Peter Lehnert
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich danke dem Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung unserer Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine und seiner Folgen besteht eine außergewöhnliche Notsituation. Zur Bewältigung der darin begründeten Folgekosten soll der bestehende Notkredit von 400 Millionen Euro auf 1,4 Milliarden Euro aufgestockt werden. Dafür hat die Landesregierung einen Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Mittel sollen entsprechend der Beschlusslage des Landtags – Drucksache 20/431 (neu) – 2. Fassung – für direkte Hilfen und zum Ausgleich hoher krisenbedingter Kosten in Schulen, Hochschulen und Kitas, aber auch in Höhe von 145 Millionen Euro für Investitionen in die Energiewende eingesetzt werden. Bisher hatte das Land für das Jahr 2022 eine Nettotilgung von 260 Millionen Euro geplant. Mit der Kreditermächtigung von 1 Milliarde Euro mit dem vierten Nachtrag wird aus dieser Tilgung nun eine Kreditaufnahme von 740 Millionen Euro. Diese Zahlen sind aber in diesen sehr volatilen Zeiten wenig aussagekräftig. Zum einen planen wir auch in diesem Jahr mit Notkrediten aus dem Corona-Notkredit im Haushaltssoll. Zum Zweiten entwickeln sich die Steuereinnahmen deutlich besser als geplant. Drittens können wir heute noch nicht sagen, was wir tatsächlich für diese Krise brauchen. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Ich kann aber sagen, dass die Landesregierung selbstverständlich wie auch bisher sorgsam mit der Kreditermächtigung umgehen und das Geld, das nicht gebraucht wird, zur Tilgung einsetzen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, bei unserem Vorgehen orientieren wir uns eng an dem Vorgehen des Bundes. Wie der Bund – wie Finanzminister Lindner – beantworten wir die Frage, ob wir in der aktuellen Situation mit Notkrediten arbeiten dürfen, eindeutig mit Ja. So wie der Bund veranschlagen wir den Notkredit in voller Höhe im Haushaltsjahr 2022. So wie beim Bund stehen die Mittel auch für eine Verwendung in den Folgejahren zur Verfügung. So wie der Bund trennen auch wir Ausgaben für die Bewältigung der Notsituation transparent vom originären Haushalt. So wie der Bund setzt das Land Notkredite auch für die ökologische Transformation ein, damit wir bei Energiewende und Energiesouveränität schneller vorankommen, denn auch diese Erkenntnis ist eine Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs. Wir befinden uns aktuell in einer Lage ausgesprochener und akuter Energieknappheit, der schnellstmöglich entgegenzutreten ist. Die Formulierung von Bundesfinanzminister Lindner unterstreicht diese Einschätzung. Nach seinen Worten befinden wir uns derzeit in einem „Energiekrieg um Wohlstand und Freiheit“. Wie vom Landtag beschlossen ist zur Verwendung der Mittel eine Zustimmung des Finanzausschusses notwendig. Dazu werden wir wie zugesagt dem Finanzausschuss noch vor der Weihnachtspause einen Verfahrensvorschlag vorlegen. Zudem wird der Landtag natürlich auch in der Haushaltsberatung mit der Zustimmung zum Haushalt über die Mittelverwendung beschließen. Auch das Tilgungsgesetz werden wir Ihnen wie zugesagt vorlegen. Unser Land ist aktuell mit einer der schwersten Krisen der Nachkriegszeit konfrontiert. Bund wie Länder nutzen in dieser außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle des Staats entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, die Möglichkeit von Notkrediten. Es ist Teil unseres demokratischen Rechtsstaats, dass das auch zu verfassungsrechtlichen Prüfungen führt. Am vergangenen Donnerstag wurde ein Eilantrag gegen den Energie- und Klimafonds des Bundes in Karlsruhe abgelehnt. Für Bundesfinanzminister Lindner war das eine gute Nachricht für viele Menschen in unserem Land, und ich teile diese Einschätzung. Genau wie (Ministerin Monika Heinold) mein Kollege von der FDP bin ich nun gespannt, wie das Urteil im Hauptverfahren aussehen wird. Sicher ist: Das Urteil wird weitere Klarheit bringen, wie die Kreditmöglichkeit in Krisenzeiten genutzt werden kann. Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Die kommenden Jahre werden nicht einfach werden. Die Kostensteigerungen werden anhaltend sein, und auch die Einnahmesituation ist ungewiss. Deshalb müssen wir alle Kräfte bündeln und uns auf das Wesentliche konzentrieren. In der jetzigen Situation heißt das, den Menschen zu helfen, die zu uns kommen. Wir müssen den Rahmen so setzen, dass Wirtschaft wie Bürgerinnen und Bürger im Land die Chance haben, mit den steigenden Kosten klarzukommen. Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass unser Gesundheitssystem stabil bleibt. Die Ernsthaftigkeit der Auswirkungen des Klimawandels müssen wir erkennen und zugleich die Chance der Energiewende nutzen. Unser Land hat viel Potenzial. Wir sollten es nutzen und positiv darüber sprechen. Wir als Politik müssen Wege aufzeigen, wie wir als Gesellschaft gemeinsam durch die Krise kommen. Der heutige Nachtrag ist ein Teil dieser Antwort. Ich bitte um Zustimmung. Sie sehen, Bund und Land sind hier eng beieinander und handeln in der Notsituation auch mit Notkrediten. Aus meiner Sicht ist das sowohl notwendig als auch verantwortbar. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
