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Plenarprotokoll 8/49

26.06.2026 · 209 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (28)Die Linke (22)BSW (21)CDU (19)SPD (5)

Dr. Thadäus Rudolf König

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zur 49. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung hat mitgeteilt: Frau Ministerin Wolf. Nun die Hinweise zur Tagesordnung: Zu Tagesordnungspunkt 1 a wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/3791 bereitgestellt. Folgende Festlegungen zur Abarbeitung der Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Der Tagesordnungspunkt 1 a soll als erster Punkt aufgerufen werden. Als zweiter Punkt soll der Tagesordnungspunkt 15 und als dritter Punkt der Tagesordnungspunkt 22 aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 16 soll vormittags aufgerufen werden, weshalb ich beabsichtige, den Punkt im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 22 und damit als vierten Punkt aufzurufen. Nach der Mittagspause soll der Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 28 soll als letzter Punkt aufgerufen werden. So weit zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung so festgestellt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 a Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2487 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung - Drucksache 8/3762 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3791 ZWEITE BERATUNG Der Punkt 1 b wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Berichterstattung aus dem Ausschuss übernimmt Herr Abgeordneter Schard. Frau Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Vielen Dank, Herr Präsident, und guten Morgen. Zur Vorbereitung der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt beantrage ich namens meiner Fraktion eine Überlegungspause von 30 Minuten.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Dann schlage ich vor, dass wir die Sitzung bis 9.35 Uhr unterbrechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach der Sitzungsunterbrechung fahren wir fort mit der Berichterstattung aus dem Ausschuss und ich gebe Herrn Abgeordneten Schard das Wort.

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Stefan Schard CDU

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe an diesem Morgen die ehrenvolle Aufgabe, über das erste Thüringer Entlastungsgesetz zu berichten. Der Bericht ist aufgrund der Vielzahl der Überweisungen etc. natürlich ein kleines Stückchen länger. Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 32. Sitzung vom 10. Dezember 2025 an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung federführend sowie mitberatend an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur, an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport, an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, an den Haushaltsund Finanzausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 20. Januar 2026, in seiner 13. Sitzung am 6. Februar 2026, in seiner 14. Sitzung am 12. März 2026, in seiner 15. Sitzung am 27. März 2026, in seiner 16. Sitzung am 23. April 2026, in seiner 17. Sitzung am 30. April 2026, in seiner 18. Sitzung am 11. Juni 2026 und in seiner 19. Sitzung am 22. Juni 2026 beraten sowie ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In den Anhörungsverfahren kamen viele teils gegenläufige Ansichten zu dem Gesetz und die darin enthaltenen Artikel auf. In seiner Beschlussempfehlung und in der eingebrachten Änderung zu dieser Beschlussempfehlung trägt der Innenausschuss diesen Punkten weitestgehend Rechnung und belässt einzelne Artikel zur weiteren Beratung im Ausschuss, um rechtssicher und vernünftig zu handeln. Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 23. Januar 2026 und in seiner 16. Sitzung am 12. Juni 2026 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführendenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen anzunehmen, hier vergleiche Vorlage 8/1832. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 21. Januar 2026, in seiner 12. Sitzung am 5. Februar, in seiner 15. Sitzung am 10. Juni und in seiner 16. Sitzung am 17. Juni 2026 beraten und empfiehlt zu Drucksache 8/2487, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, hier die Vorlage 8/1832, anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 17. Juni beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 29. Januar und ebenso in seiner 30. Sitzung am 18. Juni 2026 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, vergleiche Vorlage 8/1832, anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Digitales und Infrastruktur hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 18. Juni beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, auch hier die Vorlage 8/1832, anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 29. Januar und in seiner 16. Sitzung am 18. Juni 2026 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichem Raum hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 30. Januar 2026 und in seiner 16. Sitzung am 19. Juni 2026 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, vergleiche auch hier wieder die Vorlage 8/1832, anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 30. Januar und in seiner 19. Sitzung am 19. Juni 2026 beraten und empfiehlt ebenso, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfohlenen Änderungen, gleiche Vorlage, anzunehmen. Eine weitere Mitberatung zum Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung seitens der mitberatenden Ausschüsse ist nicht nötig. Ich danke allen Beteiligten für die intensive und umfangreiche Zusammenarbeit. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schard, für die umfangreiche Berichterstattung. Bevor wir mit der Aussprache beginnen, möchte ich noch einige Informationen auch zu den Auswirkungen des Änderungsantrags auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses nennen. Ich fange mal an, das dauert jetzt ein bisschen. Artikel 1 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe A Nummer I des Änderungsantrags ausgeklammert. Betroffen ist das Verwaltungsverfahrensgesetz. Artikel 2 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe A Nummer I.1 des Änderungsantrags aufgehoben. Betroffen ist das Verwaltungsgerichtsordnung-Ausführungsgesetz. Artikel 3 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe A Nummer I.2 des Änderungsantrags zu Artikel 1. Betroffen ist das E-Government-Gesetz. Artikel 4 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe A Nummer I.3 des Änderungsantrags zu Artikel 2. Betroffen ist das NOOTS-Staatsvertragsgesetz. Artikel 5 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe A Nummer I des Änderungsantrags ausgeklammert. Betroffen ist das Standarderprobungsgesetz. Artikel 6 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Hinweisgeberschutz-Ausführungsgesetz. Artikel 7 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Transparenzgesetz. Artikel 8 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Ordnungsbehördengesetz. Artikel 9 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Vergabegesetz. Artikel 10 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das IHK-Ausführungsgesetz. Artikel 11 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist die Haushaltsordnung. Artikel 12 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist die Bauordnung. Artikel 13 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Planungsgesetz. Artikel 14 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Waldgesetz. Artikel 15 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist die Jagdgesetz-Ausführungsverordnung. Artikel 16 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Wassergesetz. Artikel 17 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Richter- und Staatsanwältegesetz. Artikel 18 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Hochschulgesetz. Artikel 19 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetz. Artikel 20 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Hochschulzulassungsgesetz. Artikel 21 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Schulfinanzierungsgesetz. Artikel 22 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das Familienförderungssicherungsgesetz. Artikel 23 des Gesetzentwurfs wird durch Buchstabe Betroffen ist das In- und Außerkrafttreten. A Nummer I.3 des Änderungsantrags zu Artikel 3. A Nummer I des Änderungsantrags ausgeklammert. A Nummer I.3 des Änderungsantrags zu Artikel 4. A Nummer I des Änderungsantrags ausgeklammert. A Nummer I.3 des Änderungsantrags zu Artikel 5. A Nummer I.3 des Änderungsantrags zu Artikel 6. A Nummer I.4 des Änderungsantrags zu Artikel 7. A Nummer I des Änderungsantrags ausgeklammert. A Nummer I des Änderungsantrags ausgeklammert. A Nummer I.5 des Änderungsantrags zu Artikel 8. A Nummer I.5 des Änderungsantrags zu Artikel 9. A Nummer I.6 des Änderungsantrags zu Artikel 10. A Nummer I.7 des Änderungsantrags zu Artikel 11. A Nummer I.8 des Änderungsantrags zu Artikel 12. A Nummer I.9 des Änderungsantrags zu Artikel 13. A Nummer I des Änderungsantrags ausgeklammert. A Nummer I.10 des Änderungsantrags aufgehoben. A Nummer I.11 des Änderungsantrags zu Artikel 14. So viel zu den Informationen des Änderungsantrags in Bezug auf die Beschlussempfehlung. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Bühl für die Fraktion der CDU das Wort.

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Andreas Bühl CDU

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, alleine schon Ihr Vorlesen, aber auch die Vorstellung dessen, was im Ausschuss passiert ist, von meinem Kollegen Stefan Schard zeigen, was es für ein komplexes Werk ist, mit dem wir uns heute hier abschließend befassen können. Und wenn Sie sich an die erste Lesung des Thüringer Entlastungsgesetzes erinnern, dort haben wir darüber gesprochen, dass wir diese Arbeit sorgfältig angehen müssen. Mein Redebeitrag hat sich damals darauf fokussiert, dass wir die Gartenschere statt der Kettensäge brauchen. Wenn wir jetzt mal auf die Gespräche zurückblicken, die wir zu diesem Gesetz geführt haben, dann kann man noch mal feststellen, dass jeder, der in seinen Garten geht und anfängt zu schneiden, weiß, was er will, nämlich weniger Wildwuchs, mehr Licht, klare Formen, und dass man den ersten Ast anfängt zu schneiden und ihn runterzieht und dann einen zweiten dahinter sieht, den man vielleicht vorher noch gar nicht so gesehen hat. Und dann kommt auf den zweiten der dritte Ast und man sieht, alles ist ziemlich verwachsen, und man muss auch sehen, dass man vorsichtig ist, dass man vorsichtig herausschneidet, um nicht Dinge kaputt zu machen. Genauso war es eben auch hier mit diesem Gesetz, das wir jetzt zur Endabstimmung haben. Und 30 Jahre Bürokratieaufbau haben kein loses Gestrüpp hinterlassen. Sie haben ein Geflecht hinterlassen, das sich durch gegenseitige Verweise, eingebettete Genehmigungspflichten und aufeinander aufbauende Standards so tief verwurzelt und weiter verästelt hat, dass es eine sehr intensive Arbeit ist, die richtigen Schnitte an den richtigen Stellen zu machen. Und dann ist da noch etwas, das man beim Beschneiden nicht sieht, aber spürt: Es gibt immer jemanden, dem eine Vorschrift nützt – Behörden, die Zuständigkeiten nicht abgeben wollen, Interessengruppen, denen ein Verfahren nützt. Und solche Widerstände überwindet man nicht durch bessere Argumente, man überwindet sie durch politische Entscheidungen. Und die muss man auch treffen wollen. Das ist das, was wir heute tun: Wir beschließen heute das, wo der Schnitt sauber sitzt, und das ist der Auftakt. (Beifall CDU, BSW) Denn die Landesregierung ist bereits in Vorbereitung eines zweiten Gesetzes, vielleicht wird Minister Gruhner dazu nachher etwas sagen. Es bleibt also nicht bei einem einmaligen Vorgang, sondern wir werden Belastungen, die Menschen und Unternehmen im Umgang mit dem Staat erleben, kontinuierlich beobachten und aufnehmen, ehrlich: ein Entlastungsgesetz. Das ist das Ziel und unser Anspruch. Ich habe das bei der Debatte zum Doppelhaushalt versprochen: Die Zeit, die uns der Haushalt verschafft, nutzen wir für das, was mehr Sorgfalt verdient als Tempo. Das gilt hier auch. Was wir heute schon beschließen können, ist sehr viel. Das Sichtbarste ist der Einschnitt bei der Bauordnung. Ein Zimmerermeister, der seit 20 Jahren Dächer baut, durfte bislang keine Bauvorlagen, keine Anträge einreichen. Er kannte das Gebäude und die Baustelle und die Statik und die Ausführungsvorschriften, aber das Formular musste trotzdem ein Architekt unterschreiben. Und das ändern wir heute. Ab jetzt können Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks sowie staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik Bauanträge selbst stellen. Dazu kommt eine Änderung, die auch rational nicht mehr erklärbar war. Eine Familie erbt ein Haus, rechtmäßig errichtet, vielleicht 60 Jahre alt, gut erhalten. Sie wollen das Dachgeschoss ausbauen oder eine Etage aufstocken. Das bisherige Recht hat dieses Gebäude wie einen Neubau behandelt. Abstandsflächennachweise, Barrierefreiheitspflichten, Stellplatznachweise für ein Haus, das längst steht. § 54a der Thüringer Bauordnung ändert das jetzt. Was unverändert bleibt, muss künftig nicht nach Neubaustandards nachgewiesen werden. Das macht Bestandsinvestitionen wieder kalkulierbar und löst eine Blockade, die nur durch rechtliche Überregulierung entstanden war. (Beifall CDU, BSW) Kleinere Bauvorhaben wie Wintergärten oder Garagen werden in bestimmten Fällen verfahrensfrei, das sogenannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird geöffnet. Und wir führen die Genehmigungsfiktion ein. Jeder, der schon einmal auf einen Baubescheid gewartet hat, kennt das: Man stellt den Antrag, die Wochen vergehen, irgendwann sind es Monate und man weiß nicht, ob man planen kann oder nicht. Künftig gilt, dass der Antrag als genehmigt gilt, falls es keine Nachfragen der Behörden gibt. Das alles stand im Wahlprogramm. Es wurde im Koalitionsvertrag geschrieben und es wird heute Gesetz. Das ist der Anspruch, den man an eine Koalition stellt und mit dem man uns messen kann. Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz führen wir das Once-Only-Prinzip ein. Wer dem Staat einmal seine Daten mitteilt, muss das bei den nächsten Behörden nicht noch einmal tun. Wer in Thüringen ein Gewerbe anmeldet oder einen Förderantrag einreicht, liefert dieselben Grunddaten bislang bei jedem Vorgang neu. Das ändert sich jetzt. Damit das funktioniert, braucht es auch eine passende Infrastruktur. Deshalb stimmt der Landtag heute auch dem NOOTS-Staatsvertrag zu, dem gemeinsamen technischen System von Bund und Ländern für den automatisierten Datenaustausch. Thüringen hat diesen Vertrag im März 2025 bereits unterzeichnet, die parlamentarische Zustimmung folgt heute. Dann gibt es das, was kleiner wirkt, aber in der Summe mehr Kapazität freisetzt als mancher Grundsatzartikel. Es entfallen die ersten Berichtspflichten – Berichte, die geschrieben wurden, obwohl niemand sie gebraucht hat, und die abgelegt wurden, weil die Höflichkeit es verlangt. Die dadurch gebundene Zeit und Aufmerksamkeit wird frei. Im Richter- und Staatsanwältegesetz wird die Berichtspflicht zur Rechtspflege reduziert. In der Landeshaushaltsordnung fällt eine Finanzberichtspflicht weg und wir modernisieren das Jagdrecht. Streckenlisten und Wildursprungsscheine können digital geführt werden und moderne Nachtsichtzielgeräte werden für die Bejagung von Schwarzwild und invasiven Arten zugelassen. Die Hochschulen können Satzungen für Zulassung und Gebühren künftig ohne Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums erlassen. Das zeigt, in diesem Gesetz steckt viel Konkretes drin. Hinter jedem dieser Punkte steckt ein Gespräch, das in den Anhörungen geführt wurde, Menschen aus der Praxis, die erklärt haben, wo eine Vorschrift das Leben aufwendiger macht, ohne irgendetwas besser zu machen. Ihnen gilt insbesondere mein Dank, ebenso wie den Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionsgeschäftsstellen und den Fraktionen, die sich mit diesem Gesetz intensiv beschäftigt haben, die diese Beratung mit Geduld und Sachverstand geführt haben. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Die Liste ist noch ein bisschen länger, weil natürlich auch die Ministerien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv vorbereitet haben und vor allen Dingen auch die Landtagsverwaltung, die intensiv durch diese Abstimmung geführt hat. Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU) „Dauerarbeit“ ist das richtige Wort für das, was heute beginnt. Die Gartenschere kommt nach der Abstimmung nicht wieder in den Schuppen, sondern sie bleibt bei uns im Einsatz, sie bleibt in der Hand all derer, die das Leben der Menschen in Thüringen wieder einfacher machen wollen. Ein Wort noch zu den anderen Seiten dieses Hauses: Die AfD hat Bürokratieabbau im Mund geführt und in den Beratungen kaum mitgearbeitet. Wer dieses Thema ernst nimmt, sitzt nicht auf den Zuschauerrängen, auch das gehört hier noch mal klar gesagt. (Beifall CDU, BSW) Ich bedanke mich an der Stelle noch mal für den konstruktiven Austausch mit der Linksfraktion. Ich hätte mir allerdings an manchen Stellen auch ein bisschen mehr Mut gewünscht. Ich wünsche mir, dass wir diesen Mut auch in den kommenden Gesetzen beweisen können, denn der Bürokratieabbau, meine Herren und Damen, ist eine Daueraufgabe. Das ist der erste Aufschlag heute und wir müssen sagen: Den Staat, der sich selbst überprüft und beschränkt, müssen wir an dieser Stelle immer wieder auch überprüfen und zum Schluss zu Entlastungen kommen. Wir wollen den Menschen vertrauen und den Menschen zutrauen, selbst Verantwortung zu übernehmen. Deswegen ist dieses Gesetz heute der richtige erste Schritt und ich bitte um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Mühlmann für die Fraktion der AfD auf.

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Ringo Mühlmann AfD

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Bühl, vielleicht habe ich Sie gerade nicht richtig verstanden, aber wenn Sie gerade behauptet haben, dass die AfD nicht mitgearbeitet habe, dann ist das eine glatte Lüge und die möchte ich auch hier als diese bezeichnen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Das kennen wir doch!) Die Brombeerfraktionen haben Ende letzten Jahres in einer Sondersitzung dieses Landtags, in der der Ministerpräsident unseres Freistaats hier diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, erklärt, wie sie in Thüringen das Ruder rumreißen wollen. Das Entlastungsgesetz, welches sie da eingebracht haben, war ihr Mittel der Wahl dazu. Unser Fraktionsvorsitzender hat Ihnen dann auch in den Reden, die darauf folgten, den Spiegel vorgehalten und unter anderem auch auf Ihre – ich zeige auf die CDU – Verantwortung hingewiesen. Schon in dieser Sitzung damals hat Björn Höcke dargelegt, dass die CDU – und diese CDU ist diejenige, die diese Brombeerregierung verantwortet – insbesondere seit vielen Jahren dieses Land gestaltet. Sie waren es in der Vergangenheit und Sie sind es heute. Sie als CDU sind verantwortlich für dieses Land, Sie als CDU sind damit hauptverantwortlich für die Dysfunktionalität vieler Dinge hier in diesem Land, in Thüringen. (Beifall AfD) Damit sind wir mit den Worten direkt beim Entlastungsgesetz und dem, was diese Regierung, was diese drei Fraktionen in den letzten Monaten für einen Popanz in Sachen Entlastungsgesetz aufgeführt haben. Das Land zu gestalten, sieht wahrlich anders aus als das, was Sie da in den letzten Wochen und Monaten gezeigt haben. (Beifall AfD) Apropos was sie gezeigt haben, darauf will ich gar nicht hinaus – schade, dass er nicht da ist –, dass sich der Ministerpräsident den Titel „KI-Mario“ wirklich redlich verdient hat. Aber das und der Umgang seinerseits damit sind wieder nur neue Aspekte, die – genauso wie das Entlastungsgesetz – hier erneut zeigen, wie Sie vorgehen: Ihr Verständnis von Staat, Ihr Verständnis von parlamentarischer Arbeit, Ihr Verständnis von Regierungsarbeit. Dieser Umgang, den er genauso wie beim Entlastungsgesetz zeigt, zeigt sehr gut, was Sie unter parlamentarischer Arbeit verstehen. Der Umgang mit dem Entlastungsgesetz war beispielhaft, wie Sie in Regierungsverantwortung das Land, die Wirtschaft und die Gesellschaft an die Wand fahren. (Beifall AfD) Zuerst legen Sie einen defizitären Gesetzentwurf vor und feiern sich noch dafür, dabei war von Anfang an klar – und ich möchte wetten, auch bei dem einen oder anderen Abgeordneten aus Ihren Reihen –, dass Sie mit diesem halbgaren Versuch einer Rettungsleine nicht mal im Ansatz das notwendige Ufer erreichen werden. Sie dachten von Anfang an, Sie drehen hier mal ein Schräubchen und stellen dort mal eine kleine Position um und plötzlich wird alles wie von Zauberhand besser. Ich sage es hier ganz deutlich: Über das Drehen von kleineren Stellschrauben sind wir in Deutschland und in Thüringen längst – schon seit Jahren – hinaus. Da ist viel mehr notwendig. Seit die CDU sich unter einer Frau Merkel Monat für Monat und Jahr für Jahr von einer Partei mit einem grundsätzlich sehr breiten Spektrum der politischen Ausrichtung hin entwickelt hat zu einer Partei, die heute insbesondere linke Politik befürwortet und macht, da lässt sich verfolgen, wie Sie – genau wie jetzt mit dem Entlastungsgesetz und dem, was Sie gestern damit angestellt haben – das Land dem Verfall preisgeben. (Beifall AfD) Das Entlastungsgesetz und Ihre Unfähigkeit, zu erkennen, was dieses Land, was die Wirtschaft, was die Menschen hier im Land brauchen, steht spätestens seit dem gestrigen Nachmittag wie ein Mahnmal für Ihr Versagen. Wie ein Königstiger sind Sie letztes Jahr im Dezember losgesprungen und nicht zum ersten Mal – das ist das besonders Schlimme daran – gestern Nachmittag als Bettvorleger der Linken gelandet. (Beifall AfD) Von 22 Gesetzen, mit denen Sie die Menschen von ihren politischen Fähigkeiten, von ihrer Reformwilligkeit überzeugen wollten, sind lediglich 13 kastrierte Entwürfe übriggeblieben. Nahezu jedes einzelne Ihrer wichtigsten Entbürokratisierungsvorhaben, unter anderem das für Sie wichtigste Standarderprobungsgesetz, haben Sie entweder beiseitegelegt oder zumindest heute nicht mehr mitberaten. Die Art und Weise, mit der Sie das vor allem gestern mit diesem Änderungsantrag hier eingebracht haben, lässt tief blicken. Im Prinzip gibt es ja jetzt, wenn Sie das heute durchgezogen haben, was Sie vorhaben – und Sie werden es mit Sicherheit durchziehen –, ja nicht mal eine Beschlussempfehlung des Ausschusses, denn die Beschlussempfehlung des Ausschusses lassen Sie links liegen. Einzelne Sachen, die Sie letztens im Änderungsantrag erst vor ca. zwei Wochen eingebracht haben, ignorieren Sie. Sie existieren sozusagen gar nicht mehr, weil die Beschlussempfehlung, die Sie heute beschließen wollen, in überhaupt keinem Ausschuss gewesen ist und alles Vorherige aufhebt, bis auf Ihren ersten Gesetzentwurf. (Beifall AfD) Und warum machen Sie das? – Nicht etwa, weil Sie den Menschen im Land zugehört haben, nicht etwa, weil Sie sich überzeugen lassen haben. Sie haben sich ja nicht mal getraut, ein Diskussionsforum zu dieser Anhörung einzurichten, weil Sie offensichtlich Angst vor dem Urteil derer haben, für die Sie das angeblich machen. Nicht mal das haben Sie hinbekommen. (Beifall AfD) Nein, die Wahrheit ist eine andere und die muss auch hier – davon bin ich überzeugt – jeder im Land kennen. Sie haben erneut Ihre Prinzipien, Ihre Überzeugungen verraten, weil Sie als frühere Partei der Mitte – und ich rede immer noch über die CDU insbesondere – nicht nur eine linke und eine weitgehend linke Partei mitnehmen müssen, nein, Sie haben sich der Reste Ihrer Überzeugungen entledigt, indem Sie sich an die Rechtsnachfolger der SED herangewanzt haben. Sorry, aber das geht doch nicht, so kann man doch nicht Politik machen in diesem Land. (Beifall AfD) Vor allem auf der Strecke bleibt, wenn mit Menschen in Führungspositionen der CDU wie Merz und Herrn Voigt überhaupt noch was davon übrig ist, nicht nur Ihre politische Glaubwürdigkeit. Auf der Strecke bleibt Thüringen, auf der Strecke bleibt der Mittelstand und auf der Strecke bleibt auch die Gesellschaft, die Ihnen hier im Thüringer Landtag vertraut. (Beifall AfD) Mir fällt da nichts anderes ein, als dazu zu sagen: Schämen Sie sich als CDU!

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Mühlmann, es gab noch eine Frage vom Abgeordneten Waßmann. Wollen Sie die zulassen? (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Wir haben noch Redezeit! Notfalls können wir das später machen!) Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Hupach für die Fraktion des BSW auf.

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Sigrid Hupach BSW

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, wir beraten heute hier in zweiter Lesung das erste Thüringer Entlastungsgesetz. Worum geht es dabei? Es geht um Bürokratieabbau und um Verwaltungsmodernisierung. Seit vielen Jahren hören die Bürgerinnen und Bürger, Handwerksbetriebe, Unternehmen sowie Vereine und Verbände immer wieder Versprechungen, dass sie von Bürokratie und langwierigen Verwaltungsverfahren entlastet werden sollen. Gefolgt ist diesen Versprechen meist wenig. Aber genau diese Versprechen wollen wir als BSW-Fraktion gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einlösen. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt dazu. (Beifall CDU, BSW) Das Leben der Menschen in unserem Land soll spürbar einfacher werden. Wir wollen einen funktionierenden Freistaat mit einer modernen, effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung als Dienstleister für die Menschen. Sehr geehrte Damen und Herren, Bürokratieabbau bedeutet für uns als BSW-Fraktion nicht weniger Rechtsstaatlichkeit, nicht weniger Transparenz und auch nicht weniger Schutz, sondern eine effizient arbeitende Verwaltung. Mit dem vorliegenden ersten Thüringer Entlassungsgesetz stellen wir die ersten Weichen für eine moderne Verwaltungskultur, eine Kultur, die ermöglicht statt erschwert und gleichzeitig Transparenz und Bürgerrechte wahrt. Ich möchte hier auf einige der wichtigsten Punkte dieses Gesetzes näher eingehen. Durch die Harmonisierung der Nachweispflichten mit den bundesgesetzlichen Regelungen im E-Government-Gesetz realisieren wir einen bedeutsamen Schritt hin zu einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Kern des Vorhabens ist die Übernahme der bundesrechtlichen Regelungen zum sogenannten Once-Only-Prinzip in Landesrecht. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen nicht wieder neu von den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen abgefragt werden müssen. Stattdessen können diese Informationen selbstverständlich auf einer klaren gesetzlichen Grundlage und unter Beachtung des Datenschutzes zwischen den zuständigen Stellen ausgetauscht werden. Ein weiterer wichtiger Baustein ist der NOOTS-Staatsvertrag. Damit schaffen Bund und Länder eine Vereinbarung für die digitale Verwaltung der Zukunft, denn eine moderne digitale Verwaltung kann nur funktionieren, wenn die dafür notwendige technische Infrastruktur vorhanden ist. Mit dem neuen System können wir auch dank der guten Vorarbeit unseres Digitalministeriums unter Leitung von Herrn Minister Steffen Schütz die Grundlage dafür schaffen, dass vorhandene Daten zwischen öffentlichen Schnittstellen automatisiert und rechtssicher ausgetauscht werden. Damit verwirklichen wir das Once-Only-Prinzip. (Beifall CDU, BSW) Mit Blick auf Änderungen im Thüringer Transparenzgesetz war für uns als BSW-Fraktion ein Grundsatz besonders wichtig: Entbürokratisierung darf nicht auf Kosten von Transparenz gehen. Deshalb haben wir uns gegen eine Abschaffung von Transparenzpflichten entschieden. Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, staatliches Handeln nachvollziehen und kontrollieren zu können. Gleichzeitig blenden wir die praktischen Herausforderungen nicht aus. Die Aufbereitung und Veröffentlichung von Informationen binden erhebliche personelle und auch technische Ressourcen. Hinzu kommt, dass das bestehende Transparenzportal nicht die Nutzerfreundlichkeit erreicht, die wir uns wünschen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Frau Abgeordnete Hupach, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Abgeordneter Hoffmann zu?

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Sigrid Hupach BSW

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Am Ende der Rede. Die richtige Antwort darauf kann aber nicht sein, Transparenz zurückzufahren. Die richtige Antwort ist, die Prozesse zu modernisieren. Unser Ziel ist deshalb eine Entbürokratisierung, Digitalisierung und Automatisierung. Daher arbeiten wir gezielt daran, das Transparenzgesetz in ein modernes Open-Data-Gesetz weiterzuentwickeln. Mit dem vorliegenden Entlastungsgesetz werden wir auch das Bauen einfacher, schneller und praxistauglicher machen. Darauf wird dann mein Kollege Roberto Kobelt, unser baupolitischer Sprecher, noch näher eingehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Frau Abgeordnete Hupach, die Zwischenfrage von Frau Hoffmann.

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Sigrid Hupach BSW

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Ja, bitte.

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Nadine Hoffmann AfD

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Frau Hupach, danke, dass Sie die Frage zulassen. Wir wurde, es soll den Unternehmen und auch den Privatmenschen parenz“ benutzt. Deswegen ist meine Frage an Sie, da Warum war Ihre Fraktion dagegen, zu diesem großen richten, damit auch die Menschen da draußen sich dazu

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Sigrid Hupach BSW

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Wir waren nicht dagegen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Oh mein (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Doch!) Wir haben ein sehr komplexes Gesetzesverfahren durchgeführt. men ernst genommen. Es war ein kurzes Zeitfenster und (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wollten Sie den Bürgern Wir hören den Bürgern immer zu. Wir hören den Bürgern wegs. Wir hören den Bürgern zu. Es ist ein erstes Entlastungsgesetz. Wir bringen ein zweites (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hupach. Als Nächsten Fraktion des BSW auf.

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Roberto Kobelt BSW

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann ganz so gut ist, denn in der Regel ist die Stimmung gut, scheide überreicht werden, wenn Gesetze beschlossen Geld gibt. Das ist heute zwar nicht so, aber wir haben verkünden, und zwar Freiheit und Zeit. (Beifall BSW) Es ist nicht so, wie es die AfD dargestellt hat, dass die konnten. Es war jedem freigestellt, im parlamentarischen (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Es geht um den Wir haben das sehr aktiv gemacht. Erlauben Sie mir rungsentwurf hinaus auch Parlamentarier, die sich mit Stellen Sie sich vor, Sie sind Geschäftsführer von einer reden hier über ein Gesetz, das damit angekündigt helfen. Sie haben sehr oft das Wort „Transdas BSW auch sagt, es stehe für direkte Demokratie: Entlastungspaket ein Online-Diskussionsforum einzuäußern können? Gott!) Wir haben die Anhörung, die Stellungnahwir mussten sehr kompakt und komplex arbeiten. nicht zuhören?) auf der Straße zu. Wir sind im Wahlkreis unterauf den Weg. Danke. rufe ich Herrn Abgeordneten Kobelt ebenfalls von der mir schon denken, warum die Stimmung jetzt nicht wenn es Geld zu verteilen gibt, wenn Fördermittelbewerden, mit denen es mehr Fördermittel oder mehr auch Geschenke. Wir haben auch Geschenke zu Parlamentarier sich nicht in den Prozess einbringen Verfahren Änderungen einzubringen. Bürger!) kurz drei Beispiele zu nennen, was über dem RegieBau beschäftigt haben, hier noch eingebracht haben. Wohnungsgesellschaft und wollen entscheiden, dass Sie für Ihr neues Wohngebäude nur eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen umsetzen wollen, aus verschiedenen Gründen, weil vielleicht ältere Menschen da wohnen oder es einen guten ÖPNV-Anschluss gibt. Bisher war das nicht möglich. Das Land hat Vorgaben dazu gemacht. Mit dieser Novelle haben wir uns als Parlamentarier entschieden, dies zu streichen. Stellplätze für Wohnungsgesellschaften müssen nicht mehr von den Wohnungsinvestoren und Wohnungsgesellschaften für Vermietung nachgewiesen werden. Stellen Sie sich vor, Sie wollen in Ihrem Garten für Ihren Vater und für Ihre Mutter, die schon älter sind, ein kleines Haus bauen, weil sie ihre große Wohnung oder ihr großes Haus verloren haben oder es nicht mehr leisten wollen oder können. Sie können jetzt in Ihrem Garten ein Gebäude bis 30 Quadratmeter bauen – das ist auch eine Änderung, die aus dem Parlament gekommen ist – und müssen dafür keinen Bauantrag stellen – Freiheit und Zeit. Stellen Sie sich vor, Sie als Wohnungsinvestor oder als Bauherr sehen ein Produkt, ein serielles Bauprodukt von einem Hersteller und sagen sich: Wunderbar. Ob das jetzt in Rostock oder in Erfurt steht, ich entscheide mich dazu, dieses serielle Bauen hier vorzusehen. Sie bekommen Freiheit und Zeit, indem Sie sich jetzt im einfachen Baugenehmigungsverfahren befinden und da Einsparungen haben, auch vom Aufwand und auch von den Kosten her. Stellen Sie sich vor, Sie finden ein Wohngebäude, das genauso schon mal in Dresden gebaut wurde und sagen: Das ist toll, das spart mir Planungszeiten und Planungskosten. Das Gleiche wollen wir jetzt auch in Jena bauen. Sie befinden sich durch die Änderungen aus dem Parlament jetzt im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, sparen Zeit, sparen Aufwand, haben mehr Rechtssicherheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das waren drei Beispiele, die gezeigt haben – ich könnte die Kette noch fortsetzen –, wo es konkrete Vereinfachungen gegeben hat, wo es den Menschen, den Investoren, den Wohnungsgesellschaften das Leben einfacher macht und auch den Baubehörden, die sich auf andere wichtige Aufgaben konzentrieren können, wo dort auch Zeit eingespart wird.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Kobelt, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Roberto Kobelt BSW

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Ich denke, das sind Beispiele, wo wir sagen können, wir haben konkret was verändert, wir machen Bauen einfacher und günstiger. Wir bitten um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kobelt. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Bilay für die Fraktion Die Linke auf.

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Sascha Bilay Die Linke

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der ultimativen Lobhudelei der Koalitionsfraktionen will ich jetzt noch mal ein bisschen die Messlatte runterhängen und auch noch mal gucken, wo sie denn tatsächlich in der Realität angekommen sind. Wir als Linke hatten schon bei der Einbringung vor über einem halben Jahr auf die Punkte hingewiesen, die aus unserer Sicht äußerst problematisch sind. Und ich hatte doch damals schon gesagt, dass die Landesregierung und auch die Koalitionsfraktionen unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung wesentliche Kernelemente des demokratischen gesellschaftlichen Zusammenlebens streichen wollen. Diesen Generalangriff – das haben wir damals schon gesagt – werden wir abwehren und die vorliegenden Änderungsanträge machen auch deutlich, dass wir uns da treu geblieben sind. (Beifall Die Linke) Auch weil Herr Bühl ein zweites Entlastungsgesetz angekündigt hat und vielleicht auch der Chef der Staatskanzlei dazu noch was sagen wird, sagen wir Ihnen heute auch schon klipp und klar, Herr Gruhner, wenn Sie das ins nächste Entlastungsgesetz reinschreiben, egal wie Sie es nennen, die Linke wird sich allen Angriffen auf das Vergabegesetz konsequent entgegenstellen. (Beifall Die Linke) Und wer Transparenz im Verwaltungshandeln aushebeln will, wird auf unseren Widerstand stoßen. (Beifall Die Linke) Diesen Maßstäben sind wir im vorliegenden Gesetzentwurf treu geblieben und da haben wir uns auch durchgesetzt. Zu Herrn Mühlmann will ich nur eines sagen: Sie können sich ja hier in der Öffentlichkeit immer so darstellen, sie hätten sich da eingebracht. Die AfD hat im gesamten Verfahren konsequent mit Arbeitsverweigerung geglänzt. (Beifall Die Linke) Als wir eine öffentliche Anhörung hier in diesem Saal gehabt haben, haben Sie nicht eine Frage gestellt. Im Ergebnis der Auswertung der Anhörung, sowohl schriftlich als auch mündlich, haben Sie nicht einen einzigen Vorschlag zur Änderung gebracht. Sie haben nichts vorgelegt. (Beifall Die Linke) Sie haben sich stattdessen einen schlanken Fuß gemacht. Ich will jetzt auf drei Punkte eingehen, die aus unserer Sicht für unser Abstimmungsverhalten relevant gewesen sind. Das eine ist das Standarderprobungsgesetz. Auch da haben Sie ja wieder Etikettenschwindel betrieben. Sie wollen ja eigentlich nur soziale Standards auf kommunaler Ebene schleifen. Sie wollten soziale Standards, die das Parlament im Gesetz in einem harten Ringen miteinander beschlossen hat, über die Hintertür von Bürgermeistern und Landräten auf dem Verwaltungsweg einfach wieder kassieren. Ich erinnere an die Debatte gestern zum Bereich der Jugendhilfe, Pflegefamilien usw. usf. Zu Recht, aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen das sagen, zu Recht sind da hohe, höhere und vor allem auch neue Standards im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gefordert worden. Aber welchen Sinn, welche Ehrlichkeit steckt denn da dahinter, wenn wir uns hier im Landtag – ich warte noch auf die Initiativen, muss mal gucken, was dann aus dem Ausschuss rauskommt – auf gesetzliche Standards verständigen und Sie dann auf dem Umkehrschluss auf kommunaler Ebene diese Standards wieder aushebeln? Das ist doch eine Veralberung der Menschen (Beifall Die Linke) und wird auch den Problemlagen der Menschen überhaupt nicht gerecht. Und dass Sie hier ein schlechtes Gesetz vorgelegt haben, das will ich noch mal daran deutlich machen, was uns der Städtetag aus Mecklenburg-Vorpommern ins Stammbuch geschrieben hat. Sie verweisen da ja immer gern drauf, weil die so ein ähnliches Gesetz haben, und orientieren sich daran. Die haben uns aufgeschrieben – das können Sie schwarz auf weiß nachlesen –, dass das, was in Mecklenburg-Vorpommern gemacht wurde, aus Sicht der kommunalen Ebene nicht ausreichend und gut ist – also da auch nicht wirklich optimal –, aber das schlechte Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern haben Sie noch mal schlechter abgeschrieben. Das können Sie auch nicht ernsthaft als Erfolg oder als irgendwie einen Prozess des kreativen Nachdenkens verkaufen, wenn Sie schlechte Politik den Menschen hier vorgaukeln wollen. Wir sehen uns insofern darin bestätigt, dass wir diesen Angriff auf Standards auf kommunaler Ebene abgewehrt haben. (Beifall Die Linke) Zum Vergabegesetz: Die Landesregierung wollte, und das muss man mal der Öffentlichkeit sagen, dass die Firmen den Kommunen und öffentlichen Einrichtungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, also bei dem, wo Steuergelder ausgegeben werden sollen, durch Verträge, Bauleistungen usw. usf., künftig nicht mehr einen Nachweis vorlegen müssen, dass sie ihre Beschäftigten entweder nach Tarif oder nach Mindestlohngesetz bezahlen. Das ist doch ein Skandal. (Beifall Die Linke) Das ist doch ein Angriff auf das Prinzip: gute Arbeit, gute Löhne und Gehälter. Das kann doch auch die SPD nicht ernsthaft wollen. Ich meine, es gibt jetzt eine Serie, die können Sie sich irgendwo im Internet runterladen. Da wird mal geguckt, wie die Koalitionsverhandlungen bei Ihnen gelaufen sind. Da wird Ihr Landesvorsitzender der SPD, der auch Innenminister ist, damit wiedergegeben, dass er ausdrücklich darauf verweist, begründet, warum die SPD in diese Brombeerkoalitionsregierung eintreten muss: weil sonst die CDU alle Errungenschaften der SPD der letzten Jahrzehnte schleifen würde. Und er benennt ausdrücklich das Thüringer Vergabegesetz. (Beifall Die Linke) Sie verraten sich doch selbst. Sie verraten sich doch selbst und Ihre Wählerinnen und Wähler. Deswegen sage ich, es ist gut, dass es die Linke als soziales Korrektiv in diesem Landtag gibt, weil Sie nicht mehr für soziale Politik stehen. Sie vertreten nicht die Interessen der Beschäftigten in diesem Land. Wir machen das.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Abgeordneter Bilay, lassen Sie eine Zwischenfrage von Abgeordnetem Kobelt zu?

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Sascha Bilay Die Linke

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Nicht von Herrn Kobelt, nein. Bitte. (Beifall Die Linke) (Unruhe CDU, BSW) Zum Transparenzgesetz: Frau Hupach, ich komme jetzt auf Sie, weil Sie da ja erklärt haben, es wäre der Erfolg des BSW gewesen, im Transparenzgesetz hier die Weichen richtig zu stellen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Ich bitte um Ruhe im Plenarsaal.

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Sascha Bilay Die Linke

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Da will ich nur darauf hinweisen, es war ausgerechnet meine Fraktion, auch in den Anhörungen hier in diesem Saal, die immer wieder auf die Probleme im Gesetzentwurf der Landesregierung hingewiesen hat, wo wir viele Argumente von den Anzuhörenden bekommen haben, warum wir das, was die Landesregierung vorgelegt hat, nicht beschließen sollen. Wir haben da eine Gegenposition aufgemacht. Dass sich das BSW der Linken wieder anschließt, ist insgesamt betrachtet problematisch, also politisch, aber inhaltlich in der Frage zu begrüßen, (Beifall Die Linke) dass Sie hier den Weg, den wir vorschlagen, mit uns gemeinsam gehen wollen. Aber auch hier sagen wir: Wer öffentliches Handeln in den intransparenten Raum ziehen will, wird auf unseren Widerstand stoßen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Abgeordneter Bilay, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Hupach zu?

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Sascha Bilay Die Linke

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Von Frau Hupach? Na ja, machen wir mal. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: So ein arroganter Fatzke! Unglaublich!) Ich habe Sie ja auch eben erwähnt, insofern haben Sie ja die Chance … (Unruhe CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Ich erteile …

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Sigrid Hupach BSW

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Vielen Dank, Herr ...

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Frau Hupach, Moment, ich habe eben gerade die Worte „arroganter Fatzke“ von Herrn Abgeordneten Zippel vernommen. Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Wir haben hier eine Etikette, mit der wir miteinander umgehen, und diese Begriffe passen dazu nicht. (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das stimmt doch aber!) Nun kommen wir zur Zwischenfrage von Frau Hupach.

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Sigrid Hupach BSW

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bilay, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich komme noch mal auf das Vergabegesetz zurück. Es ist ja so, dass Kommunen schon gar keine Angebote mehr bekommen, weil regionale Firmen nicht mehr in der Lage sind, das komplizierte Antragsverfahren irgendwie bürokratisch zu bewältigen. Ich finde ja, dass gerade regionale Unternehmen überhaupt nicht im Verdacht sind – sage ich mal –, nicht tarifgerecht zu bezahlen, denn es sind ja gerade die, wo man genau weiß, dass sie tarifgerecht bezahlen. Und wenn man denen aber die Bewerbung mit ein bisschen Bürokratieabbau erleichtern würde, dann würde man nicht nur die Wirtschaft ankurbeln, sondern man würde auch die Kommunen wieder in die Lage versetzen, dass die Aufträge auch erfüllt werden können. Es erhalten ganz viele bei Ausschreibungen überhaupt keine Angebote mehr. Meinen Sie wirklich, dass die regionalen Unternehmen vor Ort alle nicht nach Tarif bezahlen? Da ist es doch selbstverständlich oder man weiß es doch auch. Es ist doch eher bei großen Unternehmen, ausländischen, bei denen man es nicht weiß, die Subunternehmen beschäftigen, der Fall, dass man da im Prinzip prüfen müsste. Ich möchte eigentlich die regionale Wirtschaft fördern und da ist eine Veränderung sicherlich sinnvoll, auch im Vergabegesetz. (Zwischenruf aus dem Hause) Ich habe gefragt, ob Herr Bilay meint, dass regionale Unternehmen nicht tarifgerecht bezahlen, dass die Gefahr besteht, wenn man die, sage ich mal, bei der Vergabe von Bauaufträgen unterstützt.

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Sascha Bilay Die Linke

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Nein, das meine ich nicht, dass regionale Unternehmen nicht nach Tarif- oder nach Mindestlohngesetz bezahlen. Ich sage Ihnen aber, wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, was sozusagen einen Schutzmechanismus für die Beschäftigten ausmacht, dann muss der Staat, wenn er eine Regelung schafft, auch diese Regelung wirksam kontrollieren. (Beifall Die Linke) Und wenn Sie hier ein Schlupfloch lassen, dass es nicht mehr kontrolliert wird, dann laufen wir Gefahr, dass diese Regeln unterlaufen werden. (Unruhe BSW) Ich verweise dabei insbesondere, weil Sie ja die kommunale Ebene und die Wirtschaft angesprochen haben, auf die Stellungnahme des Bauindustrieverbands Hessen-Thüringen, der also nicht im Verdacht steht, irgendwie eine linke Vorfeldkampforganisation meiner Partei zu sein, sondern ganz im Gegenteil, er ist eher im Bereich der CDU anzusiedeln. Die haben uns aufgeschrieben, sie warnen ausdrücklich davor, den Mehrwert des Thüringer Vergabegesetzes anzugreifen. (Beifall Die Linke) Sie haben uns mitgeteilt, sie warnen ausdrücklich davor, selbst eine Diskussion darüber zu führen, das Vergabegesetz anzugreifen. Weil die sagen: Wir wollen gute Qualität abliefern. Wir wollen ja dann von der Kommune auch wieder mal einen Auftrag kriegen und das können wir nur absichern, indem wir gute Qualität abliefern. Dafür brauchen wir aber auch gute Leute, die wir gut bezahlen müssen. Da kann sich der Staat nicht hinstellen und sagen: Wir betreiben Lohndumping. (Zwischenruf Abg. Kobelt, BSW: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Gucken Sie doch in die Stellungnahmen. Gucken Sie doch einfach mal, machen Sie doch einfach mal Ihre Arbeit. (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Gehen sie doch mal in …!) Kommen Sie doch auch mal zu einer öffentlichen Anhörung dazu. Und dann können Sie auch mit uns darüber diskutieren. (Beifall Die Linke) (Unruhe BSW) Ich will abschließend noch mal eines feststellen: Wir haben deutlich gemacht, wo wir stehen. Wir haben deutlich gemacht, was wir nicht mitmachen. Das haben Sie auch im Gespräch noch mal zur Kenntnis genommen. Wir wehren uns entscheidend, wenn Demokratie und soziale Standards in diesem Land angegriffen werden sollen. Wir sind übrigens nicht davon überzeugt, dass die Änderungen, die jetzt hier durchgehen, einen Schaden für das Land haben. Den großen Schaden haben wir abgewehrt.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Abgeordneter Bilay, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Sascha Bilay Die Linke

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Es wird aber auch nicht viel bringen und ich glaube, das ist eine gute Begründung für unsere Ablehnung heute zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Die Redezeit ist abgelaufen. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bilay. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD auf. Ich bitte um Ruhe. Auch bei heißer Außentemperatur und heißen Debatten müssen wir uns trotzdem auf die Redner konzentrieren. Frau Abgeordnete Merz hat das Wort.

