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13. Sitzung (WP20)

14.12.2022 · 149 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (18)CDU (15)FDP (14)SSW (13)GRÜNE (11)

Kristina Herbst

Einen wunderschönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 6. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Ich darf Ihnen für den heutigen Tag die Erkrankungen und Beurlaubungen bekannt geben: Erkrankt sind von der CDU-Fraktion Claus Christian Claussen und Andrea Tschacher, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bina Braun, Silke Backsen, Jasper Balke und Anna Langsch, von der SPD-Fraktion Sandra Redmann und Thomas Hölck, von der FDP-Fraktion Annabell Krämer, von der SSW-Fraktion Christian Dirschauer und von der Landesregierung Frau Ministerin Professor Dr. von der Decken. Beurlaubt ist heute keiner, und auch keiner hat auswärtige Verpflichtungen. Wir wünschen an dieser Stelle allen Erkrankten gute Genesung, und wir hoffen, dass sich die Anzahl hier nicht noch weiter reduziert. Ich würde mich freuen, wenn wir alle bis Freitag durchhalten. (Beifall) Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit den folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3, 6, 9, 25 und 40 bis 46 ist eine Aussprache nicht geplant. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 4 und 31, Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes sowie Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein auch in der Krise weiterentwickeln, die Tagesordnungspunkte 13 und 37, Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Initiative der Bundesregierung „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ sowie Mieter:innen und Vermieter:innen in der Krise entlasten – Sozialen Ausgleich auf dem Wohnungsmarkt herstellen, die Tagesordnungspunkte 17, 29 und 34, Bericht zur Finanzierung des LNVP und des Deutschlandtickets sowie Anträge zu: Wirtschafts- und landwirtschaftliche Wege für Radverkehr förderfähig machen und Mitfinanzierung der dänischen Linie 110 (SønderborgFlensburg), die Tagesordnungspunkte 23 und 33, Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen sowie Pflegebegutachtung weiterentwickeln und digitaler gestalten, und die (Präsidentin Kristina Herbst) Tagesordnungspunkte 35 und 36, Bundesratsinitiative grenzpendelnder Studierender starten sowie Intensivierung der deutsch-dänischen Zusammenarbeit: Resolution im Nachgang zur 70. Sitzung des Nordischen Rates. Meine Damen und Herren, zu Tagesordnungspunkt 5, zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen, Gesetzentwurf der Fraktionen von SSW, FDP und SPD, Drucksache 20/21 (neu) – 2. Fassung –, hat der mitberatende Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss mitgeteilt, dass der Tagesordnungspunkt nicht abschließend beraten werden konnte. Der federführende Innen- und Rechtsausschuss bittet daher um Absetzung des Tagesordnungspunktes. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 6. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag mit einer einstündigen Mittagspause bis voraussichtlich 15:30 Uhr tagen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren. Begrüßen Sie mit mir bitte gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne: Schülerinnen und Schüler der Kieler Gelehrtenschule und der Gemeinschaftsschule Bredstedt und Vertreterinnen und Vertreter des Deutsch-Norwegischen Studienzentrums der CAU, Kiel. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Absicherung der Finanzierung notwendiger Investitionen in Krankenhausneubauprojekte Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/523 Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 2014 macht Schleswig-Holstein Inventur. Wir machen Inventur bei unserer Infrastruktur und ermit-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 849 teln, was wir sanieren müssen, wie hoch unser Sanierungsbedarf ist. Damit hat die Küstenkoalition angefangen. Jamaika hat dies fortgeführt, und auch Schwarz-Grün wird dies fortführen. Das ist ein gutes Verfahren, weil wir wissen, wo wir stehen: Wie hoch sind unsere Schulden, die Betonschulden, wie es immer so schön heißt? Wo ist der Sanierungsbedarf? 2019 waren es 6,3 Milliarden Euro, 2021 waren es schon 7,5 Milliarden Euro von Projekten, die auf der Liste stehen. Darin enthalten sind noch nicht die energetische Sanierung der Landesliegenschaften sowie viele andere Dinge, zu denen der Klimawandel uns eigentlich bringen muss. 2020 haben wir debattiert, und im April dieses Jahres ergab der Infrastrukturbericht einen Sanierungsbedarf in Höhe von 7,5 Milliarden Euro. Davon waren 850 Millionen Euro nicht finanziert. Die Finanzierungslücke steht in diesem Plan offen drin, und alle, die in der letzten Legislaturperiode schon diesem Haus angehört haben, werden sich erinnern, dass ich dies kritisiert und sehr deutlich angesprochen habe. Ich habe gefragt: Frau Finanzministerin, wo ist Ihre Antwort? – Es gibt bis jetzt keine, und das ist ein Grund des Übels, über das wir heute reden wollen. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Von diesen 850 Millionen Euro entfallen nämlich 628,5 Millionen Euro auf die Investitionen in unsere Krankenhäuser. 628,5 Millionen Euro für alle Projekte, die bis Oktober 2021 beim Land bekannt waren. Man braucht nur in die Krankenhauslandschaft im Land zu gucken, um zu sehen: Da tut sich gerade etwas, da ist viel Bedarf, da gibt es einen riesigen Sanierungsbedarf, und das ist eine Landesaufgabe. Es ist unsere Aufgabe als Land, die Investitionen in den Krankenhäusern sicherzustellen. Das muss ich hier vielleicht für alle noch einmal ganz deutlich sagen: Das Land und die Kommunen tragen die Investitionskosten in den Krankenhäusern. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) 628,5 Millionen Euro – diese Zahl ist gewaltig, und deshalb wiederhole ich sie noch einmal. Dabei haben wir beim vierten Nachtragshaushalt 2020 gemeinsam schon 200 Millionen Euro dazugetan – 100 Millionen Euro Landesmittel, 100 Millionen Euro von den Kommunen. Das hatten wir als SPD auch als Bedingung für unsere Zustimmung gemacht. Dem konnte die Koalition damals folgen, und wir haben das gemeinsam auf den Weg gebracht. (Beate Raudies) Trotzdem reicht es immer noch nicht. Seit Längerem haben wir keinen genauen Überblick über die geplanten Investitionen, über die genehmigten Maßnahmen oder darüber, was sich auf der sogenannten Warteliste tut. Welche Projekte fliegen da rein und raus? Und vor allen Dingen: Wie fliegen sie rein und raus? Lesen Sie mal die Kleinen Anfragen, die unser Kollege Bernd Heinemann in der letzten Legislaturperiode gestellt hat. Dann sehen Sie, dass plötzlich Projekte verschwinden, von denen man dachte, sie seien ganz sicher. Ich sah mit großer Überraschung, dass der Anbau der Kinderund Jugendpsychiatrie in der Elmshorner Klinik, über den wir uns 2017 alle groß gefreut hatten, plötzlich nicht mehr drin war. Aber das nur am Rande. Es gibt nach wie vor keine klaren Kriterien für die Vergabe dieser Mittel. Der Landeskrankenhausausschuss tagt zwar immer mal, aber wenn kein Geld da ist, kann er ja auch nichts verteilen. Teilweise fallen Entscheidungen durch Minister- oder Ministerinnenentscheid, manche sind vielleicht auch politisch motiviert, wie die Zusage von 50 Millionen Euro für die Sanierung der Imland-Kliniken. Trotzdem ist da noch immer diese Lücke von 628,5 Millionen Euro. Im Sozialausschuss hat der Herr Staatssekretär Grundei in diesem September zum ersten Mal erzählt, was sich hinter dieser Lücke verbirgt, nämlich mehr als 500 Millionen Euro für sogenannte strukturverändernde Maßnahmen. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind zwei riesengroße Projekte, die für unser Land wichtig sind: Das ist zum einen der Neubau eines Zentralklinikums im Kreis Pinneberg, im bevölkerungsreichsten Kreis des Landes – da wohnen mehr als 300.000 Menschen –, und zum anderen ein Teilersatzbau für die Sana-Kliniken in Lübeck. Beide Projekte laufen bereits. Beide Projekttitel enden mit der Zahl 2030, das heißt, dass diese Projekte bis 2030 realisiert sein sollen. Wir haben 2022, und alle, die in diesem Haus lange oder auch kurz mitarbeiten, wissen, wie lange es von der Planung bis zur Fertigstellung dauert. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn man also 2030 erreichen will, ist es jetzt höchste Eisenbahn, klare Kante zu zeigen und die Projekte auf den Weg zu setzen. Die Lübecker Kliniken planen mit Baukosten von 260 bis 300 Millionen – vor Ukrainekrieg und Baukostensteigerungen. Die Pinneberger Kliniken planen mit mindestens 500 Millionen Euro. Darüber hat es bereits Gespräche mit der Landesregierung WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 gegeben – das ist kein Geheimnis. Das konnte man in der Zeitung lesen, und das haben die Kliniken in den entsprechenden Ausschüssen in Lübeck und im Kreis Pinneberg auch so berichtet. Denn natürlich kann man ein solches Projekt nicht auf den Weg bringen, ohne vorher mit der Landesregierung zu sprechen. Offenbar hat es auch Zusagen oder zumindest sehr deutliche Signale an beide Kliniken bezüglich einer grundsätzliche Förderung gegeben. Das ist jedenfalls das, was wir von den Geschäftsführungen hören. Umso größer unser Erstaunen in der Sitzung des Sozialausschusses am 8. Dezember 2022, als es plötzlich hieß, dass die Gesundheitsministerin mit der Finanzministerin noch einmal über 500 Millionen Euro nachverhandeln müsse. Was bedeutet das denn jetzt für diese beiden Kliniken und für diese beiden Projekte? Gelten Zusagen der Landesregierung nicht mehr, nur, weil wir eine Neuwahl und einen Regierungswechsel hatten? Oder was hat sich an der Situation der Krankenhausversorgung im Land und an dem Infrastruktursanierungsbedarf für die Krankenhäuser geändert? Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, mit dieser Aussage erweisen Sie den Projekten einen Bärendienst, und Sie richten einen riesigen Schaden bei den Krankenhäusern in unserem Land an. (Beifall SPD, FDP und SSW) Weil ich das Klinikum in Pinneberg am besten kenne, sage ich jetzt etwas dazu. Seit zehn Jahren arbeitet dieses Klinikum an einem Strukturierungsprozess: Einzelne Häuser wurden geschlossen, Stationen hin- und herverlegt. Trotzdem gibt es noch immer Defizite in der Gesundheitsversorgung im Kreis Pinneberg. Das können wir ein bisschen ausgleichen, weil wir so dicht an Hamburg sind, aber auf Dauer ist das keine Lösung. Deswegen hat die Landesregierung in der letzten Legislaturperiode ein Gutachten in Auftrag gegeben und bezahlt, um die Gesundheitsversorgung im Kreis Pinneberg neu aufzustellen. (Tobias Koch [CDU]: Ja!) Onkologie, Schlaganfalldiagnostik und -behandlung sowie Pädiatrie fehlen im Kreis, und deswegen macht sich das Land zusammen mit dem Kreis auf den Weg. Die Kliniken und der Träger, der Kreis Pinneberg, ziehen an einem Strang, haben dieses Gutachten angenommen, akzeptieren es und setzen es um, wollen ein neues Zentralklinikum mit 600 Betten für die Menschen im Kreis Pinneberg bauen. Voran geht ein aufwendiger und transparenter Entscheidungsprozess durch den Kreistag, der dazu ge- (Beate Raudies) führt hat, dass der Kreistag dieses Projekt einstimmig befürwortet und dass sich alle Beschäftigten im Klinikum – die Ärzteschaft, die Pflegekräfte – für dieses Klinikum einsetzen. Wir streiten uns lediglich noch um den Standort. Das ist der einzige Punkt, um den wir uns noch streiten. Dazu wird im Februar oder März eine Entscheidung fallen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren, was soll der Träger denn tun, wenn er dann keine Finanzierungszusage hat? Die Entscheidung über den Standort ist die Voraussetzung dafür, jetzt endlich richtig intensiv in die Planung einzusteigen, Butter bei die Fische zu tun oder Nägel mit Köpfen zu machen – wie auch immer Sie es nennen wollen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Was letzte Woche passiert ist, führt dazu, dass Sie den Menschen in den Kliniken im Landkreis Pinneberg den Boden unter den Füßen wegziehen und ihnen jegliche Hoffnung auf Innovation und eine bessere Zukunft nehmen. Deswegen ist meine Aufforderung an die Landesregierung: Versprechen muss man halten, auch wenn man sie vielleicht nicht persönlich abgegeben hat! Aber die Institution Landesregierung hat ein Versprechen abgegeben. Sicherlich gibt es noch keine rechtsgültigen Bescheide, aber die Investitionssummen sind derart groß, dass man sich auf Versprechen verlassen können muss. Ich erwarte hier heute eine klare Aussage der Landesregierung zu diesen beiden Finanzierungsprojekten. Stellt die Landesregierung diese Investitionsvorhaben bis 2030 sicher? Ja oder nein? Diese Aussage will ich für die Menschen in diesem Land heute von Ihnen hören! (Beifall SPD, FDP und SSW) Am Geld, Frau Finanzministerin, kann es eigentlich nicht scheitern. Es darf am Geld auch nicht scheitern. Dafür sind die Krankenhäuser ein zu wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Da muss der Staat auf dem Platz sein; da darf er – Sie verzeihen mir diese Analogie – nicht auf Verlängerung spielen. Die Verantwortung liegt beim Land. Alle Hinweise auf den Bund sind – ganz platt gesagt – eine billige Ausrede, mit der wir Sie heute nicht durchkommen lassen. Die Krankenhäuser in unserem Land sind gerade genug gebeutelt durch die Situation, die sie hinter sich haben. Wir müssen jetzt nicht auch noch um die Investitionskosten streiten, sondern wir müssen dafür sorgen, dass Strukturen in diesem Land nicht für immer verloren gehen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 851

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Opposition für die heutige Aktuelle Stunde mit dem darin enthaltenen Vorwurf, gemachte Zusagen und Versprechen würden nicht eingehalten, entbehrt jeder sachlichen Grundlage. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht keine Nachverhandlungen zu den Krankenhausinvestitionen, die wir in der letzten Wahlperiode vereinbart haben. Das, was beschlossen wurde, gilt, und es wird von der jetzigen Landesregierung genau so umgesetzt, wie es von der Vorgängerregierung vorgesehen war. (Martin Habersaat [SPD]: Und was muss nachverhandelt werden?) – Es muss überhaupt nichts nachverhandelt werden, Herr Kollege Habersaat. (Christopher Vogt [FDP]: Dann können wir ja jetzt aufhören!) – Die Opposition stellt ja durchaus zutreffend dar, Herr Kollege Vogt, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ist die Amnesie jetzt vorbei?) dass es, Herr Kollege Buchholz, im Herbst und Winter des letzten Jahres Beratungen in der damaligen Jamaikakoalition darüber gegeben hat, wie der zusätzliche Investitionsbedarf von über 800 Millionen Euro im Krankenhausbereich gedeckt werden könne. Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Deckungslücke insofern nicht neu war, als dass bereits im allerersten Infrastrukturbericht eine Deckungslücke von 554 Millionen Euro klaffte, Frau Kollegin Raudies. Da würde ich als SPD und SSW den Mund nicht allzu voll nehmen. Das fällt nämlich in die Verantwortung der damaligen Küstenkoalition. (Beifall CDU – Zuruf SPD: Langweilig!) Deshalb haben wir in Jamaika damals die Krankenhausinvestitionen ganz erheblich aufgestockt. Schon mit dem Infrastrukturbericht 2020 stand insgesamt 1 Milliarde Euro für Krankenhausinvestitio- (Tobias Koch) nen zur Verfügung. Mittlerweile sind es sogar 1,6 Milliarden Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war ein echter Kraftakt, den Land und Kommunen gemeinsam geleistet haben. Das wissen wir auch alle. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dennoch wies schon der Infrastrukturbericht 2020 darauf hin, dass weitere Projekte im Umfang von über 400 Millionen Euro auf der Warteliste stehen würden. Diese Warteliste war dann bis Ende 2021 auf über 800 Millionen Euro angewachsen und hat zu den bereits genannten Beratungen in der Jamaikakoalition geführt. Eine Runde der Staatssekretäre hat damals alle IMPULS-Mittel noch einmal auf den Prüfstand gestellt und nach Umschichtungsmöglichkeiten hin untersucht. Im Ergebnis ist es gelungen, einen zusätzlichen Betrag von 121,4 Millionen Euro für die Krankenhausinvestitionen zu mobilisieren. Zusammen mit der hälftigen Kofinanzierung durch die Kommunen ergab sich dadurch ein Betrag von insgesamt 242,8 Millionen Euro. Genau das hat die Jamaikakoalition im Oktober 2021 beschlossen. Das lässt sich als erste Tranche bezeichnen, weil damals klar war, dass es weiterer Schritte mit zusätzlichen Tranchen bedarf. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Ja, genau, Herr Kollege Garg. Das war vollkommen klar. Dem waren wir uns bewusst. Nicht der Wahrheit entspricht hingegen die Behauptung, dass es auch über eine zweite Tranche damals eine politische Verständigung gegeben habe. Um das zu belegen, könnte ich zum einen die Protokolle der damaligen Jamaikakoalitionsrunden vorlegen, in denen als Ergebnis der Verhandlungen eine Verständigung auf die erste Tranche festgehalten ist. Ich muss aber gar nicht auf diese vertraulichen Dokumente zurückgreifen, um das zu beweisen. Vielmehr kann ich sogar auf öffentlich zugängliche Dokumente verweisen. Die Kollegin Raudies hat dies gerade auch schon getan. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Im April dieses Jahres hat das Kabinett der damaligen Jamaika-Landesregierung unter Beteiligung von Heiner Garg und Bernd Buchholz den Infrastrukturbericht 2022 beschlossen. Darin ist eine Finanzierungslücke bei den Krankenhausinvestitionen von 628,5 Millionen Euro ausgewiesen. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die politisch vereinbarte erste Tranche wurde vorher bereits abgezogen. Das alles ist öffentlich nachzulesen in der Drucksache 19/3791. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Hätte es eine politische Vereinbarung über eine zweite Tranche gegeben, wäre es doch total genial gewesen, diese Lösung wenige Wochen vor der Landtagswahl öffentlich zu verkünden. Dann hätte der damalige Gesundheitsminister auch noch schnell öffentlichkeitswirksam Bescheide verteilen können. Das wäre doch total super gewesen, wenn es diese Verständigung gegeben hätte. Daran, dass das nicht geschehen ist, kann man doch am besten nachvollziehen, dass es eine solche Verständigung nicht gegeben hat. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hätte es diese Vereinbarung gegeben, dann hätten auch die Kommunen ihren hälftigen Anteil von rund 300 Millionen Euro aufbringen müssen. An dieser Stelle lässt sich zum dritten Mal nachweisen, dass die Opposition die Unwahrheit sagt; denn eine solche Vereinbarung mit den Kommunen existiert schlichtweg einfach nicht. Meine Damen und Herren, es lässt sich daher feststellen: Eine politische Vereinbarung über die fehlenden 600 Millionen Euro hat es nie gegeben, und zwar deshalb nicht, weil auch Jamaika nicht zaubern konnte und das Geld auch damals nicht vom Himmel gefallen ist. Es war schon schwer genug, 121 Millionen Euro an IMPULS-Mitteln zusammenzukratzen. An mehr war zum damaligen Zeitpunkt nicht zu denken. Der Vorwurf der Opposition ist damit hinreichend widerlegt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Richtig ist aber, dass wir eine Lösung für den zusätzlichen Investitionsbedarf benötigen. Das ist vollkommen unstrittig. Auch wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zu den akuten Problemen vieler Krankenhäuser besteht, sind die zusätzlichen Investitionen enorm wichtig, um die Gesundheitsversorgung bei uns im Land und einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten. Fraglich ist allein, woher das Geld kommen soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb war es wichtig, dass der Landtag mit dem im September beschlossenen dritten Nachtragshaushalt vorgese- (Tobias Koch) hen hat, Haushaltseinsparungen in diesem Jahr von bis zu 170 Millionen Euro dem Sondervermögen IMPULS zuzuführen. Woher soll das Geld für Krankenhausinvestitionen denn sonst kommen, wenn nicht aus dem Sondervermögen IMPULS? Jeder Euro, mit dem wir das IMPULS-Programm stärken, hilft uns dabei, die finanziellen Spielräume zu erarbeiten, die es braucht, um zusätzliche Krankenhausinvestitionen zu ermöglichen. Genau das haben wir mit dem dritten Nachtragshaushalt gemacht. Er war und ist deshalb ein wichtiger Baustein für die Lösung dieses Problems. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umso erstaunlicher ist es, dass SPD und FDP diesen dritten Nachtragshaushalt abgelehnt haben, und zwar genau wegen dieser 170 Millionen Euro. Da hieß es: Die 170 Millionen Euro würden keinem einzigen Bürger helfen, dieses Jahr über den Winter zu kommen. Das Land würde sich einen schlanken Fuß machen, anstatt die Menschen zu entlasten. So der damalige Vorwurf der Opposition. Nur drei Monate später merken Sie selbst, wie kurzsichtig Ihre damalige Forderung gewesen ist. Hätten wir die eingesparten 170 Millionen Euro direkt für weitere Mehrausgaben verwendet, wie von der Opposition gefordert, dann hätten wir immer noch keinen einzigen Euro, mit dem wir das Sondervermögen IMPULS jetzt stärken könnten. Genau diesen Weg müssen wir aber weiter gehen: Das ist doch die Lösung des Problems. Wir müssen auch in den nächsten Jahren versuchen, Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften oder im laufenden Haushalt Geld einzusparen, um damit das Sondervermögen IMPULS zu stärken und dann Schritt für Schritt die jetzt bestehende Lücke bei den Krankenhausinvestitionen zu schließen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, seien Sie versichert: Schwarz-Grün wird dieses Problem lösen, und zwar genauso wie wir unter Jamaika den Sanierungsstau der öffentlichen Infrastruktur schrittweise abgebaut haben, und zwar ohne neue Schulden, solide finanziert und das Ganze mithilfe des Sondervermögens IMPULS. Damit aber nicht genug, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein auch bei ihren aktuellen Liquiditätsproblemen helfen. Der Bund verspricht seit Monaten vollmundig, die Krankenhäuser mit einem Här-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 853 tefallfonds angesichts der gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Allerdings sollen die geplanten Hilfen des Bundes nur schrittweise bis Ende März 2023 ausgezahlt werden. (Zuruf SPD: Ablenkung!) – Nein, das ist das akute Problem, Frau Kollegin. Die Krankenhäuser haben nicht das Problem, dass sie jetzt insolvent gehen, weil es an Investitionsmitteln fehlt, sondern weil sie ein Liquiditätsproblem haben. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir bis März 2023 warten, dann ist es für einige Kliniken vielleicht schon zu spät. Deswegen springen wir als Land erneut dort ein, wo der Bund nicht oder viel zu langsam agiert. Unser Gesundheitsministerium wird den Krankenhäusern die ihnen zustehenden Beträge im Volumen von knapp 60 Millionen Euro vorfinanzieren, um damit einen Beitrag zur schnellstmöglichen Lösung dieses Liquiditätsproblems zu leisten. (Zuruf SPD: Davon reden wir schon seit dem Sommer!) Sofern der Finanzausschuss zustimmt, werden wir aus den Mitteln des Ukraine-Notkredits diese Zwischenfinanzierungen auf die Beine stellen. Ohne den Ukraine-Notkredit wäre das übrigens nicht möglich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dann hätten wir dieses Geld nämlich nicht. Genau den wird die FDP beim übernächsten Tagesordnungspunkt zum vierten Nachtragshaushalt aber erneut ablehnen und sich damit gegen den Einsatz des Ukraine-Notkredits aussprechen. Während wir uns also als Regierungsfraktionen und als Regierung um konkrete Hilfen für unsere Krankenhäuser im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes bemühen, ist die FDP an dieser Stelle genauso falsch davor wie bei der Beantragung dieser Aktuellen Stunde. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir erleben derzeit in den Kliniken eine Krise. Diese Krise ist guter Grund, um über die Lage in den Krankenhäusern zu diskutieren. Der Opposition, angeführt in dieser Sache von der FDP, ist es allerdings gelungen, diese Krise nicht oder zumindest vollkommen unzureichend in dieser Aktuellen Stunde zu adressieren. (Christopher Vogt [FDP]: Ablenkungsmanöver!) Ich sage auch sehr gern, warum. Natürlich ist unser Gesundheitssystem hochkomplex und hat viele Wechselwirkungen. Deswegen werde ich versuchen, diese Herausforderungen einmal auf drei Säulen runterzubrechen. Erstens haben wir da die Überlastung der Krankenhäuser, von der momentan auch in vielen Zeitungen und von Menschen vor Ort berichtet wird. Die Abschaffung der Isolationspflicht hatte nicht ganz die Auswirkungen, die einige Klinikchefs vorher prognostiziert hatten. Wir haben einen Pflegenotstand, weswegen wir auch in den letzten Legislaturperioden bereits eine Menge getan haben, um die Ausbildung attraktiver zu machen. Wir werden weiterhin dafür sorgen müssen, dass mehr Menschen in Ausbildungen im Gesundheitsbereich gehen. Dazu gehören auch eine Veränderung bei der Fachkräfteeinwanderung, die Absenkung von Hürden und die Schaffung von mehr Attraktivität im Gesamtsystem. Wir brauchen eine Ergänzung des DRG-Systems um Grundpauschalen, damit Vorhaltekosten endlich angemessen berücksichtigt werden. Diesbezüglich gab es in der letzten Legislaturperiode Versuche auf Bundesebene, Mehrheiten hierfür zu gewinnen. Diese hat man nicht erreicht. Aber landespolitisch können wir diese Frage schlichtweg nicht lösen. Wir haben nicht die Befugnis, diese Überlastung abzubauen. Darum bin ich sehr gespannt auf diese Revolution, die Karl Lauterbach ins Gespräch gebracht hat, die Revolution in den Krankenhäusern, wo ja unter anderem DRG-Systeme eine Rolle spielen. Die zweite Säule sind die steigenden Energiekosten und die damit einhergehende allgemeine Inflation. Die Energiekrise trifft auch unsere Krankenhäuser und alle Krankenhäuser in Deutschland. Deswegen ist es gut, dass der Bund 8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen wird, um die Hilfe zu leisten, die jetzt dringend gebraucht wird. Dieses Programm dauert an. Ich habe ehrlicherweise Verständnis da-WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 für, dass solche Programme, für die es keine Blaupausen gibt, auch eine gewisse Zeit brauchen. Umso wichtiger und gut ist es aber auch, dass wir als Koalition uns dazu entschieden haben, schon heute in eine Zwischenfinanzierung, in eine Vorfinanzierung zu gehen, um die Krankenhäuser unmittelbar entlasten zu können. Alle Bundesländer machen das gewiss nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das sind nur Stichworte, die nicht im Titel dieser Aktuellen Stunde stehen. Aber sie sollten es vielleicht; denn die Aktuelle Stunde behandelt nur eine Säule, und zwar die dritte, und das sind die fehlenden und noch ausstehenden Krankenhausinvestitionen. Ja, hier tragen das Land und die Kommunen die Verantwortung. Als Monika Heinold im Jahr 2014 das erste Mal mit einem Infrastrukturbrief endlich unter den Stein der Infrastrukturbedarfe dieses Landes geguckt hat, wurde festgestellt, dass zu dem Zeitpunkt ein Investitionsstau bei den Krankenhäusern von 824 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 bestand. Das waren 412 Millionen Euro für das Land. Heute sind allein in IMPULS 583 Millionen Euro hierfür geplant. Dazu kommen im Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung 378,8 Millionen Euro. Das ist ein Vielfaches dessen, was man damals als Bedarf bis 2030 prognostiziert hatte. Schon 2022 haben wir das mehr als übererfüllt. Zusammen mit den Bundes- und Kommunalanteilen kommen wir auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Der Investitionsbedarf beläuft sich 2022 also auf 2,2 Milliarden Euro. Es gibt derzeit bei den Investitionen in die Krankenhäuser eine Finanzierungslücke von über 600 Millionen Euro. Das sind die 600 Millionen Euro, zu denen Heiner Garg jetzt diese Kampagne strickt. Alle diese Zahlen finden Sie auf Seite 46 des Infrastrukturberichts. (Christopher Vogt [FDP]: Nur noch Kampagnen hier!) Ich kann Ihnen sehr empfehlen, Seite 46 des Infrastrukturberichts einmal zu lesen. Veröffentlicht wurde dieser Infrastrukturbericht am 21. April dieses Jahres nach Beschluss des Kabinetts. Am Kabinettstisch saß auch Heiner Garg als Gesundheitsminister. Hätte es für diese Finanzierung zu diesem Zeitpunkt eine Lösung gegeben, dann hätte sie drei Wochen vor der Landtagswahl doch niemand verschwiegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) (Lasse Petersdotter) Es ist vollkommen richtig, über die Finanzierungslücke und darüber zu sprechen, dass wir in den nächsten Jahren 600 Millionen Euro mobilisieren müssen, dass wir die Probleme lösen müssen. Aber es ist vollkommen aus der Luft gegriffen zu sagen, dass hier irgendwelche Zusagen zurückgenommen wurden. Deswegen läuft die Kampagne der FDP hier schlichtweg ins Leere. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe FDP: Oh!) Ich kann auch nicht verstehen, dass SPD und SSW diesen Antrag so mittragen. Wir können gern über diese Finanzierungslücke sprechen, darüber, dass sie ein Problem ist. Wir können über die Lage in den Krankenhäusern diskutieren und dass das ein Problem ist. Aber in diesem Antrag steht, dass angeblich eine Zusage zurückgenommen wurde, die es so schlichtweg nicht gegeben hat. Sie, Frau Raudies, haben es gerade noch mal betont. Es stimmt, dass Sie bei jedem Infrastrukturbericht darauf hingewiesen haben, dass es hier eine Finanzierungslücke gibt, die zu schließen ist. Gäbe es aber eine Zusage, hätte es diese Finanzierungslücke nicht gegeben. Zusagen füllen Lücken. Diese Lücke haben wir alle gemeinsam nicht gefüllt, und über dieses Problem werden wir in den nächsten Jahren schlichtweg sprechen müssen. (Beate Raudies [SPD]: Das nützt den Kliniken aber nichts!) Es ist übrigens auch nicht die einzige Lücke im Infrastrukturbericht. Wir haben im Infrastrukturbericht bei vielen Projekten, die wichtig sind, große Lücken. Wir haben ein Finanzierungsproblem. Das ist in Schleswig-Holstein nicht neu, und dies müssen wir politisch miteinander lösen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich bin sehr gespannt auf die Rede der FDP zu diesem Tagesordnungspunkt, weil letztendlich der Debattenpunkt ist, ob es hier eine Zusage gegeben hat, die angeblich zurückgenommen wurde. Eine solche gab es nicht. Die Aufgabe für uns als Koalition ist, dass wir die Bedarfe in den Krisen sehen, dass wir intensiv daran arbeiten, Lösungen zu entwickeln, und diese sind schlichtweg nicht einfach. Sonst hätten wir in all den Legislaturperioden davor – daran waren alle beteiligt – nie eine Finanzierungslücke bei den Krankenhausinvestitionen gehabt. Das ist jedoch nicht der Fall. Sowohl in der Küstenkoalition gab es Finanzierungslücken bei den Krankenhausinvestiti-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 855 onen, als auch in der Jamaikakoalition gab es Finanzierungslücken in der Krankenhausfinanzierung. Auch davor gab es sie, nur kannte man sie nicht so genau. Jetzt ist es gut, dass wir wenigstens ein Bild vor Augen haben und wissen, wovon wir sprechen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Unsere Aufgabe ist es nicht, die Kampagne der FDP aufzulösen, sondern die Probleme in den Krankenhäusern zu lösen. Dem fühlen wir uns verpflichtet. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort. (Christopher Vogt [FDP]: Der Kampagnero der FDP!)

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zunächst einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es war natürlich nie meine Absicht, Sie in eine Kampagne mit einzubeziehen, (Martin Habersaat [SPD]: Zu spät! – Heiterkeit) sondern es geht schlicht und ergreifend darum, sich mit der Situation, und zwar der langfristigen Situation, der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein intensiv auseinanderzusetzen. Und dazu gehören die Krankenhäuser und die akutstationäre Versorgung in Schleswig-Holstein sowie die Reha-Kliniken. Die Krankenhäuser – das wissen Sie – haben ganz besonders durch Corona, aber auch durch die rasant steigenden Energiepreise, durch eine exorbitant hohe, selten da gewesene Inflationsrate zu kämpfen. Dem stehen Erhöhungen bei den sogenannten Fallpauschalen von gerade mal knapp 2,5 Prozent gegenüber. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss mich schon sehr wundern, insbesondere über die Beiträge von Herrn Koch und Herrn Petersdotter. Herr Petersdotter, wissen Sie, wenn Ihnen als schwarz-grüne Regierungskoalition die Situation der Krankenhäuser so unglaublich wichtig gewesen wäre, dann hätten Sie das, was ich übrigens seit Wochen fordere, ja längst tun können, nämlich entweder eine Garantieerklärung abzugeben oder in (Dr. Heiner Garg) die Vorfinanzierung zu gehen. Das haben Sie wochenlang abgelehnt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Also tun Sie doch heute nicht so, als ob Sie jetzt der Retter der Kliniklandschaft wären! Das sind Sie nämlich nicht. In Wahrheit hat diese Landesregierung die Krankenhäuser wochenlang hängen lassen. Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass just am Nachmittag vor dieser Aktuellen Stunde die Landesregierung mit einer Vorfinanzierungsregelung um die Ecke kommt. Ich finde das in der Sache richtig, das will ich ausdrücklich sagen. Aber Sie haben bis zu der von der Opposition beantragten Aktuellen Stunde gebraucht, um den Krankenhäusern hier unter die Arme zu greifen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Dr. Bernd

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Aber Opposition wirkt halt!) Herr Koch, wissen Sie, was ich ganz besonders bemerkenswert finde, ist Ihre Logik, hätte es eine Zusage gegeben, dann hätte ich drei Wochen vor der Landtagswahl Bewilligungsbescheide verteilen können. Das zeigt Ihre tiefe Kenntnis über Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Tobias Koch [CDU]) Natürlich, so läuft das, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau so: Die Finanzministerin lässt 500 Millionen Euro zusätzlich für Krankenhausinvestitionen zu, und drei Wochen später geht der Gesundheitsminister los und verteilt Zuwendungsbescheide, weil sich Krankenhäuser innerhalb von drei Wochen planen lassen und die Finanzierung steht. – Sagen Sie einmal: Glauben Sie eigentlich wirklich, was Sie der Öffentlichkeit erzählt haben? Glauben Sie das wirklich? (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nein, meine Damen und Herren, was an Ihren Ausführungen durchaus richtig war, (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen beziehungsweise liebe Fraktionsvorsitzende, ist, dass wir trotz Corona die Finanzministerin damit nerven mussten, dass die Finanzierungsbedarfe noch größer sind, als sie in dem letzten Infrastrukturbericht ausgewiesen waren. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Ich weiß, wie wir, weil die Finanzierungslogik der Krankenhausfinanzierung nicht immer mit der Finanzlogik der Haushälterinnen und Haushälter zusammenpasst, unzählige Runden gedreht haben. Eine der großen Runden haben Sie erwähnt – Sie haben sogar zwei erwähnt –, einmal die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die daran beteiligt waren, die sich darüber gebeugt haben, um zu gucken, wie man IMPULS-Mittel umschichten kann. Und es gab einen gemeinsamen GAK – es wundert mich im Übrigen, Sie waren damals finanzpolitischer Sprecher, Herr Fraktionsvorsitzender; ich könnte Ihnen sogar sagen, wo der stattgefunden hat –, wo umfänglich die Systematik der Krankenhausfinanzierung dargestellt und umfänglich die Bedarfe miteinander besprochen wurden. Ja, es ist richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab dann eine erste Tranche, die nicht nur verabredet, sondern fest zugesagt wurde, die auch entsprechend gleich mit Geld hinterlegt wurde, wo es auch die entsprechenden Zusagen und Bescheide gibt. (Tobias Koch [CDU]: Aha!) – Jetzt warten Sie doch einmal ab, ganz ruhig, ganz ruhig! Selbstverständlich gab es eine politische Verständigung darauf – aber selbstverständlich! –, dass man in der kommenden Legislaturperiode alle Anstrengungen unternehmen wird, die Lücke zu schließen, Herr Koch. Selbstverständlich gab es diese Verständigung. (Beifall FDP, SPD und SSW – Peer Knöfler [CDU]: Hört, hört! – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Jetzt tun Sie doch nicht so, als ob wir darauf keine politische Verständigung gehabt hätten! Es macht übrigens auch gar keinen Sinn, von einer ersten Tranche zu sprechen, wenn man eine zweite nicht verabredet hat, Herr Koch. Das macht überhaupt keinen Sinn! (Beifall FDP, SPD und SSW – Dr. Bernd

