Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem hier vorgelegten Gesetzentwurf schlagen wir eine Anpassung des Landesbeamtengesetzes vor, die angesichts der Gesamtsituation angemessen und notwendig ist. Es geht uns um eine nachhaltig angemessene Wegstreckenentschädigung für unsere Beschäftigten beim Land und bei den Kommunen. Mit einer rechtlich simplen Änderung können wir hier eine große Wirkung erzielen, indem wir nämlich die Befristung der angepassten Wegstreckenentschädigung streichen und die neuen Sätze unbefristet gewähren. Nutzt ein Landesbediensteter für eine Dienstreise sein Privatauto, so steht ihm ein Kostenersatz für diese Fahrt zu, die sogenannte Wegstreckenentschädigung. Vor dem Hintergrund drastisch gestiegener Sprit- und Energiepreise waren die entsprechenden Entschädigungssätze zuletzt zum 1. Juni dieses Jahres angehoben worden – von zuvor 20 Cent auf nun 30 Cent je Kilometer für eine einfache Dienstreise sowie von zuvor 30 Cent auf nun 40 Cent je Kilometer für eine Dienstreise, bei der an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse besteht. Der große Haken ist: Diese Anhebung ist zeitlich auf ein halbes Jahr befristet. Dieses halbe Jahr läuft nun, zu Ende Dezember 2022, aus. Spritpreise, Lebenshaltungskosten und Inflation sinken aber leider nicht parallel dazu, zumindest ist ein solcher Trend auf absehbare Zeit nicht in Sicht. Entsprechend ist es nur angemessen, dass die Entschädigungssätze auf diesem Niveau bleiben, um die tatsächlichen Kosten kompensieren zu können. Schließlich sollen WP) - 13. Sitzung (neu) - Mittwoch, 14. Dezember 2022 unsere Bediensteten nicht auf ihren Fahrtkosten, die sie im Rahmen ihres Dienstes haben, sitzenbleiben. Hier ist das Land als Arbeitgeber in der Verantwortung und in der Pflicht, die Fahrtkosten zu erstatten, zumal beispielsweise auch die eigentlich erst 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler um weitere 3 Cent rückwirkend auf den Jahresbeginn 2022 vorgezogen worden ist, wodurch für die Jahre 2022 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 38 Cent gilt. Hier wurde die Entwicklung der Spritpreise direkt einberechnet und bereits bis zum Jahr 2027 antizipiert. Unsere Bediensteten verdienen eine ebenso vorausschauende, kostendeckende Entschädigung. Denn auch wenn die Unterstützung für die Mobilitätswende und der entsprechende Umstieg auf Jobticket oder Fahrrad im Allgemeinen im Land sehr groß ist, so ist dennoch klar, dass auch das Auto weiterhin und häufig genutzt werden wird, gerade für jobbedingte Fahrten. Die Wegstreckenentschädigung gehört daher angepasst, und den passenden Gesetzentwurf haben wir nun vorgelegt. Neben zahlreichen Unterstützungsschreiben und natürlich auch Unterstützungsbekundungen verschiedener Gewerkschaften scheint inzwischen auch die Landesregierung in der Realität angekommen zu sein und erkannt zu haben, dass unser Gesetzentwurf ein wichtiges Anliegen beinhaltet. Wir hoffen daher, dass wir zeitnah eine breite, fraktionsübergreifende Unterstützung für dieses Anliegen herstellen können, damit wir hiermit einen kleinen Beitrag dazu leisten können, dass unsere Beschäftigten in diesen schweren und teuren Zeiten zumindest mit ihren Fahrtkosten nicht zusätzlich belastet werden. Das jedenfalls ist unser Ziel. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir hier schnell und unbürokratisch handelten und so unseren Beschäftigten das zukommen ließen, was ihnen wirklich zusteht. Wir freuen uns natürlich, dass wir im Ausschuss darüber noch einmal beraten werden. Wir hätte uns auch gefreut, wenn wir – wie ursprünglich angedeutet – eine Lösung schnell, noch in diesem Monat, gefunden hätten, weil der ganze Spaß ja Ende Dezember für die Leute ausläuft. Es wäre doof, wenn vielleicht im Januar die alte Regelung wieder gälte, die wir dann im Februar oder März wieder ändern würden. Wenn sich das nicht ändern lässt, soll es meinetwegen so sein. Aber wir alle sollten bestrebt sein, dass zumindest unsere Beschäftigten bei uns im Land das erstattet bekommen, was sie an Kosten haben. (Lars Harms) Es ist eindeutig so, dass die Spritkosten extrem gestiegen sind. Vor dem Hintergrund haben die Menschen das Recht, dass sie von uns die entsprechende Erstattung bekommen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)
