Annabell Krämer
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir nähern uns hier langsam an. Genau dahin wollte ich: Danke, Kollege Buchholz. Ich möchte einmal kurz § 7 des Ausführungsgesetzes zum Artikel 63 unserer Landesverfassung zitieren: „Der Wert des Kontrollkontos“ – und genau auf dieses Kontrollkonto, Frau Ministerin, müssen wir jetzt ja die Nicht-mehr-Notlagenkredite, aus dem Jahr 2024, die jetzt außerordentliche Kredite sind, buchen – „darf 0,15 Prozent des, gemessen an den Einwohnern, auf Schleswig-Holstein entfallenden Anteils des … Bruttoinlandsproduktes des abgelaufenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. … Ist der Saldo des Kontrollkontos positiv und überschreitet den Wert in Satz 1,“ – Herr Kollege Koch –, „ist das Kontrollkonto in den kommenden Haushaltsjahren durch zusätzliche Tilgung entsprechend zurückzuführen. Im Rahmen der nächsten Finanzplanung ist ein entsprechender Tilgungsplan aufzustellen.“ Das wollte ich einfach nur noch mal klarstellen. – Besten Dank. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau! – Beifall FDP und SPD)