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Das hat eine gewisse Logik!) Dann würde ich Ihnen mal empfehlen: Lesen Sie das Protokoll der Sozialausschusssitzung vom 6. Dezember 2021. Lesen Sie es doch einfach! Ich räume einen Fehler ein. Ich habe einen Fehler in dieser Sozialausschusssitzung gemacht, ich habe nämlich dauernd von 840 Millionen Euro gesprochen. Es sind gar keine 840 Millionen Euro. Es sind tatsächlich nur 800 Millionen, die übrigens dort (Dr. Heiner Garg) niemand bestreitet, übrigens auch nicht Ihre Regierungsvertreter. (Werner Kalinka [CDU]: Das lässt sich doch überhaupt nicht zur Stunde berechnen!) Auf die Frage – das ist meine Hauptkritik heute, darum geht es in der Aktuellen Stunde –, ob erneut etwas miteinander verhandelt werden müsse, nämlich diese grundsätzlichen Bedarfe, ob das erneut verhandelt werde müsse, gab es ein klares Ja. Das kritisiere ich, dass das, was miteinander schon verhandelt und verabredet wurde, noch einmal miteinander verhandelt und verabredet werden soll, (Beifall FDP, SPD und SSW) bei allem Verständnis für die Haushaltslage! Frau Finanzministerin damals und heute, ich weiß ganz genau, wie schwierig das ist, und ich weiß, um was für eine Summe es geht. Ich weiß, dass man sich die nicht einfach aus den Rippen schneidet. Aber gerade deshalb eine so grundsätzliche politische Verabredung, dass man eine solche Lücke in der kommenden Legislaturperiode schließt, wieder infrage zu stellen? Warum lassen Sie denn die Gesundheitsministerin noch einmal antanzen? Um genau das, was wir miteinander schon einmal besprochen haben, noch einmal zu besprechen? Was soll das denn? – Das ist doch keine Art und Weise, mit einer Kabinettskollegin umzugehen! Und das ist vor allem ein ganz schlechtes Signal in die Kliniklandschaft, die sich gerade alle Mühe gibt, strukturverändernde Prozesse auf den Weg zu bringen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Und dieses ewige „der Bund“! Wissen Sie, was der Bund jetzt macht? – Der Bund legt jetzt tatsächlich eine der größten Finanzreformen bei den Betriebskosten vor. Und Sie werden sich noch wundern, (Tobias Koch [CDU]: Ohne einen einzigen neuen Euro! Nullsummenspiel!) was das an strukturverändernden Prozessen mit sich bringt. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Ja, Herr Koch, da wird es Strukturveränderungen geben, und diese Strukturveränderungen kosten Geld. Diese Strukturveränderungen erfordern Investitionsmittel. Und wissen Sie, wer für die Investitionsmittel zuständig ist? (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Oh, ei der Daus! Das Land ist dafür zuständig. Und in Schleswig-Holstein sind die Kommunen mit 50 Prozent an Bord. Die Kommunen im Übrigen, Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 857 jedenfalls die, mit denen ich spreche, sind sehr wohl – zähneknirschend die einen, manche aber auch tatsächlich ohne mit den Zähnen zu knirschen – bereit, sich daran zu beteiligen, weil sie wissen, dass es um etwas ganz Zentrales geht. (Werner Kalinka [CDU]: Die müssen sich doch beteiligen! Das ist eine Pflichtaufgabe, die die Kommunen haben! Das ist eine Pflichtaufgabe! Manometer!) Es geht um etwas ganz Zentrales, nämlich die Sicherung der Gesundheitsversorgung einer älter werdenden schleswig-holsteinischen Bevölkerung auf die nächsten zehn bis 20 Jahre. Damit spielt man nicht. Damit hampelt man auch nicht rum. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Herr Koch, da hält man sich auch an grundsätzliche politische Verabredungen. Wenn sich der Rauch dieser Aktuellen Stunde gelegt hat, haben Sie noch einmal Zeit, darüber nachzudenken, ob Sie ernsthaft einen Prozess, wie ihn die Kollegin Raudies für den Kreis Pinneberg – den bevölkerungsreichsten Kreis in Schleswig-Holstein – beschreibt, wo es gelungen ist, zu einem Zentralklinikum zu kommen, das von allen Beteiligten akzeptiert wird, wirklich infrage stellen. Das ist doch keine zukunftsweisende Finanz- und Gesundheitspolitik! Vor dem Hintergrund fordere ich Sie auf, die notwendigen Klinikfinanzen bereitzustellen und hier nicht weiter die Gesundheitsministerin antanzen zu lassen, damit sie das, was alles schon erklärt wurde, noch ein zweites Mal erklärt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wäre schon ein bisschen verwundert, wenn dem Kollegen Garg vorgeworfen würde, er würde eine Kampagne vom Zaun brechen, und SPD und SSW würden sich dieser bösen Kampagne anschließen. – Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich habe mich gern angeschlossen, wir als SSW haben uns gern angeschlossen. Wissen Sie, warum? – Weil es darum geht, unsere Krankenhäuser auf Vordermann zu bringen, denen zu helfen, die Krankenversorgung in diesem Land richtig auf die Beine stellen zu können, auch für die Zukunft. Das ist etwas, was (Lars Harms) die Leute interessiert. Insofern bin ich froh, dass es diese Kampagne gibt, wenn es denn eine ist. (Beifall SSW, SPD und FDP – Tobias Koch [CDU]: Aber mit Falschbehauptungen!) Denn wir müssen uns das Ganze einmal angucken: Die Kliniken sind wirklich am Limit. Das sagen wir alle. Die Energiekosten steigen durch die Decke, die Versorgungskosten steigen durch die Decke und alles, was da dranhängt. Wir bekommen nicht die gleichen Fallpauschalen wie alle anderen Bundesländer, sondern weniger. Das führt in den Krankenhäusern zu riesigen Problemen. Über diese Probleme kann man gern auch hier einmal diskutieren. Deswegen bin ich sehr dankbar für diese Aktuelle Stunde. Wir brauchen erst einmal einen Inflationsausgleich für die Kliniken. Ich bin froh, dass die Landesregierung und die Gesundheitsministerin genau einen solchen Antrag im Bundesrat stellen werden. Ich finde das in Ordnung. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich finde, auch das ist lobenswert. Das darf man gern sagen, auch als Opposition. Das ist total okay. Das hilft uns kurzfristig, und das ist gut so. Aber wie geht es denn mittel- und langfristig weiter? Wir haben gesagt bekommen, wir kriegten die große Reform der Krankenhausfinanzierung. – Ja, die ist auf den Weg gebracht worden. Wie sie umgesetzt wird, wissen wir noch nicht. Wir wissen nur – in der Tat, Heiner Garg hat das gesagt –: Die Strukturen werden sich ändern. Das Geld wird nicht mehr, das ist richtig. Aber dadurch, dass das Geld anderen Anreizen folgt, werden sich natürlich auch die Krankenhäuser darauf einstellen müssen, damit sie wirtschaftlich überleben können. Diese ganze Reform ist aber noch gar nicht da. Es wird natürlich seine Dauer haben, wir werden sie nicht in drei Wochen haben. Wir haben aber jetzt die Probleme in den Krankenhäusern, und jetzt müssen die Krankenhäuser ein Signal bekommen, damit sie wissen, dass sie überhaupt Geld bekommen können. Dass das in irgendeiner Form infrage gestellt wird – ob es nun bewusst oder unbewusst, fehlerhaft oder nicht fehlerhaft ist, will ich dahingestellt sein lassen –, ist im ersten Moment nicht gut, um es freundlich zu formulieren. In der Tat: Wir haben IMPULS. IMPULS ist natürlich nicht durchfinanziert. So war das System aufgebaut, seien wir ehrlich. (Zuruf FDP: So ist es!) WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Gefreut hat mich aber, dass alle hier das Wort IMPULS positiv in den Mund genommen haben. Das macht mich ein bisschen stolz, meine Damen und Herren. Das war früher auch einmal anders! (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] – Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Es ist immerhin ein Werk der Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW. Es freut mich schon, dass jetzt alle anderen sagen: Mensch, das war vielleicht doch eine schlaue Idee, die Kohle, die überbleibt, für zukünftige Investitionen beiseitezulegen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Okay! Hast ja recht!) – Ich finde gut, dass der Kollege Garg mir da beipflichtet. Natürlich brauchen wir aber Überschüsse aus dem Haushalt, um das IMPULS-Programm zu finanzieren. Das ist richtig. Es ist auch richtig, dass es diese Gelder für die Krankenhäuser nie in irgendeiner Art und Weise irgendwo schon auf dem Konto gegeben hätte. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Klar!) Es gab immer die Absichtserklärung: Wenn wir es weiter so wie bisher hinkriegen, wollen wir diese Gelder verwenden. Daher kommen diese 800 Millionen Euro. Dann haben wir gesagt: Sobald wir Knete haben, machen wir es. – Das ist die sogenannte erste Tranche: 242,8 Millionen Euro beschieden und mehr oder weniger im Geiste verausgabt. Die Knete ist weg. Die anderen knapp 550 Millionen Euro sind noch offen: Das wird die zweite, vielleicht sogar noch eine dritte Tranche. Über die reden wir jetzt. Die ist bisher nicht gegenfinanziert, völlig klar. Das ist überhaupt keine Frage. (Tobias Koch [CDU]: Es hat ja auch keine Zusagen gegeben!) – Die Zusagen hat es auch nie gegeben, da gebe ich Ihnen recht. (Beifall CDU) – Moment, Moment! Es gab aber Planungen: Wenn die Kohle kommt, wird sie so und so ausgegeben. Diese Vereinbarung gab es. (Tobias Koch [CDU]: Die gibt es doch nach wie vor! Nichts geändert!) – Ja, dann müssen Sie sich hier hinstellen und den Krankenhäusern genau sagen, wer was zu erwarten hat. Das ist das ganz Entscheidende! (Werner Kalinka [CDU]: Das ist doch gar nicht nötig!) (Lars Harms) Das war genau das Problem im Ausschuss, wo auf einmal die Botschaft kam: Liebe Leute, nichts ist sicher! – „Nichts ist sicher“ bedeutet Unsicherheit, und das können unsere Krankenhäuser nicht gebrauchen. (Beifall SSW, SPD und FPD) Deswegen ist es nur natürlich, dass man sich in Pinneberg fragt: Was machen wir denn jetzt? Wir wollen uns dort ein Krankenhaus bauen und haben uns eigentlich darauf verlassen, dass, wenn die Knete kommt, wir etwas davon abbekommen, damit wir es machen können. – Und auf einmal heißt es: Nö, ist nicht mehr sicher! (Zurufe CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe) Das dann natürlich ein Krankenhausträger sagt: „Oh Gott, dann kann ich nicht weiterplanen!“, ist nur natürlich. Solche Projekte brauchen eine politische Zusage. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist doch überhaupt nicht richtig! Das ist falsch!) Wenn wir uns die zwei insolventen Kliniken in Flensburg und Rendsburg-Eckernförde angucken, sehen wir: Auch die brauchen eine Botschaft: Mensch, verdammt, ihr habt, wenn ihr wieder auf die Beine kommt, die Chance, Mittel zu bekommen. Ihr müsst euch keine Sorgen machen! – Es ist wichtig, dass wir als Staat unseren Kliniken klarmachen: Ihr müsst euch keine Sorgen machen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Wenn Sie nicht eine Liste mit all diesen schönen Projekten und einer Priorisierung aufschreiben, dann ist das meinetwegen zu akzeptieren. Sie haben die Mehrheit. (Werner Kalinka [CDU]: Es geht nicht um Mehrheiten! Es geht um das Krankenhausgesetz, das uns das vorschreibt!) Es ist dann zumindest notwendig, dass man sich mit den Klinikbetreibern an einen Tisch setzt, es durchdiskutiert und auf einem solchen Gipfel dann wirklich sagt: Pass auf, es gibt zwei Dinge im Leben. Erstens: Die Kohle geben wir euch, sobald wir das Geld in IMPULS angespart haben, ihr müsst euch keine Sorgen machen. Zweitens: Wir reden mit euch darüber, wie wir die Mittel verteilen. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen wir doch!) Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 859 Wir geben euch die Sicherheit: Wenn ihr investieren wollt und euch auf die Reform vorbereiten wollt, sind wir bei euch. Diese Gespräche muss man jetzt führen. Dann muss man sich jetzt mit den Klinikbetreibern zusammensetzen. Ansonsten haben wir genau das, was jetzt passiert, dass die Leute nicht mehr wissen, worauf sie sich verlassen können. Das führt dazu, dass sie unsicher sind und ihre Planungssicherheit verlieren: Was kann ich noch planen? – Es sind nun einmal Planungen der Krankenhäuser, die sie nicht in Wochen oder Monaten machen, sondern Planungen und Überlegungen, die über Jahre gehen, eine lange Zeit und viel Kommunikation brauchen. In Pinneberg hat jeder mit jedem geredet, und alle sind sich einig. Da gibt es keinen Widerstand. Alle sind sich einig, wie sie ihr Krankenhaus gestalten wollen, wie sie investieren wollen, wie sie es machen wollen. Wenn alle sich bei einem so großen und wichtigen Projekt im bevölkerungsreichsten Kreis dieses Landes einig sind, dann muss man denen auch Planungssicherheit geben – nicht mehr und nicht weniger. Genau das fordern wir als Opposition. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wenn das eine Kampagne ist, dann ist es eine richtige, wichtige und gute Kampagne zum Wohle unseres Krankenhausstandortes. Ich finde, das ist eine Aufgabe, die wir alle als Land Schleswig-Holstein haben. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat Ministerin Karin Prien das Wort.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben zurzeit in mehrfacher Hinsicht große Herausforderungen in unserem Gesundheitssystem zu stemmen. Zu Recht sind die verschiedenen Probleme hier heute Morgen angesprochen worden. Das Ziel der Landesregierung – der gesamten Landesregierung gemeinsam – ist es, die Gesundheitsversorgung in SchleswigHolstein nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört selbstverständlich, die Krankenhausinfrastruktur gezielt weiterzuentwickeln. Wir sind uns darüber einig: Eine leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur ist die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Versorgung, sodass die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten, (Ministerin Karin Prien) aber auch die Beschäftigten in den medizinischen Einrichtungen gute Bedingungen vorfinden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb arbeiten wir in allen Bereichen mit Hochdruck daran, die Situation der Krankenhäuser zu verbessern. Lassen Sie mich auf das jüngste Beispiel eingehen: Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein – es ist erwähnt worden – stehen unter einem hohen wirtschaftlichen Druck. Daran haben auch die gestiegenen Energiekosten einen spürbaren Anteil. Sie wissen: Ein eigenes Hilfsprogramm des Landes ist offenbar aus systematischen und beihilferechtlichen Gründen nicht möglich. Deswegen haben wir den Bund mehrfach, unter anderem mit dem Entschließungsantrag im Bundesrat, aufgefordert, endlich tätig zu werden und die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig zu sichern. Der Bund kommt dieser Forderung nun endlich nach. Sie wissen es: Morgen wird im Bundestag das Hilfsprogramm zur Abstimmung stehen, mit dem nun auch die Krankenhäuser insgesamt 6 Milliarden Euro an Hilfsgeldern erhalten sollen. Hiervon sind 1,5 Milliarden Euro für die sogenannten krankenhausindividuellen Ausgleichszahlungen zum pauschalen Ausgleich von mittelbaren Energiemehrkosten und 4,5 Milliarden Euro sogenannte krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge zum Ausgleich von Belastungen durch Energiemehrkosten vorgesehen. Der Bund will die Mittel für die Ausgleichszahlungen in drei Tranchen zur Verfügung stellen und die erste Tranche Ende Januar, die letzte allerdings erst Ende März an die Länder zur Weiterleitung an die Krankenhäuser auszahlen. Meine Damen und Herren: Das ist zu spät. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus Sicht der Landesregierung ist es erforderlich, dass die Krankenhäuser schnellstmöglich unterstützt werden. Deswegen wollen wir erreichen, dass die krankenhausindividuellen Ausgleichszahlungen unsere Krankenhäuser früher erreichen, als die Planungen des Bundes dies vorsehen. Entsprechende Vorauszahlungen an die Krankenhäuser als Zwischenfinanzierung wollen wir aus den Mitteln des Ukraine-Notkredites ermöglichen. Zur Umsetzung hat das Gesundheitsministerium eine Vorlage vorbereitet, die dem Finanzausschuss heute Morgen zugegangen ist. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Was die Weiterentwicklung der Krankenhausinfrastruktur angeht, hat das Land bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen und wird weitere Anstrengungen unternehmen. Natürlich lösen wir damit das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen ein, den Sanierungsstau an den Krankenhäusern weiter abzubauen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Land – auch darauf ist hingewiesen worden – fördert Investitionsmaßnahmen in den Krankenhäusern auf Grundlage des Landeskrankenhausgesetzes. Hierfür wird ein mehrjähriges Investitionsprogramm aufgestellt. Lassen Sie mich zum Verfahren einige Sätze sagen: Die Krankenhäuser beantragen die Aufnahme in das Investitionsprogramm, die Entscheidung trifft der Landeskrankenhausausschuss. Dabei haben Investitionsmaßnahmen Vorrang, die für die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung unabdingbar sind. Das Krankenhaus erstellt dann eine detaillierte Bauunterlage, die im Gesundheitsministerium geprüft und auf deren Grundlage ein Bewilligungsbescheid verbunden mit der Aufnahme in den Finanzplan erteilt wird, sodass das Krankenhaus seine Mittel für die Umsetzung einer Maßnahme abrufen kann. So funktioniert das, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Werner Kalinka [CDU]: So ist der Ablauf! – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Weiter ist es gemäß Landeskrankenhausgesetz so, dass eine hälftige Kostenteilung zwischen Land und kommunalen Kostenträgern erfolgt. Für den Landesanteil werden insbesondere Mittel aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung sowie aus IMPULS bereitgestellt. Beide Programme sind Teil der gesetzlichen Investitionsfinanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Finanziert werden die Baumaßnahmen aus dem Zweckvermögen, aus Pauschalbeträgen und Mitteln aus dem IMPULS-Programm. Aus dem Zweckvermögen werden als Einzelförderung auf Antrag Fördermittel für die Errichtung und Erstattung von Krankenhäusern gewährt. Hierfür stehen jedes Jahr 40 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden zudem mit Pauschalbeträgen kleinere Baumaßnahmen bis 50.000 Euro sowie die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern. Hierfür stehen jedes Jahr etwa 44,7 Millionen Euro zur Verfügung. Bei den genannten (Ministerin Karin Prien) Summen ist die hälftige Finanzierung durch die Kommunen berücksichtigt. Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass die Bedarfsentwicklung im Krankenhausbereich extrem dynamisch ist. Ich will Ihnen aber auch sagen, dass das nicht nur im Krankenhausbereich so ist. Wir haben ähnlich hohe Investitionsbedarfe in anderen Bereichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) Genau diese dynamische Entwicklung lässt sich aus den Infrastrukturberichten der Landesregierung entnehmen, auf die schon mehrfach hingewiesen wurde. Der erste Infrastrukturbericht von 2014 weist einen Investitionsstau von rund 824 Millionen Euro aus, der bis 2030 abgebaut werden sollte. Weitere Mittelbedarfe wurden dann bereits 2019 auf rund 300 Millionen Euro geschätzt vor dem Hintergrund der Neuaufnahme zahlreicher dringlicher Maßnahmen in den Investitionsplan, erheblicher Kostensteigerungen in der Umsetzung laufender und zukünftiger Projekte sowie der anteiligen Berücksichtigung angemeldeter Maßnahmen auf der sogenannten Warteliste, von der ja auch schon die Rede war. (Werner Kalinka [CDU]: Ja!) Im Infrastrukturbericht 2020 wurde aufgezeigt, dass weitere beantragte Maßnahmen in einem Umfang von rund 432 Millionen Euro auf der Warteliste stehen, die noch nicht in der Investitionsplanung aufgenommen waren. Die Warteliste wuchs weiter an und umfasste 2021 insgesamt 29 Projekte mit einer voraussichtlichen Fördersumme von rund 829 Millionen Euro. (Werner Kalinka [CDU]: Genau richtig!) Während bereits der Infrastrukturbericht 2020 verdeutlichte, dass der Investitionsbedarf in den Krankenhäusern des Landes enorm steigt und mit der Warteliste weitere Bedarfe signalisiert werden, hat sich die dynamische Entwicklung in den beiden letzten Jahren noch einmal verschärft, mit der Folge, dass sich der Handlungsbedarf in diesem Zeitraum insgesamt mehr als verdoppelt hat. Auch das gilt übrigens für andere Infrastrukturbereiche gleichermaßen. Laut dem letzten Infrastrukturbericht der Landesregierung, der am 19. April 2022 von der alten Landesregierung beschlossen wurde, beträgt die Finanzierungslücke des Ende des Jahres 2021 festgestellten Investitionsbedarfs bis 2023 628,5 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, diese Lücke besteht, obwohl das Land und die kommunalen Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 861 Kostenträger erhebliche Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt haben. Das wird auch daran deutlich, dass der Ende 2021 festgestellte Investitionsbedarf insgesamt rund 2,22 Milliarden Euro betrug und somit für die Krankenhausinvestitionsfinanzierung bis 2030 knapp 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, auch diese Landesregierung wird sich gemeinsam nach Kräften dafür einsetzen, die Lücke zwischen den infrastrukturellen Bedarfen der Krankenhäuser in unserem Land und den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln – die ja unbestritten ist – zu schließen. Wie in der Vergangenheit wird das schrittweise – und zwar nur schrittweise – erfolgen müssen. Die Notwendigkeit der finanziellen Anstrengung eint uns alle. Denn nur mit einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur schaffen wir die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Geothermie (Andreas Hein) nutzt Wärme aus der Erde. Warum brauchen wir das? Der Reihe nach: Wir wollen in Schleswig-Holstein das erste klimaneutrale Industrieland werden. Schon heute produziert Schleswig-Holstein mehr erneuerbaren Strom, als wir brauchen. Das ist ein großartiger Erfolg, denn Schleswig-Holstein ist und war Stromexportland. Das Vorhandensein großer Mengen erneuerbarer Energien sorgt dafür, dass sich die Industrie mehr und mehr für SchleswigHolstein interessiert. Schauen wir uns den Energieverbrauch einmal an, so stellen wir allerdings fest, dass nur 22 Prozent im Stromsektor liegen, 28 Prozent im Verkehrssektor und 50 Prozent – das ist entscheidend – im Wärmesektor. Diese beiden Sektoren, der Verkehrs- und der Wärmesektor, sind im Moment abhängig von Öl und Gas. Genau hier liegt unsere Achillesferse. Die Auswirkungen des abscheulichen Angriffskriegs auf die Ukraine machen deutlich, wie abhängig wir von Öl und Gas sind. Meine Damen und Herren, das wollen und werden wir ändern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu haben wir uns in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gemacht und treiben Sektorenkopplung, also den Einsatz von erneuerbarem Strom im Verkehrs-, Strom- und Wärmebereich, voran. Das verbindende Element – das wissen Sie – ist dabei grüner Wasserstoff. In Schleswig-Holstein können wir in enormen Mengen aus erneuerbaren Energien Strom produzieren, wir können ihn in Kavernen zwischenspeichern. Das kann für uns ein absoluter Gamechanger auf dem Weg zum klimaneutralen Energieland sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere größte Herausforderung wird es sein, den Wärmesektor klimaneutral zu machen. Gerade hier setzen wir bei der Nutzung von Geothermie an. Geothermie bezeichnet die Nutzung der in der Erdkruste gespeicherten Wärmeenergie. Wir kennen die Nutzung von oberflächennaher Geothermie bei Einfamilienhäusern. Wir kennen die Speicherung von Geothermie in Speicherbecken oder auch die Nutzung in der Erdkruste im Bereich von etwa 100 Metern und die Tiefengeothermie, die Nutzung von Wärme jenseits von 400 Metern, in 400 bis 5.000 Meter Tiefe, mit der man ganz andere Wärmereservoire erschließt. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Die Tiefengeothermie nutzt beispielsweise unter Verwendung von Wärmenetzen ein erhebliches Wärmepotenzial. Dort sind Temperaturen möglich, die in einschlägigen Fachblättern bei 400 Metern Tiefe mit etwa 20 Grad Celsius und bei 5.000 Metern mit etwa 150 Grad Celsius angegeben werden. Die sind in der Erde gespeichert, und die wollen wir nutzen. Laut Geologischem Dienst sind etwa 40 Prozent unserer Landesfläche geologisch geeignet. Das führt uns zu dem Antrag, diese Potenziale der Geothermie in Schleswig-Holstein zu nutzen. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass die Umweltverträglichkeit vorhanden ist, und auf einen engen Austausch von Wirtschaft und Wissenschaft. Ein wesentlicher Punkt dabei ist, die Bohrung abzusichern. Das Bohrrisiko ist groß. Dort werden schnell fünf-, sechsstellige Summen fällig. Daher ist es ein wesentliches Hemmnis bei der Nutzung von Tiefengeothermie. Weiterhin möchten wir die bürokratischen Hemmnisse abbauen. Wir wollen unabhängiger von der fossilen Energieversorgung werden. Das treibt uns dazu, auch das Element der Wärmegeothermie stärker zu nutzen. Das wollen wir, wo es möglich ist, tun. Die FDP hat sich mit ihrem Alternativantrag inzwischen auch für das Thema Geothermie erwärmt. Von daher bitte ich darum, beide Anträge in den Wirtschaftsausschuss und in den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Die nächste Rednerin ist Ulrike Täck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland gibt es einige Projekte zur Tiefengeothermie, vor allen Dingen in Süddeutschland. Sie reichen von 5 bis 100 Megawatt Heizleistung. Das ist ganz erheblich. Wie sieht es bei uns im Norden mit der Tiefengeothermie aus, wo wir so ein großes Potenzial dafür haben? – Hamburg hat hierzu ein Reallabor, das IW3 – Integrierte WärmeWende Wilhelmsburg heißt das. Dänemark hat Århus mit 110 Megawatt installierter Wärmeleistung und bald Kopenhagen mit rund 200 Megawatt installierter Wärmeleistung. (Ulrike Täck) Wie sieht es zwischen Hamburg und Dänemark aus? – Hier können wir noch ein bisschen tun, hier ist noch nicht so viel los. Dabei hat unsere Landesregierung zur Geothermie schon im Jahr 2004 einen Bericht mit vielen Daten herausgebracht. Dies sind alles Daten, die wir immer noch nutzen können, denn die Geologie verändert sich so schnell nicht. Wir sehen also: Mit unserer Geologie haben wir ein großes Potenzial, aber wir versuchen kaum, es zu nutzen. Sollen wir das ohne Not liegen lassen? – Nein, sage ich dazu. Es ist unsere Verantwortung, nach regionalen Möglichkeiten einer klimaneutralen und krisensicheren Wärmeenergie Ausschau zu halten. Es gibt auch ein paar Fragezeichen. Schleswig-Holstein hat ein sehr großes Potenzial, das aber auch geologische Risiken birgt. Deshalb ist es wichtig, dass diesbezüglich einerseits die Wissenschaft und andererseits die Wirtschaft als praktischer Umsetzer zusammengebracht werden. Das nennt man übrigens Anwendungsentwicklung. Genauso wichtig ist es aber auch, infrage kommende Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubeziehen. Denn es entstünde ja dort ein Projekt und würde dort gebohrt, wo die Wärme benötigt wird, ein Wärmenetz besteht oder eines gebaut werden kann. Außerdem gibt es das sogenannte Fündigkeitsrisiko, dass eine Bohrung nicht genug Wärme abliefert und so ein neues Bohrloch erschlossen werden muss. Genau hier ist das finanzielle Risiko im Projekt am höchsten. Bis zu 70 Prozent der gesamten Projektkosten gehen nur in die Erschließung des Bohrloches, aber wenn man einen Treffer hat, bekommt man kontinuierlich und verlässlich Wärme. Gelernt aus der Windenergie wollen wir zügige Genehmigungsverfahren haben; meine Damen und Herren, wir sprechen noch einmal darüber. Bei der Geothermie sind insbesondere das Bergrecht und die Grunddienstbarkeit als Erste zu betrachten. Last but not least wollen wir unserer Verantwortung gegenüber Menschen und Natur nachkommen. Es müssen Risikofolgeabschätzungen gemacht werden, um das Risiko so klein wie möglich zu halten. Das wollen wir vom allerersten Moment an im Auge behalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 863 Im Alternativantrag der FDP gibt es nur finanzielle Risiken. Naturschutzrisiken und Risiken für die Menschen werden darin momentan noch nicht betrachtet. Die Forderung in Bezug auf die Heizungsinstallateurinnen und -installateure erschließt sich mir nicht, denn eine Tiefengeothermiebohrung wird an ein Wärmenetz angeschlossen. Das spüren die Heizungsbauer überhaupt nicht; die machen es genauso wie immer, wenn sie einen Haushalt an Wärmenetze anschließen. Die Installateure müssen also nicht in Geothermie ausgebildet werden. Die Machbarkeitsstudie der FDP klingt zunächst sehr gut. (Christopher Vogt [FDP]: Ist sie auch! – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Das ist im Übrigen eine Forderung Ihres Kreisverbands Rendsburg-Eckernförde noch aus dem letzten Jahr. Die haben Sie wieder ausgebuddelt. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, alle Macht an die Basis!) Aber wissen Sie was: Wozu eine Machbarkeitsstudie? – Es ist machbar. Das zeigen die existierenden Projekte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Don’t waste time, don’t waste money on that. (Christopher Vogt [FDP]: Das war Englisch! – Heiterkeit Lars Harms [SSW] und vereinzelte Heiterkeit CDU) Trotzdem wertschätzen wir, dass wir uns eigentlich alle einig sind, schon zum zweiten Mal. Deswegen befürworte ich eine Überweisung durchaus, sodass wir zusammen noch einmal kräftig drübergucken. Insbesondere bei dem Faktor mit den Kommunen müssen wir wirklich noch einmal hinschauen. Meine lieben Damen und Herren, mit der Nutzung des Geothermiepotenzials in Schleswig-Holstein zeigen wir Verantwortung im Kampf gegen den Klimawandel und Verantwortung zur Sicherung der Wärmeversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Deswegen wollen wir hier weitermachen. Ich befürworte die Überweisung und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. – Ich danke euch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Ich erteile das Wort Marc Timmer von der SPD.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen die klimaneutrale Energieversorgung im Wärmebereich ebenso wie im Strombereich hochfahren und diversifizieren. 50 Prozent der primären Energie wird im Wärmebereich eingesetzt, da ist das Substitutionspotenzial. Als eine Option ist die Tiefengeothermie zu nennen. Sie spart Platz und erzeugt auch im Winter verlässlich Wärme. Gut wäre, wenn die oberflächennahe und mitteltiefe Wärmespeicherung im geologischen Untergrund – quasi eine Art der Geothermie – im Rahmen der Potenzialanalyse mitgedacht würde. Mit Einschränkung hat diese Technologie zumindest bei den geologischen Randbedingungen in Norddeutschland eine Reihe genereller Vorteile, ist wahrscheinlich kostengünstiger und besitzt bessere Hochlaufpotenziale und Möglichkeiten zur wirtschaftlich-gesellschaftlichen Teilnahme. Neben der Erzeugung muss die Infrastruktur für den Wärmetransport mitgedacht werden. Unsere Auffassung zur Wärmewende ist bekannt. Wir brauchen einen kreditfinanzierten großen Wurf, einen Energie- und Klimatransformationsfonds. Die SPD und Thomas Losse-Müller haben erste Vorstellungen hierzu formuliert. Die Kommunen dürfen mit der Verantwortung für die Wärmewende nicht alleingelassen werden. Das Land muss hier Gestaltungswillen zeigen, vorangehen und die Kommunen mitnehmen. Dass Sie ihr Landesprogramm begrüßen, ist schön und gut – deshalb ist die Lösung immer noch nicht so groß wie das Problem. (Beifall SPD) Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro für die Wärmewende reichen hinten und vorn nicht aus, auch wenn vorausgesetzt wird, dass die Kommunen Beiträge in gleicher Höhe hinzugeben. Dies sind leider nur ein paar Tropfen auf den heißen Stein. Es macht überhaupt keinen Sinn, wenn sich jede Kommune als Einzelakteur abkämpft und Effizienzen durch das Klein-Klein verloren gehen. Überdies gibt es eben nicht nur leistungsstarke Städte wie Kiel. In vielen Kommunen sind Ehrenamtliche in Leitung, die ohnehin mit sehr komplexen Prozessen befasst sind – wie zum Beispiel mit Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften zulasten von Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren. Bei Themen wie der Wärmewende, bei denen es wirklich darauf ankommt, bei denen es um dauer-WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 haft faire und stabile Preise für die Menschen in Schleswig-Holstein geht, um soziale Verantwortung, um die Unabhängigkeit der Eigenversorgung bei uns zu Hause, dürfen wir nicht im Klein-Klein zurückbleiben. (Beifall Birgit Herdejürgen [SPD] und Sybilla Nitsch [SSW]) Sie kommen ja – zutreffend – auch nicht auf die Idee, diese Potenzialanalyse jeder Kommune aufzubürden. Nur wenn jeder in Schleswig-Holstein die Möglichkeit eines Wärmeanschlusses erhält, halten wir Schleswig-Holstein bei der Wärmewende zusammen. Es ist eine soziale Aufgabenstellung der nächsten 20 Jahre. Nicht jeder kann sich eine Wärmepumpe leisten. Jeder kann aber Ja sagen zu einem Anschluss an ein Wärmenetz, das gern auch durch Erdwärme gespeist werden darf. Ganz ehrlich, ich vermisse hier den unbedingten Gestaltungswillen, die Gestaltungskraft der Landesregierung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Antrag heißt es weiter: „Um die Potenziale für Geothermie in Schleswig-Holstein stärker nutzen zu können, sollte hierbei der enge Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft ein Schwerpunkt sein.“ Der Austausch muss von der Verwaltung ausgehen, vom sehr gut qualifizierten Geologischen Dienst. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Verwaltung das erforderliche Know-how behält und weiter aufbaut. Ein Punkt, der uns ganz besonders wichtig ist, ist die Verringerung des finanziellen Ausfallrisikos der einzelnen Bohrungen. Wenn wir die Tiefengeothermie nach vorne bringen wollen, müssen wir die Hürden senken und dabei helfen, Projekte zu starten. Das Bohrrisiko an sich ist versichert. Das Hauptrisiko bei der Tiefengeothermie ist das Fündigkeitsrisiko mit Bohrkosten bis zu 15 Millionen Euro. Hier hätte ich mir mehr Informationen gewünscht. Eine Übernahme durch die öffentliche Hand oder vielleicht Public-private-Partnership oder eine Versicherungslösung sind angedacht. Der Rest im Antrag ist mehr oder weniger selbsterklärend. Bürokratiearme Genehmigungsverfahren werden gefordert – was auch immer „bürokratiearm“ bedeutet. (Marc Timmer) Verfahren seien auf genehmigungsrechtliche Hemmnisse zu überprüfen. Schöner wäre doch, gleich zu fordern, dass genehmigungsrechtliche Hemmnisse beseitigt werden. Selbstverständlich sind die Belange des Klima- und Umweltschutzes und des Naturschutzes sowie der Sicherheit bei Bohrungen und Nutzung der Tiefengeothermie zu berücksichtigen. Im Kern geht der Antrag dennoch in die richtige Richtung. Leider ist er nicht mutig genug. Deshalb wollten wir uns enthalten. Einer Überweisung können wir zustimmen. Den Antrag der FDP finde ich auch nicht ausreichend, aber besser. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD] und Sybilla Nitsch [SSW] – Beifall FDP) Er ist klarer und verweist auf die guten Pläne der Bundesregierung zum Aufbau einer GeothermieDatenbank, ein ganz wichtiger Punkt. Deshalb hätte ich hier Zustimmung empfohlen. Aber auch der Überweisung können wir zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Ehe ich das Wort Herrn Kumbartzky gebe, begrüße ich neue Besucher im Haus, Schülerinnen und Schüler der Grund- und Gemeinschaftsschule Wik. – Herzlich willkommen und viel Spaß bei der Debatte. (Beifall) Der nächste Redner ist Oliver Kumbartzky von der FDP.

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Oliver Kumbartzky FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geothermie kann einen großen Beitrag zur Wärmewende leisten. Sie ist ein riesiger Schatz, der endlich gehoben werden sollte. Es wird immer vergessen, dass wir nicht nur den Strom erneuerbar machen müssen, sondern auch die Versorgung mit Wärme zum Heizen und für Industrieprozesse. Die Energiewende ist nicht nur die Grundlage für eine klimaneutrale Zukunft, sondern auch für die Wirtschaft von morgen. Die Energiewende kann allerdings nur durch die Erfüllung der drei Oberziele Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit gelingen. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 865 Jeder in diesem Raum weiß, dass die erneuerbaren Freiheitsenergien eine Schlüsselkomponente für eine unabhängige Energieversorgung sind. Geothermie hat hier definitiv einen besonderen Stellenwert, der bisher nicht so deutlich diskutiert wurde, wie er eigentlich hätte diskutiert werden müssen. Deswegen bin ich der Koalition sehr dankbar, dass sie das Thema aufgegriffen und heute auf die Tagesordnung gesetzt hat. (Vereinzelter Beifall CDU) Ich freue mich auch, dass ich in gewisser Weise dazu beitragen konnte. Durch meine Kleine Anfrage – die haben Sie sicherlich zur Grundlage genommen – hatten Sie ein bisschen Input. Ich freue mich, dass Ihnen diese Anfrage zur Grundlage diente. Diese ist in einen für Schwarz-Grün typischen vierfachen Prüfauftrag gemündet. Aber auch damit werden wir umgehen können. Meine Damen und Herren, der Antrag von CDU und Grünen lässt noch einige Fragen offen, die uns der Herr Minister gleich bestimmt beantworten kann, wenn die bisherigen Redner der Koalition das schon nicht getan haben. Es geht um die Frage: Welche Instrumente kann und will die Landesregierung entwickeln, um das finanzielle Ausfallrisiko einzelner Bohrungen zu verringern? In Ihrer Antwort auf die von mir gestellte Kleine Anfrage sagen Sie, dass das finanzielle Risiko von Probebohrungen über die entsprechenden Instrumente der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgefangen werden soll. Das erwähnen Sie allerdings nicht in Ihrem Antrag. Ich frage: Was meinen Sie sonst? – Ich würde mich über eine Antwort freuen. Vielleicht wollten Sie sich aber hier wieder mal nicht festlegen und prüfen. Das kennen wir ja von Ihnen. Sie reden dann von bürokratiearmen Genehmigungsverfahren und haben einen Prüfauftrag bezüglich der genehmigungsrechtlichen Hemmnisse formuliert. Auf meine Frage hin, welche konkreten Pläne die Landesregierung verfolgt, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, heißt es in der Antwort: „Die genannten Verfahrensdauern werden nicht als zu lang angesehen.“ Nanu! Ich schließe daraus, dass es sich bei der Forderung in Ihrem Antrag lediglich um eine Vereinfachung und damit keine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens handelt. Das ist spannend. Laut Bundesverband der Geothermie gibt es nämlich Probleme, und zwar vor allen Dingen mit den unte- (Oliver Kumbartzky) ren Wasserschutzbehörden. Gerade bei der Genehmigung von Erdwärmesonden, sprich oberflächennahen Geothermieanlagen, bedarf es offenbar noch Nachbesserungen. (Beifall FDP) Ich wäre jetzt gern noch auf den FDP-Antrag eingegangen. Er ist leider beim „Täck“-Check durchgefallen. Das macht mich schon ein bisschen traurig. Ich freue mich aber, dass immerhin die SPD den Antrag richtig gelesen hat und zustimmen würde. Wir können das alles im Ausschuss gern vertiefen und vielleicht zu einem gemeinsamen Antrag kommen. Das wäre eine gute Sache. Insofern beantrage auch ich Ausschussüberweisung. Ich weise außerdem darauf hin, dass die Bundesregierung etwas plant, und zwar eine bundesweit einheitliche Datenbank zur Darstellung von lokalen geothermischen Potenzialen. Das ist eine sehr gute Sache, die ich sehr begrüße. Ebenso begrüße ich unseren Antrag und freue mich auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD])

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Eka von Kalben

Die nächste Rednerin ist Sybilla Nitsch vom SSW.