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Janine Merz SPD

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Stimmung war jetzt schon wieder super, obwohl ich überzeugt bin, dass wir uns eigentlich einig sind, dass wir uns unter einer Einsicht versammeln können, die wir hoffentlich teilen, dass wir endliche Kapazitäten von Verwaltung und auch Menschen in diesem Land haben, die Verwaltung umsetzen können und die wir entlasten wollen. Das zwingt uns als Politik eben, einfach fortlaufend zu priorisieren, welche Aufgaben und Vorschriften wirklich wichtig sind. Wir tragen das irgendwie gefühlt seit Monaten oder seit zwei, drei Jahren alle wie ein Mantra vor uns her: Wir wollen Bürokratie abbauen, wir wollen entlasten. Dieser Prozess, dieses erste Erstentlastungsgesetz – es wurde ja gesagt, es soll ein nächstes geben und sicher auch weitere – war ein schwieriges Verfahren, war ähnlich einem kleinen Haushaltsgesetz, einer Haushaltsverhandlung. Alle Fachbereiche waren eingebunden und durften mitdiskutieren und mitreden und Stellungnahmen und Anzuhörende anhören und es hat auch ein bisschen gedauert. Aber uns ist wichtig, dass wir eben klarmachen, dass wir Normen, die vielleicht mal gut gemeint waren, aber im Laufe der Zeit eher mehr Kraft gebunden haben, als Nutzen zu stiften, jetzt eben abbauen wollen. Das macht es sehr technokratisch und das Gesetzesverfahren sehr bürokratisch. Aber wir haben heute, denke ich, mit unserem Änderungsantrag auch noch mal gezeigt, dass wir natürlich miteinander diskutiert haben und auch noch mal auf Dinge eingegangen sind. Darauf will ich noch mal kurz eingehen. Ja, wir überprüfen Gesetze auf Bürokratie und sehen als SPD-Fraktion aber auch, dass man bestimmte Dinge nicht abschaffen sollte. Auch das haben wir in dem parlamentarischen Prozess zu diesem Gesetz klargemacht. Ich rede zum Beispiel vom Personalschlüssel in Kindergärten, der Ausstattung unsere Schulen mit modern Lehrmitteln, von Kindergärten mit Räumen, die genügend Platz geben für eine hochwertige Betreuung unserer Kleinsten. Wir werden daher im Ausschuss noch ein Gesetz weiterberaten, durch das Kommunen die Abweichung von Standards erproben können. Aber als SPD-Fraktion haben wir dafür gesorgt, dass diese wichtigen Errungenschaften unseres Bildungssystems weiter uneingeschränkt gelten. Um es mal mit Adenauer zu sagen: Keine Experimente auf Kosten sinnvoller Standards. Ich will aber auch deutlich benennen, wo wir tatsächlich schlankere, bessere Regeln brauchen. Wir brauchen sie im Baurecht, damit die Genehmigungsverfahren ein maßvolles Stück mehr Risiko zulassen für Bauen, fürs Wohnen, fürs Leben der Menschen. Das geht genau in die Richtung, in die auch die Initiative für einen handlungsfähigen Staat mit ihren Empfehlungen geht. Die Stimmen dieser Initiative sollen gehört werden. Erst kürzlich hat Peer Steinbrück noch mal an entscheidender Stelle appelliert und gesagt: Ihr müsst etwas tun gegen die Heerschar von Berichtspflichten, die unsere Verwaltung lähmt. Nichts anderes versuchen wir mit diesem Gesetz. Wir sind durch das Entlastungsgesetz ein Stück weitergekommen. Aus meiner Sicht geht aber tatsächlich noch mehr. Deswegen arbeiten wir auch gern weiter an einem zweiten Teil dieses Gesetzes, auch im Ausschuss. Das große Anliegen dabei: der funktionierende Staat, der nicht zulässt, dass sensible Informationen über kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Energieversorgung wegen Transparenzpflichten in falsche Hände geraten. Wenn vertrauliches Wissen über Strom- und Gasnetze öffentlich gemacht wird – ich höre schon ein süffisantes Lächeln aus der AfD-Fraktion –, dann bedeutet das für die Beschäftigten vor Ort ein erhöhtes persönliches Sicherheitsrisiko, wachsende Verantwortung bei gleichzeitig steigender Gefährdung und eine zusätzliche psychische Belastung in einem ohnehin angespannten Arbeitsumfeld. Das sind nicht meine Worte. Das sind die Worte der zuständigen Fachgruppe von ver.di. Das führt zu meinem Fazit: Bleiben wir bei den Entlastungen am Ball, zerreden wir sie nicht und machen wir sie so, dass für den Kindergärtner, für die Anlagenmechanikerin, für die Familien, die mieten oder bauen wollen, etwas Gutes dabei rumkommt und sie das schnell tun können. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Gruhner das Wort.

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Gruhner

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zunächst erst einmal sagen, dass heute ein guter Tag ist, weil wir mit dem Bürokratierückbau ernst machen, weil wir ein Versprechen einlösen, das wir als Koalition, das wir als Landesregierung gegeben haben, nämlich dafür zu sorgen, dass Bürokratie in unserem Land zurückgedrängt wird. Wir haben gerade eine sehr intensive, eine durchaus auch lebhafte Debatte erlebt. Das zeigt, dass in diesem Gesetz eine ganze Menge drinsteckt, was es zu verändern gilt, was es aber auch zu diskutieren gilt. Ich habe die Wortmeldungen sehr aufmerksam verfolgt, ich habe auch die Wortmeldungen des Abgeordneten aus der AfD-Fraktion verfolgt. Das will ich zunächst erst mal voranstellen, ich habe mir wirklich die Frage gestellt: Wie trübselig muss eigentlich das Leben sein, wenn man den ganzen Tag nur schlechte Laune verbreitet? (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Wie trostlos muss Politik eigentlich sein, wenn man ständig das Haar in der Suppe sucht? Schauen Sie, man wird dieses Land, unsere Heimat nicht voranbringen, wenn man den ganzen Tag mit hängenden Mundwinkeln rumläuft, sondern man bringt dieses Land voran, wenn man anpackt, wenn man Zuversicht hat und wenn man auch den Glauben hat, dass man die Zukunft besser machen kann. Genau mit dem Geist arbeiten wir hier gemeinsam. (Beifall CDU, BSW) Deswegen haben wir ein Gesetz vorgelegt – in der Tat ein Gesetz, das dafür steht, dass wir Bürokratie zurückdrängen. Wir alle merken das, wir alle wissen das: Das ist ein Bohren dicker Bretter. Und wir wissen auch, dass die Menschen in dieser Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten davon genervt sind, dass immer wieder davon gesprochen wird, Bürokratie zurückzudrängen, Bürokratie rückzubauen, aber nichts passiert. Genau deswegen haben wir gesagt: Wir gehen jetzt einen konsequenten Schritt. Wir lösen ein Versprechen ein und fangen an. Ja, natürlich werden wir heute nicht mit einem Federstrich alle Probleme dieses Landes lösen. Wir werden auch nicht mit einem Federstrich – und übrigens auch nicht mit diesem Gesetz – alle Probleme mit der Bürokratie zurückdrängen. Aber wir fangen damit an. Das zeigt, dass wir ein ernsthaftes Bemühen haben. Es zeigt, dass wir uns tatsächlich daran machen, dicke Bretter zu bohren, und es zeigt, dass wir wirklich arbeiten. Lösungen statt Lärm, das muss das Credo sein, wenn man in diesem Land politisch arbeitet. (Beifall CDU, BSW) Der Ministerpräsident hat das gesagt, als er das Gesetz hier eingebracht hat: Es geht am Ende nicht nur um Paragrafen. Es geht darum, dass wir einen Kulturwandel in diesem Land erreichen. Genau dafür steht dieses Gesetz. Es steht für mehr Freiheit, auch für mehr Vertrauen statt mehr Formularen. Darum geht es uns und das ist der Geist, den dieses Gesetz atmet. Nun kann man die Frage stellen: Was wird konkret besser mit diesem Gesetz? Ich will zwei Dinge herausgreifen, die auch die Redner vorhin schon angesprochen haben. Zwei Dinge – erstens: Wir haben in der Tat das sogenannte Once-Only-Prinzip verankert. Was steht dahinter? Dass ich als Bürger eben nur einmal beim Staat meine Angaben, meine Daten abliefere und dann ist es das. Dafür schaffen wir die gesetzliche Grundlage. Das wird ganz konkret das Leben der Menschen einfacher machen, es wird die Begegnung mit dem Amt einfacher machen und es wird abstellen, dass man ständig genervt ist bei jeder neuen Antragstellung, immer wieder die gleichen Daten einzugeben. Das macht dieses Gesetz konkret. Dafür schaffen wir die Grundlage. Damit hat das einen praktischen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. (Beifall CDU, BSW) Das Zweite, was besser wird mit diesem Gesetz, das ist auch angesprochen worden. Da bin ich übrigens sehr dankbar, dass das Gesetz auch im parlamentarischen Verfahren an dieser Stelle noch mal deutlich besser gemacht wurde, nämlich, dass wir im Bereich des Bauens dazu kommen, dass es für den Bürger einfacher wird. Künftig ist es einfacher, eine Garage zu bauen. Künftig ist es einfacher, ein Carport zu bauen. Künftig ist es einfacher, einen Bungalow zu bauen. All das wird mit diesem Gesetz einfacher und deswegen ist das auch eine konkrete Erleichterung für die Menschen im Land. Es ist konkretes Zurückdrängen von Bürokratie und es zeigt, dass dieses Gesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für die Lebensrealität der Thüringerinnen und Thüringer hat. (Beifall CDU, BSW) Klar, dieses Gesetz kann überhaupt nur ein Anfang sein, weil die bürokratischen Lasten in diesem Land groß sind. Deswegen haben wir das auch ins Zentrum dessen gestellt, woran die Regierung insgesamt arbeitet. Wir haben als erstes damit angefangen, weil heute auch immer wieder die Frage von Beteiligung angesprochen wurde. Wir schaffen auch die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger, dass Wirtschaft, Verbände uns sagen können, was sie bei der Bürokratie nervt. Wir haben einen Bürokratiemelder eingeführt und haben auch ganz konkret Anregungen aus diesem Melder in dieses Gesetz überführt. Auch das zeigt, dass wir tatsächlich Bürokratierückbau auch als Bürgerprojekt begreifen. (Beifall CDU) Deswegen will ich Ihnen sagen: Bürokratierückbau ist am Ende eine Daueraufgabe. Die werden wir nicht mit einem Pinselstrich erledigen. Die werden wir nur dann bewältigen, wenn wir konsequent dranbleiben. Deswegen will ich auch alle hier im Haus dazu aufrufen, weiter Vorschläge zu machen. Lassen Sie uns Bürokratierückbau auch als eine parteiübergreifende Aufgabe begreifen. Ich lade Sie da alle herzlich ein. Machen Sie Vorschläge, nicht nur Kritik, vor allem an die Seite des Hauses, sondern auch tatsächlich konkrete Vorschläge, die das Leben besser machen. Dazu will ich Sie herzlich einladen. Wir arbeiten nicht nur hier in Thüringen an diesen Fragen, der Bundeskanzler hat mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ...

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Minister Gruhner, lassen Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Thrum zu?

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Gruhner

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Selbstverständlich. Immer gern. Bitte schön.

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Uwe Thrum AfD

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Ja, vielen Dank, Herr Minister. Sie haben konkrete Vorschläge von uns verlangt. Wir haben die im vergangenen Jahr bereits vorgelegt; nämlich ganz konkret mit der Abschaffung des Thüringer Klimagesetzes, der Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes und der Abschaffung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes. Ist Ihnen das bekannt oder ist Ihnen das irgendwie entgangen? (Beifall AfD)

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Gruhner

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Mir ist das sehr wohl bekannt, aber Sie haben ja heute – genauso wie ich – Ihrem Kollegen aus der Fraktion zugehört. Da ist deutlich geworden, dass Sie bei diesem Gesetzesvorhaben keinen konkreten Beitrag leisten. Im Übrigen will ich Ihnen eines auch sagen, Politik ist gelegentlich ein bisschen schwieriger, als nur Nein zu sagen und als einfach zu sagen: Wir schaffen mal alles ab. Politik ist gelegentlich ein ziemlich komplexer Vorgang. Da macht es durchaus Sinn, auch einmal zu differenzieren. Das ist im Übrigen der Unterschied zwischen uns und Ihnen. Natürlich braucht es in diesem Land auch Klimaschutz, aber er muss verträglich sein, er muss für die Wirtschaft, für die Bürger gangbar sein. Deswegen ist auch da die Antwort nicht schwarz oder weiß, sie ist nicht Ja oder Nein, sie ist oft relativ schwierig. Deswegen ist es auch gut, dass wir das Land führen, nämlich mit sehr konkreten Antworten, auch mit einer verantwortungsvollen Auseinandersetzung mit konkreten Problemen und nicht einfach schwarz oder weiß, Ja oder Nein, sondern tatsächlich mit Lösungen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Jetzt will ich den Gedanken von eben noch zu Ende führen. Wir machen – auch über Thüringen hinaus – diese Aufgabe wirklich zur Chefsache. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben eine föderale Modernisierungsagenda beschlossen: 230 Maßnahmen. Es geht um die Frage von Genehmigungsfiktionen, weniger Berichtspflichten und auch da ganz konkret darum, dass wir Bürokratie im gesamten Land zurückbauen. Auch diese Maßnahmen setzen wir in Thüringen um. Ich habe es gesagt und das will ich abschließend noch mal unterstreichen: Bürokratierückbau ist eine Daueraufgabe. Deswegen haben wir uns auch in der Landesregierung vorgenommen, in jedem Jahr neue Pakete zu schnüren, immer wieder auch zu schauen, Vorschläge einzusammeln: Wie können wir Bürokratie zurückdrängen? Deswegen werden wir auch ein Zweites Entlastungsgesetz vorlegen. Wir werdenmit Ihnen gemeinsam über all diese Vorschläge sprechen. Wir haben bereits mit Wirtschaft, mit Handwerk gesprochen, um auch Vorschläge einzusammeln. Wir werden dann auch hier erneut ganz konkret in die Beratungen gehen, damit wir auch da wieder deutlich machen, Bürokratierückbau ist auch eine Frage der Haltung dieser Landesregierung. Es geht um einen Kulturwandel, es geht darum, dass wir Ermöglichungskultur leben, auch in der Verwaltung, und dass wir dafür auch den Rahmen setzen. Deswegen werden wir auch mit einem zweiten Entlastungsgesetz hier in die Debatte gehen und deutlich machen, wir stehen dafür, dass das Leben in diesem Land auch ganz konkret einfacher wird. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Vielen Dank, Herr Minister Gruhner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Höcke.

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Björn Höcke AfD

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, ich habe leider nicht so viel Redezeit wie die Landesregierung, die grundsätzlich unbegrenzt reden kann. Ich habe nur noch zweieinhalb Minuten. Sonst würde ich damit anfangen, sehr geehrter Herr Staatskanzleiminister Gruhner, Ihnen jeden einzelnen Artikel, den Sie hier vorgelegt haben, auseinanderzunehmen. Man kann das alles, was Sie hier veranstalten unter dem Begriff „Propagandaveranstaltung“ subsumieren, (Beifall AfD) (Unruhe CDU) man kann das als Showveranstaltung subsumieren. Alles das habe ich schon bei der Einbringung dieser Werbeveranstaltung für die Regierung Ende letzten Jahres deutlich gemacht. Der Berg kreißte und gebar eine Maus – besser kann man das, was Sie hier aufgesetzt haben und heute groß feiern, nicht einordnen. Es ist letztlich fast gar nichts, was Sie vorlegen, nachdem Sie über ein halbes Jahr Getöse gemacht in den Medien, nachdem neun Mal der federführende Ausschuss getagt hat – neun Mal –, kommt so etwas hier raus. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das Tagen zeigt doch schon ...!) Etwas, das im Grunde genommen nichts verändert, das im Detail hier und da eine Stellschraube dreht, das aber nicht an die Wurzeln des Problems geht. Der Kollege Thrum hat in seiner Frage schon das Richtige aufgeworfen. Warum haben Sie keine einzige Verordnung, warum haben Sie kein einziges Gesetz außer Kraft gesetzt? Das Bildungsfreistellungsgesetz, das Klimagesetz – Herr Gruhner, hören Sie zu – und andere Gesetze, die ja noch gar nicht so lange in Kraft sind und ohne die es vor einigen Jahren auch noch gut ging, ja, besser ging, könnte man ohne mit der Wimper zu zucken, wieder außer Kraft setzen und Thüringen wäre freier und wäre attraktiver für Investitionen und auch für die Bürger. (Beifall AfD) Ein komplexes Werk, so nannte es Herr Bühl. Ja, ein komplexes Werk, Herr Bühl, an dem Sie gescheitert sind. Das Verfahren – wie gesagt – wurde über ein halbes Jahr gezogen und jetzt kommen Sie einen Tag, bevor wir hier die Debatte um die Verabschiedung haben, mit einem Änderungsantrag, mit dem ein Drittel der Artikel noch mal an den Ausschuss verwiesen wird. Mit Verlaub, Sie sind gescheitert, handwerklich gescheitert. Sie können es nicht. Sie haben keinen politischen Willen und Sie sind auch handwerklich gescheitert. Diese Regierung ist mit diesem Gesetz, das, wie gesagt, groß angekündigt worden ist, völlig auf die Nase gefallen. Keine Entlastung. Beantworten Sie doch mal ehrlich die Frage: Wie viele Thüringer, die aus guten Gründen dem Freistaat den Rücken gekehrt haben und ausgewandert sind in den letzten Jahren, wie viele Unternehmer, die auf gepackten Koffern sitzen, weil die Situation, weil die Lage im Freistaat Thüringen für sie nicht mehr tragbar ist, nicht mehr gangbar ist und weil sie nicht mehr konkurrenzfähig sind, (Beifall AfD) wie viele dieser Menschen, die ich gerade angesprochen habe, würden vielleicht davon absehen auszuwandern bzw. würden zurückkommen bzw. ihr Unternehmen nicht ins Ausland verlagern?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Herr Abgeordneter Höcke, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Björn Höcke AfD

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Wie viele sind das? Genau null dürften das sein.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Björn Höcke AfD

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Das ist eine einzige Propagandaveranstaltung und da machen wir nicht mit. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir in die Abstimmungen eintreten. Ich gebe zunächst einige Hinweise zu den Abstimmungen. Buchstabe A des Änderungsantrags beinhaltet eine Neufassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Deshalb stimmen wir zunächst über Buchstabe A des Änderungsantrags ab. Wird dieser Teil des Änderungsantrags angenommen, folgt unmittelbar die Abstimmung über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags. Wird dieser Teil des Änderungsantrags dagegen abgelehnt, wird erst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abgestimmt. Wir kommen nun zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlung in der Fassung des Buchstaben A des Änderungsantrags. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, des BSW, der SPD. (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Schön erkauft!) Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der vorherigen Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich zum Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen. Ich schließe die Beratung. (Beifall CDU, BSW, SPD) Wir sind aber noch nicht fertig, und zwar unter dem Buchstaben B des Änderungsantrags wurde formuliert, dass für die ausgeklammerten Artikel 1, 5, 7, 9, 13, 14 und 21 des Gesetzentwurfs gemäß § 59 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt wird, sie erneut an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung federführend sowie gegebenenfalls an weitere Ausschüsse zu überweisen. Deswegen frage ich: An welche Ausschüsse sollen diese Artikel überwiesen werden? Frau Abgeordnete Jary.

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Ulrike Jary CDU

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Ausschließlich an den Ausschuss für Inneres und Kommunales.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Gibt es eine weitere Beantragung für Ausschussüberweisung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann Frau Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Wir beantragen, dass die Artikel jeweils an die Ausschüsse zurücküberwiesen werden, in denen sie vorher auch waren, also an alle. (Zwischenrufe aus dem Hause: Nein!) Nein, die Artikel waren federführend im Innen- und Kommunalausschuss und ansonsten in allen anderen Ausschüssen, außer dem Petitionsausschuss.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

Jetzt müssen wir uns kurz zum Verfahren abstimmen. Wahrscheinlich können wir das im Block abstimmen. Dann würde ich zunächst im Block abstimmen, ob dem Antrag von Frau Abgeordneter Muhsal zugestimmt wird, die einzelnen von mir genannten Artikel 1, 5, 7, 9, 13, 14 und 21 des Gesetzentwurfs an die jeweiligen Fachausschüsse zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der übrigen Abgeordneten aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Bei 2 Enthaltungen aus der Fraktion des BSW ist der Antrag auf Ausschussüberweisung an die einzelnen Fachausschüsse mehrheitlich abgelehnt. (Unruhe AfD) Ich bitte noch mal um Ruhe, wir haben es gleich geschafft. Herr Mühlmann, ich bitte um Ruhe! Nun kommen wir zum Antrag, die genannten Artikel an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich angenommen und wir können nun den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3668 Ist hier Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Prophet.

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Jörg Prophet AfD

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Thüringer, wenn wir über die Finanzierung der christlichen Kirchen sprechen und diskutieren, werden regelmäßig drei Dinge vermischt, die zu unterscheiden sind. Zum einen beruht die Finanzierung der beiden großen Kirchen auf bekanntlich drei Säulen, die wir trennen wollen. Die erste Säule ist die Kirchensteuer. Diese Steuer wird von den Kirchenmitgliedern gezahlt bzw. umgekehrt, wer sie zahlt, ist Kirchenmitglied. Es ist also eine Abgabe der Kirchenmitglieder an die großen Kirchen selbst, die der Finanzierung der kirchlichen Aufgaben dienen und sie finanzieren. Die Kirchensteuer – und das ist in den meisten Staaten der Welt anders geregelt – wird bei uns direkt vom Staat als Zuschlag zur Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer erhoben. Die Kirchen nutzen insoweit die staatliche Verwaltung und für diese Verwaltungsdienstleistung bezahlen sie auch. Zweitens gibt es die Finanzierung einer Vielzahl von sozialen und Bildungsleistungen, die die Kirchen oder kirchlichen Einrichtungen erbringen. Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser in Trägerschaft der beiden großen Kirchen werden in erheblichem Umfang aus öffentlichen Mitteln finanziert, so wie es sich auch bei anderen Trägern verhält. In diesen Finanzierungsbereich gehören übrigens auch Leistungen für die Sozialverwaltung von Migranten. Aber all diese beiden Themen sind gar nicht Inhalt unseres Antrags, denn drittens haben wir die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen. Vor allem, aber nicht nur, um diese Finanzierungssäule geht es im Antrag der Alternative und meiner Fraktion. Die Staatsleistungen werden unabhängig von der Kirchensteuer aus allgemeinen Steuermitteln gezahlt, also aus Steuern, die auch Nichtkirchenmitglieder entrichten müssen. Die Staatsleistungen selbst – das wissen Sie – gehen zurück auf Regelungen aus dem 19. Jahrhundert, bei denen es um Entschädigungen und Ersatzleistungen an die Kirchen im Zusammenhang mit der Säkularisierung ging. In Thüringen werden eben diese Staatsleistungen heute auf der Grundlage von Verträgen des Freistaats mit den Kirchen aus den 90er-Jahren gezahlt. Und um einmal einen Anhaltspunkt für die Größenordnung der Zahlungen zu geben: Im Jahr 2026 zahlt Thüringen rund 32 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen. Es sei angemerkt, dass die Staatsleistungen in den vergangenen zehn Jahren dabei in Thüringen um rund 30 Prozent gestiegen sind. Grundsätzlich ist es aber so, dass bereits die Weimarer Reichsverfassung bestimmte, dass diese Staatsleistungen abgelöst, also letztendlich beendet werden sollen. Die entsprechenden Verfassungsvorschriften wurden 1949 – und das ist Ihnen auch bekannt – ins Grundgesetz übernommen. Das heißt, es gibt einen Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen, und zwar gibt es diesen Verfassungsauftrag seit über einhundert Jahren. Doch zur Erfüllung des Auftrags ist seither nicht viel und im Ergebnis gar nichts geschehen. Stattdessen zahlen die Steuerzahler in Thüringen und in Deutschland Jahr für Jahr Millionensummen an die Kirchen für Vorgänge, die vor mehr als 200 Jahren entstanden. Die Alternative möchte nun, dass der Verfassungsauftrag zur Ablösung jener Leistung endlich erfüllt wird. Wir fordern sodann, dass bis zu einer endgültigen Regelung Vereinbarungen getroffen werden, die den ständigen Anstieg der Leistungen an die Kirchenorganisationen beenden und den ungehemmten Mittelzufluss aus öffentlichen Töpfen an die Kirchen mindestens deckeln. Denn wir sind der Überzeugung, dass eine Institution, deren gesellschaftliche Bedeutung in Thüringen immer mehr schwindet und der die Mitglieder seit Jahren in Scharen davonlaufen, eben nicht durch staatliche Überalimentierung belohnt werden soll, schon gar nicht in Zeiten knapper öffentlicher Kassen. (Beifall AfD) Diese faktischen Zusammenhänge sollten alle bedenken, die der AfD jetzt gleich Kirchenfeindlichkeit und sonstige Untaten vorwerfen wollen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Herr Abgeordneter Prophet, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Jörg Prophet AfD

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Vielen Dank, Gott zum Gruß. Herr Staatskanzleiminister, ich habe versucht zu lächeln. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Das war die Begründung zum Antrag. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Jary für die Fraktion der CDU auf.

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Ulrike Jary CDU

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen auf der Tribüne vor allen Dingen den Kirchenvertretern, es gibt Wörter, die man irgendwie kennt und nie wieder vergisst: Reichsdeputationshauptschluss. Wir alle kennen dieses Wort aus dem Geschichtsunterricht, haben es in einem Buch oder an der Tafel gelesen und heute kommt dieses Wort zurück. Der Antrag der AfD, den Kirchen die staatlichen Leistungen zu entziehen, hat zwei Ebenen. Die erste Ebene beginnt mit genau dem Reichsdeputationshauptschluss und schon aus der deutschen Geschichte heraus ist er sachlich wie fachlich schnell entkräftet und widerlegt. Denn der Antrag nennt ja sogar das Wort „Reichsdeputationshauptschluss“. Er nennt das Jahr 1803 und er nennt die staatliche Enteignung. Was er aber verschweigt, ist die andere Hälfte. Damals wurden die Fürsten, die nach dem Napoleonischen Kriegen Land und Eigentum an Frankreich verloren hatten, mit dem Eigentum der Kirche entschädigt. Klöster, Stifte und ganze Ländereien wurden eingezogen und verteilt, aber es war kein bloßer Raub, sondern es war ein Gesetz mit zwei Seiten. (Heiterkeit AfD) Wer das Kirchengut bekam, musste dafür dauerhaft die Geistlichen besolden und die Kirchen unterhalten. Das sind bis heute die Staatsleistungen, die Dotationszahlungen und keine Frömmelei, sondern die Gegenleistungen für eine staatliche Enteignung. Offensichtlich steht die AfD dem Sozialismus näher, als sie zugeben will. (Heiterkeit AfD) (Beifall CDU) Dabei bedarf auch nach dem Grundgesetz jede Enteignung einer Entschädigung. Anders als im Antrag unterstellt, sind diese Entschädigungen nicht historisch, sondern eine Schuld, die bis heute zu begleichen ist. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Grundsteuer, Frau Jary!) Und genau diese Schuld will der Antrag loswerden. Weniger zahlen, weil die Kirchen weniger Mitglieder haben. Aber eine Schuld wird doch nicht kleiner, weil der Gläubiger kleiner wird. Wer die vertraglich vereinbarte Entschädigung kürzt, der bricht sein Wort und der bricht Recht. (Beifall AfD) Diese Zahlungen stehen in Thüringen in Verträgen – Sie haben es ganz richtig gesagt –, die der Freistaat 1994 mit der evangelischen Kirche und 1997 mit dem Heiligen Stuhl ausgehandelt hat. AfD und Rechtsstaat mal wieder auf dem Kriegsfuß. Ginge es Ihnen ernsthaft um den Verfassungsauftrag, fände sich in Ihrem Antrag wenigstens ein Hinweis, wie die dann fällige Einmalzahlung in Milliardenhöhe überhaupt finanziert werden soll. Dazu findet man nichts. (Beifall CDU, BSW) Sie wollen die Zahlung nicht ablösen, sondern langsam austrocknen und rechtswidrig einstellen – so weit das Fachliche. Das genügt, um den Antrag zurückzuweisen: falsch, rechtswidrig und schon im Titel verlogen. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Da sind wir beim Thema „Hören oder verstehen?“!) Doch in Wahrheit geht es Ihnen ohnehin um die zweite Ebene. Diese Ebene steht nicht im Antrag und sie ist kein Thüringer Sonderfall. In Sachsen-Anhalt hat die AfD gerade ihr Wahlprogramm beschlossen, das den Kirchen ebenfalls die Staatsleistungen streichen will. Die Kirchen dort, evangelische wie katholische, nannten es einen Angriff auf Menschenwürde, Freiheit und Solidarität. (Beifall CDU, BSW) Was hier – und da sind wir wieder in Thüringen – als Sparvorschlag daherkommt, ist also Teil eines Musters. Und dieses Muster zielt auf mehr als 1 Million Euro im Haushalt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 1949 entschieden, in Tradition und Rechtsnachfolge einer langen Linie deutscher Staaten zu stehen, die weit zurückreichen. Von der Geschichte hat sie sich nie losgesagt, auch nicht von dem, was an ihr schwer wiegt. Daher rührt auch die Verpflichtung von 1803. Sie ist älter als jede Verfassung, die wir je hatten. Deshalb sind diese Zahlungen kein frommer Brauch, den man nach Kassenlage kürzt. Das Bundesverfassungsgericht hat das 1965 bestätigt. Sie sind rechtmäßig, sie laufen weiter und sie enden erst, wenn der Staat sie ordentlich und gegen Entschädigung ablöst. Halten wir einmal das dagegen, was die AfD sonst so von sich gibt. Ihr Ehrenvorsitzender Alexander Gauland hat sich zu folgendem Satz verstiegen und ich zitiere: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in unserer über 1000-jährigen Geschichte. Und die großen Gestalten der Vergangenheit von Karl dem Großen über Karl V. bis zu Bismarck sind der Maßstab, an dem wir unser Handeln ausrichten müssen.“ Ja, dann frage ich Sie doch aber mal ganz konkret, liebe AfD: Was denn nun? Wenn die Tausend Jahre ihr Maßstab sind, dann gehört der vom Papst gekrönte Karl der Große dazu. Dann gehört der Reichsdeputationshauptschluss dazu. Dann gehören die Kirchen dazu. Das jüdisch-christliche Erbe, das dieses Land sogar weit mehr als mehrere tausend Jahre lang geprägt hat, gehört dazu. Meine Damen und Herren von der AfD, man kann sich nun mal nicht die Krone der Ahnen aufsetzen und die Schulden des Großvaters einfach vergessen. (Beifall CDU, BSW) Das ist und bleibt Ihr Widerspruch und der hat Methode. Sie nehmen sich aus der Geschichte die ruhmreichen Kaiser, die heroischen Schlachten und das germanische Heldenepos. Aber alles, was nur ein wenig unbequem wird, das lassen Sie einfach weg. (Beifall CDU, BSW) Doch wer sich aus der Geschichte nur das Angenehme nimmt, der bekennt sich nicht zu ihr – nein, der fälscht sie. Nichts anderes ist Kern Ihres Antrags. Sie wollen den Deutschen eine bequemere Vergangenheit verpassen, eine ohne Brüche, ohne Verantwortung, ohne Schuld und eben auch ohne Schulden. Eine Geschichte, die es jedoch niemals gab. Es gab aber in der deutschen Geschichte schon einmal einen Staat, der mit allem brechen wollte, was vor ihm war. Dem das Christentum eine Gefahr war und der den Kirchen das Leben schwer machte, wo er nur konnte: die DDR. Sie wollte nicht Erbin des alten Deutschlands sein, sondern ein Neuanfang bei null. Ein Volk ohne historische Identität lässt sich nun mal auch leichter formen. Doch, meine Damen und Herren von der AfD, ausgerechnet dieser Unrechtsstaat hat eines nie getan: Er hat die Staatsleistungen an die Kirchen nie abgeschafft. Nicht einmal die SED hat sich getraut, was Sie sich heute anmaßen. (Beifall CDU, BSW) Sie wollen mit einer Drucksache durchsetzen, wovor selbst das Politbüro immer zurückschreckte. (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Maßstab!) (Unruhe AfD) Aber genau dorthin wollen Sie zurück, hinter 1990, zu dem Staat, der die Geschichte seiner Bürger auslöscht, um sich ein neues Volk zu erziehen. Sie wollen heute fortsetzen, was die SED begonnen hat. 40 Jahre lang hat die DDR den Menschen vorgeschrieben, woher sie kommen und wer sie zu sein und vor allen Dingen auch, was sie zu glauben hatten. Erst die friedliche Revolution und die Wiedervereinigung haben den Ostdeutschen ihre volle Identität zurückgegeben, jene Geschichte, zu der sich die Bundesrepublik immer bekannt hatte. Was die DDR mit Mauer und Ideologie tat, das versucht die AfD mit der Umdeutung einer Geschichte, die es nie gegeben hat. Das Ziel ist dasselbe: Eine Wurzel nach der anderen zu durchtrennen, bis ein Volk übrigbleibt, das nicht mehr weiß, woher es kommt. Wir sehen also, was Sie hier in Wahrheit beginnen wollen. Wer einem Volk seine Geschichte und seinen Glauben nimmt, der nimmt ihm die Freiheit gleich mit. (Beifall CDU, BSW) Denn nur wer weiß, woher er kommt, lässt sich nicht vorschreiben, wer er zu sein hat. Und das lehnen wir genauso wie Ihren Antrag ab. Herzlichen Dank. (Beifall, CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Danke schön, Frau Jary. Als nächste Rednerin bitte ich Frau Mitteldorf von der Linken nach vorn.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Besonderen begrüße ich auch Herrn Dr. Demut und Herrn Dr. Kullmann, die berechtigterweise auch dieser interessanten Debatte lauschen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich bin Frau Jary für einen Teil ihrer Rede sehr dankbar, nämlich für den Teil, in dem sie für alle hier Anwesenden erklärt hat, woher die Staatskirchenleistungen kommen und warum die sozusagen immer noch da sind und warum die Finanzierung so ist, wie sie ist. Ich will aber auch sagen – deswegen nutze ich diese 7 Minuten, wir haben ja gleich noch einen zweiten Tagesordnungspunkt, darauf werde ich dann auch eingehen –: Das, was wir jetzt erleben mit diesem Antrag und der Herleitung, woher dieser Antrag kommt, und was dieser Antrag eigentlich sagt und im Besonderen, wie darauf aus dem politischen Raum reagiert wird, ist ein guter Moment für eine Verfassungsviertelstunde. (Beifall Die Linke) Denn erstens, ja, es ist korrekt, man kann sich natürlich hier mit einem Antrag hinstellen und alle möglichen Sachen fordern, in dem Wissen, dass alles das, was man erreichen will, ob das jetzt geteilt wird oder nicht, im Übrigen nicht in Thüringen entschieden wird, sondern im Bundestag. Jetzt weiß ich, Sie haben es als Fraktion im Bundestag auch mal mit einem Antrag probiert und sind da gescheitert. Im Übrigen, das gehört soweit auch dazu, gab es in den vergangenen Legislaturperioden durchaus fraktionsübergreifende Anträge und Gesetzentwürfe, um sich der Frage zu nähern, wie hoch denn die Einmalzahlung wäre, wenn wir die Ablösung vollziehen würden. Im Übrigen, auch das gehört zur Wahrheit dazu, waren die Kirchen jederzeit gesprächsbereit. Es ist ja nicht so – und dieses Bild müssen wir im Übrigen auch nicht aufmachen –, als würden die Kirchen sagen, wehe, wir reden über diese Frage – ganz im Gegenteil. Ich kann mich an sehr lebhafte und interessante Diskussionen darüber auch mit Christhard Wagner, dem Vorgänger von Herrn Demut, erinnern. Wir haben da wirklich gut miteinander diskutiert und uns auch die Fragen gestellt, wie wir dazu kämen und wie man das alles finanzieren könnte und müsste. Was aber jetzt hier passiert, und darauf ist Frau Jary ein bisschen eingegangen, ist die Tatsache, es ist Wahlkampf, immer, aber im Besonderen ist Wahlkampf in Sachsen-Anhalt. Und das hat Kollegin Jary auch schon gesagt. Man kann sich jetzt an diesem Vorgang angucken: Wenn man sich jemals die Frage stellt, wie man diese Partei großmachen kann, dann genau so, (Beifall Die Linke) denn was die können, ist die Strategie. Es gibt ein Regierungsprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt, wo sie reinschreiben, sie wollen das nicht mehr machen. Jetzt könnte man einfach sagen, das könnt ihr ja da reinschreiben, das geht aber rechtlich gar nicht, also Thema beendet. Nein, stattdessen gibt es aus Sicht der Kirchen und aus Sicht zivilgesellschaftlicher Vertreterinnen und Vertreter natürlich Angst und Sorge, was mit den Kirchen passiert. Darüber hinaus gibt es eine Empörungswelle; man könnte ja meinen, es hätte in Sachsen-Anhalt bleiben können, aber nein, dann gibt es selbstverständlich Ministerpräsidenten aus anderen Bundesländern, wie zum Beispiel diesem hier, die auf Grundlage einer de facto Nicht-Debatte, weil sie rechtlich gar nicht umsetzbar ist und schon gar nicht in einem Bundesland, einen langen Vortrag darüber halten, warum das alles schlimm ist. Komischerweise passiert dann innerhalb kürzester Zeit eins, die AfD-Fraktion in Thüringen reicht einen Antrag dazu ein. Überraschung – ist wieder mal Teil der Strategie. Und dann stellen wir uns die Frage: Was passiert dann? Dann passiert genau das, was wir jetzt gerade erlebt haben und im Übrigen, was wir im nächsten Tagesordnungspunkt erleben, es gibt eine Aussicht auch von gläubigen Personen – bin selber eine, ich weiß, es überrascht immer viele, dass das in meiner Partei auch eine Relevanz hat –, es gibt eine Empörung zu sagen, Kirchen und die kirchlichen Institutionen und vor allem alles das, was kirchliche Institutionen für unsere Gesellschaft leisten, sind wichtig. Ja, unterschreibe ich, fünf Ausrufezeichen. Ich bin auch sehr dankbar für den engen Kontakt mit den Kirchen in Thüringen. Aber was jetzt hier wieder passiert – und das ist das Beispiel dafür, wie diese Partei großgeworden ist –: Es gibt nicht nur eine Empörungswelle, sondern es gibt eine moralische Keule und es gibt eine Plattform, wo Menschen aus dem demokratischen Spektrum auch noch die Ideologie der AfD erklären, indem sie sie großmachen, indem sie sie verbreiten in ihren Reden. Da kann ich nur sagen: Das, finde ich, ist eines der größten Probleme, die wir haben. (Beifall Die Linke) Wir müssen uns wirklich nicht wundern, dass wir in dem Zustand sind, in dem wir sind. In einem nächsten Tagesordnungspunkt wird dem sogar noch eine Krone aufgesetzt. Ich glaube, wenn wir uns alle einmal wirklich darauf besinnen, dass die Feinde der Demokratie nicht wir untereinander sind, sondern die, und dass man die auch einfach mal abschmieren lassen kann, wenn sie Bockmist erzählen, (Beifall Die Linke) anstatt es größer zu machen, dann würden wir hier schon wesentlich weiter sein und dann würden wir im Übrigen auch die Kirchen und die kirchlichen Institutionen als wichtigen Teil dieser Gesellschaft vor denen da schützen. Das passiert hier aber nicht, sondern wir haben wieder genau das erlebt, was seit vielen Jahren passiert und wovor wir immer wieder warnen, wofür uns im Übrigen Kulturkampf vorgeworfen wird. Gutes Stichwort, hören wir dann im nächsten Tagesordnungspunkt noch mal. Ganz klar ist, dieser Antrag ist abzulehnen. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Ich bitte als nächsten Redner Herrn Hutschenreuther vom

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Ralph Hutschenreuther BSW

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Plenum und auch im Saal und am Livestream! Verehrte jetzt etwas überraschend, denn dafür sollte eigentlich die Entscheidungen und die gegenseitigen Standpunkte tauschen, wie ich es in den letzten zwei Jahren sehr, etwas schwer, die Rede, die ich vorbereitet habe, die hat, anschließt und die tatsächlich darauf abzielt, die beispielsweise hervorragend dargestellte Empörung hervorragend dargestellt, (Beifall Die Linke) problematisiert wieder nur ein Problem, ein Scheinproblem, Deswegen möchte ich es kurzfassen. Sie haben recht, der Antrag, wenn man ihn das erste Ja, es gibt einen Verfassungsauftrag zur Ablösung von gesprochen werden. Und ja, die Politik hat dieses Thema „Ja“. Liest man den Antrag zweimal oder vielleicht sogar ums Thema. Es geht darum, ein politisches Feindbild diese Kulturkampfagenda gefahren, denn die Botschaft verfassungsfeste, eine finanzierbare und für alle Seiten nur: Wen können wir heute zum Gegner erklären. (Beifall CDU, BSW) Und das ist ein politisches Grundmuster der AfD, was tungsfrei befragen, sogar von der KI wiedergegeben ein. Sie teilt sie in die Guten, in die Schlechten, in die, dazugehören. Dieses Denken durchzieht das gesamte und nicht des Zusammenhalts. Deswegen überrascht geraten. Wobei, das ist ein sehr bemerkenswerter Widerspruch: Identität spricht, beruft sie sich auf das christliche Abendland. getan. (Beifall CDU, BSW) Wenn sie über Traditionen spricht, verweist sie auf Kirchen ihre Stimme erhebt, wenn sie die Menschenwürde für Zusammenhalt wirbt, dann werden sie plötzlich zum politischen (Beifall CDU, BSW) BSW nach vorn. Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer hier im Frau Kollegin Mitteldorf, Ihre Rede, und das war der Austausch im Plenum da sein, um gegenseitig auch in einer überzeugenden Art und Weise auszusehr selten erlebt habe. Deswegen fällt es mir jetzt nahtlos an das, was die Kollegin Jary ausgeführt hier schon im Plenum öfter von Herrn Mühlmann zu entlarven, denn der Antrag, und das haben Sie ohne entsprechende Lösungen anzubieten. Mal liest, der könnte dazu führen, dass man sagt: historischen Staatsleistungen. Und ja, darüber muss viel zu lange verschleppt. Aber so viel zu dem öfter, dann kommt man dazu, es geht gar nicht zu schaffen. Das ist genau das Problem. Es wird lautet eben gerade leider nicht, wir schaffen eine erträgliche Lösung. Nein, die Botschaft lautet wieder erstaunlicherweise, wenn Sie die KI befragen, werwird. Die AfD teilt die Gesellschaft ständig in Lager die das wahre Volk sind, in die, die angeblich nicht Weltbild der AfD. Es ist ein Weltbild der Abgrenzung es gerade nicht, dass nun die Kirchen in den Fokus Immer dann, wenn die AfD über deutsche Herr Dr. Dietrich, Sie haben es gestern erst und christliche Werte. Wenn aber die Kirche alle Menschen verteidigt oder für gesellschaftlichen Problemfall.

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Ich weiß gar nicht, wo das herkommt – Hitzealarm. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Von Gott bestraft!) Das wollen wir nicht hoffen. Wir klären das.

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Ralph Hutschenreuther BSW

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Das ist draußen der Feueralarm, oder?

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Also bei Feueralarm sollten wir das Gebäude verlassen. ther, jetzt unterbrechen muss – an dieser Stelle wirklich direkt weiter.

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Ralph Hutschenreuther BSW

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Danke. Danke für die Unterbrechung.

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Also, wir nehmen vielleicht mal als eine sommerliche Wachdienst herbei. Haben wir einen Feueralarm oder beim nächsten Mal besser vorbereitet sein. Es war – vielleicht sollten wir uns für das nächste Mal verabreden, verlassen. Herr Hutschenreuther, Sie dürfen wieder nach vorn Technik überhitzt, sagen wir es mal so. Deswegen gab können alle wieder Platz nehmen. Aber wir werden das wie in der Schule früher. Ich bitte noch mal um Aufmerksamkeit. Wir machen weiter.

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Ralph Hutschenreuther BSW

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Vielen Dank. Ja, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Zeit strapazieren. Frau Jary hat zu Recht auf die von Leistungsmöglichkeit der anstehenden Zahlungen, die von Entschädigungen, verfassungsrechtliche Risiken mich deswegen kurzfassen: Wir können diesem Antrag, nach seinem Wert, seiner Zugehörigkeit, seinem Glauben nicht zustimmen. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich würde – auch wenn ich Sie, Herr Hutschenreugern kurz unterbrechen, es klären und dann geht es Übung, aber ich sehe, es eilt schon jemand vom nicht? Okay, es war ein wichtiger Test. Wir sollten mit wenigen Worten – ein technisches Problem. Aber was wir tun, nämlich geschlossen dann den Raum kommen. Das war eine kurze Unterbrechung. Die es den kurzen Alarm. Also es ist keine Gefahr. Sie irgendwie zu gegebener Zeit auch noch mal üben, Bitte schön. ich möchte auch gar nicht zu lange Ihre der AfD nicht benannten Probleme, nämlich die nicht Möglichkeit oder die Notwendigkeit bei der Ablösung und Probleme bereits hingewiesen. Insoweit kann ich gerade auch deshalb, weil wir einen Menschen nicht oder auch seinem Unglauben bemessen, eben

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Danke, Herr Hutschenreuther, es tut mir leid, dass Sie so unter erschwerten Bedingungen Ihre Rede halten mussten. Das ist manchmal das Leben. Ich habe als nächsten Redner Herrn Prophet von der AfD auf der Liste. Wir ignorieren das jetzt einfach mal. Es ist die Technik. Also, falls es noch mal bimmelt – keine Panik.

