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Dirk Schrödter

14.12.2022 Sitzungen 20/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Zukunft des Rundfunks ist digital. Das zeigen die jüngsten Zahlen der Onlinestudie von ARD und ZDF. Inzwischen nutzen vier von fünf Menschen in Deutschland – fast 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger – das Internet täglich. Die größte Dynamik bei der Internetnutzung liegt bei den über 70-Jährigen. Wenn man sich anschaut, wie die Entwicklung dort ist: Dort nutzen inzwischen über 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger das Internet. Vor vier Jahren waren es noch rund 30 Prozent. Dementsprechend steigt auch – ganz klar – die Nutzung von Streamingdiensten und die Nutzung von Mediatheken von ARD und ZDF. Diese Entwicklung ist keine Modeerscheinung, diese Entwicklung wird sich unaufhaltsam fortsetzen. Der Wandel des Mediennutzungsverhaltens ist überall spürbar. Wir müssen uns daher ganz klar die Frage stellen: Was bedeutet das für den öffentlichrechtlichen Rundfunk und wie stellen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für die Zukunft auf? Welchen Rahmen geben wir dem öffentlichenrechtlichen Rundfunk, damit er seine Akzeptanz und Relevanz als wichtige Säule für Pluralismus und Medienvielfalt in unserem Land behält? Um eines gleich vorwegzunehmen: Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag gibt genau diese Antworten. Auch in einem zunehmend digitalen Umfeld muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Grundversorgungsauftrag erfüllen können. Dabei soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiterhin genau die Funktion, die ihm vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben wird, nämlich ein publizistisches Gegengewicht zu den Privaten zu bieten, wahrnehmen können, insbesondere in unserer dualen Medienordnung, die sich meines Erachtens für unsere demokratische Grundordnung besonders bewährt hat. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Thomas Losse-Müller [SPD]) Es geht darum, mit professioneller Auswahl und verantwortlichem journalistischen Handeln Vielfaltssicherung und Orientierung im Internet zu geben. Ganz nebenbei bemerkt: Man kann keinen Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 917 Zweifel daran haben, dass dieses verantwortungsvolle Handeln und diese Qualitätssicherung beim NDR in Kiel jederzeit der Fall war, wenn man sich die internen Untersuchungen und die Untersuchungen des Rundfunkrats anguckt. (Beifall CDU, Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Reformpaket und ein Meilenstein für die Fortentwicklung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit drei ganz wesentlichen Reformelementen. Erstens. Der Programmauftrag wird reformiert. Wir stärken den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Bildung, Information, Kultur und Beratung. Ja, auch Unterhaltung gehört dazu, wenn diese Unterhaltung dem besonderen öffentlichrechtlichen Profil entspricht. Zweitens. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll mit den Möglichkeiten der digitalen Transformation, die wir jeden Tag sehen, seine Programmangebote zukunftsfest aufstellen können, also die Menschen dort abholen, wo sie sind: im Internet. Deshalb gibt der Änderungsstaatsvertrag a) eine klare Richtungsentscheidung vor. Die Länder erwarten von allen öffentlich-rechtlichen Anstalten eine gemeinsame Plattformstrategie. Diese Strategie muss über das gegenseitige Verlinken von Inhalten hinausgehen. Es braucht b) Flexibilisierung. Damit gemeint ist eine verringerte Beauftragung von linearen TV-Angeboten. Die Sender sollen die Möglichkeit erhalten, selbst zu entscheiden, welche Angebote noch linear ausgestrahlt werden sollen, welche ins Internet überführt werden sollen und welche ganz abgeschafft werden sollen. Es ist mir an dieser Stelle ganz wichtig zu betonen, dass es hier nicht um On-top-Angebote geht, sondern es geht darum, Angebote abzuschaffen, wenn man neue Angebote aufs Internet schalten möchte. Mit der Flexibilisierung dürfen den Anstalten keine zusätzlichen Mehrbedarfe entstehen. All das, was ich an