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Sybilla Nitsch SSW

Liebe Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommt es: Grundsätzlich bin ich ganz bei CDU und Grünen. Die Geothermie muss ein Grundpfeiler der künftigen Wärmeversorgung für Deutschland sein. Deswegen müssen wir da noch ein bisschen ins Detail gehen. Fast ein Fünftel der CO -Emissionen in Deutsch2 land entstehen durchs Heizen. Das ist eine beachtliche Menge CO , die sich einsparen ließe, wenn man 2 hier auf emissionsfreie Alternativen setzen würde. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Der von Ihnen formulierte Antrag ist wenig konkret. Die Frage ist doch: Sprechen wir von oberflächennaher Geothermie, oder sprechen wir von Tiefenbohrungen? Das sind zwei Paar Schuhe. Wir werden der Thematik nicht gerecht, wenn wir einfach sagen, die Geothermie im Allgemeinen ist doch ganz nett. Denn sprechen wir von oberflächennaher Geothermie, dann sind das Einzelmaßnahmen, die von Hauseigentümern umgesetzt werden und vielleicht 25.000 Euro Investitionskosten verursachen. Sprechen wir aber von Tiefenbohrungen, mit denen wir ganze Quartiere beheizen können, schlagen diese mit Kosten von vielleicht 15 Millionen oder WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 20 Millionen Euro zu Buche. Aber die Potenziale sind hier tatsächlich besonders groß. Ging man noch vor einigen Jahren davon aus, dass die tiefe Geothermie in Norddeutschland nicht funktionieren würde, weil die Wassertemperaturen in der Tiefe zu niedrig sind, hat sich das in der Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten verändert. In Schwerin will man bereits im kommenden Jahr etwa zehn Prozent der Haushalte mit Wärme aus der Geothermie versorgen. Auch in Hamburg finden aktuell Bohrungen statt. Gerade die tiefe Geothermie hat ihr schlechtes Image weitgehend zu Unrecht. „Vor der Hacke ist duster“, sagen die Bergleute. Man weiß also vorher nie genau, welche Bedingungen man im Untergrund findet. Weil das so ist, sind hier natürlich eine gute Überwachung und wissenschaftliche Begleitung zwingend geboten. Da wir bei der Tiefengeothermie im Bergbaurecht sind, sind die Anforderungen so hoch, dass kaum je Probleme auftreten. Wer sich noch an das Schreckensbeispiel aus Staufen erinnert, wo sich der ganze Ort binnen kurzer Zeit nach einer Bohrung um einen halben Meter anhob, und das als Negativbeispiel aus dem Hut zaubert, sei daran erinnert, dass hinter dem Rathaus eine kleine Bohrung für die Wärmeversorgung des Rathauses der Auslöser war. Tatsächlich treten die meisten Probleme auch heute eher im Bereich der oberflächennahen Geothermie auf. Vieles spricht also dafür, größer zu denken und eher auf Tiefenbohrungen zu setzen, mit denen man ganze Orte versorgen kann. Hier tragen die Investoren natürlich das größte Risiko, weil man vorher nicht genau weiß: Reicht die Wassermenge, genügt die Temperatur? Hier sollten wir Fördermittel bereitstellen, um zumindest einen Teil des Ausfallrisikos abzufedern. Wenn die Bohrung ein Erfolg war und die Anlage läuft, kann man kaum günstigere Wärme produzieren. Ob nun der Einbau einer privaten Erdwärmepumpe über die ohnehin schon vorgesehene Förderung von privaten Wärmepumpen – seit Wochen unser Lieblingsthema – hinaus bezuschusst werden soll, muss man hingegen abwägen. Denen, die ohnehin genug haben, wollen wir nicht noch mehr obendrauf geben. Allerdings sollen die, die eine solche Investition nur knapp schultern können, nicht alleingelassen werden. Nicht jeder Eigenheimbesitzer ist wohlhabend, auch das dürfen wir nicht vergessen. Aber wir sollen uns auch nicht im Klein-Klein verlieren. Das große Potenzial, da sind wir uns alle ei- (Sybilla Nitsch) nig, entfaltet die Geothermie ganz klar, wenn wir damit Wärmenetze betreiben. Auf diese Weise können wir perspektivisch etwa 40 Prozent der gesamten Wärmeversorgung abdecken. Dieses Potenzial können und dürfen wir nicht ungenutzt lassen. Prüfen, feststellen, mal gucken, Ausschau halten – das reicht hier nicht. Der FDP-Antrag fasst dies konkreter. Deswegen hätten wir ihn auch unterstützt, aber wir werden ihn natürlich auch gern überweisen, denn: Kommen die Kommunen jetzt bald mit ihren Wärmeplänen, dann muss die Landesregierung vorlegen können, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um die Wärmeversorgung so schnell wie möglich emissionsfrei zu gestalten. Diese Antworten müssen wir bald liefern, wir können nicht nur prüfen und gucken: Ach, mal sehen, was kommt. Im Novemberplenum haben wir uns über die Fernwärme unterhalten. Die Geothermie ist ein Teil der Antwort auf die Frage, wo denn die emissionsfreie Wärme herkommen soll, denn auf diese Weise können wir die Wärme sogar klimaneutral gewinnen. Hierfür müssen wir die Voraussetzungen schaffen, auf dass die Energieversorger investieren, damit der Umstieg auf eine CO -neutrale Wärmeversorgung 2 zeitnah gelingt. Zeitnah bedeutet: Wir müssen bald handeln und nicht nur prüfen und mal schauen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen eine weitere Erkrankung mitteilen: Frau Wiebke Zweig von der CDU-Fraktion ist ebenfalls erkrankt. Natürlich wünschen wir auch ihr herzlich gute Besserung. (Beifall) Der nächste Redner ist der Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass das Thema der Wärmewende auch heute wieder auf der Tagesordnung steht. Es bewegt die Menschen im Land, es bewegt die Klimaschützerinnen und Klimaschützer, es bewegt die Gaskundinnen und Gaskunden, und es bewegt auch diejenigen, die an der Sicherheit unseres Landes interessiert sind und die große Ver-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 867 wundbarkeit unserer Volkswirtschaft sehen. Deswegen ist es gut und richtig, dass das auch heute wieder Thema ist. Wir haben in der letzten Legislaturperiode mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz einen gesetzlichen Rahmen auf den Weg gebracht, mit dem wir in großer Gemeinsamkeit einige strategische Dinge vereinbart und festgelegt haben. Wir blicken bei der Wärmewende auf das einzelne Gebäude und haben die Verpflichtung eingebracht, künftig 15 Prozent der Wärmeversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien zu decken, und wir haben für die größeren Gemeinden die Verpflichtung, zur kommunalen Wärmeplanung zu kommen. Damit haben wir gemeinsam einen ganz klaren strategischen Fokus auf netzgebundene Wärmeversorgung gelegt. Das ist auch in der letzten Landtagstagung hier Thema gewesen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns in den großen strategischen Fragen der Wärmewende hier so einig sind. Das unterscheidet uns wirklich von anderen Ländern, und das ist gut und richtig, weil die Aufgabe groß ist und viel Kraft erfordert. Wir haben infolge des Gesetzes gestern den Haushalt vorgestellt und dort die entsprechenden Maßnahmen finanziell hinterlegt. Wir werden die Bürgerinnen und Bürger in Einfamilienhäusern oder als Mieterinnen und Mieter dabei unterstützen, der Verpflichtung nachzukommen, erneuerbare Wärme ins Gebäude zu bringen. Dabei kann das Thema oberflächennahe Geothermie eine Rolle spielen. Aber wir werden auch die Frage beantworten müssen: Was soll eigentlich in die vielen Nah- und Fernwärmenetze eingespeist werden, die wir alle gemeinsam bauen wollen? Sowohl den Einzelgebäuden als auch den Nah- und Fernwärmenetzen ist gemein, dass sie sehr viel Energie brauchen, dass sie viel erneuerbare Energie brauchen. Da darf keine Technologie, die zur Verfügung steht, von der Bettkante gestoßen werden. Geothermie ist ein schlafender Riese, das ist hier heute viel besprochen worden. Den müssen und wollen wir gemeinsam wecken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir werden die oberflächennahe Geothermie, die übrigens schon heute in Schleswig-Holstein zunehmend stärker genutzt wird, in Form von Erdwärmesonden nutzen. Wir wollen oberflächennahe Wärmespeicherungen nutzen, die vielleicht aus solarthermischen Anlagen Energie erzeugen und ein- (Minister Tobias Goldschmidt) speisen oder aus industrieller Abwärme stammen. Wir haben Großes vor beim Thema Wasserstoff, und Wasserstoff produziert immer viel Abwärme. Auch die muss in diesem Land gespeichert und genutzt werden. Aber wir wollen auch in die Nutzung von tiefer Geothermie einsteigen, und das ist in Schleswig-Holstein wirklich neu. Hier sind heute viele Zahlen genannt worden. Einige möchte ich ergänzen: Wir haben das Wissen, dass wir auf rund 40 Prozent der Landesfläche Potenziale für tiefe Geothermie haben. Wir haben schon eine Landesplanung und Flächen ausgewiesen und identifiziert, bei denen diese Potenziale sich mit Bedarfen überschneiden. Tiefe Geothermie erfordert immer hohe Investitionskosten. Das ist immer ein größeres Vorhaben, und dem müssen natürlich immer entsprechende Bedarfe gegenüberstehen. Das alles ist in der Landesplanung schon abgebildet. Insofern hat die Landesregierung hier schon Vorarbeit geleistet, auf die wir aufsetzen können. Wir wissen, dass wir in ungefähr 1.000 Metern Tiefe 40 Grad Celsius vorfinden, in 2.500 Metern Tiefe finden wir sogar 85 Grad Celsius vor. Diese Potenziale können und wollen wir anzapfen. Wir wissen, was dafür zu tun ist. Wir werden das Fündigkeitsrisiko absichern. Oliver Kumbartzky, wir sind bereits in Gesprächen mit der IB darüber, wie das genau funktionieren kann und wie Instrumente dafür aussehen können. Die IB.SH ist wiederum selbst in bundesweiten Gremien vertreten, in denen genau über diese Themen gesprochen wird. Ein zweites Instrument wird die Bundesförderung sein. Der Bund hat sich auch auf den Weg gemacht, die tiefe Geothermie zu erschließen, und er wird an der Wirtschaftlichkeit der Anlagen entsprechend arbeiten und den Business-Case herstellen. Und ein dritter Punkt: Hier ist heute viel davon gesprochen worden, dass wir Wissenschaft, Wirtschaft und auch Politik zusammenbringen und Wissen schaffen und gemeinsam in die Anwendung bringen müssen. Das ist nicht nur so dahergesagt, sondern das hat damit zu tun, dass die Unternehmen, die so etwas können und tiefe Geothermie erschließen können, eigentlich Unternehmen aus dem Öl- und Gasbereich sind. Und diese Unternehmen sind schon lange nicht mehr so sehr in SchleswigHolstein tätig. Das heißt, wir haben auch hier ein Thema des Markthochlaufs, den wir gemeinsam anschieben müssen. Auch hier sehe ich die Landesregierung in der Verantwortung. Wichtig ist auch, dass das Thema tiefe Geothermie immer auch ein Akzeptanzthema ist und ein The-WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 ma, das mit Sorgen und Ängsten verbunden ist. Deswegen finde ich es richtig, dass sich der Landtag hier so früh mit dem Thema beschäftigt und sich so früh zu dem Thema positionieren will. Es sind Umweltfragen zu klären. Sie können sicher sein, dass ich als Umweltminister ein ganz starkes Augenmerk auf alle Machbarkeitsstudien und Genehmigungsverfahren legen werde, damit der Gewässerschutz nicht beeinträchtigt wird. Es sind aber Sorgen und Nöte in der Bevölkerung da. Das Thema Geothermie wird stark mit dem Thema Fracking verbunden, und ich würde mir sehr wünschen und es auch sehr wichtig finden, dass wir dann, wenn wir in dieses Thema einsteigen, bei der Ablehnung bleiben. Wir werden uns darum kümmern müssen, die Dinge zu erklären, sie gemeinsam mit den Kommunen zu beraten und wissenschaftlich fundiert zu machen. Wir müssen darüber aufklären, was wir mit der Geothermie alles Schönes machen können. Dann werden wir mit Pilotprojekten starten, und dann werden sich die Ängste und die Sorgen, die in der Bevölkerung vielleicht da sind, relativieren. Wichtig ist zu wissen, dass das Parlament an unserer Seite ist. Deswegen danke ich für die Anträge und für die Debatte heute. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Hamburger Hafen und Schlick erinnert so ein bisschen an den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Denn regelmäßig, und zwar immer dann, wenn die vereinbarten Mengen fast ausgereizt sind, entfacht die Debatte neu, und Hamburg stellt sich die Frage: Wohin denn nun mit dem Schlick? – Hamburg hat es bis heute nicht gebacken bekommen, ein nachhaltiges Sedimentmanagement zu entwickeln, und das ist das eigentliche Problem. Hamburg hat viel zu viel Zeit verplempert. (Beifall FDP) Es bleibt bei der immer selben Kreislaufbaggerei. Der Großteil des Schlicks wird vor der Hamburger Insel Neßsand unweit des Hafens abgekippt und kommt dann mit den nächsten Tiden wieder zurück. Ein anderer Teil wird an Tonne E 3 bei Helgoland verklappt, und dafür zahlt Hamburg dann fünf Euro pro Tonne an Schleswig-Holstein. Nun, Ende 2022, ist wieder ein Vertragsende erreicht, und offenbar hofft man in der Freien und Hansestadt Hamburg, dass sich dieser Vertrag wie ein Handyvertrag stillschweigend automatisch um ein paar Jahre beziehungsweise ein paar Tonnen verlängert. Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens von nationaler Bedeutung ist und der Hamburger Hafen gerade auch für die schleswig-holsteinische Wirtschaft eine immens wichtige Rolle spielt. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 869 (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Unser wichtigster Hafen!) Sowohl der Hafen als auch die Elbe müssen dementsprechend nachhaltig vom Schlick befreit werden, wobei die Verbringung des Hafenschlicks selbstverständlich umweltverträglich erfolgen muss. Unbestritten ist auch, dass nach der vollzogenen Elbvertiefung die benötigte Wassertiefe schnellstmöglich flächendeckend herzustellen ist, also nicht nur im Hamburger Hafen selbst, sondern entlang der gesamten befahrbaren Elbe. Aktuelle Berichte über Versandungen, beispielsweise vor den Brunsbütteler Schleusen, lassen aufhorchen und bereiten große Sorge. Deshalb brauchen wir endlich eine schnelle und langfristige Lösung für die Verbringung des Schlicks; eine Entscheidung muss im gemeinsamen Interesse von Wirtschaft und Umwelt getroffen werden. Um es ganz klar zu adressieren: Eine Verklappung vor der Vogelschutzinsel Scharhörn lehnen wir ab, und ich glaube, da sind wir uns, wenn ich die Änderungsanträge sehe, alle einig. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Übrigens sind wir uns darin auch mit unseren Nachbarn aus Niedersachsen einig. Man fragt sich wirklich, warum man in Hamburg nicht ernsthaft prüft, diesen Schlick für andere Zwecke zu nutzen, beispielsweise für den Deichbau. Das wäre eine nachhaltige und kostengünstige Lösung zumindest für Teile des Gesamtproblems. Stattdessen aber liefern sich Hamburgs Erster Bürgermeister und sein grüner Umweltsenator eine Schlammschlacht im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall CDU – Zuruf CDU: Eine Schlickschlacht!) – Ich fand den gut. – Meine Damen und Herren, unsere Landesregierung ist aufgefordert, schnellstmöglich mit Hamburg und allen weiteren Beteiligten eine vernünftige Lösung zu finden, die die wirtschaftlichen, umweltpolitischen und auch finanziellen Interessen des Landes berücksichtigt. (Beifall Rasmus Vöge [CDU]) – Danke schön. (Heiterkeit Lars Harms [SSW]) Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, Herr Vöge, erwähnen Sie das Thema ja auch. Das ist gut und richtig so. Sie schreiben da, dass eine Anschlussgenehmigung für die Sedimentverbringung bei Tonne E 3 geprüft werden soll. Einig ist man sich, dass (Oliver Kumbartzky) es im Fall der Fälle dann auch wieder Zahlungen geben soll. Jetzt aber – und das ist das sehr Positive – sollen die Zahlungen transparent in ein Sondervermögen überführt werden. (Lars Harms [SSW]: Sehr gut! – Beifall FDP) Genau darüber haben wir ja im Finanzausschuss in der letzten Wahlperiode schon intensiv debattiert. Uns kam die Fischerei bei dem ganzen Thema deutlich zu kurz. Der sogenannte Krabbenbeirat konnte seine ursprünglich geplante Wirkung nicht entfalten. Gerade die Fischerei wird in der Vereinbarung aber doch explizit erwähnt. Da ist leider viel zu wenig passiert, weil das damals noch grün geführte Umwelt- und Fischereiministerium eben nur seine Naturschutzprojekte gesehen hat. Da liegen jetzt Hoffnungen auf Fischereiminister Werner Schwarz. Herr Schwarz, endlich habe ich mal einen Punkt gefunden, wo ich die Trennung des Ministeriums begrüße. (Heiterkeit Lars Harms [SSW] – Beifall FDP, Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, natürlich ist der Landtag gefragt und am Zuge, wenn es um das Thema Finanzen geht. Unser Vorschlag ist, dass nicht nur der Nationalpark und die grün-blaue Infrastruktur bedacht werden, sondern auch hafen- und küstennahe Infrastruktur. Schauen wir uns auch die Fährverbindungen einmal an, die ja ebenfalls unter der Verschlickung leiden, aber bedenken wir vor allem auch die Küstenfischerei. Für uns Freie Demokraten, und hoffentlich für alle Fraktionen in diesem Haus, steht fest: Die Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens darf nicht ideologischen Ansichten geopfert und durch Inaktivität und mangelndes Engagement der Beteiligten aufs Spiel gesetzt werden. (Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU] und Rasmus Vöge [CDU]) – Beifall im ganzen Hause! Das ist gut. (Beifall FDP) Ich möchte noch kurz einen Satz zu den Alternativanträgen sagen: Bei der SPD geht mir das wieder zu sehr nur in Richtung Naturschutzprojekte – das ist bedauerlich. Aber erstaunlich gut finde ich den Antrag der Koalition, dem wir heute auch zustimmen würden. – Vielen Dank. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Volker Nielsen von der CDU.

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Volker Nielsen CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hamburg und die Unterelbe-Regionen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sind Anrainer des großen Tideflusses der Elbe. Seeschifffahrt, Häfen, Nebenflüsse, Sperrwerke und Schleusen, Siele und Küstenschutzanlagen, Fischereizonen, Fähren für wichtige Verkehrswege, der Nord-Ostsee-Kanal mit den Schleusen in Brunsbüttel sowie Schutzzonen für Flora und Fauna sind prägend für die Region als Lebens- und Arbeitsort. Der Bund hat für die Bundeswasserstraße Elbe eine klare Zuständigkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, da kann man zwischendurch auch klatschen, das wird ja immer gerne genommen, aber Fakt ist es. Dadurch haben Bund und Länder Interessen, die gegenseitige Beachtung bedingen. Für den Hamburger Hafen ist insbesondere die Fahrrinne für große Seeschiffe wichtig; die seit Monaten zunehmende Verschlickung betrifft alle. Niedersachsen und Schleswig-Holstein brauchen unter anderem für die Elbhäfen und die Nebenflüsse mit deren Häfen und Unternehmen, wie zum Beispiel die Werft in Wewelsfleth, die Elbfähren Wedel und Glückstadt und den Elbehafen Brunsbüttel, schlickfreie Zugänge. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) So sehr Hamburg im Vordergrund steht, sind auch unsere Häfen – und auch die in Niedersachsen – jeder in seiner Form von Bedeutung. Das wird in der Diskussion häufig vergessen. Wir wollen die Lobby der kleinen Häfen verstärken. Der Bund ist für den Nord-Ostsee-Kanal und für die Offenhaltung der Schleusenzufahrten in Brunsbüttel verantwortlich. Der Ältermann der Lotsenbrüderschaft NOK hat Anfang November in Brunsbüttel auf die seit einigen Monaten erheblich steigende Verschlickung des Vorhafens zu den Kanalschleusen verwiesen. Er nimmt dazu das Wort Katastrophe für die Schifffahrt in den Mund. Ursachen könnten die Elbvertiefung, die Bauarbeiten zur fünften Schleusenkammer und auch das durch den Klimawandel wärmere Wasser, das mehr Sediment transportiert, sowie weitere Faktoren sein – könnten (Volker Nielsen) sein. Fachleute müssen diese Dinge weiter klären. Die einzige Pkw- und Lkw-Fährverbindung der Unterelbe zwischen Glückstadt und Wischhafen kämpft mit der starken Verschlickung. Teilweise fährt sie gar nicht mehr oder mit deutlich weniger Fahrzeugen. Wartezeiten von einer, zwei oder drei Stunden sind meist täglich Realität. Eine, zwei oder drei Stunden, um über die Elbe zu kommen! (Lars Harms [SSW]: Deshalb brauchen wir die A 20! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es, Herr Kollege! – Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eben falsch!) – Dazu kommen wir gleich. Es stellen sich aus meiner Sicht folgende Fragen: Droht hier an der Unterelbe ein Verkehrskollaps, der durch das Nadelöhr Hamburg nicht kompensiert werden kann? Ist es Zeit für eine zusätzliche Verbindung? Sollte ein Konzept für einen Verkehrsweg Cuxhaven–Brunsbüttel mit seetüchtigen Fähren bis zur Fertigstellung der A 20 mit fester Elbquerung erarbeitet werden? Sollte hier wegen der besonderen Lage mittels öffentlicher finanzieller Unterstützung bei Defiziten geholfen werden? – Auch diese Fragen sollten Bund, Länder und die Unterelbekreise beschäftigen. Bei Verhandlungen über einen neuen Vertrag bezüglich Schlickverklappung im Hoheitsgebiet Schleswig-Holsteins sollte aufgrund der neuen Lage auch der Unterelberaum mitbedacht werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt FDP) Dort, wo tatsächlich Nachteile entstehen, sollten auch Gelder zielgerichtet eingesetzt werden. Die Prüfung einer Nutzung von Sand und Schlick zum Beispiel beim Küstenschutz oder in küstennahen Bereichen ist für den Bund und für alle Anrainerländer gleichermaßen von Bedeutung, um möglichst neue Wege zu beschreiten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kreislaufbaggerei will niemand. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Eka von Kalben

Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Nelly Waldeck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 871

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede in Vertretung für Silke Backsen. Ich glaube, das merkt man an dem einen oder anderen Satz. Die Elbe entspringt im tschechischen Riesengebirge. Im Oberlauf ist sie durch Mittelgebirge geprägt. Im weiteren Verlauf folgt sie Urstromtälern des norddeutschen Tieflandes. Sie ist 1.094 Kilometer lang und mündet bei Cuxhaven in die Nordsee. Das größte binnenländische UNESCO-Biosphärenreservat in Deutschland ist die Flusslandschaft Elbe, die sich über rund 400 Stromkilometer durch fünf Bundesländer erstreckt. Eine umfangreiche biologische Vielfalt auf vergleichsweise engem Raum ist kennzeichnend für die Elblandschaft. Die Elbmündung hat eine große Bedeutung für die Seeschifffahrt, da der Trichter die Zufahrt zum Hamburger Hafen bildet und in der Mündung auf nördlicher Seite die Einfahrt zum Nord-Ostsee-Kanal liegt. Der untere Teil der Elbmündung gehört deshalb zu den am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas. Die Tideelbe und auch die Elbmündung sind ursprünglich elbstromdominiert, sodass der eigentliche Schlick ins Meer transportiert wird. Mittlerweile droht dieses System zu kippen, und die Elbmündung ist flutstromdominiert, sodass permanent Sedimente flussauswärts transportiert werden. Durch die bereits oft erfolgten Eingriffe in das ökologische System und die letzte Elbvertiefung kommt es zu einer verstärkten Erosion durch Trübung, Auflandung, Sauerstofflöcher und Versalzung. Und jetzt soll es eine schnelle Lösung zum Thema Hafenschlick geben? Die FDP zeigt mit diesem Antrag wieder einmal, wo ihre Stärken liegen, nämlich in der Formulierung wohlfeiler Forderungen unter Missachtung der Sachlage. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zurufe FDP) Das Problem der Verschlickung des Hamburger Hafens, ja der Unterelbe insgesamt ist eben auch ein von Menschen gemachtes Problem. Dieses Problem lässt sich weder einfach noch schnell lösen. Wir wollen nach vorne schauen und sind bereit, mit Hamburg und dem ebenfalls betroffenen Niedersachsen gemeinsam nach Lösungen zu suchen. (Nelly Waldeck) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sind Sie bereit zu akzeptieren, dass es das Problem schon gab, als Sie noch gar nicht geboren waren?)

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Eka von Kalben

Herr Buchholz, bitte stellen Sie Ihre Fragen vom Mikrofon aus.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Wir stellen uns nicht gegen eine weitere Verbringung von Sedimenten bei der Tonne E 3, weil dies die am wenigsten schlechte Lösung aller möglichen Verklappungslösungen darstellt. Wir sagen auch, dass dies auf Dauer nicht nachhaltig sein kann. Es muss parallel an der Entwicklung eines nachhaltigen Sedimentmanagements gearbeitet werden. Dazu gehört die sinnvolle Verwendung der anfallenden Sedimente etwa für den Küstenschutz. Dazu gehören Maßnahmen, die helfen, das Tidesystem Elbe wieder ins Gleichgewicht zu bringen; denn die natürliche Dynamik der Tide ist durch menschliche Eingriffe stark beeinträchtigt. Es hat das Forum Tideelbe gegeben. Dort wurden Maßnahmen vorgeschlagen, zum Beispiel wie dem Fluss mehr Raum gegeben werden könnte. Der Hamburger Hafen ist ein wichtiger Arbeitgeber auch für Schleswig-Holstein. Die Elbe ist eine bedeutende Wasserstraße. Das wissen wir und erkennen wir an. Aber die Unterelbe, das Mündungsästuar und das Weltnaturerbe Wattenmeer sind eben auch einzigartige und wertvolle Ökosysteme. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir wünschen uns, dass diese Tatsache von allen Fraktionen hier im Haus wie auch von der gesamten Hamburger Bürgerschaft Anerkennung und Berücksichtigung findet. Wir haben nur die eine Erde. Der Naturschutzgipfel in Montreal hat uns erneut ermahnt, dass wirtschaftliche Interessen nicht über den Erhalt der Ökosysteme gestellt werden sollen; denn damit gefährden wir unsere eigenen Lebensgrundlagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke unserem Umweltminister, dass er sich für einen Schlickgipfel mit Hamburg und Niedersachsen eingesetzt hat, sowie allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in den Verhandlungen mit Hamburg für gute Lösungen einsetzen. Gut für die Wirtschaft, für den Tourismus und für die Ökosysteme. – Vielen Dank. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Eka von Kalben

Der nächste Redner ist Martin Habersaat von der SPD.

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Martin Habersaat SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sehe Überraschung in einigen Gesichtern. Ich stehe hier stellvertretend für den Kollegen Hölck, dem ich an dieser Stelle gute Besserung wünsche. Es liegt im Interesse Schleswig-Holsteins, die Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens zu erhalten. Es ist auch unser Hafen. Wenn man mit dieser Prämisse in Gespräche zu einer schnellen und nachhaltigen Lösung der Sedimentprobleme geht, dürfte es eigentlich nicht zu einer Situation kommen, in der Hamburg sich mit dieser Aufgabe alleingelassen fühlt. Ich hoffe, das ist die Prämisse dieser Gespräche. (Beifall SPD) Gladius ultor noster, das Schwert unser Rächer, schien bisher zumindest nicht der Leitspruch des grünen Teils der Landesregierung sein. Über den Hamburger Hafen fließen tagtäglich weltweite Warenströme. Mit rund 120 Liniendiensten für den Seetransport ist er an alle Kontinente angebunden. Insgesamt erreichen jährlich rund 8.700 Seeschiffe den Hamburger Hafen. Rund 155.000 Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wohlstand ganz Norddeutschlands sind eng mit der Wettbewerbsfähigkeit des größten deutschen Hafens verbunden. (Vereinzelter Beifall SPD) Meine Damen und Herren, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auf die SPD-Fraktion verlassen. Auch die Hafenwirtschaft kann sich auf die SPD-Fraktion verlassen. Für uns steht außer Frage, dass wir, auch um die notwendige Energieund Klimatransformation bewältigen zu können, einen wettbewerbsfähigen Hamburger Hafen brauchen. (Vereinzelter Beifall SPD) Es geht um Infrastruktur, Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze. Wir brauchen daher dringend eine langfristige Lösung für die Verbringung des Elb- und Hafensediments für die Stärkung des Standorts. Natürlich hat Schleswig-Holstein noch weitere berechtigte Interessen im Zusammenhang mit dem (Martin Habersaat) Hamburger Hafen, die nicht vernachlässigt werden dürfen. Wir haben ein paar gehört, zum Beispiel den Schutz des Wattenmeers, den Tourismus und die Erreichbarkeit der Elbhäfen. Auch die Umweltverbände können sich auf die SPD-Fraktion verlassen. Scharhörn lehnen wir als Standort für die Verbringung der Sedimente klar ab. Dieser Punkt fehlt uns beispielsweise im Antrag der Koalition, weswegen wir dem nicht zustimmen, sondern uns nur enthalten können. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, die Qualität der Sedimente zu verbessern; denn das Wasser und die Sedimente kommen ja nicht in Trinkwasserqualität beim Hamburger Hafen an, um da verschmutzt und dann weiter transportiert zu werden, sondern sie kommen durchaus belastet im Hafen und an der Außenelbe an. Wenn wir an der Qualität derer arbeiten wollen, müssen wir schon vorher ansetzen. Es ist daher richtig und wichtig, dass die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemeinsam mit der Hansestadt Hamburg nach Lösungen suchen und dass der Bund – die Elbe ist eine Bundeswasserstraße – sich an der Suche nach einer Lösung im nationalen Interesse beteiligt. Es ist ökologischer und ökonomischer Unfug, dass Sedimente bei Neßsand an der Landesgrenze Hamburgs, Schleswig-Holsteins und Niedersachsens abgelagert werden, weil das Material stromaufwärts mit dem Elbstrom wieder in den Hafen transportiert wird. Diese Kreislaufbaggerei ist nicht vertretbar. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Vielen Dank, Herr Kollege. – Vertretbar ist eine Verbringung an der Tonne E 3. Die Wasserqualität dort hat sich über die Jahre hinweg nicht verschlechtert. Das gilt es auch für die Zukunft sicherzustellen. Angesichts der Dringlichkeit ist es geboten, Hamburg weitere Kontingente zur Verfügung zu stellen und vorerst eine kurzfristige Lösung zu entwickeln. Die Landesregierung sollte hier pragmatisch handeln und einem entsprechenden Antrag zustimmen. Gleichzeitig müssen Maßnahmen zur Verringerung der Sedimente vereinbart werden. Das können wasserbauliche Maßnahmen in Hamburg und in der Haseldorfer Marsch sein. Das könnte möglicherweise auch der Deichbau sein. Herr Minister, angesichts des jahrelangen Dauerthemas Hafenschlick und der vielen bereits stattgefundenen Arbeitstreffen ist es etwas zu simpel, nun von der Idee einer Verwendung im Deichbau zu spre-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 873 chen, ohne auf eine Umsetzung vorbereitet zu sein. Sie mögen ja erst seit diesem Jahr Minister sein. Sie arbeiten aber schon seit fünf Jahren an der Spitze dieses Ministeriums. Von Ihnen wollen wir eigentlich konkrete Lösungsvorschläge hören, aber keine „Es wäre schön wenn“- oder „Man müsste mal“- Ideen. (Beifall SPD) Herr Kollege Nielsen, wenn man hier fast mit Zweidrittelmehrheit sitzt, dann ist Fragen zu stellen schön und gut, aber dann sind die Leute auch daran interessiert, welche Antworten Sie auf diese Fragen geben würden. (Beifall SPD) Deshalb ist es uns wichtig, in unserem Alternativantrag nicht nur Fragen, sondern auch ein Forschungsprojekt zu adressieren. Außerdem fordern wir Hamburg auf, wenn noch nicht geschehen, endlich einen Antrag für die Nutzung an der Tonne E 3 zu stellen. Der Hamburger Hafen braucht jetzt eine schnelle und darüber hinaus eine nachhaltige Lösung. Das können zwei unterschiedliche Lösungen sein. Das ist in unserem Interesse. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD – Unruhe)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass Sie sich vielleicht noch über das Abstimmungsverhalten abstimmen müssen. Wenn Sie wollen, können wir Ihnen nach der Debatte auch kurz Zeit dafür geben. Aber ich möchte Sie bitten, jetzt den Rednerinnen und Rednern ein bisschen Aufmerksamkeit zu schenken. Der nächste Redner ist Lars Harms vom SSW.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beste Lösung für den Hamburger Hafenschlick, also den Schlick, der aus dem Hafenbecken ausgebaggert werden muss, ist immer noch, ihn zu nutzen, statt ihn zu verklappen. Deshalb macht die Nutzung als Material für den Küstenschutz auch Sinn. Wir als SSW haben das immer schon gefordert, (Beifall SSW) und wir haben dies auch schon vor Jahren in Bezug auf die Ausbaggerungen im Nord-Ostsee-Kanal angemahnt. In Husum hat man nun einen entsprechenden Versuch gestartet und dort in Hafennähe (Lars Harms) Schlick abgelagert. Die ersten Resultate sind vielversprechend. Der dort abgelagerte Schlick kann auch für den Deichbau genutzt werden. Würde man nun mit dem Hafenschlick aus Hamburg genauso verfahren wollen, brauchte man entsprechende Zwischenlagerungsflächen und eine entsprechend gute Hafenanbindung. Hierfür benötigen wir Flächenerwerb, Genehmigungsverfahren und natürlich auch noch die Umsetzung der Maßnahmen inklusive der Ertüchtigung eines Hafens. Die Möglichkeiten zur Nutzung des Hamburger Hafenschlicks sind also da, aber sie benötigen noch etwas Zeit und Geld. Deshalb werden wir wohl nicht um eine kurz- und mittelfristige Vereinbarung über die Ablagerung des Hafenschlicks in der Nordsee herumkommen. Es macht Sinn, hier eine zehnjährige vertragliche Vereinbarung anzustreben, um so Planungssicherheit zu bekommen. Es ist richtig, in Zukunft nicht mehr der Nationalparkstiftung das daraus gewonnene Geld zukommen zu lassen. Der Kapitalstock der Stiftung ist groß, und die Erträge können für nachhaltige Maßnahmen in den Bereichen Natur, Fischerei und Tourismus eingesetzt werden. Daher ist es richtig, die zukünftigen Gelder in ein transparentes Sondervermögen einzubringen. Hier müssen wir uns mit den Hamburgern darüber einigen, was daraus finanziert werden soll. Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen steht, dass diese Gelder am besten für die grün-blaue Infrastruktur genutzt werden sollen. Das ist richtig, muss aber noch spezifiziert werden. Wir haben für uns drei Bereiche identifiziert, die genau hier hineinpassen. Da ist zum Ersten die Unterstützung der Elbanliegerhäfen, die sehr unter den Folgen der Elbvertiefung leiden müssen. Es muss diesen Elbanliegern geholfen werden, und das dürfte auch im Interesse der Hamburger liegen. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Das heißt, Ausbaggerungen der versandeten Häfen und die Ertüchtigung der kleinen Häfen sind dringend notwendig, und das Ganze führt dann auch zu einer Entspannung der Situation. Der zweite Punkt spricht ein Eigeninteresse Schleswig-Holsteins an. Wir haben unsere landeseigenen Häfen an der Westküste, hier vor allem die Häfen Büsum und Husum. Wir haben schon derzeit nicht genügend Mittel, um dort unsere eigene Infrastruktur erhalten zu können. Die Bedarfe für Ausbaggerungen, Sanierung der Kaianlagen sowie Verbesserung der Erreichbarkeit von Land und von See aus sind bei beiden Häfen immens. Wenn wir wollen, WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 dass diese beiden landeseigenen Häfen weiter für die Versorgung des Landes zur Verfügung stehen, und wenn wir wollen, dass beide Häfen weiter touristisch genutzt werden, dann müssen wir unser Eigentum dort auch wieder auf Vordermann bringen. Wir reden darüber, dass in Büsum Waren angeliefert werden, die Northvolt braucht. Dann muss der Büsumer Hafen auch saniert werden. Wenn wir mit diesem Schlick tatsächlich Küstenschutz machen wollen, dann muss auch der Hafen in Husum saniert werden. Das ist dann echte grün-blaue Infrastruktur, die zudem sogar uns gehört. Dafür sollten wir dann auch Mittel aus dem Sondervermögen nutzen können. (Beifall SSW und Oliver Kumbartzky [FDP]) Der dritte Punkt ist die Nutzung des Schlicks für den Küstenschutz. Damit dies möglich wird, muss es Investitionen geben. Ich habe es eben schon erwähnt. Wir brauchen dafür Flächen, wir müssen Genehmigungsverfahren umsetzen, was seine Zeit dauert, und wir müssen unsere Häfen entsprechend ertüchtigen. Das alles kostet Geld. Für diese nachhaltige Lösung sollten wir aber genau dieses Sondervermögen Hafenschlick einsetzen können. Das Sondervermögen Hafenschlick ist dafür richtig. Die Elbanliegerhäfen müssen ertüchtigt werden, genau wie unsere landeseigenen Häfen in Büsum und Husum. Aber wir müssen jetzt schon die Grundlagen schaffen, damit wir den Hafenschlick in Zukunft auch für den Küstenschutz nutzen können; denn alles nützt nichts, wenn wir heute Resolutionen beschließen und sagen, wir wollen das gerne nutzen, ohne dass wir in den nächsten Jahren die Infrastruktur dafür schaffen. (Beifall SSW und FDP) Meine Damen und Herren, wir haben diese Infrastruktur auch in den eigenen Händen. Sie gehört uns. Wenn wir über Verkehrswende reden, dann reden wir nicht nur über Straßen und Züge, sondern dann reden wir auch über Häfen, dann reden wir auch über die landeseigenen Häfen. Deswegen haben wir hier auch eine Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Oliver Kumbartzky das Wort.

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Oliver Kumbartzky FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ganz am Schluss meiner Rede eben den (Oliver Kumbartzky) Antrag von CDU und Grünen gelobt. Nun ist mir aber erst im Nachhinein aufgefallen, dass darin ein ganz entscheidender Satz fehlt. Es war vielleicht auch nur ein Versehen. Ich glaube, da kommt der Antrag auch schon. Wir haben darüber gerade gesprochen, Frau von Kalben. Entschuldigung für die Störung. Aber ich finde, es ist ein ganz entscheidender Satz, den wir unbedingt gemeinsam beschließen sollten, und zwar, dass der Landtag die Verbringung vor Scharhörn ablehnt; denn sonst haben wir den Schlick vor dieser Vogelschutzinsel, und die Kreislaufbaggerei in den Nationalpark rein wollen wir erst recht nicht. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Es ist ein klares Signal Richtung Hamburg und schafft – so denke ich – auch Rückendeckung für die Verhandler. Es ist richtig, dass die Verhandlungen da jetzt starten. Das Thema ist in der Tat – Frau Waldeck beziehungsweise Frau Backsen – nicht neu, und vor allem drängt das Thema wirklich sehr. Also, wenn schon die Schleuseneinfahrt vor Brunsbüttel versandet ist, wie wir in Berichten lesen müssen, dann haben wir echt ein riesiges Problem. Daher brauchen wir da schnell eine nachhaltige Lösung und auch ein klares Signal. Deswegen freue ich mich, dass wir offenbar heute – ich bin kein Hellseher, aber ich tippe einmal darauf – mit sehr breiter Mehrheit den Antrag von CDU und Grünen beschließen werden. Wie gesagt, wir stimmen da gerne zu. Nichtsdestotrotz steht auch unser Antrag zur Abstimmung. Falls Sie ihn ablehnen sollten, sind Sie trotzdem morgen Abend zur Veranstaltung herzlich eingeladen. Aber ich denke schon, es ist wichtig, dass wir heute ein gemeinsames Signal setzen. Hamburg hat das Problem wirklich verschlafen, und jetzt ist es endlich Zeit, eine nachhaltige Lösung zu finden. – Vielen Dank. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Manfred Uekermann das Wort.

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Manfred Uekermann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute wird reichlich diskutiert. Wir suchen eine nachhaltige Lösung beim Thema Hafenschlick und eine Anschlusslösung für die Verbringung von Sedimenten in das Schlickfallgebiet Tonne E 3. Ich nehme vorweg, dass die große wirt-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 875 schaftliche Bedeutung des Hamburger Hafens auch für Schleswig-Holstein wichtig ist. Es wurde heute schon darauf hingewiesen. Eigentlich ist es auch ein Teil dessen, was zu unserer Wirtschaftskraft zählt. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Die Stadt Hamburg holt Jahr für Jahr mehr Schlick aus dem Fluss, um Zufahrten zu Hafenbecken freizuhalten, sowie seit Kurzem auch, um die größeren Solltiefen nach der Elbvertiefung zu garantieren. Der Aufwand pro Jahr beträgt geschätzt 100 Millionen Euro. Bislang versenkt die Hansestadt etwa die Hälfte des Elbschlicks bei der Tonne E 3 vor Helgoland in der Nordsee. Allerdings ist das mit Schleswig-Holstein vereinbarte Kontingent dort Ende 2022 ausgeschöpft. Es müssen neue Verhandlungen auf den Weg gebracht werden. Die andere Hälfte kippt die Hansestadt notgedrungen an der Landesgrenze bei Neßsand nahe Wedel in den Strom. Das ist jedoch nicht nachhaltig, denn die Flut spült die lästige Fracht binnen Tagen oder Wochen zurück, und das Wegbaggern beginnt von vorne. Die Hansestadt will den Schlick daher ab Januar 2023 vor Scharhörn verkappen. (Zuruf SPD: Klappen!) – Verklappen, stimmt. (Martin Habersaat [SPD]: Verbringen!) – Ist egal, aber es stehen dem die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Natura-2000-Gebiete Gott sei Dank entgegen. Ich sage noch einmal deutlich: Wir lehnen das ab. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit 2005 gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein – so lange ist das schon so –: Bisher wurden je Tonne fünf Euro an die Stiftung des Nationalparks überwiesen oder für die Unterstützung der ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Ausgestaltung der Krabbenfischerei eingesetzt, aber genauso für die touristische Inwertsetzung des Weltnaturerbes. Wir haben auch eine Anmerkung des Landesrechnungshofs, das dürfen wir auch nicht verschweigen, dass die Gelder bisher am Landeshaushalt vorbeigehen. Das wird heute Gott sei Dank abgeändert. Heute wird ein Sondervermögen auf den Weg gebracht. Hierfür haben wir Möglichkeiten und können uns dementsprechend mit einbringen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) (Manfred Uekermann) Ich plädiere dafür, dass wir unsere Inseln und Halligen an der Westküste in einen Dialogprozess um die Mittelvergabe und auch die Verwendung des Hafenschlicks einbinden. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Es bedarf Alternativen der Ablagerung im Ansatz: Küstenschutz, Deichbau und meinetwegen auch Ziegelproduktion. Es gibt eine ganze Menge, was man machen kann. Deswegen begrüße ich ausdrücklich auch diesen Prüfauftrag, den wir heute mit beschließen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SSW und Beifall Oliver Kumbartzky [FDP])

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Goldschmidt das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mich für die sehr, sehr gute Debatte bedanken. In der Tat empfinde ich das als Stärkung der Verhandlungsposition der Landesregierung. Wir sind schon vorher stark gewesen, weil wir auch im Kabinett eine große Einigkeit darüber haben, wie wir mit den Hamburgerinnen und Hamburgern verhandeln wollen. Wenn es so kommt, dass es hier einen gemeinsamen Beschluss gibt, dann sind wir noch stärker. Wir müssen stark sein, weil wir auch einem starken Verhandlungspartner gegenübersitzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Der Hamburger Hafen ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die vielen Arbeitsplätze sind angesprochen worden. Er ist auch die Transportdrehscheibe unserer regionalen Wirtschaft. Er ist ein Identifikationspunkt und hat große kulturelle Bedeutung – auch weit über die Hamburger Stadtgrenzen hinaus. Ich sage als Klimaschutzminister auch: Es ist ein vergleichsweise klimafreundliches Glied in der Transportkette. Mit der guten Anbindung auch an das Bahnnetz ist der Hamburger Hafen wichtig für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im Land. Er ist eine Perle für unser Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD) WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Genau das ist der Grund, dass wir seit 2005 Hamburg mit der Verbringung von Sedimenten zur Tonne E 3 in der Nähe von Helgoland unterstützen: Eineinhalb Millionen Tonnen waren das zuletzt. Das kann und soll meines Erachtens auch weitergehen können, denn die Verbringung vor Helgoland ist zwar keine gute Option – sie ist eine Belastung für die Fischerei, sie ist mit Blick auf das Wattenmeer auch ökologisch problematisch –, aber sie ist die beste der schlechten Varianten und Optionen und die beste, die wir gegenwärtig tatsächlich zur Verfügung haben und auch kennen. (Werner Kalinka [CDU]: Das gibt es manchmal, ja!) Was wir brauchen – deswegen habe ich von den Hamburgerinnen und Hamburgern gefordert, dass wir uns einmal auf hoher Ebene zusammensetzen –, ist eine nachhaltige länderübergreifende Lösung, eine ökologisch tragfähige und transparente Lösung, die langfristiger denkt als bis morgen, die letztlich schnell vereinbart, wie wir dauerhaft mit dem Thema umgehen können. Da sind viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Die Gewässerökologie der Elbe ist angesprochen worden, der Schutz der Bevölkerung vor Toxinen, der Schutz des Wattenmeeres, die Interessen des Hamburger Hafens, der Fischerei und des Tourismus. All diesen Belangen muss ein künftiges nachhaltiges Sedimentmanagement gerecht werden. Was definitiv den Anforderungen nicht entspricht, ist eine Schlickdeponie vor Scharhörn oder am Neuen Lüchtergrund, irgendwo in der Elbmündung. Das ist keine dauerhafte Lösung, das ist keine ökologisch tragfähige Lösung, und das ist auch keine sinnvolle Lösung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Statt solcher Hamburger Alleingänge brauchen wir eben gemeinsam getragene Lösungen von den Anrainerländern, von Hamburg und auch vom Bund. Deswegen habe ich mich sehr gefreut, dass Hamburg nach einiger Drängelei dann letzte Woche das erste Mal zu einem Gespräch auf hoher Ebene eingeladen hat, noch nicht mit den Ergebnissen, die wir uns gewünscht haben. Ich kann aber sagen, dass wir nicht mit leeren Händen dorthin gekommen sind, sondern dass wir auch Ideen hatten und uns nicht in unserem Komfortsessel zurückgelehnt haben, sondern auch Ideen auf den Tisch gepackt haben. Ein Punkt, den ich hier ansprechen kann, ist, dass wir zwar auch sagen müssen, dass die Verbringung (Minister Tobias Goldschmidt) bei der Tonne E 3 an Grenzen stößt und nicht nachhaltig und dauerhaft zur Verfügung stehen wird, dass aber noch etwas möglich ist. Das haben wir den Hamburgern auch gesagt. Die Tonne E 3 kann auch in Zukunft eine Verbringoption sein, wir wollen aber auch sehen, dass es so etwas wie ein gemeinsam getragenes Zeit- und Mengengerüst gibt: Was kommt wann an Schlick, und wo kann das hin? – Da kann und soll die Tonne E 3 nicht die einzige Option sein, über die wir sprechen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir wissen, dass Hamburg einen Antrag beim Bund gestellt hat, was die Verbringung in der ausschließlichen Wirtschaftszone in der Deutschen Bucht anbetrifft. Das wäre eine Option, die eben keine Kreislaufbaggerei herbeiführen würden, zumindest nach dem, was wir derzeit wissen. Deshalb muss der Bund seine Hausaufgaben machen. Auch der Bund hat eine Verantwortung für den Hamburger Hafen, und auch der Bund kann Verfahren verbindlich gestalten und beschleunigen. Das erwarten wir, und deswegen muss der Bund bei den Gesprächen mit am Tisch sitzen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Punkt, über den wir heute viel gesprochen haben: Wenn wir über nachhaltige Lösungen reden, müssen wir eben groß und neu denken. Es ist kein haltbarer Zustand, dass der Schlick einfach überall verklappt wird und nicht genutzt werden kann. Das müssen wir gemeinsam ändern. Das ist ein Kraftakt. Die Diskussion in der letzten Legislaturperiode über die Mantelverordnung, also die Frage, wie wir beispielsweise Recyclingbaustoffe im Straßenbau einsetzen können, war und ist kompliziert. Die Anwendung der Sedimente im Küstenschutz wird auch kompliziert sein – rechtlich und auch ökonomisch. Wenn wir so ein großes Problem haben und wenn wir die Perle Hamburger Hafen dauerhaft schützen wollen, dann müssen wir uns an die großen Themen herantrauen. Ich kann Ihnen sagen: Es gibt im Land erste Projekte, bei denen wir der Auffassung sind, dass wir da Pilotverfahren durchführen, die ganzen rechtlichen und ökonomischen Schwierigkeiten herausarbeiten und dann gemeinsam überwinden können. Auch deshalb ist es richtig, dass heute dieser Beschluss gefasst wird, denn wir werden auch sie brauchen, um diese rechtlichen Dinge anzusprechen und sowohl hier als auch im Bund, um zu Rechtsänderungen zu kommen, sodass wir den Schlick dann auch Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 877 gut und nachhaltig an Land verwenden können. – Vielen Dank für die gute Debatte und die Rückenstärkung, die ich heute mitnehme. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, vereinzelt FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Der Minister hat eine Minute 20 Sekunden länger gesprochen. Diese Redezeit würde theoretisch den Fraktionen zur Verfügung stehen. Ich habe allerdings keine Wortmeldungen vorliegen, deswegen schließe ich die Debatte. Ihnen ist gerade eine neue Drucksache mit der Nummer 20/534 (neu) vorgelegt worden: Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sind Sie damit einverstanden, dass wir trotzdem darüber abstimmen, oder brauchen Sie noch Lesezeit? (Zurufe) – Nein. Ich habe nicht gesehen, dass Ausschussüberweisung beantragt wurde. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Anträge in der Sache, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/509. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Gegenprobe? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/528, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich komme dann zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/534 (neu). Ich lasse darüber in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Damit ist dieser Antrag einstimmig beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haus- (Vizepräsident Peter Lehnert) haltsjahr 2022 (4. Nachtragshaushaltsgesetz 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/465 Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 20/475 Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Lars Harms, das Wort:

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich verweise auf die Vorlage.