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Jörg Prophet AfD

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Jary, sehr geehrter Herr Hutschenreuther, bis dato dachte ich immer, nur KI fantasiert, aber Sie haben mich eines Besseren belehrt. (Beifall AfD) Liebe Thüringer, die Alternative für Deutschland beabsichtigt hier nicht, Recht zu brechen, weil wir verhandeln wollen. (Zwischenruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Doch!) Das ist der Grundgedanke, der in den Verträgen mit den Kirchen geschlossen wurde und auf den berufen wir uns. Wir thematisieren hier lediglich (Beifall AfD) aus allgemeinen Steuerleistungen erbrachte Staatsleistung und das aus guten Gründen, denn nicht nur in Sonntagsreden sprechen wir von der Verfassung, sondern diese Verfassung muss ernst genommen werden. Denn seit 1949 steht im Grundgesetz, dass die Staatsleistung an die Kirchen abzulösen sei. Die entsprechende Ablösung zielt auf eine Beendigung. Natürlich muss geklärt werden, wie diese Ablösung auszusehen hat. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: In der Verfassung steht auch: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“) Dass dabei teils komplizierte – und da bin ich bei Ihnen – Rechtsfragen zu klären sind, ist uns doch bewusst. Aber wir fordern, dass diese Fragen endlich angegangen werden. Natürlich, immer wenn die AfD dieses Thema in die Debatte bringt, sind die Reaktionen ja vorhersehbar. Das ist ein bisschen so wie beim Pablow'schen Hund. Wenn da das Glöckchen läutet, beginnt der sogleich zu sabbern. Und so läuft das hier auch wieder nach altem Schema ab. (Beifall AfD) Und was passiert? Man wirft uns natürlich Kirchenfeindlichkeit vor. Das ist eine neue Kampfvokabel, die auch von den Vertretern der Amtskirchen uns gegenüber fleißig bemüht wird, um ihren Eifer im Kampf gegen rechts hinreichend unter Beweis zu stellen. (Beifall AfD) Aber, da kann ich Sie beruhigen. Ich selbst glaube an den Gott der Christenheit. Ich trete für das Glaubensbekenntnis der Christenheit ein. Ich bin Kirchenmitglied, auch wenn nicht in einer der großen Kirchen. Und ich entrichte freiwillig meinen Obolus, damit meine Gemeinde ihre Leistung für ihre Tätigkeit auskömmlich gestalten kann. (Beifall AfD) Der Vorwurf der Kirchenfeindlichkeit läuft einfach ins Leere bei mir, bei der Fraktion, bei der Partei. Dessen ungeachtet werden natürlich die ganz großen Geschütze aufgefahren. Er ist leider nicht da. Der Herr Ministerpräsident spricht ja sogar im Zusammenhang mit unserer Forderung nach Ablösung der Staatsleistung vom Angriff auf die Kirchen und er bemüht das christlich-abendländliche Wertesystem, gegen welche die AfD nun angeblich vorgehe. Ich stelle damit fest und für Sie gleich mit: Für den Ministerpräsidenten und für Sie ist es ein Angriff auf die Kirchen und die christlich-abendländlichen Werte, wenn man die Normen des Grundgesetzes ernst nimmt (Beifall AfD) und folglich die Erfüllung eines Verfassungsauftrages einfordert. Das lässt bei Ihnen tief blicken und zeigt einmal mehr, was Sie als unsere Demokraten von Verfassung und Recht in Wahrheit halten. (Beifall AfD) Interessant war auch, was die Kollegin Mitteldorf (Zwischenruf Abg. Hutschenreuther, BSW) – ich komme gleich zu Ihnen Herr Hutschenreuther, ich erkläre Ihnen die Welt – von der Linkspartei zu Protokoll gab. Demnach sei die AfD der Feind einer breiten, vielfältigen Zivilgesellschaft, zu der auch die Kirchen gehörten. Interessant ist das aus zwei Gründen, denn zum einen kamen in früheren Legislaturperioden ursprünglich die kritischen Stimmen in Sachen dieser Staatsleistung gerade aus der Linksfraktion. Das zeigt uns aber auf der anderen Seite auch, dass hier ein neues Bündnis im sogenannten „Kampf gegen rechts“ entstanden ist – also gegen die stärkste politische Kraft im Lande. Denn die Linke hat wohl entdeckt, dass die Kirche ein zuverlässiger Verbündeter der sogenannten Zivilgesellschaft ist. (Beifall AfD) Die Kirchenorganisationen gelten inzwischen im Landesdurchschnitt einfach als weitere NGOs und sie sehen sich wohl auch selbst als solche. Doch damit sind sie nur ein verlängerter Arm der Regierung, denn bekanntlich ist das Hauptmerkmal von Nichtregierungsorganisationen, dass sie vielfach am Steuertropf hängen, der von der Regierung verwaltet und von den Bürgern bezahlt wird. (Beifall AfD) In dieser Perspektive fragt sich dann aber auch der letzte konfessionslose Bürger des Freistaats, ob die Privilegierung der Kirchen noch zeitgemäß ist. Eine Privilegierung könnte man nämlich in den Staatsleistungen durchaus sehen. Schauen wir kurz auf die Leistungen: Im Jahr 2026 zahlte Thüringen 32 Millionen Euro an die beiden Kirchen, innerhalb von zehn Jahren sind das rund 30 Prozent mehr. Im selben Zeitraum – wie ich erwähnte – haben die Kirchen rund 130.000 Mitglieder verloren. Die Evangelische Kirche verlor ein Viertel ihrer Mitglieder. Die Katholische Kirche leider 5 Prozent. (Zwischenruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Das sind zwei verschiedene Sachen!) Die Zahl der Mitglieder sinkt, die Zahlungen steigen. Ich frage mich: Wo ist die Rechtfertigung für solche steigenden Mittelzuweisungen? Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Die automatische Kopplung der Staatsleistungen an die Beamtenbesoldung ist dabei nach meiner Ansicht von besonderer Brisanz. Was wird denn hier eigentlich gleichgestellt? Stehen Bedienstete der Kirche im gleichen Treuverhältnis zum Staat wie Beamte, deren Dienstherr der Staat ist? Allein diese Frage gibt doch hinreichend Anlass, endlich den Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistung ernst zu nehmen. (Beifall AfD) Wir fordern, dass sich die Landesregierung – entsprechend nicht vorhanden – positioniert und entsprechende Schritte einleitet. Selbstredend ist uns bewusst, dass die restlichen Zusammenhänge relativ kompliziert sind. In der Tat bedarf es zunächst bundesrechtlicher Regelungen, mit denen die Grundsätze der Ablösung zu bestimmen sind, (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genauso ist es!) bevor dann landesrechtliche Regelungen mit den Kirchen getroffen werden. Aber indes sind das keine unlösbaren Problemstellungen, und wo ein politischer Wille, ein verfassungsmäßiger Wille ist, da ist auch ein juristischer Weg. (Beifall AfD) Die AfD hat Ihnen – und da können Sie im Bundestag in der Drucksache 21/5212 nachlesen – bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die Verfahren dargestellt sind. Unser hier vorliegender Antrag richtet sich indes nicht nur auf die Ablösung der Staatsleistungen. Das haben Sie richtig erkannt, Frau Jary. Denn unabhängig von den Staatsleistungen und auch unabhängig von Kirchensteuern und Geldern für soziale oder Bildungsbelange gibt es in Thüringen obendrauf noch weitere staatliche Leistungen an die Kirchen. Denn die Kirchen erhalten zusätzlich Zugang zu weiteren öffentlichen Leistungen, Förderprogrammen des Freistaats zum Beispiel im Bereich der politischen Bildung, der sogenannten Demokratieförderung und über Zuwendungen aus Lottomitteln. Es muss doch hier die Frage erlaubt sein: Wie viel öffentliche Finanzierung ist verhältnismäßig? (Beifall AfD) Bei dieser Frage ist natürlich in Rechnung zu stellen – und da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Jary –, dass die Kirchen nach wie vor so manches für die Öffentlichkeit leisten, unbestritten. Aber es ist auch in Rechnung zu stellen, da der Staat gegenüber allen Steuerzahlern in der Pflicht ist, dass mehr als 70 Prozent unserer Thüringer heute kein Mitglied der beiden großen Kirchen mehr sein möchten. Dessen ungeachtet werden aber auch die Steuermittel dieser Mehrheit der Steuerpflichtigen für die üppigen Zahlungen an die Kirchen verwendet. Entspricht das nach Ihren Vorstellungen noch der Verpflichtung zur Trennung von Kirche und Staat, dem Gebot der staatlichen Neutralität? Dem Freistaat steht derweil das Wasser finanziell bis zum Hals. Wir leisten uns zahllose Ausgaben. Wir haben eine gigantische Finanzierungslücke allein dadurch, dass Mittel für die Beamtenversorgung zusätzlich – richtigerweise – aufzubringen sind. Sie hatten sie enthalten. Zeitgleich drücken Sie der Thüringer Wirtschaft durch die Politik den Hals zu, was bedeutet, dass auch hier deutlich weniger Steuern kommen werden. Umso mehr stellt sich doch die Frage, ob wir dauerhaft an Aufgabenstrukturen festhalten können, die aus einer völlig anderen Zeit stammen. Geschichte – richtig – begründet Verpflichtung – Frau Jary, da bin ich bei Ihnen –, entbindet uns aber nicht davon, immer wieder zu prüfen, ob öffentliche Mittel sachgerecht und verhältnismäßig eingesetzt werden. Darum geht es in diesem Antrag. (Beifall AfD) Nutzen Sie doch mit uns gemeinsam die Chance, hier in Thüringen eine Initiative zu starten. Ich sage vielen Dank und Gott zum Gruße und beantrage eine Überweisung des Antrags an den HuFA und an den Europaausschuss, damit ich mit dem Kollegen Staatskanzleiminister eine Diskussion führen kann. Danke schön. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Ich rufe als nächsten Redner Herrn Hey von der SPD nach vorn.

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Matthias Hey SPD

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne! Frau Mitteldorf, Sie haben grundsätzlich Recht in ihren vorherigen Auslassungen, aber das, was hier liegt, ist nun mal keine Petitesse. Deswegen hat es mich auch noch mal nach vorn getrieben, weil wir viel erzählt haben auch über die Staatsleistung, dass wir das von hier gar nicht klären können, dass der Bund da erst mal in Vorleistung gehen muss. Aber das ist ja nur eine Seite des Antrags der AfD. Die andere Seite ist, das grundsätzlich infrage gestellt wird – wir haben es auch eben wieder gehört von Herrn Prophet –, dass aufgrund der geschwundenen Mitgliederzahlen weiterhin diese Staatsleistung, die auch der Freistaat an die Kirchen zahlt, überhaupt noch gerechtfertigt ist, also unter dem Motto: weniger Mitglieder, dann gibt es auch weniger Geld. Und, das haben wir eben auch noch gehört, das würde ja den Landeshaushalt entlasten. Das finde ich ja hochinteressant. Jetzt fragen wir erst mal: Was machen Kirchen eigentlich? Nicht nur die Staatskirchen, die wir kennen, die großen Landeskirchen, sondern generell von den Neuapostolischen über die Zeugen Jehovas, die Protestanten usw. usf. Kirchen, insbesondere unseren beiden großen Landeskirchen, nehmen wir mal die evangelische und die katholische, unterhalten die Diakonie und die Caritas, die haben Pflegeheime, die haben Kindergärten, die haben Sozialstationen. Es gibt in jedem kleinsten Ort hier in Thüringen – in fast jedem –, in jedem Dorf gibt es eine Filiale Gottes, nämlich eine Kirche, die auch bespielt werden muss. Sie wissen ja, was das für ein Problem ist. Das alles machen die unabhängig von den Mitgliederzahlen, auch wenn die in den letzten Jahren runtergegangen sind. Und wissen Sie, warum? Wenn nur zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, so will ich dennoch unter ihnen sein – Matthäus, Kapitel 18, Vers 20. (Beifall CDU, BSW, SPD) Hier steht ein christlicher Sozialdemokrat. Sie brauchen gar nicht nachgoogeln, da kenne ich mich in der Bibel genügend aus. Das macht eine Kirche, das machen Christen deswegen, weil sie ein bestimmtes Menschenbild haben, weil sie eine bestimmte Vorstellung haben, wie in dieser Gesellschaft Vorsorge getroffen werden kann, wie alle möglichen Dinge … (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Sozialisten!) Na, bei Sozialist – Jesus wäre, glaube ich, bei uns eingetreten, aber das ist eine andere Frage. (Beifall SPD) Ich freue mich, wenn ich Sie da emotional abholen kann. Jetzt muss man sich mal vorstellen, wenn das so wäre wie das, was Sie fordern, Herr Prophet, und das steht ja im Antrag so drin, ich habe den mal mit hier vorgebracht: „Vor dem Hintergrund […] ist es nicht länger gerechtfertigt, dass die Steuerzahler in Thüringen jährlich Leistungen an die Kirchen erbringen, während diese in großem Umfang einen Rückgang der Mitgliederzahlen zu verzeichnen haben.“ So steht es in Ihrer Begründung und in einer Forderung steht, was die Landesregierung jetzt zu tun hätte, wäre, „das Ziel zu verfolgen, [dass die Zahlungen] proportional an die gesunkene Anzahl der Kirchenmitglieder in Thüringen anzupassen [sind] und künftig jährlich oder in festen Intervallen entsprechend der amtlichen Mitgliederstatistik anzupassen“ sind. Also, wenn ihr jährlich Mitglieder verliert, gibt es auch jährlich weniger Geld. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Das soll eine Landesregierung tatsächlich als Erste anstreben? Ich weiß nicht, ob Sie die Wartburg kennen. Das ist ein Wahrzeichen. Wissen Sie, warum? Jetzt spreche ich mal als stolzer Protestant: Weil da Luther das erste Mal die Bibel für jedermann quasi übersetzt hat. Wir sind ein Land, das die christliche Kultur in sich trägt. Und da soll eine Landesregierung als Erste die Axt anlegen? Ich sage, dieser Antrag verdient genannt zu werden, wonach er riecht und was er auch ist: Er ist eine Unverschämtheit. (Beifall CDU, BSW, SPD) Da wollen wir mal den Umkehrschluss machen, Herr Prophet. Mache ich sehr gern. Die Kirchen verlieren jährlich Mitglieder. Mir tut das auch weh. Da kann man argumentieren, deswegen müsse es immer weniger Geld geben. Dann könnte die Kirche auch sagen: Na ja, ist okay, wieder 500 Schäfchen verloren, dann ziehe ich mich zurück, dann schließe ich halt mal drei Kindergärten und vier Sozialstationen. Und dann glauben Sie ernsthaft, das würde den Landeshalt entlasten? Wer macht denn dann diese ganzen Sozialleistungen? (Unruhe AfD) Dann sage ich Ihnen: Jede junge Dame, die Ihnen die Milch bringt, kann besser rechnen als Sie, wirklich. (Beifall CDU, BSW, SPD) Und das Letzte, was mich eigentlich auch nach vorn getrieben hat, ist: Welche Gesellschaft wollen Sie eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von AfD? Was haben Sie für ein Menschenbild und welchen Staat wollen Sie eigentlich? Also die gesamten Demokratieprojekte, die Sozialprojekte usw., alles zusammenkürzen, die Kirchen sollen nicht mehr genügend Geld bekommen. Was ist das eigentlich für ein Land, das Sie wollen? Und ich sage Ihnen nicht nur als Christ: Ganz ehrlich, wenn der liebe Gott noch Anteil an dem Treiben nimmt, das Sie hier im Thüringer Landtag veranstalten, dann ist mit seinem Zorn zu rechnen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Danke schön, Herr Hey. Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann bitte, Minister Gruhner. Ich war mir jetzt nicht sicher, es wird so viel getuschelt. Aber Sie kommen schon mal nach vorn und wir bemühen uns um Ruhe und Aufmerksamkeit, auch in den Reihen der Linken.

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Gruhner

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung ist ja angesprochen worden und auch der Wunsch geäußert worden, mit der Landesregierung über die Frage zu diskutieren. Dem wollen wir uns nicht verschließen, sondern ganz im Gegenteil unsere sehr klare Haltung in dieser Frage deutlich machen. Vielleicht noch mal im Konkreten zunächst zur Frage der Staatskirchenleistungen. Das will ich voranschicken, weil es eine klare juristische Frage ist. In der Tat sieht das Grundgesetz vor, dass die Staatskirchenleistungen abgelöst werden. Aber ich will noch mal klar sagen – deswegen ist das auch kein ganz einfacher Aushandlungsprozess –, dass wir bei der Frage der Ablösung über finanzielle Summen reden, die teilweise das Zwanzigfache der jährlichen Leistungen betragen. Das heißt, wir reden über sehr große Beträge, die einmalig zu leisten wären; das haben die Bundesländer auch schon gemeinsam mit der Bundesregierung besprochen. Deswegen ist das nicht nur eine juristische Frage, sondern mit Sicherheit auch eine dezidiert finanzpolitisch schwierige Frage. Aber all diese Punkte sind hier schon angesprochen worden, ich will darauf gar nicht weiter eingehen, weil sie im Rechtsstaat relativ klar sind, sie liegen relativ klar. Auch die Diskussionen dazu hat es gegeben, deswegen will ich das nicht weiter ausführen. Aber ich will ein Stück weit an das anknüpfen, was der Abgeordnete Hey hier gesagt hat. Denn worüber reden wir denn im Kern? Wir reden im Kern nicht über die Frage der Staatskirchenleistungen, sondern im Kern reden wir über drei Fragen, nämlich erstens: Wie geht eine Fraktion hier im Haus mit Kritik um? Zweitens: Wie halten wir es eigentlich mit unseren christlichen Werten? Und drittens: Wie gehen wir mit den Institutionen dieses Landes um, mit den Institutionen unserer Gesellschaft? Ich will zum ersten Punkt eines klar sagen: Warum bringen Sie denn diesen Antrag hier ein, warum wollen Sie denn hier über diese Frage reden? Im Zentrum steht doch nicht die finanzpolitische oder verfassungsrechtliche Frage, die Sie aufgeworfen haben. Im Kern steht doch Folgendes: Ihnen passt nicht, dass der Erfurter Bischof das Licht am Dom ausgestellt hat, als Sie Ihre Parolen auf dem Domplatz geäußert haben. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ihnen passt nicht, dass der Erfurter Bischof auf der Männerwallfahrt im Klüschen Hagis klare Worte zu Ihrem Nationalismus gefunden hat. Und Ihnen passt auch nicht, dass viele Hunderte und Tausende Christen in diesem Land auf die Straße gehen, weil sie mit dem, was Sie predigen, politisch nichts zu tun haben wollen. Das ist das, was Ihnen nicht passt! (Beifall CDU, BSW, SPD) Deswegen ist das doch ein Ausdruck, wie Sie mit Kritik an sich selbst umgehen. Dieser Antrag ist doch ganz offensichtlich nichts anderes als ein Einschüchterungsversuch. Sie wollen denen sagen, die Sie kritisieren: Passt mal auf, wenn wir die Macht haben, dann legen wir hier den Schalter richtig um, denn legen wir die Axt an! (Beifall CDU, BSW) Das ist das Signal, das Ihr Antrag aussendet mit Blick auf die Frage: Wie halten wir es eigentlich mit Kritik? Das Zweite: Wie halten wir es mit unseren christlichen Werten? Ich will jetzt nicht die komplette katholische Soziallehre durchdiskutieren – Personalität, Subsidiarität, Solidarität. Aber gerade beim Letzten, bei der Solidarität, will ich Ihnen schon noch einmal sagen: Natürlich heißen christlicher Glaube und christliche Werte, dass man solidarisch ist, dass man Nächstenliebe ausübt, dass man übrigens auch denjenigen hilft, die in Not sind und auf dieser Welt fliehen und dass man nicht die Grenzen hochzieht, die Schotten dicht macht, sondern dass man am Ende sich für die einsetzt, die in Not sind und die Hilfe benötigen. (Unruhe AfD) Das ist auch der Kern christlichen Glaubens und das passt Ihnen ganz offensichtlich nicht. (Beifall CDU, BSW, SPD) Dann will ich – drittens – noch einmal sagen: Ihr Antrag steht pars pro toto für die Frage: Wie gehen wir in diesem Land eigentlich mit den Institutionen um, die unsere Gesellschaft tragen und den Zusammenhalt in diesem Land ausmachen? Da gehört die Kirche als tragende Säule und als tragende Institution zweifelsohne dazu, weil sie nämlich ganz entscheidend dazu beiträgt – im Übrigen, ob man Christ ist oder nicht Christ ist –, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt in unserem Land gestärkt wird. Aber wenn man auf der anderen Seite gesellschaftliche Institutionen wie beispielsweise freie Medien als Lügenpresse bezeichnet, wenn man Parlamente, wenn man dieses Parlament, wie wir es bei der konstituierenden Sitzung des Landtags erlebt haben, am Ende in eine Situation bringt, wo nur das Verfassungsgericht Stopp sagen kann, dann merkt man, wie Sie es mit Institutionen halten. Und so, wie Sie es mit allen Institutionen halten, die dieses Land und diese Gesellschaft tragen, halten Sie es ganz offensichtlich auch mit der Kirche. Es passt ihnen nicht, was dort gesagt wird und deswegen wollen Sie den Geldhahn zudrehen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Das ist nicht die Haltung der Landesregierung, das will ich Ihnen ausdrücklich sagen. Wir stehen auf dem Boden der Verfassung. Wir schützen aber auch diejenigen Institutionen, die wichtig und stark für unser Land sind. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Danke schön, Minister Gruhner. Gibt es weitere Wortmeldungen im Rahmen der Aussprache? Bitte schön, Herr Prophet.

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Jörg Prophet AfD

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Nur eine ganz kurze Erwiderung, Herr Staatskanzleiminister: Sie haben das Lächeln verloren. Wir sprechen hier ein Verfassungsthema an und es darf nicht verboten sein, im Thüringer Landtag ein Verfassungsthema anzusprechen. (Beifall AfD) Ich verwahre mich dagegen, dass Sie eindeutig das, was ich gesagt habe, fehldeuten. Aber das ist ja Teil Ihrer Politik. Ich habe eindeutig gesagt, dass die Einordnung unserer großen Kirchen als wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft ist und bleibt, dass die sozialen Trägerschaften so, wie sie erbracht werden – Sie nannten die beiden großen Organisationen Caritas und Diakonie –, selbstverständlich entgeltmäßig entgolten werden und selbstverständlich hier überhaupt nicht zur Diskussion stehen. Aber Sie müssen auch den Blick öffnen für 70 Prozent der Thüringer, die Sie hier vermeintlich in unser christliches Weltbild mit verhaften. Und das ist nicht Aufgabe des säkularisierten Staates und dort sind Sie eben vollkommen falsch unterwegs. (Unruhe BSW, SPD) Das ist die Tatsache. Und von Medien habe ich hier nicht gesprochen. (Zwischenruf Abg. Kalthoff, SPD: Das ist interessant!) Vermischen Sie also bitte nicht bestimmte Sachverhalte. Wir bleiben dabei: Sie haben einen Verfassungsauftrag umzusetzen. Wir stoßen den hier an, und nehmen Sie es doch als positive Initiative. Wer Glaubwürdigkeit auch als Kirche haben will, fängt mit finanzieller Unabhängigkeit an. Amen. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Steuerfinanzierte Staatsleistungen an die Kirchen reduzieren, Verfassungsauftrag erfüllen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Damit schließe ich die Aussprache zu dieser Drucksache. Ich hatte jetzt Herrn Prophet so verstanden, dass Sie beantragt haben, das Ganze sowohl im Haushalts- und Finanzausschuss als auch im Europaausschuss weiter zu diskutieren. (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja, bitte!) Gut, dann fangen wir an. Wir stimmen zunächst über diese beantragten Ausschussüberweisungen ab. Wer sich für eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ausspricht, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Hier sehe ich die Hände der übrigen Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung – (Zwischenruf aus der AfD-Fraktion: 2!) Entschuldigung, ich gucke nicht nach hinten. 2 Enthaltungen? 3 Enthaltungen. Ich habe jetzt hoffentlich alle gezählt. Bei 3 Enthaltungen ist die Überweisung abgelehnt worden. Wir kommen zum nächsten Ausschuss. Das ist der Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Hände der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Enthaltungen? Bei 3 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt. Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD, Die Linke. Wer enthält sich? Bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22 , den wir als Drittes aufrufen Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3743 - Neufassung Ist hier eine Begründung gewünscht? Nein. Dann möchte ich Ihnen einen Hinweis geben: Der Antrag enthält in der Nummer II.1 ein Berichtsersuchen. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht. Deswegen erteile ich Herrn Minister Gruhner das Wort.

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Gruhner

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben die Landesregierung gebeten, über das Verhältnis und die Zusammenarbeit mit den Kirchen im Freistaat, mit der Jüdischen Landesgemeinde und mit den anderen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zu berichten. Ich will das gern in einigen Anstrichen kurz tun und will zunächst noch mal auch zum Wertefundament, das im Antrag angesprochen ist, ausführen, dass Thüringen natürlich von unserer jüdisch-christlich-abendländischen Kultur, von den Traditionen geprägt ist. Wir haben es gerade gehört, Thüringen ist nicht nur das Land der Wartburg, auf der Martin Luther gewirkt hat, sondern wir sind auch mit Erfurt die Stadt, die die älteste erhaltene Synagoge in Europa beheimatet und die Teil des UNESCO-Weltkulturerbes ist. Wir finden, wir sind der Überzeugung, mit diesem Erbe verbindet sich auch eine Verpflichtung, nämlich diese unverrückbaren Werte wie die Würde des Menschen, Gewissensfreiheit, Verantwortung füreinander, Barmherzigkeit, Versöhnung auch entsprechend zu verteidigen und zu würdigen. Klar ist natürlich auch, sie gehören nicht einer Konfession allein, sie sind am Ende auch für das Zusammenleben in unserem Land insgesamt wichtig und spiegeln ein Stück weit auch die Werte des Grundgesetzes. Zum Verhältnis mit den Kirchen will ich noch einmal daran erinnern – das ist in der Debatte vorhin auch schon zum Ausdruck gebracht worden –, dass uns mit den evangelischen Kirchen ein Staatsvertrag verbindet, der 1994 geschlossen wurde, mit der katholischen Kirche 1997. Ich will noch mal deutlich machen, dass diese Verträge die Eigenständigkeit der Kirchen sichern. Sie sind im Übrigen auch Ausdruck von Vertragstreue seit über 30 Jahren. Landesregierung, Bischöfe, Landesregierung mit den Kirchen – wir stehen regelmäßig im Austausch. Wir haben uns für den 27. August das nächste gemeinsame Gespräch vereinbart. Ich will Ihnen sagen: Wir sind nicht nur im guten Dialog, sondern wir treffen uns auch beispielsweise regelmäßig, um sehr konkrete Fragen auch der Sozialpolitik und anderer zu erörtern. Ich will auch noch einmal unterstreichen – auch das ist in der vorhergehenden Debatte schon deutlich geworden –, dass die Kirchen mit Caritas und Diakonie die großen, wenn nicht sogar die größten sozialen Träger in unserem Land sind: im Bereich der Pflege, der Kindergärten, der Krankenhäuser, der Seelsorge, im Bereich der Beratung oder der Hospizarbeit. Die Kirche, die Caritas und Diakonie sind vor allem dort präsent im ländlichen Raum, wo sonst in Teilen niemand anderes mehr ist. Deswegen ist die Frage davon, dass die Kirche im Dorf bleiben soll, nicht nur irgendein Spruch, sondern es ist am Ende auch ein ganz wichtiger Punkt für das Zusammenleben in unserem Freistaat. Ich will, auch wenn wir es schon ausführlich diskutiert haben, zur Frage der Staatsleistung noch mal einen Satz sagen: Am Ende muss klar sein, die Staatsleistungen sind keine Subventionen, sondern sie sind eine historische Entschädigung. Diese Differenziertheit muss in der Debatte auch sehr klar sein. Ich will zum Verhältnis zur Jüdischen Landesgemeinde noch einmal sagen, dass wir mit ihr einen Vertrag haben. Er ist 2023 fortgeschrieben worden. Ich sage das sehr bewusst. Der Freistaat finanziert baulich-technische Sicherheitsmaßnahmen und den Wachschutz für die Jüdische Landesgemeinde. Die Anmerkung sei mir schon gestattet: Es ist eigentlich schlimm, dass das im Jahr 2026 so notwendig ist. Aber so lange dieser Schutz gebraucht wird, so lange wird auch die Landesregierung diese Mittel bereitstellen, weil das für uns nicht nur eine Frage von Pflicht ist, sondern auch eine klare Frage von Haltung, dass wir jüdisches Leben in Thüringen schützen. (Beifall BSW, SPD) Ich will zur Frage der Religionsfreiheit, weil es im Antrag der Koalitionsfraktionen auch noch mal angesprochen ist, sagen, dass wir selbstverständlich auch als Landesregierung die Verantwortung haben, Religionsfreiheit und auch die Ausübung von Religion, die Freiheit, religiöse Überzeugungen öffentlich ausüben zu können, dass wir das auch als Verfassungsauftrag schützen. Er gilt für die christlichen Kirchen, er gilt für die jüdische Gemeinde, er gilt für muslimische Gläubige und er gilt im Übrigen auch für Menschen ohne religiöses Bekenntnis. Zur Feiertagskultur: Wir haben seit 1990 eine vielfältige Feiertagskultur, die klar gesetzlich geregelt ist. Diese Feiertage stehen unter unserem besonderen Schutz. Sie manifestieren sich im Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz, und das hat sich unserer Auffassung nach auch so bewährt. Ich will nur einmal sagen, dass wir uns ausdrücklich bedanken, dass dieses klare Bekenntnis zu dem, was unser Land in seinen Werten trägt, mit diesem Antrag unterstrichen wird. Wir teilen das als Landesregierung ausdrücklich. Und ich will auch noch mal ausdrücklich sagen, dass wir als Landesregierung nicht nur die Ausübung von Glauben gewährleisten und schützen, sondern dass wir auch ganz bewusst zu unseren christlichen Kirchen stehen und dass wir auch entgegentreten, wenn an diese Institutionen die Axt angelegt wird. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Danke schön, Minister Gruhner. Ich frage nun zunächst erst einmal: Wird eine Beratung zum Sofortbericht verlangt? Ja, Frau Muhsal nickt. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ja!) Okay. Dann würde ich jetzt die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer II.1. sowie die Aussprache zu den Nummern I., II.2. und II.3. eröffnen. Ich gebe Ihnen den Hinweis, dass sich mit dieser Regelung die Redezeit um 200 Prozent verlängert. Ich rufe als Erstes Herrn Prophet von der AfD-Fraktion nach vorn. Sie haben das Wort.

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Jörg Prophet AfD

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Thüringer, mir ist nach wie vor nicht ganz klar, warum dieser Antrag hier heute auf der Tagesordnung steht. Gewiss will sich die Brombeere als Parteigänger der Kirchen in Szene setzen, aber Fakt ist doch, dass meines Wissens keine Initiative in diesem Haus verfolgt wird, die christliche Feiertage infrage stellt. Auch wenn wir nicht wissen, was genau die Brombeerkoalitionäre bewogen hat, den Antrag einzubringen, können wir von der AfD die generelle Stoßrichtung des Antrags, nämlich die christlich-abendländischen Traditionen zu bewahren und die Kirchen zu schützen, so wie es in der Überschrift heißt, nur unterstützen. (Beifall AfD) Gewiss gibt es gegenwärtig eine verleumderische Kampagne der evangelischen und der katholischen Kirche und seiner Obrigkeiten gegen die AfD. Man wirft uns ja diese Kirchenfeindlichkeit vor. Selbstredend enthält diese Kampagne propagandistische Schützenhilfe beispielsweise von der Regierung, vom Herrn Minister, von der Koalition, ja selbst von den Linken. Aber das ist eben nur eine AfD-feindliche Kampagne, die mit den Positionen der AfD gar nichts zu tun hat, sondern allein auf den Verschwörungsfantasien der Kirchenoberen und ihrer politischen Unterstützer beruht. (Beifall AfD) Denn jeder, der sehen und hören kann, erkennt, die AfD ist nicht kirchenfeindlich. Ja, wir sind kritisch gegenüber den Kirchen, aber das hat doch gute Gründe. Wir stellen nämlich fest, dass die Kirchen zunehmend den Charakter von zivilgesellschaftlichen Politorganisationen annehmen. Wir stellen fest, dass die Kirchenobrigen mehr und mehr als verlängerter Arm der Regierung fungieren. Und wir stellen fest, dass die Kirchen längst von der Regierungspolitik abhängig geworden sind, beispielsweise als Nutznießer der Migrationspolitik. Zweifellos sind all das nicht der Auftrag und die Sendung der christlichen Kirche. Das sehen auch zahlreiche Christen so und daher wenden sich viele von ihnen enttäuscht von den großen Kirchen ab und treten aus. So ist die Lage. (Beifall AfD) Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Kritik an den Kirchen und insbesondere an ihren Repräsentanten und Funktionären nichts mit Kirchenfeindlichkeit zu tun hat, sondern mit demokratischem Pluralismus. Die AfD-Fraktion kann also jeder der im Antrag formulierten fünf Feststellungen beipflichten. Ich muss dazu allerdings feststellen, dass zwei dieser fünf Feststellungen lediglich konstatieren, was geltendes Recht ist. Ich bin mir nicht sicher, ob der Sinn parlamentarischer Anträge darin besteht, festzustellen, was schon fix ist, dass bestimmte gesetzliche Regelungen wie das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz und Verfassungsbestimmungen wie die Regelung zu den Kirchen und zur Religionsfreiheit unwiderruflich gelten. Für die AfD steht das nicht infrage, im Gegenteil, wir wollen, dass die Kirchenartikel des Grundgesetzes ernst genommen werden, was wir mit unserem vorhin debattierten Antrag auch so dokumentiert haben. Lassen Sie mich nun etwas zu den christlich-abendländischen Traditionen sagen, die hier immer wieder angesprochen werden und die auch in der Überschrift des Antrags der Brombeerkoalition angesprochen werden. Der Thüringer Alternative-für-Deutschland-Fraktion ist es ein besonderes Anliegen, dass die Tradition unseres christlichen Abendlandes in der säkularisierten Welt der Gegenwart bewahrt und fortgeschrieben wird, weil diese Tradition unsere Identität entscheidend prägt, auch dort, wo wir uns im Alltag dessen gar nicht explizit bewusst werden. Kleines Beispiel, der Männertag oder Vatertag, wie er stellenweise genannt wird, ein christlicher Feiertag, nämlich Christi Himmelfahrt. Ostern, Weihnachten, christliche Feiertage, unbestritten, die von allen geschätzt werden, auch von denen, die noch nie eine Kirche von innen gesehen haben. Oder nehmen wir unsere Sprache: Unentwegt sprechen wir in den Bildern der Bibel, etwa wenn wir etwas auf Herz und Nieren untersuchen oder meinen, dass wir Perlen vor die Säule werfen. Das Christentum hat den Mutterboden unserer säkularen Kultur der Gegenwart zutiefst durchwirkt und eben deshalb ist es ein zentraler Bestandteil unserer Identität. (Beifall AfD) Mit großer Sorge sieht die AfD-Fraktion, dass die christlich-abendländische Tradition vielfach bedroht ist und zwar jenseits der Frage, welche Feiertage es gibt. Gerade an diesem Punkt habe ich den Verdacht, dass es den Kollegen der Koalition – der CDU, dem BSW und der SPD – nicht wirklich ernst ist mit den christlich-abendländischen Traditionen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na, na, na!) Ich erinnere daran, dass sich diese Traditionen historisch beispielsweise auch in der Abwehr eines aggressiv-kämpferischen Islams bildeten. Ich verweise nur auf die bekannten Daten 1529, 1571 oder 1683, für die Jüngeren unter uns auf die Belagerung Wiens oder die Schlacht von Leptano. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da waren … noch dabei!) Für uns, für mich stellt der Islam auch heute noch die christlich-abendländische Tradition infrage. Grundlehren des Islams sind in wichtigen Punkten weder mit dem Grundgesetz noch mit der Thüringer Verfassung noch mit unserem freiheitlichen Lebensentwurf vereinbar. (Beifall AfD) Und hier wird das Bekenntnis der Brombeere in ihrem Antrag wirklich dünn, sehr kleinlaut. Warum? Ich kann es Ihnen sagen, weil sie allesamt Wegbereiter und Beschleuniger der Islamisierung unseres Landes sind. Gerade hier aber markiert die AfD den Unterschied. Wir sagen Ja zur christlich-abendländischen Tradition und wir sagen Nein zur Islamisierung des Landes. Daher wollen wir beispielsweise auch keine islamischen Feiertage, weder hier in Thüringen noch sonst irgendwo in Deutschland. Womit wir nun wieder bei dem Antrag sind. Ich habe bereits eingangs gesagt, uns ist völlig unklar, warum die Brombeere diesen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wir wissen wohl, dass es explizite Forderungen von Grünen und auch bei den Linken gibt, muslimische Feiertage einzuführen. Den linksgrünen Kräften ist das christliche Abendland bekanntlich ein Graus, weshalb sie ja auch jede Möglichkeit ergreifen, das christlich-abendländische Traditionsgut zu zerstören. Hier in Thüringen ist das diesbezüglich allerdings ziemlich still und ruhig abgegangen. Marbach lässt grüßen! Aber wir wollen auch nicht vergessen, dass sich in jüngerer Zeit eine CDU-Bundestagsabgeordnete – in Person der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann – für die Abschaffung eines christlichen Feiertags ausgesprochen hat, nämlich für die Abschaffung des Reformationstags. Vielleicht will ja die Brombeere auch heute die Gelegenheit nutzen, Frau Connemann in ihre Schranken zu weisen. Dann können Sie das heute tun – bitte jetzt. (Beifall AfD) Zum Schluss kann ich Ihnen, liebe Kollegen von der CDU, vom BSW und von der SPD, nicht den Hinweis vorenthalten, dass Ihr Antrag doch handwerklich sehr dünn daherkommt. Sie haben zwar in der Neufassung des Textes die ursprüngliche Formel – für das Publikum ist das nicht bekannt, das hieß ursprünglich „Kulturkampf 2.0“ – aus der Überschrift getilgt. Das war wohl schon deshalb gefordert, weil Sie gar nichts darüber gesagt haben in Ihrem Antrag, was oder wen Sie mit Kulturkampf als Gegner 2.0 identifiziert haben. Aber Sie hätten vielleicht noch etwas länger nachdenken müssen, denn der jetzige Titel des Antrags hat mit dem Inhalt immer noch nichts zu tun, denn es wird nichts dazu gesagt, warum die christlichen Kirchen den Schutz bedürfen und wem gegenüber. Wer greift unsere Kirchen an? Dabei hätte es hier allerhand zu sagen gegeben. Es ist bezeichnend, dass Ihnen hierzu gar nichts eingefallen ist. Es geht Ihnen ja auch nicht um die Kirchen, sondern um die Feiertage, so wie das in Ihrer Begründung steht. Das schrieben Sie ja oben drüber. Aber schließlich, während Ihr Antrag in der Überschrift und in den Teilen I und II viel vom Christentum, christlich-abendländischen Traditionen und den Kirchen spricht, ist in der Begründung keine Rede mehr davon. Das ist schwach und bestätigt, dass es bei Ihnen mit dem christlichen Abendland eben doch nicht so weit her ist. Aber die AfD-Fraktion erkennt die gute Absicht, daher werden wir uns diesem Antrag nicht verweigern. Wir werden ihn unterstützen. Und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Als nächsten Redner habe ich Herrn Bühl von der CDU-Fraktion.

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Andreas Bühl CDU

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prophet, es ist schon erstaunlich – und das will ich mit meiner Rede auch deutlich machen –, dass das, was Sie hier gerade vorgetragen haben, und das, wofür Ihre Fraktion steht und auch Ihre Partei in Sachsen-Anhalt, augenscheinlich sehr weit auseinander liegen. Von daher scheint es mir sehr deutlich zu sein, dass Sie hier versuchen, ein Ablenkungsmanöver von dem zu tun, was Ihre wirkliche Politik, Ihre Partei darstellt. Zum Schluss haben wir, was Ihre Absichten betrifft, eben schon intensiv gesprochen. Der Angriff auf die Kirchen, den haben Sie in dem Antrag hier davor schon gut dargestellt. Und für uns ist deswegen dieser Antrag auch ein wichtiges präventives Mittel, um weiteren Angriffen von Ihnen schon mal vorzubauen. Ich will meine Rede dazu auch nutzen, deutlich zu machen, wofür die AfD an dieser Stelle steht, und das auch mit verschiedensten Wortmeldungen belegen, (Unruhe AfD) weshalb es gut ist, dass wir uns klar hier dazu bekennen, was an der christlich-jüdisch-abendländischen Tradition bei uns fest verankert bleiben muss. Das fängt schon an bei jedem Sonntagmorgen, wo in Thüringen die Glocken läuten. Niemand hat es bewusst angeordnet, doch ordnet dieser Klang seit 1.000 Jahren die Zeit dieses Landes. Er teilt die Woche, er teilt die Tage und das Jahr, Weihnachten, Karfreitag, Ostern und Pfingsten. Die meisten, die diese Feiertage begehen, würden sich – leider, muss ich sagen – nicht mehr als Gläubige bezeichnen. Das sage ich als gläubiger Christ, dass ich das sehr schade finde. Und dennoch wissen alle, es gehört dazu. Ja, die Kirchen, die sind für viele kein Bekenntnis mehr, aber sie sind doch ein gemeinsames Fundament, das uns alle trägt, ob wir glauben oder nicht. Diese Glocken erinnern nicht nur an die Zeiten von Gottesdienst und Messe und sie schlagen nicht nur die Stunde um Stunde für die Zeit, sie erinnern auch beständig hörbar an eine 2.000-jährige Wahrheit, dass über dem Menschen etwas steht, das keine irdische Macht ihm geben oder nehmen kann. Das Christentum ist nicht als Religion der Starken in die Welt gekommen, sondern als der Glaube von Verfolgten. Die ersten Christen sind im Römischen Reich umgebracht worden, weil sie sich weigerten, dem Kaiser zu opfern, weil sie den Staat nicht zu größter Macht erklärten. Und zum Schluss steht in der Offenbarung des Johannes: „[…] denn es ist der Herr aller Herren und der König aller Könige, und die mit ihm sind, sind die Berufenen und Auserwählten und Gläubigen.“ Es ist der gefährlichste Satz, den eine absolute Macht hören kann, denn er zieht eine Grenze, die jedem Zugriff verwehrt ist. Der Mensch besitzt etwas, das für niemanden, auch nicht den Staat, verfügbar ist – seine Würde. Aber nur der restlos Verfügbare ist der vollkommene Untertan. Der ist ein Mensch, den staatliche Macht formen kann. Das Christentum aber ist die Grenze staatlicher Macht über den Menschen und auch deshalb eine am meisten verfolgte Religion weltweit. Wie weit die AfD bereit ist zu gehen, um Kirchen anzugreifen, weiter als es die SED wagte, das haben wir in der Diskussion gerade eben im Hohen Haus gehört. Und ein Blick nach Sachsen-Anhalt zeigt, was unserem Lande bevorstünde, käme die AfD auch nur in die Nähe der Regierung. Dort wollte ein Antrag zum Landesprogramm derer Partei christliche Feiertage – ich zitiere – als überflüssig abschaffen und durch Julfest und Sonnenwende ersetzen. Jetzt wird man gleich aus der AfD argumentieren, der Antrag wurde ja abgelehnt, das sei überhaupt nicht Beschlusslage geworden. Das stimmt, aber das beruhigt mich kein bisschen. Denn Anträge werden nicht aus dem Nichts geboren. Sie zeigen, was in einer Partei gedacht, gewollt und für mehrheitsfähig gehalten wird. Und ja, der Antrag beruft sich dabei auf den Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland, der gesagt hat: Wir sind keine christliche Partei. Umso mehr hat mich erstaunt, Herr Prophet, was Sie eben hier gerade vorgetragen haben, was auch nicht zum Punkt davor gepasst hat. Das Christentum, so die Begründung im Antrag, steht für Dinge, die die AfD ablehne: „Feindesliebe“, „andere-Wange-hinhalten“ und „alle Menschen sind gleich“. Meine Damen und Herren, wenn Autoritäre Oberwasser bekommen, dann sagen Sie augenscheinlich die Wahrheit. Und das steht dort schwarz auf weiß. Aber hier will ich der AfD eindeutig zustimmen. Auch wenn Sie allzu gern über sich behaupten, der Verteidiger des Abendlandes zu sein, mit dem Christentum haben sie nichts, scheinbar gar nichts zu tun. Denn nichts fürchten totalitäre Bewegungen so sehr wie eine Distanz, eine Instanz über dem Staat. Solange das Christentum diese Instanz ist, bleibt der Mensch ihrem Zugriff entzogen. Erst wenn der Glaube geräumt ist, ist die Stelle frei für eine neue politische Religion. Und wer diese ideologisch ausfüllt, wer solche Anträge wie in Sachsen-Anhalt befeuert, der hat einen Namen, und auch das will ich mit Zitaten deutlich machen, der Name ist Björn Höcke. Mit dem Begriff des christlich-jüdischen Abendlands, sagt er, könne er nichts anfangen, weil Christentum und Judentum einen Antagonismus darstellen würden – Antagonismus, also ein unüberbrückbarer Gegensatz. Damit geht er hinter das Zweite Vatikanische Konzil von 1965 zurück. Über die Bibel schreibt er, ihre Geschichten seien für ihn Begebenheiten aus einer fernen Welt. Es gab da zu viel Wüste und zu wenig Wald. Schon bei Pegida störte ihn das Bekenntnis zum christlich-jüdisch geprägten Abendland, weil ihm darin – Zitat – antike und germanische Wurzeln fehlen. Und er wörtlich sagt: Ich denke, es muss noch einmal daran nachgearbeitet werden. – „Nachgearbeitet“ – am Christentum müsse noch „nachgearbeitet“ werden, bis es ihm passt. Und das macht deutlich, dass die Rede von Herrn Prophet nicht zu dem passt, was Ihre Partei hier in Thüringen vertritt. (Beifall CDU)

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Dr. med. Cornelia Urban

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Herr Bühl, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Muhsal zu?

