Dirk Kock-Rohwer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt oft genug gehört, welche Änderungen anstehen: 67 Jahre – die Altersgrenze muss angehoben werden, dem Brandschutzgesetz angepasst werden. Aber – wir haben es gerade von der Kollegin Zweig gehört – es ist wichtig, diese kleine Änderung drin zu lassen, dass Einsatzleiter festlegen können, dass diese Altersgrenze verschoben wird, auch über das 67. Lebensjahr hinaus. Katastrophenschutz wird von Menschen getragen und nicht von Paragrafen. Wir alle bauen in unserem Alltag darauf, dass im Ernstfall schon irgendwer da sein wird, der hilft. Doch dieser „irgendwer“ sind Menschen, häufig Ehrenamtliche, und es werden weniger. Die ursprüngliche Neuregelung hob die Altersgrenze auf 67 – so weit, so gut –, aber sie kappte gleichzeitig die bisherige Möglichkeit der Träger vor Ort. Das wollen wir hiermit ändern, korrigieren. Die Aufgaben im Katastrophenschutz sind vielfältig: vom Sanitätsdienst über Logistik bis zur Betreuung vom Brandschutz bis zur Lageeinschätzung bei Hochwasser. Nicht alle Aufgaben erfordern körperliche Höchstleistungen, aber sie alle brauchen Erfahrung, Kompetenz und Teamfähigkeit. Das findet sich häufig gerade bei älteren Ehrenamtlichen. Hinzu kommt: Katastrophenschutz steht vor immer neuen Herausforderungen. Die Klimakrise bringt Extremwetterlagen mit sich. Wir sehen mehr Starkregen; der Kollege Vogt hat vom Ahrtal erzählt. Wir sehen mehr Dürreperioden – das, was wir bis heute Morgen, heute Mittag vielleicht draußen gesehen haben; jetzt ändert sich das hoffentlich hier –, dadurch steigt die Waldbrandgefahr auch bei uns in Schleswig-Holstein. Die Anforderungen steigen und damit auch der Bedarf an engagierten Menschen, die bereit sind zu helfen. Und wir haben eine veränderte politische Lage, die uns in die Lage versetzen wird, mehr auf Bevölkerungsschutz und auf Zivilschutz zu schauen. Dafür brauchen wir Menschen, die bereit sind zu helfen und die bereit sind, das auch zu üben. Ich weiß nicht, ob allen im Raum bekannt ist, wie oft sich Freiwillige, Ehrenamtliche zu Übungszwecken auf den Weg machen, ohne dass der Ernstfall vor der Tür steht, einfach nur, um die alltäglichen Handgriffe im Notfall leisten zu können. Dafür meinen allergrößten Respekt und meinen allergrößten Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Einer der Punkte, die uns immer prognostiziert werden, ist: flächendeckender Stromausfall. Auch dagegen müssen wir gerüstet sein. Das wird in den Gemeinden mit den sogenannten Notfallinfopunkten schon angestrebt, die mit Notstromaggregaten ausgerüstet werden. Dafür brauchen wir dann aber auch Personen, die dort zur Stelle sind. Das kann nicht die Feuerwehr sein, die sonst alles im Ort regelt; die haben in dem Moment andere Aufgaben und müssen den Brandschutz und den Katastrophenschutz auf anderer Ebene sichern. (Dirk Kock-Rohwer) Gleichzeitig steht ein demografischer Wandel vor der Tür – auch das haben wir vorhin gehört –, das Ganze bei prognostiziert höheren Einsatzzahlen und mit weniger Ehrenamtlern. Deshalb ist es nur logisch zu sagen: Wir verschieben die Altersgrenze für den Einsatz auf 67. Wer fit genug ist und wirklich Kompetenzen mitbringt, darf von Einsatzleitern weiterhin zum Dienst gerufen werden. Eines ist mir beim Lesen des Katastrophenschutzgesetzes noch aufgefallen. Darin steht: „Die Einsatzkraft darf nicht mehreren Einheiten oder Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes angehören.“ Auch das ist mir in letzter Zeit häufig begegnet, dass man gesagt hat: Man kann eine Einsatzkraft nur einmal einsetzen. – Wenn jemand Berufsfeuerwehrmann, Berufsfeuerwehrfrau ist, können wir die nicht gleichzeitig noch in der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Rettungsdienst einsetzen. Das eine behindert das andere. Da müssen wir aufpassen, dass uns immer genügend Personen zur Verfügung stehen. Was mir schon lange am Herzen liegt ist – auch wenn ich weiß, dass die Opposition nicht gern hört, wenn wir das Wort in den Mund nehmen –: Wir sollten tatsächlich einmal prüfen oder irgendwie rauskriegen, wie wir denn Ehrenamtler, Leute, die ein Ehrenamt ausüben, finanziell unterstützen können, (Beifall Dr. Michael Schunck [SSW]) einen kleinen Teil zu ihrer Altersvorsorge beitragen können (Beate Raudies [SPD]: Ha! Letzte Legislatur, Gesetzentwurf von mir – abgelehnt!) – da war ich noch nicht hier –, dass wir uns in irgendeiner Weise damit beschäftigen (Vereinzelte Heiterkeit) – genau –, um diesen Weg einzuschlagen, den Dank auch finanziell auszudrücken. Denn die Stunden, die dort geleistet werden, die Hilfe, die zur Verfügung gestellt wird, das ist immens. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