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Peter Lehnert

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich danke dem Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung unserer Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine und seiner Folgen besteht eine außergewöhnliche Notsituation. Zur Bewältigung der darin begründeten Folgekosten soll der bestehende Notkredit von 400 Millionen Euro auf 1,4 Milliarden Euro aufgestockt werden. Dafür hat die Landesregierung einen Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Mittel sollen entsprechend der Beschlusslage des Landtags – Drucksache 20/431 (neu) – 2. Fassung – für direkte Hilfen und zum Ausgleich hoher krisenbedingter Kosten in Schulen, Hochschulen und Kitas, aber auch in Höhe von 145 Millionen Euro für Investitionen in die Energiewende eingesetzt werden. Bisher hatte das Land für das Jahr 2022 eine Nettotilgung von 260 Millionen Euro geplant. Mit der Kreditermächtigung von 1 Milliarde Euro mit dem vierten Nachtrag wird aus dieser Tilgung nun eine Kreditaufnahme von 740 Millionen Euro. Diese Zahlen sind aber in diesen sehr volatilen Zeiten wenig aussagekräftig. Zum einen planen wir auch in diesem Jahr mit Notkrediten aus dem Corona-Notkredit im Haushaltssoll. Zum Zweiten entwickeln sich die Steuereinnahmen deutlich besser als geplant. Drittens können wir heute noch nicht sagen, was wir tatsächlich für diese Krise brauchen. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Ich kann aber sagen, dass die Landesregierung selbstverständlich wie auch bisher sorgsam mit der Kreditermächtigung umgehen und das Geld, das nicht gebraucht wird, zur Tilgung einsetzen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, bei unserem Vorgehen orientieren wir uns eng an dem Vorgehen des Bundes. Wie der Bund – wie Finanzminister Lindner – beantworten wir die Frage, ob wir in der aktuellen Situation mit Notkrediten arbeiten dürfen, eindeutig mit Ja. So wie der Bund veranschlagen wir den Notkredit in voller Höhe im Haushaltsjahr 2022. So wie beim Bund stehen die Mittel auch für eine Verwendung in den Folgejahren zur Verfügung. So wie der Bund trennen auch wir Ausgaben für die Bewältigung der Notsituation transparent vom originären Haushalt. So wie der Bund setzt das Land Notkredite auch für die ökologische Transformation ein, damit wir bei Energiewende und Energiesouveränität schneller vorankommen, denn auch diese Erkenntnis ist eine Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs. Wir befinden uns aktuell in einer Lage ausgesprochener und akuter Energieknappheit, der schnellstmöglich entgegenzutreten ist. Die Formulierung von Bundesfinanzminister Lindner unterstreicht diese Einschätzung. Nach seinen Worten befinden wir uns derzeit in einem „Energiekrieg um Wohlstand und Freiheit“. Wie vom Landtag beschlossen ist zur Verwendung der Mittel eine Zustimmung des Finanzausschusses notwendig. Dazu werden wir wie zugesagt dem Finanzausschuss noch vor der Weihnachtspause einen Verfahrensvorschlag vorlegen. Zudem wird der Landtag natürlich auch in der Haushaltsberatung mit der Zustimmung zum Haushalt über die Mittelverwendung beschließen. Auch das Tilgungsgesetz werden wir Ihnen wie zugesagt vorlegen. Unser Land ist aktuell mit einer der schwersten Krisen der Nachkriegszeit konfrontiert. Bund wie Länder nutzen in dieser außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle des Staats entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, die Möglichkeit von Notkrediten. Es ist Teil unseres demokratischen Rechtsstaats, dass das auch zu verfassungsrechtlichen Prüfungen führt. Am vergangenen Donnerstag wurde ein Eilantrag gegen den Energie- und Klimafonds des Bundes in Karlsruhe abgelehnt. Für Bundesfinanzminister Lindner war das eine gute Nachricht für viele Menschen in unserem Land, und ich teile diese Einschätzung. Genau wie (Ministerin Monika Heinold) mein Kollege von der FDP bin ich nun gespannt, wie das Urteil im Hauptverfahren aussehen wird. Sicher ist: Das Urteil wird weitere Klarheit bringen, wie die Kreditmöglichkeit in Krisenzeiten genutzt werden kann. Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Die kommenden Jahre werden nicht einfach werden. Die Kostensteigerungen werden anhaltend sein, und auch die Einnahmesituation ist ungewiss. Deshalb müssen wir alle Kräfte bündeln und uns auf das Wesentliche konzentrieren. In der jetzigen Situation heißt das, den Menschen zu helfen, die zu uns kommen. Wir müssen den Rahmen so setzen, dass Wirtschaft wie Bürgerinnen und Bürger im Land die Chance haben, mit den steigenden Kosten klarzukommen. Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass unser Gesundheitssystem stabil bleibt. Die Ernsthaftigkeit der Auswirkungen des Klimawandels müssen wir erkennen und zugleich die Chance der Energiewende nutzen. Unser Land hat viel Potenzial. Wir sollten es nutzen und positiv darüber sprechen. Wir als Politik müssen Wege aufzeigen, wie wir als Gesellschaft gemeinsam durch die Krise kommen. Der heutige Nachtrag ist ein Teil dieser Antwort. Ich bitte um Zustimmung. Sie sehen, Bund und Land sind hier eng beieinander und handeln in der Notsituation auch mit Notkrediten. Aus meiner Sicht ist das sowohl notwendig als auch verantwortbar. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Die Ministerin hat zusätzlich eine Minute und 25 Sekunden Redezeit in Anspruch genommen. Diese würde theoretisch auch den Fraktionen zur Verfügung stehen. Ich erteile zunächst für die CDU-Fraktion OleChristopher Plambeck das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der schreckliche russische Angriffskrieg auf die Ukraine mit seinen Folgen bringt nur Leid. Es gilt, den Folgen und den Herausforderungen, insbesondere bei der Hilfe für Schutzsuchende aus der Ukraine und bei der Situation der Energiepreissteigerungen, zu begegnen. Es liegt hier eine außergewöhnliche Notsituation mit unmittelbarer Auswirkung auf den Landeshaushalt vor. Dies wurde in diesem Hause bereits im November festgestellt und beschlossen. Nun wird der Beschluss im Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 879 vierten Nachtragshaushalt umgesetzt. Ich bedanke mich bei der Landesregierung für die Vorlage dieses Nachtragshaushalts und natürlich auch bei unseren Koalitionsfraktionen und vor allem auch bei den Oppositionsfraktionen SPD und SSW für die Unterstützung. Hier zeigt sich verantwortliches Handeln in Krisenzeiten. Denn die Aufnahme und Versorgung der vielen Schutzsuchenden, was vor allem auf kommunaler Ebene eine große Herausforderung darstellt, und die entstandene Energiekrise müssen bewältigt werden. Das Land Schleswig-Holstein handelt dabei schnell, konkret und umfassend. Als Beispiele kann ich einige Punkte nennen, die wir hier finanzieren müssen: Aufnahme- und Herrichtungskosten, Integration, Betreuungskosten, Unterstützung der Kommunen, Ausbau der Beratungsangebote, Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger, kommunale Wärmewende, Dekarbonisierung der Wirtschaft, Ausweitung der Sozialstaffel in den Kitas, Härtefallfonds für Vereine und Verbände, Unterstützung der kleinen und mittelständischen Unternehmen und der Stadtwerke, das Thema Wohngeld, die Energiepreispauschale, die Mitfinanzierung der Entlastungspakete des Bundes und natürlich weitere Themen, die mit diesen Krisen einhergehen und mit denen wir uns auch unabhängig von russischer Energie machen wollen. Eines sei aber sicher gesagt: Kaum ein Abgeordneter macht es sich leicht, den Notkredit um 1 Milliarde Euro aufzustocken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir machen es aus Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger und für die Hilfe der Schutzsuchenden hier im Land. Eines sei ganz klar gesagt: Mit den Mitteln wird sorgsam umgegangen. Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, dass die Mittel vom Finanzausschuss freigegeben werden müssen. Als Parlament sind wir also voll eingebunden, und im Rahmen des Tilgungsgesetzes werden die Mittel planmäßig zurückgeführt. Sollten die Mittel nicht gänzlich benötigt werden – das hat die Ministerin gesagt –, werden wir so verfahren wie beim Corona-Notkredit: Es wird abgerechnet und getilgt. So sieht verantwortliches Handeln aus. Ich bedanke mich bei allen, die dabei sind, und bitte um Zustimmung. – Danke. (Ole-Christopher Plambeck) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem Nachtragshaushalt kann die Landesregierung die Erhöhung des Notkredits auf 1,4 Milliarden Euro umsetzen. Wir haben in der letzten Plenardebatte sehr ausführlich und lebhaft darüber diskutiert. Jetzt folgt die Umsetzung. Damit erweitern wir den Fokus der Kosten durch die humanitäre Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine auf weitere Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Das beinhaltet insbesondere die Entlastung von Krisenfolgen, aber eben auch die Förderung der Energieunabhängigkeit. Besonders wichtig ist, dass auf der einen Seite das Entlastungspaket des Landes umgesetzt wird, auf der anderen Seite aber auch die Entlastungspakete des Bundes. Allein das dritte Entlastungspaket des Bundes wird uns bereits im Jahr 2023 420 Millionen Euro kosten und in den Folgejahren jeweils 300 Millionen Euro. Zur Stärkung unserer Energieunabhängigkeit werden wir 145 Millionen Euro investieren. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wir müssen endlich raus aus den fossilen Abhängigkeiten. Auch das ist eine Folge dieser Krise. Die FDP allerdings diffamiert das alles als ein „grünes Wunschprojekt“, so sagte Frau Krämer. (Christopher Vogt [FDP]: Kampagne!) Ich würde sagen, das ist ein Fortschrittsprogramm für Freiheitsenergien. Man kann unterschiedlich blicken, am Ende des Tages ist es wichtig, dass wir in diesen Fragen vorankommen. Wir setzen mit diesem Nachtragshaushalt sehr zügig all das um, was wir im November beschlossen haben, damit wir handlungsfähig durch diese Krise gehen, damit wir auf die Herausforderungen gut vorbereitet sind, damit wir immer dann, wenn es notwendig ist, nicht lange darauf warten müssen, ob wir jetzt reagieren können oder nicht, sondern zügig in der Lage sind zu reagieren. In der Debatte, die wir heute geführt haben, haben wir schon gemerkt, dass man nicht alle Kosten, die anstehen, WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 lange voraussehen kann. Deshalb ist es gut, dass wir hier einen Rahmen stecken. Ich gebe Herrn Kollegen Plambeck recht, dass dieser Rahmen nicht leichtfertig ausgenutzt werden darf. Natürlich muss jede Ausgabe gut abgewogen sein, und Ausgaben, die nicht notwendig sind, dürfen nicht getätigt werden. Wenn am Ende des Tages Geld übrig bleibt, ist das sehr gut. Aber es ist notwendig, in einer Krise Vorsorge zu treffen und einen Puffer zu haben, mit dem man handlungsfähig bleibt. Es ist wichtig, dass wir gerade in den nächsten Monaten und Jahren fokussierte Handlungsfähigkeit beweisen und dabei konkret werden. Die FDP dagegen wird weiterhin Luftschlösser aus Luftbuchungen bauen. (Christopher Vogt [FDP]: Kampagne!) Wir machen das anders. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Abgeordneten Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die nicht vorhersehbare Kette von Krisen und Herausforderungen, in der wir seit Februar 2020 stecken, eines gezeigt hat, dann, dass ein handlungsfähiger Staat die Voraussetzung ist, um unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ohne den massiven Einsatz aller Ressourcen von Bund, Ländern und Kommunen wäre es nicht möglich gewesen, die Coronapandemie zu bewältigen. Gleiches gilt für die Folgen, die der unmenschliche Krieg in der Ukraine nun auch für uns in Deutschland und Schleswig-Holstein hat. Die Ampelkoalition hat auf Bundesebene mit der Gaspreisbremse, der Wohngeldreform, dem Bürgergeld und den Entlastungspaketen bewiesen, dass sie auch in Zeiten des Krieges in Europa handlungsfähig und bereit ist, die Menschen in diesem Land nicht alleinzulassen. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Heute geben wir der schwarz-grünen Koalition hier in Kiel einen für uns zugegebenermaßen nicht einfachen Vertrauensvorschuss für ihre Bemühungen, (Beate Raudies) die Krise zu bewältigen. Der Erhöhung des Notkredits zur Bewältigung der Folgen des Krieges um eine weitere Milliarde Euro haben wir vor drei Wochen bereits zugestimmt. Nun folgt die technische Umsetzung in den Haushalt, der wir auch zustimmen werden. Wir sperren uns bewusst nicht, sondern zeigen, dass Politik und Staat handlungsfähig bleiben müssen. Wir erkennen damit auch an, dass Landesregierung und regierungstragende Fraktionen den Schulterschluss gesucht haben, auch wenn sie die nötige Mehrheit gehabt hätten, all das ohne uns umzusetzen. Als SPD haben wir aber auch sehr früh gesagt, dass das Land in dieser Situation für unsere Gesellschaft und Wirtschaft eigene Verantwortung trägt und selbst aktiv werden muss – auch dann noch, als die Koalition zeitweise darauf spekuliert hat, den ursprünglichen 400-Millionen-Notkredit zurückfahren zu können. Ich erinnere an unsere Gespräche im August 2022. Natürlich hätten wir uns als SPD mehr gewünscht als das, was jetzt gemeinsam vereinbart wurde, aber das bedeutet nicht, dass die vereinbarten Maßnahmen grundfalsch sind. Das Land muss in der Lage sein, zusammen mit den Kommunen die Aufnahme und Unterbringung der vielen ukrainischen Geflüchteten in Schleswig-Holstein zu stemmen. Das Land und nicht zuletzt die Kommunen müssen die Entlastungen über die Umsetzung des Wohngeldes, des Bürgergeldes und des 49-Euro-Tickets zu den Menschen bringen. Wir dürfen den Wohnungsbau gerade jetzt nicht einbrechen lassen, und auch Menschen mit geringen Einkommen müssen von der Klimaförderung des Landes profitieren. Wir müssen uns um die Menschen kümmern, die durch alle Raster fallen. Um all dies ohne Notkredit sicher umsetzen zu können, hätte es nur eine Alternative gegeben: den Rotstift. Das will niemand von uns. Denn das hätte vor allem jene getroffen, die wir dringend entlasten müssen. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nutzen deshalb erneut einen Mechanismus innerhalb der Schuldenbremse, der bewusst in unserer Landesverfassung und im Grundgesetz verankert ist, um auf Krisen reagieren zu können. Ohne das Mittel des Notkredits wäre die Schuldenbremse nämlich gerade kein Mittel zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates, sondern ihr Ende. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 881 Spätestens hier zeigen sich dann die Unterschiede im Haus. Denn bei genauerer Hinsicht wird klar, dass wir mit diesem Notkredit nur die Feuerwehr sind, und bekanntlich – glauben Sie mir, ich bin feuerwehrpolitische Sprecherin – kommt nach dem Löschen der Wiederaufbau. Das Ergebnis ist im Idealfall besser und stabiler als zuvor. Ich habe schon vor einigen Monaten darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass wir Milliarden von Euro für die Beseitigung von Schäden im Ahrtal aufnehmen dürfen, aber nicht, um im Voraus auf die Folgen des Klimawandels zu reagieren. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das viel kleinere Saarland zeigt uns, wie es gehen kann. Die SPDRegierung dort investiert gerade 3 Milliarden Euro über einen Notkredit in die gerechte Klimatransformation und den Umbau der Wirtschaft und der Energieversorgung. Auch in Schleswig-Holstein brauchen wir den Mut, so einen Fonds aufzulegen, einen Transformationsfonds, damit die Lösung für die Krise endlich so groß ist wie das Problem. Das weiß auch der Kollege Petersdotter: Die jetzt genannten 143 Millionen Euro reichen nicht einmal im Ansatz, um den Problemen gerecht zu werden. (Beifall SPD) Wir müssen genau jetzt in die Transformation unserer Energieversorgung investieren, in die Transformation unserer Industrie und in die Wärmeversorgung der Menschen in diesem Land, damit wir nie wieder in eine Krise hineinschlittern wie die, die wir gerade erleben. – Danke schön. (Beifall SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Abgeordneten Kumbartzky.

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Oliver Kumbartzky FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da bin ich wieder. (Beifall Martin Balasus [CDU] – Werner Kalinka [CDU]: Herzlich willkommen!) – Danke. Wenigstens einer, der sich freut. – Also, zum ernsten Thema! Meine Damen und Herren, wir haben gemeinsam und richtigerweise Anfang des Jahres eine Umwidmung von 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit in einen Notkredit zur Unterstützung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen und zur Milderung der wirtschaftlichen (Oliver Kumbartzky) Folgen des Krieges für unsere Bürger und Unternehmen beschlossen. Das war gut und richtig. Wie bereits im letzten Plenum von uns betont, sind wir uns einig, dass für alle Menschen, die Zuflucht in Schleswig-Holstein gesucht haben oder noch suchen werden, Schutz und bestmögliche Integration in unsere Gesellschaft gewährleistet werden müssen. Das sehen wir so, das sieht auch der Bund so, Frau Heinold. Zudem darf kein Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgrund einer nicht selbst verursachten temporären Notlage in Konkurs gehen, und auch unseren Bürgern in Notlage muss geholfen werden. Das sehen wir so, das sieht auch der Bund so. (Beifall FDP und SSW) Frau Heinold, Sie haben ja eben ein langes Loblied auf Christian Lindner gesungen, aber kommen wir doch einmal vom Bund zum Land. Dann schauen wir uns einmal an: Wie viel hat das Land bis Ende November 2022 von den eben erwähnten 400 Millionen Euro verausgabt? Gerade einmal 27 Millionen Euro. Die Beratungsoffensive und der Härtefallfonds für Bürger und Vereine sind richtig, wie auch das Unterstützungsprogramm für Bildungseinrichtungen. Bei diesen Maßnahmen ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg vorhanden und die Entnahme der Mittel aus dem jetzt schon zur Verfügung stehenden 400 Millionen Euro gerechtfertigt – aber eben nur da. Dass die beantragte Erweiterung des Notkredits um 1 Milliarde Euro nicht auf den Säulen unserer Verfassung steht, hat meine Kollegin Annabell Krämer beim letzten Plenum hinlänglich erläutert. Die Möglichkeit zur Klage vor dem Verfassungsgericht haben wir leider nicht, da hierzu zwei Fraktionen erforderlich sind, aber wir werden die von uns angenommene Verfassungswidrigkeit anderweitig überprüfen lassen. Zur Finanzierung von Koalitionswünschen ist der ordentliche Haushalt vorgesehen. Das sieht die grüne GroKo allerdings gänzlich anders. Der zur Verfügung stehende Kreditrahmen und die geplante Erweiterung werden einfach zweckentfremdet. Anders kann man es, vor allem auch nach der gestrigen Vorlage der Haushaltsdaten, nicht betiteln. Sage und schreibe 125,5 Millionen Euro von den zur Verfügung stehenden 1,4 Milliarden Euro werden im Haushalt 2023 in Anspruch genommen. Unser anfänglicher Verdacht hat sich damit mehr als bestätigt: Die Landesregierung benutzt den Ukrainekre-WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 dit, um grüne Projekte dauerhaft finanziell in trockenen Tüchern zu wissen. (Beifall FDP) Die langfristige Finanzierung von Klimaschutzprogrammen und Investitionen in die Wärmewende, welche zur Befriedigung der gut verdienenden grünen Wählerklientel dienen, muss aus einem ordentlich Haushalt erfolgen. Notkredite dürfen dafür einfach nicht herhalten, Herr Petersdotter. Dem Parlament liegt noch nicht einmal der Haushaltsentwurf 2023 in Gänze vor, aber Steuermehreinnahmen in einer Höhe, von der wir nicht zu träumen gewagt haben, sind prognostiziert, und das bestehende Kreditvolumen in Höhe von 400 Millionen Euro ist noch nicht einmal zu zehn Prozent ausgeschöpft. Und Sie wollen allen Ernstes hier und heute einen Nachtrag für 2022 in Höhe von 1 Milliarde Euro beschließen! Das ist schon ein starkes Stück. Sollten wir 2023 oder später tatsächlich mehr als die genehmigten 400 Millionen Euro für sachlich und zeitlich im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg stehende Maßnahmen benötigen, sind wir Freie Demokraten die Letzten, die dem dann nicht zustimmen würden. (Beifall FDP) Uns fehlt wirklich eine glaubhafte Begründung, ein Zusammenhang von erforderlichen Aufwendungen, um in den letzten zwei Wochen dieses Jahres zu rechtfertigen, da noch einmal 1 Milliarde Euro hineinzuschreiben. Deswegen: Noch haben Sie die Chance, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir werden den Gesetzentwurf auf jeden Fall nicht mittragen. Man muss leider, muss ich wirklich sagen, feststellen, dass die CDU sich zur Wahrung des Koalitionsfriedens und Finanzierung grüner Wunschprojekte offenbar endgültig von der Schuldenbremse verabschiedet hat. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Das ist Schwachsinn!) – Herr Plambeck, das ist sogar der Jungen Union aufgefallen; da sind viele von Ihnen auch noch Mitglied. Ist es Schwachsinn, was die gesagt haben? – Ich denke nicht. Felix Siegmon hat recht, wenn er sagt: „Wir können nicht jede Krise mit Schulden lösen, und diese dürfen nur Ultima Ratio sein!“ (Oliver Kumbartzky) (Beifall FDP) Ich wünsche Ihnen persönlich sehr viel Spaß bei der Rechtfertigung Ihrer Beschlüsse vor Ihrer jungen Basis. Abschließend, meine Damen und Herren: Selbst der von uns Freien Demokraten bei einem Corona-Notkredit verhandelte Passus, dass strukturelle Steuermehreinnahmen vorrangig vor Inanspruchnahme von Notkrediten verwendet werden müssen, ist dem Wunsch ungehemmter Mittelverwendung zum Opfer gefallen. Heute ist ein schwarzer – beziehungsweise ein schwarz-grüner – Tag für Schleswig-Holstein. – Danke schön. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Plenartagung haben wir die Erhöhung des Rahmens des UkraineNotkredits um 1 Milliarde Euro beschlossen. Heute werden wir den dazugehörigen Nachtragshaushalt beschließen. Es ist Nachtragshaushalt Nummer 4 des laufenden Jahres 2022, denn wir befinden uns leider weiterhin in einer solchen außergewöhnlichen Notsituation, die entsprechende Maßnahmen erfordert. Vieles zu diesem Notkredit ist bereits genannt worden. Hintergrund ist nach wie vor der anhaltende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine mit all seinen schrecklichen Folgen und Auswirkungen, die sich auch auf unsere Gesellschaft gravierend auswirken. Wir stehen vor massiven Herausforderungen, die aus dem regulären Haushalt heraus eben nicht bewältigt werden können, wenn man nicht radikale Kürzungen und soziale Härten in Kauf nehmen möchte. Das wollen wir als SSW nicht. Unsere Haltung ist nach wie vor ganz klar: In solchen Zeiten müssen wir alle gemeinsam und vorausschauend Verantwortung für unser Land übernehmen. In solchen Zeiten muss der Staat über das normale Maß hinaus für alle da sein. Es geht um Daseinsvorsorge, Sicherheit, Entlastung und Abfederung sozialer Härten. Daher sind wir bereit, die finanziellen Mittel bereitzustellen, die es zur Bewältigung dieser komplexen Notsituation braucht. An dieser Stelle soll gern noch einmal betont werden, dass es sich nach wie vor um einen Kreditrah-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 883 men handelt, sprich: Dieser Kreditrahmen wird nur in der Höhe in Anspruch genommen, die zur Krisenbewältigung notwendig ist. Darauf werden wir alle ein besonderes Augenmerk legen. Wir haben diesen Notkredit-Rahmen mit großer Mehrheit beschlossen und uns darauf verständigt, dass wir uns künftig entsprechend regelmäßig zusammensetzen, um über die weitere konkrete Verausgabung gemeinsam abzustimmen. Denn während wir beim Rahmen des Corona-Notkredits von vornherein feste Summen für die einzelnen Maßnahmenpakete festgelegt hatten, gestaltet sich dies hier etwas schwieriger. Wir sind auf konkrete Angaben vom Bund zur Kofinanzierung der verschiedenen Entlastungspakete angewiesen. Wir können nicht wissen, wie viele Menschen letztendlich zu uns flüchten und versorgt werden müssen. Auch der Weg hin zur Energieunabhängigkeit ist noch lange nicht beschritten. Die Kernpunkte des SSW hierzu habe ich in der letzten Debatte hervorgehoben: Die Wirtschaftshilfen für unsere Unternehmen sowie die Abfederung sozialer Härten und hier vor allem die Energieversorgungssicherheit sowie die Unterstützung Obdachloser, das ist für uns wichtig. Die Wohnungsnot ist dramatisch. Bezahlbarer Wohnraum ist kaum noch irgendwo zu finden. Der Wohnungsbau kommt aus diversen Gründen nur schleppend voran. All dies sind bereits für Geringund Durchschnittsverdiener schlimme Bedingungen, wenn sie auf Wohnungssuche sind. Für diejenigen, die zurzeit obdachlos sind, ist diese Situation katastrophal. Unterstützungsprogramme für Obdachlose laufen in der Regel nur befristet, und zudem ist der Winter – das wissen wir alle – auch in Schleswig-Holstein voll angekommen. Der SSW beantragt seit Jahren entsprechende Finanzierungsprogramme für die Unterbringung Obdachloser. Hier muss jetzt etwas geschehen. (Beifall SSW) In diesen Zeiten ist es notwendig, dass wir den Menschen, den Kommunen und der Wirtschaft Sicherheit und Perspektiven geben. Das Leben in Schleswig-Holstein muss bezahlbar bleiben. Der Staat muss handlungsfähig bleiben. Im kommenden Jahr werden wir dann gemeinsam das entsprechende Tilgungsgesetz sowohl für den Ukraine-Notkredit als auch für den Corona-Notkredit vorlegen. Schließlich tragen wir für die heutigen und künftigen Generationen gleichermaßen Verantwortung. (Lars Harms) Unter den genannten Voraussetzungen tragen wir als SSW die Verantwortung für diesen Nachtragshaushalt mit. Wir werden uns natürlich in den kommenden Ausgestaltungsrunden entsprechend einbringen. In der Diskussion ist mir noch einmal wichtig, dass wir uns davon lösen zu meinen, dass solche Riesenkrisen tatsächlich aus dem normalen Haushalt zu bewältigen wären. Ich erinnere Sie nur einmal daran: Wir haben heute Morgen über die Krankenhäuser gesprochen, über eine Finanzierung bis 2030 in Höhe von 600 Millionen Euro, die wir noch nicht haben auf die Beine stellen können. Wir reden über einen Haushalt, der vielleicht – wenn wir Glück haben und die Lage weiter so ist, wie sie ist – den einen oder anderen 100-Millionen-Euro-Satz enthält, der als Überschuss verbucht werden kann. Damit kriegen wir es mit den Krankenhäusern vielleicht hin – aber mehr auch nicht. Das heißt, wenn wir diese Milliarde, die wir jetzt benötigen – für die Maßnahmen, die wir jetzt brauchen -, aus dem eigenen Haushalt finanzieren wollten, könnten wir uns die ganze Krankenhausfinanzierung abschminken. Wer heute gegen diesen Nachtragshaushalt stimmt, nimmt genau das in Kauf. Wir wollen das nicht. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Nachmittagssitzung. (Unruhe) Erstens möchte ich, dass mir zugehört wird, und zweitens begrüße ich auf der Tribüne ganz herzlich die Pfandfinderinnen und Pfadfinder. – Sie sind gerade wieder rausgegangen. Eben waren sie noch da. Sie haben uns in der Mittagspause zu unserer sehr großen Freude das Friedenslicht gebracht. Ich glaube, man kann das gerade in diesem Jahr sehr, sehr gut gebrauchen. Insofern ganz herzlichen Dank dafür! (Beifall) Im Übrigen begrüße ich in großer Mann- und Frauschaft den CDU-Kreisverband Steinburg auf der Tribüne. – Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall) Ich teile Ihnen mit, dass eine weitere Kollegin erkrankt ist. Frau Seyran Papo von der CDU ist erkrankt. Wir wünschen ihr von hier aus gute Genesung. (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Gemeinsame Beratung (Vizepräsidentin Eka von Kalben) a) Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/236 (neu) b) Übergreifende Kostenbetrachtung der Auswirkungen des Klimawandels in SchleswigHolstein Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/414 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Abgeordneten Nelly Waldeck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Lehnert [CDU]: Ist das Ihre erste Rede, oder haben wir etwas verpasst? – Ministerin Aminata Touré: Nein, aber sie wird sehr gut sein! – Peter Lehnert [CDU]: Dann müssten wir immer klatschen!)

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie vorhin schon vonseiten der FDP ausgeführt wurde, müssen wir uns mit Problemen auseinandersetzen, die schon vor meiner Geburt hätten bewältigt werden können. (Beifall ganzes Haus) Dazu passen auch die Themen Klimaanpassung und Klimaschutz. In einer Talkshow vor einigen Wochen erklärte Markus Lanz, unsere gesamte Menschheitsgeschichte sei eine Geschichte der Anpassung. Wir müssten nur etwas optimistischer sein und mehr Zutrauen haben; die Menschheit würde das schon gebacken bekommen, wenn es ein paar Grad wärmer werde. Oft, wenn es um die Frage geht, wie ambitioniert wir Klimapolitik gestalten, geht es eben auch um die Frage, wie gut wir uns an die Erderwärmung anpassen können. Das Statement, ein paar Grad bekämen wir schon gebacken, hat zu Recht bei vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für große Empörung gesorgt. Noch nie seit der Geschichte der Menschheit hat sich die Erde so schnell erhitzt wie jetzt. Nach keiner der Eiszeiten mussten sich Flora und Fauna so schnell und drastisch anpassen. Bei vier Grad Erd-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 885 erwärmung ist die Frage eben nicht, wie wir uns anpassen können, sondern welche Teile des Planeten für Menschen noch bewohnbar bleiben. Daher ist und bleibt ambitionierter Klimaschutz günstiger und wirksamer als jede mögliche Klimaanpassung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In dieser Frage sind wir uns einig, liebe SPD: Die Schäden des Klimawandels werden uns doppelt und dreifach kosten. Das zeigen schon allein die 145 Milliarden Euro Schäden von Extremwetterereignissen in Deutschland durch die Klimakrise bis 2021. Das ist das 1,5-fache des jährlichen Bruttoinlandsprodukts von Schleswig-Holstein. Diese Summen sind milde im Vergleich zu dem, was an Klimaschäden noch auf uns zukommen wird. Es ist sinnvoll, jetzt in Klimaschutz zu investieren und Überschwemmungen, Dürre und Ernteausfälle präventiv zu verhindern, anstatt die deutlich teureren Folgen zu kompensieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Darum starten wir bereits jetzt. Mit dem Notkredit reagieren wir nicht nur auf die akuten Folgen der Krise. Wir bringen die Wärmewende voran – im Privaten und in den Kommunen. Die 150 Millionen Euro sind dafür ein erster Schritt. Wenn diese ausgeschöpft sind, werden wir uns für eine Aufstockung einsetzen. Da können Sie sich sicher sein. Allein mit einer Kostenrechnung zu den Folgen des Klimawandels, die extrem teuer und aufwendig ist, ist noch keine Tonne CO eingespart. Im Gegenteil: 2 Wichtige Ressourcen und Gelder werden für Forschung gebunden, die uns einen Erkenntnisstand liefern, den wir bereits haben. Beim Klimaschutz zu sparen, wird uns teuer zu stehen kommen. Wir haben bereits über ein Grad Erderwärmung verursacht. 1,5 Grad sind selbst bei einer absoluten Kehrtwende in der Klimapolitik nur noch schwer erreichbar. Entsprechend ist es wichtig, sich auch jetzt mit den Folgen auseinanderzusetzen und Schleswig-Holstein auf die unumkehrbar eintreffenden Veränderungen vorzubereiten. Schon jetzt sterben Menschen in Deutschland infolge des Klimawandels, allem voran an Hitze. Deutschland steht von allen Ländern in der Welt auf Platz drei, was die Häufigkeit von Hitzetoten angeht. Schleswig-Holstein ist davon zum Glück im Norden mit viel ländlicher Region weniger betroffen. Aber die strukturelle Vorbereitung auf Hitzewellen wird mit stetigem Temperaturanstieg immer (Nelly Waldeck) wichtiger. Deswegen ist es wichtig und notwendig, die Maßnahmen, die wir bereits 2017 zusammengeschrieben haben, noch einmal zu strukturieren und einen richtigen Fahrplan auf den Weg zu bringen, wie wir uns dem Klima anpassen wollen. Wir brauchen ausreichend Stadtgrün und Frischluftschneisen, um städtische Hitze im Sommer zu vermeiden. Schneisen dürfen nicht mehr einfach zerschnitten werden können. Auch Regenrückhalte in der Landschaft können das Mikroklima kühlen. Größere Kommunen brauchen lokale Hitzeschutzpläne, um auch bei akuter Hitzegefahr schnell agieren zu können. Diese Strategie diskutieren wir gemeinsam mit Wissenschaft, Verbänden, Wirtschaft und Kommunen. Ich freue mich dabei auf die Arbeit an der Strategie. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Thomas Losse-Müller von der SPD. – Entschuldigung, eigentlich war – – Nee!

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Thomas Losse-Müller SPD

Zweiter Antrag! Wir sind nicht größer als ihr! (Heiterkeit) Es fühlt sich manchmal so an; ich weiß. (Beifall SPD – Peter Lehnert [CDU]: Du bist vielleicht länger, aber nicht größer! – Weitere Zurufe) – Es ist nicht so? – Wir haben aber so viel mehr zu sagen! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Modelle, die uns das Helmholtz-Zentrum in Geesthacht und GEOMAR hier gegenüber schon aufgelegt haben, sind eindeutig. Der Klimawandel verändert unser Land. Die Frage ist nur noch, ob die Temperatur um 1,2 Grad steigt, wenn wir alle unsere Klimaziele halten, oder um 3,4 Grad, wenn wir nichts tun, ob wir noch einen Winter haben oder WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 nicht. In Klimasprech: Sind es nur 23 Tage oder 68 Tage weniger unter fünf Grad als heute? Steigt der Meeresspiegel um einen halben Meter – das wird er sicher tun – oder um zwei Meter? Dabei geht es nicht nur um physikalische Größen und die Veränderung unserer Umwelt, sondern um ernsthafte ökonomische Fragen. Der Klimawandel zerstört Landflächen, Agrarproduktion, Ökosysteme, Biodiversität. Die Produktivität in unseren Unternehmen leidet darunter. Wir haben mehr Hitzekranke und Hitzetote. Alles das wurde schon gesagt. Es ist wichtig, dass wir in der Diskussion wissen, was der ökonomische Schaden ist und was das alles für uns bedeutet, weil wir heute und in den nächsten Monaten und Jahren Entscheidungen über sehr große Summen treffen müssen, die wir investieren müssen. Wir haben solche Zahlen für SchleswigHolstein nicht. Für eine transparente Diskussion in Schleswig-Holstein wäre es wichtig, sie zu haben – auch in diesem Haus. Es wäre wichtig, dass die Landesregierung benennt, was es heißt, was diese Temperaturschwankungen, diese weniger Tage an Abkühlung, diese mehr Tage an Hitze bedeuten. Wir wissen nur, dass beispielsweise die Unternehmensberatung Deloitte für die gesamte Bundesrepublik schätzt, dass allein der ökonomische Schaden 730 Milliarden Euro beträgt. Wenn man nur den Anteil des Bruttosozialprodukts nimmt, dann wären das 25 Milliarden Euro Schaden in Schleswig-Holstein. Viele von Ihnen kennen das Plakat da hinten von Scientists for Future hier in Schleswig-Holstein. Es zeigt, wie viel Landfläche wir verlören, wenn der Meeresspiegel stiege, und zwar gar nicht einmal, weil das Wasser einströmt, sondern weil das Wasser gar nicht mehr rauszukriegen ist. Viele Flächen liegen in Steinburg. Scientists for Future schätzen, dass auf den Flächen, die wir in Schleswig-Holstein verlören, 350.000 Menschen leben und dass Landund Immobilienwerte in Höhe von 49 Milliarden Euro verloren gingen. Ja, wir brauchen eine Klimaanpassungsstrategie, weil sich das Klima und weil sich das Land verändern werden, und darauf müssen sich unsere Städte einstellen, darauf müssen sich die Menschen einstellen. Wir müssen dafür auch andere Infrastrukturen bauen. Wir brauchen eine andere Agrarlandschaft, und wir müssen mit dem Wandel von Biodiversität, also der Arten von Tieren und Pflanzen, die hier leben, umgehen. (Thomas Losse-Müller) Meine Damen und Herren, aber wir brauchen erst einmal eine vernünftige Klimaschutzstrategie, damit aus den 1,2 Grad Celsius nicht 3,4 Grad Celsius werden, damit aus dem halben Meter nicht zwei Meter werden. (Beifall SPD) Das ist unser zentraler Vorwurf an Ihre Landesregierung: Wo ist denn jetzt der Klimaplan? Wo sind die Kalkulationen? Wo sind die Maßnahmen, die wirklich dazu führen, dass wir bis 2030 die Reduzierung von 65 Prozent erreicht haben? Wir müssen 12 Millionen Tonnen CO – an Treibhausgasequiva2 lenten – reduzieren. Das ist das Dreifache von dem, was wir in den letzten zwölf Jahren geschafft haben. Wir haben uns die Mühe gemacht, einmal zusammenzurechnen, was das alles bedeutet, und ich glaube, das sind Ziele, die wir alle gemeinsam tragen: 40 % aller Haushalte an ein Wärmenetz, flächendeckende Ladeinfrastruktur, Durchfinanzierung des Landesnahverkehrsplans. Wir kommen auf 10 Milliarden Euro. Wir werden diese Zahlen, die nur grob geschätzt sind, in den nächsten Wochen und Monaten noch von Expertinnen und Experten unterlegen lassen. Wir werden die Rechenwege offenlegen, aber uns allen hier ist klar: Das ist wirklich sehr viel Geld, das wir investieren müssen. Aber die Frage, ob 10 Milliarden Euro eine lohnende Investition sind, entscheidet sich natürlich an der Frage, wie viel Kosten wir reduzieren wollen. Deswegen wollen wir, dass die Landesregierung vorlegt, was das alles für Schleswig-Holstein heißt: Sind es 50 Milliarden Euro Verluste? Sind es 35 Milliarden Euro Verluste? Wir brauchen dies, damit wir den Menschen zeigen können: Wir müssen jetzt handeln, damit wir nicht Land verlieren und damit wir in einem Land leben können, das wir noch wiedererkennen und in dem zu leben es wert ist. Wir unterstützen Ihren Antrag zu einer Klimaanpassungsstrategie. Diese ist notwendig. Wir müssen uns auf den Wandel einstellen, der kommt. Wir wollen aber vor allen Dingen eine Grundlage für einen ehrlichen Diskurs hier darüber, wie viel wir investieren können, wie viel es sich lohnt, zu investieren. Wenn es Kosten von 70 Milliarden Euro sind, dann bedeuten 10 Milliarden Euro an Investitionen ein Verhältnis von eins zu sieben. Für jeden Euro, den wir jetzt investieren, ersparen wir uns sieben Euro Verluste. Wir unterstützen Ihre Strategie, aber mehr noch und wichtiger: Wir fordern Sie auf, endlich eine Klima-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 887 schutzstrategie vorzulegen. Dafür brauchen wir transparente Zahlen. Wir werden dafür unseren Job tun, aber leider wäre das eigentlich Ihr Job. Deswegen: Tun Sie ihn! (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort hat die Abgeordnete Cornelia Schmachtenberg von der CDU-Fraktion.

