Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das duale Mediensystem in Deutschland ist Garant für Qualität und Vielfalt. Dazu gehört als unverzichtbarer Bestandteil der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Ich sage das ganz deutlich als FDP-Abgeordneter in diesem Haus, weil es manchmal den Eindruck gibt, als betriebe jemand aus der FDP einen Feldzug gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist mitnichten so. Die Bestandsgarantie, die auch das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegeben hat, ist nicht nur anzuerkennen, sondern gerade die Vielfaltsicherung in einem so pluralen Mediensystem ist wichtig. Da spielt der öffentlichrechtliche Rundfunk eine gewichtige Rolle. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Aber der Reformbedarf dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist augenscheinlich. Er ist in diesem Jahr – mehr als je zuvor – augenscheinlicher geworden. Es geht nicht nur um die Dinge beim rbb und die Frage: „Was darf eigentlich ein öffentlichrechtlicher Rundfunk in Zeiten des Internets und der Digitalisierung?“, sondern es geht um viel mehr Fragen, denen man sich in der Tat zuwenden muss. Lieber Kollege Schrödter – wenn ich das sagen darf –, da ist das Ziel in den drei Säulen richtig ausgegeben. Wir brauchen in Wahrheit eine Schärfung des Programmauftrages. Wir brauchen eine Verschlankung des ganzen öffentlich-rechtlichen Systems. – Das ist alles richtig. Wir brauchen in Wahrheit auch eine Flexibilisierung, damit man in der Tat reagieren kann und nicht nur linear unterwegs ist, und wir brauchen eine Stärkung der Gremien. Aber in allen drei Bereichen kommt dieser Medienstaatsvertrag den Anforderungen überhaupt nicht hinterher, Herr Minister Schrödter. (Beifall FDP) Ich will das an drei Beispielen deutlich machen. Die Schärfung des Auftrages, § 26 Medienstaatsvertrag: Da wird vollmundig überall erklärt, dies sei jetzt die ultimative Schärfung. In ihrem Begründungsteil heißt es: Der Programmauftrag wird nachhaltig reformiert. Es sei das Ziel, hier wirklich intensiv zu schärfen. (Dr. Bernd Buchholz) Darf ich einmal verlesen, was in diesem neuen § 26 unter anderem als Programmauftrag drinsteht? Es kommt da ein neuer Satz rein, der heißt: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten.“ (Oliver Kumbartzky [FDP]: Hui! – Lars