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Andreas Bühl CDU

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Nein, am Ende bitte. Wozu? Das verrät sein Wunsch nach – Zitat – „einem Glauben, der das Heilige aus dem Christentum und dem Heldenmut aus dem Heidentum vereint“. Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige hat erkannt, dass das an die deutschen Christen der NS-Zeit erinnert, die den Protestantismus an die Ideologie angleichen und aus Christentum einen arischen Helden machen wollten. Und Bischof Feige macht die Härte des Agierens der AfD gegen die Kirche deutlich. Bereits in der DDR, sagt er, habe er erlebt, dass die Kirche grundsätzlich in allen Bereichen lächerlich gemacht worden sei. „Aber in dieser Intensität, wie ich es jetzt erfahre, dass wir lächerlich gemacht werden, beschimpft werden, unter Druck gesetzt werden“, so Feige, „das hat schon noch eine andere Qualität bekommen.“ Es sei dabei, sagt Feige, sonderbar, dass die AfD der Kirche das Christensein abspreche, sich selbst als „allerchristlichste Partei“ bezeichne und damit die Religion okkupiere. Das, meine Damen und Herren, ist der Kern. Die AfD ist eine Partei, die das Christentum kapern und mit ihrer Ideologie besetzen will. Auch der Erfurter Weihbischof Reinhard Hauke hat das scharf kritisiert. Es sei anmaßend, sagt er, „dass eine Partei in einem Wahlprogramm entscheidet, was Christentum ist.“ Und er fügt entlarvend hinzu: „Das haben sich nicht einmal die Kommunisten getraut!“ In der Tat, in eben jenem Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt wirft die AfD den großen Kirchen vor, sie pflegten – Zitat – „nicht mehr den christlichen Glauben […], sondern die Regenbogenideologie.“ Eine Partei sagt also den Kirchen, was christlich ist und was nicht. Wer in Zukunft Christ ist, bestimmt augenscheinlich, zumindest nach den Zitaten, Björn Höcke. beruft sich auf Blut und Boden und die Germanen. Nur als er sie verkaufen will. Auch das ist vorhin schon gesagt hier hat Luther die Bibel übersetzt. Deswegen sind das Eichsfeld – katholisch geblieben gegen Druck. Seit Thüringen ist die Manifestation der christlichen Prägung (Beifall CDU) Und das Jüdische, das Höcke aus diesem Erbe herausschneiden ne Synagoge Europas, älter als die meisten Kirchen dieses neue Synagoge nach dem Zivilisationsbruch der Shoah. zum christlichen Erbe, es ist sein ältester Stein. Was die Kirchen historisch für dieses Land geleistet haben Aus ihren Räumen kamen 1989 die Friedensgebete, Schuss zu Fall gebracht haben. Heute gehören Diakonie unseres Landes. Wer immer in Thüringen geboren, betreut, ger getröstet wird, der hat gute Chancen, dass eine geprägtes Christentum und es ist das genaue Gegenteil Meine Damen und Herren, es ist die älteste Formel unser heutiges Selbstverständnis auf den Punkt: „Gebt Gottes ist.“ Dieser Satz teilt die Welt. Dem Staat gehört Zählbare. Aber der Mensch selbst gehört dem Staat gehört niemandem. Es bleibt dabei, das Christentum Deshalb will ich an die AfD noch mal sagen: Hören Sie was dazugehört! Das steht keiner Partei zu und keinem (Unruhe die Linke) Lassen Sie das Christentum als Fundament dieses seines Erbes in Ruhe! Sehr geehrte Damen und Herren, der AfD in mehr Gewissheit, und die lässt mich hoffnungsvoll und gelassen Scheiterhaufen. Der Nationalsozialismus hat es versucht es versucht mit 40 Jahren staatlich indoktriniertem Atheismus. bringen, sie alle sind vergangen. Sie haben es heute Programmatik. Aber die Glocken läuten noch immer bleiben. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Danke schön, Herr Bühl. Als nächste Rednerin bitte ich (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich darf nicht einmal darf eine ganze Rede nicht zum Thema halten!) Aber dieser Mann sitzt ausgerechnet in Thüringen. Er trägt unser Boden hier eine ganz andere Geschichte, worden: Das ist das Stammland der Reformation, die Feiertage auch so wichtig. Und mittendrin liegt 500 Jahren verläuft hier die Konfessionsgrenze. Deutschlands. möchte: In Erfurt steht die älteste erhalteLandes. Und seit 1952 steht in Erfurt die erste Das Judentum ist in Thüringen nicht der Gegensatz und auch heute leisten, kann niemand bestreiten. die Kerzen, die eine Diktatur ohne einen einzigen und Caritas zu den größten sozialen Trägern gepflegt, im Sterben begleitet oder als Angehörichristliche Hand die seine hält. Das ist gelebtes und dessen, was die AfD augenscheinlich will. der Trennung von Kirche und Staat und es definiert dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was die Steuer, das Irdische, das Verwaltbare, das nicht. Seine Würde aus der Gottesebenbildlichkeit ist die Grenze staatlicher Macht über den Menschen. auf, bestimmen zu wollen, was Christentum ist und Staat und erst recht nicht Ihnen. Landes und der Kirchen als die lebendigen Zeugen als 2.000 Jahren der Kirchengeschichte bleibt eine enden: Rom hat es versucht mit Löwen und mit Kirchenkampf und Germanentum. Die DDR hat Sie alle wollten die Glocken zum Schweigen mit dem Antrag versucht und wollen es auch mit Ihrer sonntagmorgens in Thüringen, und das soll auch so Frau Mitteldorf von den Linken nach vorn. zwei Sätze nicht zum Thema sagen und er

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Katja Mitteldorf Die Linke

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, also ich muss ehrlich gestehen, ich habe mich ja schon beim Antrag sehr geärgert und will Ihnen auch gleich sagen, warum. Nach der Rede – und das tut mir persönlich wirklich weh, dir das jetzt so sagen zu müssen – ärgere ich mich wirklich über dich, Andreas. (Beifall Die Linke) Wir haben einen Antrag und ich habe im letzten TOP gesagt, Verfassungsviertelstunde Teil 1, jetzt sind wir in der Verfassungsviertelstunde Teil 2, denn es ist nämlich genau das passiert. Und das finde ich im Übrigen ehrlicherweise menschlich und als Christin wirklich schwierig. Wir haben hier einen Antrag, der hatte – das ist schon erwähnt worden – ursprünglich noch einen anderen Titel, der ist Gott sei Dank nicht mehr da. „Kulturkampf 2.0“ stand in dem Originaltitel und ich hätte die Frage stellen müssen: Was ist denn der Kulturkampf 1.0? Euer Antrag? (Beifall Die Linke) Es ist für mich wirklich schwer ertragbar, dass zum einen genau das, wovor ich vorhin gewarnt habe, jetzt wieder passiert. Dieser Antrag, der aus eurer Sicht, und davon bin ich überzeugt, ich weiß, dass ihr den Kirchen den Rücken stärken wollt damit, das weiß ich, das glaube ich euch auch, aber ganz im Ernst, dieser Antrag stärkt überhaupt nicht den Kirchen den Rücken (Beifall Die Linke) sondern ganz im Gegenteil. Was ihr damit jetzt macht – und das hast du leider gerade in dieser Rede auch bewiesen, Andreas –, ist: Ihr habt eine Plattform geschaffen für die da drüben. Die ganze Zeit darüber geredet, was sie alles sagen, zitiert und so weiter, genau das, was ich vorhin gesagt habe, die Reichweite erhöht für diese Botschaften, die sich natürlich auch und im Besonderen gegen Kirchen richten, gegen gläubige Menschen, und zwar gläubige Menschen aller Religionen (Beifall Die Linke) und die sich im Übrigen natürlich auch weiter verfestigt gegen Nichtgläubige richten, die nicht ihren Ansichten entsprechen. Genau das ist gerade wieder passiert. Was damit passiert, ist, dass die Kirchen, die kirchlichen Institutionen, die gläubigen Menschen in diesem Land, alle, die sich für das Wort Gottes einsetzen, die sozusagen intrinsisch leben, der Glaube, der im Übrigen niemals ausradiert werden kann, wie du in deiner Rede gesagt hast, denn der ist nämlich hier drin und nicht irgendwo festgelegt, dass diese Menschen jetzt am Ende quasi denen so ein bisschen zum Fraß vorgeworfen worden sind. Das finde ich wirklich unfassbar. (Beifall Die Linke) Hier drin, ja, natürlich, kann ich, ist doch richtig. Die Kirchen sind wichtig, das haben wir vorhin schon geklärt. Ich habe und auch Teile meiner Fraktion haben ein sehr gutes Verhältnis zu Kirchen, zu den kirchlichen Institutionen, egal ob wir gläubig sind oder nicht, egal ob wir christlich sind oder nicht. Weil sie natürlich Partner sind in diesem Freistaat und darüber hinaus zu der Frage, wie wir miteinander Gesellschaft gestalten wollen, wie wir miteinander leben wollen. Die Kirchen, insbesondere in Thüringen, übernehmen unfassbar viele Aufgaben an den Stellen, wo sich der Staat zurückzieht, und zwar seit vielen Jahren zurückzieht. Sie sind Zufluchtsorte für Menschen mit oder ohne Glauben. Sie sind natürlich auch für die Seelsorge da. Sie sind in einer Welt, die völlig aus den Fugen geraten zu sein scheint, natürlich ein Ankerplatz. Das kann jeder aus meiner Fraktion anerkennen, egal ob er oder sie gläubig ist oder nicht, denn natürlich sind sie Teil der Zivilgesellschaft und sie sind ein wichtiger Bestandteil auch in Kombination mit dem, was wir hier politisch tun. Aber ganz im Ernst, wovor ich wirklich warnen möchte – und die Sorge habe ich bei diesem Antrag, denn in diesem Antrag steht: Wir bekennen uns zu den christlichen Traditionen usw. usw. Das können wir im Übrigen alle machen. Ja, es ist auch schon im Sofortbericht der Landesregierung beschrieben worden, wo wir in Thüringen unsere historischen Verwurzelungen in der christlich-jüdischen Tradition sehen. Aber übrigens nicht nur da. Ich weiß, dass ganz vielen Leuten hier in diesem Raum schwerfällt das zu glauben, aber auch der Islam gehört schon sehr viel länger zu Deutschland und prägt natürlich auch unsere Traditionen. (Beifall Die Linke) Das kann einem jetzt gefallen oder nicht. Wir befinden uns in einer Situation, in der wir in Thüringen – der größte Teil der Thüringerinnen und Thüringer ist im Übrigen konfessionslos, auch diesen Teil vertreten wir hier. (Beifall Die Linke) Wir vertreten ganz Thüringen. Das bedeutet für mich auch eins: Wenn wir als Verfassungsorgan – der Landtag ist ein Verfassungsorgan – einen Antrag beschließen, wo wir sagen, was jeder für sich tun kann und wo jeder für sich feststellen kann, okay das ist so. Aber jetzt soll der Landtag einen Text beschließen, der da heißt: Wir verpflichten uns als Landtag, als Verfassungsorgan – ich sage nur, Trennung von Staat und Kirche; das wollen wir schon mal hochhalten – mit diesem Wort, als wäre es ein religiöses Bekenntnis. Wir sind in einer repräsentativen Demokratie. Ich habe gerade eben gesagt, wir vertreten alle Thüringerinnen und Thüringer, das heißt eben auch solche, die nicht gläubig sind, genauso wie solche, die gläubig sind, und solche, die in die Kirche gehen, und solche, die nicht in die Kirche gehen. Das als Verfassungsorgan für ganz Thüringen zu beschließen, denn das wäre der Moment, der daraus entsteht – ganz ehrlich: Das kann nicht euer Ernst sein. (Beifall Die Linke) Noch mal: Ich weiß sehr wohl, was ihr damit erreichen wollt. Ich weiß es und ich verstehe das Ansinnen, aber ich wiederhole es noch mal. Ich habe euch im Vorfeld – und ich mache das auch öffentlich, weil mich das wirklich nervt – gesagt: Leute, dieser Antrag ist nicht euer Ernst. Bitte, lasst ihn uns an den Ausschuss überweisen. Wir haben mit den Kirchenvertretern Gespräche darüber geführt. Ich weiß, dass ihr ihnen helfen wollt, aber ihr helft ihnen damit nicht. Das sagen sie euch auch. Deswegen noch mal die Bitte: Lasst uns diesen Antrag an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport überweisen, weil in der Staatskanzlei, haben wir gerade gehört, natürlich auch Religionsfragen verhaftet sind. Lasst uns bitte ernsthaft darüber reden, dass der Hintergrund eures Antrags, weswegen er auch vorher „Kulturkampf“ hieß, natürlich eine direkte Antwort auf den Antrag der AfD-Fraktion ist und ich ja schon dankbar bin, dass es diesmal kein Alternativantrag geworden ist. Trotzdem haben wir den Antrag der AfD und danach kommt ihr. Das ist doch logisch, dass das zusammengehört. Das sieht doch jeder Blinde, dass das zusammengehört. Noch mal: Ich kann die intrinsische Motivation wirklich verstehen, aber das, was ihr macht, das halte ich für fatal. Das hilft den Kirchen nicht, das hilft keiner gläubigen Person und auch keiner nicht gläubigen Person in diesem Land und es bewahrt im Übrigen gar nichts, sondern es manifestiert etwas, was wir auch im Verfassungssinne nicht wollen sollten, nämlich dass wir als Landtag vereinnahmen, wie Menschen Glauben zu leben haben und dass wir als Landtag vereinnahmen, wie christliches Menschenbild zu sein hat. (Beifall Die Linke) Das ist doch nicht unser Ernst! Demzufolge kann ich euch nur anbieten, weil wir diesem Antrag nicht zustimmen können: Wenn wir wollen, dass wir gemeinsam die kirchlichen Institutionen schützen, dann lassen Sie uns diesen Antrag überweisen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

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Frau Mitteldorf, lassen sie eine Zwischenfrage zu? Nein. Gibt es weitere Wortmeldungen? Eine weitere Wortmeldungen sehe ich von Frau Muhsal. Bitte schön.

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Wiebke Muhsal AfD

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Danke schön, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bühl, ich hatte Sie vorhin fragen wollen, wann Sie denn eigentlich wieder zum Thema sprechen. Die Frage konnte ich ja gerade nicht stellen. Ich habe dann auch gedacht, eigentlich haben Sie recht. Wahrscheinlich ist Ihr Thema gar nicht die Kirchen, sondern Ihr Thema ist Björn Höcke. So gesehen haben Sie doch irgendwie zum Thema gesprochen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde es beschämend, dass die CDU wiederholt Anträge ins Plenum einreicht, weil sie gern über die AfD oder über ihren Fraktionsvorsitzenden reden möchte. Das können Sie natürlich gern machen und jetzt rede ich auch mal über Klickzahlen auf TikTok. Ich kann verstehen, dass Sie hoffen, dass, wenn Sie über Björn Höcke reden, da mehr Leute draufklicken. Ob das Erfolg hat, müssen Sie dann sehen. (Beifall AfD) Mein Abgeordnetenkollege Jörg Prophet hat gerade zu den einzelnen Nummern Ihres Antrags alles gesagt, was wichtig ist. Deswegen möchte ich das nicht wiederholen. Ich möchte Ihnen nur noch mal mitgeben, dass Herr Jörg Prophet das gesagt hat, was unserem Weltbild entspricht, was wir denken und explizit nicht das, was Sie uns überstülpen wollen. (Beifall AfD) Ich sage Ihnen, ich lasse mir als Abgeordnete von Ihnen nicht den Mund verbieten. Ich lasse mir als Mensch von Ihnen auch nicht das Christsein verbieten. Sie haben dann gesagt: Hören Sie auf zu bestimmen, was Christentum sein soll. Da sage ich Ihnen: Das will ich nicht. Ich will nicht bestimmen, was Christentum sein soll. Das hat ja auch niemand gesagt. Ich rede hier nicht über Gottes Zorn wie ein SPD-Abgeordneter, ich verfluche auch niemanden wie eine Linken-Abgeordnete. Ich möchte weder meinen Glauben noch den Glauben als solchen in irgendeiner Weise instrumentalisieren. (Beifall AfD) Ich kann Ihnen aber sagen, ich lese jeden Abend die Bibel und ich würde Ihnen vorschlagen, das auch mal auszuprobieren. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Prophet.

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Jörg Prophet AfD

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Danke schön. Nur ganz kurz noch einmal und vielleicht in aller Ruhe. Es ist ein erhellender Freitag und das ist das Positive hier dabei. Ich habe heute ganz viel über das Verhältnis der Brombeer-Koalition zu den Linken gelernt und wie man sich miteinander abstimmt und miteinander im Kontext ist. Herr Bühl, wir hatten es schon auf dem Flur festgestellt, wir sind ja generationsmäßig Vater und Sohn, also eine Generation auseinander. Deswegen sage ich Ihnen das in aller Ruhe: Das Thema, das Sie hier aufgemacht haben, war eine einzige Wahlkampfrede gegen die Alternative für Deutschland mit ganz gruseligen Unterstellungen und ganz schlimmen Abartigkeiten, die ich aber gar nicht mehr kommentieren will. An die Kollegen aus den Kirchen gewandt, möchte ich noch mal sagen: Die Alternative für Deutschland macht Ihnen keinerlei Vorwürfe. Wir geben Ihnen auch keinerlei Hinweise zu Ihrer Tätigkeit oder zu Sonstigem, aber wir nehmen uns das Recht, unsere Meinung zu bestimmten Tätigkeiten von Ihnen zu sagen und öffentlich darzustellen. Das gehört sich in einer Demokratie so und das nehmen wir auch, wie gesagt, uneingeschränkt für uns in Anspruch, ohne Ihnen dabei in irgendeiner Art und Weise zu nahe zu treten oder sonstiges. Liebe CDU, Sie tragen das C ja nun im Buchstaben in Ihrer Parteibezeichnung wie so eine Monstranz vor sich her. Aber seien Sie doch auch bitte vorsichtig. Wir hatten es ja auf dem Flur festgestellt. Zu DDR-Zeiten war die CDU eben auch eine Blockpartei. Da muss man dann eben auch schon aufpassen, wie da die Nähe zur eigentlichen Regierung ist. Ich muss Ihnen auch sagen, dass Sie mit dem C, das Sie proklamieren und nach vorn tragen, natürlich für mich persönlich auch die Verantwortung, auch der Gewaltopfer, für die letzten Tage persönlich tragen. Das können Sie, wenn wir hier so breitflächig über das Thema „Christentum“ sprechen, auch nicht verleugnen. Bitte lassen Sie sich gesagt sein: Während Sie Nächstenliebe mit Fremdenliebe verwechseln, werden wir immer noch für unsere christlich-jüdische Grundprägung in Europa eintreten. Danke. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Oh, Gott!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Christliche Kirchen schützen und christlich-abendländische Traditionen bewahren

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich hier jetzt die Aussprache. Ich hatte von Frau Mitteldorf gehört, dass der Antrag an den Europaausschuss überwiesen werden soll, aber wir würden erst einmal über das Berichtsersuchen abstimmen. So gibt es zumindest auch das Protokoll her. Deshalb zunächst erst einmal die Frage: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu II.1 erfüllt ist oder erhebt sich jetzt hierzu Widerspruch? Erfüllt. Wenn das erfüllt ist, noch einmal eine Zusatzfrage: Möchten Sie die Beratung zum Sofortbericht in einem Fachausschuss fortsetzen? (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ja!) Ja. In dem Ausschuss, den Sie genannt hatten? Okay. Dann lasse ich hierüber abstimmen. Frau Mitteldorf hatte den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport genannt. Wer die Beratung zum Sofortbericht in diesem Ausschuss fortsetzen möchte, den bitte ich jetzt hier um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände aller Fraktionen: AfD, CDU, BSW, SPD, Linke. Wer ist dagegen? 5 Gegenstimmen. Wer enthält sich? Bei 5 Gegenstimmen ist das damit so angenommen. Damit würden wir den Sofortbericht im Europaausschuss weiter beraten. Wir kommen nun auch noch zur Abstimmung zu den Nummern I, II.2 und II.3 des Antrags. Hier ist ebenfalls die Frage: Gibt es hier einen Antrag auf Ausschussüberweisung? So hatte ich Sie verstanden, ebenfalls der Europaausschuss. Okay, gut. Gibt es noch weitere Ausschüsse, die beantragt werden? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir auch hier über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich auch die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU, der AfD. Wer ist dagegen? Wiederum 5 Gegenstimmen. Enthaltungen? Bei 5 Gegenstimmen angenommen. Federführung brauchen wir nicht, weil wir nur einen Ausschuss haben. Damit schließen wir für heute diesen TOP. Ich bin mir sicher, es wird im Ausschuss noch intensiv weiterdiskutiert werden. Wir kommen nun vereinbarungsgemäß als vierten Punkt am heutigen Vormittag zu TagesordnungsAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3705 Ist hier eine Begründung gewünscht? Ja, bitte schön, Herr Schaft. Ich nutze mal die Gelegenheit: Bitte setzen Sie sich, Frau Rosin, bitte setzen! Diskussionen draußen. Ich bitte um Aufmerksamkeit für die Begründung. Herr Schaft, Sie haben das Wort.

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Christian Schaft Die Linke

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wenn mir eine Lehrerin im Gespräch sagt, dass sie eingeschüchtert wird, weil sie Demokratiebildung und politische Bildungsprojekte macht, dann lässt mich das fassungslos zurück. Wenn ich höre, dass sich Hochschullehrende Sorgen machen, ob es im Falle einer AfD-Regierungsbeteiligung mal zum Problem werde, wenn sie einen Aufruf für ein weltoffenes Thüringen unterschreiben, dann lässt mich das fassungslos zurück. Wenn ich höre, dass eine Ausländerbehörde im Landkreis Sonneberg unter einem AfD-Landrat Gewerbetreibenden Steine in den Weg legt, weil sie Verfahren verlängert und ausländische Fachkräfte damit nicht nach Thüringen kommen, lässt mich das auch fassungslos zurück. Werte Kolleginnen und Kollegen, diese drei Fälle stehen exemplarisch dafür, worüber wir heute hier reden: über die Gefahren, die drohen, wenn wir unsere öffentlichen Institutionen und die, die in ihnen arbeiten, nicht vor denen schützen, die sie in ihrem Sinne umbauen wollen – (Beifall Die Linke) und das mit nur einem Ziel: die Grundfesten unserer Verfassung von innen heraus zu zerstören, entweder indem Menschen eingeschüchtert werden oder indem Menschen in Verwaltungen ihre Macht mit diskriminierendem Verwaltungshandeln nutzen. Die drei genannten Fälle zeigen: Es braucht noch nicht mal eine Beteiligung der AfD an einer Regierung, um bereits bedenkliche Entwicklungen an den Tag zu legen. Es reicht bereits, dass durch öffentliche Stimmungsmache oder zielgerichtete Anfragen der Versuch unternommen wird, Menschen in Verwaltungen einzuschüchtern oder andererseits darin zu bestärken, rechtliche Spielräume im Sinne so zu überdehnen, dass damit politische Zwecke verfolgt werden. Der Einschüchterung von Beschäftigten und der Ausnutzung der Machtposition durch Beschäftigte muss ein Riegel vorgeschoben werden, wenn wir es mit einer wehrhaften Demokratie ernst meinen. (Beifall Die Linke) Genau deswegen haben wir den vorliegenden Antrag eingereicht, denn wir wollen nicht warten, bis die AfD an den Schalthebeln der Macht sitzt und damit beginnt, menschenverachtende Politik zu administrieren oder das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip auszuhöhlen. (Beifall Die Linke) Denn genau das ist das Ziel, wenn die AfD wie in Sachsen-Anhalt ankündigt, im Falle einer Regierungsübernahme in der Landesverwaltung Hunderte Stellen neu zu besetzen, um gegen den Kern der rechtsstaatlichen Verwaltung vorzugehen, die eigentlich unparteiisch handeln soll. Wir setzen auf Vorsorge, auf klare Vorgaben und auf die Unterstützung von Beschäftigten, die in Polizei, Justiz, Schulen, Hochschulen, kommunalen Behörden oder vielen anderen Bereichen dafür Sorge tragen, dass der Staat funktioniert. Das gilt besonders auch für sensible Bereiche wie das Waffenrecht und sprengstoffrechtliche Regelungen. Denn es ist hochgefährlich, wie viele Neonazis und extrem rechte Akteure in Thüringen – allein den Behörden bekannte – über Waffen und Sprengstoff verfügen. Besonders alarmierend ist der Anstieg auch bei den PMK-rechts-Straftaten, bei denen Waffen oder Sprengstoffe verwendet werden. Innerhalb von zwei Jahren stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren mit diesem Bezug von 30 auf 48 – ein Anstieg um 60 Prozent. Damit geht eine konkrete wachsende Bedrohung für alle Menschen einher, die von rechter Gewalt betroffen sind oder von rechts als Feinde eingeordnet und markiert werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, das sind keine abstrakten Zahlen. Dahinter stehen konkrete Angriffe, Bedrohungen und gewalttätige Übergriffe. (Beifall Die Linke) Damit auch hier die öffentlichen Institutionen – wie die zuständigen Waffenbehörden – nach Recht und Gesetz sicher verfahren können, ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, wenn es darum geht, Menschen vor rechter Gewalt zu schützen und dass dann eben auch Waffen und Sprengstoff entzogen werden können – aber nein, nicht willkürlich, sondern auf rechtsstaatlichen Grundlagen. Das sage ich, weil uns die vorliegenden Zahlen und Daten zeigen, dass es eben oft an Substanz und Nachdruck fehlt, um im Einzelverfahren nach gerichtsfesten Maßstäben Waffenerlaubnisse zu versagen oder zu widerrufen. Denn eines ist ganz klar: Waffen und Sprengstoff in den Händen von Neonazis und Faschisten sind eine immense Gefahr für all jene, die nicht in ihr Weltbild passen. (Beifall Die Linke) Was passiert, wenn Neonazis Waffen verwenden, das zeigten bereits brutale Angriffe in der Vergangenheit oder auch bundesweit zahlreiche rechtsterroristische Anschläge und Gewalttaten. Werte Kolleginnen und Kollegen, aus den genannten Gründen haben wir heute hier den Antrag vorgelegt, der eine Fülle von Maßnahmen enthält, um Thüringer Institutionen zu schützen. Das bedeutet für uns, klarzustellen, dass politische Neutralität in Bildungseinrichtungen keine Wertneutralität gegenüber menschenverachtenden Einstellungen bedeutet, den Vollzug des Waffenrechts so zu gestalten, dass rechtssicher gewaltbereiten und extrem Rechten Waffen und Sprengstoff versagt oder entzogen werden können, Beschäftigte im öffentlichen Dienst dabei zu unterstützen, wenn es darum geht, ein diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln zu vollziehen oder sich zu wehren, wenn sie gegen rechtswidriges oder menschenwürdeverletzendes Verhalten vorgehen wollen und zu verhindern, dass Positionen im öffentlichen Dienst dazu genutzt werden, Menschen einzuschüchtern oder staatliches Verwaltungshandeln nach Parteifarbe zu gestalten. Die Städte und die Gemeinden wollen wir auch dabei unterstützen, wenn sie Einrichtungen vor der Zweckentfremdung und Raumnahme durch extrem Rechte schützen wollen. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die wehrhafte Demokratie, von der wir ja alle hier oft reden, ernstnehmen wollen, dann sollten wir uns auch ernsthaft mit diesen Vorschlägen auseinandersetzen. Deswegen hoffe ich auf eine konstruktive Debatte heute hier im Rund. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Danke schön für die Begründung. Damit eröffne ich die Aussprache. Ich bitte als erste Rednerin Frau Marx von der SPD nach vorn.

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Dorothea Marx SPD

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besuchergruppen auf der Tribüne und am Livestream! Ja, die Linken haben hier einen Antrag vorgelegt, in dem es darum geht, wie man die Thüringer Institutionen besser gegen eine autoritäre Einflussnahme von außen schützen kann. In der Tat haben wir es ja im Moment damit zu tun, dass also immer wieder darüber gestritten wird, wie salonfähig es jetzt eigentlich schon ist, sich gegen unseren Staat zu wenden. Wir haben eine sehr große Debatte gerade darüber geführt, wie man bestimmte Leute größer oder kleiner macht. Auch hier in dieser Debatte müssen wir ein solches Problem nicht aus dem Blick nehmen. Natürlich ist der Anlass dieses Antrags sehr nachvollziehbar und ich unterstütze den auch, denn Hintergrund sind sicherlich auch die Berichte über konkrete Pläne der AfD Sachsen-Anhalt, die laut „Mitteldeutscher Zeitung“ im Fall eines Wahlsiegs mit der Landtagswahl im September eine dreistellige Zahl von Stellen in der Landesverwaltung neu besetzen will. Und Herr Siegmund hat gesagt, eine Zahl von 150 bis 200 Stellen halte er für realistisch, dabei gehe es nicht nur um Ministerposten, Staatssekretäre und die politischen Beamten – die bei jeder Landesregierung, wenn die wechselt, auch ausgetauscht werden können –, sondern es gehe auch um Leitungsposten auf der Arbeitsebene oder Chefposten in anderen Behörden. Auch landeseigene Gesellschaften stünden im Blick der AfD. Damit ist sozusagen ein tiefgreifender Eingriff in eine neutral arbeitende Verwaltung gemeint. Bei dem Neutralitätsbegriff bemüht sich ja die Partei hier rechts um eine große Diskursverschiebung. Während wir dabei sind, dass wir jetzt gerade ein großes Gutachten wieder gehört haben, das die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft, dass sie bundesweit auch auf dem Tableau steht und wir das in Thüringen hier schon länger haben, sind Sie jetzt dabei, sich umzumodeln und zu sagen, dass Sie eigentlich die wahrsten Demokraten überhaupt sind und dass wir hier alle gegenüber ihren verfassungsfeindlichen Bestrebungen Neutralität schulden würden. Das betrifft dann natürlich auch Menschen, die vor Ort arbeiten, in Schulen, in Institutionen, in Behörden und denen man Druck macht und sagt: Wir sind eine nicht verbotene Partei und deswegen müsst ihr uns sozusagen neutral gegenüberstehen. Verfassungstreue ist eine Sache, die von jedem Beamten, jedem Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst, in jeder Behörde gefordert und verlangt ist und gesetzlich geschuldet wird. Deswegen kann man die Einschüchterung, zu sagen: „Ihr dürft die Verfassung nicht mehr so genau anschauen bzw. müsst sie so interpretieren, wie wir sie künftig mal gestalten wollen, wenn wir das denn dürfen“, nicht einfach auf sich sitzen lassen. Es ist trotzdem jetzt noch nicht so weit, dass wir diesem Antrag zustimmen könnten. Wir brauchen hier ein abgestimmtes bundesweites Vorgehen. Diese ganzen Einzelbeispiele halte ich auch für besorgniserregend, Herr Schaft, da stimme ich Ihnen zu. Man kann Checklisten erstellen, aber die Frage ist immer: Wo ist die rechtsstaatliche Grundlage? Wir dürfen nicht selber Fehler machen, die wir anderen künftig unterstellen wollen. Alle Eingriffe auch in eine Beamtenlaufbahn oder in eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst brauchen immer eine klare Rechtsgrundlage. Deswegen wäre für uns das Wichtigste, dass wir ein abgestimmtes Vorgehen der Innenministerkonferenz zu solchen Fragen bekommen, dass wir klar gesetzliche Regelungen dazu brauchen, wie eine verfassungsfeindliche Gesinnung am besten vor der Einstellung im öffentlichen Dienst erkannt werden kann, und dann die Regelungen, wie man damit umgeht. Da bin ich als Anhängerin des Rechtsstaats immer dafür, dass man klare gesetzliche Grundlagen vor allen Dingen schafft und nicht in Form von Verwaltungsvorschriften vorgeht. Das kann man verschieden bewerten, das weiß ich, aber das rechtsstaatliche Verfahren, das wäre uns und das wäre auch mir wichtig. Wir haben zum Beispiel auch im Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes, den Sie leider bisher noch ablehnen, bereits ein Verfahren für Beschäftigte im Polizeibereich vorgesehen, das dann auch eine Gesetzesgrundlage wäre. Wer die Verfassungstreue besonders gut absichern möchte, der sollte darüber hinaus über eine generelle Abfrage Frage im Landesdienst vor Einstellungsentscheidungen nachdenken. Das braucht aber eine gesetzliche Grundlage. Die fände ich überlegenswert. Einzelfallprüfung, klarer Grundsatz in einem Rechtsstaat. Wir bräuchten faire und gerichtsfeste Verfahren bei Ausfällen – sage ich jetzt mal – von Mitgliedern oder Sympathisanten verfassungsfeindlicher Organisationen im öffentlichen Dienst. Der letzte Punkt ist, dass wir wahrscheinlich doch oder mit Sicherheit bundesweite Maßstäbe brauchen, damit wir wirklich auf der Höhe der Zeit bleiben. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn die weithin mittlerweile verbreitete Erkenntnis, dass wir hier Menschen im Haus und auch mittlerweile in Behörden haben, die diese Verfassungsordnung ablehnen, dass man das entsprechend in der wehrhaften Demokratie mit dem dafür probaten Mittel endlich mal anfängt zu ahnden und festzustellen. Dann haben wir diese ganzen anderen Probleme auch gelöst. So weit sind wir noch nicht und deswegen werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. (Beifall SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Danke schön, Frau Marx. Als nächsten Redner bitte ich Herrn Mühlmann von der AfD nach vorn.

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Ringo Mühlmann AfD

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Ich habe natürlich Reden vorbereitet. Ich komme auch gleich dazu. Frau Marx, ich muss erst mal auf das eingehen, was Sie gerade gesagt haben. Zwei Positionen daraus: Die erste war, ich habe gerade herzlich gelacht, wie verräterisch, wie entlarvend manchmal Ihre Rede ist. Sie haben tatsächlich gesagt, die wir anderen, sie meinten uns, künftig unterstellen wollen. Das zeigt doch sehr deutlich, was Sie vorhaben. Ihnen geht es doch nicht darum, dass irgendwer was macht oder nicht macht. Ihnen geht es darum, jemandem etwas zu unterstellen, obwohl es gar nicht dazu kam oder gar nicht Realität oder Fakt ist. So offensichtlich, so entlarvend ist, was Sie eben gesagt haben. (Beifall AfD) Das Zweite habe ich nicht mehr fertig notiert, das will ich nicht aus der Erinnerung holen und dann falsch sagen. Deswegen lassen wir es dabei. Wir kommen jetzt wieder zum Antrag der Linken. Der ganze Antrag – ich muss es so zusammenfassen – ist Unsinn. Nicht etwa der richtige und berechtigte Inhalt der ersten drei Punkte von Nummer I, da fassen Sie zusammen, was im Prinzip in der FDGO steht, aber der Antrag, das, was Sie daraus schlussfolgern, ist blanker Unsinn. Seitenlang wird in Ihren Punkten I.1 bis 3 zur Wichtigkeit unbedingter staatlicher Neutralität ausgeführt, nur um dann vermeintlich herzuleiten, dass staatliche Neutralität für jeden dann doch wiederum nicht so richtig gut ist. Die Punkte I.1 bis 3, die ich gerade nannte, sind überflüssig, nicht weil sie falsch sind. Nein, weil sie grundsätzliche Inhalte der FDGO nur wiedergeben, die so oder so gelten, egal ob wir das hier in einem Antrag im Plenum beschließen oder nicht. Dazu braucht es sie und diesen Antrag nicht. (Befall AfD) Interessant wird es dann allerdings bei Punkt I.4, weil Sie da tatsächlich beginnen herzuleiten, dass die Punkte I.1 bis 3, also die FDGO, doch nicht wie vorher beschrieben für alle gelten sollen. Die Festlegung, für wen sie nicht gelten, nimmt eine staatliche Behörde in Ihrem Auftrag vor, die angeblich unabhängig ist, aber doch der Weisung dieser Regierung unterliegt, und zwar in Form des viel zu oft als linksextremistisch gelesenen Innenministers. Ich mache mir das nicht zu eigen, ich gebe nur wieder, was draußen über ihn gesagt wird. Damit nicht genug: Die Vorbereitung für diesen Innenminister, dass er als Innenminister so verfahren kann, macht kein Geringerer als ein politischer Beamter, der nicht mal die Voraussetzungen für den Job, zu dem er wie die Jungfrau zum Kind gekommen ist, mitbringt. (Beifall AfD) Schon Punkt I. bringt auf der einen Seite eine völlige Überbetonung der Grundsätze der FDGO und auf der anderen Seite die unzulässige Einschränkung genau derselben FDGO für all diejenigen, für die Sie als Politiker oder der Innenminister als Politiker das genauso befinden. Problematisiert wird das auch noch durch die Tatsache, dass die angebliche Beobachtung der AfD jederzeit mit einem Federstrich eingestellt werden kann. So belastbar ist, was Sie da machen. Genau das, diese Einstellung, werden wir auch tun, sobald wir durch Wahlen in die entsprechende Verantwortung gekommen sind. Wir stehen tatsächlich schon kurz davor, was vorhin ein bisschen anders dargestellt wurde. Das zeigt auch, wie belastbar tatsächlich die von Ihnen als Diffamierung genutzte Zuschreibung „rechtsextrem“ ist, nämlich gar nicht. Es ist lediglich eine politische Zuschreibung, eine politisch motivierte Zuschreibung. (Beifall AfD) Wenn wir in Regierungsverantwortung dann endlich mal die Beobachtung von Parteien abgestellt haben, dann können Sie diese Zuschreibung „rechtsextrem“, diese Diffamierung, die oft genug in diesem Antrag verwendet wird, nicht mehr nutzen, ohne sich zumindest in die Gefahr zu begeben, sich strafbar gemacht zu haben. Das sollten sich unter anderem – das muss ich auch mal an der Stelle sagen, weil das Wort hier viel zu oft genutzt wird – der oder die Präsidentin mal hier im Präsidium überlegen. Wenn dieses Wort hier vorn fällt, wenn dieses Wort in Anträgen geschrieben wird, dann ist das zu 99 Prozent der Fälle eine beabsichtigte Eskalation der Debatte. Das wäre ordnungsrufrelevant, wird aber hier so gut wie nie geahndet. Wahrscheinlich würde es geahndet, wenn wir es nutzen. Das tun wir aber nicht. (Beifall AfD) An der Stelle könnte ich noch wochenlang ausführen, was sogar zahlreiche Verfassungsrechtler deutschlandweit zu den meisten bekannten Anwürfen in diesem Pamphlet, was Sie hier vorgelesen haben, dazu sagen und das nicht gut finden. Ich könnte die einzelnen Punkte unter II. zerpflücken, Ihnen darstellen, weshalb da nichts steht als der erneute Versuch einer Diffamierung der Wahlgewinner 2024 hier im Landtag und der erneute Versuch des Erreichens von künftiger Wahlbeeinflussung zulasten der Partei mit dem landesweit größten Zuspruch bei den Wählern. Ich könnte zeigen, dass der Antrag erneut erreichen will, dass sich staatliche Stellen – nicht mehr nur der sogenannte Verfassungsschutz, sondern nun endlich auch die Behörden in den Landkreisen –, aber nun endlich auch mal für politische Zwecke missbrauchen lassen sollen. So ist Ihre Denke, das steht in diesem Antrag. (Beifall AfD) Ich könnte im Detail darlegen, an welcher Stelle des Antrags die Linke versucht, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums am liebsten außer Kraft zu setzen, aber mindestens anzugreifen. Ich könnte Ihnen zeigen, wo die Linke versucht, in die Vertragsfreiheit einzugreifen. Ich könnte Ihnen zeigen, an welcher Stelle die Linke sonst noch Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung außer Kraft setzen will, die sie am Anfang sogar noch selbst aufzählt – perfide. Aber wissen Sie was? Ich halte das tatsächlich für Zeitverschwendung. (Beifall AfD) Wir hatten schon mal einen Antrag hier in der Debatte. Den habe ich damals liebevoll Masterplan gegen rechts oder gegen alles, was keine linke Meinung hat, genannt. Das war in Drucksache 8/1036. Der wurde vor ziemlich genau einem Jahr hier behandelt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Der damalige Antrag war strukturell vergleichbar aufgebaut, versuchte nur einen größeren inhaltlichen Rundumschlag zur Abschaffung eines erheblichen Teils der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Horch, horch! Keinen Innenminister hat das damals interessiert, macht aber nichts. Nun hat sich diese Fraktion also den Ministerpräsidenten dieses Landes zum Vorbild genommen und aus dem eigenen Antrag vor einem Jahr abgeschrieben. Das zeigt erneut, was ich nicht umsonst schon öfter an diesem Pult in Richtung CDU gesagt habe: Der Plagiator Voigt muss umgehend zurücktreten, um nicht noch weiter Vorbild für derartiges Vorgehen in der Thüringer Politik zu sein. (Beifall AfD) Und egal wie lange ich das hier noch ausdehne, die Koalition wird mit dem Antrag sowieso völlig unabhängig von meinen Ausführungen machen, was sie für notwendig hält. Vor einem Jahr haben Sie die Drucksache 8/1036 noch abgelehnt. Ich bin gespannt, was Sie heute mit diesem Pamphlet machen und ob die CDU die erneute Mahnung zum Anlass nimmt, endlich auf Herrn Voigt einzureden, dass der Plagiator zurücktritt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Ich habe als nächsten Redner Herrn Küntzel vom BSW.

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Sven Küntzel BSW

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen, liebe Zuschauer, wer Thüringens Institutionen schützen will, wird beim BSW natürlich keinen Widerspruch finden. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst, rechtsstaatlich handelnde Behörden und Beschäftigte, die ihre Arbeit ohne Einschüchterung und politischen Druck verrichten können, sind Grundvoraussetzung eines funktionierenden Staates. Deshalb ist es richtig, über die Stärkung des öffentlichen Dienstes, über rechtsstaatliches Verwaltungshandeln und über den Schutz demokratischer Institutionen zu sprechen. Der Antrag der Fraktion Die Linke greift eine Reihe von Fragen auf, die durchaus diskutiert werden können. Dazu gehören der Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Unterstützung von Kommunen bei schwierigen Entscheidungen, die Anwendung des Waffenrechts oder der Umgang mit extremistischen Bestrebungen. All das sind Themen, die den Rechtsstaat betreffen und die wir ernst nehmen müssen. Meine Damen und Herren, gerade deshalb lohnt sich aber auch ein genauer Blick auf den Antrag. Denn zwischen der Beschreibung eines Problems und der Frage, wie man dieses Problem löst, besteht ein Unterschied. Und genau hier haben wir an mehreren Stellen Zweifel. Der Antrag setzt sehr stark auf neue Handreichungen, neue Vollzugshilfen, neue Prüfschemata, neue Bewertungsgrundlagen, neue Berichtspflichten und neue Verfahren. Fast jede Herausforderung wird mit einem weiteren Instrument beantwortet. Aber die entscheidende Frage lautet: Wird der Rechtsstaat dadurch tatsächlich stärker oder entsteht am Ende ein zusätzlicher Aufwand in den Behörden? Wer heute mit Beschäftigten in Verwaltungen spricht, hört häufig etwas anderes. Viele klagen nicht über zu wenige Leitfäden, sondern über zu wenig Zeit, nicht über zu wenige Vorgaben, sondern über zu viele Vorgaben, nicht über fehlende Formulare, sondern über Arbeitsverdichtung, Personalmangel und immer neue Dokumentationspflichten. Genau deshalb sollten wir genau prüfen, ob jede zusätzliche Regelung tatsächlich einen praktischen Mehrwert bringt. Ein handlungsfähiger Staat entsteht vor allem durch gut ausgestattete Behörden und Beschäftigte, die ihre Aufgaben rechtssicher erfüllen können. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft die politische Ausrichtung des Antrags. An vielen Stellen ist von extrem rechten oder menschenfeindlichen Bestrebungen die Rede. Dass demokratiefeindliche und extremistische Entwicklungen ernst genommen werden müssen, steht natürlich außer Frage. (Beifall BSW) Wer den Rechtsstaat angreift, Menschen einschüchtert, Gewalt propagiert oder die Würde anderer missachtet, stellt sich gegen die Grundlagen unseres Zusammenlebens. Allerdings entsteht beim Lesen der Begründung der Eindruck, dass sich der Antrag nahezu ausschließlich mit Erscheinungsformen des Rechtsextremismus beschäftigt. Das kann man so politisch gewichten. Wir halten es jedoch für problematisch, die Stärke unserer Institution im Wesentlichen auf diesen Bereich zu verengen. Der Rechtsstaat muss jeder Form von Extremismus und jeder verfassungsfeindlichen Bestrebung mit derselben Konsequenz begegnen, unabhängig davon, aus welcher politischen Richtung sie kommt. (Beifall CDU, BSW) Rechtmäßigkeit, Neutralität und Verfassungstreue gelten immer, unabhängig von politischen Mehrheiten oder aktuellen Debatten. Meine Damen und Herren, der Antrag enthält zahlreiche Forderungen nach Prüfungen, Bewertungen und zusätzlichen Kontrollmechanismen innerhalb des öffentlichen Diensts. Selbstverständlich müssen Verstöße gegen Dienstpflichten, Extremismus, der Missbrauch dienstlicher Befugnisse oder Verstöße gegen die Verfassung konsequent verfolgt werden. Aber dafür gibt es bereits ein breites Instrumentarium: Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Strafrecht, Sicherheitsüberprüfung vor Einstellungen und dienstrechtliche Konsequenzen. Entscheidend ist aus unserer Sicht nicht, ständig neue Instrumente zu schaffen, entscheidend ist, die vorhandenen Instrumente konsequent und rechtssicher anzuwenden. Der Antrag greift wichtige Herausforderungen auf. Das erkennen wir an. Uns überzeugen jedoch nicht alle vorgeschlagenen Lösungen. Ein starker Rechtsstaat entsteht nicht durch immer neue Vorgaben, sondern durch klare Gesetze, handlungsfähige Behörden, ausreichend Personal und Beschäftigte, die ihre Aufgaben rechtssicher und mit gesundem Menschenverstand erfüllen können. Genau daran müssen wir uns messen lassen. Bei diesem Antrag bleibt für uns deshalb Zweifel, ob er diesem Anspruch in allen Punkten gerecht werden kann. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Danke schön. Als nächste Rednerin bitte ich Frau König-Preuss von der Linken nach vorn.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! „Wer Beamte einschüchtern oder Verwaltung politisch gleichschalten will, gefährdet Vertrauen in unseren demokratischen Staat.“ Ich hätte jetzt Applaus aus der CDU-Fraktion erwartet. Das war ein Zitat. (Unruhe AfD) Sie sind nicht die CDU-Fraktion, Sie habe ich nicht adressiert.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Ich bitte um Aufmerksamkeit und Ruhe. Die Rednerin hat das Wort.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Das war ein Zitat des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt Sven Schulze, der weiter sagt: „Allein die Wortwahl und die Vorstellung politischer Säuberungen zeigen ein Staatsverständnis, das ich entschieden ablehne.“ Das hat er gesagt, nachdem bekannt wurde – und Frau Marx hat zumindest Teile davon vorhin in ihrer Rede hier mit erwähnt –, was in Sachsen-Anhalt geplant ist. Das Spannende ist, dass sowohl aus dem BSW als auch aus der SPD gesagt wurde, dass Sie das Ziel dieses Antrags und Hintergründe dieses Antrags erkennen und dass Sie das zum Teil zumindest auch richtig finden. Dann hätten Sie einmal, wenn Sie Änderungsbedarfe haben, dazu Änderungen machen können. Das machen Sie ja an unterschiedlichen anderen Stellen, wenn Sie das für notwendig erachten. Oder zum Zweiten hätten Sie auch sagen können: Wir würden da eigentlich gern noch mal in Ruhe darüber sprechen. Das haben Sie auch nicht gemacht, sondern Sie stellen sich hier vorne hin, sagen „ist eigentlich richtig“, auch nachdem gestern das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte gekommen ist, in dem mit 1.500 Seiten plus knapp weitere 1.600 Seiten mit Quellen festgestellt wird, dass die AfD verfassungswidrig ist. Das machen Sie aber nicht. Sondern erneut lassen Sie geschehen und das „lassen Sie geschehen“ sage ich auch deswegen, weil gerade von Frau Marx mit Verweis auf das Polizeiaufgabengesetz geäußert wurde, dass das ja einen Teil beinhalten würde, nämlich die Zuverlässigkeitsprüfung von Beamten und Beamtinnen. Ja, das ist in dem neuen PAG-Entwurf, den Sie vorhaben, mit enthalten. Allerdings, und da beißt sich die Katze in den Schwanz, wir haben in diesem Antrag, der hier vorliegt, ganz klar formuliert, dass es notwendig ist, entsprechende Positionen, hohe Positionen innerhalb der Verwaltung, politische Beamte davor zu schützen, dass diese sozusagen durch politische Einflussnahme am Ende etwas durchsetzen, was niemand von uns will. Und wenn Sie der Rede von Herrn Mühlmann hier gerade zugehört haben, hat er das eigentlich genau bestätigt, dass sie das machen werden. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Normaler Vorgang!) Unser Antrag sieht unter anderem vor, dass es künftig keine parteipolitische Besetzung mehr von bestimmten Stellen gibt, unter anderem vom Polizeipräsidenten oder auch vom Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz. Darauf weisen auch Polizeigewerkschaften hin und sagen, dass das notwendig ist. Es gab erst ein Gespräch unserer Fraktion mit der Gewerkschaft der Polizei. Es wird darauf verwiesen, dass sich damit ja unter anderem die Innenministerkonferenz beschäftigen müsse bzw. dass es eine bundesweite Regelung bräuchte. Die Innenministerkonferenz hat vor knapp zwei Wochen, vom 17. bis zum 19. Juni 2026, getagt. Was nicht auf der Tagesordnung stand, obwohl allen die aktuelle Situation in Sachsen-Anhalt klar ist, obwohl alle die Bedrohungen durch diese extrem rechte Partei, aber auch durch andere menschenfeindliche Akteurinnen wahrnehmen, nichts dazu stand auf der Tagesordnung – nichts. Sie erzählen, dass Sie es für notwendig erachten, die Institutionen zu schützen. Ich weiß nicht, ob Sie in Kontakt sind mit Lehrerinnen/Lehrern unter anderem, mit Leuten, die an Hochschulen arbeiten, mit Menschen in der Verwaltung, die überzogen werden mit Anfragen, die überzogen werden mit Kritik, weil sie sich gegen Menschenfeindlichkeit zur Wehr setzen, weil sie sich in der Schule beispielsweise dafür einsetzen, dass die Menschenwürde geachtet wird, und wo ihnen dann unterstellt wird, sie würden die Neutralitätspflicht nicht achten und nicht wahren. Neutralitätspflicht bedeutet nicht, neutral zu sein gegenüber rechter Ideologie, gegenüber Rassismus, gegen Antisemitismus, gegen Angriffe auf die Menschenwürde. (Unruhe AfD) Und genau das passiert aber in den vergangenen Monaten und Jahren zunehmend. Wir haben Lehrer/ in‑ nen – und vielleicht kennen Sie die ja auch –, die sagen, sie können in (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Stalin!) Thüringen das nicht mehr lange machen, weil sie von Schülerinnen/Schülern angegangen werden, weil sie von den Eltern angegangen werden, weil sie aber auch aus der Gemeinde, aus der Kommune, in der sie sind, angegangen werden und sie keine Unterstützung erfahren. Das wollen wir mit diesem Antrag ändern. (Beifall Die Linke) Wir wollen, dass die Institutionen gestärkt sind. Wir wollen, dass Lehrer/ ‑ innen Schutz erhalten, dass sie auch eine Rückgratstärkung erfahren, wenn sie sich im Sinne der Demokratie in ihrem Beruf einsetzen. Wir wollen auch, dass es nicht mehr möglich ist, dass Polizeibeamtinnen in Verfahren rechtswidrig ermitteln, Falschaussagen am Ende machen und dafür dann sieben Jahre lang nichts passiert. Wir haben diesen einen konkreten Fall hier sitzen – verurteilt nach sieben Jahren. Ja, es ist richtig, Herr Küntzel, dass es bereits einiges gibt, was angewendet werden kann. Aber wann wird es angewendet? Wie konsequent wird es angewendet? An diesem einen Beispiel: Sieben Jahre hat es gedauert. Da sind wir noch nicht – wie mein Kollege Schaft richtig erklärt hat – bei dem Thema „Waffen“. Immer noch sind über 170 Waffen in Händen von Unterstützern dieser Partei, plus Sprengstofferlaubnisse. Letzter Satz: In anderen Bundesländern ist es möglich, die zu entziehen. In anderen Bundesländern wird konsequenter vorgegangen. Hier in Thüringen nicht. Das wollen wir ändern. (Beifall Die Linke) Wir wollen, dass staatliche Institutionen

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Frau König-Preuss, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

geschützt sind, und dass Beamtinnen im Sinne der Demokratie ohne parteipolitische Einflussnahme ihre Arbeit machen können. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Ich habe als nächste Rednerin Frau Jary von der CDU-Fraktion gemeldet. Ach, Herr Urbach, dann war das ein Versehen. Entschuldigung! Herr Urbach, Sie haben das Wort.