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Nach aktuellen Zahlen ist die mittlere globale Oberflächentemperatur im Zeitraum von 1880 bis 2020 um mehr als 1,2 Grad Celsius gestiegen. Diese Erderwärmung verlangt neben Strategien zur Reduzierung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen auch Anpassungsstrategien und -maßnahmen an den Klimawandel, denn selbst wenn wir schnellstmöglich klimaneutral werden und alles dafür tun, gibt es bereits jetzt unvermeidliche Auswirkungen des Klimawandels, die wir zum Teil jetzt schon spüren, die wir aber auch spüren werden. Das ist vor allen Dingen für uns als Land zwischen den Meeren wirklich eine Herausforderung. Denn was wird kommen? – In der Landwirtschaft geht man davon aus, dass es längere Dürreperioden und eine Verschiebung von Niederschlägen gibt. Neue Schädlinge werden auftreten oder sich anders ausbreiten. Starkregenereignisse werden vermehrt auftreten, Vegetationsperioden werden sich zum Teil verlängern, aber auch verschieben. All das hat natürlich Einfluss auf unsere Erträge und die Nahrungsmittelversorgung. In der Forstwirtschaft ist es so, dass wir jetzt schon aufgrund von längeren Trockenphasen in den Sommern häufiger Waldbrandgefahr haben. Wir haben am Fichtensterben deutschlandweit gesehen, was ein Schädling aufgrund des Klimawandels in unseren Wäldern anrichten kann. Im Bereich der Gewässer geht man von mehr Überschwemmungen, von einer Zunahme von Algen- und Bakterienblüten oder auch einer Zunahme von Insekten aus, die nicht ganz ungefährlich sind für den Menschen. Auch wenn der Tourismus beispielsweise hier in Schleswig-Holstein aufgrund des Klimawandels von steigenden Besucherzahlen ausgeht, wird es zu mehr Hitzetagen kommen. Wir haben es schon gehört: Die Zahl der Hitzetoten ist gestiegen. Es wird (Cornelia Schmachtenberg) auch die teilweise Überschwemmung von Stränden und Ähnliches auf uns zukommen. Schlussendlich, und dafür müssen wir gewappnet sein, wird der Meeresspiegel weiter ansteigen, und das wird, wir haben es schon gehört, insbesondere für die Küstenregionen, unsere Häfen und all die Niederungsgebiete, die wir in unserem Land haben, wirklich herausfordernd sein. Genau dafür müssen wir gewappnet sein. Natürlich muss man sagen: Wir haben schon einiges gemacht. So wurde auf Bundesebene bereits 2008 ein Papier zur Anpassung an den Klimawandel verabschiedet. Es gibt auf europäischer Ebene Strategien. Es gibt einen Klimalotsen, der Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel berät. Auch in diesem Land ist schon wahnsinnig viel passiert. Wir haben zum Beispiel den Fahrplan zur Anpassung an den Klimawandel geschrieben. Wir haben auch den Generalplan Küstenschutz, der bereits den ansteigenden Meeresspiegel berücksichtigt, und wir haben beispielsweise den Bau von Klimadeichen verabschiedet. Wichtig ist, und darauf kommt es jetzt an, dass all diese Maßnahmen und Ideen auf unterschiedlichen Ebenen in einer Strategie gebündelt werden und dass der aktuelle Fahrplan ergänzt und gemeinsam weitergedacht wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uns ist dabei besonders wichtig, dass man an einem Strang zieht und dass man gemeinsam über alle Fachbereiche hinweg überlegt, was man tun kann, angefangen von der Entwicklung von Schwammstädten oder Hitzeplänen über die Reduktion der Flächeninanspruchnahme und damit die Reduzierung der Versiegelung bis hin zu der Entwässerung oder den Bau von Deichen. Hier müssen wir ressortübergreifend denken und alle bisherigen Strategien mitdenken. Ziel ist, die klimabedingten Risiken für unser Land zu verringern. Dabei müssen wir systemisch vorgehen. Auch hier im Land gibt es regionale Unterschiede. Es gibt nicht nur weltweit Unterschiede dabei, wie sich der Klimawandel auswirkt, sondern auch hier im Land gibt es Unterschiede, und darauf müssen wir vorbereitet werden. Natürlich wollen wir auch die Kosten und die Folgekosten des Klimawandels berücksichtigen, aber wir brauchen hier das Rad nicht neu zu erfinden, sondern es gibt bereits zahlreiche Studien, die zeigen, was der Klimawandel kostet. Es gibt Veröffentlichungen. Sie haben eben schon erwähnt, welche Studien es gibt. Sie haben WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 schon erwähnt, was das hier in Schleswig-Holstein alles kostet. Deswegen sagen wir ganz deutlich: Geben wir das Geld nicht dafür aus, neue Studien in die Wege zu leiten, Bürokratie aufzubauen und Leute lange damit zu beschäftigen, Kosten zu errechnen von Ergebnissen, die wir sowieso schon kennen.

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Eka von Kalben

Frau Schmachtenberg, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Von welchen Folgekosten geht denn die CDU-Landtagsfraktion aus? – Für den Klimawandel in Schleswig-Holstein? – Ich habe die Zahlen hier nicht vorliegen, aber ich kann sie gern nachreichen. (Zuruf SPD: Ich denke, Sie wissen das alles!) – Ja, genau. Sie haben sich hier eben hingestellt und gefragt: Was macht das Land? Wo sind diese Maßnahmen? Sie müssen einmal anfangen, sich einzuarbeiten und zu lesen. (Zurufe SPD) Wir haben im Bereich Klimaschutz schon wahnsinnig viel gemacht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) Angefangen beim Bau von Windkraftanlagen haben wir über Wärmenetze das Energiewende- und Klimaschutzgesetz gemacht. Wir haben so viel gemacht in der letzten Legislatur, und wir machen auch jetzt sehr viel. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Sie stellen sich jetzt hier hin und fragen: Wo ist das alles? – Fangen Sie bitte an zu lesen. Ich bitte darum, dass wir endlich anfangen, das Land zukunftsfest aufzustellen und vor allen Dingen dem Klimawandel entgegenzuwirken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky von der FDP. (Vizepräsidentin Eka von Kalben) (Zuruf SPD: Man muss nicht der eigenen Propaganda glauben! – Zurufe CDU – Weitere Zurufe)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Kumbartzky.

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Oliver Kumbartzky FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, ich sage gern etwas. Die Kollegin Schmachtenberg hatte durchaus recht. Unter Jamaika haben wir sehr viel für den Klimaschutz getan. (Beifall FDP und CDU – Zurufe) Eigentlich bin ich jetzt fertig. (Beifall CDU – Zurufe) Ich war heute noch nicht so oft hier vorne, deswegen würde ich auch noch ein paar Minuten lang etwas zu dem Antrag sagen. (Unruhe) Als Bewohner des Landes zwischen den Meeren haben die Menschen an den Küsten gelernt, Sturmfluten zu begegnen. Dieser Lernprozess hat Jahrhunderte lang gedauert, beispielsweise wurden die Deiche immer wieder angepasst. Wir sind jetzt für aktuelle Wetterereignisse gut aufgestellt. Küstenschutz und Katastrophenschutz retten Leben. Aber Dürren, Sturmfluten und andere Wetterextreme werden durch den Klimawandel zunehmen, und das eben nicht in einem langsamen Prozess über Jahrhunderte hinweg, sondern es wird in den nächsten hundert Jahren Veränderungen geben, für die man sich wappnen muss. Wie diese Veränderungen genau aussehen und welche Anpassungen notwendig sind, muss mit der Bevölkerung und der Wissenschaft gemeinsam diskutiert und vereinbart werden. Ein effektiver Küstenschutz reicht noch lange nicht aus, denn der Klimawandel wird sich auch auf andere Bereiche auswirken, allen voran auf die Landwirtschaft, ein Thema, das ja auch schon genannt wurde. Eine übergreifende Kostenbetrachtung der Auswirkungen des Klimawandels auf Schleswig-Holstein könnte, liebe SPD, die Grundlage für eine Klimaanpassungsstrategie legen – da gebe ich Ihnen recht –, und mit einer Kostenbetrachtung könnten auch Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 889 Maßnahmen für Klimaschutz gerechtfertigt und gegengerechnet werden. Allerdings stellt sich schon die Frage, wer diese Kostenbetrachtung aufstellen soll und wie lange das dauern wird, denn ganz trivial ist das Thema nicht. Deswegen ist mein Vorschlag, dass wir die Strategie heute auf den Weg bringen und gemeinsam beschließen, aber Ihren Antrag in den Ausschuss geben, um genauer darüberzuschauen. (Zurufe) Ich bin heute der Brückenbauer, ich sehe das schon. Ich kürze das jetzt auch ab, meine Damen und Herren. (Beate Raudies [SPD]: Nach so viel Kampagne heute Morgen! – Zuruf CDU: Wir haben jetzt auch die Zahlen da! – Vereinzelter Beifall) – Ja, jetzt wird geklatscht, das ist ja witzig. (Vereinzelte Heiterkeit CDU) Also: Ganz wichtig ist eben, dass die Strategie gemeinsam mit der Wissenschaft und den Stakeholdern diskutiert und erarbeitet wird. Da sind wir gern dabei. Wir werden das wie gewohnt kritisch-konstruktiv begleiten. – Vielen Dank. (Beifall FDP und CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch vom SSW.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels – es ist schon viel dazu gesagt worden – ist es nur folgerichtig und notwendig, dass Strategien evaluiert und angepasst werden. Bereits 2011 hat Schleswig-Holstein seinen ersten Fahrplan herausgebracht und ihn 2017 aktualisiert. Wir sind da also schon eine Weile länger dran. Nun bittet die Koalition die Landesregierung, ihren letzten Fahrplan erneut anzupassen, und das finden wir vom SSW gut. Gerade hier im Land zwischen den Meeren haben wir ein ureigenes Interesse, dass Maßnahmen des Küstenschutzes entsprechend angepasst werden, um die Menschen und Güter hinter den Deichen zu schützen. Klimadeiche und die Verstärkung der Halligwarften sollen den Folgen des Anstieges des Meeresspiegels entgegenwirken. Daher kommt dem Generalplan Küstenschutz in den nächsten Jahrzehnten eine immer größere Bedeu- (Sybilla Nitsch) tung zu. Das müssen wir immer wieder stark betonen. Wir liegen zwischen den Meeren, das heißt, wir haben eben auch eine Ostseeküste, die vom steigenden Meeresspiegel betroffen ist. Daher ist es richtig, dass auch für diesen Bereich eine Strategie entwickelt wird, die den Folgen des Klimawandels angepasst wird. Dieser Prozess ist im Gange, und die Strategie Ostseeküste 2100 soll Ende 2024 vorgestellt werden. Nicht allein der Küstenschutz ist im Zusammenhang mit dem Meeresspiegelanstieg relevant: Rund 25 Prozent der Landesfläche liegen unter Normalnull. Diese Flächen werden über Schöpfwerke und Siele entwässert. Doch die bisherige Infrastruktur wird es mit den auch weiter zu erwartenden Starkregenfällen und dem Meeresspiegelanstieg nicht leisten können, die Flächen entsprechend zu entwässern. Das heißt, dass wir auch hier vieles neu denken müssen. Dort muss Hochwasserschutz großflächig betrachtet werden. Die Schaffung von Retentionsräumen, um vom Hochwasser gefährdete Gebiete zu schützen, ist dafür durchaus ein probates Mittel. Aber wir dürfen die Entwässerung nicht außer Acht lassen. Investitionen in Schöpfwerke und Siele müssen geleistet werden. (Beifall SSW, vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichwohl ist ein solches Vorgehen ein Novum unseres Wassermanagements und erfordert daher viel Überzeugungsarbeit und Gespräche mit den Menschen in den betroffenen Gebieten. Aber Flurbereinigungen oder Bauleitplanungen, die keine extremen Niederschläge, wie wir sie heute erleben, kennen, gehören einfach der Vergangenheit an. Wir stehen vor enormen Veränderungen. Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und entsprechende Lösungsansätze erarbeiten. Dies wird aber erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzbarkeit haben. Daher sehen wir die Notwendigkeit, neben der Landwirtschaft gerade auch die Wasser- und Bodenverbände mit ihrer Expertise ins Boot zu holen. Da sind wir nicht bei einem Brettspiel, bei dem wir ein paar Strategieklötze hin- und herschieben können – wir reden über Menschen, die dort leben und Existenzen, die aufgebaut wurden. Diese Menschen dürfen wir nicht im Stich lassen. Aber auch in den urbanen Bereichen muss der Hochwasserschutz natürlich weitergedacht werden. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Wir müssen Siedlungsbereiche sowie Gewerbe- und Industrieflächen entsprechend schützen. Die Hochwasserrisikoflächen sind zu verifizieren und vorhandene Schutzanlagen auf ihren Erhaltungszustand zu prüfen und gegebenenfalls auszubauen. Die kommunale Bauleitplanung muss entsprechend den Hochwasseranforderungen angepasst werden. Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden aktuell überprüft und den aktuellen Erkenntnissen angepasst. Die Auswirkungen des Klimawandels sind in allen Bereichen spürbar: Ob es Land- oder Forstwirtschaft ist, biologische Vielfalt, Gesundheit oder die Raumordnung – für alle Bereiche gibt es entsprechende Prozess- und Handlungsfelder. Die eingangs geschilderten Maßnahmen im Bereich des Küsten- und Binnenhochwasserschutzes machen mehr als deutlich, dass wir vor enormen Aufgaben stehen. Ebenso ist es in den anderen Handlungsfeldern. Auch hier wird und muss es Veränderungen geben. Dies kann vom Land nicht allein geleistet werden – das ist uns klar. Daher sind alle politischen Ebenen sowie die relevanten Organisationen und die Institutionen des Landes zu beteiligen. Wichtig für uns im SSW ist allerdings – damit das Leben der Menschen und auch dieser Schutz bezahlbar bleiben –, dass wir alle Menschen mitnehmen. Fahrpläne und Anpassungsstrategien sind nur so gut, wie sie von der Bevölkerung mitgetragen werden – da hilft es nicht, im stillen Kämmerlein mit der Wissenschaft irgendetwas „auszudoktorn“. Schleswig-Holstein hat bereits eine Reihe von Gesetzen, Maßnahmen und Strategien zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt. Daran müssen wir weiterarbeiten und die Handlungsfelder immer wieder evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern. Wir sind dabei. – Danke. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Losse-Müller, gemeldet.

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Ich bin dem Kollegen Kumbartzky sehr dankbar für den Vorschlag, unseren Antrag in den Ausschuss zu überweisen – das würden wir gern tun. Wir brauchen diese gemeinsame Zahl. Wir als Haus müssen ein gemeinsames Gefühl da- (Thomas Losse-Müller) für haben, wie hoch das Risiko – auch gemessen in ökonomischen Kosten – ist, weil wir über hohe Investitionen sprechen. Und, liebe Kollegin, Sie tun nicht genug. Sie tun alle diese Dinge, aber mit 150 Millionen Euro extra in diesem Programm (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Eines von vielen!) sind wir bei einem Bedarf von 10 Milliarden Euro noch nicht einmal in der Nähe eines Szenarios, in dem wir 3,4 Grad vermeiden; dann sind wir noch nicht einmal in der Nähe eines Szenarios, in dem wir zwei Meter Meeresanstieg vermeiden. Das ist die Diskussion, um die es geht. Und ja: 10 Milliarden Euro sind eine große Summe. Aber wenn uns allen jetzt schon klar ist, welches Risiko wir damit – auch finanziell – im Land vermeiden, und wir irgendwann auch eine gemeinsame Zahl haben, dann haben wir doch eine ganz andere, rationale Diskussion. Deswegen freue ich mich auf die Beratungen dazu im Ausschuss. Ich freue mich darauf, welche Aussagen Sie in Ihrer Risikoabschätzung zugrunde legen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]: Dann musst du auch hingehen!) Wir werden die Landesregierung fragen, welche Zahlen sie nimmt. Aber ich glaube, dass wir nicht darum herumkommen, uns über eine Zahl zu verständigen. Es muss keine Millionenstudie von Wissenschaftlern über zehn Jahre sein, sondern wir brauchen die gemeinsame Einschätzung eines Risikos. Das werden wir auch schaffen. Das Risiko ist sehr, sehr hoch. Es rechtfertigt sehr, sehr hohe Investitionen, aber darum muss es gehen. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt Minister Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich einmal sagen, dass ich nicht den Eindruck habe, dass wir beim Thema Klimaschutz und Klimaanpassung ein großes Erkenntnisdefizit haben. Und ein Defizit an Aufträgen für Unternehmensberatungen haben wir ja auch nicht. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 891 (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) In diesem Jahr ist der Klimawandel wieder voll präsent und total sichtbar: Hitzewellen, Ernteausfälle, Starkregenereignisse, Flutkatastrophen, Waldbrände und Hunger sind allgegenwärtig. Sie beschäftigen uns und machen uns gemeinsam betroffen. Aber auch im Stillen leistet der Klimawandel beziehungsweise die Klimakrise einen großen Beitrag zu vielen verschiedenen Problemen. Wir haben heute Vormittag über das Thema Schlick gesprochen. Da ist die Klimakrise nicht der Haupttreiber, aber auch ein Treiber der Situation. Beim Gänsefraß, bei sauerstofffreien Todeszonen in der Ostsee, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) beim stillen Artensterben und bei wegspülenden Badestränden – überall ist die Klimakrise präsent. Ich glaube, beim Klimaschutz sind wir uns sehr einig, dass Schleswig-Holstein das erste klimaneutrale Industrieland bis zum Jahr 2040 sein will und sein wird. Bei der Klimaanpassung werden wir uns auch auf den Weg machen. Wir wissen, dass wir heute schon – anders als gerade dargestellt – bei 1,2 Grad Erderhitzung sind und dass wir uns tatsächlich damit auseinandersetzen müssen, was das für unser Land bedeutet. Es wird unser Land verändern, und zwar massiv. Wenn wir ehrlich miteinander sind, dann sind wir schon längst dabei, uns an den Klimawandel anzupassen. Ich verantworte das Thema Küstenschutz. Wir sind seit vielen Jahren dabei, die Deiche zu erhöhen und sogar Ausbaureserven vorzusehen. Wir geben dafür viel Geld aus, wir geben dafür viele Millionen Euro aus, die an anderer Stelle leider fehlen, sei es für den Klimaschutz, für Investitionen in Bildung oder in die soziale Infrastruktur.

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Eka von Kalben

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Raudies? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Ja.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Minister. – Sie sagten, wir müssten uns darüber klarwerden, was der Klimawandel für das Land Schleswig-Holstein bedeutet. (Minister Tobias Goldschmidt) Nichts anderes wollen wir. Wir möchten das auf Heller und Cent ausgerechnet haben. Was ist dann falsch an unserem Antrag, dass wir das von der Landesregierung pekuniär belegt haben möchten? Es ist genau auszudrücken, was das für unser Land bedeutet. – Hier ist gerade der Vorschlag gemacht worden, das im Ausschuss zu diskutieren. Bereits im Jahr 2006 wurde beziffert, dass von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts auszugehen ist. Das kann man sich dann für Schleswig-Holstein ausrechnen. Alle Klimaszenarien und -betrachtungen haben jedes Jahr zu höheren Zahlen geführt.

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Eka von Kalben

Herr Minister, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage von Frau Raudies? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Ja.

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Beate Raudies SPD

Danke schön, Herr Minister. – Dann will ich noch einmal nachfragen. Natürlich kennen auch wir diese großen Rechnungen für die Welt und für Deutschland. Stimmen Sie mir nicht auch zu, dass bei einem Land wie unserem, dass es beim Land zwischen den Meeren – die Kollegin hat vorhin ausgeführt, wie viel Prozent der Landesfläche unter null liegt – vielleicht nicht ausreichend ist, den Königsteiner Schlüssel auf diese Zahlen anzuwenden? – Ich habe doch gerade gesagt, dass ich nicht glaube, dass wir hier ein Erkenntnisdefizit haben. Ich würde gern ins Tun kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wie soll ich im Übrigen als Wissenschaftler taxieren, welchen genauen Anteil die Klimakrise an der Schlickproblematik in Hamburg hat und was das ganz genau kostet, was es dann für 3,5 Grad, für 1,8 Grad oder für 2,3 Grad kostet? Wie soll ich taxieren, welchen Anteil der Gänsefraß an der Klimakrise hat und wie die Entschädigung der Landwirte ist? Wie soll ich taxieren, welchen Wert eine Hallig hat? – Das tut mir leid. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022

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Eka von Kalben

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Kollegin WaldingerThiering? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Ja.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrter Herr Minister, ich habe keine Taxometerfrage, sondern eine andere Frage: Will diese Landesregierung nur die Deiche erhöhen? Will sie die Deiche nur an der Nordsee oder auch an der Ostsee erhöhen? Hat die Landesregierung auch einen Plan, nicht nur die Deiche höher zu bauen, sondern auch Binnendeiche, aber auch das Hinterland zu berücksichtigen, wie es beispielsweise in den Niederlanden gemacht wird? Wir können doch nicht 30 Meter hohe Deiche bauen und der Meinung sein, dass diese all das abhalten, was wir gerade erwarten. – Die Antwort hätte ich jetzt in meiner Rede gegeben. – Dann habe ich Ihrer Rede vorgegriffen. Ich gehe davon aus, dass Küstenschutz zukünftig auch an der Ostsee vorrätig ist und auch die Hinterlandanbindung berücksichtigt wird. – Vielen Dank. – Genau. Ich war gerade dabei –

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Eka von Kalben

Herr Minister, ehe Sie mit diesen Ausführungen beginnen, möchte ich fragen, ob Sie eine Frage von Herrn Habersaat erlauben. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Eine noch.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Minister. – Sie haben gesagt, Sie hätten kein Erkenntnisdefizit. (Zurufe CDU) Die SPD hat gesagt, es seien über den Daumen gepeilt mindestens 10,5 Milliarden Euro an Investitionen erforderlich. Wie beurteilen Sie diese Zahl? Ist das zu hoch oder zu niedrig gegriffen? (Minister Tobias Goldschmidt) – Ehrlich gesagt, habe ich über den Daumen gepeilt zu diesem Thema genug gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich war gerade dabei, zu erzählen, dass wir schon sehr viel tun, was das Thema Klimaanpassung angeht. Ich habe über die Deiche gesprochen. Ich habe darüber gesprochen, dass wir uns mit den Niederungen befassen, mit den 25 Prozent der Landesfläche, die tatsächlich schon heute ein Problem bei der Entwässerung haben, und vor allen Dingen damit, dass wir die Entwässerung im Land bezahlen können. Ich würde gern darüber sprechen, dass der Kollege Schwarz dabei ist, über veränderte Bewirtschaftungsmethoden in der Landwirtschaft und in den Forsten zu diskutieren und das anzuschieben. Sabine Sütterlin-Waack hat mit der Landesplanung Flächen ausgewiesen, die dem Küstenschutz vorbehalten sind. Ich bin mir sicher, das Gesundheitsministerium diskutiert, was steigende Temperaturen in den Sommern für die Gesundheitsversorgung bedeuten und wie wir unsere Städte resilienter aufstellen können. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich habe Claus Ruhe Madsen vorhin angesprochen, der mir berichtete, dass die Seebrücken und die touristischen Infrastrukturen unter Hochdruck angepasst werden. In unserem Generalplan Küstenschutz beschreiben wir, welche Deichbaumaßnahmen stattzufinden haben und tatsächlich stattfinden werden, welches die Infrastrukturkosten sind, die auf uns zukommen. Wir sind also schon voll dabei. Es geht genau um das, was hier vorhin besprochen worden ist. Wir müssen alle staatlichen Ebenen einbinden. Es ist außerdem eine kommunale Aufgabe. Es ist auch eine privatwirtschaftliche Aufgabe. Wir müssen die verschiedenen Arbeitsstränge und die verschiedenen Prozesse im Land zusammenbringen und uns dem Thema ganzheitlich nähern. Wir haben im Jahr 2017 Handlungsfelder identifiziert. Diese Handlungsfelder müssen noch einmal angeschaut werden. Diese müssen dann vor allen Dingen mit konkreten Maßnahmenplänen hinterlegt werden. Hinter jede dieser Maßnahmen wird man natürlich eine Summe schreiben, die es kostet. Es wird etwas kosten. Es ist aber klar, dass Klimaschutz immer die günstigste Maßnahme ist. Klimaanpassung ist immer die zweitgünstigste Maßnahme. Nichtstun ist definitiv die teuerste Maßnahme. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 893 Für uns als Land ist das zudem eine existenzielle Frage. Wir wissen, was passiert, wenn wir unsere Deiche nicht verstärken. Dann sind 330.000 Menschen und 60 Milliarden Euro Sachwerte in Gefahr. Das ist ein Punkt, den man leicht taxieren kann, weil er so schön einfach ist. Die Klimakrise drängt jedoch in alle Bereiche hinein. Das habe ich versucht, hier deutlich zu machen. Wir werden das mit der Klimaanpassungsstrategie mit der Wissenschaft zusammen herausarbeiten. Es wird auch Preisschilder geben. Lassen Sie uns aber in Gottes Namen ins Tun kommen. Auf der Ebene der UMK sind wir dabei, uns gemeinsam mit anderen Ländern für eine Finanzierung einzusetzen. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Bitte helfen Sie mit. Wir brauchen eine doppelte Zweidrittelmehrheit, um eine solche GAK für eine Klimafolgenanpassung zu bekommen. So können wir den Maßnahmen zur Klimaanpassungsstrategie zur Umsetzung verhelfen. In diesem Sinne hoffe ich sehr auf die Unterstützung für den Prozess. Zudem hoffe ich sehr auf ein kreatives Mitdenken auch in diesem Parlament. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ergebnisse unserer Grundschulen bei der IQB-Studie müssen uns dazu bringen, verschiedene Bereiche unseres Schulwesens neu in den Blick zu nehmen und bestehende Strukturen zu hinterfragen. Nach Lektüre der montäglichen Pressemitteilung von Herrn Balasus bitte ich die CDU dringend: Machen Sie es den Schülerinnen und Schülern nicht zu schwer, indem Sie es sich zu einfach machen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK empfehlen mit guten Gründen, den Unterricht in Deutschland nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. Dazu gehören auch intensivere und längere Übungsphasen. Ich zitiere aus der Empfehlung: „Die Grundschule muss dringend die basalen sprachlichen und mathematischen Kompetenzen fokussieren. Dafür ist es erforderlich, nicht nur Einzelmaßnahmen zu ergreifen, sondern eine Strategie zu entwickeln, die das gesamte System von der Schule über die Schulaufsicht bis zu den Kultusministerien in die Verantwortung nimmt.“ Fünf Bausteine für eine solche Strategie schlagen wir Ihnen heute vor. Das Fach Mathematik, die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler und die gestressten Familien haben es verdient, dass Sie sich ernsthaft damit beschäftigen. Erstens: mehr Ressourcen für den Mathematikunterricht. Das dürfte zunächst sogar unstrittig sein. Der Streit geht bei der Frage los, ob diese zusätzlichen Ressourcen allein für zusätzliche Stunden aufgewandt werden. Wir wissen aus der IQB-Studie: WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Viele Schülerinnen und Schüler haben Angst vor Mathe, und diese Angst vor Mathe beheben Sie nicht durch eine Stunde mehr in der Woche. Diese Stimmung überträgt sich auf den heimischen Schreibtisch, wenn geübt werden soll. In zu vielen Familien ist es der Matheunterricht, der für Frust sorgt und oft, wo man es sich leisten kann, für den Gang zur Nachhilfelehrkraft. Aber Mathematik muss nicht wehtun. Das Fach darf nicht als Selektionsinstrument missbraucht werden. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW]) Zweitens. Mathe macht stark. Lassen Sie uns das Erfolgsprojekt ausweiten. Herr Balasus, ich las, Sie seien mit unserem Antragstitel „Mathe stark machen“ nicht einverstanden gewesen. Ich hoffe, das Projekt „Mathe macht stark“ findet trotz seines Namens Ihren Segen; denn es hilft, mathematische Grundvorstellungen systematisch aufzubauen und Fehlvorstellungen zu beheben. Drittens. Lassen Sie uns mit den Hochschulen über zeitgemäße Didaktik, Methodik und die Inhalte des Studiums für angehende Mathematiklehrkräfte reden, und lassen Sie uns darauf achten, dass wir nicht die falschen rausprüfen, wo wir pädagogische Fachkräfte dringend brauchen. Viertens. Entwickeln Sie einen Fahrplan zur Einführung von flächendeckenden tutoriellen Systemen. Eine Metastudie der TU München im Auftrag der Kultusministerkonferenz kam zu dem Schluss, dass intelligente tutorielle Systeme, also Computerprogramme, die mitdenken und die gut begründet die nächste Aufgabe oder die nächste Wiederholungsaufgabe vorschlagen, die größte positive Wirkung auf die Lernergebnisse in den MINT-Fächern haben. Diese Studie stammt aus dem Jahre 2017. Fünftens. Lassen Sie uns eine Fortbildungsoffensive Mathematik starten, und zwar mit drei Bausteinen: a) kritische Überprüfung der Lernmaterialien. Der qualitative Unterschied von Mathematikschulbüchern kann ein Drittel eines Schuljahres ausmachen. Das ist doch eine Nachricht, die zum Handeln auffordert. Leider scheint der Elan aufseiten der Bildungsministerin schon wieder am Erlöschen. Im November berichtete sie dem Bildungsausschuss, eine Untersuchung des IPN habe ergeben, dass die beliebtesten Mathematikbücher an Grundschulen die schlechtesten Ergebnisse bei der Erreichung von Mindest- und Regelstandards erzielten. Man wolle Empfehlungen abgeben und Schulbücher zertifizieren. So das Protokoll des Bildungsausschusses. Auf (Martin Habersaat) meine begeistert gestellte Kleine Anfrage nach konkreten Maßnahmen wurde mir dann allerdings beschieden: Die Entscheidung über den Einsatz von Schulbüchern obliegt den Lehrkräften. – Ende Gelände. Das ist doch traurig. Auch diese Studie ist drei Jahre alt, und passiert ist nichts. Zweiter Baustein für die Fortbildungsoffensive: die Verzahnung von Mathematik mit anderen Fächern. Wie Sie wissen, bin ich gelernter Deutschlehrer, und im Deutschunterricht ist es seit Jahren üblich, dass es eine sprachliche Grundbildung gibt, an der alle Fächer mitwirken. Warum machen wir so etwas nicht auch bei der mathematischen Grundbildung? Und – b) -: Fügen Sie die Ergebnisse aus a) und b) auf verbindlichen Schulentwicklungstagen für alle Grundschulen zusammen und machen Sie Mathematik zu einem Anliegen des gesamten Kollegiums. Machen Sie Mathe stark. Wir sind uns sicher: Wenn vorhandene und zusätzliche Ressourcen klug genutzt werden, kann es besser werden, und zwar, liebe schwarz-grüne Regierung, an allen Schulen und nicht wieder nur an fünf ausgewählten Testschulen im Land. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort hat der Abgeordnete Martin Balasus von der CDU.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei unseren Viertklässlern herrschen große Bildungslücken vor. Experten sprechen von alarmierenden Zuständen. Zu viele Kinder verlassen unsere Grundschulen, ohne die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik zu erreichen. Die ernüchternden Ergebnisse des IQB-Bildungstrends müssen für uns ein Weckruf sein. Der Fokus muss in unseren Schulen wieder auf den Basiskompetenzen liegen. Deshalb: Lesen, Schreiben und Rechnen statt Fächer wie „Glück“ oder „Nachhaltigkeit“. Das hat unsere Ministerin letzte Woche ganz schön zum Ausdruck gebracht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit den Gründen haben wir uns in der letzten Landtagssitzung ausführlich befasst. Nun soll der Fokus darauf liegen, was zu tun ist. Am Freitag wurde ein Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission für die KMK veröffentlicht, in dem Experten – Herr Habersaat hat es eben angesprochen – Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 895 Maßnahmen vorschlagen, um diesen Negativtrend an deutschen Schulen, also auch an unseren Schulen, umzukehren. Wenig überrascht hat mich, dass viele der Maßnahmen bereits fester Bestandteil der schwarz-grünen Planungen in Schleswig-Holstein sind. Während sich der vorliegende Antrag der Opposition explizit gegen mehr Mathestunden ausspricht, empfehlen die Experten mindestens sechs Stunden Deutsch und fünf Stunden Mathematik pro Woche. Die Stoßrichtung ist also klar: Mehr Mathematik, das heißt, mehr Unterricht, und das bedeutet mehr effektive Zeit zum Lernen. Genau darauf setzen wir in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau aus diesem Grund wollen wir auch eine zusätzliche Stunde Deutsch und Mathe in den Klassenstufen 1 und 2 einführen. Von einer Erhöhung der Stundenzahl profitieren natürlich alle Kinder, das ist ganz klar. Eine Chance birgt dies aber gerade für Kinder aus sozial benachteiligten Strukturen. Ihnen kann vielleicht zu Hause weniger geholfen werden, sodass ihnen mehr Zeit mit der Lehrkraft besonders zugutekommt.

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Eka von Kalben

Erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Dolgner?

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Dr. Kai Dolgner SPD

Lieber Kollege, weil Sie ja auf das Thema „mehr Mathestunden“ hingewiesen haben: Was halten Sie denn von der These des Kollegen Habersaat, die ich Ihnen noch zu übersetzen versuche: Wenn jemand Angst vor einem Tiger hat, hilft es dann wirklich, noch einen zweiten Tiger daneben zu stellen, oder muss man sich nicht erst einmal mit der Angst beschäftigen? (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Dann sollen wir gar kein Mathe mehr unterrichten?) – Wenn ich Ihrer Logik folge, dann müsste man nur noch eine Stunde Mathe oder gar keine mehr anbieten, richtig? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Genau!)

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Eka von Kalben

Erlauben Sie eine weitere Nachfrage von Herrn Dr. Dolgner?

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Dr. Kai Dolgner SPD

Na ja, ich habe relativ viel Mathe-Nachhilfe gegeben, und ich könnte ja mal gucken, ob etwas von der 9. Klasse übrig geblieben ist. (Unruhe)

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Eka von Kalben

Das Wort hat Herr Dr. Dolgner. – Ich stelle also fest, dass Sie die Erkenntnisse aus der Lernforschung der letzten 40, 50 Jahre dahin gehend, welchen Effekt Angst vor Fächern hat und so weiter, nicht ernst nehmen, sondern dass Sie das jetzt ins Lächerliche ziehen. Denn ich habe die Frage gestellt, ob Sie das wirklich für sinnvoll halten. Sie sagen ja, das nimmt alle Kinder mit. Ich habe Ihnen genau zugehört. Sie haben gesagt: alle Kinder. Glauben Sie wirklich, es nimmt alle Kinder mit, wenn Sie mehr in einem Fach unterrichten, vor dem die Kinder jetzt schon Angst haben? Müssen Sie nicht ein bisschen was anderes oder mehr tun?

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Martin Balasus CDU

Ja, ich glaube schon, dass man Veränderungen schaffen muss. Dazu komme ich nachher noch. Aber wenn Sie schon den Punkt ansprechen, dass Ergebnisse der Wissenschaft, Empfehlungen der Wissenschaft ignoriert werden, dann frage ich, warum Sie als SPD nicht zur Kenntnis nehmen, dass die Experten sagen, mehr Matheunterricht, das heißt, mehr Stunden? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Habersaat [SPD]: Das habe ich doch zitiert, Herr Balasus! Das habe ich sogar zitiert!) – Sie sind jetzt nicht dran. Ich würde jetzt weitersprechen, wenn ich darf. – Schön, okay. Viele weitere Ideen der Experten sind in SchleswigHolstein bereits in die Planung eingeflossen. Es soll mehr Überprüfungen geben; Schulleitungen sollen mehr Zeit für ihre Kernarbeit, also für die Schulentwicklung, haben – das war letztes Mal Thema hier im Plenum –, ferner werden wir direkt in der Kita WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 ansetzen, indem die Sprachförderung und die mathematischen Vorläuferfähigkeiten gestärkt werden, zum Beispiel (Beate Raudies [SPD]: Mit den Helfenden Händen!) durch Angebote wie „Haus der kleinen Forscher“. Nun steht heute ja besonders der Mathematikunterricht im Fokus. 21,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben in Mathematik den Mindeststandard verfehlt. Das ist zwar weniger als im Bundesschnitt und deutlich weniger als in Bremen, Berlin und Brandenburg, wo das Bildungsministerium in SPD-Hand ist, (Beate Raudies [SPD]: Aber schlechter als in Hamburg! Das gehört zur Geschichte dazu!) – nein, das würde ich an Ihrer Stelle noch einmal nachschauen –, dennoch ist natürlich diese Zahl viel zu hoch. Wir sollten uns also die Frage stellen: Woran liegt das? Bei Mathematik gibt es wenig Interpretationsspielraum. Entweder ist etwas richtig oder falsch. Da ist der Spielraum für Goodwill für die Lehrkraft relativ klein. Vieles baut aufeinander auf. Hinzukommt, dass Mathematik zu häufig fachfremd unterrichtet wird. Außerdem kommt noch hinzu, dass in unserer Gesellschaft ein zu negatives Bild von Mathematik vorherrscht. Der Satz: „Meine Eltern konnten schließlich auch kein Mathe!“, ist keine Seltenheit. Ich frage mich: Warum kokettiert man mit MatheDefiziten? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das mit Defiziten in Deutsch ebenfalls tun würde. Das muss sich dringend ändern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das schaffen wir, wenn wir genügend Zeit zum Lernen zur Verfügung stellen. Eine Stunde mehr Mathematikunterricht heißt effektiv mehr Zeit zum Lernen, zum Erklären, zum Wiederholen, und das nimmt Vorurteile und natürlich auch – liebe Opposition – tradierte Ängste. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Kritik stehen immer wieder die Lehr- und Lernmittel im Fach Mathematik. Zu häufig entsprechen sie nicht mehr dem methodischen oder didaktischen Stand der Zeit. (Beate Raudies [SPD]: Oh!) (Martin Balasus) Deshalb sollen Empfehlungen für Schulmaterialien erarbeitet werden, die wissenschaftlich fundiert sind. Moderne Lehr- oder Lernwerke sind gut, aber sie sind in meinen Augen nicht für die Qualität des Unterrichts entscheidend, sondern das ist vor allem die Lehrkraft. Deshalb muss vor allem hier angesetzt werden. Wir wollen eine Fortbildungspflicht auf den Weg bringen. Eine Fortbildungsoffensive für Mathematik könnte ein wesentlicher Baustein hin zu einem verstehensorientierten Unterricht sein. Das heißt in Mathematik kein bloßes Auswendiglernen, sondern der Fokus muss mehr auf Verständnis für die mathematischen Prozesse gelegt werden, die dahinterliegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun steht im Oppositionsantrag auch die Forderung nach mehr jahrgangs- oder mehr fächerübergreifendem Unterricht. Jahrgangsübergreifend ist häufig ein frommer Wunsch, das ist wenig praxistauglich. Fachübergreifend finde ich absolut sinnvoll. Dazu ein Beispiel, Klasse 3, Thema Getreide: In Mathematik könnte man die Gewichte einführen, die Schülerinnen und Schüler wiegen lassen, und in HSU könnte man das Korn mahlen oder Brot backen. Das ist in vielen Schulen auch schon gelebte Praxis. Daher habe ich auch das Beispiel. (Beifall Werner Kalinka [CDU])

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Martin Balasus CDU

Ich bin sofort fertig! – Dennoch würde uns in Schleswig-Holstein sicher mehr Themenzentrierung im Unterricht guttun. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Ihre Redezeit ist jetzt vorbei.

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Eka von Kalben

Das Wort hat Malte Krüger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 897

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! „Tina und Esther sammeln Fußballbilder. Zusammen haben sie 25 Bilder. Tina hat 7 Bilder mehr als Esther. Wie viele Bilder hat also Esther?“ – Im Idealfall könnten alle Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule diese Frage beantworten, dann würden sie die höchste Kompetenzstufe, den sogenannten Optimalstandard im IQB-Bildungstrend attestiert bekommen. (Unruhe) – Keine Sorge, ich löse das nachher noch auf. Sie können ein bisschen grübeln, aber sie bekommen die richtige Antwort von mir. Leider verfehlen 22 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein und bundesweit schon den Mindeststandard in Mathe. Schülerinnen und Schüler können dann die Frage zum Erreichen des Mindeststandards – zum Beispiel, wie viele Minuten zwischen 10:50 Uhr und 11:30 Uhr liegen – nicht beantworten. Das sind Ergebnisse der IQB-Studie. Da hilft es nicht, drum herum zu reden; deshalb bin ich froh, dass die Landesregierung das auch nicht tut und diese Ergebnisse ernst nimmt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Liebe Opposition, Ihr Antrag heißt „Mathe stark machen“. In ihrem Antragstext fordern sie – grob zusammengefasst – fünf Dinge, die sich vor allem auf Mathe fokussieren, wenngleich Sie in Ihrer Begründung auch auf das Fach Deutsch eingehen. Die Forderungen gehen meiner Auffassung nach an den Ergebnissen der IQB-Studie vorbei. Die IQBStudie konzentriert sich nämlich nicht ausschließlich auf den Mathematikunterricht. Die Studie nimmt vielmehr die Basiskompetenzen, also Lesen, Schreiben, Zuhören, und Rechnen, in den Blick. Darum geht es, um Kompetenzen. Ja, absolut: Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen starken Mathe- und auch einen starken Deutschunterricht. Aber wieso wollen Sie nur Mathe stark machen? Wir müssen doch Mathe und auch Deutsch stark machen. Wir müssen die Basiskompetenzen insgesamt stark machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) (Malte Krüger) Noch weniger verstehe ich Ihren Antrag vor dem Hintergrund, dass wir erst vor zehn Tagen einstimmig im Bildungsausschuss beschlossen haben, die Landesregierung um eine Gesamtstrategie zur Verbesserung der Leistungen von Grundschülerinnen und -schülern zu bitten. (Martin Habersaat [SPD]: Stellen Sie jetzt die Arbeit ein?) Natürlich schließt diese Gesamtstrategie Mathematik ein. Unser Alternativantrag nimmt deshalb alle Basiskompetenzen in den Blick. Es ist doch klar: Es gibt nicht die eine Stellschraube, an der wir drehen können, damit die Mathe- und Deutschkompetenzen bei allen Schülerinnen und Schülern besser werden. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission empfiehlt in ihrem Gutachten, Perspektiven für die Grundschulen, sogar bis zu 20 Maßnahmen für die Vermittlung der basalen sprachlichen und mathematischen Kompetenzen.

