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Karin Prien

14.12.2022 Sitzungen 20/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben zurzeit in mehrfacher Hinsicht große Herausforderungen in unserem Gesundheitssystem zu stemmen. Zu Recht sind die verschiedenen Probleme hier heute Morgen angesprochen worden. Das Ziel der Landesregierung – der gesamten Landesregierung gemeinsam – ist es, die Gesundheitsversorgung in SchleswigHolstein nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört selbstverständlich, die Krankenhausinfrastruktur gezielt weiterzuentwickeln. Wir sind uns darüber einig: Eine leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur ist die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Versorgung, sodass die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten, (Ministerin Karin Prien) aber auch die Beschäftigten in den medizinischen Einrichtungen gute Bedingungen vorfinden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb arbeiten wir in allen Bereichen mit Hochdruck daran, die Situation der Krankenhäuser zu verbessern. Lassen Sie mich auf das jüngste Beispiel eingehen: Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein – es ist erwähnt worden – stehen unter einem hohen wirtschaftlichen Druck. Daran haben auch die gestiegenen Energiekosten einen spürbaren Anteil. Sie wissen: Ein eigenes Hilfsprogramm des Landes ist offenbar aus systematischen und beihilferechtlichen Gründen nicht möglich. Deswegen haben wir den Bund mehrfach, unter anderem mit dem Entschließungsantrag im Bundesrat, aufgefordert, endlich tätig zu werden und die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig zu sichern. Der Bund kommt dieser Forderung nun endlich nach. Sie wissen es: Morgen wird im Bundestag das Hilfsprogramm zur Abstimmung stehen, mit dem nun auch die Krankenhäuser insgesamt 6 Milliarden Euro an Hilfsgeldern erhalten sollen. Hiervon sind 1,5 Milliarden Euro für die sogenannten krankenhausindividuellen Ausgleichszahlungen zum pauschalen Ausgleich von mittelbaren Energiemehrkosten und 4,5 Milliarden Euro sogenannte krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge zum Ausgleich von Belastungen durch Energiemehrkosten vorgesehen. Der Bund will die Mittel für die Ausgleichszahlungen in drei Tranchen zur Verfügung stellen und die erste Tranche Ende Januar, die letzte allerdings erst Ende März an die Länder zur Weiterleitung an die Krankenhäuser auszahlen. Meine Damen und Herren: Das ist zu spät. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus Sicht der Landesregierung ist es erforderlich, dass die Krankenhäuser schnellstmöglich unterstützt werden. Deswegen wollen wir erreichen, dass die krankenhausindividuellen Ausgleichszahlungen unsere Krankenhäuser früher erreichen, als die Planungen des Bundes dies vorsehen. Entsprechende Vorauszahlungen an die Krankenhäuser als Zwischenfinanzierung wollen wir aus den Mitteln des Ukraine-Notkredites ermöglichen. Zur Umsetzung hat das Gesundheitsministerium eine Vorlage vorbereitet, die dem Finanzausschuss heute Morgen zugegangen ist. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Was die Weiterentwicklung der Krankenhausinfrastruktur angeht, hat das Land bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen und wird weitere Anstrengungen unternehmen. Natürlich lösen wir damit das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen ein, den Sanierungsstau an den Krankenhäusern weiter abzubauen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Land – auch darauf ist hingewiesen worden – fördert Investitionsmaßnahmen in den Krankenhäusern auf Grundlage des Landeskrankenhausgesetzes. Hierfür wird ein mehrjähriges Investitionsprogramm aufgestellt. Lassen Sie mich zum Verfahren einige Sätze sagen: Die Krankenhäuser beantragen die Aufnahme in das Investitionsprogramm, die Entscheidung trifft der Landeskrankenhausausschuss. Dabei haben Investitionsmaßnahmen Vorrang, die für die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung unabdingbar sind. Das Krankenhaus erstellt dann eine detaillierte Bauunterlage, die im Gesundheitsministerium geprüft und auf deren Grundlage ein Bewilligungsbescheid verbunden mit der Aufnahme in den Finanzplan erteilt wird, sodass das Krankenhaus seine Mittel für die Umsetzung einer Maßnahme abrufen kann. So funktioniert das, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Werner