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Sybilla Nitsch

SSW 14.12.2022 Sitzungen 20/13

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels – es ist schon viel dazu gesagt worden – ist es nur folgerichtig und notwendig, dass Strategien evaluiert und angepasst werden. Bereits 2011 hat Schleswig-Holstein seinen ersten Fahrplan herausgebracht und ihn 2017 aktualisiert. Wir sind da also schon eine Weile länger dran. Nun bittet die Koalition die Landesregierung, ihren letzten Fahrplan erneut anzupassen, und das finden wir vom SSW gut. Gerade hier im Land zwischen den Meeren haben wir ein ureigenes Interesse, dass Maßnahmen des Küstenschutzes entsprechend angepasst werden, um die Menschen und Güter hinter den Deichen zu schützen. Klimadeiche und die Verstärkung der Halligwarften sollen den Folgen des Anstieges des Meeresspiegels entgegenwirken. Daher kommt dem Generalplan Küstenschutz in den nächsten Jahrzehnten eine immer größere Bedeu- (Sybilla Nitsch) tung zu. Das müssen wir immer wieder stark betonen. Wir liegen zwischen den Meeren, das heißt, wir haben eben auch eine Ostseeküste, die vom steigenden Meeresspiegel betroffen ist. Daher ist es richtig, dass auch für diesen Bereich eine Strategie entwickelt wird, die den Folgen des Klimawandels angepasst wird. Dieser Prozess ist im Gange, und die Strategie Ostseeküste 2100 soll Ende 2024 vorgestellt werden. Nicht allein der Küstenschutz ist im Zusammenhang mit dem Meeresspiegelanstieg relevant: Rund 25 Prozent der Landesfläche liegen unter Normalnull. Diese Flächen werden über Schöpfwerke und Siele entwässert. Doch die bisherige Infrastruktur wird es mit den auch weiter zu erwartenden Starkregenfällen und dem Meeresspiegelanstieg nicht leisten können, die Flächen entsprechend zu entwässern. Das heißt, dass wir auch hier vieles neu denken müssen. Dort muss Hochwasserschutz großflächig betrachtet werden. Die Schaffung von Retentionsräumen, um vom Hochwasser gefährdete Gebiete zu schützen, ist dafür durchaus ein probates Mittel. Aber wir dürfen die Entwässerung nicht außer Acht lassen. Investitionen in Schöpfwerke und Siele müssen geleistet werden. (Beifall SSW, vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichwohl ist ein solches Vorgehen ein Novum unseres Wassermanagements und erfordert daher viel Überzeugungsarbeit und Gespräche mit den Menschen in den betroffenen Gebieten. Aber Flurbereinigungen oder Bauleitplanungen, die keine extremen Niederschläge, wie wir sie heute erleben, kennen, gehören einfach der Vergangenheit an. Wir stehen vor enormen Veränderungen. Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und entsprechende Lösungsansätze erarbeiten. Dies wird aber erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzbarkeit haben. Daher sehen wir die Notwendigkeit, neben der Landwirtschaft gerade auch die Wasser- und Bodenverbände mit ihrer Expertise ins Boot zu holen. Da sind wir nicht bei einem Brettspiel, bei dem wir ein paar Strategieklötze hin- und herschieben können – wir reden über Menschen, die dort leben und Existenzen, die aufgebaut wurden. Diese Menschen dürfen wir nicht im Stich lassen. Aber auch in den urbanen Bereichen muss der Hochwasserschutz natürlich weitergedacht werden. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Wir müssen Siedlungsbereiche sowie Gewerbe- und Industrieflächen entsprechend schützen. Die Hochwasserrisikoflächen sind zu verifizieren und vorhandene Schutzanlagen auf ihren Erhaltungszustand zu prüfen und gegebenenfalls auszubauen. Die kommunale Bauleitplanung muss entsprechend den Hochwasseranforderungen angepasst werden. Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden aktuell überprüft und den aktuellen Erkenntnissen angepasst. Die Auswirkungen des Klimawandels sind in allen Bereichen spürbar: Ob es Land- oder Forstwirtschaft ist, biologische Vielfalt, Gesundheit oder die Raumordnung – für alle Bereiche gibt es entsprechende Prozess- und Handlungsfelder. Die eingangs geschilderten Maßnahmen im Bereich des Küsten- und Binnenhochwasserschutzes machen mehr als deutlich, dass wir vor enormen Aufgaben stehen. Ebenso ist es in den anderen Handlungsfeldern. Auch hier wird und muss es Veränderungen geben. Dies kann vom Land nicht allein geleistet werden – das ist uns klar. Daher sind alle politischen Ebenen sowie die relevanten Organisationen und die Institutionen des Landes zu beteiligen. Wichtig für uns im SSW ist allerdings – damit das Leben der Menschen und auch dieser Schutz bezahlbar bleiben –, dass wir alle Menschen mitnehmen. Fahrpläne und Anpassungsstrategien sind nur so gut, wie sie von der Bevölkerung mitgetragen werden – da hilft es nicht, im stillen Kämmerlein mit der Wissenschaft irgendetwas „auszudoktorn“. Schleswig-Holstein hat bereits eine Reihe von Gesetzen, Maßnahmen und Strategien zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt. Daran müssen wir weiterarbeiten und die Handlungsfelder immer wieder evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern. Wir sind dabei. – Danke. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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