Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Ende Februar haben wir eine deutliche Kostensteigerung bei Diesel und Benzin erlebt. Das ist schon angesprochen worden. Das steht in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Deshalb war es richtig, dass der Landtag schnell gehandelt hat und zum 1. Juni 2022 die Sätze für die Wegstreckenentschädigung für Landesbedienstete bei Nutzung des eigenen Pkw bis 31. Dezember 2022 befristet angehoben hat. Anstelle von 20 Cent für die kleine Wegstreckenentschädigung und 30 Cent für die sogenannte große Wegstreckenentschädigung für Fahrten im besonderen dienstlichen Interesse werden seitdem 30 beziehungsweise 40 Cent ausgezahlt. Allerdings sind die Benzin- und Dieselpreise seit ihrem Höhepunkt im März 2022 wieder deutlich gesunken. Das ist bereits angesprochen worden. Der Durchschnittspreis für Super E 10 lag im November nur noch 16 Cent über dem Preis von Januar dieses Jahres, was weniger als zehn Prozent Steigerung entspricht. Kraftstoffpreise unterliegen ohnehin immer wieder größeren Schwankungen. So lag der Durchschnittspreis 2021 in etwa auf dem gleichen Niveau wie 2012, während in den Jahren dazwischen die Preise deutlich gesunken waren. Die Opposition schlägt nun vor, die Wegstreckenentschädigung auf dem im Juni befristet eingeführten Niveau zu verstetigen. Grundsätzlich sollten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für jeden Kilo- (Oliver Brandt) meter, den sie in ihrem eigenen Pkw für dienstliche Zwecke fahren, vollständig entschädigt werden. Das Land kann nicht erwarten, dass Beschäftigte Kosten für dienstliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug selbst übernehmen. Die alternative Bereitstellung von Dienstfahrzeugen wäre überdies für das Land wesentlich teurer. Auf der anderen Seite muss jede Erhöhung wohl abgewogen werden. Ist die Entschädigung zu hoch, setzen wir eventuell einen Fehlanreiz für Fahrten mit dem Pkw, wenn alternativ öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden könnten. Eine Überkompensation würde in Zeiten, in denen im Verkehrsbereich mehr Klimaschutz dringend notwendig ist, eine nicht angemessene fossile Subvention darstellen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Beate Raudies [SPD]) Daher gilt es den Sachverhalt genau zu prüfen, Frau Raudies. Schauen wir uns doch noch einmal die durchschnittlichen Preise für einen Liter Super und einen Liter Diesel an. Der Kollege Plambeck hat sie schon erwähnt. Die Preise sind Stand heute in etwa wieder auf dem Niveau wie vor Kriegsausbruch. Am 22. Februar 2022 kostete ein Liter Super 1,74 Euro, ein Liter Diesel 1,65 Euro. Zwischendurch hatten wir Steigerung bis über zwei Euro sowohl bei Super als auch bei Diesel. Am 7. Dezember 2022 lagen wir bei 1,74 Euro für Super – genau wie im Februar – und bei 1,80 Euro pro Liter Diesel. Eine dauerhafte Verlängerung der bisher befristeten Erhöhung auf 30 beziehungsweise 40 Cent bei der Wegstreckenentschädigung erscheint angesichts der aktuellen Preisentwicklung deshalb nicht gerechtfertigt, zumal in anderen norddeutschen Ländern und im Bund die alte Regelung mit 20 beziehungsweise 30 Cent beibehalten wurde. Dort gab es keine befristete Anpassung. Unabhängig davon stellt sich natürlich grundsätzlich die Frage, ob die langfristige Preisentwicklung eine Erhöhung der Sätze erforderlich macht. Die letzte Erhöhung liegt bereits lange zurück. Das Finanzministerium hatte 2014 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage ermittelt, dass eine Erhöhung zum damaligen Zeitpunkt bei Preisen von 1,55 Euro für Super beziehungsweise 1,42 Euro für Diesel bei einem angenommenen Verbrauch von neun Liter beziehungsweise sieben Liter pro 100 Kilometer nicht angezeigt war. WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Eine entsprechende Berechnung sollten wir auch mit Blick auf mögliche Fehlanreize in ökologischer Hinsicht mit den aktuellen Daten noch einmal durchführen. Auch andere Lösungsvarianten sind denkbar. Da stimme ich dem Kollegen Plambeck zu. Ein einheitlicher Satz für die Wegstreckenentschädigung könnte den bürokratischen Aufwand deutlich senken, weil dann die Prüfung der Voraussetzungen für die große Wegstreckenentschädigung entfiele. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Sie prüfen doch so gern!) – Ja, das sollten wir hier machen. (Beate Raudies [SPD]: Das ist doch kein Aufwand!) Zugleich sollte ein grundsätzlicher Vorrang der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesichts der Dringlichkeit von mehr Klimaschutz im Verkehr verankert werden. Auch klimafreundliche Anreize durch eine Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des Fahrrads, wie sie das Land Bremen eingeführt hat, sollten wir diskutieren. All diese Fragen werden wir im weiteren Verfahren genau prüfen – natürlich prüfen wir –, ebenso auch die Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Dafür schlagen wir die Durchführung einer Anhörung vor und beantragen daher die Überweisung in den Finanzausschuss. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
