Beate Raudies
Vielen Dank, Herr Koch. Ich will einleitend noch einmal sagen: Das Verfassungsgericht hat den Haushalt für verfassungswidrig erklärt, nicht unsere Klage. Das entscheidet nämlich das Gericht. (Tobias Koch) (Beifall SPD und Dr. Michael Schunck [SSW]) Ich wollte aber, weil Sie ja eben beklagt haben, dass die zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten dem Land jetzt nicht zur Verfügung stehen, weil alte Kredite getilgt werden müssen, Sie einmal fragen: Wie bewerten Sie denn in diesem Zusammenhang die Aussage der Finanzministerin im Finanzausschuss, dass sie die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel aus den Sondervermögen, die jetzt auf Bundesebene geplant sind, dazu nutzen will, um auf Landesebene IMPULS zu füttern und dann auf die Zuführung aus dem Landeshaushalt zu verzichten? – Das ist auch nichts Zusätzliches, würde ich sagen. – Frau Kollegin, ich habe gleich in meinem ersten Satz festgestellt, dass es das Gericht war, das diesen Notkredit für verfassungswidrig erklärt hat. Insofern kein Dissens. Im Übrigen ist allerdings nur der Notkredit für verfassungswidrig erklärt worden und nicht der gesamte Haushalt, das als kleine Korrektur zu Ihren bisherigen Ausführungen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Und damit ist der gesamte Haushalt verfassungswidrig!) – Damit ist genau diese eine Kreditaufnahme verfassungswidrig und gerade nicht der gesamte Haushalt. Das ist ein durchaus relevanter Unterschied. Ich glaube, wir alle hätten uns dabei gewünscht, dass wir 0,35 Prozent des BIP jetzt in Investitionen stecken könnte. Wenn es schon eine reguläre, verfassungsgemäße Kreditaufnahmemöglichkeit gibt, dann doch bitte schön dieses Geld in den Sanierungsstau, in die Investitionen unseres Landes stecken. Das geht jetzt in diesem Jahr nicht, weil wir einen Kredit tilgen müssen, der im letzten Jahr ursprünglich gemeinsam angedacht war, um die Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu leisten, die wir uns vorgenommen hatten. Jetzt müssen wir die Schuldenmöglichkeit dafür nutzen. Das finde ich bedauerlich. Ich hätte lieber investiert. Das, glaube ich, war auch Ihr Ziel. Das geht in diesem Jahr nicht, weil wir 500 Millionen Euro in die Tilgung stecken müssen. Sie haben anscheinend immer noch die Hoffnung, dass sich ein Tilgungsplan irgendwie strecken lässt. Das geht nicht. Das Gericht ist da sehr klar und eindeutig. Deswegen setzen wir das in diesem Jahr sofort um. Die zusätzlichen Möglichkeiten, die aus dem Sondervermögen resultieren, sind davon vollkommen unbenommen. Natürlich werden wir das Sondervermögen für Investitionen einsetzen. Aber das hat mit der jetzigen Frage nichts zu tun.