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Jonas Urbach CDU

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Die Linke legt uns mit diesem Antrag ein Thema vor, das man nicht leichtfertig behandeln sollte. Es geht um den Schutz staatlicher Institutionen, um den Öffentlichen Dienst, um Waffenrecht, um rechtsstaatliches Verwaltungshandeln und um die Frage, wie wir verhindern, dass Extremisten Einfluss auf Staat und Verwaltung nehmen können. Das sind ernsthafte Fragen. Ich sage ausdrücklich: Der Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist keine Nebensache. (Beifall CDU) Er ist Kernaufgabe des Staates. Wer im Öffentlichen Dienst arbeitet, steht in besonderer Verantwortung. Wer hoheitlich handelt, wer unterrichtet, wer Polizeigewalt ausübt, wer über Genehmigungen entscheidet oder Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen hat, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Insoweit ist der Ausgangspunkt des Antrags nicht falsch. Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Gleichheit vor dem Gesetz und Bindung staatlicher Gewalt an Recht und Gesetz sind Maßstab unseres Handelns. Das entspricht natürlich auch der Haltung der CDU. Aber genau deshalb müssen wir bei den vorgeschlagenen Maßnahmen präzise bleiben. Der Rechtsstaat schützt sich nicht dadurch, dass er seine eigenen Maßstäbe aufweicht. Er schützt sich dadurch, dass er geltendes Recht konsequent, verhältnismäßig und ohne ideologische Schlagseite anwendet. An dieser Stelle beginnen ernsthafterweise die Probleme dieses Antrags. Der erste grundlegende Mangel ist eben seine Einseitigkeit. Der Antrag spricht nahezu ausschließlich von Rechtsextremisten und extrem rechten Bezügen. Ja, natürlich ist Rechtsextremismus eine reale Gefahr und selbstverständlich haben Rechtsextremisten im Öffentlichen Dienst nichts verloren, wenn sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung handeln. Waffen in den Händen von Extremisten sind nicht hinnehmbar, aber der Rechtsstaat darf Extremismus nicht selektiv betrachten. Verfassungsfeindlichkeit ist nicht dann erst problematisch, wenn sie von rechts kommt. Linksextremismus, religiöser Extremismus, antisemitischer Fanatismus, islamistische Bestrebungen und jede andere Form der verfassungsfeindlichen Betätigungen sind gleichermaßen ernst zu nehmen. Wer staatliche Neutralität und Verfassungstreue fordert, muss diesen Maßstab allgemein formulieren, sonst entsteht nicht der Eindruck rechtsstaatlicher Klarheit, sondern politische Auswahl. Der zweite Mangel liegt darin, dass der Antrag an vielen Stellen so tut, als müssten rechtsstaatliche Grundpflichten erst durch neue Handreichungen geschaffen werden. Das ist nicht der Fall. Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Die Pflicht von Beamtinnen und Beamten zur Verfassungstreue ist geltendes Recht. Das Beamtenstatusgesetz regelt dies ausdrücklich, disziplinarische Konsequenzen sind im Thüringer Disziplinargesetz vorgesehen. Für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten bestehen Regelungen im Sicherheitsüberprüfungsrecht. Das Waffenrecht kennt bereits Zuverlässigkeitsprüfungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Remonstrationspflicht sind ebenfalls normiert. Das heißt, der entscheidende Punkt ist nicht, ob wir immer neue Papiere, Prüfschemata und Handreichungen beschließen. Der entscheidende Punkt ist, ob die bestehenden Vorschriften konsequent angewendet werden. Wenn es Vollzugsdefizite gibt, dann müssen sie benannt werden. Wenn Waffenbehörden bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht handeln, dann muss das die Behörde erklären, warum. Wenn Disziplinarverfahren nicht eingeleitet werden, obwohl konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dann muss das aufgeklärt werden. Wenn Kommunen bei der Nutzung öffentlicher Räume rechtliche Unsicherheiten haben, kann das Land praktische Unterstützung leisten und tut dies auch bereits. Aber das ist eben eine andere Debatte als die, die dieser Antrag führt. Dann reden wir über Vollzug, über Verwaltungspraxis, über Ausstattung, über Zuständigkeiten und über Rechtssicherheit und nicht über neue, unbestimmte Prüfmechanismen, die am Ende mehr Fragen aufwerfen als beantworten und präventiv Staatsbedienstete verdächtigen. Besonders kritisch sehen wir die vorgeschlagenen Verfahren im Personalbereich. Wenn von Vorermittlungen, Prüfschemata, vertiefte Eignungsprüfung und Entziehung sensibler Aufgaben gesprochen wird, dann muss klar sein, der Staat darf nicht politische Gesinnungen erforschen. Der Staat darf und muss Verhalten bewerten, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Verfassungsfeindlichkeit, Dienstpflichtverletzungen oder fehlende Zuverlässigkeit gibt. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Ein Beamter, der sich verfassungsfeindlich betätigt, muss mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein Beschäftigter, der Gewalt gegen Polizeibeamte unterstützt oder selbst ausübt, muss disziplinarisch verfolgt werden. Ein Beamter, der antisemitische Parolen verbreitet oder gar nationalsozialistische Symbole verherrlicht, ist im Staatsdienst nicht tragbar. Aber Maßstab ist eben nicht ein linkes politisches Bauchgefühl, Maßstab müssen konkrete und dem Beweis zugängliche Tatsachen, ein rechtsstaatliches Verfahren, Anhörung, Verhältnismäßigkeit, Nachweisbarkeit und gerichtliche Überprüfbarkeit sein.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Herr Urbach, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten König-Preuss zu?

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Jonas Urbach CDU

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Ja.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Herr Urbach, stimmen Sie mir zu, dass in unserem Antrag sechsmal darauf abgehoben wird, dass nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten entsprechend agiert werden soll, und nicht, wie Sie gerade hier in Ihrer Rede darstellen, dass es eine Ideologieprüfung ist?

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Jonas Urbach CDU

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Ja, Frau Kollegin, da will ich Ihnen insofern nicht widersprechen, dass Sie das so formuliert haben. Aber es entsteht eben bei uns doch der Eindruck, dass dies schon auch ideologiegeleitet sein könnte. Und die Frage, die Kernfrage ist, und da komme ich jetzt tatsächlich auch an dieser Stelle in meiner Rede dazu, dass die Frage nicht klar ist, wer die Bewertung durchführt. Und ich fahre fort, in meiner Rede, die tatsächlich genau diesen Punkt gerade aufgreift. Der Antrag bleibt an der Stelle, die ich gerade erwähnt habe, nämlich zu unbestimmt. Wer prüft nach welchen Kriterien? Auf welcher Tatsachengrundlage? Wie wird Missbrauch verhindert? Wie wird verhindert, das anonyme Hinweise zu Karriereschäden führen, bevor ein Sachverhalt überhaupt aufgeklärt ist? Wie werden Betroffene geschützt, wenn sich ein Vorwurf als haltlos erweist? Diese Fragen beantwortet eben – Frau König-Preuss – der Antrag nicht ausreichend. Gerade weil es um den öffentlichen Dienst geht, dürfen wir solche Unschärfen aber eben nicht akzeptieren. Der Staat muss seine Institutionen schützen, aber er darf dabei nicht seine Beschäftigten unter eine Art von Generalverdacht stellen. Auch beim Waffenrecht gilt, der Handlungsbedarf liegt nicht in erster Linie darin, neue Schlagwörter zu formulieren. Das geltende Waffenrecht kennt bereits die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Wer verfassungsfeindlichen Bestrebungen angehört oder diese unterstützt, kann und muss waffenrechtlich überprüft werden. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Warum funktioniert das dann in Sachsen-Anhalt, aber hier nicht?) Wo Waffenbehörden unsicher sind kann eine landeseinheitliche Verzugshilfe sinnvoll sein. Das räumen wir ausdrücklich ein. Aber auch hier muss der Antrag sauberer arbeiten. Wenn eine Bundesratsinitiative gefordert wird, dann muss konkret benannt werden, welche Norm nicht ausreicht, welche Schutzlücke besteht und warum die bestehende Rechtslage nicht genügt. Eine allgemeine Forderung nach Präzisierung ersetzt eben keine Rechtsanalyse. Aber die Linke gibt sich eben mit diesen Forderungen zufrieden. Aber damit niemandem geholfen. Was wir in dieser wichtigen Debatte nicht brauchen, ist ein Antrag, der stehendes Recht neu verpackt, politisch Einseitigkeit erzeugt und gleichzeitig Verfahren vorschlägt, die in Richtung Gesinnungsprüfung missverstanden werden können. Für uns als CDU ist klar, Extremisten gehören nicht in den Staatsdienst. Der öffentliche Dienst muss verfassungstreu sein, Waffen dürfen nicht in die Hände von Personen gelangen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Schulen, Behörden, Gerichte, Hochschulen und Kommunen müssen frei von Einschüchterung und verfassungsfeindlicher Einflussnahme arbeiten können. Aber der Weg dahin ist eben nicht Misstrauen gegenüber dem öffentlichen Dienst oder eine ideologiegetriebene Personalpolitik. Der Weg dorthin ist auch nicht politisch selektive Wahrnehmung. Der Weg dorthin ist der Rechtsstaat selbst – klare Regeln, konsequenter Vollzug, faire Verfahren, gerichtliche Kontrolle und gleiche Maßstäbe gegen jede Form von Extremismus. Deshalb möchte ich Ihnen aus meinen Ausführungen heraus sagen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können, nicht weil wir das Problem verharmlosen, nicht weil wir beim Schutz unserer Institutionen nachlässig werden, sondern weil dieser Antrag an entscheidenden Stellen unscharf, einseitig und rechtlich überhöht ist und damit seine ursprüngliche, durchaus nachvollziehbare Zielbestimmung verfehlt. Und auch ein Zitat von Ministerpräsident Schulze verbessert das leider nicht, auch wenn wir ihn gleichwohl sehr schätzen und er auch recht hat. (Beifall CDU) Wer den Rechtsstaat schützen will, muss ihn anwenden und wer ihn anwenden will, muss bei Recht, Gesetz und Verhältnismäßigkeit bleiben. Ich danke Ihnen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Danke schön, Herr Urbach. Jetzt ist mir meine Liste verloren gegangen, aber ich glaube, wir sind mit der Rednerinnenliste durch. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Staatssekretär Bausewein – Moment, Entschuldigung, Herr Mühlmann, kommen Sie erst nach vorn.

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Ringo Mühlmann AfD

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Ja, es geht auch fix. Sowohl Frau Marx als erste Rednerin als auch dann meine liebste Kollegin hier im Raum, Frau König-Preuss, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das stimmt nicht!) haben vorhin Ihre Redezeit dafür genutzt, dass sie mal wieder etwas aus Sachsen-Anhalt vorgeholt haben, das ist ja momentan ihr liebstes Ding. Sie gehen in die Nachbarbundesländer, weil Ihnen hier in Thüringen nichts mehr einfällt. (Beifall AfD) Darum tue ich das auch und gehe mal nach Berlin. Benedikt Lux, Grüne, 2020: „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft […]. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“ – für Frau Präsidentin, das war ein Zitat. Also, darüber reden wir hier und deswegen, Frau Marx, Frau König-Preuss: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Weitere Wortmeldungen? Nein. Dann, bitte schön, Herr Bausewein.

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Bausewein

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe vereinzelt noch anwesende Gäste auf der Empore, liebe Zuschauer und Zuhörer zu Hause am Livestream! Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke zielt auf ein Thema ab, welches für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat von zentraler Bedeutung ist, nämlich die Funktionsfähigkeit und Verlässlichkeit unserer demokratischen Institutionen. Diese Zielsetzung nimmt die Landesregierung sehr ernst. Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz sind nicht nur Verfassungsbegriffe, sondern Maßstab für jedes Verwaltungshandeln, sei es in Schulen, in den Kommunen, bei den Waffenbehörden, der Polizei oder der Justiz. Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die öffentliche Verwaltung unparteiisch, rechtmäßig, diskriminierungsfrei und der gesamten Bevölkerung verpflichtet handelt. In dem Grundanliegen des Antrags, unserer Institutionen gegen extremistische Einflussnahme, Einschüchterung und jede Form rechtsstaatwidriger Instrumentalisierung zu schützen, besteht Einigkeit. Wie wir den Schutz unserer Institutionen erreichen bzw. was bereits auf den Weg gebracht wurde und wie wir uns zwischen Bund und Ländern abstimmen, dazu gehen die Ansätze der Landesregierung und der Antragstellerin auseinander. Ein wesentlicher Teil der im Antrag formulierten Forderungen befindet sich auf Landesebene bereits in Vorbereitung oder Umsetzung bzw. in Abstimmung auf Bundes- oder Landesebene. Zu den Bereichen Schule, Hochschule, politische Bildung und öffentliche Einrichtungen ist zunächst festzuhalten, dass staatliche Neutralität nicht bedeutet, gegenüber Menschenfeindlichkeit wertneutral zu sein. Beschäftigte und Einrichtungen des Staates dürfen und müssen für Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung eintreten. Öffentliche Einrichtungen und staatlich verantwortete Bildungsangebote bewegen sich auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung. Daraus folgt, sie dürfen und sollen die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vermitteln, schützen und im Rahmen ihres Auftrags sichtbar machen. Dabei geht es nicht um parteipolitische Einflussnahme, es geht vielmehr um die klare Orientierung an den verfassungsrechtlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens. Wer Bildungsarbeit leistet oder öffentliche Aufgaben erfüllt, braucht dafür Handlungssicherheit, insbesondere im Umgang mit Einschüchterungsversuchen, öffentlichen Kampagnen oder menschenfeindlichen Äußerungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch im Waffenrecht sind Maßnahmen zum Schutz fest etabliert. Bereits seit Jahren werden die unteren Waffenbehörden bei besonderen Problemstellungen intensiv durch das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung beim Vollzug des Waffengesetzes unterstützt, beispielsweise im Rahmen von gemeinsamen Dienstberatungen, insbesondere zum Phänomenbereich der sogenannten Reichsbürger und im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Bestrebungen. Auch die aktuelle Rechtsprechung wird dabei stets berücksichtigt. Zugleich muss man deutlich sagen, dass waffenrechtliche Entscheidungen nicht schematisch erfolgen können. Die Erteilung oder der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis muss immer in Abhängigkeit von der persönlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einer Person stehen. Die Waffenbehörden treffen anhand der ihnen vorliegenden und aktuell eingeholten Erkenntnisse – auch anderer Behörden – eine die Umstände des Einzelfalls berücksichtigende Entscheidung. Hinzu kommt die gesetzliche Nachberichtspflicht. Das heißt, werden später Erkenntnisse bekannt, die für die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung bedeutsam sein können, sind diese regelmäßig an die Waffenbehörden weiterzugeben und dort zu berücksichtigen. Die Landesregierung setzt sich bereits jetzt auf Bundesebene dafür ein, dass das Waffenrecht konsequent, einheitlich und rechtssicher angewendet wird. Zudem findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Waffenrechtsreferenten der Länder statt, um beispielsweise die Wirksamkeit und den Anpassungsbedarf aktueller Regelungen des Waffenrechts zu erörtern. Auch die derzeitige Evaluierung des Waffengesetzes unter der Federführung des Bundesinnenministeriums bietet die Möglichkeit, praktischen Anpassungsbedarf zu identifizieren und sachgerecht aufzugreifen. Dies belegt, dass sich zentrale Punkte des Antrags bereits in laufenden Abstimmungsprozessen auf Bundesund Länderebene befinden. Dies ist aufgrund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Waffenrecht, der damit verbundenen Ausgestaltung von Zuverlässigkeitsprüfungen und dem Umgang mit extremistischen Bestrebungen sowie Sprengstoffrecht notwendig. Denn nur eine einheitliche und rechtssichere Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften kann den erforderlichen Schutz gewährleisten. Landesspezifische Sonderwege helfen an dieser Stelle niemandem. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies gilt auch im öffentlichen Dienstrecht. Hier ist festzuhalten, dass bereits das geltende Recht einen belastbaren, praxistauglichen und tragfähigen Rahmen für die Prüfung der im Antrag aufgeführten Fallgestaltungen hat. Die Verfassungstreuepflicht ist ein althergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Einhaltung und Erhaltung einzutreten. Bei politischer Betätigung haben Sie Mäßigungen und Zurückhaltung zu wahren. Werden konkrete Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen bekannt, ist ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Dabei sind belastende und entlastende Umstände zu prüfen. Auch hier gilt, dass immer die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend sind. Es geht nicht um pauschale Verdächtigungen, sondern um tatsächliche Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen, extremistische Betätigungen, menschenfeindliches Verhalten oder den Missbrauch dienstlicher Befugnisse. Auch bei Einstellungen im öffentlichen Dienst bestehen bereits Vorkehrungen, die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber zu überprüfen. Sie werden über die Verfassungstreuepflicht belehrt und geben entsprechende Erklärungen ab. In sicherheitsrelevanten Bereichen kommen zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen hinzu. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den bestehenden Runderlass der Landesregierung über die Prüfung der persönlichen Eignung für den öffentlichen Dienst hinweisen. Wird im Nachgang bekannt, dass die bei der Einstellung abgegebenen Erklärungen unvollständig oder unzutreffend waren, ist eine Rücknahme der Ernennung zu prüfen. Sofern ein verfassungsfeindliches Verhalten zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, ermöglicht die fehlerhafte Erklärung zur Treuepflicht die erleichterte disziplinarrechtliche Sanktionierung bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Die Landesregierung prüft derzeit die Erstellung eines ressortübergreifenden Handlungsleitfadens zum rechtsstaatlichen Handeln im Landesdienst. Er soll Personalstellen, Disziplinarbehörden und Behördenleitungen unterstützen, jedoch kann und darf er die rechtlich notwendige Einzelfallprüfung nicht ersetzen. Zum Thema „Remonstration und Hinweisgeberschutz“ ist hervorzuheben, dass Beamtinnen und Beamte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns tragen. Haben sie Bedenken gegen eine dienstrechtliche Weisung, müssen sie diese geltend machen. Dies ist keine Störung des Dienstbetriebs, sondern Bestandteil der rechtsstaatlichen Verwaltung. Das Beamtenrecht regelt hierfür bereits ein abgestuftes Verfahren. Werden Bedenken durch Vorgesetzte nicht ausgeräumt, ist die nächsthöhere Ebene einzubeziehen. Führt eine Weisung zu einer Verletzung der Menschenwürde oder zu erkennbar strafbarem oder ordnungswidrigem Verhalten, darf sie nicht befolgt werden. Eine ordnungsgemäße Remonstration ist deshalb – das betone ich ausdrücklich – keine Pflichtverletzung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag fordert an mehreren Stellen neue Handreichungen, Vollzugshilfen, Prüfschemata, Berichtspflichten und Verfahrensstandards. Auch hier ist das Ziel nachvollziehbar, wenngleich diese die zumeist erforderliche Einzelfallprüfung nicht ersetzen können. Fragen des Hinweisgeberschutzes, der Remonstration, der Personalführung und der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst sind, wie bereits ausgeführt, bereits jetzt schon Bestandteil bestehender rechtlicher und organisatorischer Strukturen. Selbstverständlich prüfen wir fortlaufend, ob hier Anpassungsbedarfe bestehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen stehen vor praktischen Herausforderungen. Sie müssen mit Veranstaltungen, Nutzungsanfragen, Sicherheitsrisiken oder Einschüchterungsversuchen umgehen. Rechtssichere und praxistaugliche Hinweise können entlasten, ersetzen hier aber ebenso nicht die konkrete Entscheidung vor Ort. Schließlich fordert der Antrag auch, einen sogenannten Resilienzcheck einzuführen. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar, jedoch besteht die Gefahr, dass der Check eine trügerische Sicherheit abbildet. Entscheidungswege, Prinzipien und Weisungen können sich in der Zukunft ändern, sie können in der Zukunft geändert werden. Damit hilft auch kein Check, der in der Vergangenheit eine gewisse Resilienz attestierte. Vielmehr braucht es eine aktive Befähigung der Beschäftigten, festgestellten parteipolitischen, diskriminierenden, einschüchternden oder rechtsstaatswidrigen Zwecken entgegenzutreten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die im Antrag angesprochenen Fragen berühren zentrale Bereiche staatlichen Handels, die Verlässlichkeit des öffentlichen Diensts, die Sicherheit im Waffen- und Sprengstoffrecht, die Unterstützung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen sowie den Schutz rechtsstaatlicher Verwaltungsabläufe. Die Landesregierung nimmt diese Themen ausdrücklich sehr ernst. Gerade deshalb halten wir es für richtig, die bereits laufenden Bund-Länder-Abstimmungen, Fachverfahren und Rechtsfortentwicklungen konsequent fortzuführen und deren Ergebnisse abzuwarten, anstatt parallele Strukturen zu schaffen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich hier die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Ich hatte jetzt auch keinen Ausschuss gehört. Okay, ich habe nichts überhört. Damit können wir direkt über den Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der AfD, der CDU und zweier Abgeordneter des BSW. Wer enthält sich? Die übrigen Abgeordneten der Fraktionen des BSW und der SPD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. In Anbetracht der doch fortgeschrittenen Zeit würde ich gern an dieser Stelle, wenn Sie es mir erlauben, weil es meine letzte Leitung hier oben war, noch ein paar Worte sagen und Sie dann aber in die Pause nach draußen entlassen. Einerseits möchte ich mich natürlich bedanken und Sie wissen ja, ich habe immer versucht, hier – wie sagt man? – Praxis in unser Thüringer Plenum zu tragen und natürlich auch irgendwie die Demokratie an diesem Ort zu verteidigen. Also deswegen mein Aufruf: Achten Sie immer auf das respektvolle Miteinander, denn ich glaube, Demokratie fängt bei jedem von uns an, bei uns allen hier in diesem Raum. Und ich danke Ihnen sehr. Und zur Mittagspause, das ist ja eine Sommerpause: Sie haben jetzt 45 Minuten, bis 14.05 Uhr, eine kurze Sommerpause und dann kommen Sie bitte wieder zurück. Das gilt leider nicht für den Sozialausschuss. Der trifft sich jetzt im Raum F 101. Und ich sage nur: Es war mir eine Ehre und danke. (Beifall im Hause) Jetzt müssen Sie aber ganz viel trinken, was für Ihre Gesundheit tun und aus diesem Raum rausgehen. Danke schön.

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Lena Saniye Güngör

Thüringens Institutionen schützen – öffentlichen Dienst, Waffenrecht und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln stärken, autoritärer Einflussnahme entgegentreten

Es ist 14.05 Uhr. Wir fahren vereinbarungsgemäß fort. Zu dem Aufruf nach der Mittagspause hatten wir uns im Vorhinein auf Tagesordnungspunkt 23 verständigt. Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3725 Ist die Begründung gewünscht? Es sind gerade nicht so viele da. Nein, ist nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Weißkopf für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne und auch im Internet! Jeder, der ausreisepflichtig ist, muss das Land verlassen, wenn nötig auch mit Zwang. Daran besteht kein Zweifel. Das ist geltendes Recht. Das war die Position der CDU, das ist die Position der CDU und das wird die Position der CDU auch bleiben. Die Frage ist aber, wie die Rückkehr durchzusetzen ist. Da sagen wir klar, freiwillige Rückkehr ist besser als Zwang – nicht aus Nachsicht, nicht aus Zögerlichkeit, sondern aus Vernunft. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie ist selbstbestimmt, sie ist schneller, sie entlastet Behörden und Polizei und sie ist finanziell deutlich günstiger für uns alle. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Aber sie funktioniert nicht!) Eine zwangsweise Abschiebung hingegen belastet Behörden und Sicherheitskräfte. Sie ist sehr aufwendig, sie bindet Personal, sie verursacht hohe Kosten und sie ist auch für uns alle die härtere Lösung. Deshalb setzen wir auf freiwillige Ausreisen und genau hierfür braucht es Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe. Die Mittel hierfür zu streichen, ist der falsche Weg. Wer freiwillige Rückkehr schwächt, macht Abschiebungen häufiger, erhöht den Aufwand, die Kosten und die Belastung für den Staat. Meine Damen und Herren, es geht aber nicht nur um die formale Organisation von Abschiebungen und es geht auch nicht um bloße Kosten. Es geht vor allem auch um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen wollen, die unser Land zu verlassen haben. Unser Grundgesetz beginnt in Artikel 1 mit dem wichtigen und klaren Bekenntnis: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie gilt für jeden, gleich welcher Herkunft, gleich welchen Geschlechts, gleich welcher Religion. Die Würde eines Menschen gilt deshalb selbstverständlich auch für diejenigen, die unser Land zu verlassen haben. Dies ist der Grund, warum wir auch denjenigen, die unser Land verlassen wollen, respektvoll und würdevoll begegnen, warum wir Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe unterstützen. Dabei geht es um Beschaffung von Rückkehrdokumenten und um Rückkehrinformationen. Es geht vor allem auch um die Hilfe, den Ausreisepflichtigen Perspektiven für die Zeit nach ihrer Rückkehr aufzuzeigen, und es geht natürlich auch um Überbrückungshilfen. Das ist nicht nur vernünftig, das entspricht unserem christlich-humanistischen Menschenbild. Menschenwürde bedeutet eben nicht, geltendes Abschiebungsrecht außer Kraft zu setzen, wie ich das immer wieder höre. Menschenwürde bedeutet, Menschen mit Respekt und Anstand bei der Durchsetzung von Recht zu behandeln. Bei der Abschiebung in einem Rechtsstaat kann es daher nicht um politisch inszenierte wohltemperierte Grausamkeiten gehen. Bei der Abschiebung muss es, wie auch sonst in einem Rechtsstaat üblich, um eine konsequente und nachdrückliche Rechtsanwendung mit verhältnismäßigen und mit humanen Mitteln gehen. Unser Antrag stellt Abschiebungen nicht infrage. Im Gegenteil, wo eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, muss der Staat handeln. Dann müssen Abschiebungen konsequent mit Abschiebehaft und Zwang vollzogen werden. Die freiwillige Rückkehr aber ist immer die bessere Lösung, auch für uns. Sie ist humaner, sie ist günstiger, sie ist praktikabler und sie entspricht den Werten unseres Grundgesetzes. Sie entspricht eben auch unserer humanistischen Kultur. Deshalb wollen wir die Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Haseloff für die AfD-Fraktion das Wort.

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Daniel Haseloff AfD

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Dr. Weißkopf, vielleicht können Sie uns ja in einem späteren Redebeitrag erklären, wie dieser Antrag innerhalb der Koalitionsfraktionen zustande gekommen ist. Irgendjemand muss schließlich auf die Idee gekommen sein, etwas zu beantragen, das einerseits bereits geltende Rechtslage ist und andererseits von der Regierung auch völlig ohne Antrag umgesetzt werden kann. (Beifall AfD) Ich denke, die Zuschauer merken bereits: Es handelt sich wieder nur um einen reinen Schaufensterantrag der Koalition. Aber damit nicht genug. Der Antrag ist nicht nur Schaufensterpolitik. Er ist auch inhaltlich schwach und teilweise sogar selbstentlarvend. Sie stellen zahlreiche Behauptungen auf, liefern jedoch keinerlei Beweise. So seien beispielsweise finanzielle Rückkehrhilfen kostengünstiger als zwangsweise Abschiebungen. Belastbare Zahlen nennen Sie aber nicht. Sie wollen die Rückkehrberatung verstetigen, bleiben aber auch hier Angaben zu den Kosten, zur Effektivität und ganz grundsätzlich dazu, um welche und wie viele Stellen es sich handelt, schuldig. Sie wollen also erneut Doppelstrukturen schaffen, Ihre Inkonsequenz bei Abschiebungen vertuschen und besitzen dann noch die Dreistigkeit, sich das hier vom Landtag legitimieren zu lassen. (Beifall AfD) Werte Kollegen der Regierungsfraktionen, von der CDU sind nicht so viele da, also scheint das Thema doch nicht so wichtig zu sein. Wenn Sie schon das Argument der Kostenintensität bemühen, möchte ich Sie an dieser Stelle an Ihre Quote gescheiterter Abschiebungen erinnern. Über 75 Prozent der Abschiebungen scheitern unter Ihrer Regierung. Wenn Sie wirklich Geld einsparen wollen, dann gestalten Sie Abschiebungen endlich effektiver. Setzen Sie alles daran, dieses Versagen zu beheben. (Beifall AfD) Das wäre das Signal an die Thüringer, die Ausreisepflicht konsequent und damit kostengünstiger durchzusetzen und jedem zu zeigen, dass der Rechtsstaat funktioniert, Recht und Gesetz durchgesetzt werden. Aber genau das wollen sie offenbar nicht. Anders kann man sich diesen Antrag nicht erklären. Werte Kollegen, an anderer Stelle formulieren Sie, dass die freiwillige Ausreise humanitär sei. Deutschland ist wirklich das einzige Land, in dem man eine Straftat begehen kann – nämlich die illegale Einreise – und anstatt dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, wird der Täter beraten und erhält zur Belohnung auch noch Geld. (Beifall AfD) Aber genau das zeigt einmal mehr: Die Verursacher der migrationspolitischen Katastrophe in unserem Land können niemals die Lösung dafür sein. (Beifall AfD) Ich bin froh, dass auch die Thüringer dies anhand Ihres Antrags endlich erkennen. Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil er einmal mehr das völlig falsche Signal in die Welt sendet – nämlich: Kommt nach Deutschland. Lasst euch aushalten. Belangt werdet ihr für nichts und wenn ihr tatsächlich gehen müsst, dann wenigstens mit einem vollen Geldbeutel. Wir fordern Sie daher auf: Setzen Sie endlich Recht und Gesetz um. Hören Sie auf, nach Ausreden zu suchen. Dafür ist keine Zeit mehr. Denken Sie an den Vorfall zuletzt im Bad Klosterlausnitz – wieder eine Tat, die Sie hätten verhindern müssen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, Sie sind es den Thüringern schuldig. Also Schluss mit der Kuschelpolitik. Nehmen Sie sich die Worte, die zuletzt im Europäischen Parlament gefallen sind, zu Herzen: Send them back. Schickt sie zurück. (Beifall AfD) Und zwar mit voller Härte und Konsequenz und nicht mit Geldgeschenken.

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Hutschenreuther das Wort. Ich bitte sowohl die Abgeordneten als auch die Regierungsvertreter/-innen, dem jetzigen Redner zuzuhören.

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Ralph Hutschenreuther BSW

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier bei der Hitze im Plenarsaal und zu Hause am Livestream, Kollege Weißkopf hat schon völlig zu Recht, auch aus unserer Sicht, mitgeteilt, dass nicht nur wir, das BSW, sondern auch die Koalition und diese Landesregierung in der laufenden Legislatur keine Zweifel daran gelassen haben, dass Migration klare Regeln braucht und dass der Rechtsstaat diese Regeln konsequent durchsetzen muss. Da helfen auch keine Interventionen oder Bestreitungen oder mehr oder weniger qualifizierte Kommentare. Die Rückkehrberatung soll mit dem vorliegenden Antrag – das ist mehr als deutlich erkennbar – verstetigt, freiwillige Ausreisen sollen gefördert und gleichzeitig konsequent durchgesetzt werden, weil es eben kein Widerspruch, sondern gerade Ausdruck einer verantwortungsvollen Migrationspolitik ist. Es gilt insoweit: Wo eine freiwillige Ausreise möglich ist, da soll sie durchaus Vorrang haben, denn sie ist für die Betroffenen der humanere Weg und für den Staat – das können Sie in Abrede stellen, Herr Kollege Haseloff – ist es der wirtschaftlichere Weg. Das haben Sie mit Ihren Fragen an das Justizministerium im Ausschuss mehr als klar dargelegt bekommen. Deswegen verstehe ich jetzt nicht ganz, warum Sie das in Abrede stellen. Wer eine freiwillige Rückkehr ermöglicht, der handelt nun mal human und wirtschaftlich vernünftig. Es ist jedoch unmissverständlich klar: Freiwilligkeit endet da, wo Ausreisepflicht eben nicht erfüllt wird. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und Deutschland nicht freiwillig verlässt, muss trotzdem das Land verlassen. Dafür sorgt diese Landesregierung. (Beifall CDU, BSW) Meine Damen und Herren, für das Bündnis Sahra Wagenknecht in Thüringen gehören Humanität und Rechtsstaatlichkeit zusammen. Ein Staat muss seine Regeln durchsetzen, er muss aber auch wirtschaftlich vernünftig handeln. Genau diese Balance bildet der vorliegende Antrag ab. Freiwillige Rückkehr dort, wo es möglich ist, konsequente und rechtsstaatstreue Durchsetzung der Ausreisepflicht dort, wo es notwendig ist. Aus diesem Grund schließe ich mich an und bitte namens meiner Fraktion um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. Danke. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter König-Preuss für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete der demokratischen Fraktion, liebe Besucher/ innen auf der ‑ Tribüne und am Livestream, kein Mensch ist illegal. (Beifall Die Linke) Das spielt leider viel zu selten eine Rolle – sowohl in den Redebeiträgen als auch in den Anträgen, die wir hier im Thüringer Landtag zum Themenfeld „Asyl und Migration“ haben. Kein Mensch ist illegal. Und wir reden hier über Menschen. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Aber sein Status!) Auch das dringt viel zu selten in den Anträgen und in den Redebeiträgen durch, die wir hier hören. Was hingegen jetzt schon zu hören war, war purer Rassismus, unter anderem mit der Wiederholung einer Aussage, die so im Europäischen Parlament gefallen ist, wo es Gejohle und Applaus dazu gab, und keine Gleichheit der Menschen. Das wird nämlich infrage gestellt. Ich will das mal allen noch mal klarmachen: Wo wir geboren werden, ist pures Glück. Das hat nichts mit Ihrer eigenen Entscheidung zu tun, ob Sie in Deutschland geboren werden, ob Sie in Afghanistan geboren werden, ob Sie als Frau hier frei leben können, sagen können, was Sie wollen, politisch teilhaben können oder ob Sie als Frau in Afghanistan unterdrückt werden, gefoltert werden, ihnen jegliche Rechte genommen werden. Warum sage ich das mit Afghanistan? Weil gerade die Verhandlungen mit der islamistischen Taliban, mit der neuen Regierung laufen, um Menschen wieder nach Afghanistan abschieben zu können. Und an diesen Verhandlungen bzw. an den Ergebnissen dieser Verhandlungen ist auch der Freistaat Thüringen beteiligt – die Regierung aus CDU, BSW und SPD. Und es gibt Berichte darüber, was genau der Plan künftig ist: drei Abschiebeflieger pro Monat nach Afghanistan. Dazu verhandelt man mit Terroristen. Dazu verhandelt man mit Islamisten. Abschiebeflieger in ein Land, in dem Frauen grundsätzlich in ihrer Eigenständigkeit, in ihrer Menschenwürde missachtet werden. Und während andere Bundesländer es zumindest noch auf Straftäter und Gefährder reduzieren – in Anführungszeichen –, geht Thüringen einen Schritt weiter. Und das tragen Sie mit. Thüringen will nämlich – und da verweise ich auf den Artikel in der „Süddeutschen“ vom 25. Juni 2026, gestern – als bisher einziges Bundesland noch weitergehen: „es könne angezeigt sein, ,sogenannte Verhaltensstörer‘ abzuschieben, ,welche in Deutschland (noch) nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind‘“. Verhaltensstörer sind, wenn es nach Behörden geht, diejenigen, die „absichtlich oder nicht“ – das heißt, auch weil sie gegebenenfalls unter einer psychischen Erkrankung leiden – „die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören“. Thüringen beabsichtigt, Menschen nach Afghanistan wieder abzuschieben, zu Islamisten in ein Land, in dem Frauenrechte nichts gelten, in dem Frauen ermordet werden können, in dem ihnen die Stimmen genommen werden, in dem ihnen alles genommen wird. In dem Antrag, der heute hier vorliegt – „Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen“ –, sind mehrere richtige Probleme drin. Und ich finde es krass, dass die SPD das mitträgt. Ich finde es richtig krass. (Beifall Die Linke) Ja, kein Widerspruch: Eine freiwillige Ausreise ist humanitärer als eine Abschiebung. Aber auch bei einer freiwilligen Ausreise trifft es viel zu häufig Menschen, die schon lange hier sind, die integriert sind, die sich hier in Schulen oder an anderen Stellen, in Vereinen, in Arbeit usw. usf. engagieren. Wenn Sie sich die aktuelle Rechtslage anschauen – und da nehme ich Bezug auf den Part in Ihrem Antrag, in dem es unter II.4 heißt: „konsequent auf die Rückkehr aller vollziehbar Ausreisepflichtigen sowie die wirksame Durchsetzung von Einreisesperren hinzuwirken“. Als Erstes: „wirksame Durchsetzung von Einreisesperren“. Ich weiß, da geht es auch um Datenaustausch und ähnliches mehr. Aber wenigstens an der Stelle einmal gesagt: Thüringen hat keine Außengrenzen. Was haben Sie vor? Was wollen Sie unterstützen? Das System Frontex, wegen dem gerade an den Außengrenzen erneut Menschen sterben und in De-facto-Lagern gehalten werden? Wollen Sie das unterstützen? Dass Menschen in Libyen in Löchern in der Erde gehalten werden, damit sie bloß nicht nach Europa kommen? Geht es Ihnen darum? Und wenn Sie von „Rückkehr aller vollziehbar Ausreisepflichtigen“ sprechen und das fordern: Vollziehbar ausreisepflichtig sind zumindest in diesem Rechtssprech alle Menschen mit Duldung. Darunter fallen Menschen, die hier arbeiten. Es fallen Menschen darunter, bei denen humanitäre Gründe gegen eine Abschiebung sprechen. Es fallen Menschen darunter, die aus Gründen ihres Herkunftsstaats keine Ausweisdokumente erhalten. Es fallen Menschen darunter, denen die aktuelle Rechtsprechung, die aktuelle Politik in Deutschland Arbeitsgenehmigungen verweigert. Und was ich immer mehr bei dieser Brombeerkoalition feststelle: Ihre Politik im Bereich „Asyl und Migration“ ist rein repressiv, rein gegen Menschen ausgerichtet. Das, was sie oftmals in einem Nebensatz so mitformulieren – Integration –, habe ich noch in keinem von Ihren Anträgen gelesen und stelle ich auch aktuell nicht in der Politik der Brombeere fest. Das will ich an einem Beispiel zeigen: Wir haben im Landeshaushalt zusätzliche Mittel für Refugio eingestellt, damit die Menschen Unterstützung bekommen, die hier zum Teil traumatisiert ankommen. Unterstützung gab es dafür unter anderem auch von der Ministerin Frau Meißner – auch aus anderen Fraktionen. Das Geld ist bis heute, ein halbes Jahr später, nicht bewilligt durch das zuständige Ministerium für Soziales. Bis heute nicht. Wir lehnen diesen Antrag ab und vielleicht besinnt sich die SPD mal wieder

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Ihre Zeit ist abgelaufen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

auf ihre humanitäre Grundlage. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Bevor ich nach weiteren Wortmeldungen frage: Herr Dr. Dietrich, als es um verhaltensauffällige Menschen ging, haben Sie reingerufen „also Linke-Mitglieder“. Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Stimmt doch!) Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Dr. Weißkopf, bitte.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Herr Haseloff, Sie haben mich gefragt, warum wir den Gesetzesantrag einbringen. Ich finde, die Antwort ist doch klar: Weil wir dem christlich-humanistischem Menschenbild folgen. Ich finde die Diskussion schon abenteuerlich, ernsthaft darüber zu diskutieren, ob eine freiwillige Rückreise, also ein freiwilliges Befolgen des Rechtsstaats, besser ist als eine zwanghafte Durchsetzung des Rechtsstaats. (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Aber von Nöten!) (Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Aber muss durchgesetzt werden!) Aber, Herr Haseloff, ich habe doch genau das gesagt. Ich habe doch genau das gesagt. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Weil das Ihre Pflicht ist!) Der zweite Punkt ist: Wenn Sie meiner Rede richtig zugehört und nicht schon Ihre Rede im Kopf gehabt hätten, dann hätten Sie verstanden, dass ich gesagt habe, dass es eben nicht nur um Kosten geht, sondern es geht um Menschenwürde, um die Frage, wie wir mit denjenigen, die unser Land verlassen wollen, unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde, des christlich-humanistischen Menschenbilds, vielleicht auch Weltbild, umgehen wollen. Das ist die Frage.

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Gleich. Und wenn ich dem folge, dann komme ich zu dem Punkt, freiwillige Rückreise ist das bessere Mittel, als das zwangshaften Mittel. Und Frau König-Preuss, Ihnen muss ich auch deutlich sagen: Der Rechtsstaat – sie ist jetzt weg, glaube ich. (Heiterkeit AfD) Aber sie hat ja auch alles gesagt, was sie sagen wollte. Aber ich sage trotzdem zu Frau König-Preuss, wenn jemand ausreisepflichtig ist, dann ist durch unseren Rechtsstaat im Detail geprüft worden, ob er hierbleiben darf oder nicht. Und dann finde ich es schon ungeheuerlich, moralisch hier zu formulieren, es trifft auch dann die freiwilligen Rückreisenden. Also erst mal: Wenn jemand freiwillig rückreist, dann ist er freiwillig. Wie das jemanden treffen kann, erschließt sich mir schon wortsinntechnisch nicht. Und zweitens: Wenn wir in unserem Staat Recht haben und das Recht vor dem unabhängigen Gericht gesprochen worden ist, dann gibt es kein Tabu mehr und auch kein Zetern und Zaudern mehr, dass diese Person dann auszureisen hat. Das möchte ich deutlich sagen. (Beifall CDU) Herr Haseloff?

