landtag.ltsh.de ↗

Tim Brockmann

CDU 14.12.2022 Sitzungen 20/13

Dann entnehme ich aber Ihrer Antwort, dass Sie es – was Sie vorhin noch kritisiert haben – doch teilen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Angebot für alle machen soll, aber teilen. – Nein. Kollege Brockmann, Sie müssen sehen, was Sie in einen Medienstaatsvertrag reinschreiben, wenn Sie eine Beschränkung wollen. Da müssen Sie aufpassen, dass Sie keine Sätze da reinschreiben, die die Intendanten benutzen werden, um völlig maßlos das Programmangebot als Auftragsangebot auszudehnen. Und das ist ein solcher Satz. Der stand vorher nicht drin, der muss da auch nicht rein. Der war vorher entbehrlich und bringt jetzt schlicht und ergreifend die Begründung dafür, alles zu machen. – Lassen Sie mich noch fortfahren, denn so viel Zeit habe ich nicht mehr. Es gibt wirklich inhaltliche Dinge, bei denen man ein bisschen aufpassen sollte. Die Flexibilisierung, von der der Kollege Schrödter gesprochen hat, ist ja gut und richtig. Nicht alles muss linear ausgestrahlt werden. Das ist alles in Ordnung. Aber Sie müssen mir erklären, warum es dann dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk demnächst erlaubt ist, dass er zum Beispiel bei Spielfilmen und Serien Dinge einkaufen und nur noch in Mediatheken oder online abspulen darf, zu denen es eine eindeutige private Konkurrenz gibt. Warum muss man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk plötzlich als Konkurrenz zu Netflix aufbauen? – Tut mir leid. Sie haben selbst gesagt: „Das soll nicht on top gehen“, aber der Staatsvertrag schafft genau diese Möglichkeit. Und er schafft auch noch den Dreistufentest ab, den der alte Staatsvertrag enthalten hat, sodass nicht mehr geprüft wird, ob es nicht ein entsprechendes Privatangebot gibt, das hier durch ein öffentliches ersetzt wird. Dritter Teil, Herr Kollege Schrödter: Die Stärkung der Gremien ist wirklich wichtig. Das haben wir alle gesehen. Wobei im Übrigen – das muss man auch einmal sagen – bei dem, was wir hier in Kiel erlebt haben, viel heiße Luft dabei war. Wir haben keine politische Beeinflussung gesehen. Es ist auch gut, dass das alles festgestellt worden ist – alles gut. Aber die Stärkung der Gremien muss doch gerade WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 im Hinblick auf die Kontrolle des Programmauftrages und die Wirtschaftlichkeit stattfinden. Dann müssen wir nicht nur darüber reden, dass wir das da reinschreiben, sondern wir müssen fragen, wie wir denn diese Gremien zusammensetzen und ihnen – das wäre entscheidend – die Möglichkeit geben, Gremien nicht mit Ehrenamtlichen zu besetzen, bei denen der Landesbauernverband genauso beteiligt ist wie die Kirchen und die und die und die, sondern da Leute reinzusetzen, die in der Tat etwas vom Geschäft verstehen. Das wäre es doch. Da gehören Controller rein, die auch einmal sagen können: Menschenskind, was macht Ihr da eigentlich? – Da gehören Menschen rein, die den Programmauftrag tatsächlich überprüfen können und nicht nur dasitzen und sagen: Alles, was mir vorgelegt wird, wird im Zweifel übernommen. (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich und wir als Parlament müssen uns im Übrigen auch einmal die Frage stellen, ob das, was wir uns in Deutschland in der Gesamtgrößenordnung leisten, eigentlich noch zeitgemäß ist. Diese Debatte habe nicht ich angeschoben, sondern die hat nach Vorlage dieses Dritten Medienrechtsstaatsvertrages der Intendant der größten Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Tom Buhrow, angestoßen, indem er sich selbst oder die Öffentlichkeit gefragt hat, ob es nicht Zeit wäre, eine zeitgemäße Anpassung des Gesamtsystems vorzunehmen. Brauchen wir wirklich 20 Fernsehsender in Deutschland, 70 Radiosender, 900 Podcasts, 100 Apps – mit 28.000 Mitarbeitern und 18.000 Freien – als öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Brauchen wir das in dieser Größenordnung wirklich? Brauchen wir einen mit 9 Milliarden Euro europaweit am weitaus größten ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der über ein Vielfaches des Budgets der BBC in Großbritannien verfügt? Brauchen wir das in dieser Größenordnung? Wenn wir sagen, dass das auch mit weniger gehen müsste, müssen wir zuallererst an den Programmauftrag ran, ihn schärfer fassen, da sagen, was wir haben wollen und was wir nicht haben wollen. Und dann müssen wir das entsprechend mit Finanzmitteln unterlegen. Das schafft dieser Medienstaatsvertrag leider nicht. Ich erwarte, dass es dann der nächste oder übernächste auf die Reihe kriegt. Ich jedenfalls habe viele Wünsche zur Änderung dieses Staatsvertrages, die natürlich bei 16 Bundesländern jetzt alle nicht mehr einfließen können. (Dr. Bernd Buchholz) Ich sage Ihnen voraus, lieber Herr Schrödter, dass diese Diskussion, wenn es im Sommer um das Inkrafttreten dieses Medienstaatsvertrags gehen wird, richtig groß aufdrehen wird. Es werden die Intendanten der Sender selbst sein, die darüber philosophieren, dass man viel weitergehende Reformen angehen muss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

Alle Reden von Tim Brockmann Protokoll ↗