Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der schreckliche russische Angriffskrieg auf die Ukraine mit seinen Folgen bringt nur Leid. Es gilt, den Folgen und den Herausforderungen, insbesondere bei der Hilfe für Schutzsuchende aus der Ukraine und bei der Situation der Energiepreissteigerungen, zu begegnen. Es liegt hier eine außergewöhnliche Notsituation mit unmittelbarer Auswirkung auf den Landeshaushalt vor. Dies wurde in diesem Hause bereits im November festgestellt und beschlossen. Nun wird der Beschluss im Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 879 vierten Nachtragshaushalt umgesetzt. Ich bedanke mich bei der Landesregierung für die Vorlage dieses Nachtragshaushalts und natürlich auch bei unseren Koalitionsfraktionen und vor allem auch bei den Oppositionsfraktionen SPD und SSW für die Unterstützung. Hier zeigt sich verantwortliches Handeln in Krisenzeiten. Denn die Aufnahme und Versorgung der vielen Schutzsuchenden, was vor allem auf kommunaler Ebene eine große Herausforderung darstellt, und die entstandene Energiekrise müssen bewältigt werden. Das Land Schleswig-Holstein handelt dabei schnell, konkret und umfassend. Als Beispiele kann ich einige Punkte nennen, die wir hier finanzieren müssen: Aufnahme- und Herrichtungskosten, Integration, Betreuungskosten, Unterstützung der Kommunen, Ausbau der Beratungsangebote, Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger, kommunale Wärmewende, Dekarbonisierung der Wirtschaft, Ausweitung der Sozialstaffel in den Kitas, Härtefallfonds für Vereine und Verbände, Unterstützung der kleinen und mittelständischen Unternehmen und der Stadtwerke, das Thema Wohngeld, die Energiepreispauschale, die Mitfinanzierung der Entlastungspakete des Bundes und natürlich weitere Themen, die mit diesen Krisen einhergehen und mit denen wir uns auch unabhängig von russischer Energie machen wollen. Eines sei aber sicher gesagt: Kaum ein Abgeordneter macht es sich leicht, den Notkredit um 1 Milliarde Euro aufzustocken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir machen es aus Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger und für die Hilfe der Schutzsuchenden hier im Land. Eines sei ganz klar gesagt: Mit den Mitteln wird sorgsam umgegangen. Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, dass die Mittel vom Finanzausschuss freigegeben werden müssen. Als Parlament sind wir also voll eingebunden, und im Rahmen des Tilgungsgesetzes werden die Mittel planmäßig zurückgeführt. Sollten die Mittel nicht gänzlich benötigt werden – das hat die Ministerin gesagt –, werden wir so verfahren wie beim Corona-Notkredit: Es wird abgerechnet und getilgt. So sieht verantwortliches Handeln aus. Ich bedanke mich bei allen, die dabei sind, und bitte um Zustimmung. – Danke. (Ole-Christopher Plambeck) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