Kalinka [CDU]: So ist der Ablauf! – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Weiter ist es gemäß Landeskrankenhausgesetz so, dass eine hälftige Kostenteilung zwischen Land und kommunalen Kostenträgern erfolgt. Für den Landesanteil werden insbesondere Mittel aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung sowie aus IMPULS bereitgestellt. Beide Programme sind Teil der gesetzlichen Investitionsfinanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Finanziert werden die Baumaßnahmen aus dem Zweckvermögen, aus Pauschalbeträgen und Mitteln aus dem IMPULS-Programm. Aus dem Zweckvermögen werden als Einzelförderung auf Antrag Fördermittel für die Errichtung und Erstattung von Krankenhäusern gewährt. Hierfür stehen jedes Jahr 40 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden zudem mit Pauschalbeträgen kleinere Baumaßnahmen bis 50.000 Euro sowie die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern. Hierfür stehen jedes Jahr etwa 44,7 Millionen Euro zur Verfügung. Bei den genannten (Ministerin Karin Prien) Summen ist die hälftige Finanzierung durch die Kommunen berücksichtigt. Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass die Bedarfsentwicklung im Krankenhausbereich extrem dynamisch ist. Ich will Ihnen aber auch sagen, dass das nicht nur im Krankenhausbereich so ist. Wir haben ähnlich hohe Investitionsbedarfe in anderen Bereichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) Genau diese dynamische Entwicklung lässt sich aus den Infrastrukturberichten der Landesregierung entnehmen, auf die schon mehrfach hingewiesen wurde. Der erste Infrastrukturbericht von 2014 weist einen Investitionsstau von rund 824 Millionen Euro aus, der bis 2030 abgebaut werden sollte. Weitere Mittelbedarfe wurden dann bereits 2019 auf rund 300 Millionen Euro geschätzt vor dem Hintergrund der Neuaufnahme zahlreicher dringlicher Maßnahmen in den Investitionsplan, erheblicher Kostensteigerungen in der Umsetzung laufender und zukünftiger Projekte sowie der anteiligen Berücksichtigung angemeldeter Maßnahmen auf der sogenannten Warteliste, von der ja auch schon die Rede war. (Werner Kalinka [CDU]: Ja!) Im Infrastrukturbericht 2020 wurde aufgezeigt, dass weitere beantragte Maßnahmen in einem Umfang von rund 432 Millionen Euro auf der Warteliste stehen, die noch nicht in der Investitionsplanung aufgenommen waren. Die Warteliste wuchs weiter an und umfasste 2021 insgesamt 29 Projekte mit einer voraussichtlichen Fördersumme von rund 829 Millionen Euro. (Werner Kalinka [CDU]: Genau richtig!) Während bereits der Infrastrukturbericht 2020 verdeutlichte, dass der Investitionsbedarf in den Krankenhäusern des Landes enorm steigt und mit der Warteliste weitere Bedarfe signalisiert werden, hat sich die dynamische Entwicklung in den beiden letzten Jahren noch einmal verschärft, mit der Folge, dass sich der Handlungsbedarf in diesem Zeitraum insgesamt mehr als verdoppelt hat. Auch das gilt übrigens für andere Infrastrukturbereiche gleichermaßen. Laut dem letzten Infrastrukturbericht der Landesregierung, der am 19. April 2022 von der alten Landesregierung beschlossen wurde, beträgt die Finanzierungslücke des Ende des Jahres 2021 festgestellten Investitionsbedarfs bis 2023 628,5 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, diese Lücke besteht, obwohl das Land und die kommunalen Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 861 Kostenträger erhebliche Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt haben. Das wird auch daran deutlich, dass der Ende 2021 festgestellte Investitionsbedarf insgesamt rund 2,22 Milliarden Euro betrug und somit für die Krankenhausinvestitionsfinanzierung bis 2030 knapp 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, auch diese Landesregierung wird sich gemeinsam nach Kräften dafür einsetzen, die Lücke zwischen den infrastrukturellen Bedarfen der Krankenhäuser in unserem Land und den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln – die ja unbestritten ist – zu schließen. Wie in der Vergangenheit wird das schrittweise – und zwar nur schrittweise – erfolgen müssen. Die Notwendigkeit der finanziellen Anstrengung eint uns alle. Denn nur mit einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur schaffen wir die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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