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Ole-Christopher Plambeck

CDU 14.12.2022 Sitzungen 20/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber SSW, vielen Dank für den Gesetzentwurf. Seit dem russischen Angriffskrieg sind die Energiekosten und damit auch die Treibstoffkosten erheblich gestiegen. So lag Diesel direkt vor Kriegsbeginn bei 1,65 Euro je Liter und Super kostete zum Beispiel 1,74 Euro. Nach Kriegsbeginn – das ist allgemein bekannt – lag der Preis im Schnitt bei über 2,20 Euro pro Liter. Daher wurde im Sommer zu Recht die Wegstreckenentschädigung im Landesbeamtengesetz ab Juni 2022 auf 30 Cent beziehungsweise 40 Cent je Kilometer erhöht. Das wurde damals bewusst zunächst bis Ende dieses Jahres geregelt, um zu sehen, wie sich die Kosten entwickeln. Denn auch hier sprechen wir natürlich von erheblichen Mehrkosten für den Landeshaushalt. Somit bedeutet diese Regelung keine automatische Verlängerung. Mittlerweile – wenn man so an den Zapfsäulen guckt – sind die Durchschnittspreise wieder etwas gesunken: 1,65 Euro pro Liter Diesel oder 1,75 Euro bei Super – also ein ähnliches Niveau wie Anfang des Jahres. Zudem gibt es einige Entlastungspakete, über die wir hier auch schon gesprochen haben, sodass man schon genau hingucken sollte, ob man verlängert. Grundsätzlich haben wir durchaus Sympathien dafür, würden aber noch einen anderen Aspekt aufgreifen wollen. Denn schaut man sich diese Regelung an, fallen die unterschiedlichen Kilometersätze auf. Den höheren Satz gibt es nämlich nur, wenn der Fahrtweg in einem erheblichen dienstlichen Interesse liegt. Dies muss nachgewiesen und genehmigt werden. Die Prüfung, ob eine Fahrt in erheblichem dienstlichen Interesse liegt, führt also zu Verwaltungsaufwand. Das ist eine bürokratische Regelung, bei der man sich schon fragen muss, ob sie noch zeitgemäß ist. Wir können uns durchaus vorstellen, die unterschiedlichen Kilometersätze der Wegstreckenentschädigung im Reisekostenrecht zu verein-Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 905 heitlichen, also nur noch einen Satz darzustellen. So könnte man hier vereinfachte Regelungen einführen. Zudem könnte auch geregelt werden, ob vorrangig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen sind. (Beate Raudies [SPD]: Das musste ja dabei sein!) Deshalb schlage ich vor, dass wir im Finanzausschuss darüber beraten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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