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Daniel Haseloff AfD

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Vielen Dank, Herr Dr. Weißkopf. Sie haben meine Frage vermutlich falsch verstanden. Ich habe gefragt, wieso Sie etwas beantragen, was auf der einen Seite bereits Rechtslage ist und auf der anderen Seite einfach durch Ihre Regierung umgesetzt werden könnte. Dementsprechend der Vorwurf „Schaufensterantrag“.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Herr Haseloff, wenn ich Geld brauche, brauche ich Haushalt. Schon aus dem Grund ist das hier zu diskutieren. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ist doch schon beschlossen für zwei Jahre!) Sie haben mich doch eben gefragt, warum das hier zu diskutieren ist – (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Dann brauchen wir einen Nachtragshaushalt und stellen das richtig!) mindestens aus diesem Grund, dass wir dafür Geld brauchen. Danke schön. (Beifall CDU)

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das wird mir aktuell nicht angezeigt. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Meißner das Wort. Bitte schön.

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Beate Meißner

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Besucher auf der Zuschauertribüne, zum vorliegenden Antrag will ich zunächst ein paar Zahlen, Daten und Fakten in meine Einleitung bringen. In diesem Jahr hat der Freistaat Thüringen, hat mein Haus die Abschiebung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 132 Prozent gesteigert. Die Abschiebungen von 2023 auf das Jahr 2025 wurden um 46 Prozent gesteigert. (Unruhe Die Linke) Auch die freiwilligen Ausreisen – und jetzt halten Sie sich fest – haben wir im Vergleich zu den Vorjahren, zu diesem Jahr, verdoppelt um 100 Prozent, die freiwilligen Ausreisen. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wer soll sich da festhalten?) Da sehen Sie, dass die Landesregierung wirkt. Dass das jetzt von zwei Seiten dieses Hauses kritisiert wird, das steht auch symptomatisch dafür, dass die Brombeerregierung dringenden Handlungsbedarf in der Migrationspolitik nicht nur erkannt hat, sondern auch handelt. (Beifall CDU)

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

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Beate Meißner

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Nein. Mit 537 freiwilligen Ausreisen über das REAG- bzw. das GARP-2025-Programm haben wir gezeigt, dass das ein Mittel ist, was nicht nur notwendig ist, sondern was auch Anklang findet. Allein 116 Fälle davon erfolgten in das Land Syrien. Dazu kamen 283 Fälle mit ergänzendem EU-Reintegrationsprogramm. Die freiwilligen Ausreisen im Rahmen der Umsetzung von Recht und Gesetz sind ein Mittel, dem sich die Landesregierung erfolgreich bedient. Dass das auch notwendig ist, zeigt, dass wir in diesem Land viele haben, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, aber die eine Duldung haben und deswegen nicht zurückgeführt werden können. Von 4.373 vollziehbar Ausreisepflichtigen haben 3.945 eine Duldung. Das heißt, sie haben nach vorliegendem Recht und Gesetz einen Duldungstitel. Das will ich an dieser Stelle noch mal sagen und vielleicht eint das auch die Kritik: Der Freistaat Thüringen hat kein einziges Gesetz in der Migrationspolitik neu gemacht. Wir setzen einfach nur Recht und Gesetz um. Das heißt zum einen, dass wir diejenigen nicht zurückführen können, die ein Recht auf Duldung haben, und dass eben dieses Duldungsrecht denjenigen auch zusteht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das steht aber nicht in dem Antrag!) Und da kommen wir zur freiwilligen Ausreise. Denn gerade diejenigen, die hier eine Duldung haben, sprechen wir an, um sie zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. Das ist auch notwendig, weil es rein faktische Grenzen der Rückführung gibt in Deutschland. Das muss ich an dieser Stelle vielleicht Herrn Haseloff noch mal erklären. Es ist nicht so, dass wir die Menschen beamen können, dass weder Kosten anfallen und dass sie einfach sich auflösen und weg sind. Nein, die CDU, die Landesregierung hält sich an Recht und Gesetz, was in unserem Land gilt. Vor diesem Hintergrund ist es auch so, dass die Landesregierung konsequent handelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und deswegen auch alle Rahmenbedingungen ausnutzt, die zur Verfügung stehen. Ich kann Ihnen sagen, unsere kommunalen Ausländerbehörden stehen mit uns, mit dem Landesverwaltungsamt im regen Kontakt und nutzen diesen Rahmen und helfen uns, dann letztendlich das Recht auch umzusetzen und auch die freiwilligen Ausreisen, aber eben auch die Rückführungen zu steigern. Diese faktischen Gründe, die da dagegensprechen, die sind eben, dass es fehlende Reisedokumente gibt und natürlich eben auch bedauerlicherweise Betroffene, die bei der Identitätsklärung nicht mitwirken. Aber auch da gibt es Recht und Gesetz und wir können sie nicht einfach wegbeamen. Darüber hinaus braucht es auch diplomatische Kooperationen. Wir brauchen ein Land, wo der Flieger landet und wo die Menschen aussteigen können (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Bei Terroristen, Islamisten!) und wo im Übrigen auch die Sicherheitsbediensteten, die Polizei, die diesen Flieger begleitet, nicht Gefahren ausgesetzt werden. Diese faktischen Dinge sprechen dagegen, dass manche Rückführung nicht durchgeführt kann. Deswegen ist es wichtig, dass es eben diese Kooperationen gibt und auch Verhandlungen in einem Rahmen, die zum Ergebnis führen, und nicht Landräte, die in irgendwelche Botschaften einmarschieren (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Terroristen!) und denken damit VIP-Tickets zu bekommen, und – im Gegenteil – damit erreichen, dass mögliche Verhandlungen gefährdet werden. (Beifall CDU) Damit kommen wir zu diesem Antrag, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben. Es ist ein wichtiger Antrag. Wenn Sie mich fragen, warum er notwendig ist, dann ist er allein deswegen notwendig, Herr Haseloff, weil Ihre Fraktion die Mittel für freiwillige Ausreisen ständig kürzen will und infrage stellt. Deswegen ist es gut, dass wir hier heute darüber reden und erklären können, warum die Mittel wichtig sind. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Der Landeshaushalt ist beschlossen!) Im Übrigen, bevor Sie jetzt weiter so reagieren: Fragen Sie doch mal den Herrn Landrat Sesselmann. Der hat in einer Stellungnahme, die auch veröffentlich ist auf der Homepage, sich ganz klar dafür ausgesprochen, auf die freiwilligen Rückreisen zu setzen. Es kann daran liegen, dass seine Abschiebungen zu gering sind, aber vielleicht hat er auch einfach erkannt, dass es ein probates Mittel ist, das wesentliche Vorzüge hat. Diese Vorzüge erkläre ich Ihnen an dieser Stelle noch mal. Zum einen ist es eben die Humanität. Freiwillige Ausreisen sind der würdevollere, der humanitärere Weg, denn sie geschehen aus eigener Motivation. Das bedeutet für die Betroffenen geringere psychische Belastungen und eine würdevolle Rückkehr ins Heimatland und damit auch verbunden eine Reintegration im Heimatland. Denn wir wollen natürlich auch, dass die Menschen, wenn sie wieder zurückkommen, dort eine Zukunft haben. Deswegen haben sie durch eine freiwillige Ausreise auch eine nachhaltigere Perspektive in ihrem Herkunftsland. (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Das scheitert an der Umsetzung der Landesregierung!) Es ist aber auch, das ist auch schon angeklungen, wirtschaftlicher. Denn es entstehen keine Kosten für Begleitpersonal. Es entstehen keine Kosten für Charterflüge und auch nicht für Sicherheitsmaßnahmen. Es ist im Übrigen auch ein geringerer Verwaltungsaufwand. Und – das steht natürlich auch damit im Zusammenhang – diese zeitnahe Aufenthaltsbeendigung spart auch dem Freistaat und dem Land Unterbringungsund Versorgungskosten. Deswegen sind die Kosten, die mit einer freiwilligen Ausreise in Verbindung stehen, auch deutlich geringer als die Kosten mit einer Abschiebung. Deswegen kann ich nur an dieser Stelle ganz deutlich dafür werben. Für uns ist die freiwillige Ausreise immer das bessere Mittel vor einer Abschiebung. Dieses Einfach-ins-Flugzeug-setzen oder Sie-lösen-sich-auf-und-sind-weg funktioniert in der Realität einfach nicht. Deswegen ist es wichtig, dass wir die kompetente Beratung auch weiterhin unterstützen. Im Haushalt sind Dank des Landesparlaments dafür Mittel eingestellt und wir haben dazu in den vergangenen Jahren mit der Caritas einen Partner gefunden, der verlässlich und unverzichtbar für uns in dieser Frage geworden ist. Er schließt die Beratungslücken, besonders eben auch bei Betroffenen, die ja die Beratung beispielsweise in einer kommunalen Ausländerbehörde nicht suchen. Dieses Netz der Beratung, was wir in Thüringen haben, wollen wir deswegen nicht nur nutzen, sondern entsprechend des Votums auch ausbauen. Denn es hat sich etabliert, vor allen Dingen, weil wir damit natürlich auch die Mittel der REAG- und der GARP-Programme auf Bund-Länder-Ebene nutzen können. Deswegen will ich an dieser Stelle auch noch mal festhalten: Für uns ist das ein wichtiges Thema. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Migrationspolitik hier in Thüringen. Deswegen werden wir die Rückkehrberatung auch in der neu zu bildenden, zentralen Ausländerbehörde ansiedeln. Wir wollen also dafür im Landesverwaltungsamt auch eine Stelle schaffen, die das für die kommunalen Ausländerbehörden koordiniert und dann auch den Landrat Sesselmann unterstützt, damit er die freiwilligen Ausreisen auch weiterhin so umsetzen kann, wie er das für richtig hält. Damit verbunden ist natürlich eine Steigerung der Zahlen, aber auch das Bekenntnis dazu, dass die freiwillige Ausreise nur eine Seite der Medaille ist. Das heißt, die zwangsweisen Abschiebungen bleiben selbstverständlich weiterhin notwendig, insbesondere bei ausländischen Straftätern. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal sagen: Straftäter, also Menschen, die in diesem Land Straftaten begehen – und da rede ich nicht von illegaler Einreise; ich bin nämlich der Meinung, das sollte und kann man auch nicht vergleichen –, diese Straftäter, die müssen wir zurückführen und für die sollte grundsätzlich auch das Mittel der freiwilligen Ausreise nicht zur Verfügung stehen. (Beifall BSW) Die Thüringer Landesregierung steht für eine Migrationspolitik mit Humanität, aber auch mit Härte unter Beachtung aller vorhandener Rechtsgrundlagen. Das ist einfach das, was uns bindet, zumindest die, die wir hier auf Landesebene auch nicht ändern können. Wer Integration der Bleibeberechtigten ernst nimmt, der muss eben auch die Ausreisepflicht der Ausreisepflichtigen ernst nehmen. Vor diesem Hintergrund werden wir die Ausreisepflicht weiterhin vollziehen, damit das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Thüringen auch weiterhin glaubwürdig bleibt. Und wir hier in Thüringen sehen deswegen auch keine Gegensätze zwischen Integration und Rückkehr. Es sind beides Seiten der Medaille der Migration und sie gehören zu einer geordneten und verlässlichen Migrationspolitik, wie sie hier in Thüringen stattfindet. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Die Ministerin hat 42 Sekunden auf die für sie eingeplante Redezeit obendrauf gesetzt. Ich schaue mal, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Dr. Wogawa, bitte.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage eine Unterbrechung von 15 Minuten, um vor der Abstimmung noch mal eine Beratung durchzuführen. Danke schön.

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Dann fahren wir hier um 14.55 Uhr fort. Wir fahren mit der Sitzung fort. Ich bitte Sie alle darum, wieder Ihre regulären Plätze einzunehmen, Ihre Gespräche einzustellen. Es gibt den nächsten Geschäftsordnungsantrag. Das heißt, Sie müssen vielleicht gar nicht Ihre Plätze einnehmen. Bitte schön.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

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Frau Präsidentin, wir brauchen noch 10 Minuten. Ich bitte um eine weitere Unterbrechung.

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Lena Saniye Güngör

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Dann hoffe ich, dass es dieses Mal wirklich die 10 Minuten sind. Wir fahren um 15.10 Uhr fort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem weiteren Wunsch nach Sitzungsunterbrechung wurde entsprochen. Ich gehe davon aus, dass wir nun im Verfahren weitermachen können. Ich sehe noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Höcke.

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Björn Höcke AfD

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Es ist mir ein Bedürfnis, noch mal auf die Ausführungen von Frau Ministerin Beate Meißner zu antworten. Frau Ministerin, ich habe gut zugehört und ich will nicht zu viel hineinlesen in Ihre Ausführung, aber ich habe das Gefühl, dass Sie grundsätzlich verstanden haben, dass Sie grundsätzlich erkennen, dass diese Art von Migration, die leider federführend von Ihrer Partei zu verantworten ist, Deutschland tötet. Ich muss jetzt gar keine Beispiele zahlreicher Art hier vorbringen. Wir kennen die Bildungsmonitore des Instituts der deutschen Wirtschaft, die seit vielen Jahren herausgegeben werden. Die letzte Ausgabe ist in einer Deutlichkeit der Aussage verfasst, die kaum noch übertroffen werden kann. Der Tenor der zentralen Aussage lautet: Die Bildung ist in freiem Fall, vor allen Dingen durch die große Grenzöffnung aus dem Jahr 2015 – Institut der deutschen Wirtschaft. Wir wissen, dass ohne Bildung für Deutschland als rohstoffarmen Land alles nichts ist und dass das allein die Zerstörung Deutschland, so wie ich sie gerade dargestellt habe, untermauert bzw. belegt, die hier vonstattengeht. Die Gewaltkriminalität explodiert. Wir haben gerade die Vergewaltigung einer 22-Jährigen in Bad Klosterlausnitz durch einen ausreisepflichtigen Asylbewerber, wir haben jetzt die Messerstecherei mit einem Todesopfer in Bad Langensalza gehabt. Wir haben mittlerweile, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, tausend Familien, die in Deutschland einen Angehörigen betrauern, der durch einen Illegalen umgebracht worden ist, der seit 2015 eingereist ist. Wissen Sie, Frau Ministerin, was ich mir wünschen würde – auch wenn Sie zu Recht darauf hinweisen, dass die Landesebene nicht alles umsetzen kann und der Landesebene auch oft die Hände gebunden sind –, ist, dass Sie sich als Migrationsministerin mal hier vorn hinstellen und im Brustton der Überzeugung einfach formulieren: Sehr geehrte Damen und Herren, das Ziel für Flüchtlinge in Thüringen ist nicht die Integration in die Gesellschaft, auch nicht der deutsche Pass oder schon gar nicht der deutsche Pass. Das Ziel ist grundsätzlich die Rückkehr in die Heimat, denn das Asylrecht ist ein Gastrecht auf Zeit. (Beifall AfD) Ich glaube, insgeheim wissen Sie das auch, dass es kein Weiter-so gibt. Sie spüren, dass dieses Land auf der Kippe steht. Sie spüren, dass Westeuropa auf der Kippe steht. Aber Sie tun nichts, Sie flüchten sich in Ihre Verantwortungslosigkeit. Denken Sie doch nicht immer klein und handeln Sie nicht immer klein. Hören Sie auf, sich zu verzwergen. Frau Meißner, denken Sie groß und handeln Sie groß. Was will ich damit sagen? Wir haben über die Duldung gesprochen. Wir prüfen gerade intensiv, ob es möglich ist, auf Landesebene an das Statut der Duldung heranzukommen. Wir halten es nicht für ausgeschlossen. Tun Sie das auch! Oder intervenieren Sie eventuell bei der Regierung in Berlin – Bundeskanzler Merz ist dort verantwortlich, Ihr Parteifreund –, ob das Statut der Duldung, das meiner Meinung nach nur in Deutschland so praktiziert wird, wie es praktiziert wird, nicht aus dem Gesetz herausgenommen werden kann! Warum tun Sie das nicht? Ihr Chef, Mario Voigt, hat sich gerade im „Fokus“ wieder zitieren lassen mit einer Aussage, die er schon vor einigen Monaten getätigt hat. Der Tenor lautet: Die CDU bestimmt alles. Wir haben zwei Drittel der Landräte, ein Drittel der Oberbürgermeister, wir haben neun oder zehn Ministerpräsidenten, wir haben den Bundeskanzler und wir haben die Kommissionspräsidentin. – Sie sind die politische Kraft, die noch bestimmend in diesem Land ist. Frau Meißner, Sie können sich nicht mehr mit der Kompetenz der Landesebene herausreden. Das funktioniert einfach nicht mehr. Wir wollen von Ihnen Taten sehen, die Thüringer wollen von Ihnen Taten sehen und wollen keine Fluchtbewegung sehen. (Beifall AfD) Setzen Sie sich für das Ende des Status der Duldung ein! Das können Sie durchsetzen. Tun Sie sich mit den anderen Ost-Chefs zusammen und machen Sie Druck in dieser Sache. Das ist möglich. Und treten Sie vor allen Dingen Friedrich Merz auf die Füße in Bezug auf Syrien. Ja, Robert Sesselmann war in der syrischen Botschaft in Berlin. Aber sehr geehrte Ministerin, das war tatsächlich keine populistische Aktion. Diese Aktion war aus einem Leidensdruck – Entschuldigung, dann habe ich Sie falsch verstanden, das habe ich falsch interpretiert. Diese Aktion war aus der Not geboren, resultierte aus einem Leidensdruck, die der kommunale Wahlbeamte Robert Sesselmann spürt. Da sind wir wieder bei der Verantwortlichkeit. Ja, Landräte haben noch weniger Möglichkeiten als eine Landesregierung. (Zwischenruf Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz) Sie können ja gleich noch mal antworten, Frau Meißner. Er war in der syrischen Botschaft, weil der syrische Staat, der jetzt befreit ist, wie wir alle wissen, sich dauerhaft und permanent weigert, seinen syrischen Staatsbürgern eine Ersatzidentität zu verschaffen. Gleichzeitig scheffelt die Regierung Merz – Ihr Parteifreund – seit Regierungsantritt Hunderte Millionen nach Syrien im Rahmen von Entwicklungshilfeprojekten, im Rahmen von Kredithilfe usw. – Hunderte Millionen – und unterstützt das neue Regime, Regierung in Syrien. Aber dieser Staat kooperiert nicht mit dem deutschen Staat. Wie kann das sein? Wie kann man sich als immer noch wichtiger Industriestaat in der Mitte Europas so am Nasenring durch die Manege führen lassen? Noch mal: Denken Sie groß und handeln Sie groß, Frau Ministerin! Das wäre meine Bitte. (Beifall AfD) Sie haben dann auch die Unterstützung der AfD. Abschließend: Wir wissen auch, dass auf Landesebene nicht alles möglich ist. Aber wir analysieren und wir denken nach und wir überlegen uns wirklich, was machbar ist, um deutlich zu machen: Thüringen will kein Magnet für Sozialmigranten mehr sein. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, dass dieser hypertrophe Sozialstaat, der auch in Thüringen praktiziert wird und der eben dieser Magnet ist, abgestellt wird. Das können Sie auch. Noch mal: Ich reiche Ihnen für dieses Unterfangen die Hand. Da haben Sie uns als Partner an der Seite. Das verspreche ich Ihnen. Danke. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Mir liegt eine weitere Wortmeldung der Ministerin vor. Bitte schön.

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Beate Meißner

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Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Höcke: Denken Sie groß – das erleben wir bei Ihnen sehr häufig und auch bei Ihren Abgeordneten, die eben so groß denken, dass sie meinen, die Menschen für dumm verkaufen zu müssen. (Beifall CDU, BSW) Denn wir sind hier zwar groß, aber nicht so groß, dass wir alle Probleme lösen können. Deswegen ist es doch nur redlich und im Übrigen auch glaubwürdig, wenn wir hier im Thüringer Landtag über die Dinge sprechen, die wir beeinflussen können. Deswegen haben wir ja über dieses Thema hier auch so intensiv gesprochen, weil es eine Möglichkeit ist, hier im Rahmen unserer gesetzlichen Rahmenbedingungen auch handeln zu können. Natürlich habe auch ich Kritik an bundesgesetzlichen Regelungen und Sie können sich sicher sein, dass ich das auch anbringe. Aber Fakt ist doch eins, wir haben eine aktuelle Rechtslage und wir haben Probleme in diesem Land. Da ist es meine Aufgabe als Ministerin, hier zu handeln. Dass Ihre Aufgabe eine andere ist, ist ja völlig klar. Aber ich bitte Sie um eines: Verkaufen Sie die Menschen hier und überall draußen nicht für dumm! Eine Remigration oder ein einfaches Abschieben oder ein „die Leute sind weg und wir haben keine Probleme mehr“ – das ist nicht redlich und es ist auch nicht glaubwürdig, abgesehen davon, dass es nicht umsetzbar ist. Deswegen geht es doch hier um Zahlen und Fakten und die habe ich Ihnen genannt. Es wäre hier vielleicht auch mal die Möglichkeit für Sie gewesen anzuerkennen, dass sich hier etwas verändert hat oder anzuerkennen, dass Integration in diesem Land notwendig ist. Da kommen wir zu dem, was Politiker in diesem Land gestalten können. Jetzt haben Sie einen AfD-Landrat. Ich möchte ja eigentlich Sonneberg gar nicht so oft zitieren, denn Sonneberg ist mehr als dieser AfD-Landrat. Aber der hat nun mal Verantwortung. Und der hat in seinem Krankenhaus 25 Nationen. Meinen Sie, der kommt ohne Integration aus? Meinen Sie nicht, dass der auch Recht und Gesetz umsetzen muss und dass es da Menschen gibt, die hier ein Bleiberecht haben, die man integrieren muss, (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Muss oder möchte?) weil man sie auch für den Arbeitsmarkt braucht, weil die die Klöße servieren, die man in Sonneberg essen möchte. Das ist einfach Fakt. Das hier einfach zu ignorieren und vom Großen und Ganzen zu reden, das ist nicht glaubwürdig. In diesem Zusammenhang will ich noch einen Satz zu den Straftaten sagen. Ja, das bewegt mich auch. Die Straftaten von Menschen mit Migrationshintergrund sind schlimm. Aber sie sind genauso schlimm wie die Straftaten von Menschen, die hier aus Deutschland kommen. (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Das ist kein Argument! Das ist kein Argument! Ich kann es nicht mehr hören!) Deswegen wäre es hier eine Möglichkeit gewesen, sich hinzustellen und zu sagen: Vergewaltigungen sind schlimm, egal ob sie von Menschen mit Migrationshintergrund oder von Deutschen kommen, (Beifall CDU, BSW) denn diese Aufwüchse, die wir in dem Bereich haben, sind ein Problem insgesamt in dieser Gesellschaft. Deswegen werden wir als Landesregierung unsere Maßnahmen fortsetzen, indem wir Straftäter zurückführen und all diejenigen, die hier kein Bleiberecht haben. Sie können sich sicher sein, dass wir die rechtlichen Möglichkeiten, die der Freistaat Thüringen hat, ausnutzen. Ich würde mir wünschen, dass der Landrat Sesselmann das auch tut, so wie alle übrigen Landräte in diesem Land, die sich mit ihren schwierigen Fällen an das Landesverwaltungsamt wenden und nicht nach Berlin in die syrische Botschaft marschieren. (Beifall SPD) Ich habe nicht gesagt, dass es populistisch ist, aber ich habe gesagt, es ist gefährlich, weil eine syrische Botschaft nicht die Tourist-Information ist, sondern mit ausländischen diplomatischen Beziehungen verbunden ist. Ich weiß nicht, ob dieses Verhalten von Herrn Sesselmann nicht das Gegenteil für Gesamtdeutschland nach sich zieht. Danke. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

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Die Ministerin ist nun bei einer Redezeit von zusätzlichen 4 Minuten und 30 Sekunden, in die die 42 Sekunden, die ich vorhin benannt hatte, eingerechnet sind. Ich schaue nun, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Das ist der Fall. Bitte sehr, Herr Weißkopf.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

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Ich habe, glaube ich, selbst noch Redezeit. Herr Höcke, wenn Sie reden, treibt es mich schon ab und zu hier nach vorn. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ja, wenigstens aktiviert Sie das!) Ja, ja. Sie stehen hier und behaupten allen Ernstes, Sie wären derjenige, der die Volksherrschaft oder den Volkswillen repräsentiert. Ich habe Ihnen das letzte Mal schon gesagt und ich sage es Ihnen diesmal wieder: Die Mehrheit des Volkes, und zwar die große Mehrheit des Volkes, teilt Ihre Migrationspolitik nicht – das ist der Punkt –, (Beifall CDU, BSW) sondern die Mehrheit des Volkes in Deutschland – und im Übrigen nicht nur in Deutschland – möchte, (Unruhe AfD) dass man mit Flüchtlingen und Asylsuchenden menschlich und mit Nächstenliebe umgeht. Das will die Mehrheit. Was Sie hier machen, ist, Sie stellen das Migrationsproblem als das einzige Problem, das die Bundesrepublik Deutschland und Europa hätten, dar. Damit töten Sie Deutschland – nicht mit dem, was wir hier machen. Diese Politik, die nur Menetekel an die Wand malt und wider besseres Wissen behauptet, wir hätten nur ein Problem, das wären Flüchtlinge und die würden brandschatzend durchs Land gehen – diese Politik, die schafft es vielleicht, Unruhe zu stiften. Aber Sie sind ehrlich gesagt an der Stelle auf dem Holzweg. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW) (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das Holz ist aber ganz schön nass!)

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Lena Saniye Güngör

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Ich schaue nach weiteren Wortmeldungen. Bitte.

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Björn Höcke AfD

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Also, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Zuschauer auf der Tribüne, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich wollte mich eigentlich tatsächlich zu diesem Tagesordnungspunkt gar nicht nach hier vorn bewegen. Daniel Haseloff hat zu Ihrem Antrag alles gesagt: Das ist ein reiner Schaufensterantrag und deswegen unter den Oberbegriff „Populismus“ zu subsumieren – Punkt. Aber, Herr Dr. Weißkopf, was Sie hier vorn immer wieder für Seichtheiten vortragen, das ist wirklich an der Realität vorbei und Sie tun sich damit im Übrigen auch keinen Gefallen. Das habe ich Ihnen eben zugeraunt, im Spaß. Ich tue es von hier vorne gern auch noch mal. Sie sind tatsächlich unser bester Werbeträger, weil Sie die Realität nicht anerkennen, und auch die Ministerin hat die Realität eben von hier vorne aus nicht anerkannt. (Beifall AfD) Die neuen Zahlen sind da: Über 36 Prozent der schweren Gewalttaten in Thüringen werden von Menschen oder wurden von Menschen verübt, die in einem normalen Land, in dem Recht und Gesetz zum Schutz der eigenen Bevölkerung vor allen Dingen aufgezäumt werden, nicht da sein dürften. Das ist ein krass überrepräsentierter Wert und das können Sie nicht negieren. Natürlich hat uns alle Bad Klosterlausnitz geschockt, Bad Langensalza hat uns geschockt. Aber die Alltagserfahrungen der Menschen in Thüringen seit 2015 steigen stetig an. Allein wenn sie den Bus benutzen, allein wenn sie die Züge benutzen, allein wenn sie sich abends über den Anger bewegen – dieses Deutschland ist nicht mehr das Deutschland von vor 2015. Das haben Sie zu verantworten, Sie und Ihre CDU. (Beifall AfD) Verstehen Sie mich nicht falsch, ich weiß auch, dass die Tatsachen geschaffen worden sind. Der Schaden ist angerichtet. Auch die AfD wird keine Wunder bewirken können. (Beifall CDU) Wir werden den Schaden, der angerichtet worden ist, nicht rückabwickeln können. Die Toten, die tot sind, werden nicht mehr lebendig, die nicht tot sein müssten, wenn nicht hier Menschen ins Land gelassen worden wären, die überproportional gewalttätig werden. Das ist leider die polizeiliche Statistik, die ich Ihnen hier in Kürze darstelle. Das ist einfach ein Versagen, das wir nicht ungeschehen machen können, aber wir können jetzt anfangen zu kurieren, und zwar nicht nur an den Symptomen, sondern an den Ursachen. Noch mal mein Appell an die Ministerin: Tun Sie alles dafür, um den gesetzlichen Rahmen zu weiten, und hören Sie auf, beispielsweise – und das haben Sie indirekt zumindest wieder gemacht, Sie können mich gern korrigieren, Sie haben ja unbegrenzte Redezeit, anders als ich, meine Redezeit läuft leider ab – immer und immer wieder Asylzuwanderung und Fachkräftezuwanderung zu vermischen. Das macht Ihr Chef, der Ministerpräsident Voigt, auch immer ganz gern. Diese Spurwechselaktion, das ist doch absolut tödlich. Damit ziehen Sie doch den Sozialstaat noch mal zusammen. Dann setzen Sie doch geradezu den Anreiz, dass die Glücksritter aus aller Welt, die Sozialmigranten aus aller Welt irgendwie über die deutsche Grenze stolpern und dann vielleicht doch noch über den Spurwechsel irgendwie in den Niedriglohnsektor einwandern. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

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Björn Höcke AfD

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Nein, ich habe so wenig Redezeit, mit Verlaub, da habe ich jetzt keine Zeit für. Trennen Sie doch endlich mal die Asylzuwanderung, und da möchte ich von Ihnen das hören, was ich gerade in meiner eben kurz gehaltenen Rede schon betont habe, dass Sie klarmachen, Asylzuwanderer, die werden nicht integriert. Die kriegen auch keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die gehen bei bester Gelegenheit, wenn Frieden in ihrer Heimat herrscht, zurück in ihr Heimatland. Punkt! (Beifall AfD) Und das ewige Krankenhausbeispiel – ja, die Krankenhaussituation ist überall so, wie sie ist, aber wir haben, und das wissen Sie auch, ganz große Probleme mit ausländischen Ärzten in den Krankenhäusern. Hören Sie sich bei den Bürgern um. Die Anamnese funktioniert nicht mehr. Es gibt Ärzte, die nicht in der Lage sind, in einem korrekten Deutsch den Patienten zu erklären, was sie haben und welche Medikamente oder welche medizinische Abhilfe jetzt geschaffen werden muss. Das ist ein Riesenproblem. Und warum ist das so? Weil dieser Fachkräftemangel im Gesundheitswesen hausgemacht ist. Sie wissen genauso gut wie ich, dass wir genügend Ärzte ausbilden in der Bundesrepublik Deutschland. Die werden aber durch die miesen Bedingungen in diesem Land außer Landes getrieben. (Beifall AfD) Dafür holen wir uns dann – mit Verlaub – die Ärzte aus der dritten Welt und das ist übrigens auch ein ganz mieser Ansatz, weil die wenigen Hochqualifizierten aus Ländern geholt werden, die dort wirklich gebraucht werden. (Beifall AfD) Das ist schäbig und das ist Neokolonialismus. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Ich schaue nun nach weiteren Wortmeldungen. Die werden mir nicht angezeigt. Dann kommen wir nun in die Abstimmung. Gibt es einen Antrag auf Ausschussüberweisung?

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Ulrike Jary CDU

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Ich stelle den Antrag auf Überweisung an den Justiz- und Migrationsausschuss.

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Lena Saniye Güngör

Rückkehrberatung verstetigen, freiwillige Ausreisen fördern und Ausreisepflicht durchsetzen

Vielen Dank. Dann stimmen wir darüber nun ab. Wer dieser Ausschussüberweisung in den zuständigen Fachausschuss seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich aktuell nicht erkennen. Dann ist dieser Ausschussüberweisung so stattgegeben worden und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 25 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3728 Ist die Begründung gewünscht? Das wird mir nicht angezeigt. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Dr. Wogawa das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Endometriose ernst nehmen – Versorgung verbessern, Aufklärung stärken, Forschung voranbringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Wenn wir heute über Endometriose sprechen, geht es nicht nur um eine Krankheit. Wir sprechen über einen Lebensalltag, der von Schmerzen geprägt ist. Wir sprechen über unerfüllte Kinderwünsche, über Einschränkungen im Beruf. Auch die Frage, ob unser Gesundheitswesen Betroffene ausreichend wahrnimmt und unterstützt, spielt eine Rolle. Wir beraten heute einen Antrag, der für viele Frauen in Thüringen von großer Bedeutung ist. Bei der Endometriose handelt es sich um eine chronische Erkrankung, die nach aktuellen Erkenntnissen etwa 10 bis 15 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter betrifft. Wir reden über eine Größenordnung von ca. 40.000 bis 50.000 Betroffenen in Thüringen. Endometriose wird bis heute häufig erst spät erkannt. Viele Erkrankte warten über Jahre auf die gesicherte Diagnose. Mir hat eine an Endometriose erkrankte Frau erzählt, dass es in ihrem Fall sieben Jahre gedauert hat. Zunächst sind andere Diagnosen herangezogen worden – Blinddarmreizungen, Zysten, ähnliche Dinge. Erst nach sieben Jahren wurde die Diagnose gestellt. In dieser Zeit, beispielsweise in diesen sieben Jahren, leiden die Betroffenen unter starken Schmerzen, unter gesundheitlichen Einschränkungen und oft auch unter mangelndem Verständnis in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld. (Beifall BSW) Der vorliegende Antrag macht deutlich, dass diese Krankheit nicht nur eine individuelle gesundheitliche Herausforderung ist, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe. Der vorliegende Antrag stellt deshalb auf die Verbesserung von Aufklärung, Versorgung, und Unterstützung ab. Besonders wichtig, meine Damen und Herren, ist dabei der Blick auf die tatsächliche Versorgungssituation. Aktuelle Auswertungen zeigen, dass die Zahl der diagnostizierten Fälle in Thüringen in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Die Erkrankung wird einerseits also stärker wahrgenommen, mehr Frauen erhalten ihre Diagnose. Gleichzeitig weisen die Daten aber darauf hin, dass weiterhin von einer erheblichen Untererfassung auszugehen ist. Das bedeutet leider: Viele Betroffene werden nach wie vor nicht oder erst sehr spät diagnostiziert. Meine Damen und Herren, das sind Frauen, die oft jahrelang mit Beschwerden leben müssen, ohne eine Erklärung für ihre Erkrankung zu erhalten – geschweige denn eine Therapie. Deshalb ist die im Antrag vorgesehene Stärkung von Aufklärung und Sensibilisierung so wichtig. Wissen schafft Verständnis. Verständnis schafft bessere Chancen auf eine frühzeitige Diagnose und auf eine frühzeitige Behandlung. (Beifall CDU, BSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang möchte ich auch den geplanten landesweiten Informationstag zum Thema „Endometriose“ hervorheben. Ist ein solcher Informationstag notwendig? Wir sind überzeugt: Ja. Noch immer werden Betroffene oft nicht ernst genommen. Noch immer gilt es als normal, Schmerzen einfach auszuhalten. Noch immer fehlt es an Wissen über die Erkrankung. Ein landesweiter Informationstag trägt dazu bei, diese Wissenslücken endlich zu schließen. Frauen erhalten schneller die Informationen und die Unterstützung, die sie benötigen. Vor allem sendet er eine wichtige Botschaft: Die Sorgen und Belastungen der Erkrankten verdienen Aufmerksamkeit und auch gesellschaftliche Anerkennung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen nachhaltige Verbesserungen und müssen deshalb überprüfen, ob diese Verbesserungen auch tatsächlich bei den Betroffenen ankommen. Aus diesem Grund möchte ich insbesondere auf Punkt 8 unseres Antrags eingehen. Wir fordern dort die Landesregierung auf, bis zum 31. Dezember 2028 über die Umsetzung des Antrags, die Versorgungssituation von Endometriose-Erkrankten, bestehende Unterstützungsangebote sowie weiteren Handlungsbedarf zu berichten. Für die Antragsteller, für die Koalitionsfraktionen, ist das von zentraler Bedeutung, denn gute Politik zeigt sich nicht allein darin, Probleme zu erkennen und Maßnahmen zu beschließen. Gute Politik muss auch die Wirkung ihrer Entscheidungen immer wieder überprüfen. Wir wollen insbesondere drei Dinge wissen: Erstens, ob sich die Diagnosewege tatsächlich verkürzen, zweitens, ob Informations- und Beratungsangebote ausgebaut wurden und ob sie die Betroffenen erreichen, und schließlich drittens, meine Damen und Herren, ob vorhandene Versorgungsstrukturen besser vernetzt werden konnten und ob gegebenenfalls weiter Defizite bestehen. Auf diese Weise wird die notwendige Transparenz geschaffen. Erfolge werden sichtbar. Es zeigt sich aber auch, wo gegebenenfalls nachgesteuert werden muss. Gerade bei einer Erkrankung wie Endometriose ist diese kontinuierliche Erfolgskontrolle unverzichtbar. Die Betroffenen – da sind wir uns sehr sicher – haben Anspruch darauf, dass politische Ankündigungen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern zu ganz konkreten Verbesserungen in ihrem Alltag führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag setzt auf konkrete Verbesserungen und schafft die Grundlage dafür, dass wir die Entwicklung auch in den kommenden Jahren im Blick behalten. Deshalb werden wir heute die Überweisung des Antrags an den zuständigen Fachausschuss beantragen, um die vorgeschlagenen Maßnahmen dort weiterzuberaten und gegebenenfalls konkretisieren zu können. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Endometriose ernst nehmen – Versorgung verbessern, Aufklärung stärken, Forschung voranbringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Wogawa. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf. Bitte.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Endometriose ernst nehmen – Versorgung verbessern, Aufklärung stärken, Forschung voranbringen

Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und am Livestream, ich freue mich, dass wir heute ein so wichtiges Thema auf der Tagesordnung haben. Es wurde bereits genannt, wie viele Millionen Frauen in Deutschland von Endometriose betroffen sind, einer Erkrankung, die weitgehend unbekannt in der Gesellschaft und in der Medizin immer noch zu wenig präsent ist. Frauen, die von ihren Symptomen berichten, werden darauf verwiesen, dass Frauen nun mal regelmäßig Bauchschmerzen haben, dass sie sich nicht so anstellen sollen, dass sie ein bisschen mehr durchhalten müssen. Die wenige Forschung, die wir aktuell zur Endometriose haben, ist im Kern entlarvend. Ich verweise mal auf die Studie, die Endometriose und Attraktivität der Patientinnen untersucht hat, anstatt sich mit den Schmerzen der Betroffenen auseinanderzusetzen, oder die Studie, die zu Belastungen der Partnerschaft von Endometriose-Patientinnen geforscht hat, anstatt die Belastungen der Patientinnen selbst in den Fokus zu nehmen. Wenn ich diesen Antrag, der ja doch sehr dünn auf zwei Seiten daherkommt, lese, beschleicht mich jedoch das Gefühl, dass sich die Koalitionsfraktionen im Vorfeld recht wenige Gedanken gemacht haben, an welche Strukturen wir hier in Thüringen anknüpfen können und wie viel auch von den beiden bereits vorhandenen Anträgen aus 2024 durch die eigene Landesregierung bisher umgesetzt wurde. Wir haben bereits einen Antrag von Rot-Rot-Grün zu einer geschlechtersensiblen Medizin in Thüringen gefasst. Wir haben auch einen Thüringer Aktionsplan „Endometriose“ bereits beschlossen. Da war ich schon sehr verwundert, Herr Dr. Wogawa, dass Sie es weder in Ihrem Antragstext noch in Ihrer Rede geschafft haben, Bezüge dazu herzustellen. Wenn Sie es doch konkret wollen, dann müssen Sie ja auch erklären können, wie die Umsetzung bisher läuft von dem, was schon beschlossen wurde, und was Sie sich zusätzlich zu dem versprechen. Ich gehe doch davon aus, dass es nicht nur ein Informationstag ist. Die Wichtigkeit des Themas wird im Antrag nicht angemessen aufgenommen, denn Endometriose zeigt ja, dass wir einen Mangel an geschlechtergerechter medizinischer Versorgung haben, dass es in der Epidemiologie, in der Diagnostik und in der Behandlung von Erkrankungen weitestgehend immer noch der männliche Durchschnittskörper ist, der zur Grundlage genommen wird, obwohl wir wissen, dass es geschlechtsspezifische Differenzen in Symptomatik, aber auch in Medikation und Behandlung gibt. Es kann doch für uns nicht normal sein, dass die Wahrscheinlichkeit einer Frau, an einem Schlaganfall zu sterben, inhärent größer ist, nur weil es eben eine Frau ist, die den Schlaganfall erleidet. Und das finde ich bemerkenswert, wenn darüber gelacht wird, weil das, was Sie hier aufgeschrieben haben, ist im Verhältnis zu den Problematiken, die wir in dem Bereich haben, es ist nicht mal ein zahnloser Tiger, das ist eine Hauskatze, die hier formuliert wurde. Und das haben die Betroffenen definitiv nicht verdient. (Beifall Die Linke) Wenn wir uns doch einig sind, dass im Kern der Debatte um geschlechtergerechte Medizin diverse Fragenkomplexe stehen, wie zum Beispiel unnötige gesundheitliche Risiken, denen Frauen durch eine mangelhafte geschlechtsbewusste Gesundheitsversorgung ausgesetzt werden, wie die Debatten darüber, wer am Ende über den Körper von Frauen verfügen kann, da sind wir natürlich auch bei der Frage der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, bei dem Mitdenken von geschlechtsspezifischer Gewalt. Und an der Stelle, wer glaubt, dass wären Zusammenhänge, die zu weit hergeholt sind: Wissen Sie eigentlich, was Frauen mit Endometriose in Arztpraxen mitunter geraten wird? Es wird mitunter zur Schwangerschaft geraten, weil danach die Symptome eventuell besser wären. Das finde ich zynisch für betroffene Frauen, die genau wie alle anderen selbst entscheiden können, ob und wann sie in ihrem Leben eine Schwangerschaft vorsehen. Ich kann verstehen, dass ein intersektionaler Fokus vielleicht überfordernd für einen einzigen Antrag im Plenum sein kann. Aber so etwas nicht mal mit zu bedenken oder zu erwähnen, ist meines Erachtens nach sträflich. Denn wenn wir uns angucken, was bereits beschlossen wurde hier im Rund, sind wir eigentlich darüber hinausgegangen. Wir haben über Lehrinhalte in medizinischen Ausbildungen und Studien bereits gesprochen. Wir haben über Fort- und Weiterbildungsformate für medizinisches Personal schon beschlossen. Wir haben vernetzte Weiterbehandlungspläne, wie es eben nach einer Diagnose weitergehen soll, denn es wurde richtig gesagt, der Weg zu einer Diagnose ist aktuell bis zu sieben Jahre lang – das ist der Durchschnitt, das ist wahnsinnig viel –, aber die Frage ist ja: Wenn die Diagnose dann da ist, wissen Betroffene in Thüringen, wie sie mit dieser Diagnose umgehen können? Und da darf ich darauf verweisen, dass es einen Einbezug der Fachexpertise braucht. Sprechen Sie bitte mit dem Endometriosezentrum in Jena und den Erfahrungen, die dort gemacht werden. Sprechen Sie mit den Verantwortlichen der Endometriose-Sprechstunde des Klinikums Weimar. In Weimar werden thüringenweit die meisten gynäkologischen Operationen durchgeführt. Aber eine Abrechnungsgrundlage ist aktuell schwierig. Das sind Themen, die wir alle sehr gern inhaltlich angehen könnten. Sie werden nur leider hier nicht aufgeführt. Und deswegen, ja, der Antrag lässt nicht nur Luft nach oben, sondern er ist einfach insgesamt unzureichend. Und ganz ehrlich, als ich die Überschrift gelesen habe, habe ich persönlich mich sehr gefreut, dass die Brombeere ein so wichtiges Thema hier behandeln möchte. Ich dachte sogar, sie kommen vielleicht jetzt in so eine Arbeitsfähigkeit rein. Aber de facto machen Sie aktuell SB-Anträge, die in den Fachausschuss gehört hätten und die versuchen sie uns hier als großen Wurf im Plenum zu verkaufen. Das kommt leider nicht hin. Und ich glaube, das Unangenehme, wenn ich in die Reihen der Kolleginnen und Kollegen gucke, die auch in der letzten Legislatur, vielleicht in anderen Funktionen, aber hier ja auf jeden Fall tätig gewesen sind, ich glaube, sie wissen das eigentlich auch selber, hier wäre deutlich mehr drin gewesen. Danke. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Endometriose ernst nehmen – Versorgung verbessern, Aufklärung stärken, Forschung voranbringen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Dr. Lauerwald für die Fraktion der AfD ans Rednerpult. Bitte.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Endometriose ernst nehmen – Versorgung verbessern, Aufklärung stärken, Forschung voranbringen

Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne, wobei ich ganz herzlich die Besuchergruppe aus Suhl begrüßen möchte, und Zuhörer am Livestream! (Beifall AfD) Wer an Endometriose erkrankt ist, wartet häufig Jahre auf eine Diagnose. Viele Betroffene leiden unter starken Schmerzen, erheblichen Einschränkungen im Alltag und einem langen Weg durch das Gesundheitssystem. Deshalb ist es richtig, dass sich der Landtag erneut mit diesem Thema beschäftigt. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Bringt uns der vorliegende Antrag gegenüber dem bereits beschlossenen Aktionsplan tatsächlich weiter? In der letzten Legislaturperiode hat der Landtag am 2. Februar 2024 nach umfangreichen Beratungen und Anhörungen den „Thüringer Aktionsplan Endometriose“ beschlossen. Dieser Beschluss war nicht nur eine Absichtserklärung, sondern enthielt einen strukturell weitreichenderen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung von Versorgung, Aufklärung und Forschung. Der vorliegende Antrag bleibt demgegenüber weitgehend im Allgemeinen. Gerade weil Endometriose ein so relevantes Gesundheitsthema ist, hätte ich erwartet, dass der Fokus auf den offenen Umsetzungsfragen dieses bereits beschlossenen Aktionsplans liegt. Ich möchte ausdrücklich betonen, Endometriose ist eine schwerwiegende chronische Erkrankung, die etwa 10 bis 15 Prozent der Frauen im reproduktiven Alter betrifft. Sie verdient unverminderte Aufmerksamkeit und eine konsequente Verbesserung der Versorgung. In den Anhörungen zum damaligen Verfahren wurden die zentralen strukturellen Probleme klar benannt. Dabei lassen sich drei Kernbereiche zusammenfassen: erstens die unzureichende Abbildung der komplexen Behandlungsleistungen im Vergütungssystem und die daraus resultierende Unterfinanzierung spezialisierter Versorgung – das wurde beispielsweise von der Arbeitsgemeinschaft Endometriose und der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Endoskopie bemängelt –, zweitens strukturelle Defizite im Gesundheitssystem, insbesondere durch Sektorengrenzen, die eine sektorübergreifende, multimodale Behandlung erschweren, und drittens bestehende Defizite in Forschung, Versorgungsstrukturen und deren finanzieller Ausstattung – dies hat unter anderem der Berufsverband der Frauenärzte e. V., Landesverband Thüringen bemängelt. Diese Problemlagen sind nicht neu. Sie sind bekannt, dokumentiert und wurden bereits im Landtagsbeschluss von 2024 adressiert. Auch die Frage der Aus- und Fortbildung wurde bereits bewertet. Sachverständige sowie die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Dresden haben darauf hingewiesen, dass Endometriose bereits im Medizinstudium und in der ärztlichen Ausbildung verankert ist. Die zentralen Versorgungsprobleme liegen daher nicht im fehlenden Wissen, sondern in strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund stellt sich erneut die Frage: Welchen zusätzlichen Beitrag leistet der vorliegende Antrag? Meine Antwort ist: keinen erkennbaren. Der Landtag hat die Probleme bereits umfassend analysiert, Sachverständige angehört, den Handlungsbedarf definiert und mit dem Aktionsplan konkrete Maßnahmen beschlossen. (Beifall AfD) Der vorliegende Antrag enthält hingegen keine neuen Instrumente, keine zusätzlichen Strukturen und keine weiterführenden Antworten auf die bekannten Probleme der Versorgung und Finanzierung. Er wiederholt im Wesentlichen bereits bekannte Zielsetzungen in den Bereichen Aufklärung und Sensibilisierung. Das mag politische Aufmerksamkeit erzeugen, es führt jedoch nicht automatisch zu einer besseren Versorgung der Betroffenen. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob Endometriose wichtig ist. Das ist unstrittig. Die Frage ist, ob dieser Antrag über bereits Beschlossenes hinaus, konkrete Fortschritte ermöglicht. Das ist hier nicht der Fall. Die betroffenen Frauen brauchen keine Wiederholung bestehender Absichtserklärungen. Sie brauchen messbare Verbesserungen in Diagnostik, Versorgung, Forschung und Finanzierung. Daran müssen wir uns messen lassen. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Endometriose ernst nehmen – Versorgung verbessern, Aufklärung stärken, Forschung voranbringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald. Ich habe jetzt auf meiner Rednerliste keine weiteren Redner. Ich habe den Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales gehört. Ich schaue in die Runde – es gibt keine weiteren Redewünsche aus dem Kreis der Abgeordneten. Dann schaue ich rüber zur Regierungsbank und bitte die Frau Staatssekretärin ans Rednerpult. Danke schön.

