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Jan Kürschner

GRÜNE 14.12.2022 Sitzungen 20/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung. So sieht es das Grundgesetz vor. Aus meiner Sicht ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer tiefen Krise, weil eine bedeutende strukturelle Reform zu lange nicht stattgefunden hat. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die aktuellen Skandale sind hierfür eigentlich nur Alarmsignale. Soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Zukunft haben, dann müssen wir jetzt handeln. Es gab gravierende Fälle von Vetternwirtschaft, Korruption und Bereicherung im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wenn auch die jüngsten nicht beim NDR. Es gibt auch Fälle, in denen manche völlig das Maß zu verlieren scheinen, was mir nicht nur an individuellen Fehlern zu liegen scheint, sondern auch am System der Öffentlich-Rechtlichen selbst. Das bestimmt die aktuelle Diskussion. Diese Diskussion verdeckt derzeit die Bedeutung der Sender für die Gesellschaft. Das muss sich ändern, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Kampf gegen gezielte Desinformation, Falschnachrichten sowie Hass und Hetze weiter eine unverrückbare Größe bleibt. Der vorliegende Staatsvertrag geht in die richtige Richtung, kann aber nur ein Wegweiser sein. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Bundesländer müssen fernab von Partikularinteressen eine grundsätzliche Reform auf den Weg bringen. Mit dem neuen Staatsvertrag werden die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nochmals geschärft: Information, Bildung, Kultur, Beratung und auch Unterhaltung. Er soll sich stärker von den privaten Anbietern abheben: Er muss nicht marktwirtschaftlichen Anreizen folgen und hat damit mehr Möglichkeiten der Programmgestaltung – so die WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 Begründung des Staatsvertrags. Damit kommt der Aufgabe höhere Bedeutung zu, innovative und überraschende Programminhalte zu schaffen. Ich als grundsätzlicher Fan des öffentlich-rechtlichen Rundfunks freue mich darauf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es muss aber insgesamt eine neue Justierung erfolgen. Auch wenn bislang noch mehr als die Hälfte der Zuschauer lineares Fernsehen schaut – der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich darauf einstellen, dass sich das ändert. ZDF-Zuschauer sollen durchschnittlich 65 Jahre alt sein, der Durchschnitt der ARD-Zuschauer liegt knapp darunter, die Zuschauer des NDR sind sogar noch etwas älter. Daher bedarf es einer Fokussierung auf die Kernaufgaben und einer langfristigen Modernisierung als multimediale Plattform. Die Medienstrategien des letzten Jahrtausends müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Was wir brauchen, sind definitiv mehr Innovationsbereitschaft und mehr Transparenz. Was passiert in den Funkhäusern? Warum werden bestimmte Programmentscheidungen getroffen? Die Forderung nach Transparenz gilt wegen der Finanzierung durch im internationalen Vergleich nicht zu geringe öffentliche Mittel auch für die Gehaltsstruktur, die Höhe der Altersbezüge, die Praxis einer Zweiklassengesellschaft unter den Festangestellten und den freien Mitarbeitern und explizit für die Tätigkeit der vielzähligen kommerziellen Tochterfirmen der Sender. Die Stärkung der Aufsichtsgremien ist dringend nötig und ein Ziel des Staatsvertrags, das wir vollumfänglich unterstützen: Transparenz und Controlling müssen einen höheren Stellenwert bekommen. Die Gremien sollen Richtlinien aufstellen, die Qualitätsstandards festlegen. Die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung muss stärker im Fokus der Gremien stehen. Die Gremien müssen in der Lage sein, sich ein eigenes Bild zu verschaffen. Dafür benötigen Sie Möglichkeiten zur Einbindung von wirtschaftlicher Kontrollkompetenz. Auch die Zusammensetzung des Rundfunkrats muss sich ändern, um die Veränderungen in der Gesellschaft widerzuspiegeln (Beifall FDP) und um mit dem nötigen Abstand die erforderliche Fachkompetenz für eine effektive Aufgabenwahrnehmung zu erhalten. (Jan Kürschner) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Zum Schluss noch einmal: Wir erwarten von allen Beteiligten, dass sie die Möglichkeiten durch die Änderung des Staatsvertrags nutzen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest aufzustellen. Schließen möchte ich heute mit den Worten von Adolf Grimme, der damals bei der Gründung des Funkhauses in Flensburg gesagt hat: Grenzland muss immer auch Brückenland sein. – Möge sich der NDR selbst eine Brücke in die Zukunft bauen! Ich bitte um Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SSW)

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