem Hause irgendwo vor Gericht ziehen – dagegen nicht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Insoweit nehmen Sie das als Angebot, jetzt, im Juni 2025 in diesem Haus ein verfassungskonformes Konstrukt aufzustellen. Dazu braucht es Ihre Erklärung, Frau Finanzministerin, und dann müssen wir uns nicht noch einmal in Schleswig treffen. (Beifall FDP und SPD – Wortmeldung Ministerin Schneider)