Flexibilisierung beschrieben habe, können die Gremien mitentscheiden – gemeinsam mit den Anstalten ohne aufwändiges Staatsvertragsverfahren. Die Auftragserfüllung muss dann allerdings ganz klar durch die Gremien noch stringenter überwacht werden. Dazu gilt es, intern Qualitätsstandards zu entwickeln. Dann wären wir schon beim ganz wesentlichen dritten Reformelement, nämlich bei der Stärkung der Gremien. Es wird den Gremien nicht nur die Über- (Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter) wachung der Auftragserfüllung stärker ermöglicht, sondern auch, die Wirtschaftlichkeit der Sparsamkeit der Anstalten zu überwachen. Das zahlt natürlich auf die Diskussion ein, die wir im Lichte der Ereignisse in diesem Sommer beim rbb zu führen haben. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass es in allen Rundfunkanstalten wirksame Strategien und Standards für Compliance und Transparenz gibt, wie wir sie aus der Privatwirtschaft auch kennen. Funktionierende Compliance- und Transparenzsysteme sind nicht Nice to have, sie sind selbstverständliche Bestandteile jeder modernen Unternehmenskultur. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Losse-Müller [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Länder haben seinerzeit in den Staatsverträgen von ZDF und DeutschlandRadio solche Vorgaben gemacht. In den jeweiligen Landesrundfunkgesetzen sind die Regelungen sehr unterschiedlich. Deswegen müssen wir zu Regelungen kommen, zu gleichen Regelungen zu Transparenz und mit Compliance-Vorgaben für alle Anstalten, und diese so schnell wie möglich umsetzen. Wir haben uns in den letzten Wochen und Monaten in der Rundfunkkommission mit dieser Frage sehr intensiv beschäftigt und in der letzten Woche die Skizze eines Vierten Medienänderungsstaatsvertrags, der irgendwann dieses Haus erreichen wird, miteinander besprochen; das geht jetzt ins Anhörungsverfahren. Wir werden dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag Vorgaben für Transparenz und Compliance hinzufügen. Wenn ich davon rede, die Rolle und Verantwortung der Gremien zu stärken, dann geht es auch darum, die Gremien in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben erfüllen zu können. Das geht nur, wenn wir die Gremien mit entsprechenden Kompetenzen ausstatten, wenn die Gremien also über Know-how in Wirtschaftlichkeitsfragen und Fragen der Qualitätsstandards verfügen und wenn wir sie durch unabhängige Gremienbüros unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen kurzen Blick über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag und den angerissenen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag hinaus. Die kommende Beitragsperiode bewegt uns alle. Sie steht vor der Tür, und wir müssen uns an dieser Stelle mit der Frage der Beitragsentwicklung auseinandersetzen. Die Anstalten werden auf Basis der jeweiligen Auftragsformulierung ihre Bedarfe an-WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 melden. Diese werden von einer unabhängigen Kommission geprüft. Klar ist aber, dass wir Länder von den Anstalten Selbstverpflichtungserklärungen erwarten, dass sie mit Nachdruck Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf der Kostenseite umsetzen und sich im Rahmen der Beitragsanmeldung dann dafür einsetzen. Wir erwarten auch, dass bislang nicht geplante Beitragsmehreinnahmen nicht verausgabt, sondern auf die hohe Kante gelegt werden, um für Beitragsstabilität ab 2024 zu sorgen. Natürlich müssen wir zu noch stärkeren Kooperationen zwischen den Anstalten kommen, um Einsparpotenziale zu nutzen. Nicht jeder Sender, nicht jede Anstalt muss alles selber machen. Im Bereich der Digitalisierung nennen wir das das EfA-Prinzip: Einer für alle. Wir brauchen ein EfA-Prinzip für die öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Losse-Müller [SPD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Ich bin optimistisch, dass die Anstalten diese große Chance nutzen werden, unsere vielfältige deutsche Medienordnung zu erhalten und sich gleichzeitig zu modernisieren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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