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Rudolph

Endometriose ernst nehmen – Versorgung verbessern, Aufklärung stärken, Forschung voranbringen

Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Endometriose ist eine Erkrankung, bei der für die Betroffenen – das wurde heute schon betont – oftmals ein sehr, sehr langer Leidensweg besteht, bevor die Diagnose überhaupt fällt, und sich selbst mit der Diagnose – das würde ich vielleicht in Ergänzung zu den vorherigen Reden hier auch noch mal voranstellen wollen – für die Betroffenen trotzdem nicht alles löst. Sondern es ist auch dann eine Erkrankung, mit der man ziemlich lange auskommen muss und bei der man froh ist, wenn man Unterstützung erfährt, bei der eine Heilung in vielen Fällen eben nicht möglich ist, bei der es zwar trotzdem vielfältige Möglichkeiten gibt, zum Beispiel Symptome zu lindern, aber die Voraussetzung dafür natürlich immer sein muss, dass erst mal eine schnelle Diagnosestellung erfolgt. Ich glaube, die Tatsache, dass viele von Ihnen das hier heute auch noch mal betont haben, dass diese Erkrankung eben ungeachtet dessen – und das will ich auch gern positiv unterstreichen – in den letzten Jahren sehr viel Aufmerksamkeit erfahren hat und es sehr viele Selbsthilfegruppen gibt, die sich darum verdient gemacht haben, die Endometriose in die Mitte der Gesellschaft zu rücken und deutlich zu machen: Das ist eine Erkrankung, die wirklich viele Frauen betrifft, und es ist eine Erkrankung, bei der man nicht mit der Argumentation zum Ziel kommt, man solle sich bitte als Frau nicht so anstellen, es wären normale Regelschmerzen. Das waren die positiven Errungenschaften der letzten Zeit, dass es hierfür tatsächlich mehr Aufmerksamkeit gab. Genau so ist einiges passiert, das möchte ich in Ergänzung des letzten Landtagsbeschlusses heute im Plenum mit in die Debatte werfen, zum Beispiel gibt es einige Selbstdiagnosetools, die nicht dazu dienen sollen, eine ärztliche Diagnose zu ersetzen, aber die eine erste Einschätzung ermöglichen. Auch das wäre vor zehn Jahren so noch nicht denkbar gewesen, dass man als Betroffene oder potenziell betroffene Person dort auch schon eine gute Grundlage erfährt, um dann mit Frauenärztinnen und Frauenärzten besser und zielgerichteter ins Gespräch zu gehen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Endometriose vorliegt. Wenn dann eine solche Erkrankung vorliegt, gibt es mittlerweile zertifizierte Gesundheits-Apps, digitale Gesundheitsanwendungen, die dann auch von den Krankenkassen erstattet werden, mit denen Betroffene tatsächlich sehr umfassend und die Selbstwirksamkeit steigernd eine gute Hilfestellung erfahren, wie sie mit ihrer Krankheit umgehen können, gerade weil es nicht so ist, wie man sich das bei vielen Erkrankungen wünscht, dass man eine Diagnose, eine Therapie im Sinne eines Medikaments und einer Pille bekommt und dann ist die Erkrankung weg. Das ist bei Endometriose leider nicht der Fall. Warum sage ich Ihnen das hier als Mitglied der Thüringer Landesregierung zum Thema „Endometriose“? Weil das genau einen der Punkte aufgreift, die sich auch in diesem Antrag wiederfinden, nämlich dass es ein zentraler Punkt ist, dass Betroffene wissen müssen, wo sie niederschwellig Informationen bekommen und wie sie möglichst gut und umfassend mit der Erkrankung begleitet werden können. Trotzdem ist hier unter dem Strich aber auch festzuhalten, dass es in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gab. Deswegen ist es dennoch gut, wenn hier der Wunsch besteht, über das Thema weiterzureden, auch im Thüringer Landtag, und – ich denke – dann auch im Sozialausschuss noch mal darüber zu sprechen, wie gerade die Aufklärung und die Verbreitung von Informationen noch besser vonstattengehen können. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Güngör, Sie haben darauf hingewiesen, dass auch in der letzten Legislaturperiode hier im Landtag ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist. Aus all Ihren Wortbeiträgen habe ich aber trotzdem entnommen, dass bei den Beschlüssen, die der Thüringer Landtag zu dem Thema schon gefasst hat – so wie Sie das heute hier verlautet haben –, möglicherweise noch Informations- und Gesprächsbedarf besteht, wie denn ein damals geforderter Aktionsplan der Landesregierung ausgestaltet werden kann, damit er einen Mehrwert bietet und Betroffenen tatsächlich hilft. Das will ich Ihnen noch mal an einem kleinen Beispiel konkret machen. Mehrere von Ihnen haben genannt, dass es wünschenswert ist, dass Endometriose zum Gegenstand der ärztlichen Ausbildung und der Weiterbildung wird, dass im ärztlichen Bereich mögliche Fortbildungen bestehen. Trotzdem gehört es zur Ehrlichkeit dazu, dass das weder Ihre Entscheidungsgewalt als Landtagsabgeordnete noch meine als Mitglied der Thüringer Landesregierung ist. Natürlich ist es wünschenswert, wenn diesem Thema im Bereich der Medizin mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Auch da können wir, glaube ich, sehr froh sein und auf das Universitätsklinikum Jena blicken, an dem es schon seit 2014 ein Kompetenzzentrum Endometriose gibt, bei dem uns auch versichert ist, dass dem Thema „Endometriose“ im Rahmen der ärztlichen Ausbildung mehr Bedeutung zukommt als vor zehn oder wahrscheinlich auch vor fünf Jahren, als die letzten Beschlüsse hier im Thüringer Landtag gefasst worden sind. Das sage ich Ihnen aber deswegen, weil ich glaube, dass dieses Beispiel zeigt, dass es durchaus noch mal lohnenswert ist zu schauen, was die Ergänzung aus dem Thüringer Parlament oder – in Umsetzung – der Landesregierung sein kann, um das Thema „Endometriose“ nicht nur zu nennen, sondern tatsächlich für Betroffene auch Dinge zu verbessern, gerade wenn sie sich einig sind, dass einer der zentralen Punkte dafür immer noch die Informationen über die Erkrankung ist und dass hoffentlich das Wissen darum immer mehr Verbreitung erfährt, sodass Betroffene zukünftig nicht mehr diese im Schnitt sieben Jahre auf eine Diagnose und damit auf Unterstützung warten müssen. Ich kann deswegen noch mal den Dank dafür aussprechen, dass Sie das Thema hier – ja – wiederholt, aber, ich glaube, mit einigen Neuerungen ansprechen, die es in den letzten Jahren gegeben hat, und sicherlich auch mit dem lohnenswerten Fokus, das auch noch mal im Ausschuss zu besprechen und zu schauen, wie zum Beispiel den Forderungen, die dort aufgemacht sind, die Bekanntheit durch einen landesweiten Aktionstag zu erhöhen, wie Ideen Rechnung getragen werden kann und wir damit dafür sorgen, dass Endometriose in Zukunft nicht mehr eine Erkrankung ist, bei der zwei Betroffene im Raum sehr gut wissen, was damit gemeint ist, weil es für sie ein wirklich fundamentaler Teil ihres Lebens ist, jeden Monat und teilweise auch durchgängig mit sehr großen Schmerzen leben zu müssen, und mindestens die Hälfte des Raumes aber gar nicht weiß, wovon die Rede ist. Ich wünsche mir, dass wir über diesen Zustand weiter hinwegkommen, das wünschen wir uns auch als Landesregierung. Was wir unterstützend dafür tun können, das tun wir in diesem Bereich sehr gern. Insofern hoffe ich, dass es zu einer guten Beratung und dann auch zu einem guten Weiterkommen in diesem Thema kommt. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Endometriose ernst nehmen – Versorgung verbessern, Aufklärung stärken, Forschung voranbringen

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Rudolph. Ich habe den Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie wahrgenommen. Dann lassen Sie uns über diesen Überweisungswunsch bitte abstimmen. Wenn Sie dieser Überweisung also zustimmen wollen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es dazu Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag an den Ausschuss überwiesen und wir können den Tagesordnungspunkt schließen. Sehr geehrte Abgeordnete, aus dem Landtag ging mir der Wunsch zu, dass wir als Nächstes mit dem Tagesordnungspunkt 28 fortfahren. Dann tun wir das auch. Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/3756 Die Berichterstattung durch die Ausschussvorsitzende, Frau Abgeordnete Hoffmann, erfolgt nun. Bitte schön, Frau Hoffmann.

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Nadine Hoffmann AfD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Vielen Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Der Petitionsausschuss ist der Ausschuss des Thüringer Landtags mit dem größten Kontakt zur Bevölkerung. Als Pflichtausschuss bietet er die direkte Beteiligung der Bürger an. Der Ausschuss hat die Aufgabe, mit den Bitten oder Beschwerden verantwortungsvoll umzugehen und diesem demokratischen Recht auf Forderungen oder Kritik der Bürger gerecht zu werden und – das sei mir vorab erlaubt, zu sagen – er kommt dieser Verantwortung durch sorgfältige Prüfung der Anliegen nach, wobei parteipolitische Ansichten eher eine untergeordnete Rolle spielen. Der Ausschuss dient als Bindeglied zwischen Bürgern und Verwaltung, zwischen Parlament und außerparlamentarischem Raum und er versteht sich auch als Vermittler oder in der Funktion der Befriedung, vor allem dann, wenn politische Entscheidungen oder Verwaltungshandeln als intransparent und bürgerfern wahrgenommen werden. Unterstützt wird der Ausschuss von der Bürgerbeauftragten Frau Democh und zuvor durch Herrn Herzberg, der nach zwölf Jahren aus dem Amt ausgeschieden ist. Als Ausschussvorsitzende darf ich den Arbeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2025 einbringen, in der gebotenen Länge und nötigen Kürze. Dabei will ich auf Beispiele von Bitten, Beschwerden und Vorschlägen eingehen, die der Ausschuss im vergangenen Jahr beraten hat. Wenn ich folgend vom Ausschuss spreche, sind damit neben den Parlamentariern auch die Mitarbeiter der Verwaltung gemeint, ohne deren Vor- und Nachbereitung der Ausschuss nicht funktionieren würde. Ergänzend zu erwähnen ist zudem die Strafvollzugskommission unter Führung von Dieter Laudenbach als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses. (Beifall AfD) Zunächst etwas zur Statistik der Arbeit des Petitionsausschusses. Im Jahr 2025 erreichten den Ausschuss 536 Petitionen, das sind etwa 80 mehr als im Jahr 2024. Es wurde also in 536 Fällen vom in der Thüringer Verfassung fixierten Grundrecht und im geschichtlich gewachsenen Recht, sich direkt an das Parlament zu wenden, Gebrauch gemacht. Auch die Zahl der behandelten Petitionen inklusive der noch aus Vorjahren bestehenden Anliegen ist gestiegen. Womit ich bei einem nächsten Merkmal des Petitionsausschusses angekommen wäre: Dieser unterliegt nämlich nicht der Diskontinuität, also die Petitionen werden über die Legislaturen hinweg weiter beraten. Deswegen wird der Petitionsausschuss in der konstituierenden Sitzung des Landtags als einer der ersten Ausschüsse gebildet. In insgesamt zehn Sitzungen – darunter drei Sondersitzungen – des Petitionsausschusses wurden rund 450 Petitionen abschließend beraten. Die Strafvollzugskommission tagte viermal. Eine deutliche Steigerung gab es bei den Petitionen, für welche die Veröffentlichung beantragt wurde. Das heißt, nachdem der Ausschuss der Veröffentlichung zugestimmt hat, hat der Petent sechs Wochen lang Zeit, Mitzeichnungen zu sammeln – entweder händisch oder online über die Petitionsplattform des Landtags. Ist das Quorum von 1.500 Mitzeichnungen erreicht, schließt sich meist eine öffentliche Anhörung an, bei der auch Vertreter der Landesregierung bzw. des jeweiligen Ministeriums anwesend sind. Das ermöglicht es dem Petenten oder der Petentin, eine höhere Aufmerksamkeit zu generieren und das Anliegen direkt an das Ministerium zu adressieren. Nicht selten greifen Journalisten diesen Vorgang dann in ihrer Berichterstattung auf, womit die Aufmerksamkeit wieder vergrößert wird. Im Jahr 2025 wurde 75-mal die Veröffentlichung beantragt, 48 Petitionen erfüllten die Voraussetzungen, 12 Petitionen erreichten das notwendige Quorum. Im Jahr 2024 waren es 58 Anträge, 35 erfüllte Voraussetzungen und 10 erreichte Quoren. Also hier gab es auch eine Steigerung. Erreicht eine veröffentlichte Petition das Quorum nicht, heißt das nicht, dass die Petition nicht weiterbehandelt wird, sie geht dann den Weg aller anderen Petitionen, für die keine Veröffentlichung beantragt wurde. Sie wird, sofern der Landtag zuständig ist, im Ausschuss unter Hinzuziehung des zuständigen Ministeriums beraten. Informationen und Sachstände werden eingeholt. Es wird nach einer Lösung gesucht. Voraussetzung ist natürlich, dass Inhalt und Wortlaut einer Petition eine sachliche Prüfung erlauben, was auf die meisten Petitionen auch zutrifft. Um die Petitionen mit erreichtem Quorum abzuarbeiten, haben die Mitglieder des Ausschusses Sondersitzungen abgehalten, zum Teil mit drei Anhörungen nacheinander, was für alle Beteiligten manchmal doch eine Herausforderung gewesen ist. Aber so konnte der Ausschuss im Jahr 2025 insgesamt 13 Anhörungen durchführen – ein Rekord. Dabei ging es um das BAföG, die berufliche Bildung, die Landwirtschaft, den Wolfsbestand, die gesundheitliche Versorgung, die Verkehrspolitik, eine Verfassungsreform, den Tierschutz, Erholungswälder oder die Windenergie. Wie Sie sehen, werden im Petitionsausschuss vielfältige Themen beraten. Im Jahr 2025 kamen die meisten Anliegen – 121 an der Zahl – aus dem Bereich Migration, Justiz und Verbraucherschutz, davon 67 – also mehr als der Hälfte – aus dem Bereich Strafvollzug. Auch 2024 führte der Bereich Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Liste der Sachgebiete an und auch da nahm der Teilbereich Strafvollzug einen großen Platz ein. Gefolgt wird er im Jahr 2025 vom Bereich Bildung, Wissenschaft und Kultur mit 81 Eingaben. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Jahr 2024. Auf Platz 3 der Sachgebiete befindet sich mit 61 Petitionen der Bereich Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Die weiteren Bereiche sind Digitales und Infrastruktur mit 50 Petitionen, Inneres, Kommunales und Landesentwicklung mit 43 Petitionen, Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten mit 41 Petitionen, Landeshaushalt und Finanzen mit 32 Petitionen, Europa, Medien, Ehrenamt und Sport mit 19 Petitionen und Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum mit 13 Petitionen. Als Veränderungen wären hier zu erwähnen, dass im Bereich Umwelt und im Bereich Finanzen mehr Petitionen erfolgten als im Vorjahr. Petitionen können dabei von einer Person initiiert oder als Sammelpetition oder Massenpetition eingereicht werden. In diesem Sinne wird erwähnt, dass den Petitionsausschuss im Berichtszeitraum Sammelpetitionen in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kommunales erreichten. Ich möchte nun zu jedem Bereich Beispiele nennen und beginne mit Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Ein Bürger macht in seiner Petition auf die personelle Situation der Thüringer Staatsanwaltschaften aufmerksam. Nach einem Bericht der Landesregierung, in dem es unter anderen um die Verfahrensdauer oder um Proberichter ging, wurde das Anliegen nach § 17 Nr. 6 Thüringer Gesetz über das Petitionswesen den Fraktionen zur Kenntnis gesendet, damit diese Plenarinitiativen ergreifen können. Andere Anliegen im Bereich Justiz, Migration und Verbraucherschutz sind typischerweise Asylverfahren, die Situation von Strafgefangenen, die einen großen Anteil der Anliegen ausmachen, die Entlohnung und Unterbringung von Strafgefangenen sowie die Verfahrensdauern an Gerichten und gerichtliche Entscheidungen, wobei der Petitionsausschuss nicht in diese eingreifen darf. Im Bereich Bildung, Wissenschaft und Kultur befindet sich die Petition mit den meisten Mitzeichnungen im Jahr 2025 – konkret 5.535. Diese Petition wurde nach ihrer Veröffentlichung unter Hinzuziehung des Fachausschusses angehört und thematisiert die langen Bearbeitungszeiten von BAföG-Leistungen. Auch medial wurde der Vorgang deutlich gespiegelt. Sie ist auch deswegen erwähnenswert, weil das Ressort Bildung doch auffallend häufiger mit Ministern bei Anhörungen anwesend ist als die anderen Ressorts. Sie ist aber nicht die einzige Petition zu diesem Thema. Die Landesregierung führte im Petitionsausschuss über die Sachlage und angestrebte Verbesserungen aus. Im Anschluss an die Anhörung hat der Bildungsausschuss über das Anliegen beraten. Das Thema wurde dann durch ein in den Landtag eingebrachtes Gesetz aufgegriffen, welches sich derzeit noch im Fachausschuss befindet. Weitere Petitionen im Bereich thematisieren Schulschließungen, Schulnetzpläne, Schließungen von Kindertageseinrichtungen oder den Lehrermangel. Letztere Thematik erwähne ich, weil sie im Jahr 2025 in einer ebenfalls lebendigen Sitzung des Petitionsausschusses öffentlich angehört und dort zum Thema „Fachpraxislehrer“ ausgeführt wurde. Hier konnten wir einen Erfolg verbuchen, denn das Ministerium ist dem Anliegen des Petenten gefolgt. Nun zum Bereich „Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie“: Hier werden typischerweise Anliegen zur Situation in der Pflege, der Höhe und dem Angebot von Sozialleistungen oder der medizinischen Versorgung besprochen. Ein Beispiel ist eine Petition, in der es um den psychiatrischen Krisendienst ging. Das Ziel der Petition war die Abwendung von Selbst- oder Fremdgefährdung durch psychisch Erkrankte. Das Ministerium stimmte dem Anliegen zu und verwies auf einen solchen Schwerpunkt, der sich in Bearbeitung befindet. Im Ergebnis stellte der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen entsprochen werden konnte und schloss die Petition ab. Ein anderes Thema des Bereichs ist aufgrund der Ministeriumszuteilung der Tierschutz. Erlauben Sie mir, dass ich als Sprecherin meiner Fraktion für Tierschutz im Petitionsausschuss ein Auge darauf habe. Hier erreichte den Petitionsausschuss ein Anliegen des Landestierschutzverbands mit der Forderung einer landesweiten Katzenschutzverordnung. In den meisten Fällen sind die Katzen, die als „Streunertiere“ bezeichnet werden, krank oder bedürfen einer Versorgung. Nach einer sehr lebendigen Anhörung, in der die Situation anschaulich beschrieben wurde, wurde die Petition im Fachausschuss beraten und anschließend sowohl den Fraktionen zur Kenntnis gegeben als auch nochmals an den Fachausschuss überwiesen. Die Beratung dort wird fortgesetzt. Der Bereich „Digitales und Infrastruktur“ wird dominiert von Bauen und Verkehr. So werden dort Anliegen behandelt zu den Themen „Deutschlandticket“, „Bahnanbindungen“, „Verkehrsnetz im ländlichen Raum“, „Baubescheide“ sowie „Geschwindigkeitsbegrenzungen“. Nicht selten findet hier eine Vor-Ort-Besichtigung des Ausschusses statt. Oft sind dies auch überaus komplexe Vorgänge, in die wir uns einarbeiten müssen. So beschäftigte sich der Ausschuss unter anderem mit der Tatsache, dass Grundstücke einer Petentin ohne ihr Wissen mit einer Straße überbaut wurden. Die Beratung im Ausschuss fungierte dann als Anschub der Kommunikation der Petentin mit der Gemeinde. Als Ergebnis hat die Gemeinde die Grundstücke um die Straße herum erworben. Die Petentin bedankte sich dafür beim Ausschuss. Ein anderes Thema, das dem Bereich „Infrastruktur“ zugeordnet wurde, ist der Rückbau von Windenergieanlagen nach der Aufgabe von deren Nutzung. Hier führten wir Anfang 2025 eine spannende Anhörung durch. Die Petentin begehrte zum einen, dass der Rückbau vollständig erfolgt, also mit Fundament, und dass der Betreiber eine ausreichend hohe Summe zurücklegt. Im Anschluss wurde die Petition dann dem Fachausschuss übergeben. Auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Thüringer Bauordnung hier im Landtag zum vollständigen Rückbau und eines dazu eingereichten Entschließungsantrags gilt seit August 2025 in Thüringen ein sogenannter Rückbauerlass. Dies ist zumindest als Teilerfolg der Petition zu werten. Kommen wir nun zum Bereich „Inneres, Kommunales und Landesentwicklung“: In diesem geht es vorrangig um Ordnung und Sicherheit, aber auch um Kommunalpolitik. In diesem Sinne erreichte ein Petitionsausschuss das Anliegen zur Absenkung der Hürde für den Ehrensold, auch um für diese Tätigkeit mehr Nachwuchs zu gewinnen. Das Anliegen wurde den Fraktionen zur Kenntnis gegeben, da eine etwaige Änderung der Rechtslage im Plenum initiiert werden kann. Eine Petition, die anzusprechen ist, drehte sich um den Einsatz oder die Hilfe der Polizei. Ein Petent beschwerte sich über eine in seiner Sicht unzureichende Hilfestellung. Das zuständige Ministerium stellte dies ebenfalls fest. Im Ergebnis gab es ein Gespräch zwischen der Polizeiinspektion und dem Petenten, was dann auch geholfen hat. Der Bereich „Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten“ speist sich aus den Themen „Netzausbau“, „Windenergie“ – und das in nicht geringem Maße –, „Reparaturbonus“, „Abwasserentsorgung“ oder „Gewässerstruktur“. Zur Windenergie erreichten den Ausschuss aus allen vier Thüringer Planungsregionen Petitionen, die sich gegen die Flächenziele des Bundes einsetzen. Hierzu fanden in einigen Fällen Anhörungen statt. Zur Thematik „Abwasser“ wurden mehrere Petitionen eingereicht. Im Zuge der Beratungen auch im Fachausschuss kündigte die Landesregierung an, die Thematik in Form einer höheren Förderung für private Hebeanlagen zu berücksichtigen. Zum Naturschutz wurde eine Petition mit Antrag auf Veröffentlichung eingereicht, die das Quorum nicht erreicht hat, aber die wir natürlich dennoch weiter behandelt haben. Es ging um den Speicher Roth im Landkreis Hildburghausen. Dann hat der Fachausschuss darüber beraten und es wurde dem Anliegen insoweit gefolgt, also die Petition kann als Erfolg gesehen werden. Nun zum Landeshaushalt und Finanzen: Hier ging es um die Grundsteuerreform, unter anderem Verwaltungsabbau, um den Landeshaushaltsplan oder um den gehobenen Dienst. Beispielsweise konnte einem Petenten geholfen werden, der eine falsche Bewertung seiner Grundstücke kritisierte. Nach Prüfung durch das Finanzministerium wurde die Bewertung korrigiert. Dem Anliegen des Petenten konnte also entsprochen werden. Im Bereich „Medien, Ehrenamt und Sport“ finden sich einige Petitionen zum Rundfunkbeitrag. In den meisten wird dessen Abschaffung gefordert, in anderen wird eine falsche Erhebung thematisiert. So sollte ein Petent für ein nicht mehr bewohnbares Haus die Rundfunkabgabe zahlen. Durch das Anrufen des Petitionsausschusses reagierte das Landratsamt und stellte die Unbewohnbarkeit fest. Dem Anliegen konnte also geholfen werden. Der letzte, aber nicht minder wichtige Bereich ist Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum. Er deckt eine Fülle von Themen ab, etwa die grundsätzliche Situation der Wirtschaft, Coronahilfen oder die Lage der Landwirtschaft. So wurde 2025 eine Petition zum Flächenregister angehört. In ihr wurde die technische Umsetzung, der finanzielle und personelle Aufwand des Flächenregisters angesprochen. Die Landesregierung kam dem Anliegen insofern entgegen, als sie sagte, dass es keine verpflichtende Nutzung des Flächenregisters geben wird. Hinzu kommen Themen, die keinem Bereich einzeln zugeordnet werden, sondern unter „Sonstige“ fallen. Wie Sie sehen, bearbeitet der Petitionsausschuss ein Potpourri an Themen, beschäftigt sich mit verschiedenen Perspektiven und trifft unterschiedliche Entscheidungen, wie mit den Anliegen umgegangen werden soll. Das macht auch den Reiz dieses Ausschusses aus, sich immer wieder mit den verschiedensten Bitten oder Beschwerden der Bürger zu beschäftigen und zu versuchen zu helfen. So vielseitig wie die Themen sind, sind auch die Möglichkeiten des Umgangs mit den Petitionen. Ein großer Teil wird nach dem Gesetz über das Petitionswesen – § 2 – als erledigt erklärt, weil dem Anliegen entsprochen werden konnte oder sich das Anliegen anderweitig erledigt hat. Andere Petitionen werden nach § 1 abgeschlossen, das heißt, die Landesregierung möge dem Anliegen folgen, es nochmals prüfen oder berücksichtigen. Wiederum andere Petitionen werden an die Fraktionen oder Fachausschüsse gesendet oder an den Bundestag als zuständige Stelle. Anderen kann nicht abgeholfen werden und wiederum andere werden nicht sachlich geprüft, weil beispielsweise der Datenschutz nicht eingehalten wurde oder ein unangemessener Ton enthalten ist. Die jeweiligen Prozentanteile befinden sich dabei für das Jahr 2025 etwa auf dem Niveau des Jahres 2024. Aber auch mit einer Plenarinitiative, die in den Petitionsausschuss überwiesen wurde, hat sich der Ausschuss beschäftigt, genauer gesagt mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen, Absicherung des Härtefallfonds, zu der es eine mündliche Anhörung und ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Landtags gegeben hat. Der Gesetzentwurf wurde nach mehreren Beratungen dann mehrheitlich abgelehnt. Als abschließende Worte möchte ich Dankesworte sagen, zuallererst natürlich an die Petentinnen und Petenten, ohne die ein Petitionsausschuss keinen Sinn macht, dann an die Abgeordneten des Petitionsausschusses, hervorzuheben Frau Heber als stellvertretende Vorsitzende, an die Fraktionsmitarbeiter und an die Strafvollzugskommission, an die Vertreter der Ministerien und schließlich an die Verwaltung, namentlich, Herr Niemeyer, Herr Burfeind, der nun andere Aufgaben übernimmt, Frau Purkert, Frau Haberbosch und Herr Vollmer sowie an die Technik. (Beifall AfD) Ich wünsche uns allen eine gute weitere Zusammenarbeit im Sinne der Petenten. Und jetzt kommt der Werbeblock: Lesen Sie den informativen Arbeitsbericht des Petitionsausschusses, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gern an den Ausschuss, postalisch, online oder telefonisch. Der nächste reguläre Petitionsausschuss tagt am 1. September, unter anderem mit den öffentlichen Anhörungen zur Thüringer Bäderlandschaft und zur Situation des Kindergartenwesens. Das wird sicherlich auch wieder spannend. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD, CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Vielen Dank, Frau Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Hoffmann, für die Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss. Ich eröffne damit die Aussprache und rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Behrendt für die Fraktion des BSW ans Rednerpult. Bitte.

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Nina Behrendt BSW

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, eine Petition ist ein wichtiges Instrument unserer Demokratie. Sie bietet einen direkten Weg zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament. Heute möchte ich weniger auf die Zahlen eingehen, sondern auf das, was sie bedeuten. Ein Petitionsausschuss, das haben wir eben schon gehört, ist wie ein Potpourri. Ich würde es wie einen großen bunten Blumenstrauß bezeichnen. Sehr viele verschiedene Themen liegen nebeneinander: Soziales, Verwaltung, Steuer, Infrastruktur, Umwelt, aber auch persönliche Notlagen. Nicht jede Blüte in diesem Blumenstrauß ist groß und leuchtend. Nicht jedes Anliegen drängt sich sofort auf, aber jede einzelne Blüte hat ihren Platz und hinter jedem Anliegen steht ein Mensch, der sich die Mühe gemacht hat, sein Anliegen an dieses Parlament heranzutragen. Deshalb ist es unsere Aufgabe, genau hinzuschauen, nicht pauschal, nicht oberflächlich, sondern sorgfältig, sachlich und mit Respekt vor der Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Denn eine Petition beginnt selten erst mit einem Formular. Sie beginnt meist viel, viel früher, mit einem Bescheid, der nicht verstanden wird, mit einem Verfahren, das sich hinzieht, mit einer Entscheidung, die sich ungerecht anfühlt, oder mit dem Gefühl, zwischen den Behörden, den Zuständigkeiten und Paragraphen nicht mehr weiterzukommen. Wer eine Petition einreicht, macht sich Arbeit. Da werden Unterlagen zusammengesucht. Da wird eine Vorgeschichte aufgeschrieben. Da wird versucht, ein oft kompliziertes Problem zu erklären, dass andere es nachvollziehen können. Häufig hängen daran nicht nur Akten, Paragraphen. Da hängt Enttäuschung dran, Sorge, manchmal Wut, manchmal aber auch Verzweiflung, aber eben auch Vertrauen, das Vertrauen, dass dieser Landtag zuhört. Eine Petition ist zunächst eine Bitte, ein Ersuchen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass am Ende genau das passiert, was sich die Petentin oder der Petent gewünscht hat. Aber sie ist ein verfassungsmäßig verankerter Weg, ein direkter Zugang zur Volksvertretung und genau das macht sie so wertvoll. Denn Demokratie endet nicht am Wahltag. Demokratie lebt auch davon, dass Menschen ihre Rechte kennen und nutzen, dass sie nicht resignieren, dass sie nicht nur schimpfen, sondern dass sie sagen: Ich habe ein Anliegen, ich sehe ein Problem und ich bitte mein Parlament, darauf zu schauen. Das verdient Respekt. Gleichzeitig gehört zur Wahrheit dazu, dass der Petitionsausschuss nicht jedes Problem lösen kann. Er kann keine Gerichte ersetzen, er kann nicht jede Behördenentscheidung einfach aufheben und er kann auch nicht jedes gewünschte Ergebnis herbeiführen. Wir müssen Zuständigkeiten prüfen, wir müssen Gesetze, Verordnungen und bestehende Normen beachten. Wir müssen Stellungnahmen einholen, wir müssen abwägen. Aber dort, wo Recht und Spielräume bestehen, sollten diese genutzt werden, nicht kleinlich, nicht möglichst eng, sondern mit einem Blick darauf, was für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar, gerecht und praktikabel ist. Denn der Staat ist kein Selbstzweck. Die Verwaltung ist nicht für die Akte da, die Verwaltung ist für den Menschen da. Manchmal kann Abhilfe geschaffen werden. Manchmal entsteht ein Kompromiss. Manchmal wird aber auch ein größeres Problem sichtbar. Und manchmal muss auch ehrlich gesagt werden, dass eine Abhilfe rechtlich nicht möglich ist. Aber selbst dann ist eine Petition nicht wertlos, denn auch eine verständliche Erklärung kann wichtig sein. Auch eine Weiterleitung an die richtige Stelle kann helfen, und auch die Erkenntnis, dass ein Verfahren für Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar ist, ist ein politischer Hinweis. Genau diesen Spagat zeigt der Arbeitsbericht. Wie vorhin bereits von Frau Hoffmann erwähnt, ist hier auch ein gutes Beispiel die Grundsteuerreform. Für die Verwaltung ist es zunächst ein Bewertungsverfahren, ein Bescheid, eine Berechnung. Für die Betroffenen geht es aber um das eigene Grundstück, um konkrete Kosten, um die Frage: Stimmt das eigentlich, was hier berechnet wurde? Der Bericht beschreibt zwei Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger mit deutlichen Mehrbelastungen konfrontiert waren. In einem Fall ging es um die Einstufung eines Grundstücks, im anderen um die Frage, ob eine frühere Baumaßnahme als Kernsanierung oder Modernisierung bewertet wird. In beiden Fällen hatten die Betroffenen zunächst den Eindruck, mit ihren Einwendungen nicht ausreichend gehört zu werden. Erst durch die Befassung des Petitionsausschusses kam Bewegung in das Verfahren. Es wurde noch mal geprüft, es wurde genauer hingeschaut und am Ende konnte die Bewertung korrigiert und die Belastung spürbar reduziert werden. Das zeigt, eine Petition ist kein Störfall im Verwaltungsablauf. Sie kann ein demokratischer Weg sein, um festgefahrene Dinge noch mal zu öffnen. Ein zweites Beispiel sind die privaten Hebeanlagen bei der Abwasserentsorgung. Das klingt erst mal sehr technisch, fast so, als ginge es nur um Rohre, Pumpen und Anschlussfragen, aber dahinter stehen Menschen, Grundstückseigentümer und Aufwand, Kosten und Verantwortung, mit denen sie konfrontiert werden. Rechtlich kann etwas zulässig sein, aber trotzdem kann es im Alltag eine erhebliche Belastung sein. Es ist wichtig, Spielräume abzuwägen, politisch nachzusteuern, sich wirklich die Einzelfälle genau anzuschauen. Manchmal besteht der Kompromiss darin, dass nicht sofort alles geändert wird. Manchmal besteht der Fortschritt darin, dass ein Problem überhaupt sichtbar wird und bei künftigen Entscheidungen berücksichtigt werden kann. Eine Petition braucht kein Parteibuch, keine Anwaltskanzlei, keine großen Worte. Sie braucht ein konkretes Anliegen, den Mut, dieses zu äußern und sich an sein Parlament zu wenden. Wer Petitionen stärkt, stärkt nicht nur ein Verfahren, er stärkt das Vertrauen in die Demokratie.

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Steffen Quasebarth

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Frau Abgeordnete Behrendt, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Nina Behrendt BSW

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Steffen Quasebarth

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Danke schön, Frau Abgeordnete Behrendt. Als Nächsten habe ich Abgeordneten Czuppon für die Fraktion der AfD auf der Rednerliste.

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Torsten Czuppon AfD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Thüringer, ich kann Ihnen jetzt leider nach den beiden vorherigen Reden keine neuen interessanten Fakten liefern, aber vielleicht mal eine spezielle Sichtweise auf den Petitionsausschuss. Petitionsbericht 2025: Die gute Nachricht lautet, die Thüringer nutzen ihr Recht und wenden sich mit Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags, und zwar aus ernstem Anlass, weil sie konkrete Sorgen haben. 536 Petitionen hatten wir im Jahr 2025. Das ist eine beachtliche Anzahl. 536, hinter dieser Zahl stehen Menschen, die sagen: Da stimmt etwas nicht. Da fühle ich mich nicht verstanden. Da brauche ich Unterstützung. Genau deshalb ist das Petitionsrecht so wichtig. Was macht nun der Petitionsausschuss? Er prüft, er fragt nach, er vermittelt, er gibt politische Empfehlungen, aber er kann nicht anordnen. Eine Petition ist also kein Allheilmittel. Die Petition ersetzt keinen Widerspruch, sie ersetzt keine Klage und sie ersetzt keine Verwaltungsentscheidung. Was zeigt nun der Petitionsbericht 2025? Von den 536 eingegangenen Petitionen wurden 451 abschließend behandelt. Bei diesen konnte in ca. 7 Prozent der Fälle dem Anliegen ganz oder teilweise abgeholfen werden. Das klingt zunächst wenig, aber konkret heißt das: In 36 Fällen hat das Petitionsverfahren für Bürger tatsächlich etwas bewirkt. Das sind 36 Anliegen, bei denen Menschen eine konkrete Verbesserung ihrer Situation erfahren haben. Das ist ausdrücklich positiv. Der Ausschuss kann Türen öffnen, durchgehen müssen die Betroffenen, die Petenten. Gerade deshalb ist es aber wichtig, die Rolle des Petitionsausschusses noch einmal sauber einzuordnen. Er ist kein Allheilmittel, aber er ist auch keine bloße Ablagestelle für Bürgerfrust. Er ist ein Frühwarnsystem für uns Politiker. Und wenn viele Bürger Petitionen zu denselben Themenbereichen einreichen, sollten wir sehr hellhörig werden. (Beifall AfD) Werden wir konkret: Ich erzähle Ihnen ein praktisches Beispiel, die Errichtung von Windenergieanlagen. Es gab eine Vielzahl von Petitionen gegen Windräder. Man kann zu Windrädern stehen, wie man will, aber eines müssen wir alle anerkennen: Die Bürger, die dazu im Ausschuss vorgetragen haben, waren fachlich exzellent vorbereitet. Die Beiträge in den öffentlichen Anhörungen waren teilweise hervorragend, nicht laut um des Lautseins willen, nicht unsachlich, sondern fundiert, konkret, ortsnah und mit persönlicher Betroffenheit. Diese Menschen, die ihre Heimat kennen, lieben und schützen wollen, wissen, wie ein Höhenzug aussieht, bevor daraus ein Windindustriegebiet wird. Sie wissen, wie sich die Beeinträchtigungen durch solche Anlagen auf Lebensqualität von Menschen und Tieren auswirken. Und solche Beiträge darf man nicht einfach als bloße Störung des politischen Ablaufs betrachten. Genau darin liegt der Wert öffentlicher Anhörungen. Sie holen die Realität in den Thüringer Landtag. Nicht die Realität aus Hochglanzprospekten, nicht die Realität aus politischen Strategiepapieren, nicht die Realität der Lobbyisten von irgendwo, sondern die Realität der Thüringer vor Ort. (Beifall AfD) Eine öffentliche Anhörung schafft Aufmerksamkeit. Sie kann Druck erzeugen, sie kann Argumente sichtbar machen, sie kann politische Verantwortung fordern. Entscheiden müssen am Ende das Parlament, die Ausschüsse, die Fraktionen und die Regierung – jeweils in ihrer Zuständigkeit. Was heißt das konkret? Wir hier im Thüringer Landtag tragen die Verantwortung für die Anliegen der Thüringer. Der direkteste Weg in den Thüringer Landtag ist der Petitionsausschuss. Klar muss aber auch sein, nicht jedes Anliegen kann erfüllt werden. Nicht jede Petition ist rechtlich fundiert. Nicht jede Forderung ist politisch umsetzbar. Aber jede Petition verdient eine ehrliche, ergebnisoffene, unparteiische Behandlung. Der Petitionsausschuss arbeitet nach meiner Wahrnehmung sachorientiert. Das ist gut. Mein Fazit daher: Der Petitionsausschuss zeigt uns, wo Bürger den Staat als zu langsam, zu kompliziert und zu weit weg erleben. Wenn wir klug sind, sehen wir den Bericht nicht als Pflichtübung, sondern als Arbeitsauftrag, als Auftrag, die Bitten und Beschwerden der Thüringer ernst zu nehmen und aktives politisches Handeln aus ihren Hinweisen zu entfalten. Die Vielzahl der eingereichten Petitionen zeigt mir, die Thüringer haben das Vertrauen in die Politik und die Handlungsfähigkeit des Staats noch nicht gänzlich verloren. Sie kämpfen unverdrossen für ihre Anliegen und Interessen, lassen sich von Rückschlägen nicht entmutigen. Stärken wir diesen Mut und das Engagement der Thüringer! (Beifall AfD) Lassen Sie uns verloren gegangenes Vertrauen in Staat und Politik wieder zurückgewinnen, indem wir politisches Handeln transparent, nachvollziehbar und ehrlich gestalten – im Petitionsausschuss und bestenfalls im gesamten Thüringer Parlamentsbetrieb, denn Vertrauen ist der Anfang von allem. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Czuppon. Ich habe offiziell auf der Rednerliste zwar keine Redner, ich schaue trotzdem mal in Richtung Herrn Abgeordneten Thomas. Dann, bitte schön.

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Jens Thomas Die Linke

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses ist weit mehr als eine Sammlung von Fallbeispielen und Statistiken. Er ist ein Spiegel dessen, was Menschen in Thüringen bewegt. Er zeigt, wo staatliches Handeln funktioniert. Er zeigt aber auch, wo Menschen an Grenzen stoßen, wo Verwaltung überfordert ist oder wo politischer Handlungsbedarf besteht. Denn wer sich an den Petitionsausschuss wendet, tut das meistens nicht als ersten Schritt. Viele Petentinnen und Petenten haben zuvor bereits versucht, ihr Anliegen mit Behörden, Verwaltungen oder anderen staatlichen Stellen zu klären. Eine Petition ist oft Ausdruck des Gefühls, mit einem Problem allein gelassen oder nicht ausreichend gehört zu werden. Und genau deshalb ist der Petitionsausschuss nicht nur Beschwerdestelle, er ist ein wichtiges Frühwarnsystem für gesellschaftliche Probleme. Der Bericht für das Jahr 2025 liefert dafür zahlreiche Beispiele. Er reicht von Fragen der Pflege über kommunale Anliegen bis hin zu Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzthemen. Er zeigt Herausforderungen bei der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen, bei den Kosten der Unterkunft oder bei der Personalausstattung staatlicher Einrichtungen. Besonders deutlich wird die Bedeutung des Petitionswesens doch an einem Thema, das den Ausschuss im vergangenen Jahr intensiv beschäftigt hat und ihn auch weiterhin beschäftigen wird – den unzumutbar langen Bearbeitungszeiten bei BAföG-Anträgen. (Beifall Die Linke) Der Bericht dokumentiert eindrucksvoll, was viele Studierende seit Monaten erleben: monatelange Wartezeiten, fehlende Rückmeldungen, unklare Bearbeitungsstände und vor allem die ständige Sorge, wie Miete, Lebensmittel oder Studienkosten bezahlt werden sollen. Hinter jedem unbearbeiteten Antrag steht ein Mensch. (Beifall Die Linke) Studierende, die nicht wissen, wie sie ihre Miete bezahlen sollen, Studierende, die zusätzliche Jobs annehmen müssen, obwohl sie eigentlich studieren sollten, Studierende, die wegen staatlicher Versäumnisse um ihre finanzielle Existenz bangen. Deshalb ist es kein Zufall, dass die Petition mit dem Titel „BAföG oder Abbruch – euer Stapel ist unsere Existenz“ mit über 5.500 Mitzeichnungen eine der Petitionen mit den meisten Unterschriften des Jahres geworden ist. Denn hier geht es nicht um einen Einzelfall, hier geht es um die Zukunftschancen Tausender junger Menschen. (Beifall Die Linke) Deshalb müssen wir heute auch feststellen, das Problem ist nicht gelöst. Die Petition befindet sich weiterhin in der Beratung des Petitionsausschusses und das Thema beschäftigt nach wie vor den Bildungsausschuss. Zwar wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt und organisatorische Maßnahmen ergriffen, die entscheidende Frage lautet aber: Kommt das Geld inzwischen rechtzeitig bei den Studierenden an? Und die Antwort lautet leider: nein. Noch immer liegen über 10.000 Anträge unbearbeitet vor. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Unglaublich!) Der Fall zeigt beispielhaft, dass eine Petition nicht automatisch bedeutet, dass ein Problem schnell gelöst wird. Manchmal macht eine Petition ein Problem erst sichtbar und manchmal dokumentiert sie, dass politischer Handlungsbedarf weiterhin besteht. Deshalb reicht es aus unserer Sicht nicht aus, auf organisatorische Verbesserungen zu verweisen. Wer länger als drei Monate auf die Bearbeitung seines BAföG-Antrags warten muss, darf dadurch nicht in existenzielle Not geraten. Deshalb fordert Die Linke ein unbürokratisches Notfalldarlehen für alle Studierenden, deren Antrag länger als drei Monate unbearbeitet bleibt. (Beifall Die Linke) Niemand darf in die Lage geraten, sein Studium abbrechen zu müssen, weil der Staat seine eigenen Verfahren nicht rechtzeitig organisiert bekommt. Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel für die Bedeutung des Petitionswesens ist die Petition für eine landesweite Katzenschutzverordnung. Über 5.800 Menschen haben diese Petition unterstützt. Dahinter stehen die vielen Ehrenamtlichen in Tierheimen und Tierschutzvereinen, die seit Jahren versuchen, die Folgen unkontrollierter Katzenpopulationen einzufangen, und an ihre physischen und psychischen Grenzen geraten. Die Petition hat deutlich gemacht, dass viele Menschen eine landesweit einheitliche Lösung statt eines Flickenteppichs kommunaler Regelungen erwarten. Eine solche landesweite Verordnung ist dieses Jahr in Hamburg und auch gestern in Schleswig-Holstein erlassen worden. Unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte hat die Petition das Thema hier in Thüringen auf die Tagesordnung gesetzt. Genau das ist eine der großen Stärken des Petitionswesens. Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einen Punkt ansprechen, der uns als Fraktion Die Linke Sorge bereitet. In der vergangenen Legislaturperiode war es gute parlamentarische Praxis, dass bei öffentlichen Anhörungen von Petentinnen und Petenten regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Leitungsebene der jeweils zuständigen Ministerien anwesend waren. Ministerinnen und Minister oder Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre haben den Fragen des Ausschusses Rede und Antwort gestanden und den Petentinnen und Petenten unmittelbar zugehört. Die frühere rot-rot-grüne Koalition hat gegenüber der Landesregierung darauf gedrungen, diese parlamentarische Praxis einzuhalten. Leider müssen wir feststellen, dass dies unter der aktuellen Landesregierung nicht mehr durchgängig der Fall ist. Bei öffentlichen Anhörungen werden teilweise nur noch Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fachabteilungen entsandt. Selbstverständlich leisten die Beschäftigten der Fachabteilungen wichtige Arbeit. Darum geht es ausdrücklich nicht. Aber aus unserer Sicht gehört es zum Respekt gegenüber den Petentinnen und Petenten, dass sich auch die politische Leitung eines Ministeriums (Beifall Die Linke) den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger persönlich stellt. Wer mehrere Tausend Unterschriften sammelt, wer den Weg einer öffentlichen Petition beschreitet und vor allem vor dem Petitionsausschuss sein Anliegen vorträgt, hat einen Anspruch darauf, dass ihm nicht nur die Fachverwaltung, sondern auch die politische Verantwortungsebene zuhört. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Es ist eine Frage des Respekts gegenüber dem Parlament und es ist eine Frage des Respekts gegenüber dem Petitionswesen als einem unverzichtbaren Bestandteil unserer demokratischen Ordnung. (Beifall Die Linke) Wir würden uns deshalb wünschen, dass die Landesregierung zu dieser guten parlamentarischen Praxis zurückkehrt. Die hohe Beteiligung an öffentlichen Petitionen zeigt, die Menschen wollen sich einbringen, Missstände benennen und politische Entscheidungen mitgestalten. Das ist eine Stärke unserer Demokratie und unterstreicht die Bedeutung des Petitionswesens. (Beifall Die Linke) Unser Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, dem ehemaligen Bürgerbeauftragten und der neuen Bürgerbeauftragten und nicht zuletzt allen Bürgerinnen und Bürgern, die das Instrument der Petition nutzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thomas. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heber für die Fraktion der CDU. Bitte.