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Eka von Kalben

Herr Krüger, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben quasi eine Frage an uns gerichtet. Natürlich haben wir im Bildungsausschuss zugestimmt, dass dieses Konzept erstellt wird. Als Opposition geht es uns aber anders als Ihnen: Wir werden nicht wöchentlich über die großen Fortschritte dieser Überlegungen informiert. Deshalb stellen wir aber nicht das Arbeiten ein und werden Sie weiter mit Vorschlägen aus unseren Reihen beglücken. Aber was ist denn der Grund für Ihren Antrag heute? – Der Grund für unseren Antrag ist – das habe ich gerade ausgeführt –, dass wir alle Basiskompetenzen in den Blick nehmen und uns nicht nur auf den Mathematikunterricht konzentrieren wollen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Ich denke, Mathe ist so wichtig!) Einige dieser Maßnahmen halten wir für den Erfolg des Mathe- und Deutschlernens für zentral und wollen sie in Schleswig-Holstein stärker umsetzen. – Jetzt komme ich zu den Maßnahmen, die wir in un-WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 serem Alternativantrag anführen. – Wir erhöhen zum einen die Lern- und Unterrichtszeit für Mathe und Deutsch; zum anderen wollen wir die Unterrichtsqualität erhöhen und die geschlechtsspezifischen Leistungsdisparitäten, also die Unterschiede zwischen den Geschlechtern, stärker in den Blick nehmen. Mehr Unterrichtszeit bedeutet für uns jeweils eine Stunde mehr in Mathe und Deutsch in den ersten Jahrgangsstufen. Aber: Unterricht, der stattfindet, der sollte natürlich gut sein. Die Unterrichtszeit soll als Lernzeit effektiv genutzt werden. Dazu gehört das regelmäßige und verstehensorientierte Üben von Lesen, Zuhören, Schreiben und Rechnen. Wir wollen eine Erhöhung der Unterrichtsqualität auf Basis von evidenzbasierten Konzepten. Es ist viel gutes Unterrichtsmaterial auf dem Markt. Es sind auch viele Unterrichtsmethoden da. Wir wollen aber, dass eine Empfehlung für die Schulen für das eingesetzte Lern- und Lehrmaterialien gegeben wird, und das auf wissenschaftlich fundierter Basis. Im Ausschuss habe ich aber auch schon darauf hingewiesen: Wir müssen außerdem einen Weg finden, wie wir wissenschaftliche Erkenntnisse schneller von den Hochschulen in didaktische Konzepte an die Schulen bekommen. Es gibt zum Beispiel in der Sprachwissenschaft Ansätze wie das Feldermodell von Granzow-Emden, die sich fundamental von dem unterscheiden, was wir früher noch alle im Deutschunterricht gelernt haben. Aufgabe von Politik muss es sein, Strukturen zu schaffen, um solche wissenschaftlichen Erkenntnisse schneller in didaktische Überlegungen an die Schulen zu bringen. Abschließend ein weiterer wichtiger Aspekt: Es ist nicht verwunderlich, dass Kinder in sozialen und emotionalen Krisen nicht mal nebenbei Mathe lernen. Auch das zeigt der IQB-Bildungstrend: Die psychische Situation von Kindern ist schlechter geworden. Fachunterricht ist ein wichtiger Aspekt, aber wir dürfen das nicht isoliert betrachten. Wir sollten neben den basalen Kompetenzen auch die emotional-sozialen Kompetenzen im Blick behalten. Mein übergreifender Wunsch ist ein sozialemotional lernförderliches Unterrichtsklima, das von Wertschätzung geprägt ist. Ich hatte gesagt: Ich gebe auch noch die Antwort auf die Eingangsfrage. Die Lösung auf die Aufgabe ist: Tina hat 16 Bilder und Esther genau sieben weniger, also neun Bilder. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Malte Krüger) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Ich will wissen, was auf den Bildern drauf ist!)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Christopher Vogt. (Unruhe) Vielleicht üben Sie mal ein bisschen die Basiskompetenz des Zuhörens! (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird allein schon dadurch interessant, dass nicht der Kollege Kumbartzky für die FDP-Fraktion spricht. (Vereinzelter Beifall – Zurufe) Er kommt aber heute noch zweimal, also freuen Sie sich nicht zu früh! Meine Damen und Herren! Die jüngste IQB-Studie hat bundesweit bei den untersuchten Dritt- und Viertklässlern eine verheerende Entwicklung aufgezeigt: beim Lesen und Schreiben, aber gerade auch beim Fach Mathematik. Rund 20 Prozent der Kinder schaffen nicht einmal mehr die Mindeststandards. Das ist eine problematische Grundlage für deren weitere Schullaufbahn. Die Pandemie war mit Sicherheit alles andere als förderlich, aber der Trend zeigt ja schon länger nach unten. Es gibt eine Reihe weiterer Ursachen. Ich bin der Meinung, dass die Folgen der Pandemie gerade für die Kinder im Grundschulalter größer sind als von vielen Menschen bisher angenommen. Da kommt, glaube ich, noch etwas auf uns zu, dem man noch viel stärker begegnen muss. So kann und darf es nicht weitergehen. Es muss jetzt alles dafür getan werden, um diesen fatalen Trend endlich umzukehren. Dabei kommt dem Fach Mathematik eine ganz zentrale Rolle zu. Es ist angemessen, dazu einen spezifischen Antrag zu stellen. (Beifall FDP und SPD) Die Qualität des Matheunterrichts muss flächendeckend besser werden. Da ist die Landesregierung gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Mathe ist in der Tat ein bekanntermaßen besonders angstbehaftetes Fach. Das kennen viele Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 899 hier im Raum. Es hängt sicherlich mit der persönlichen Neigung zusammen, vielleicht aber auch mit den Lehrern, die man hatte oder hat. Das muss aber nicht so sein. Dem muss man meines Erachtens viel stärker begegnen, als das bisher geschieht. Ich habe auch meine eigenen Erfahrungen. Immerhin bin ich Wirtschaftsingenieur geworden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Es hat halb geklappt! – Heiterkeit) – Kai Dolgner, für deine akademischen Weihen hat es nicht gereicht, das stimmt. Was kann man tun? – Zunächst müssen sich die Lehrkräfte gerade in den Grundschulen wieder stärker auf den Unterricht und hier vor allem auf die Kernfächer konzentrieren können, Thema Entlastung und Unterstützung, und auf die Verbesserung bei den multiprofessionellen Teams. Wir brauchen in den Grundschulen mehr Unterrichtsstunden. Da haben wir bei Jamaika bereits Fortschritte gemacht. Diesen Weg muss man in der Tat weitergehen. Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag in dieser Tagung die Annahme des Antrags für eine Qualitätsoffensive in den Grundschulen. Das freut uns sehr. Allerdings soll dies leider nur in etwas abgeänderter Fassung passieren, Herr Kollege Balasus. Die Koalition hatte für ihre Zustimmung darauf bestanden, dass bei dem Punkt, die Unterrichtszeit für die Grundschule um eine Stunde zu erhöhen, das Wort „schnellstmöglich“ gestrichen wird und dass die von uns und den Wissenschaftlern, die die Kultusministerkonferenz beraten, geforderte frühe Untersuchung der Kinder ab drei Jahren gestrichen werden soll. Beide Punkte kann ich nicht ganz nachvollziehen, vor allem nicht nach den Reden der Koalition heute. (Beifall SPD und Oliver Kumbartzky [FDP]) CDU und Grüne wollen nun interessanterweise jeweils eine zusätzliche Unterrichtsstunde Deutsch und Mathe in den Klassenstufen 1 und 2 zumindest prüfen – natürlich. (Martin Habersaat [SPD]: Aber nicht schnellstmöglich!) – Genau, nicht schnellstmöglich, erstmal nur prüfen. Ich finde die Idee grundsätzlich sympathisch. Der Kollege Balasus hat sich ja schon kürzlich in einer Pressemitteilung für mehr Unterricht im Fach Politik eingesetzt. Ich denke aber: Im Fach Mathematik wäre es erst einmal von besonders großer Bedeutung, dass dieses Fach tatsächlich von ausgebildeten Fachlehrkräften unterrichtet wird. (Christopher Vogt) (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD]) Das ist eigentlich banal, ist es aber nicht, weil es schon lange nicht mehr selbstverständlich ist. Gerade im Hamburger Umland oder auch an der Westküste ist es ein großes Problem. Dort, wo ausreichend Fachpersonal vorhanden ist, finde ich den Vorschlag von SPD und SSW genau richtig, zunächst eine Doppelbesetzung in Betracht zu ziehen, um mehr individuelle Förderung zu ermöglichen. Es braucht für den besseren Mathematikunterricht ohne Frage bessere Ressourcen. Es sollen ja auch neue Stellen geschaffen werden. Wir werden uns in dieser Tagung auch mit dem Thema Lehrkräftegewinnung beschäftigen. Wir sehen aber im MINTBereich wie im künstlerischen Bereich, dass es dort viel zu wenige Bewerberinnen und Bewerber und viel zu wenige Studierende gibt, um den Bedarf abzudecken. Ich finde es schwierig zu sagen, wir brauchen noch einmal eine Stunde mehr Mathe, obwohl wir jetzt schon zu wenig Fachlehrer haben. Da muss man anders ansetzen. (Beifall FDP – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Wir sollten einmal nach Hamburg schauen, das bei der IQB-Studie eine bemerkenswerte positive Überraschung war, wofür man dort allerdings auch viel getan hat. Das muss man wirklich anerkennen. Wir müssen den Unterrichtsausfall gerade an Grundschulen viel engagierter bekämpfen. Man muss den Ganztag als Chance sehen, und man kann auch Apps einsetzen, um spielerisch zu lernen – gerne auch schon in den Kitas. Man sollte die Projekte „Mathe macht stark“ und andere Programme ausweiten. Wir müssen die lehrkräftebildenden Hochschulen – gerade auch die Universität Flensburg – viel stärker finanziell ausstatten. Die Lehrerausbildung und die Fortbildungen müssen verbessert werden. Man sollte Lernmaterialien überprüfen und systematisch wie in Hamburg Starterhebungen einsetzen, um mit den Daten etwas Sinnvolles machen zu können. Herr Balasus hat kürzlich gesagt: „Eine gute und zielführende Bildungspolitik muss praxistauglich sein und sich an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.“ Das sehen wir ganz genauso, Herr Balasus. Deswegen: Stimmen Sie am besten unserem Antrag zu! Es geht nicht um markige Worte, sondern um konkrete Maßnahmen, um die Weiterentwicklung von Programmen und Ausweitung. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Dem Koalitionsantrag, Herr Balasus, könnten wir, wenn wir heute abstimmen, auch zustimmen. Sie wollen ja Sachen feststellen, etwas begrüßen und wieder sehr viel prüfen. Sie übertreffen sich heute sogar selbst: Sie wollen mit Ihrem Antrag sogar Prüfungen prüfen. Herzlichen Glückwunsch! (Heiterkeit und Beifall FDP und SPD) Wir können beiden Anträgen zustimmen, könnten aber auch beide Anträge im Ausschuss vertiefend beraten. Herr Harms, ich gehe dann auch hin. Sie sind auch herzlich eingeladen. Dann können wir es dort weiter vertieft beraten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde dann für Herrn Harms in den Bildungsausschuss gehen und euch Jungs dabei begleiten, wie wir weiter über dieses Thema diskutieren werden. Der Antrag von Schwarz-Grün besteht ja so ähnlich wie unser Antrag aus so ein paar Spiegelstrichen. In diesem Antrag lese ich: Wir werden mal prüfen, wir werden mal tun, wir werden vielleicht auch irgendwann mal ins Handeln kommen. Ich vermisse aber eines total: Wenn da steht, dass wir für das Fach Deutsch und das Fach Mathematik in der Grundschule eine Stunde zusätzlich Unterricht haben sollen, dann hätte ich gerne am Ende des Tages ein Preisschild gehabt. Wir sprechen hier über Lehrerstellen. Ich fände es total großartig, wenn wir noch mehr Lehrerstellen im System hätten, die wir dann auch tatsächlich besetzen können. Insofern ist das ein Punkt, der nicht klar ausdefiniert worden ist. Dann ist da der nächste Spiegelstrich: Vorläuferfähigkeiten in der Kindertageseinrichtung. Herr Kollege Balasus, es ist so, wenn man diesen Antrag als Opposition erst kurz bevor man die Rede halten soll kriegt, dann muss man ihn noch einmal durcharbeiten und ein paar Dinge klarstellen. Vorläuferfähigkeiten in den Kindertageseinrichtungen und im Übergang in die Grundschulen: Wir hatten die Diskussion zwischen der Bildungsministerin und der Sozialministerin, das letzte Kitajahr verpflichtend zu machen. Wenn ich erwarte, dass Kinder Vorläuferfähigkeiten in den Kindertageseinrichtungen er- (Jette Waldinger-Thiering) werben sollen, gehe ich davon aus, was Sie in einem Untersatz vielleicht gemeint haben: Dann möchten wir ein verbindliches letztes Kitajahr einführen. Da sage ich Ihnen: Das kann man machen, dann muss man dieses letzte Kitajahr aber auch bezahlen, damit tatsächlich alle Kinder in die Kita kommen. (Beifall SSW und SPD – Serpil Midyatli [SPD]: Weitere Plätze wären auch nett!) – Genau: Weitere Plätze wären dann auch nett, damit man tatsächlich Platz für das Kind hätte. Dann ist hier ein weiterer Punkt. Der Abgeordnete Malte Krüger hat gerade von zwei Mädchen geredet. Heiner Garg und Bernd Buchholz, als wir diese Kampagne hatten, hätte ich euch und Ihnen gern das Häkeln und Stricken beigebracht. Da sind wir nämlich bei den Kompetenzen, die jedes Geschlecht haben könnte. Insofern finde ich es ganz schön spannend, wenn dort wieder steht, dass sie wieder darin unterscheiden, dass Basiskompetenzen weiterhin geschlechtsspezifisch Unterschiede haben und sie den letzten Tüddel dafür gebrauchen, um die Disparitäten auszuarbeiten. Ich muss ganz ehrlich sagen: Die Mädchen können auch Mathematik. Deswegen haben wir in der Opposition einen gemeinsamen Antrag gemacht, der sagt: Mathe muss stark machen. Wir haben ganz viel über Angst und darüber geredet, dass wir, wenn wir nicht dafür Sorge tragen, dass wir ein positiv ausgeprägtes Selbstbild haben, immer Probleme haben werden, dass Schülerinnen und Schüler Angst vor Mathe haben.

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Eka von Kalben

Frau Kollegin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Malte Krüger GRÜNE

Ich will nur einmal kurz klarstellen, dass es uns bei den geschlechtsspezifischen Paritäten nicht nur um Mathematikunterricht geht. Das ist ja das, was die IQB-Studie zeigt, dass es diese Unterschiede nicht nur im Mathematikunterricht gibt. Es gibt diese Unterschiede auch im Deutschunterricht. Wir wollen mit unserem Antrag aufzeigen, dass es nicht nur darum gehen kann, Mathe stark zu machen, sondern dass es Mathe und Deutsch sind, die wir laut IQB-Bildungstrend Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 901 angucken sollen und wo wir Disparitäten angehen wollen. – Ja, das habe ich schon verstanden. Aber ich habe auch gesagt, dass es dann nicht angehen kann, dass man mit den Mädchen anfängt und sagt: „Wäre toll, wenn die Fußballkarten haben“. Ich hätte von den Grünen nicht erwartet, die Kinder wieder nach Geschlecht aufzuteilen und zu sagen: Jedes Geschlecht hat einen anderen Ausgangspunkt, um basale Fähigkeiten zu lernen. – Dann müssten wir nämlich die ganze Bildungsstruktur komplett bis zur 13. Klasse durchziehen und uns auch Fächer wie Physik anschauen. Das fehlt mir in diesem Antrag. Aber gut, Haken dran. Den Antrag haben Sie uns ja erst vorhin vorgelegt. Es ist bedauerlich, dass dazu nur ein kleiner Satz kommt, obwohl Sie in Ihrem Antragstext viel mehr Wert darauf gelegt haben. Ich habe ganz viel zum Thema Mathematik gesagt. Wir werden morgen noch über Kitas sprechen. Es bleibt dabei: Wenn wir nicht Sorge dafür tragen, dass das Verständnis für Mathematik und für naturwissenschaftliche Dinge schon im frühkindlichen Alter anfängt, dass unsere jungen Kinder dazu ermutigt werden, die Natur zu erkunden und sie auch als ein Forschungsobjekt zu sehen, dann werden wir die Möglichkeit verlieren, dass sie Mathematik und MINT-Fächer durchgehend bis zur 13. Klasse behalten und ihre Kenntnisse für den Berufsweg nutzen. Insofern: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir werden uns bei dem Antrag der GroKo enthalten, weil es darin nur darum geht zu prüfen, was man mal machen könnte. Ich hätte von zwei bildungspolitischen Sprechern erwartet, dass sie mit Handlungsvorschlägen kommen, dass sie selbst sagen, was sie machen wollen, und nicht nur die Landesregierung auffordern. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt die Ministerin Karin Prien.

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Karin Prien

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Basale Kenntnisse in Deutsch und Mathematik oder – wie man früher vielleicht gesagt hätte – Rechnen, Schreiben, Lesen sind die wichtigsten grundlegenden Fähigkeiten, die Kinder erlernen müssen. (Ministerin Karin Prien) Ohne ein mathematisches Grundverständnis verstehen wir keine Grafiken, keine Verbraucherinformationen, es fehlt das räumliche Vorstellungsvermögen, die Fähigkeit, die Plausibilität von Ereignissen abzuschätzen; es fehlen – gelinde gesagt – jede Voraussetzung für gesellschaftliche und politische Teilhabe und der Zugang zu nahezu jeder beruflichen Qualifikation. Türen bleiben verschlossen. Um es mit Galileo Galilei zu sagen: „Wer die Geometrie begreift, vermag in dieser Welt alles zu verstehen.“ Tatsache ist – das ist zum wiederholten Male und zu Recht hier vorgetragen worden –, dass auch die Kinder in Schleswig-Holstein beim Erwerb dieser basalen Fähigkeiten immer größere Probleme haben und dass wir das zusammen angehen wollen. Dass die Opposition hier erneut einen Antrag vorlegt, ist gut, meine Damen und Herren. Denn wir müssen über diese Fragen diskutieren. Ich habe überhaupt kein Problem damit. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir hierzu innerhalb der nächsten sechs Monate ein Handlungskonzept vorlegen werden. Wir machen das, wir arbeiten daran, auch jetzt schon intensiv. Natürlich werden wir auch Ihre Vorschläge dabei in Betracht ziehen. Wir werden das abgleichen mit dem, was die Wissenschaftler uns vorschlagen. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Insofern ist es gut, dass wir diese Debatte heute hier führen. Ich will Ihnen heute aber auch nicht vorenthalten, dass dieses Thema uns nicht erst seit dem IQB-Bildungstrend oder seit dem Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission beschäftigt, sondern dass wir nicht ohne Grund schon 2019 den Masterplan Mathematik auf den Weg gebracht haben, weil wir natürlich genau wie Sie analysieren, dass es zunehmend Kinder gibt, die sich mit Mathematik schwertun, dass wir nach wie vor in einer Gesellschaft leben, in der das Kokettieren damit, dass man Mathematik nicht so gut kann, tatsächlich en vogue zu sein scheint. Da müssen wir etwas tun. Deshalb gibt es den Masterplan Mathematik schon seit Anfang 2019. Was haben wir gemacht? Wir haben in den ersten beiden Jahrgangsstufen der Grundschule eine weitere Stunde für Deutsch und Mathematik eingeführt. Wir haben in der Sekundarstufe I des Gymnasiums mit der Umstellung von G 8 auf G 9 24 statt 23 Lehrerwochenstunden Mathematik eingeführt. Wir haben vor allem – das ist hier zu Recht ausgeführt worden – im Bereich der Aus- und Weiterbil-WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 dung der Mathematiklehrkräfte neue Maßnahmen ergriffen. Wir bilden wieder Lehrkräfte für die Sekundarstufe I an der Europa-Universität Flensburg aus, damit wir genug ausgebildete Lehrkräfte an unseren Gemeinschaftsschulen haben. Wir führen Weiterbildungsmaßnahmen für Mathematik an Grundschulen durch, damit die fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte eine bessere Didaktik beherrschen. Mit den jährlichen Zertifikatskursen „Niemanden zurücklassen – Mathe macht stark“ in der Grundschule haben wir seit 2018 trotz Pandemie jährlich rund 100 Lehrkräfte qualifiziert. Wir haben 137 Grundschulen, die sich bei „Mathe macht stark“ engagieren. Auch hier bilden wir die fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte aus. Es nützt nichts, nur Lehrmaterial anzubieten, man muss die Lehrer auch so fortbilden, dass sie mit dem Lehrmaterial besser umgehen können. Wir haben die Fortbildungsangebote aus dem Bereich SINUS im Sinne der Mathematik ergänzt. Wir haben eine Strategie für die fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte entwickelt. Wir haben zur Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Studium einen Aufgabenkatalog für die Mindestanforderungen für ein MINT-Studium entwickelt. Das ist ein wichtiges Ergebnis des gemeinsamen Runden Tisches der Schulen und Hochschulen, den es erstmals in Schleswig-Holstein so gegeben hat. Dieser Aufgabenkatalog steht allen Lehrkräften zur Verfügung. Wir machen eine ganze Menge im Bereich Mathematik und Digitalisierung des Mathematikunterrichts. Es werden Trainingsprogramme zum Üben von Fertigkeiten bereitgestellt mit Rückmeldefunktion für die Schülerinnen und Schüler und vieles anderes mehr. Herr Habersaat, ja, wir sind dabei, zu schauen, wie wir zukünftig Schulbücher wieder zertifizieren können. Es ist im Jahr 2007 Ihre Regierung gewesen, die genau das abgeschafft hat. Das ist Ihnen klar, oder? (Beifall Martin Balasus [CDU] und Peer Knöfler [CDU]) Das ist also ein Erbe, mit dem wir uns auseinanderzusetzen haben. Ich bin der Auffassung, dass wir hier ran müssen, und das werden wir jetzt auch tun.

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Eka von Kalben

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Habersaat?

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Karin Prien

Nein, ich möchte jetzt gerne weiterreden. – Meine Damen und Herren, wir müssen das Thema basale Kompetenzen in der Grundschule, aber auch schon in der Kita als gemeinsame, gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass alle – Eltern, Kita, Grundschule – gemeinsam dazu beitragen, dass der Erwerb basaler Kompetenzen in den nächsten Jahren tatsächlich besser wird. Das ist auch der Grund dafür, dass wir das Programm „Aufholen nach Corona“ aus Landesmitteln fortsetzen werden, auch wenn die Bundesmittel leider auslaufen. Wir haben mit dem Planstellenzuweisungsverfahren für das laufende Schuljahr dafür Sorge getragen, dass die zusätzlichen Stunden in der Grundschule tatsächlich verpflichtend für Deutsch und Mathematik genutzt werden. Wir haben natürlich auch geprüft, was die SWK zum Thema Anzahl der Mathe- und Deutschwochenstunden sagt. Wir erfüllen die Anforderung, die die SWK gestellt hat. 20 Stunden Mathe und 24 Stunden Deutsch, das erfüllen wir in SchleswigHolstein bereits. Trotzdem ist es richtig zu schauen, wann wir sinnvollerweise eine weitere Stunde einführen können. Aber dafür muss man natürlich – auch das ist zu Recht gesagt worden – schauen, ob wir genügend Lehrkräfte haben, um das umsetzen zu können. Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Wir haben daneben auch noch die Aufgabe, den stark wachsenden Schülerzahlen in den Grundschulen durch zusätzliche Lehrkräfte zu begegnen. All das müssen wir übereinanderbringen. Es ist richtig – damit will ich enden –, die Dinge jetzt zu prüfen. Es geht nicht darum, jetzt irgendetwas zu machen, es geht nicht darum, in hektischen Aktionismus zu verfallen, sondern es geht darum, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und dafür Sorge zu tragen, dass das, was wir tun, auch wirklich wirkt. Dafür haben wir miteinander – dafür bin ich sehr dankbar – einen Prozess vereinbart. Diesen Weg gehen wir jetzt gemeinsam. Dann werden wir im zweiten Quartal des nächsten Jahres sicherlich auch im Bildungsausschuss die Gelegenheit haben, über die Maßnahmen, die wir vorschlagen und umsetzen werden – wir werden zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen differenzieren –, zu sprechen. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 903 (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Die Ministerin hat ihre Redezeit um zwei Minuten verlängert, damit stehen diese auch allen Fraktionen zur Verfügung. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich Martin Habersaat von der SPD gemeldet, dem ich das Wort erteile.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! 2007 wurde die Zertifizierung von Mathematikschulbüchern abgeschafft. Das war bedauerlicherweise keine SPD-geführte Regierung, aber – zugegeben – eine SPD-Bildungsministerin. (Christopher Vogt [FDP]: Peter Harry war das! – Zuruf Werner Kalinka [CDU]) Nun liegt aber zwischen der Zertifizierung von Mathematikbüchern und Nichtstun ein weites Feld, in dem viel möglich wäre. Ich habe letztlich nichts anderes getan, als Ihre Aussagen im Bildungsausschuss ernst zu nehmen und Sie zu fragen: Was machen Sie denn jetzt? – Dann, muss ich sagen, bin ich nicht mit der Antwort auf die Kleine Anfrage einverstanden, die ich bekommen habe. Wenn Sie mir nur antworten: „Auswahl der Mathematiklehrbücher ist Aufgabe der Lehrkräfte“, geht das hinter Ihre Aussage im Ausschuss zurück. Das ist keine akzeptable Form, Kleine Anfragen zu beantworten. Weil Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben, bitte ich Sie, mir die Frage zu beantworten: Wie konnte es dann passieren, dass diese Kleine Anfrage so beantwortet wurde? – Das muss nicht jetzt sein; das können Sie gerne per E-Mail machen. Wenn das nicht der Fall sein wird, würden wir uns vorbehalten, eine Akteneinsicht in diesem Fall zu beantragen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD – Widerspruch CDU)

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Eka von Kalben

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung. – Bei mir ist angekommen, dass auch der Antrag der Koalition überwiesen werden soll. Hat das jemand von Ihnen beantragt? (Zuruf SPD: Ja!) – Ja, höre ich aus der SPD. Dann ist es beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/489 (neu) sowie den Alternativantrag Drucksache 20/548 dem (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit sind die Anträge einstimmig überwiesen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen von SSW, FDP und SPD Drucksache 20/490 (neu) – 2. Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten Lars Harms vom SSW das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem hier vorgelegten Gesetzentwurf schlagen wir eine Anpassung des Landesbeamtengesetzes vor, die angesichts der Gesamtsituation angemessen und notwendig ist. Es geht uns um eine nachhaltig angemessene Wegstreckenentschädigung für unsere Beschäftigten beim Land und bei den Kommunen. Mit einer rechtlich simplen Änderung können wir hier eine große Wirkung erzielen, indem wir nämlich die Befristung der angepassten Wegstreckenentschädigung streichen und die neuen Sätze unbefristet gewähren. Nutzt ein Landesbediensteter für eine Dienstreise sein Privatauto, so steht ihm ein Kostenersatz für diese Fahrt zu, die sogenannte Wegstreckenentschädigung. Vor dem Hintergrund drastisch gestiegener Sprit- und Energiepreise waren die entsprechenden Entschädigungssätze zuletzt zum 1. Juni dieses Jahres angehoben worden – von zuvor 20 Cent auf nun 30 Cent je Kilometer für eine einfache Dienstreise sowie von zuvor 30 Cent auf nun 40 Cent je Kilometer für eine Dienstreise, bei der an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse besteht. Der große Haken ist: Diese Anhebung ist zeitlich auf ein halbes Jahr befristet. Dieses halbe Jahr läuft nun, zu Ende Dezember 2022, aus. Spritpreise, Lebenshaltungskosten und Inflation sinken aber leider nicht parallel dazu, zumindest ist ein solcher Trend auf absehbare Zeit nicht in Sicht. Entsprechend ist es nur angemessen, dass die Entschädigungssätze auf diesem Niveau bleiben, um die tatsächlichen Kosten kompensieren zu können. Schließlich sollen WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 unsere Bediensteten nicht auf ihren Fahrtkosten, die sie im Rahmen ihres Dienstes haben, sitzenbleiben. Hier ist das Land als Arbeitgeber in der Verantwortung und in der Pflicht, die Fahrtkosten zu erstatten, zumal beispielsweise auch die eigentlich erst 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler um weitere 3 Cent rückwirkend auf den Jahresbeginn 2022 vorgezogen worden ist, wodurch für die Jahre 2022 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 38 Cent gilt. Hier wurde die Entwicklung der Spritpreise direkt einberechnet und bereits bis zum Jahr 2027 antizipiert. Unsere Bediensteten verdienen eine ebenso vorausschauende, kostendeckende Entschädigung. Denn auch wenn die Unterstützung für die Mobilitätswende und der entsprechende Umstieg auf Jobticket oder Fahrrad im Allgemeinen im Land sehr groß ist, so ist dennoch klar, dass auch das Auto weiterhin und häufig genutzt werden wird, gerade für jobbedingte Fahrten. Die Wegstreckenentschädigung gehört daher angepasst, und den passenden Gesetzentwurf haben wir nun vorgelegt. Neben zahlreichen Unterstützungsschreiben und natürlich auch Unterstützungsbekundungen verschiedener Gewerkschaften scheint inzwischen auch die Landesregierung in der Realität angekommen zu sein und erkannt zu haben, dass unser Gesetzentwurf ein wichtiges Anliegen beinhaltet. Wir hoffen daher, dass wir zeitnah eine breite, fraktionsübergreifende Unterstützung für dieses Anliegen herstellen können, damit wir hiermit einen kleinen Beitrag dazu leisten können, dass unsere Beschäftigten in diesen schweren und teuren Zeiten zumindest mit ihren Fahrtkosten nicht zusätzlich belastet werden. Das jedenfalls ist unser Ziel. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir hier schnell und unbürokratisch handelten und so unseren Beschäftigten das zukommen ließen, was ihnen wirklich zusteht. Wir freuen uns natürlich, dass wir im Ausschuss darüber noch einmal beraten werden. Wir hätte uns auch gefreut, wenn wir – wie ursprünglich angedeutet – eine Lösung schnell, noch in diesem Monat, gefunden hätten, weil der ganze Spaß ja Ende Dezember für die Leute ausläuft. Es wäre doof, wenn vielleicht im Januar die alte Regelung wieder gälte, die wir dann im Februar oder März wieder ändern würden. Wenn sich das nicht ändern lässt, soll es meinetwegen so sein. Aber wir alle sollten bestrebt sein, dass zumindest unsere Beschäftigten bei uns im Land das erstattet bekommen, was sie an Kosten haben. (Lars Harms) Es ist eindeutig so, dass die Spritkosten extrem gestiegen sind. Vor dem Hintergrund haben die Menschen das Recht, dass sie von uns die entsprechende Erstattung bekommen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich erteile nun dem Abgeordneten Ole Plambeck für die CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber SSW, vielen Dank für den Gesetzentwurf. Seit dem russischen Angriffskrieg sind die Energiekosten und damit auch die Treibstoffkosten erheblich gestiegen. So lag Diesel direkt vor Kriegsbeginn bei 1,65 Euro je Liter und Super kostete zum Beispiel 1,74 Euro. Nach Kriegsbeginn – das ist allgemein bekannt – lag der Preis im Schnitt bei über 2,20 Euro pro Liter. Daher wurde im Sommer zu Recht die Wegstreckenentschädigung im Landesbeamtengesetz ab Juni 2022 auf 30 Cent beziehungsweise 40 Cent je Kilometer erhöht. Das wurde damals bewusst zunächst bis Ende dieses Jahres geregelt, um zu sehen, wie sich die Kosten entwickeln. Denn auch hier sprechen wir natürlich von erheblichen Mehrkosten für den Landeshaushalt. Somit bedeutet diese Regelung keine automatische Verlängerung. Mittlerweile – wenn man so an den Zapfsäulen guckt – sind die Durchschnittspreise wieder etwas gesunken: 1,65 Euro pro Liter Diesel oder 1,75 Euro bei Super – also ein ähnliches Niveau wie Anfang des Jahres. Zudem gibt es einige Entlastungspakete, über die wir hier auch schon gesprochen haben, sodass man schon genau hingucken sollte, ob man verlängert. Grundsätzlich haben wir durchaus Sympathien dafür, würden aber noch einen anderen Aspekt aufgreifen wollen. Denn schaut man sich diese Regelung an, fallen die unterschiedlichen Kilometersätze auf. Den höheren Satz gibt es nämlich nur, wenn der Fahrtweg in einem erheblichen dienstlichen Interesse liegt. Dies muss nachgewiesen und genehmigt werden. Die Prüfung, ob eine Fahrt in erheblichem dienstlichen Interesse liegt, führt also zu Verwaltungsaufwand. Das ist eine bürokratische Regelung, bei der man sich schon fragen muss, ob sie noch zeitgemäß ist. Wir können uns durchaus vorstellen, die unterschiedlichen Kilometersätze der Wegstreckenentschädigung im Reisekostenrecht zu verein-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 905 heitlichen, also nur noch einen Satz darzustellen. So könnte man hier vereinfachte Regelungen einführen. Zudem könnte auch geregelt werden, ob vorrangig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen sind. (Beate Raudies [SPD]: Das musste ja dabei sein!) Deshalb schlage ich vor, dass wir im Finanzausschuss darüber beraten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Oliver Brandt von der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Ende Februar haben wir eine deutliche Kostensteigerung bei Diesel und Benzin erlebt. Das ist schon angesprochen worden. Das steht in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Deshalb war es richtig, dass der Landtag schnell gehandelt hat und zum 1. Juni 2022 die Sätze für die Wegstreckenentschädigung für Landesbedienstete bei Nutzung des eigenen Pkw bis 31. Dezember 2022 befristet angehoben hat. Anstelle von 20 Cent für die kleine Wegstreckenentschädigung und 30 Cent für die sogenannte große Wegstreckenentschädigung für Fahrten im besonderen dienstlichen Interesse werden seitdem 30 beziehungsweise 40 Cent ausgezahlt. Allerdings sind die Benzin- und Dieselpreise seit ihrem Höhepunkt im März 2022 wieder deutlich gesunken. Das ist bereits angesprochen worden. Der Durchschnittspreis für Super E 10 lag im November nur noch 16 Cent über dem Preis von Januar dieses Jahres, was weniger als zehn Prozent Steigerung entspricht. Kraftstoffpreise unterliegen ohnehin immer wieder größeren Schwankungen. So lag der Durchschnittspreis 2021 in etwa auf dem gleichen Niveau wie 2012, während in den Jahren dazwischen die Preise deutlich gesunken waren. Die Opposition schlägt nun vor, die Wegstreckenentschädigung auf dem im Juni befristet eingeführten Niveau zu verstetigen. Grundsätzlich sollten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für jeden Kilo- (Oliver Brandt) meter, den sie in ihrem eigenen Pkw für dienstliche Zwecke fahren, vollständig entschädigt werden. Das Land kann nicht erwarten, dass Beschäftigte Kosten für dienstliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug selbst übernehmen. Die alternative Bereitstellung von Dienstfahrzeugen wäre überdies für das Land wesentlich teurer. Auf der anderen Seite muss jede Erhöhung wohl abgewogen werden. Ist die Entschädigung zu hoch, setzen wir eventuell einen Fehlanreiz für Fahrten mit dem Pkw, wenn alternativ öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden könnten. Eine Überkompensation würde in Zeiten, in denen im Verkehrsbereich mehr Klimaschutz dringend notwendig ist, eine nicht angemessene fossile Subvention darstellen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Beate Raudies [SPD]) Daher gilt es den Sachverhalt genau zu prüfen, Frau Raudies. Schauen wir uns doch noch einmal die durchschnittlichen Preise für einen Liter Super und einen Liter Diesel an. Der Kollege Plambeck hat sie schon erwähnt. Die Preise sind Stand heute in etwa wieder auf dem Niveau wie vor Kriegsausbruch. Am 22. Februar 2022 kostete ein Liter Super 1,74 Euro, ein Liter Diesel 1,65 Euro. Zwischendurch hatten wir Steigerung bis über zwei Euro sowohl bei Super als auch bei Diesel. Am 7. Dezember 2022 lagen wir bei 1,74 Euro für Super – genau wie im Februar – und bei 1,80 Euro pro Liter Diesel. Eine dauerhafte Verlängerung der bisher befristeten Erhöhung auf 30 beziehungsweise 40 Cent bei der Wegstreckenentschädigung erscheint angesichts der aktuellen Preisentwicklung deshalb nicht gerechtfertigt, zumal in anderen norddeutschen Ländern und im Bund die alte Regelung mit 20 beziehungsweise 30 Cent beibehalten wurde. Dort gab es keine befristete Anpassung. Unabhängig davon stellt sich natürlich grundsätzlich die Frage, ob die langfristige Preisentwicklung eine Erhöhung der Sätze erforderlich macht. Die letzte Erhöhung liegt bereits lange zurück. Das Finanzministerium hatte 2014 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage ermittelt, dass eine Erhöhung zum damaligen Zeitpunkt bei Preisen von 1,55 Euro für Super beziehungsweise 1,42 Euro für Diesel bei einem angenommenen Verbrauch von neun Liter beziehungsweise sieben Liter pro 100 Kilometer nicht angezeigt war. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Eine entsprechende Berechnung sollten wir auch mit Blick auf mögliche Fehlanreize in ökologischer Hinsicht mit den aktuellen Daten noch einmal durchführen. Auch andere Lösungsvarianten sind denkbar. Da stimme ich dem Kollegen Plambeck zu. Ein einheitlicher Satz für die Wegstreckenentschädigung könnte den bürokratischen Aufwand deutlich senken, weil dann die Prüfung der Voraussetzungen für die große Wegstreckenentschädigung entfiele. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Sie prüfen doch so gern!) – Ja, das sollten wir hier machen. (Beate Raudies [SPD]: Das ist doch kein Aufwand!) Zugleich sollte ein grundsätzlicher Vorrang der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesichts der Dringlichkeit von mehr Klimaschutz im Verkehr verankert werden. Auch klimafreundliche Anreize durch eine Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des Fahrrads, wie sie das Land Bremen eingeführt hat, sollten wir diskutieren. All diese Fragen werden wir im weiteren Verfahren genau prüfen – natürlich prüfen wir –, ebenso auch die Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Dafür schlagen wir die Durchführung einer Anhörung vor und beantragen daher die Überweisung in den Finanzausschuss. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort der Abgeordneten Beate Raudies von der SPD-Landtagsfraktion.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wusste gar nicht, dass ich bei diesem Punkt so viel Spaß haben werde. Die Beiträge aus der Koalition haben mich jetzt doch sehr erheitert. Wir werden also im Ausschuss noch viel Spaß bei der Anhörung haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Flächenland Schleswig-Holstein werden auch eine längere Zeit lang noch viele Menschen auf ein individuelles Verkehrsmittel angewiesen sein. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Beate Raudies) Das gilt – das mag uns gefallen oder nicht – auch für unsere Landesbeschäftigten. Für uns als Arbeitgeber – das haben die beiden Kollegen vor mir deutlich ausgeführt – ist es auch, aber nicht nur, finanziell von Vorteil, wenn die Beschäftigten ihre Privatfahrzeuge für die Dienstreisen nutzen. Draufzahlen sollten sie dabei nicht. Deshalb war es richtig, dass die Landesregierung im Frühjahr angesichts steigender Spritpreise entschieden hatte, die Wegstreckenentschädigung anzuheben. Diese Erhöhung wollen wir jetzt verstetigen – ein wichtiger Schritt, um unseren öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist für mich jetzt wieder der Aufhänger zum Thema Attraktivität des öffentlichen Dienstes. In der Haushaltspressekonferenz gestern sprach Ministerpräsident Günther davon, ein handlungsfähiger Staat brauche qualifiziertes Personal und einen starken Nachwuchs. Da mache ich einen Haken dran, da sage ich: Wunderbar, verstanden, das stimmt, Herr Ministerpräsident! – Aber den warmen Worten müssen auch Taten folgen. Dabei geht es nicht nur um neue Stellen. Es genügt nicht, nur neue Stellen auszuweisen, denn schon heute klaffen zwischen dem Stellenplan und der Realität riesige Lücken. Ich empfehle die Lektüre der Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Stellenbesetzung in den Finanzämtern. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Oder Schulen, genau. – Dass nach wie vor keine Vorsorge für die Risiken einer Verfassungswidrigkeit der Besoldungsstruktur oder die steigenden Tarifabschlüsse getroffen wurde, ist mindestens kurzsichtig. Aber vielleicht erlebe ich eine Überraschung, wenn ich den Haushaltsentwurf dann vor mir liegen haben werde. Seit Jahren sprechen wir in diesem Haus nun über die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Und seit Jahren doktern Sie an dem System herum. Der für die letzte Legislaturperiode angekündigte große Wurf war ein Rohrkrepierer. Ihr neuer Koalitionsvertrag lässt nichts Gutes erahnen. Dort heißt es – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Wir streben im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an, die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder“ – in diesem Zusammenhang herzlichen Glückwunsch, Frau Ministerin, zur Wahl als stellvertretende Vorsitzende der TdL – Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 907 „für die Beschäftigten des Landes auch für die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zeitund wirkungsgleich zu übernehmen.“ Wir streben an im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten – das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Besoldungspolitik nach Kassenlage. Das haben unsere Beschäftigten verstanden. (Beifall SPD und SSW) In genau diese Kategorie fällt jetzt auch das, was die Kollegen der Koalition vorgetragen haben. Ein einheitlicher Reisekostensatz hört sich erst einmal toll an, dann kommt im Nebensatz: aber Vorrang für den ÖPNV! – Na ja, das mag in Kiel, in Flensburg, im Hamburger Rand sehr gut funktionieren. Da ist das kein Problem. (Beifall Peer Knöfler [CDU] und Oliver Kumbartzky [FDP]) Im Flächenland kann das vielleicht auch funktionieren, wenn wir denn sagen, die Anfahrtszeit ist Dienstzeit. Zum Beispiel haben wir in meinem Bereich, der Finanzverwaltung, zentrale Betriebsprüfungsstellen geschaffen. Wenn die Kolleginnen und Kollegen erst einmal zwei Stunden mit dem Bus oder der Bahn zur Prüfung anreisen und das ist Dienstzeit, haben sie damit kein Problem. Wenn der Dienst dann aber erst vor Ort beginnt, sieht das anders aus. Das ist nur eines der Themen, die wir gern in diesem Zusammenhang mit besprechen. (Vereinzelter Beifall SPD und SSW) Ich nehme Ihren Ball gern auf: Warum reden wir nicht über einen höheren Satz für E-Autos? Wir können doch über die Beschäftigten eine höhere Elektromobilität fördern und höhere Reisekostensätze für E-Autos zahlen. Das wäre doch eine Möglichkeit. (Zuruf Lars Harms [SSW]) – Das können wir dann gern besprechen. Aber zurück zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Ich erkenne an, dass Sie inzwischen bei den Jubiläumszuwendungen nachgebessert haben und dass der Ministerpräsident für das nächste Jahr die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage angekündigt hat. Ich warte sehr gespannt auf das, was zum Thema pauschale Beihilfe kommt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleiben noch reichlich Baustellen von A wie Arbeitszeit bis S wie Sonderzahlung. Sonst werden weiter junge Menschen in andere Bundeslänger abwandern, wo Ar- (Beate Raudies) beitsbedingungen im öffentlichen Dienst attraktiver sind als bei uns. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten aber auch nicht vergessen: Nach zwei Jahren Corona blicken viele Menschen neidisch auf den öffentlichen Dienst mit seinen krisenfesten Einkommen. Das darf kein Argument sein, die Baustellen aus dem Blick zu verlieren, denn die Belastung ist im öffentlichen Dienst vielerorts groß. Arbeitsbedingungen und Besoldung sind nicht immer angemessen, und in den letzten fünf Jahren sind viel Zeit und Möglichkeiten verschenkt worden, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für einen starken und handlungsfähigen Staat, und dafür brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst. Ich sage es gern noch einmal: amtsangemessene Besoldung, Selbstbehalt bei der Beihilfe, Sonderzahlungen. Wir haben viele Möglichkeiten, unseren Landesbeschäftigten anständige Arbeitsbedingungen auf der Höhe der Zeit zu verschaffen. Nur wenn wir das hinbekommen, werden wir auch den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst in den Griff kriegen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Oliver Kumbartzky von der FDP-Landtagsfraktion.

