Annabell Krämer
In Vertretung für die Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine SütterlinWaack, erteile ich nun das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle erinnern uns nur allzu gut an die Jahrhundertflut an unserer Ostseeküste im Oktober 2023. Heute, nur anderthalb Jahre später, sprechen wir darüber, dass der Regen ausbleibt. Die Realität des Klimawandels ist längst bei uns angekommen. Ja, wir stellen unseren Bevölkerungsschutz breiter und besser auf. Denn Hochwasserlagen, Dürreperioden, aber auch großflächige Stromausfälle und andere Großschadensereignisse sind wahrscheinlicher geworden. Wir alle wissen: Wenn es darauf ankommt, muss Hilfe schnell, zuverlässig und professionell geleistet werden. Deswegen brauchen wir im Katastrophenschutz Menschen, auf die wir uns verlassen können, Menschen, die gut ausgebildet, vorbereitet und bereit sind, für andere einzustehen, auch und gerade dann, wenn es schwierig wird. Für diesen verlässlichen Einsatz sorgen unsere Hilfsorganisationen Tag für Tag. Deshalb möchte auch ich heute im Namen der Landesregierung dem Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk, der DLRG, dem Landesfeuerwehrverband, dem Malteser Hilfsdienst, dem Arbeiter-Samariter-Bund und der Johanniter-UnfallHilfe ausdrücklich danken. (Beifall ganzes Haus) Vor allem – das ist schon erwähnt worden, ich finde es aber wichtig, es noch einmal deutlich zu sagen – gilt der Dank ausdrücklich den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in diesen Organisationen, denn gerade ihr Einsatz kann nicht hoch genug geschätzt werden. Sie sind das Rückgrat unseres Rettungs- und Katastrophenschutzsystems. (Beifall CDU, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Gefahrenabwehr in Krisen- und Katastrophenlagen fußt zu einem großen Teil auf dem Ehrenamt. Allein durch hauptamtliche Kräfte könnte dies nicht sichergestellt werden. Dieses Engagement im Ehrenamt ist wichtig, manchmal sogar lebenswichtig. Schließlich sind sie da, wenn es darauf ankommt. Dabei wissen wir, meine Damen und Herren, dass der Dienst im Katastrophenschutz hohe Anforderungen stellt – körperlich, geistig und mental. Deswegen sieht das geltende Recht derzeit vor, die Mitwirkung in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres enden zu lassen, es sei denn – auch das haben wir schon gehört –, der Träger des Katastrophenschutzdienstes legt eine andere Altersgrenze fest. Diese Flexibilität ist bewusst vorgesehen, und sie ist auch notwendig, denn die Anforderungen unterscheiden sich von Einheit zu Einheit. Auch die körperliche Leistungsfähigkeit ist individuell verschieden. Es wäre also falsch zu sagen: Mit 65 ist automatisch Schluss. – Unser Landesrecht lässt ausdrücklich Raum für Ausnahmen, und das ist gut so, denn viele Menschen im Ehrenamt sind auch über 65 hinaus körperlich fit, engagiert und mit ihrer Erfahrung ein unverzichtbarer Teil der Teams. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sieht vor, die Altersgrenze generell auf 67 Jahre anzuheben, aber gleichzeitig die bestehende Abweichungsmöglichkeit zu streichen. Das würde bedeuten, dass mit Vollendung des 67. Lebensjahres in jedem Fall Schluss wäre, unabhängig davon, wie leistungsfähig die Helfenden sind, wie sehr ihre Erfahrung gebraucht wird und wie sehr sie sich weiterhin einbringen möchten. Deswegen schlagen wir vor, die Altersanhebung auf 67 durchaus zu machen, aber gleichzeitig die Abweichungsmöglichkeiten zu erhalten, denn dann behalten die Rettungs- und Katastrophendienste ihre Flexibilität. Jeder kann dann individuell entscheiden, wie weit er sich noch engagieren will oder ab wann er vielleicht auch sagt: Für mich sollte jetzt Schluss sein. – Ich denke, damit senden wir ein gutes Signal an die vielen Ehrenamtlichen in unserem Land. Es spricht also nichts dagegen, die Regelaltersgrenze im Katastrophenschutz auf 67 Jahre anzuheben – im Gleichlauf mit den brandschutzrechtlichen Regelungen bei der Freiwilligen Feuerwehr – und die Möglichkeit zur Abweichung unbedingt zu erhalten. Denn das, was zählt, ist nicht allein das Alter auf dem Papier, sondern Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Erfahrung, und genau das brauchen wir heute mehr denn je. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
