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Tim Brockmann

CDU 14.12.2022 Sitzungen 20/13

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl kaum eine Branche hat sich in den vergangenen Jahren schneller verändert als die Medienlandschaft. Minister Schrödter hat es zu Beginn seiner Rede ausführlich beschrieben. Mit den Veränderungen in dieser Branche regulatorisch Schritt zu halten, ist eine Herausforderung für die Politik. So liegt uns heute die dritte Änderung des Medienstaatsvertrages zur Beratung vor. Ja, Sie haben richtig gehört: Es ist bereits die dritte Änderung an einem Staatsvertrag, der erst Anfang 2021 in Kraft (Tim Brockmann) getreten ist. Ich kann Sie aber beruhigen: Das ist bei medienrechtlichen Vorschriften nun einmal so; es ist normal. Der Vorgängerstaatsvertrag, der damalige Rundfunkstaatsvertrag, hatte während seiner fast 30-jährigen Gültigkeitsdauer 22 Änderungen erfahren. Schon damals galt also: Nach der Staatsvertragsänderung ist vor der Staatsvertragsänderung. Wie wir bereits gehört haben, wird sich bereits über den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Gedanken gemacht. Worum geht es nun in dem vorliegenden Dritten Medienänderungsstaatsvertrag? Es geht im Kern um die Schärfung des Auftragsprofils, um die Flexibilisierung des Programmauftrages des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Darüber hinaus spiegelt sich aber auch die aktuelle Debatte zur Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Änderungen wider. Minister Schrödter hat dies ausführlich dargestellt. Ich möchte noch einmal drei Punkte exemplarisch herausgreifen. Mit der Schärfung des Programmauftrages soll erstens der Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich Information, Bildung, Kultur und Beratung, gestärkt werden. Darüber hinaus wird klargestellt – ich finde, das ist sehr wichtig –, dass auch Unterhaltung Teil des gesetzlichen Auftrags ist, sofern diese dem öffentlichrechtlichen Anspruch genügt. Zweitens wird mit der Flexibilisierung des Programmauftrages dem Tempo der Veränderung der Mediennutzung Rechnung getragen. Das lineare Fernsehen verliert mehr und mehr an Bedeutung. Mediatheken und sonstige Onlineangebote hingegen gewinnen an Bedeutung hinzu, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sowohl im Internet als auch auf bestimmten Plattformen auffindbar sein. Drittens müssen wir die Rolle der Gremien im Hinblick auf die Qualität, im Hinblick auf Programmstrukturen und Kostencontrolling stärken. Sie bekommen dadurch mehr Verantwortung, Sie müssen entsprechende Richtlinien aufstellen. Es gilt, inhaltliche und formale Qualitätsstandards sowie standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung zu definieren. Ob hier allerdings die jetzige Struktur der Gremien und deren finanzielle und personelle Ausstattung geeignet sind, wird sich zeigen. Gegebenenfalls müssen wir an dieser Stelle auch noch einmal beim NDR-Staatsvertrag nachschärfen. In den vergangenen Monaten hat der öffentlichrechtliche Rundfunk auch hier in Schleswig-Holstein viel Kritik einstecken müssen. Manche Kritik Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 919 war gerechtfertigt, andere deutlich überzogen. Trotz Kritik und Debatte genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland großes Vertrauen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat maßgeblich dazu beigetragen, dass es uns gelungen ist, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eine stabile und verlässliche Demokratie in Deutschland aufzubauen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Losse-Müller [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Dessen müssen wir uns immer wieder bewusst sein. Wir dürfen uns nicht am billigen Populismus derjenigen beteiligen, die es vom Grundsatz her nicht gut mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk meinen und dessen Abschaffung erreichen wollen. Solchen Tendenzen müssen wir klar widersprechen. Ich bin der festen Überzeugung, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk nach wie vor eine absolute Daseinsberechtigung hat. Er ist ein Garant für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen, aber auch mit anderen Dingen, die die öffentlich-rechtliche Prägung dieses Rundfunks ausmachen. Er ist unerlässlich für die offene Meinungsbildung, für den offenen Diskurs in einer offenen Gesellschaft. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Wir haben uns in diesem Hohen Haus in der Vergangenheit stets, wenn es darauf ankam, gemeinsam hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk versammelt. Ich kann mich gut an die Diskussionen in der letzten Wahlperiode erinnern. Wir haben den Populisten die Stirn geboten. Das sollten wir auch in Zukunft gemeinsam tun und nicht über irgendwelche „politischen Filter“ schwadronieren. Solche nebulösen Unterstellungen – ob nun öffentlich oder unter der Hand geäußert – sind gefährlich. Sie diskreditieren Journalisten und untergraben damit das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und unsere politische Kultur. Insofern bin ich froh, Herr Oppositionsführer, dass Sie die Berichterstattung über einen „politischen Filter“ zugunsten der CDU in den Lübecker Nachrichten vom 8. Dezember 2022 korrigieren ließen. Denn wir haben ja gelernt: Bereits der Anschein ist entscheidend. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam für einen starken und unabhängigen öffentlichrechtlichen Rundfunk einstehen. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innen- und Rechtausschuss. – Vielen Dank. (Tim Brockmann) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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