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2022 wird das teuerste Tankjahr aller Zeiten werden. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Energieknappheit schlagen sich nicht zuletzt auch an der Tanksäule nieder. Der Liter Super E10 kostete im Dezember 2021 noch durchschnittlich 1,23 Euro. Im Dezember dieses Jahres bewegen wir uns im Rahmen von 1,70 Euro aufwärts. Bei Dieselpreisen ist die Entwicklung sogar noch dramatischer. Die hier vorliegende Änderung des § 84 des Landesbeamtengesetzes trägt dieser Entwicklung Rechnung. Beamtinnen und Beamte, die ihr privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke nutzen, sind dafür ordnungsgemäß und angemessen zu entschädigen, und eine Entfristung der erhöhten Wegstreckenentschädigung ist dabei genau der richtige Weg. Ich danke dem SSW für die Initiative. Die FDP und die SPD haben sich angeschlossen. Insofern steht die Nordfriesenopposition geschlossen hinter dieser Maßnahme. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 (Beifall FDP und SSW) Nordfriesland führt mich zum ländlichen Raum und zu einem Thema, das ich noch ansprechen will. Ich nutze die vier Minuten, die ich noch an Redezeit habe. Ich möchte das Thema Pendlerpauschale ansprechen. Die Pendlerpauschale gehört meiner Meinung nach auch angehoben, und zwar ab dem ersten Kilometer. Es war richtig, dass die Ampelkoalition im Bund durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer erhöht hat. Die gestiegenen Energiepreise belasten aber auch Pendlerinnen und Pendler mit einem kürzeren Arbeitsweg. Ich will zuerst mit der Fehlannahme aufräumen, die insbesondere durch das fehlende Fachwissen des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck weit verbreitet ist. Wir erinnern uns an seinen Fernsehauftritt und an sein Interview. Die Pendlerpauschale kommt nämlich keineswegs nur Autofahrern zugute. Das zu versteuernde Einkommen wird unabhängig davon, ob der Arbeitsweg mit dem Bus, mit dem Rad oder mit dem Auto bestritten wird, durch die Pendlerpauschale gemindert. Schaut man sich dann an, welche Folgen die Energiekrise neben einer Erhöhung der Spritpreise hat, dann stellt man fest: Die gestiegenen Energiepreise sorgen auch für einen Preisanstieg im öffentlichen Personennahverkehr. Gerade für Menschen, die im Umland der Städte wohnen, wäre die Anhebung der Pauschale ab dem ersten Kilometer eine spürbare Entlastung, und es wäre eine Stärkung des ländlichen Raums. (Beifall FDP und SSW) Ich würde mich freuen, wenn die regierungstragenden Fraktionen bereit wären, eine Bundesratsinitiative mitzumachen mit dem Ziel, eine Anhebung der Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab dem ersten gefahrenen Kilometer in die Wege zu leiten. (Tim Brockmann [CDU]: Das könnt ihr doch selber!) – Das können wir nicht selber. Bundesratsinitiativen macht immer noch die Regierung, aber wir helfen der Regierung gern. Insofern nehme ich die Einladung gern an. Vielleicht sollten wir gemeinsam einmal so etwas beschließen. – Vielen Dank. (Beifall FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich erteile nun das Wort für die Landesregierung der Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Wegstreckenentschädigung, es ist gesagt, geht es um die Entschädigung für Dienstreisen mit dem privaten Pkw, und hier wird zwischen der kleinen und der großen Wegstreckenentschädigung entschieden. Das Genehmigungsverfahren läuft wie folgt: Es wird eine Dienstreise beantragt. Wenn sie genehmigt wird, folgt danach bei der Reisekostenstellung eine Prüfung, ob es ein erhebliches dienstliches Interesse gibt. Wenn ja, dann gilt diese Reise als große Wegstrecke. Ein erhebliches dienstliches Interesse liegt vor, wenn das Dienstgeschäft sonst nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt werden kann, zum Beispiel, weil es keine ÖPNV-Anbindung gibt oder aufgrund des individuellen Gesundheitsstands. Es liegt nicht vor, wenn ein Dienst-Kfz zur Verfügung steht. Bevor die Ausnahmeregelung im Frühjahr beschlossen wurde, hatte sich das Land am Bundesreisekostengesetz orientiert oder dieses angewendet. Das heißt, mit unseren 20 Cent für die kleine Wegstrecke und den 30 Cent für die große Wegstrecke hatten wir genau das gemacht, was der Bund gemacht hat. Weil wir ein Flächenland sind, haben wir dann vorübergehend und befristet bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen, auf 30 und 40 Cent zu gehen. Das war auch die richtige Maßnahme. Diese läuft jetzt aus. Verlängern wir die Regelung nicht, bewegen wir uns immer noch – das sage ich an diejenigen, die auch in Berlin Verantwortung tragen – auf der Linie des Bundesreisekostengesetzes. Wenn Sie hier sagen, das alles sei ungerecht und wir seien nicht auf der Höhe der Zeit, dann könnten Sie auch einmal einen Hinweis an Ihre Parteien in Berlin geben und sagen, dass die dort ihre Beschäftigten nicht ordentlich behandeln. (Lars Harms [SSW]: Das machen wir!) Ich will den Vorwurf an uns als Land zurückweisen. Es wurde gesagt, wir sollten endlich für anständige Arbeitsbedingungen auf der Höhe der Zeit sorgen. Das weise ich zurück. Wir haben gute Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten. Wir sind auf der Höhe der Zeit, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) wir haben in den letzten Jahren miteinander viele gute Schritte beschlossen, und wir werden dies auch künftig tun. Frau Raudies, ich will es Ihnen ersparen, aber ich könnte jetzt auf die Frage eingehen: Seit wann gibt Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 909 es denn keine Vorsorge für die Sonderzahlungen? Ich könnte auch einmal beleuchten, wann denn nicht zeit- und wirkungsgleich übertragen werde. Ich glaube, da gibt es viele Schicksalsgemeinschaften. Was würde es kosten, wenn wir die Regelung 30/40 Cent dauerhaft beibehielten? Das ist für die Entscheidungsfindung auch wichtig. Es geht um rund 800.000 Euro jährlich. Das ist eine geschätzte oder berechnete Größe anhand der Reisekostenabrechnungen. Das würde circa 800.000 Euro mehr kosten. Natürlich müssen wir, natürlich muss das Parlament, wenn es Maßnahmen beschließt, auch immer schauen: Was ist gerade prioritär zu bearbeiten? Ich glaube, dass es gut ist, dass wir uns mit der Anhörung im Ausschuss tatsächlich noch einmal von denjenigen die Argumente anhören, die es betrifft, und dass wir deren Argumente wägen. Das ist zum einen die kommunale Seite, die genau wie wir als Land die Entschädigung ansetzt. Das sind die Gewerkschaften. Die werden sich beteiligen. Eine Anhörung ist auch dafür da, alle Beteiligten zu hören. Herr Plambeck, da ist es natürlich interessant, wenn auch andere Modelle in diese Anhörung eingebracht und zur Diskussion gestellt werden, um zu schauen, was wir am besten machen. Ich möchte unabhängig von diesen 800.000 Euro, um die es hier geht, die Möglichkeit nutzen, einmal dafür zu sensibilisieren, dass es zukünftig mit unserem Haushalt nicht unbedingt einfacher wird. Die FDP erinnert sich wahrscheinlich noch daran, dass die Jamaikakoalition eine Finanzplanung mit großen Finanzierungslücken in der Finanzplanung hatte. Das werden Sie in Erinnerung haben. Wir haben das auch in Erinnerung. Die CDU hat es vermutlich auch, und auch die SPD weiß aus gemeinsamer Regierungsverantwortung: Zum Schluss müssen Einnahmen und Ausgaben zueinander passen. Deshalb ist es wichtig, auf der einen Seite in Anhörungsverfahren alle Beteiligten zu hören und zu schauen, welche Schritte wir für unsere Beschäftigten im Land gemeinsam gehen wollen – oder ob wir es so lassen, wie es ist –, aber auf der anderen Seite auch zu schauen – das ist mir als Finanzministerin selbstverständlich wichtig –, was gerade unsere Priorität ist und was die nächsten Schritte sind, die wir gemeinsam gehen wollen. Denn all dies wirkt strukturell in den Haushalt hinein, und noch sind die Lücken in der Finanzplanung in den nächsten Jahren da. (Ministerin Monika Heinold) Ich hoffe, dass wir in diesem Land nicht große Sparprogramme auflegen müssen – das wäre nicht mein Ziel –, aber ich sage auch: Wenn wir neue strukturelle Maßnahmen beschließen, müssen wir uns immer bewusst sein, dass das eine Belastung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ist. Insofern wünsche ich uns allen eine gute Beratung im Ausschuss und freue mich auf die Anhörung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich erzähle Ihnen jetzt mal wieder etwas von Müll. (Vereinzelte Heiterkeit) „Von Müll reden“ und „Müll reden“ ist ein kleiner Unterschied – da wären wir wieder beim Deutsch. (Vereinzelte Heiterkeit – Vereinzelter Beifall CDU) WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Müll ist eine Ressource. Das wissen wir und beachten es alle im Alltag. Jeder von uns kennt das: Der eine nutzt den gelben Sack, der andere die Biotonne. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Hoffentlich beides!) Eigentlich nutzen hoffentlich alle alles. Fein sortiert werden viele unserer alltäglich genutzten Produkte ordnungsgemäß entsorgt und so einer sinnvollen Verwertung, im besten Fall einem Recycling, zugeführt. Was für den Alltagsmüll gilt, sollten wir noch besser bei den Baustoffen machen. Die CDU-Landtagsfraktion hat in der letzten Wahlperiode einen Bau- und Rohstoffgipfel veranstaltet und mehrere Initiativen gestartet. Im Land haben wir gemeinsam Pilotprojekte vorangebracht. Aber wir wollen mehr: Die Grundlage im Baustoffrecycling ist eigentlich ganz einfach: Gebrauchte Baustoffe, die bei Umbau oder Sanierung von Bauwerken in Form von Bauschutt oder Bodenaushub anfallen, dienen als Grundlage für die erneute Herstellung von Baustoffen. Das sind dann Sekundärbaustoffe, nicht mehr Primärbaustoffe. Uns muss klar sein: Jeder Baustoff, der dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt wird, muss nicht auf Deponien entsorgt werden. Auch das ist ein riesengroßer Vorteil, weil wir ein großes Problem mit volllaufenden Deponien im Land haben. Landauf, landab ist es daher unser Interesse, so viele Baustoffe wie möglich wiederzuverwerten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fast 70 Prozent der Altbaustoffe können recycelt und als hochwertige Baustoffe wieder eingesetzt werden. Jährlich werden rund 600 Millionen Tonnen mineralische Baustoffe in Deutschland gewonnen. Rund 80 Prozent davon gehen zur Herstellung von Bau- und Dämmstoffen in die Bauwirtschaft. Der Bau- und Gebäudebereich ist für 38 Prozent des weltweiten CO -Ausstoßes verantwortlich – 2 hier ist also ein riesiges Thema. Zusätzlich werden hier die meisten Ressourcen verbraucht: In Deutschland fallen jährlich 218,8 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Für uns ist klar: Hier liegt ein großes Rohstofflager. Dieses Potenzial wollen wir stärker heben. Ich habe es eben angesprochen: Wir haben in der letzten Wahlperiode hierzu schon etwas gemacht. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat gemeinsam mit der IHK ein Pilotprojekt nur mit Recyclingbaustoffen gemacht, nämlich die L 21 saniert. Die L 21 wird (Lukas Kilian) jetzt weiter beobachtet, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, was passiert, wenn man nur Recyclingbaustoffe verwendet. Was wir aber auch festgestellt haben: Pilotprojekte sind das eine. Damit das Pilotprojekt aber richtig zum Fliegen kommt, müssen wir eigentlich den Menschen, die Ausschreibungen für Bauprojekte machen, das Thema immer mit auf den Weg geben. Es muss quasi mit auf dem Schreibtisch liegen, sodass sich jemand, der ein Bauprojekt ausschreibt, auch mit dem Thema Baustoffrecycling beschäftigen muss. Deswegen dieser Antrag. Wir wollen, dass zukünftig in Ausschreibungen der Ausschluss von RC-Baumaterialien nicht mehr ohne Begründung möglich sein kann. (Beifall CDU und Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In Bereichen, in denen man sich nicht sicher ist, was dort im Einzelnen passieren könnte, wenn man nur Recyclingbaustoffe einsetzt, gibt es möglicherweise gute Begründungen, Recyclingbaustoffe noch nicht einzusetzen und sie weiter zu erforschen oder zu erproben. Ich glaube aber, ansonsten gibt es kaum ein Argument, das gegen Recyclingbaustoffe im Alltag spricht, und deswegen halte ich es für sehr sinnvoll, dass wir dieses Thema weiterhin im Wirtschaftsausschuss beraten – auch weil der SSW einen sehr guten Alternativantrag mit weitergehenden thematischen Anregungen gestellt hat. Ich schlage vor, dass wir den Antrag des SSW und unseren Antrag in den Wirtschaftsausschuss überweisen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort der Abgeordneten Ulrike Täck von der grünen Landtagsfraktion.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Materialwissenschaftlerin, und deswegen liegt mir dieses Thema ganz besonders am Herzen. (Zuruf CDU: Das ist gut!) Nun werden wir schon wieder von Abfällen sprechen, aber – da stimme ich Kollege Kilian genau zu – Abfälle sind Wertstoffe. Mineralische Abfälle, nämlich Baustoffe, sind momentan gewichtsbezogen der allergrößte Anteil unserer Abfälle. 90 Pro-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 911 zent Verwertungsquote klingt gut. Diese beinhaltet aber auch das Verfüllen des Materials in Gruben des Tagebaus. Verwerten ist also nicht gleich recyceln, und schon gar nicht im Sinne einer Kreislaufwirtschaft. An dieser Stelle bedanke ich mich beim SSW dafür, dass Sie in Ihrem Antrag das Wort Kreislaufwirtschaft aufgebracht haben. Sie haben wirklich – damit komme ich dann nochmal auf die Überweisung – viele sehr gute Sachen in Ihrem Antrag. Das müssen wir hier schon eingestehen. Wir können etwas Gutes gemeinsam machen. Bei den Recyclingbaustoffen kann man unterscheiden zwischen denen, die geforderte Bauprodukteigenschaften erfüllen, und denen, die das eben nicht tun. Aber selbst bei den höher qualitativen Recyclingbaustoffen ist die Akzeptanz bei den Baustoffherstellern und den Architekten eher mittelmäßig. Unsere Landesregierung ist sich dessen bewusst. Wie die von der Landesregierung beauftragte Studie aus dem Jahr 2020 besagt, ist die „fehlende Akzeptanz für Recyclingbaustoffe … ein entscheidendes Hemmnis … in allen Regionen und über alle Kundengruppen hinweg“. Hier helfen Aufklärung, Transparenz und dass wir mit den Landesliegenschaften als Beispiel dienen. So kann es gehen. Der ansonsten übrigbleibende Baustoffabfall landet auf unseren Deponien der Klasse 1 und 2. Eine weitere Studie der Landesregierung zur Deponiesituation in Schleswig-Holstein zeigt, dass diese Deponien praktisch voll sind. Dies macht das Recycling der Baustoffe umso wichtiger und dringlicher, denn wir dürfen den uns nachfolgenden Generationen nicht noch mehr Mülldeponien hinterlassen. Im Sinne der Schonung der Ressourcen begrüßen wir es sehr, dass immer zuerst geprüft wird, ob ein Gebäude überhaupt abgerissen werden muss. Was das Thema der Nutzung von Recyclingmaterialien angeht, sollten wir auch einmal über den Tellerrand hinwegschauen. Recyclingbaustoffe müssen in ihrem ersten Leben nicht Baustoffe gewesen sein. Die Nutzung des Materials von alten Windkraftrotorblättern ist zum Beispiel auch möglich. Anerkennend, dass dieses Thema komplexer ist als beide Anträge zusammen, stehe ich einer Überweisung offen gegenüber. Lassen Sie uns einen zukunftsorientierten Blick auf neue Möglichkeiten und die Kreislaufwirtschaft wagen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Bevor ich nun das Wort dem Abgeordneten Marc Timmer von der SPD-Landtagsfraktion erteile, möchte ich gemeinsam mit Ihnen Gäste des Ministerpräsidenten auf der Tribüne begrüßen. (Beifall – Zuruf: Wo ist denn der Ministerpräsident? – Serpil Midyatli [SPD]: Wenn Gäste da sind, muss aber auch der Gastgeber da sein! Ich finde, das geht gar nicht! – Zuruf: Wir sind die Gastgeber!)

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte die Rede für Thomas Hölck, der krank zu Hause ist. – Gute Besserung, lieber Thomas. (Beifall) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, die Überschrift Ihres Antrags ist gut, der Inhalt ist dann allerdings ganz dünne Suppe ohne großen Nährwert. (Beifall SPD und FDP) Was nach Innovation klingt, hinkt eher der Zeit hinterher. Recyclingbaustoffe sind längst keine Exoten mehr. Es gibt bereits zahlreiche praxistaugliche Beispiele. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Landesabfallwirtschaftsgesetz verpflichten die öffentliche Hand sogar zum Einsatz von Recyclingmaterial. Beide setzen an einem zentralen Punkt an. Es geht um die Schonung der natürlichen Ressourcen durch die Wiederverwendung aufbereiteter Baumaterialien. Ein wesentlicher Schutz der mineralischen Rohstoffvorkommen und zur Schonung von Natur und Landschaft wird durch den Einsatz von RC-Baustoffen erbracht. Die Landesregierung hat als öffentlicher Auftraggeber zudem eine nicht unwichtige Vorbildfunktion bei der Verwendung von RC-Baustoffen. Was hindert den Landesbetrieb Verkehr oder die GMSH daran, RC-Material in Ausschreibungen zu berücksichtigen? Insbesondere im Straßen- und Wegebau ist das Land ein Auftraggeber, der die Verwendung von sekundären Baustoffen maßgeblich nutzen sollte. Es ist gängige Praxis, dass ausgebauter Asphalt grundsätzlich nicht mehr als Abfall entsorgt, sondern wiederverwendet wird. Eigentlich wie kein anderer Baustoff eignet sich Bitumen besonders zur Wiederverwendung. Nach Angaben des Deutschen Asphaltverbands werden 80 Prozent des WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 ausgebauten Asphalts der Wiederverwertung zugeführt. Sogenannte Recycling- oder auch ressourcenschonende Betone sind bereits genormt. Problem bei RC-Baustoffen, auch beim RC-Beton, ist die mangelnde Akzeptanz und Erfahrung. Hier liegt auch der eigentliche Schlüssel für die stärkere Verwendung sekundärer Baustoffe, insbesondere im Hochbau. Das Umweltministerium hat 2020 eine Analyse der Recyclingstruktur der mineralischen Bau- und Abbruchabfälle in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt bei den RC-Betonen zu folgendem Ergebnis. Während sich diese Baustoffalternative in einigen Regionen Deutschlands im Ansatz etablieren konnte, ist dies für SchleswigHolstein noch nicht erreicht. Als Grund wurde die mangelnde Rohstoffversorgung durch Bauschuttaufbereitung genannt, weil die Anforderungen an die Zertifizierung und Güteüberwachung sehr anspruchsvoll sind. Das würde sich vermutlich ändern, wenn der Absatz beziehungsweise die Anwendung erhöht würde. Das kann erreicht werden, wenn RC-Baustoffe bei Ausschreibungen besonders berücksichtigt und nicht vorab ausgeschlossen werden. Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist der öffentlich Ausschreibende grundsätzlich zur produktneutralen Leistungsbeschreibung von technischen Spezifikationen verpflichtet. Das heißt, sowohl ein Vorrang als auch ein Ausschluss von RCBaustoffen ist grundsätzlich untersagt. Eine Förderung könnte aber dadurch erreicht werden, dass umweltbezogene Kriterien im Ausschreibungstext vorrangig verwendet werden. Der Ausschluss von RC-Baumaterial kann vermieden werden, wenn in der Leistungsbeschreibung beispielsweise nicht Basalt oder Betonbruch, sondern Baustoffgemisch oder Gesteinskörnung mit dem entsprechenden Regelwerk benannt werden. Das alles wäre viel einfacher gewesen, wenn Sie das Tariftreue- und Vergabegesetzt nicht abgeschafft hätten; denn dort waren bereits Umweltund Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe vorgeschrieben. (Beifall SPD – Zuruf CDU: Törö!) Was bleibt zu tun, damit wir das gemeinsame Ziel erreichen, RC-Baustoffe verstärkt zur Anwendung zu bringen? – Wir müssen für Akzeptanz sorgen. Dem Bauherrn oder der Bauherrin muss deutlich gemacht werden, dass qualifizierte RC-Baustoffe dem gleichen Regelwerk unterliegen wie herkömm- (Marc Timmer) liche Baustoffe. Beim Studium der Architektur und des Bauingenieurwesens muss die Verwendung von RC-Baustoffen eine größere Bedeutung gewinnen. Die Erstellung eines Leitfadens durch die Landesregierung zur Verwendung von RC-Materialien, ähnlich wie in anderen Bundesländern, erscheint sinnvoller als das, was Sie heute hier fordern. Es würde unbedingt Sinn machen, dieses Thema nicht eben abzuhandeln, sondern im Ausschuss darüber zu sprechen, wie wir unser gemeinsames Ziel auch wirklich erreichen können, Bauen im Norden nachhaltiger zu machen. Ich beantrage daher Überweisung für beide Anträge. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich erteile nun dem Abgeordneten Oliver Kumbartzky von der FDP-Landtagsfraktion das Wort. (Christopher Vogt [FDP]: One-Man-Show!)

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf diesen Tagesordnungspunkt habe ich mich am meisten gefreut. Wir müssen feststellen, dass wir ein neues wirtschaftspolitisches Traumduo haben, nämlich das Traumduo Kilian-Täck. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Der vorliegende Antrag ist wirklich bemerkenswert, und zwar bemerkenswert inhaltsleer. Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich. Im Prinzip wird der Antrag Drucksache 19/2343 aus der vergangenen Wahlperiode schlicht recycelt und noch einmal neu eingebracht. Das kann man natürlich so machen, erst recht dann, wenn es um Recyclingthemen geht, aber wirklich Neues beschließen wir nicht, Herr Kilian, abgesehen von dem einen Satz zu den Ausschreibungen. Schauen wir uns einmal den gesamten Text an. Wir gehen jetzt einmal den Text durch – Textarbeit. „Der Landtag bittet die Landesregierung weiterhin bei Baumaßnahmen und deren Ausschreibungen ein Verfahren zu implementieren, das die Verwendung von Recycling-Baustoffen (RC-Baustoffen) und Holz aus nachhaltig zertifizierter Produktion stärkt.“ (Wortmeldung Lukas Kilian [CDU]) – Herr Kilian, ich wüsste nicht, warum ich Ihre Frage nicht zulassen sollte. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 913

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Jette Waldinger-Thiering

Das ist hervorragend, Herr Abgeordneter. Erlauben Sie dem Abgeordneten Kilian, Ihnen eine Frage zu stellen?

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Lukas Kilian CDU

Vielen Dank. – Sie haben vorhin darauf hingewiesen, der Antrag habe keinen Inhalt. Es ist jedoch zwingend für Ausschreibungen vorgesehen, dass man darauf hinweisen muss, wenn man auf RCBaustoffe verzichtet. Wenn Sie sagen, das sei keine wesentliche Änderung, können Sie mir dann erklären, warum das unsere Nachbarbundesländer alle schon machen, wir aber nicht? – Das kann ich nicht erklären. Danke. Aber ich erkläre Ihnen jetzt einmal etwas anderes.

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Jette Waldinger-Thiering

Sind Sie noch in der Beantwortung der Frage? Dann müsste der Abgeordnete noch stehen bleiben. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Dann läuft die Uhr jetzt wieder, und Sie können Ihre Rede fortsetzen.

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Oliver Kumbartzky FDP

Herr Kilian, ich bezweifele nicht, dass dieser eine Satz neu ist. Ich will Ihnen sagen, wir würden dem auch zustimmen. Den ersten Satz, den ich soeben zitiert habe, finde ich interessant, weil Sie die Regierung auffordern, weiterhin etwas zu tun. Warum sollte die Regierung aufgefordert werden, weiterhin etwas zu tun? Stand vielleicht die Frage im Raum, dass die Regierung das nicht mehr tun möchte? Dann können Sie das gerne sagen. Das kann ich mir aber nicht vorstellen; denn Kurs halten war angesagt. Insofern gibt es sicher keinen Anlass, dass von diesem Kurs abgewichen werden sollte. Nun zum zweiten Absatz. Es ist lustig, dass Sie hier reden, Ihren Antrag aber komplett verschwiegen haben. Ich will gar nicht wissen, wie lange Sie über diesen Antrag im Arbeitskreis debattiert haben. (Heiterkeit und Beifall FDP und SSW) Der zweite Absatz ist noch lustiger: (Oliver Kumbartzky) „Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung gemäß EWKG vor dem Abriss von landeseigenen Gebäuden prüft, ob die Bestandserhaltung und Sanierung nachhaltiger ist (…) als der Neubau.“ Der Landtag soll also begrüßen, dass die Regierung die Gesetze einhält. Herzlichen Glückwunsch. Das finde ich gut. (Beifall FDP, SPD und SSW) Auch da kann ich Ihnen sagen: Wir begrüßen das auch. Ich habe mich natürlich gefragt, warum Herr Kilian, der schließlich ein kluges Köpfchen ist, solche Anträge stellt. Ich glaube, ich kenne die Lösung. Sie haben wahrscheinlich irgendwo in einer Zusatzvereinbarung zum Koalitionsvertrag stehen, dass in jedem Antrag das Wort „prüfen“ stehen soll. Deswegen musste dieser Satz da rein. Das ist neu bei Ihnen. Jedes Mal kommt das Wort „prüfen“ vor. Schwarz-Grün, die Prüfkoalition! Früher hieß es: „Wir schaffen das!“, heute: „Wir prüfen das!“. (Heiterkeit und Beifall FDP und SSW) Aber, Herr Kilian, ich zitiere einmal Friedrich Schiller, der auch etwas zu diesem Thema gesagt hat – hören Sie genau zu –: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet. Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang.“ (Heiterkeit – Beifall FDP, SPD und SSW) In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen und auch über Vorschläge, die der SSW gemacht hat. Da ist wirklich Butter bei die Fische, da sind Punkte dabei, über die man definitiv sprechen kann. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich erteile nun das Wort der Abgeordneten Sybilla Nitsch von der SSW-Landtagsfraktion.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte, dieser Antrag würde in dieser Tagung als der harmonische Antrag eingehen, aber weit gefehlt. Ein paar Sticheleien habe ich vielleicht auch noch dabei. Also, wir gucken mal. Aber vielen Dank für das Lob, das ausgesprochen wurde. Das freut den SSW immer ganz besonders. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Der Bauboom ist vorbei. Laut Statistischem Bundesamt hat sich die Kurve bezüglich der Fertigstellung von Wohneinheiten einem Plateau angeglichen. Ob das nun gut oder schlecht ist, will ich an dieser Stelle nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, dass die Bevölkerung zwischen 2012 und 2018 in ganz Deutschland um rund 2,5 Millionen Menschen angewachsen ist. Das ist ein Plus von 3,1 Prozent. Wir wissen, der Bedarf an Wohnraum ist also hoch, auch bei uns in Schleswig-Holstein. Ohne Neubau und Sanierung von Bestand werden wir dieses Problem nicht lösen. Bei der Nachhaltigkeit in der Bauwirtschaft ist aber noch Luft nach oben. Schließlich benötigt diese mehr als 70 Prozent der abgebauten Rohstoffe in Deutschland, bei Kiesen, Sanden und gebrochenem Naturstein liegen wir sogar bei 95 Prozent. Unsere Ressourcen sind endlich, das ist uns allen klar, und für eine erfolgreiche Bauwirtschaft in SchleswigHolstein wird ein Weiter-so der Branche irgendwann die Luft abschnüren. Schwarz-Grün hat sich im vorliegenden Antrag nun das Thema Baustoffe vorgenommen und will die Landesregierung bitten, nachhaltige Baustoffe zu stärken. Das hört sich erst einmal ganz charmant an, und wir als SSW können die Zielrichtung des Antrags sehr gut nachvollziehen, wobei die Zielrichtung eigentlich schon klar ist. Aber tatsächlich bietet der Ursprungsantrag dann auch nur eine Hilfestellung über eine Erklärung von: Wir haben es doch nicht geschafft. Kaum ein Faktor hat die Baubranche dieses Jahr so stark geprägt wie der Baustoffmangel. Daher wäre es für die Planungsbüros doch ein Leichtes zu sagen: Es gab leider keine entsprechenden Recyclingbaustoffe, daher mussten wir auf herkömmliche ausweichen. – Genau das ist es, was passieren wird. Bauunternehmen vor Ort sagen, der Bedarf ist da, die Leute wollen Recyclingbaustoffe, aber sie können die Nachfrage regional nicht bedienen. Vor allem kann man sich auch noch die Frage stellen: Warum sollen denn nur Recyclingbaustoffe und Holz aus zertifizierter, nachhaltiger Produktion gestärkt werden? Dabei gibt es doch auch noch andere Rohstoffe, die als nachhaltig gelten. Aber eine umfassende Kategorisierung von Baustoffen aufzustellen, ist vielleicht zu komplex. Das können wir dann im Ausschuss nachholen. Mit den zwei genannten nachhaltigen Baustoffen ist es für uns als SSW daher durchaus ein glänzender Antrag, der aber doch nur mit leeren Händen daherkommt. In der Baubranche ist es ja gut, wenn man (Sybilla Nitsch) etwas in der Hand hat. Daher haben wir uns mit dem Alternativantrag auf den Weg gemacht. Vor gar nicht allzu langer Zeit hat man das Thema hier im Landtag schon einmal debattiert. Vor knapp zwei Jahren gab es nämlich einen ganz ähnlichen Antrag. Alle waren sich einig, und man hatte die Landesregierung gebeten, den Einsatz von mehr recycelten Baustoffen zu fördern. Vermutlich ist die Umsetzung noch nicht zufriedenstellend gelungen, sonst bräuchte es jetzt keinen weiteren Antrag. Das werden wir aus dem Ministerium sicherlich hören. Um diesen Bereich aber vor allen Dingen auch für die Wirtschaft weiter zu fördern, brauchen wir zielgerichtete Ansätze. In Vergabefahren muss bereits argumentiert werden, warum man Recyclingbaustoffe nicht in Betracht zieht. Hauptargument ist sehr häufig der Kostenfaktor. Das greift zu kurz. Daher fordern wir, Kriterien für Umwelt- und Ressourcenschutz abzubilden. Bekommt die Bauwirtschaft Best-Practice-Beispiele und auch die Strategien an die Hand, ist der Wille nämlich sicherlich nicht das Problem. Wir sollten gemeinsam bei uns im Land eine Expertise aufbauen. Fortbildungsangebote für das Thema Kreislaufwirtschaft Bauen können ein Baustein sein. Aber im Kern geht es auch um die Frage: Wo kommen die Baustoffe eigentlich her? Da geht es um Lieferketten. Wo und unter welchen Bedingungen werden Baustoffe recycelt? Wenn die Nachhaltigkeit sowie die Kreislaufwirtschaft tatsächlich mit Leben gefüllt werden sollen, brauchen wir die entsprechenden Firmen vor Ort, hier bei uns im Norden. Um diese Stellschraube anzugehen, braucht es eine langfristige Ansiedelungsstrategie der Landesregierung mit dem Ziel, Recyclingcluster im Land zu etablieren, die vor allem auch noch in den kommenden Wahlperioden trägt. Den Kostenfaktor blenden wir natürlich nicht aus. Nichtdestotrotz muss ich für den SSW sagen: Wenn wir einen Kostenvergleich aufmachen, dann hätte die Nachhaltigkeit immer das Nachsehen, und das wollen wir nicht. Wichtig ist uns jedoch, dass sich alle Bevölkerungsgruppen weiterhin ihre Wohnungen oder Häuser leisten können und das Land weiterhin eigene Gebäude halten und Neubauten errichten kann. Wenn uns das mit einem Mehr an Nachhaltigkeit gelingt, dann sind wir bei uns im Norden auf einem guten Weg für die Bauwirtschaft hier im Land. – Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. (Beifall SSW und CDU) Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 915

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. Ich erteile nun für die Landesregierung der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Landesregierung ist Nachhaltigkeit ein zentrales Thema. Es betrifft alle Bereiche, von Finanzanlagen bis zur grünen Energie. Wir wollen das erste klimaneutrale Industrieland werden und haben in den letzten Jahren schon einiges auf den Weg gebracht. Einer unserer Bausteine ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetz. In diesem Gesetz priorisieren wir als Land, als Eigentümer und Bauherr Recycling und Nachhaltigkeit beim Bau. Für die Hochbaumaßnahmen des Landes heißt das, dass das Verwenden nachwachsender, recycelter oder recyclingfähiger Baustoffen Standard ist. Das steuern wir über die Planung und über die Leistungsverzeichnisse. Werden keine solcher nachhaltigen Baustoffe verwendet, muss das begründet werden, und damit sind wir deutlich weiter als in diesem Landtagsantrag gefordert. Dass wir noch Ausnahmen zulassen, liegt daran, dass es nicht immer möglich ist, Recyclingbaustoffe zu verwenden. So gibt es Bauteile, die für die Recyclingproduktion am Markt nicht verfügbar sind. Dies sind vornehmlich sicherheitsrelevante Bauteile, für die es einer bauaufsichtlichen Zulassung bedarf. Dafür gibt es dann die Möglichkeit der begründeten Ausnahme. Für uns heißt das, wir müssen immer wieder nach neuen Lösungsmöglichkeiten suchen; denn unser Ziel ist es natürlich, auch in diesen Bereichen künftig Recyclingprodukte einsetzen zu können. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein paar Beispiele aus der Praxis nennen. Aluminium, Kupfer und Beton werden seit Jahren bei Baumaßnahmen des Landes als wertvolle Baustoffe intern recycelt. Im Hochbau ist die Wiederverwendung von Wertstoffen ein bereits etabliertes Verfahren. Zudem arbeiten wir mit nachwachsenden Baustoffen aus nachhaltig zertifizierten Produkten. Ein gutes Beispiel ist ein dreistöckiges Gebäude der Hochschule Flensburg, das die GMSH im Rahmen eines Pilotprojektes als reine Holzbaukonstruktion baut. Es soll als Verwaltungs- und Veranstaltungsgebäude genutzt werden. Der Baubeginn steht kurz bevor. Ein weiteres Beispiel – es wurde von dem Kollegen der SPD-Fraktion erwähnt – ist der Straßenbau. Hier wird bei Erneuerung von Straßen unbelastetes (Ministerin Monika Heinold) Material aufgebrochen und wiederverwendet. Das geschieht vor Ort, sodass auch Abtransport und Entsorgung entfallen. Wir sprechen hier von mehreren hunderttausend Tonnen jährlich. Für das Land ist die Verwendung recycelter und recyclefähiger Baustoffen also kein Neuland. Wir haben das Ziel, zukünftige Baustoffe lange vorausschauend zu planen und nachhaltig zu nutzen. Dabei soll uns das DIM-Projekt helfen, das Digitale Immobilienmanagement, damit zukünftig dokumentiert wird, welche Baustoffe in welchen Bauteilen verwendet werden. Damit wird die Grundlage dafür geschaffen, das heute eingesetzte Baumaterial später als Wertstoff wiederverwenden zu können, weil wir dann genau wissen, was wo drin ist. Dieser Ansatz – auch unter dem Begriff Cradle to Cradle bekannt –, also das Prinzip des durchgehenden Rohstoffkreislaufs, wird künftig auch im Landesbau eine zentrale Rolle spielen. Erste Schritte dafür haben wir bei der Sanierung der Fakultätenblöcke an der CAU in Kiel gemacht. Hier wurde bei der Bauplanung erstmals die spätere Wiederverwendung der Baustoffe mitgedacht. Sie sehen also: Nachhaltige Materialkreislaufwirtschaft ist Teil der Zukunftsplanung bei uns im Land beim Landesbau. Nun noch zum letzten Punkt Ihres Antrags: Sanierung vor Neubau. Auch hier haben wir mit der Novellierung des EWKG im Jahr 2021 klare Beschlüsse gefasst. Es wurde gesagt: Vor dem Abriss von landeseigenen Gebäuden muss umfassend geprüft werden, ob die Bestandserhaltung und Sanierung nachhaltiger wäre. Wenn es so ist, wird das Bestandsgebäude erhalten und energetisch saniert. Tue Gutes und rede darüber. – Schleswig-Holstein kommt voran beim Thema nachhaltiges Bauen – Schritt für Schritt: wie beim Finanzamt Dithmarschen, das nach dem sogenannten Passivhausstandard umfassend saniert wird und selbstverständlich auch eine Fotovoltaikanlage erhält, wie bei der zentralen Hochschulbibliothek der Uni Lübeck und der Technischen Hochschule, die eine gesamtheitliche Sanierung inklusive energetischer Sanierung der Fassade erhielt. Hier zeigt sich, dass unsere Sanierungsstrategie mit dem Fokus auf Kopplungsmaßnahmen erste Früchte trägt, wie beim Polizeirevier Westerland auf Sylt, wo wir über die gesetzlichen Anforderungen hinaus nach aktuellsten energetischen Standards inklusive Fassadendämmung Geothermie, Fotovoltaik und Solarthermie sanieren. Das sind nur einige Beispiele aus der Praxis. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Deshalb ist es gut, dass wir insgesamt in der Finanzplanung rund WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 200 Millionen Euro für energetische Sanierung unserer Landesliegenschaften reserviert haben. Deshalb ist es auch richtig gewesen, dass wir mit dem dritten Nachtragshaushalt gesagt haben, dass wir im Falle eines guten Haushalts noch einmal 30 Millionen Euro für regenerative Energie in Landesliegenschaften bereitstellen. Deshalb ist es auch richtig, dass wir mit dem Haushaltsentwurf 2023 diese Möglichkeit erneut festschreiben. Sie sehen also: Wir sind schon auf einem sehr guten Weg. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und würde mich noch mehr freuen, wenn das zuständige Ministerium in die Beratung einbezogen würde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Zukunft des Rundfunks ist digital. Das zeigen die jüngsten Zahlen der Onlinestudie von ARD und ZDF. Inzwischen nutzen vier von fünf Menschen in Deutschland – fast 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger – das Internet täglich. Die größte Dynamik bei der Internetnutzung liegt bei den über 70-Jährigen. Wenn man sich anschaut, wie die Entwicklung dort ist: Dort nutzen inzwischen über 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger das Internet. Vor vier Jahren waren es noch rund 30 Prozent. Dementsprechend steigt auch – ganz klar – die Nutzung von Streamingdiensten und die Nutzung von Mediatheken von ARD und ZDF. Diese Entwicklung ist keine Modeerscheinung, diese Entwicklung wird sich unaufhaltsam fortsetzen. Der Wandel des Mediennutzungsverhaltens ist überall spürbar. Wir müssen uns daher ganz klar die Frage stellen: Was bedeutet das für den öffentlichrechtlichen Rundfunk und wie stellen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für die Zukunft auf? Welchen Rahmen geben wir dem öffentlichenrechtlichen Rundfunk, damit er seine Akzeptanz und Relevanz als wichtige Säule für Pluralismus und Medienvielfalt in unserem Land behält? Um eines gleich vorwegzunehmen: Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag gibt genau diese Antworten. Auch in einem zunehmend digitalen Umfeld muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Grundversorgungsauftrag erfüllen können. Dabei soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiterhin genau die Funktion, die ihm vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben wird, nämlich ein publizistisches Gegengewicht zu den Privaten zu bieten, wahrnehmen können, insbesondere in unserer dualen Medienordnung, die sich meines Erachtens für unsere demokratische Grundordnung besonders bewährt hat. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Thomas Losse-Müller [SPD]) Es geht darum, mit professioneller Auswahl und verantwortlichem journalistischen Handeln Vielfaltssicherung und Orientierung im Internet zu geben. Ganz nebenbei bemerkt: Man kann keinen Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 917 Zweifel daran haben, dass dieses verantwortungsvolle Handeln und diese Qualitätssicherung beim NDR in Kiel jederzeit der Fall war, wenn man sich die internen Untersuchungen und die Untersuchungen des Rundfunkrats anguckt. (Beifall CDU, Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Reformpaket und ein Meilenstein für die Fortentwicklung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit drei ganz wesentlichen Reformelementen. Erstens. Der Programmauftrag wird reformiert. Wir stärken den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Bildung, Information, Kultur und Beratung. Ja, auch Unterhaltung gehört dazu, wenn diese Unterhaltung dem besonderen öffentlichrechtlichen Profil entspricht. Zweitens. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll mit den Möglichkeiten der digitalen Transformation, die wir jeden Tag sehen, seine Programmangebote zukunftsfest aufstellen können, also die Menschen dort abholen, wo sie sind: im Internet. Deshalb gibt der Änderungsstaatsvertrag a) eine klare Richtungsentscheidung vor. Die Länder erwarten von allen öffentlich-rechtlichen Anstalten eine gemeinsame Plattformstrategie. Diese Strategie muss über das gegenseitige Verlinken von Inhalten hinausgehen. Es braucht b) Flexibilisierung. Damit gemeint ist eine verringerte Beauftragung von linearen TV-Angeboten. Die Sender sollen die Möglichkeit erhalten, selbst zu entscheiden, welche Angebote noch linear ausgestrahlt werden sollen, welche ins Internet überführt werden sollen und welche ganz abgeschafft werden sollen. Es ist mir an dieser Stelle ganz wichtig zu betonen, dass es hier nicht um On-top-Angebote geht, sondern es geht darum, Angebote abzuschaffen, wenn man neue Angebote aufs Internet schalten möchte. Mit der Flexibilisierung dürfen den Anstalten keine zusätzlichen Mehrbedarfe entstehen. All das, was ich an Flexibilisierung beschrieben habe, können die Gremien mitentscheiden – gemeinsam mit den Anstalten ohne aufwändiges Staatsvertragsverfahren. Die Auftragserfüllung muss dann allerdings ganz klar durch die Gremien noch stringenter überwacht werden. Dazu gilt es, intern Qualitätsstandards zu entwickeln. Dann wären wir schon beim ganz wesentlichen dritten Reformelement, nämlich bei der Stärkung der Gremien. Es wird den Gremien nicht nur die Über- (Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter) wachung der Auftragserfüllung stärker ermöglicht, sondern auch, die Wirtschaftlichkeit der Sparsamkeit der Anstalten zu überwachen. Das zahlt natürlich auf die Diskussion ein, die wir im Lichte der Ereignisse in diesem Sommer beim rbb zu führen haben. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass es in allen Rundfunkanstalten wirksame Strategien und Standards für Compliance und Transparenz gibt, wie wir sie aus der Privatwirtschaft auch kennen. Funktionierende Compliance- und Transparenzsysteme sind nicht Nice to have, sie sind selbstverständliche Bestandteile jeder modernen Unternehmenskultur. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Losse-Müller [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Länder haben seinerzeit in den Staatsverträgen von ZDF und DeutschlandRadio solche Vorgaben gemacht. In den jeweiligen Landesrundfunkgesetzen sind die Regelungen sehr unterschiedlich. Deswegen müssen wir zu Regelungen kommen, zu gleichen Regelungen zu Transparenz und mit Compliance-Vorgaben für alle Anstalten, und diese so schnell wie möglich umsetzen. Wir haben uns in den letzten Wochen und Monaten in der Rundfunkkommission mit dieser Frage sehr intensiv beschäftigt und in der letzten Woche die Skizze eines Vierten Medienänderungsstaatsvertrags, der irgendwann dieses Haus erreichen wird, miteinander besprochen; das geht jetzt ins Anhörungsverfahren. Wir werden dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag Vorgaben für Transparenz und Compliance hinzufügen. Wenn ich davon rede, die Rolle und Verantwortung der Gremien zu stärken, dann geht es auch darum, die Gremien in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben erfüllen zu können. Das geht nur, wenn wir die Gremien mit entsprechenden Kompetenzen ausstatten, wenn die Gremien also über Know-how in Wirtschaftlichkeitsfragen und Fragen der Qualitätsstandards verfügen und wenn wir sie durch unabhängige Gremienbüros unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen kurzen Blick über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag und den angerissenen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag hinaus. Die kommende Beitragsperiode bewegt uns alle. Sie steht vor der Tür, und wir müssen uns an dieser Stelle mit der Frage der Beitragsentwicklung auseinandersetzen. Die Anstalten werden auf Basis der jeweiligen Auftragsformulierung ihre Bedarfe an-WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 melden. Diese werden von einer unabhängigen Kommission geprüft. Klar ist aber, dass wir Länder von den Anstalten Selbstverpflichtungserklärungen erwarten, dass sie mit Nachdruck Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf der Kostenseite umsetzen und sich im Rahmen der Beitragsanmeldung dann dafür einsetzen. Wir erwarten auch, dass bislang nicht geplante Beitragsmehreinnahmen nicht verausgabt, sondern auf die hohe Kante gelegt werden, um für Beitragsstabilität ab 2024 zu sorgen. Natürlich müssen wir zu noch stärkeren Kooperationen zwischen den Anstalten kommen, um Einsparpotenziale zu nutzen. Nicht jeder Sender, nicht jede Anstalt muss alles selber machen. Im Bereich der Digitalisierung nennen wir das das EfA-Prinzip: Einer für alle. Wir brauchen ein EfA-Prinzip für die öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Losse-Müller [SPD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Ich bin optimistisch, dass die Anstalten diese große Chance nutzen werden, unsere vielfältige deutsche Medienordnung zu erhalten und sich gleichzeitig zu modernisieren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Der Minister hat seine Redezeit um drei Minuten und 39 Sekunden überzogen. (Unruhe) Das würde jetzt auch jeder der Fraktionen zustehen. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Tim Brockmann von der CDU-Landtagsfraktion.

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Tim Brockmann CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl kaum eine Branche hat sich in den vergangenen Jahren schneller verändert als die Medienlandschaft. Minister Schrödter hat es zu Beginn seiner Rede ausführlich beschrieben. Mit den Veränderungen in dieser Branche regulatorisch Schritt zu halten, ist eine Herausforderung für die Politik. So liegt uns heute die dritte Änderung des Medienstaatsvertrages zur Beratung vor. Ja, Sie haben richtig gehört: Es ist bereits die dritte Änderung an einem Staatsvertrag, der erst Anfang 2021 in Kraft (Tim Brockmann) getreten ist. Ich kann Sie aber beruhigen: Das ist bei medienrechtlichen Vorschriften nun einmal so; es ist normal. Der Vorgängerstaatsvertrag, der damalige Rundfunkstaatsvertrag, hatte während seiner fast 30-jährigen Gültigkeitsdauer 22 Änderungen erfahren. Schon damals galt also: Nach der Staatsvertragsänderung ist vor der Staatsvertragsänderung. Wie wir bereits gehört haben, wird sich bereits über den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Gedanken gemacht. Worum geht es nun in dem vorliegenden Dritten Medienänderungsstaatsvertrag? Es geht im Kern um die Schärfung des Auftragsprofils, um die Flexibilisierung des Programmauftrages des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Darüber hinaus spiegelt sich aber auch die aktuelle Debatte zur Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Änderungen wider. Minister Schrödter hat dies ausführlich dargestellt. Ich möchte noch einmal drei Punkte exemplarisch herausgreifen. Mit der Schärfung des Programmauftrages soll erstens der Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich Information, Bildung, Kultur und Beratung, gestärkt werden. Darüber hinaus wird klargestellt – ich finde, das ist sehr wichtig –, dass auch Unterhaltung Teil des gesetzlichen Auftrags ist, sofern diese dem öffentlichrechtlichen Anspruch genügt. Zweitens wird mit der Flexibilisierung des Programmauftrages dem Tempo der Veränderung der Mediennutzung Rechnung getragen. Das lineare Fernsehen verliert mehr und mehr an Bedeutung. Mediatheken und sonstige Onlineangebote hingegen gewinnen an Bedeutung hinzu, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sowohl im Internet als auch auf bestimmten Plattformen auffindbar sein. Drittens müssen wir die Rolle der Gremien im Hinblick auf die Qualität, im Hinblick auf Programmstrukturen und Kostencontrolling stärken. Sie bekommen dadurch mehr Verantwortung, Sie müssen entsprechende Richtlinien aufstellen. Es gilt, inhaltliche und formale Qualitätsstandards sowie standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung zu definieren. Ob hier allerdings die jetzige Struktur der Gremien und deren finanzielle und personelle Ausstattung geeignet sind, wird sich zeigen. Gegebenenfalls müssen wir an dieser Stelle auch noch einmal beim NDR-Staatsvertrag nachschärfen. In den vergangenen Monaten hat der öffentlichrechtliche Rundfunk auch hier in Schleswig-Holstein viel Kritik einstecken müssen. Manche Kritik Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 919 war gerechtfertigt, andere deutlich überzogen. Trotz Kritik und Debatte genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland großes Vertrauen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat maßgeblich dazu beigetragen, dass es uns gelungen ist, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eine stabile und verlässliche Demokratie in Deutschland aufzubauen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Losse-Müller [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Dessen müssen wir uns immer wieder bewusst sein. Wir dürfen uns nicht am billigen Populismus derjenigen beteiligen, die es vom Grundsatz her nicht gut mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk meinen und dessen Abschaffung erreichen wollen. Solchen Tendenzen müssen wir klar widersprechen. Ich bin der festen Überzeugung, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk nach wie vor eine absolute Daseinsberechtigung hat. Er ist ein Garant für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen, aber auch mit anderen Dingen, die die öffentlich-rechtliche Prägung dieses Rundfunks ausmachen. Er ist unerlässlich für die offene Meinungsbildung, für den offenen Diskurs in einer offenen Gesellschaft. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Wir haben uns in diesem Hohen Haus in der Vergangenheit stets, wenn es darauf ankam, gemeinsam hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk versammelt. Ich kann mich gut an die Diskussionen in der letzten Wahlperiode erinnern. Wir haben den Populisten die Stirn geboten. Das sollten wir auch in Zukunft gemeinsam tun und nicht über irgendwelche „politischen Filter“ schwadronieren. Solche nebulösen Unterstellungen – ob nun öffentlich oder unter der Hand geäußert – sind gefährlich. Sie diskreditieren Journalisten und untergraben damit das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und unsere politische Kultur. Insofern bin ich froh, Herr Oppositionsführer, dass Sie die Berichterstattung über einen „politischen Filter“ zugunsten der CDU in den Lübecker Nachrichten vom 8. Dezember 2022 korrigieren ließen. Denn wir haben ja gelernt: Bereits der Anschein ist entscheidend. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam für einen starken und unabhängigen öffentlichrechtlichen Rundfunk einstehen. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innen- und Rechtausschuss. – Vielen Dank. (Tim Brockmann) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung. So sieht es das Grundgesetz vor. Aus meiner Sicht ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer tiefen Krise, weil eine bedeutende strukturelle Reform zu lange nicht stattgefunden hat. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die aktuellen Skandale sind hierfür eigentlich nur Alarmsignale. Soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Zukunft haben, dann müssen wir jetzt handeln. Es gab gravierende Fälle von Vetternwirtschaft, Korruption und Bereicherung im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wenn auch die jüngsten nicht beim NDR. Es gibt auch Fälle, in denen manche völlig das Maß zu verlieren scheinen, was mir nicht nur an individuellen Fehlern zu liegen scheint, sondern auch am System der Öffentlich-Rechtlichen selbst. Das bestimmt die aktuelle Diskussion. Diese Diskussion verdeckt derzeit die Bedeutung der Sender für die Gesellschaft. Das muss sich ändern, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Kampf gegen gezielte Desinformation, Falschnachrichten sowie Hass und Hetze weiter eine unverrückbare Größe bleibt. Der vorliegende Staatsvertrag geht in die richtige Richtung, kann aber nur ein Wegweiser sein. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Bundesländer müssen fernab von Partikularinteressen eine grundsätzliche Reform auf den Weg bringen. Mit dem neuen Staatsvertrag werden die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nochmals geschärft: Information, Bildung, Kultur, Beratung und auch Unterhaltung. Er soll sich stärker von den privaten Anbietern abheben: Er muss nicht marktwirtschaftlichen Anreizen folgen und hat damit mehr Möglichkeiten der Programmgestaltung – so die WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Begründung des Staatsvertrags. Damit kommt der Aufgabe höhere Bedeutung zu, innovative und überraschende Programminhalte zu schaffen. Ich als grundsätzlicher Fan des öffentlich-rechtlichen Rundfunks freue mich darauf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es muss aber insgesamt eine neue Justierung erfolgen. Auch wenn bislang noch mehr als die Hälfte der Zuschauer lineares Fernsehen schaut – der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich darauf einstellen, dass sich das ändert. ZDF-Zuschauer sollen durchschnittlich 65 Jahre alt sein, der Durchschnitt der ARD-Zuschauer liegt knapp darunter, die Zuschauer des NDR sind sogar noch etwas älter. Daher bedarf es einer Fokussierung auf die Kernaufgaben und einer langfristigen Modernisierung als multimediale Plattform. Die Medienstrategien des letzten Jahrtausends müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Was wir brauchen, sind definitiv mehr Innovationsbereitschaft und mehr Transparenz. Was passiert in den Funkhäusern? Warum werden bestimmte Programmentscheidungen getroffen? Die Forderung nach Transparenz gilt wegen der Finanzierung durch im internationalen Vergleich nicht zu geringe öffentliche Mittel auch für die Gehaltsstruktur, die Höhe der Altersbezüge, die Praxis einer Zweiklassengesellschaft unter den Festangestellten und den freien Mitarbeitern und explizit für die Tätigkeit der vielzähligen kommerziellen Tochterfirmen der Sender. Die Stärkung der Aufsichtsgremien ist dringend nötig und ein Ziel des Staatsvertrags, das wir vollumfänglich unterstützen: Transparenz und Controlling müssen einen höheren Stellenwert bekommen. Die Gremien sollen Richtlinien aufstellen, die Qualitätsstandards festlegen. Die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung muss stärker im Fokus der Gremien stehen. Die Gremien müssen in der Lage sein, sich ein eigenes Bild zu verschaffen. Dafür benötigen Sie Möglichkeiten zur Einbindung von wirtschaftlicher Kontrollkompetenz. Auch die Zusammensetzung des Rundfunkrats muss sich ändern, um die Veränderungen in der Gesellschaft widerzuspiegeln (Beifall FDP) und um mit dem nötigen Abstand die erforderliche Fachkompetenz für eine effektive Aufgabenwahrnehmung zu erhalten. (Jan Kürschner) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Zum Schluss noch einmal: Wir erwarten von allen Beteiligten, dass sie die Möglichkeiten durch die Änderung des Staatsvertrags nutzen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest aufzustellen. Schließen möchte ich heute mit den Worten von Adolf Grimme, der damals bei der Gründung des Funkhauses in Flensburg gesagt hat: Grenzland muss immer auch Brückenland sein. – Möge sich der NDR selbst eine Brücke in die Zukunft bauen! Ich bitte um Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich erteile nun dem Abgeordneten Thomas LosseMüller von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird in den nächsten Jahren nicht kleiner, sondern größer. In Zeiten von Filterblasen und Desinformation brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dringender als je zuvor. Unsere Demokratie kann nur funktionieren, wenn wir alle über ein Mindestmaß an gemeinsamem Verständnis über die Welt und objektiver Information verfügen, wenn wir nicht nur unseren eigenen Standpunkt kennen, sondern auch anderen Standpunkten und Meinungen begegnen und sie verstehen lernen. Das zu sichern ist eine zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Aufgabe ist schwerer geworden. Der Wettbewerb um unsere Aufmerksamkeit hat sich durch die Verfügbarkeit digitaler Medien drastisch erhöht. Die Berichterstattung des NDR über unsere heutige Landtagssitzung konkurriert nicht nur mit SAT.1 und RTL, sondern auch mit Harry und Meghan auf Netflix, dem nächsten Skandal-Tweet auf Twitter oder den vielen attraktiven, aufmerksamkeitsoptimierten Reels auf Insta. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ist ja auch deutlich spannender! – Zurufe) – Ich habe da im Moment noch ein anderes Verständnis, lieber Kollege Buchholz. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 921 Die Zeiten, in denen wir einfach nur den Fernseher oder das Radio eingeschaltet haben, um zu gucken, was läuft, sind vorbei. Wir stellen uns unser eigenes Programm zusammen. In einer sich verändernden Medienwelt muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk freier in der Gestaltung seines Auftrags sein. Er muss Inhalte da ausspielen, wo die Menschen sind. Damit ist er heute schon ziemlich erfolgreich. Der Minister hat es genannt. Die Mediatheken von ARD und ZDF sind nach YouTube die meist genutzten StreamingDienste in Deutschland. Dieser Dritte Änderungsstaatsvertrag entwickelt das Mandat von ARD und ZDF an dieser Stelle weiter und ermöglicht mehr Flexibilität bei der Ausstrahlung von Inhalten. Das sind wichtige Schritte, die wir unterstützen und die in die richtige Richtung gehen. Der Wettbewerb um unsere Aufmerksamkeit ist durch datengetriebene Werbestrategien immer größer geworden. Erfolgreich ist, was Reichweite schafft. Erfolgreich ist, was häufig mit Verkürzung, Emotionalisierung und Skandalisierung arbeitet. Darunter leidet die Qualität des medialen Angebots. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir diesen Entwicklungen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk entgegenstellen müssen, einen öffentlichrechtlichen Rundfunk, der attraktiv ist, ohne aufmerksamkeitsoptimiert sein zu müssen, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Debatten ermöglicht und Shitstorms ein wenig entschärft. Er braucht mehr Hintergründe, mehr Recherche, mehr Politik und Angebote, die sich nicht kommerziell realisieren lassen – weniger Fokus auf Quote, mehr Fokus auf Relevanz. All das kostet Geld und muss finanziert werden. Deswegen stehen auch wir zur Finanzierungsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und werden das auch in Zukunft weiter tun. Ja, wir geben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit eine besondere Stellung im Mediensystem. Er bekommt sie, weil er ein besonderes Mandat hat. Aber weil wir ihm diese besondere Stellung geben, muss er auch besonders hohen Ansprüchen genügen. Die Diskussionen um die Vorgänge beim rbb und in den Landesfunkhäusern in Hamburg und Kiel haben Vertrauen gekostet. Schon deshalb war es gut, dass der Landesrundfunkrat durch eine externe Untersuchung seine Kontrollfunktion ausübt und deutlich macht, dass Kritikfähigkeit und Selbstreflexion unerlässlicher Bestandteil des öffentlich-rechtlichen (Thomas Losse-Müller) Rundfunks und aller, die ihn begleiten, sein müssen. Der Ursprung der ganzen NDR-Affäre in Schleswig-Holstein ist ja, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Journalistinnen und Journalisten an externe Medien gewandt haben, weil ihr Eindruck war, dass sie bei den eigenen Führungskräften nicht mehr durchdringen. Daher kommt ja überhaupt der Begriff des politischen Filters. Die Hinweise des Landesrundfunkrats auf die Notwendigkeit eines Kulturwandels insbesondere in der Führung des NDR sind deshalb von besonderer Bedeutung. Dass jetzt die Themen Compliance und Qualitätsstandards in einem Vierten Medienstaatsvertrag aufgegriffen werden, die Rundfunkreferenten an einer Überarbeitung der Regelwerke arbeiten, begrüße ich sehr; das geht in die gleiche Richtung. Wir müssen gerade bei diesen Themen die Regeln und Standards immer wieder überprüfen und außerordentlich gut sein, damit der öffentlichrechtliche Rundfunk auch in Zukunft seiner besonderen Stellung gerecht werden kann. (Beifall SPD) Transparenz, Kritikfähigkeit, Offenheit, Fehlerkultur und Diversität sind unerlässliche Voraussetzungen für das wichtige Vertrauen in den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Der neu gefasste Medienstaatsvertrag geht in die richtige Richtung: Stärkung der Kontrollgremien, Vermeidung von Interessenskonflikten und mehr Transparenz. Das sind richtige Schritte, die wir unterstützen, und die nächsten Schritte, die angekündigt worden sind, werden umso wichtiger sein. Herr Brockmann, Sie haben es richtig gesagt: Erst wenn wir diesen neuen Ansatz gemeinsam mit Leben erfüllen, wird es funktionieren. Wenn wir die Gremien nicht nur de iure, sondern tatsächlich mit den erforderlichen Mitteln und Ressourcen unterstützen, damit sie ihren Job machen können, wenn wir es schaffen, den Kulturwandel einzufordern und anzustoßen, nur dann sichern wir langfristig die Zukunft der öffentlichen Medienangebote. Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich immer wieder selbst überprüft und dem wir immer wieder ermöglichen, mit der Zeit zu gehen. Das tun wir mit diesem Dritten Medienstaatsvertrag. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall SPD, SSW und Tim Brockmann [CDU]) WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz von der FDP-Landtagsfraktion das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das duale Mediensystem in Deutschland ist Garant für Qualität und Vielfalt. Dazu gehört als unverzichtbarer Bestandteil der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Ich sage das ganz deutlich als FDP-Abgeordneter in diesem Haus, weil es manchmal den Eindruck gibt, als betriebe jemand aus der FDP einen Feldzug gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist mitnichten so. Die Bestandsgarantie, die auch das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegeben hat, ist nicht nur anzuerkennen, sondern gerade die Vielfaltsicherung in einem so pluralen Mediensystem ist wichtig. Da spielt der öffentlichrechtliche Rundfunk eine gewichtige Rolle. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Aber der Reformbedarf dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist augenscheinlich. Er ist in diesem Jahr – mehr als je zuvor – augenscheinlicher geworden. Es geht nicht nur um die Dinge beim rbb und die Frage: „Was darf eigentlich ein öffentlichrechtlicher Rundfunk in Zeiten des Internets und der Digitalisierung?“, sondern es geht um viel mehr Fragen, denen man sich in der Tat zuwenden muss. Lieber Kollege Schrödter – wenn ich das sagen darf –, da ist das Ziel in den drei Säulen richtig ausgegeben. Wir brauchen in Wahrheit eine Schärfung des Programmauftrages. Wir brauchen eine Verschlankung des ganzen öffentlich-rechtlichen Systems. – Das ist alles richtig. Wir brauchen in Wahrheit auch eine Flexibilisierung, damit man in der Tat reagieren kann und nicht nur linear unterwegs ist, und wir brauchen eine Stärkung der Gremien. Aber in allen drei Bereichen kommt dieser Medienstaatsvertrag den Anforderungen überhaupt nicht hinterher, Herr Minister Schrödter. (Beifall FDP) Ich will das an drei Beispielen deutlich machen. Die Schärfung des Auftrages, § 26 Medienstaatsvertrag: Da wird vollmundig überall erklärt, dies sei jetzt die ultimative Schärfung. In ihrem Begründungsteil heißt es: Der Programmauftrag wird nachhaltig reformiert. Es sei das Ziel, hier wirklich intensiv zu schärfen. (Dr. Bernd Buchholz) Darf ich einmal verlesen, was in diesem neuen § 26 unter anderem als Programmauftrag drinsteht? Es kommt da ein neuer Satz rein, der heißt: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten.“ (Oliver Kumbartzky [FDP]: Hui! – Lars

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Lars Harms SSW

Hui! Läuft doch!) – Wow! Das fokussiert natürlich total: „ein Gesamtangebot für alle“. Jeder Intendant und jeder, der wie ich, das Vergnügen hatte, als privater Medienunternehmer einmal mit einem Intendanten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt darüber zu diskutieren, ob es nicht eine Konzentration seines Angebotes geben sollte, der weiß, wovon ich rede. Denn mit diesem Satz wird alles gerechtfertigt. Wenn Sie dann weiterlesen und sagen: „Nein, wir konzentrieren den Programmauftrag bei der Unterhaltung jetzt ja insbesondere auf Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht“, sage ich, bisher hieß es im Staatsvertrag: „Auch Unterhaltung soll einem öffentlichrechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“ (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] und Lars Harms [SSW]) Das stand schon drin. Herr Kollege Schrödter, erklären Sie mir doch einmal: Was sagt dieser neue Staatsvertrag denn zur Schärfung des Unterhaltungsangebotes? Heißt das, dass Dudelfunk à la N-Joy Radio demnächst nicht mehr vom Auftrag erfasst ist? – Das heißt es natürlich nicht. Ja, welches Angebot wird denn begrenzt? Welches Unterhaltungsangebot soll durch diesen Staatsvertrag stärker justiert werden? Gibt es die Rateshows nicht mehr, die die Privaten viel besser können? (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Schärfung des Programmauftrages findet, mit Verlaub, durch diesen Staatsvertrag überhaupt nicht statt. Im Gegenteil: Dieser neue Medienstaatsvertrag gibt allen Medienanstalten die Chance, jedes aus den Privaten kopierte Angebot jetzt auch noch unter dem Programmauftrag zu subsumieren. Und das ist falsch – grundfalsch. Die Konzentration auf ein Bildungs-, Kultur- und Informationsangebot, die Sie sich selbst aufschreiben, müsste man dann aber bitte auch fixieren und Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 923 in den Auftrag hineinschreiben. – Hier steht es nicht. Zweiter Teil: Die Flexibilisierung – – (Wortmeldung Tim Brockmann [CDU]) – Entschuldigung, Herr Brockmann, immer los! Das finde ich gut. Jetzt wird es einmal eine Debatte hier.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Tim Brockmann CDU

Herr Kollege, Sie haben eben ausgeführt und kritisiert, dass da drinstünde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Angebot für alle machen solle. Da sagen Sie: Alle, das sei zu unscharf. – Jetzt frage ich Sie: Für wen soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk denn kein Angebot machen?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege, darum geht es nicht. Ich will nicht von den Zielgruppen her eingrenzen. Aber wenn Sie in die Begründung dieses Medienstaatsvertrags reinschreiben, dass der Programmauftrag geschärft wird – und Sie das in Ihrer Rede auch sagen –, müssen Sie mir einmal sagen: Wo? Wo wird denn der Programmauftrag geschärft? Hier findet nichts statt, was die Schärfung des Programmauftrages angeht. Hinterher – das wissen Sie auch – ist der nächste Medienstaatsvertrag, der Fünfte, der sich mit der Finanzierungsfrage beschäftigen wird, so breit aufzustellen. – Nee, das reicht nicht! Hier geht es darum, dass eine Konzentration, so wie sie beschrieben ist, auf Informations-, Bildungsund andere Programme – sicherlich auch Unterhaltung in bestimmten Bereichen – beschrieben werden muss. Wir alle wissen, dass ansonsten die Öffentlich-Rechtlichen die ganze Breite bespielen werden. (Beifall FDP und Lars Harms [SSW])

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Jette Waldinger-Thiering

Lassen Sie eine weitere Frage zu?

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Tim Brockmann CDU

Dann entnehme ich aber Ihrer Antwort, dass Sie es – was Sie vorhin noch kritisiert haben – doch teilen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Angebot für alle machen soll, aber teilen. – Nein. Kollege Brockmann, Sie müssen sehen, was Sie in einen Medienstaatsvertrag reinschreiben, wenn Sie eine Beschränkung wollen. Da müssen Sie aufpassen, dass Sie keine Sätze da reinschreiben, die die Intendanten benutzen werden, um völlig maßlos das Programmangebot als Auftragsangebot auszudehnen. Und das ist ein solcher Satz. Der stand vorher nicht drin, der muss da auch nicht rein. Der war vorher entbehrlich und bringt jetzt schlicht und ergreifend die Begründung dafür, alles zu machen. – Lassen Sie mich noch fortfahren, denn so viel Zeit habe ich nicht mehr. Es gibt wirklich inhaltliche Dinge, bei denen man ein bisschen aufpassen sollte. Die Flexibilisierung, von der der Kollege Schrödter gesprochen hat, ist ja gut und richtig. Nicht alles muss linear ausgestrahlt werden. Das ist alles in Ordnung. Aber Sie müssen mir erklären, warum es dann dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk demnächst erlaubt ist, dass er zum Beispiel bei Spielfilmen und Serien Dinge einkaufen und nur noch in Mediatheken oder online abspulen darf, zu denen es eine eindeutige private Konkurrenz gibt. Warum muss man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk plötzlich als Konkurrenz zu Netflix aufbauen? – Tut mir leid. Sie haben selbst gesagt: „Das soll nicht on top gehen“, aber der Staatsvertrag schafft genau diese Möglichkeit. Und er schafft auch noch den Dreistufentest ab, den der alte Staatsvertrag enthalten hat, sodass nicht mehr geprüft wird, ob es nicht ein entsprechendes Privatangebot gibt, das hier durch ein öffentliches ersetzt wird. Dritter Teil, Herr Kollege Schrödter: Die Stärkung der Gremien ist wirklich wichtig. Das haben wir alle gesehen. Wobei im Übrigen – das muss man auch einmal sagen – bei dem, was wir hier in Kiel erlebt haben, viel heiße Luft dabei war. Wir haben keine politische Beeinflussung gesehen. Es ist auch gut, dass das alles festgestellt worden ist – alles gut. Aber die Stärkung der Gremien muss doch gerade WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 im Hinblick auf die Kontrolle des Programmauftrages und die Wirtschaftlichkeit stattfinden. Dann müssen wir nicht nur darüber reden, dass wir das da reinschreiben, sondern wir müssen fragen, wie wir denn diese Gremien zusammensetzen und ihnen – das wäre entscheidend – die Möglichkeit geben, Gremien nicht mit Ehrenamtlichen zu besetzen, bei denen der Landesbauernverband genauso beteiligt ist wie die Kirchen und die und die und die, sondern da Leute reinzusetzen, die in der Tat etwas vom Geschäft verstehen. Das wäre es doch. Da gehören Controller rein, die auch einmal sagen können: Menschenskind, was macht Ihr da eigentlich? – Da gehören Menschen rein, die den Programmauftrag tatsächlich überprüfen können und nicht nur dasitzen und sagen: Alles, was mir vorgelegt wird, wird im Zweifel übernommen. (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich und wir als Parlament müssen uns im Übrigen auch einmal die Frage stellen, ob das, was wir uns in Deutschland in der Gesamtgrößenordnung leisten, eigentlich noch zeitgemäß ist. Diese Debatte habe nicht ich angeschoben, sondern die hat nach Vorlage dieses Dritten Medienrechtsstaatsvertrages der Intendant der größten Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Tom Buhrow, angestoßen, indem er sich selbst oder die Öffentlichkeit gefragt hat, ob es nicht Zeit wäre, eine zeitgemäße Anpassung des Gesamtsystems vorzunehmen. Brauchen wir wirklich 20 Fernsehsender in Deutschland, 70 Radiosender, 900 Podcasts, 100 Apps – mit 28.000 Mitarbeitern und 18.000 Freien – als öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Brauchen wir das in dieser Größenordnung wirklich? Brauchen wir einen mit 9 Milliarden Euro europaweit am weitaus größten ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der über ein Vielfaches des Budgets der BBC in Großbritannien verfügt? Brauchen wir das in dieser Größenordnung? Wenn wir sagen, dass das auch mit weniger gehen müsste, müssen wir zuallererst an den Programmauftrag ran, ihn schärfer fassen, da sagen, was wir haben wollen und was wir nicht haben wollen. Und dann müssen wir das entsprechend mit Finanzmitteln unterlegen. Das schafft dieser Medienstaatsvertrag leider nicht. Ich erwarte, dass es dann der nächste oder übernächste auf die Reihe kriegt. Ich jedenfalls habe viele Wünsche zur Änderung dieses Staatsvertrages, die natürlich bei 16 Bundesländern jetzt alle nicht mehr einfließen können. (Dr. Bernd Buchholz) Ich sage Ihnen voraus, lieber Herr Schrödter, dass diese Diskussion, wenn es im Sommer um das Inkrafttreten dieses Medienstaatsvertrags gehen wird, richtig groß aufdrehen wird. Es werden die Intendanten der Sender selbst sein, die darüber philosophieren, dass man viel weitergehende Reformen angehen muss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Lars Harms von der SSW-Landtagsfraktion das Wort.

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Lars Harms SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verfahren der Medienänderungsstaatsverträge hat sich leider nicht verbessert. Ich wünsche mir, dass sich die Landtage schon an früherer Stelle einbringen könnten und nicht erst am Ende. Dann könnte man versuchen, solche Dinge, die der Kollege Buchholz gerade eben angesprochen hat, zu diskutieren. Aber vielleicht kann die heute geäußerte Kritik beim nächsten Medienstaatsvertrag berücksichtigt werden, der ja wohl letzte Woche ins Verfahren der Länder gegeben worden ist. Ich möchte im Wesentlichen vier Punkte ansprechen. Erstens: Verweildauer. Die Verweildauer für Inhalte ist immer noch begrenzt. Wir alle zahlen dauerhaft Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und dann müssen die Produktionen des öffentlichrechtlichen Rundfunks auch dauerhaft für die Bürger verfügbar sein. Dieser Knicks vor den Zeitungsverlagen ist nach unserer Auffassung völlig aus der Zeit gefallen. Ich wünsche mir, dass die Tagesschau für jeden Tag, den sie produziert und gesendet wurde, zu finden ist; schon allein aus bildungspolitischer Perspektive. Für die Schulen wären diese zeitgeschichtlichen Quellen sicherlich sehr nützlich. Leider haben wir aber die Verweildauerbegrenzung, die den jungen Mediennutzern wie ein Fremdkörper vorkommt. (Unruhe)

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Jette Waldinger-Thiering

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns bitte noch ein paar Minuten konzentrieren, sodass Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 925 der letzte Redner für heute Abend die Chance hat, dass man ihm aufmerksam zuhört.

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Auch ich ärgere mich, wenn ich einen guten Beitrag aus dem Schleswig-Holstein Magazin sehen möchte, dass er nach einer Woche nicht mehr in der Mediathek zu finden ist. Dabei habe ich Produktion und die Ausstrahlung der Beiträge mit meinen Gebühren bezahlt. Ich muss aber auf YouTube ausweichen und damit meine öffentlich-rechtlichen Inhalte über einen US-amerikanischen Server ansehen. Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Muss das denn sein? Darum ist für mich klar: Die Verweildauern müssen weg. Sie sind unübersichtlich, willkürlich und entsprechen nicht dem, was ich jeden Monat bezahle. Zweitens: Regionale Fernsehangebote. In dem Maß, in dem die Tageszeitungen ihre Bedeutung verlieren, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker über regionale Entwicklungen berichten. Die fünf Landesstudios des NDR machen das in vorbildlicher Weise. Die privaten Anbieter hinken in diesem Bereich erheblich hinterher; in puncto Minderheitensprachen haben sie jeden Ehrgeiz aufgegeben. Das ist sehr bedauerlich, denn gerade die Nachfrage nach aktuellen regionalen Nachrichten auf Friesisch und Dänisch ist sehr groß; und – das möchte ich ausdrücklich betonen – nicht nur online. (Beifall SSW und Birte Pauls [SPD]) Millionen von TV-Zuschauerinnen und -Zuschauer wollen ihre Stadt im linearen Fernsehen erleben und sich nicht erst im Internet mühsam auf die Suche machen. Ich wünsche mir, dass der nächste Medienstaatsvertrag die Regionalisierung zukunftsfest regelt. Drittens: Vielfalt. Wenn ich mir den immer gleichen Text mit identischen Überschriften antun möchte, greife ich zur Regenbogenpresse. Wenn ich mich allerdings informieren möchte, dann erwarte ich ein vielfältiges und ausgewogenes Angebot. Diese Vielfalt ist im Übrigen auch die Gewähr für eine breite Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Angebotes. Vielfalt bedeutet nicht, dass ich Berichte auf vielen Sendern sehen möchte, sondern dass mir jeder Sender, der da ist, eine andere redaktionelle Perspektive anbietet. Das erweitert den Horizont und ist übrigens ein typisches Zeichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Lars Harms) Wenn die Sender allerdings Kooperationen umsetzen möchten, muss das auch möglich sein. Die gemeinsamen Sender Arte, Phoenix, Kika und 3Sat belegen jeden Tag diese fruchtbare Zusammenarbeit. (Zuruf: Sehr wahr!) Die Beauftragung eines Angebots erscheint mir daher der richtige Weg zu sein – auch bei all den Nachteilen, die uns von den Vorrednern bereits dargestellt wurden. Die Sender sind durchaus in der Lage, ein vielfältiges Angebot sicherzustellen – auch ohne detaillierte Vorgaben aus der Politik. Trotzdem müssen sie sein. Trotzdem müssen wir ganz deutlich machen, was wir als Politik unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Angebot auferlegen. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist hochinteressant: „was wir auferlegen“!) Viertens: Geoblocking. Ich werde niemals müde werden, das Geoblocking der bezahlten Inhalte zu kritisieren. Es muss technische Wege geben, dass die Gebührenzahlerinnen und -zahler ihre Sendungen auch im europäischen Ausland ohne zusätzliche Gebühren sehen können. Derzeit verhindert das Geoblocking das noch. Genauso übrigens kann man als Angehöriger der dänischen Minderheit kein dänisches Fernsehen empfangen beziehungsweise nur sehr wenig davon. Ich werde immer wieder gefragt, warum das nicht möglich ist, und ich muss zugeben: Ich weiß es nicht. Technisch gesehen ist die Umgehung von Geoblocking im Internet durch eine neue VPN sogar für Laien hinzukriegen, aber der gute alte Fernseher blockiert dänische Sender. Das ist Nationalpolitik von gestern und gehört abgeschafft. Das bezieht sich natürlich auch auf deutsche Inhalte, die ich im Ausland nicht sehen kann. (Beifall SSW und Birte Pauls [SPD]) Das ist verkehrte Welt. Meine Damen und Herren, Sie sehen, was wir brauchen, ist ein offenerer, ein regionalerer und ein vielfältigerer Rundfunk. Ganz, ganz wichtig! Wir müssen Kultur, Information und Bildung nach vorne stellen. Das ist der eigentliche Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Das ist das Gegengewicht zu dem, was wir aus dem privaten Bereich kennen, was ich nicht kritisieren will. Sie haben eine andere Aufgabe, einen anderen Auftrag. Deswegen ist es schon wichtig, dass wir im Ausschuss noch einmal über diesen Staatsvertrag reden. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Ich weiß, dass wir ihn nicht ändern können. So sind die Regeln. Der Vierte und der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag sind aber schon auf dem Weg. Wenn wir etwas Vernünftiges auf die Beine stellen können und über Inhalte reden und als Schleswig-Holsteiner versuchen, Inhalte zu verändern, selber kommen und sagen: „Wir als Land Schleswig-Holstein wollen neue Aufträge machen, neue Inhalte machen“, und das in die Diskussion zu geben, dann hätten wir als Parlament etwas Großartiges geleistet. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP – Tim Brockmann [CDU]: Das macht er doch!)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Die meisten Fraktionen hier im Landtag verfügen noch über eine Restredezeit. Die CDU verfügt über zwei Minuten 40 Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über drei Minuten 30 Sekunden, die SPD über zwei Minuten 20 Sekunden und der SSW über eine Minute 40 Sekunden. Wird diese Restredezeit in Anspruch genommen? (Zurufe: Nein!) – Perfekt. – Dann liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 20/429 (neu) dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Wir machen schnell weiter mit dem Tagesordnungspunkt 9: Neuberufung des Verwaltungsrates der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/487 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. – Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 20/487 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Einstimmig so gewählt. Ich schließe die Sitzung und wünsche allen einen erfolgreichen und schönen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 10 Uhr wieder, wenn die Tagung fortgesetzt wird. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 18:09 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 927 Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

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