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Claudia Heber CDU

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem Frau Hoffmann mich als stellvertretende Ausschussvorsitzende noch mal persönlich erwähnt hat, möchte ich den Dank an Sie als Vorsitzende, Frau Hoffmann, gern zurückgeben. (Beifall AfD) Ich denke, das ist wichtig. Wir haben jetzt in der Diskussion jetzt auch gehört, der Petitionsausschuss ist eigentlich nicht politisch, aber natürlich ist er es auch. Wir haben es bei Herrn Thomas gehört. Natürlich gibt es viele Themen, die uns auch immer wieder beschäftigen und aufwühlen und natürlich auch kontroverse Diskussionen erzeugen. Es ist sehr viel gesagt worden und es gibt einen Punkt, der mir fehlt. Deshalb bin ich noch mal hier vorn. Wir haben als Petitionsausschuss harte Konkurrenz, und zwar harte Konkurrenz im Netz durch verschiedene Plattformen, die suggerieren, dass man dort Petitionen einreichen kann. Mir ist es jetzt schon in diesem Jahr mehrfach passiert – ich weiß es nicht, wie es den anderen geht –, dass die Menschen sagen: Aber wir haben doch schon eine Petition unterschrieben. Deshalb will ich jetzt den Bericht dazu nutzen und das Instrument der Petition als solche noch mal nach vorn tragen und hier den Bürgerinnen und Bürgern sagen: Eine Petition ist eine Petition, wenn sie beim Thüringer Landtag eingereicht ist. Nur dann kann sie auch in einem parlamentarischen Verfahren abgearbeitet werden. Es war mir noch mal ganz wichtig, das hier zu sagen. Dadurch sind schon viele Anliegen leider in falsche Bahnen geraten und dann am Ende nicht bei uns gelandet. Aktuell haben wir so ein Thema. In diesem Sinne danke ich auch noch mal als stellvertretende Vorsitzende allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss für die Arbeit des letzten Jahres und freue mich auf die weitere Arbeit im Petitionsausschuss. Vielen Dank. (Beifall AfD, CDU)

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Steffen Quasebarth

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heber. Ich schaue noch mal ins Rund des Landtags, ob es weitere Redewünsche gibt. Herr Kalthoff, bitte schön.

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Moritz Kalthoff SPD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, wir hatten uns eigentlich verabredet, dass Frau Behrendt heute für die Koalition spricht, jetzt war Frau Heber auch vorn. Ich wollte auch nur zwei, drei Worte dazu verlieren. Nach dem September haben wir eine Anhörung. Ich finde, das ist eine Stärke des Petitionsrechts, wenn ich daran denke, wenn wir die Anhörung zu den Wählern haben, dass über 20.000 Menschen unseres Freistaats solch eine Petition unterschrieben haben. Ich finde, das ist gewaltiger Ausdruck dessen, was dort möglich ist, was dort auch geht. Wenn ich mir rückblickend das letzte Jahr anschaue, gibt es viele Themen, die auch hier später thematisiert worden sind und auch in Form von Anträgen im Plenum angeklungen sind, durchaus auch im Petitionsausschuss. Problematiken sind dabei aufgefallen. Ich möchte aber auch sagen: Leicht waren die Diskussionen auch nicht immer. Wenn ich an die eine oder andere Anhörung denke, auch Themen, bei denen man als Petitionsausschuss feststellt: Wir können nicht alles umdrehen und wir können auch nicht alles behandeln, wenn wir dann über Themen reden, deren Ursachen durchaus schon zehn, fünfzehn Jahre zurückliegen, und wir da vor Schwierigkeiten stehen. Das gehört aber auch dazu und ist dann vielleicht auch Teil des Geschäfts. Aber ich denke, durch den Petitionsausschuss ist auch vielen Menschen geholfen worden. Wir hatten auch das eine oder andere Thema, das mich auch persönlich emotional bewegt hat. Wenn wir hier – ich sage mal – auch Verwaltung anhören und dann feststellen, wir kommen an der Stelle nicht weiter und können den Petenten nur noch den weiteren Klageweg empfehlen, weil wir an das Ende dessen gelangt sind, was uns möglich ist. Das ist dann manchmal etwas, das beschäftigt einen. Wir haben auch andere Petitionen erlebt, für die es ganz pragmatische Lösungen und auch schnelle Lösungen gab, zu denen man gekommen ist. Ich schaue Herrn Schütz an, das war zum Beispiel auch eine bewegende. Insofern, für die vielleicht eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, hoffentlich tausend Bürgerinnen und Bürger, die heute am Stream hängen: Es ist gut, dass wir dieses Petitionsrecht haben. Es ist Ausdruckskraft eines demokratischen Staates, das nutzen zu können, partizipieren zu können. Ich glaube, es ist ein Instrument, auf das wir alle stolz sein können. In diesem Sinne auch noch mal danke an den gesamten Ausschuss und auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. (Beifall SPD)

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Steffen Quasebarth

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Ich schaue noch mal ins Rund. Gibt es weitere Redewünsche aus der Mitte des Landtags? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich mal in Richtung Regierungsbank, welcher Minister und Staatssekretär sich dazu äußern möchte. Das ist nicht üblich. Dann kann ich hiermit den Tagesordnungspunkt schließen ebenso wie die Aussprache. Vielen Dank. Wir kehren nun zur gewöhnlichen Reihenfolge unserer Tagesordnung zurück und kommen damit zum TaAntrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3724 Ist die Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 26. Als Erstes rufe ich dazu Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD auf. Bitte.

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Moritz Kalthoff SPD

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident, da hätte ich gleich vorn bleiben können. Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Stream, wir diskutieren heute über unseren Antrag zu den Chancen des Mercosur-Abkommens – ein Abkommen, das unserer Industrie, unserem Handwerk, unseren Unternehmen, aber auch unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Thüringen Chancen bietet, Chancen auf einem Markt für mehr als 700 Millionen Menschen. Dass wir uns im Außenhandel breiter aufstellen und neue Märkte erschließen müssen, steht außer Frage. Die letzten Monate und auch Jahre haben insbesondere gezeigt, wie schnell sich die Welt verändern kann. Lieferketten reißen, Handelskonflikte nehmen zu, Strafzölle werden eingeführt, verlässliche Partner von gestern sind heute unberechenbar. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen: Wie sichern wir die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes Thüringen? Wie sichern wir die Arbeitsplätze von Zehntausenden Beschäftigten? Die Antwort kann nicht sein, die Augen vor der Realität zu verschließen. Die Antwort muss sein, neue Partnerschaften aufzubauen, neue Märkte zu erschließen und unsere Unternehmen dabei zu unterstützen, auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Gleichzeitig zeigt uns die Diskussion um Rohstoffe und industrielle Transformation, dass wir unsere wirtschaftlichen Beziehungen neu denken müssen. Wenn wir Batterien bauen wollen, wenn wir moderne Industriearbeitsplätze erhalten wollen, wenn wir bei Zukunftstechnologien wettbewerbsfähig bleiben wollen, dann brauchen wir Zugang zu Rohstoffen und verlässlichen Handelspartner. Mercosur wird dabei ein wichtiger Baustein sein. Andere Kräfte in diesem Parlament wollen diese Chance jedoch von vornherein ablehnen. Manchmal sind es Zwischensätze, die in diesem Parlament fallen und gewisse Kräfte entlarven. So sagte Frau Berger sinngemäß in der 44. Plenarsitzung: „Und jetzt das Mercosur-Abkommen […], weil man nämlich der Automobilindustrie wieder mal auf Kosten unserer deutschen Landwirte eine Verschnaufpause verschaffen will.“ (Zwischenruf Abg. Berger, AfD: Korrekt!) Nein, Frau Berger, es geht hierbei nicht nur um eine Verschnaufpause für die Automobilindustrie, sondern um eine große Chance für unsere Volkswirtschaft. Wir sorgen dafür, dass Thüringer Unternehmen dort vertreten sind, wo neue Märkte entstehen. Wir sorgen dafür, dass unsere Unternehmen auf einem sich öffnenden Markt ihre Potenziale entfalten können. Wir sorgen dafür, dass Arbeitsplätze und Wertschöpfung auch künftig in Thüringen bleiben. Denn die eigentliche Frage lautet doch: Was ist die Alternative? Wollen wir wirklich zusehen, wie andere Regionen der Welt neue Handelsbeziehungen aufbauen, während wir uns selbst aus diesen Entwicklungen herausnehmen? Wollen wir wirklich akzeptieren, dass Thüringer Unternehmen gegenüber internationalen Wettbewerbern ins Hintertreffen geraten? Oder wollen wir die Chancen nutzen, die sich bieten? Für uns als SPD-Fraktion und unsere Koalitionspartner ist die Antwort klar. Wir werden unserer Wirtschaft diese Chance nicht verwehren, sondern alles dafür tun, sie zu nutzen. Unsere Thüringer Unternehmen im Maschinenbau, in der Optik, in der Automobillieferindustrie, in der Umwelttechnik und bei den erneuerbaren Energien sind auf internationale Märkte angewiesen. Viele dieser Unternehmen sind Weltmarktführer in ihrer Nische. Sie schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steuern und bilden junge Menschen aus. Diese Unternehmen brauchen eine Perspektive. Diese Perspektive kann das Mercosur-Abkommen eröffnen, indem es einen Markt mit 700 Millionen Menschen eröffnet. Dabei verschweigen wir die Herausforderungen ausdrücklich nicht und auch nicht die berechtigten Bedenken der Thüringer Landwirte. Wer unseren Antrag aufmerksam liest wird feststellen, dass wir die Situation der Landwirtschaft sehr klar benennen. Deshalb sagen wir ganz deutlich: Freihandel darf niemals bedeuten, dass europäische Standards unterlaufen werden. Da fordern wir das Spiegelprinzip, unsere Standards im Bereich Verbraucherschutz, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards sowie Tierwohlstandards. Wir wollen nicht, dass unsere Landwirte gegen Produkte konkurrieren müssen, die unter Bedingungen hergestellt wurden, die bei uns längst aus gutem Grund verboten sind. Meine Damen und Herren, dieses Abkommen ist aber nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine geopolitische Frage. Die Staaten Südamerikas wollen ihre wirtschaftlichen Beziehungen diversifizieren. Sie wollen unabhängiger werden sowohl von China als auch von den USA. Europa, Deutschland und Thüringen brauchen neue Partner und neue Bezugsquellen für kritische Rohstoffe, die wir für den Weg in die Zukunft benötigen. Beide Seiten haben ein Interesse an einer stärkeren Zusammenarbeit. Genau darin liegt unsere Chance. Thüringen ist nicht unbedeutend. Wir haben genug zu bieten, sodass es uns zusteht, selbstbewusst aufzutreten. Unsere Wirtschaft agiert bereits auf den globalen Weltmärkten, denn wir haben Spitzenforschung, innovative Unternehmen und ein Know-how in Maschinenbau und in der Optik, um das uns andere beneiden. Wir wollen diese Stärke nutzen und diese Potenziale mit den Mitteln unterstützen, die uns als Freistaat zur Verfügung stehen. Da werden wir die Aktivitäten der LEG in Südamerika weiterentwickeln. Wir wollen neue Netzwerke schaffen und so die Chance ergreifen, Mercosur mitzugestalten. Ja, Mercosur ist kein Selbstläufer und auch nicht das Allheilmittel für unsere wirtschaftlichen Probleme. Aber es ist eine Chance, die sich uns bietet, einen Schritt nach vorn zu machen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Müller für die Fraktion Die Linke auf. Bitte.

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Anja Müller Die Linke

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident, als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, habe ich gedacht: Mensch, putzig. Was wollen uns die regierungstragenden Fraktionen denn mit diesem Antrag sagen? Na gut. Dann habe ich ein bisschen recherchiert, habe dann eine Pressemittelung der LEG gefunden und dort steht, dass natürlich das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der LEG nach Brasilien und nach Argentinien reisen möchte und dass – so verstehe ich diesen Antrag –, dass der dann praktisch aus dem Parlament heraus eine Unterstützung sein soll. Das könnte man denken, also putzig. Ich bin ja ein freundlicher Mensch, positiv gestimmt. Ich habe wirklich versucht, da was herauszukriegen. Aber, ich habe es eben zu meinem Kollegen gesagt, die Rede, lieber Moritz Kalthoff, hat mich so ein bisschen erinnert an „Thüringen first“. Hauptsache wir, aber die Menschenrechte in den Ländern, die das Mercosur-Abkommen betreffen, gehen mir gerade richtig am Boppes vorbei. So kam das herüber. Ich will das auch mal ein bisschen am Beispiel deutlich machen. Natürlich stehen wir als Linke natürlich auch für Industriearbeitsplätze hier in der Region. Das machen wir bei Zalando deutlich, das machen wir aber auch, wie letztens im Wirtschaftsausschuss, bei Hellweg deutlich, wo ich Nachfragen gestellt habe: Was passiert mit den 200 Arbeitsplätzen, die gerade auf der Kippe stehen? (Unruhe AfD) Also, wir machen es an vielen Beispielen deutlich. Aber, was für uns niemals infrage steht, das ist die Würde aller Menschen und das ist die internationale Solidarität auch mit den Leuten in Argentinien, in Paraguay, in Brasilien. (Beifall Die Linke) Denn was passiert denn mit diesem Mercosur-Abkommen? Es wurde nämlich auch gerade in dieser Rede deutlich: Es geht um die Industrie. Es geht um Bergbauabbauformen und, und, und. Ich habe mir das notiert. Ich habe mir nämlich den Bericht der evangelischen und katholischen Hilfsorganisation zum Mercosur-Abkommen durchgelesen und da ist auf Seite 21 – ich empfehle das wirklich jedem – mal ein Bericht über die Bergbaumethoden in Argentinien, wo es um diese seltenen Erden und alles Mögliche geht. Wir nehmen den indigenen Völkern dort durch diesen Bergbau auch noch das Wasser weg, die wissen langsam nicht mehr, wo sie wohnen sollen, und sorgen damit wieder – und da bin ich wieder bei dem Thema „Remigration“ und alles – dafür, dass vielleicht Menschen auch zu uns kommen, die dann hier Hilfe brauchen oder Arbeitsplätze. Was ist denn das für ein System? Und das soll auch noch unterstützt werden?! Das lehnen wir ab. Und da bin ich noch nicht einmal bei der Landwirtschaft. Bei der Landwirtschaft ist es ja ähnlich, da bin ich beim Soja-Anbau in Paraguay – der größte Lieferant von diesem Sojazeug, was hier rübergeschifft wird. Aber was passiert denn? Die Flächen, die dort sind, die werden immer kleiner. Dort sind große Agrarindustriefirmen, auch das ist in diesem Bericht deutlich zu lesen, wo Menschen erschossen werden, damit ihnen das Land weggenommen wird – nur damit hier mehr reinkommt nach Europa, wir mehr exportieren können. Das ist doch keine internationale Solidarität. Für ein weltoffenes Thüringen hätte ich mir einen anderen Antrag gewünscht. Deswegen war vorhin auch meine Bitte: Überlegt doch mal, was hier ist. Bei mir klingt das so: Na ja, Hauptsache Thüringen, Hauptsache wir machen diese Reise, Hauptsache die Industrie, wir können exportieren, aber was mit den Menschen dort passiert, mit den Minderheiten dort passiert, spielt keine Rolle mehr. Und so was – entschuldigt –, das hättet ihr wissen müssen, wir haben es im Europaparlament abgelehnt, im Bundestag haben wir es abgelehnt und wir werden den Antrag auch hier ablehnen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Müller. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Henkel für die Fraktion der CDU auf.

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Martin Henkel CDU

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Sehr geehrte Damen und Herren, werter Präsident, liebe Zuschauer im Livestream, wir reden heute nicht über irgendein abstraktes Handelsabkommen, wir reden darüber, ob es uns in Deutschland und Thüringen in einer Zeit, die von Handelskonflikten geprägt ist, gelingt, neue Partner zu gewinnen, oder ob wir aus Angst vor Veränderungen Märkte anderen überlassen. Denn genau das würde passieren, wenn wir diese Handelsabkommen nicht auf den Weg bringen würden. Der Handelsteil des Mercosur-Abkommens wird seit dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet, die Ratifizierung des Gesamtabkommens steht noch aus. Es wurde für die vorläufige Anwendung in zwei Teile aufgespalten. Im Handelsteil geht es um den Abbau von Zöllen und um den Abbau von Beschränkungen. Dieses Vorgehen ist kein neues Vorgehen. Auch beim Handelsabkommen mit Kanada – CETA – werden seit Jahren große Teile vorläufig angewendet, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Genau, vorläufig!) während die vollständige Ratifizierung noch aussteht. Der Deal mit Lateinamerika betrifft unter anderem Industriegüter, Autos, Maschinen, Chemieprodukte und den wohl am heftigsten diskutierten Bereich, die Agrarprodukte. Das Abkommen bietet für unsere Wirtschaft und für unsere Industrie große Chancen, es erschließt neue Handelsräume und Absatzmärkte. Das ist gerade in einer Zeit relevant, in der langjährige gute Handelsbeziehungen infrage gestellt werden. Besonders hart trifft uns die Zollpolitik der Vereinigten Staaten, aber auch die eingefrorenen Wirtschaftsbeziehungen zu Russland sind gerade für die ostdeutsche Wirtschaft und für die Energieversorgung eine große Herausforderung. Auch die industriellen Beziehungen mit China werden zunehmend schwieriger, die Bedingungen für deutsche Firmen werden dort härter. Das liegt einerseits an der wachsenden Konkurrenz durch dortige heimische Firmen mit großen Wachstumsraten, besonders im Bereich Automotive, Elektro, IT und KI. Gleichzeitig sind aber regulatorischer und politischer Druck auf ausländische Firmen ein zunehmendes Problem auf dem chinesischen Markt. Für eine Handelsnation wie Deutschland ist es also wichtig, hier möglichst stark in die Diversifizierung zu gehen. Das Abkommen kann dabei helfen, unsere Handelsbeziehungen breiter aufzustellen und damit die Abhängigkeit von einzelnen Partnern wie China oder den Vereinigten Staaten zu reduzieren. Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, Zugang zu Rohstoffen zu erhalten. Auch das hat mein Vorredner, Herr Kalthoff, richtigerweise erkannt und auch schon benannt, denn diese Rohstoffe braucht unsere Wirtschaft dringend. Batterieproduktion für Elektromobilität sind wichtige Themen für Thüringen, Lateinamerika verfügt hier über Rohstoffe wie Lithium, Naturgraphit, Mangan und Vanadium, aber auch Rohstoffe aus Lateinamerika sind für uns wichtig für den Bereich Stahlindustrie sowie für die Hightech- und Elektronikbereiche. Unsere Bezugsquellen für diese Rohstoffe sind bisher wenig diversifiziert. Wir erfahren gerade in der geopolitischen Krise der heutigen Zeit, wie bedrohlich es ist, wenn man hier nicht breit aufgestellt ist und sich nicht stärker unabhängig macht. Genau das würde mit den Abkommen passieren oder das passiert mit den Abkommen. Allein schon aus diesem Grund ist Mercosur ein wichtiges Sicherungsprojekt für unsere Wirtschaft hier in Deutschland und auch in Thüringen. Meine Damen und Herren, vor allem gilt aber eines grundsätzlich: Der Abbau von Zöllen und ein freier Handel waren und sind der Schlüssel für eine friedliche und verbundene Welt. Wer vom gegenseitigen Handel profitiert und bei Vernunft ist, der führt eben keine Kriege miteinander. Und das ist, glaube ich, einer der ganz wesentlichen Punkte, den wir bei all den Diskussionen nicht aus den Augen verlieren dürfen. Doch leider sehen auch hier in diesem Haus nicht alle das Thema so positiv. Nur wenige Themen verbinden Linke und Rechte so stark wie die gemeinsame Ablehnung des Freihandels. Die rechte Seite macht daraus eine Frage nationaler Abschottung. Die linke Seite macht daraus eine Erzählung von Konkurrenzverschwörungen und Ausbeutung – das haben wir gerade hier gehört. Beides wird jedoch der Realität nicht gerecht. Dabei weist nämlich gerade die Weltmarktintegration erkennbare Erfolge bei der Reduzierung extremer Armut auf. Nach Weltbankangaben fiel der Anteil der Menschen in extremer Armut von knapp 36 Prozent im Jahr 1990 auf 10 Prozent im Jahr 2015. Und das ist der zentrale Befund: In der Phase intensiver Globalisierung und Handelsintegration ging die absolute Armut historisch stark zurück und den größten Rückgang im Bereich der Armut – vor dem Jahr 2019 kann man das sehr gut ablesen – ist vor allem in den Ländern anzutreffen, die sich am stärksten in die Märkte integrieren. Das heißt, das Abkommen hat sowohl für uns große Vorteile, aber auch für die Länder in Lateinamerika und vor allem für die Menschen, die dort leben, weil es mehr Wohlstand bedeutet. Aber sehr geehrte Damen und Herren, es gibt auch immer wieder die Thesen, auch hier im Haus, dass gesagt wird, von Freihandelsabkommen würden vor allem die großen Konzerne profitieren und der Mittelstand würde eher leer ausgehen oder geschädigt werden. Doch gerade für den Mittelstand, sagen wir, ist der Abbau von Zöllen und Bürokratie wichtig, denn Großkonzerne haben ihre Rechtsabteilungen. Kleine und mittlere Unternehmen können sich das oftmals nicht leisten. Für sie ist ein klarer regelbasierter Marktzugang deshalb besonders wertvoll. Und ein anderer Punkt – der immer wieder kritisch angemerkt wird und den ich auch hier benennen möchte – ist der Punkt nach fairem Handel. Da ist unser Antrag auch ganz klar: Auch Importe müssen die heimischen Standards einhalten. Das ist gerade für die Landwirtschaft entscheidend. Einen unfairen Wettbewerb durch massiv unterschiedliche Produktionsbedingungen lassen wir eben nicht zu. Lebensmittel, die in die EU importiert werden, müssen unseren Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und zu Rückständehöchstwerten einhalten. Wo Wirkstoffe aus Gesundheits- oder Umweltgründen in Europa verboten sind, müssen wir deshalb ganz besonders genau hinschauen und dürfen eine Umgehung unserer Standards, die hier bei uns gelten, auch für den Import eben nicht zulassen. Eines ist uns aber besonders wichtig: Wir schreiben keinem Land vor, wie es für den eigenen Binnenmarkt zu produzieren hat. Wer jedoch Waren auf dem europäischen Markt verkaufen will, der muss auch die Regeln unseres Marktes einhalten. Dann ist der Handel fair. Aber der Umgang mit den Ländern, mit denen wir Handel treiben, darf eben nicht bevormundend sein. Auch das ist, glaube ich, sehr wichtig und eine Abkehr der Politik, wie wir sie in den letzten Jahren auf Bundesebene erlebt haben. Das vorliegende Abkommen berücksichtigt Belange der Landwirtschaft ebenso explizit. Die Importmenge wird strikt reguliert und begrenzt, bei Rindfleisch zum Beispiel auf 99.000 Tonnen, also rund 1,5 Prozent der EU-Produktion. Zudem handelt es sich dabei nicht um einen zollfreien Zugang, sondern um eine Quote mit einem Zollsatz von 7,5 Prozent. Es gibt Schutzklauseln, die Markteingriffe ermöglichen, und lange Übergangsfristen. Es ist also keine unkontrollierte Öffnung unseres Marktes, sondern ein abgesicherter Marktzugang, der hier erfolgt. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Plenarantrag enthält bewusst beide Seiten. Das sind die großen Chancen für die Wirtschaft, für den Zugang zu Rohstoffen, zu Absatzmärkten. Auf der anderen Seite thematisieren wir aber auch die wichtigen Bedingungen für erfolgreichen, freien und auch für fairen Handel. Standards werden eingehalten und die Landwirtschaft wird ebenso geschützt. Wichtig wird es sein, die Chancen zu nutzen. Unsere Forderungen gehen genau in diese Richtung: Unterstützung für unsere Unternehmen, beste Ergebnisse für unsere Wirtschaft, sowohl für die produzierende Wirtschaft als auch für die Landwirtschaft. Die Landesregierung und besonders die LEG machen hierbei schon viel Gutes. Es braucht deshalb auch keine neuen Strukturen. Es braucht vielmehr das Bewusstsein für die Chancen in der Wirtschaft, die bestehenden Unterstützungen auch in Anspruch zu nehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend lassen Sie mich sagen: Die permanente negative Propaganda gegen Freihandelsabkommen führt am Ende nur dazu, dass wir die Chancen verpassen und andere diese Chancen nutzen. Deshalb braucht es diesen Antrag als positives Zeichen für freien Handel und für wirtschaftlichen Wohlstand. Lassen Sie uns den Antrag gern im Wirtschaftsausschuss weiterberaten und noch einmal auf Details schauen. Aber tun wir eines nicht, mit einer Ablehnung dieses Antrags die Verunsicherung in Wirtschaft und Landwirtschaft noch zu erhöhen. Lassen Sie uns den Handel gestalten und nicht verhindern, stimmen Sie deshalb für diesen Antrag! Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henkel. Als Nächsten auf der Rednerliste habe ich Abgeordneten Dr. Augsten für die Fraktion des BSW. Bitte.

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Dr. Frank Augsten BSW

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

So, das Beste kommt zum Schluss dieses Plenums, wunderbar. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nutze mal die Gelegenheit, da nur wenig zuhören und zuschauen, das mit dem Computer mal auszuprobieren, um Papier zu sparen in Zukunft. Erst mal herzlichen Dank an meinen Kollegen Matthias Herzog, der ja eigentlich die Wirtschaftspolitik bei uns macht, dass er mir hier die Bühne lässt, weil ich einiges von dem, was Martin Henkel schon angedeutet hat, noch mal etwas näher in Richtung Landwirtschaft rücken will, weil manches doch nicht ganz so einfach ist. Zunächst vielleicht für manche, die sich jetzt gewundert haben, „vorläufig“ – was ist denn da los? Es gibt vom Europaparlament eine Entscheidung, den Europäischen Gerichtshof noch mal bezüglich dieses Abkommens anzurufen, von den Linken und den Grünen initiiert. Aber ich will das gleich an dieser Stelle sagen: Es haben sich Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete aus allen Fraktionen dort beteiligt, weil natürlich die Rechtsfähigkeit eines solchen Abkommens auch dann besiegelt werden muss. Und das ist auch nicht unbegründet. Die Begründung für diesen Anruf des Gerichtshofs hat drei Gründe: Das eine ist – das hat, glaube ich, Herr Henkel schon hier dargelegt –, es gibt zwei Teile bei diesem Abkommen. Das eine ist das Partnerschaftsabkommen, das müssen die EU-Staaten ratifizieren. Aber bei dem zweiten Teil, beim Handelsteil, muss leider nur noch das Parlament beteiligt werden. Da gibt es Juristen, die sagen, das geht nicht. Hier sind die EU-Staaten so stark betroffen, dass auch hier eine Beteiligung der Staaten erfolgen muss. Das ist also einer der Kritikpunkte, die es an diesem Abkommen gibt. Das Zweite – da muss ich Herrn Henkel ein bisschen widersprechen –: Es ist eben leider nicht so, dass die Dinge in internationalen Abkommen bei Streitigkeiten so geräuschlos ablaufen. Wer sich daran erinnert, TTIP – das transnationale Abkommen mit den USA, das vor 15 Jahren in Rede stand – ist letzten Endes daran gescheitert, dass die USA darauf bestanden haben, dass Streitigkeiten zwischen Staaten und Konzernen – und das sind immer große Konzerne – nicht vor normalen Gerichten entschieden werden, sondern von privaten Schlichtungsstellen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Genau!) Es sind also reiche Kanzleien, die dort diese Entscheidung treffen. Und es gab damals – ich sage mal: zum Glück für uns – gerade drei Fälle, wo große Konzerne gegen Nationalstaaten gewonnen haben, die Staaten Millionenbeträge zahlen sollten. Und wenn man sich fragt, warum so was passiert: Wenn zum Beispiel jetzt ein Land entscheidet, ein Pflanzenschutzmittel im Landwirtschaftsbereich zum Beispiel zu verbieten, weil es gesundheitsgefährdend ist, dann kann ein Konzern, der diese Mittel im Ausland einsetzt, klagen, weil das ja nicht am Anfang dieses Abkommens beim Beschluss so war. Und solche Dinge sind passiert. Insofern: Der zweite Punkt, der beim Gericht geklärt werden muss, ist eben, ob diese weitgehenden Ausgleichsmaßnahmen, die den Mercosur-Staaten – nicht uns, sondern den Mercosur-Staaten – eingeräumt werden, rechtens sind. Das Dritte – auch das ist noch nicht abgeschlossen, Herr Henkel –: Die zu Recht angedeuteten gleichen Parameter, die dort herrschen müssen und auch bei uns, sind leider noch nicht bis zum Ende verhandelt. Es heißt immer, das wird nachverhandelt, aber auch da haben wir große Bedenken, weil in Südamerika zum Beispiel Hormone in der Tiermast eingesetzt werden. Es gibt ganz viele gentechnisch veränderte Pflanzen auf den Feldern. Es wird also auch Antibiotika zur Vorbeugung von Krankheiten eingesetzt, also Dinge, die bei uns verboten sind. Insofern würde ich schon gern wissen, was am Ende in diesem Abkommen drinsteht, um eben genau diese gleichen Bedingungen dann auch zu gewährleisten. Sie wissen, es gibt nicht nur im Europäischen Parlament Widerstand, sondern auch bei EU-Staaten. Frankreich führt diesen Widerstand an. Die Franzosen haben natürlich eine sehr starke Bauernschaft, die das nicht so locker sieht wie manche hier im Haus. Ich habe jetzt hier eine ganze Menge Zahlen, was jetzt im Mercosur-Abkommen drinsteht, was wir alles herbekommen sollen. Ich mache es mal an einem Beispiel fest, und zwar am Rindfleisch. Ja, es stimmt, die knapp 100.000 Tonnen würden 1,3 Prozent der gesamten Produktion in der EU bedeuten. Aber wenn man allein die letzten fünf Abkommen, die beschlossen wurden, zusammenzählt, nur im Rindfleischbereich, da sind wir schon bei 3 Prozent. Die EU verhandelt gerade mit Staaten, die auch Rindfleisch liefern wollen. Da sind wir schon bei 5 Prozent. 3 Prozent und 5 Prozent des Rindfleischaufkommens, das ist nicht einfach mal so dahingesagt. Also insofern zieht sich dieser rote Faden durch 50 Jahre Handelsabkommen – nicht EU, sondern damals Nationalstaaten – durch. Die reichen Industriestaaten liefern hochwertige Industriegüter. Die Länder haben kein Geld, um zu bezahlen, deswegen dann immer diese landwirtschaftlichen Rohstoffe. Das zieht sich bis heute durch und das wird sich auch nicht ändern. Aber da müssen wir schon ein bisschen darauf achten, was das mit unserer Landwirtschaft macht – 3 Prozent mehr Rindfleisch in einem Markt, der sowieso überhitzt ist. Rindfleischversorgung in der Europäischen Union ist bei 120 Prozent. Wir produzieren viel zu viel Rindfleisch. Wir produzieren viel zu viel Schweinefleisch. Schweinefleisch wird auch immer wieder aus diesen Abkommen heraus hierhergebracht. Was das macht, noch mal Mengen rein in einen Markt, der sowieso übersättigt ist, zu bringen, das kann man sich ja vorstellen. In der Wirtschaft würde das bedeuten, die Betriebe müssen sich dem Wettbewerb stellen; wenn sie das nicht können, sind sie weg. Insofern ist das nicht einfach so dahingesagt, sondern hier müssen wir im Prinzip alle Mengen von allen Abkommen, die abgeschlossen wurden bzw. die noch in Rede stehen, dann insgesamt im Auge haben. Ich will noch was zu den Vorteilen sagen, die es auch gibt. Man darf nicht verhehlen, dass es seit zehn Jahren den Trend gibt, dass bei diesen Abkommen auch landwirtschaftliche Güter in die Partnerländer exportiert werden können. Das ist etwas Neues. Das liegt daran, dass es in diesen meist weniger entwickelten Ländern, Schwellenländern, gerade solche, die auf einem guten Weg sind, wie Indien, China, Mercosur gehört dazu, dass es eine kaufkräftige Mittelschicht gibt, die sich wünschen, dass es europäische Lebensmittel auf dem Markt gibt. Die sagen: Wir können uns das leisten. Wir haben wenig Vertrauen zu unserer Landwirtschaft und zur Ernährungswirtschaft. Ich habe vorhin schon gesagt: Hormoneinsatz nicht gekennzeichnet, Gentechnikeinsatz nicht gekennzeichnet. Wir haben die sicherste Landwirtschafts- und Ernährungspolitik, die man sich vorstellen kann, auf der Welt. Deswegen gibt es eine kaufkräftige Mittelschicht, die so etwas einfordert. Deswegen steht auch in diesem Mercosur-Abkommen, dass wir hoch verarbeitete, gute Lebensmittel dorthin liefern können. Das kann also auch ein Vorteil für die Landwirtschaft sein. Ich komme zum Fazit: Ich bin natürlich komplett bei Herrn Kalthoff und Herrn Henkel. Das ist ein gutes Abkommen. Wir brauchen das angesichts der geopolitischen Herausforderungen, die wir haben. Wir müssen uns hier von China und von den USA dringend lösen. Da kann wirklich was sehr Gutes auch passieren. Aber ich glaube, Moritz Kalthoff hat es gesagt, das alles kann nicht zulasten der Landwirtschaft gehen. Deswegen auch die Bitte an die Ministerin, das mit nach Berlin und mit nach Brüssel zu tragen, immer eine Evaluierung zu machen: Was bedeuten diese Rohstoffe bei uns auf dem Markt? Was macht das mit den Landwirtschaftsbetrieben, den Agrarunternehmen? Müssen wir gegensteuern? Müssen wir den Betrieben helfen? Das ist das, was wirklich auch ganz wichtig ist. Wie Herr Henkel beantrage ich genauso für meine Fraktion die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Augsten. Ich rufe Frau Abgeordnete Berger für die Fraktion der AfD auf. Bitte.

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Melanie Berger AfD

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Herr Augsten, für das Kompliment: „Das Beste kommt zum Schluss“. Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen und das richte ich jetzt direkt gleich mal an Herrn Henkel: Freihandelsabkommen sind etwas Gutes, wenn sie tatsächlich den wirtschaftlichen Nutzen auf beiden Seiten mehren. Wer miteinander Handel treibt, bewahrt den Frieden und bleibt miteinander im Gespräch. Also da gebe ich Ihnen recht. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Sehr gut zitiert!) Denn Handel schafft Verflechtung, Austausch und Verständigung. Gerade in einer Zeit, in der Zölle, Sanktionen und wirtschaftliche Abhängigkeiten immer stärker als politische Druckmittel eingesetzt werden, ist Freihandel ein wichtiges Gegengewicht. Freihandel ist nur dann richtig, wenn er fair ausgestaltet ist, wenn er unsere eigenen Interessen wahrt und wenn er nicht dazu führt, dass unsere Betriebe und gerade unsere Verbraucher mit ihrer Gesundheit am Ende die Rechnung zahlen. Die Koalition malt uns hier ein Bild von grenzenlosem Wachstum und ihr Antrag suggeriert eine Win-win-Situation, die es so nicht gibt. Es ist ein Abkommen, das unsere heimischen Landwirte eiskalt zum Bauernopfer für globale Handelsinteressen macht. Denn sie preisen den Markteintritt in Südamerika an, verschweigen aber, dass dieser mit dem Ausverkauf unserer Landwirtschaft einhergeht. (Beifall AfD) Bislang schützt nämlich ein Zoll von 60 Prozent unsere heimischen Rindfleischproduktion vor Billigimporten aus Südamerika. Mit diesem Abkommen soll dieser Schutzwall aber auf mickrige 7,5 Prozent zusammengeschmolzen werden. Wir sprachen zum Beispiel erst im letzten Plenum darüber, einen Antrag von uns zur Stärkung der Landwirtschaft haben Sie hier alle geschlossen abgelehnt. Ich sage Ihnen deswegen noch mal: Unsere Landwirte in Thüringen arbeiten unter hohen Umweltauflagen, hohen Tierwohlvorgaben, hohen Sozialstandards, hohen Energiepreisen, hohen Dieselpreisen, immer neuen Dokumentationspflichten und einem immer dichteren Vorschriften-Dschungel. Und dann sollen diese Betriebe mit Importen konkurrieren, bei denen Produktionskosten, Standards und Kontrollen nicht vergleichbar sind. Das ist kein fairer Wettbewerb. (Beifall AfD) Sie schreiben in Ihrem Antrag selbst, dass sich die Wettbewerbsbedingungen für europäische und damit auch für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe verändern können. Das ist sehr höflich formuliert oder – mit den Worten von Frau Müller – „putzig“. In Wahrheit heißt es: Unsere Bauern geraten weiter unter Druck und das scheint Ihnen allen egal zu sein. Denn jede Kuh, die wegen dieses Abkommens aus dem Stall hier in Thüringen verschwindet, macht unser Land abhängiger, verletzlicher und krisenanfälliger. (Beifall AfD) Sie fordern in Ihrem Antrag ein Spiegelprinzip. Für importierte Produkte sollen dieselben Anforderungen an Arbeitnehmer-, Umwelt-, Tierwohl- und Pflanzenschutzstandards gelten wie für europäische Hersteller von Industrie- und Agrarprodukten. Das klingt auf dem Papier gut, aber in der Praxis ist es eine leere Hülse, weil es bisher nicht rechtsverbindlich verankert ist, wie Herr Augsten schon treffend bemerkte. (Beifall AfD) Schauen wir uns also die Realität an. Fast die Hälfte der in Mercosur-Staaten eingesetzten Pestizidwirkstoffe sind in der EU längst verboten. Wir reden hier von Substanzen wie Atrazin, die seit 2004 bei uns wegen Grundwasserbelastung verboten sind. Chlorpyrifos steht wegen möglicher Schäden an Gehirnentwicklung von Kindern in der Kritik. Carbendazim, Mancozeb, Glyphosinat gelten als fortpflanzungsschädlich. Das sind keine harmlosen Pflanzenschutzmittel. Das sind Wirkstoffe, die bei uns aus gutem Grund keine Zulassung mehr haben. Bei uns heißt es also: Zu gefährlich für Boden, Wasser und Gesundheit. In Südamerika heißt das dann wohl offenbar: Gut genug für den Exportanbau. Am Ende landen die Produkte wieder bei uns auf den Tellern. Das ist kein Spiegelprinzip. Ich nenne das eine Doppelmoral mit Gesundheitsrisiko. (Beifall AfD) Glauben Sie bloß nicht, dass die Grenzkontrollen das regeln könnten. Wir sehen, wie das mit der Migration läuft – nämlich gar nicht. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch warnt deutlich: Die derzeitigen Kontrollen sind unzureichend und die Ressourcen der Mitgliedstaaten begrenzt. Die Antwort auf eine Anfrage unseres Bundestagskollegen Bernd Schattner zum Salmonellenskandal bei brasilianischem Hähnchenfleisch besagt, und ich zitiere: Der Bundesregierung liegen derzeit keine Informationen darüber vor, welche Stichproben die amtliche Überwachung der Länder in den letzten Monaten bei Geflügel- und Rindfleischsendungen aus Mercosur-Staaten durchgeführt hat. – Das heißt schwarz auf weiß: Berlin weiß nicht einmal, was kontrolliert wurde. Gleichzeitig wurden aber von Januar bis März 2026 über 11.000 Tonnen Geflügelfleisch und rund 1.600 Tonnen Rindfleisch aus Brasilien nach Deutschland eingeführt. Das ist in meinen Augen politischer Blindflug beim Verbraucherschutz und ein unkalkulierbares Risiko für unsere Gesundheit. Dass das ganze Abkommen auf rechtlich tönernen Füßen steht, zeigt, dass das EU-Parlament am 21. Januar dieses Jahres beschlossen hat, das Abkommen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Ich möchte hier ausdrücklich die Arbeit von René Aust und der ESN-Fraktion hervorheben, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass dieses rechtlich zweifelhafte Abkommen nun in Luxemburg geprüft wird. (Beifall AfD) Ökologisch ist Mercosur genauso ein Desaster. Experten warnen, dass durch das Abkommen die Abholzung im Amazonas massiv steigen wird. Sie verkaufen uns also hier immer wieder Klimaschutz, wollen aber die Zerstörung der grünen Lunge der Welt, auch um billiges Lithium für E-Autos zu bekommen, die bei uns in Thüringen eh kaum einer kauft. Genau hier schließt sich der Kreis zur Automobilwirtschaft. Mein Kollege Jörg Prophet würde jetzt hier an dieser Stelle sagen: Was uns als Transformation verkauft wird, ist in Wahrheit Deformation gewachsener industrieller Strukturen. Thüringen braucht keine neue Rohstoffabhängigkeit für eine gescheiterte E-Auto-Planwirtschaft, Thüringen braucht Freiheit, Technologieoffenheit und Planungssicherheit für seine Betriebe. (Beifall AfD) Unsere Wirtschaft schwächelt nicht, weil wir zu wenige Absatzmärkte erhalten, unsere Wirtschaft wird durch katastrophale Bedingungen im Inland abgewürgt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Nur blauer Dunst!) Ich sage Ihnen: Wenn es keine radikalen Reformen durch Bund und EU gibt, wird es bald keine Thüringer Industrie mehr geben, die von Zollsenkungen überhaupt noch profitieren kann. Wir exportieren dann keine Qualitätswaren mehr, sondern unsere Arbeitsplätze, weil unsere Unternehmen längst dorthin geflohen sind, wo man sie nicht mit Bürokratie und Hochpreispolitik in den Ruin treibt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Aber in China verkaufen wir auch E-Autos als deutsche Industrie!) Besonders kritisch ist noch der Punkt der Anwerbung der technischen Fachkräfte. Thüringen braucht Fachkräfte, ja, aber Thüringen braucht zuerst bessere Bedingungen für die Menschen, die schon hier leben, arbeiten, ausbilden und ihre Betriebe am Laufen halten. Wenn die Landesregierung von Fachkräften redet, meint sie ungelernte Ausländer, die hier mittelfristig durch den Sozialstaat durchgefüttert werden, siehe Zalando. Die German Professional School wirbt jetzt schon aus Südamerika an und es kommen keine Fachkräfte, sondern Ungelernte, die hier erst ausbildungsfähig gemacht werden sollen. Wir müssen also erst mal Illegale abschieben und arbeitslose Migranten zur Rückreise bewegen, bevor wir überhaupt von Einwanderung reden können. (Beifall AfD) Ich sage grundsätzlich Ja zu fairem Handel, Ja zu wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Ja zu den Märkten, wenn sie Thüringen wirklich nutzen, aber Nein zu einem Abkommen, das unsere heimische Landwirtschaft strukturell benachteiligt. Darum wäre es ein ehrlicher Antrag von Ihnen, wenn dieser nicht nur die Chancen beschwören, sondern auch klare Bedingungen formulieren würde. Da sage ich: Erstens keine Zustimmung zu Mercosur, solange das Spiegelprinzip nicht verbindlich, kontrollierbar und sanktionierbar umgesetzt wird. (Beifall AfD) Zweitens keine zusätzlichen Belastungen für unsere Landwirte und Erhalt der heimischen Tierhaltung statt ihrer Verdrängung durch Überseeimporte. Drittens erst die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe stärken, dann über neue Freihandelszonen reden. Und viertens müssen Thüringer Interessen konkret benannt werden. Freihandel ja, aber fair, kontrollierbar und im Interesse unserer eigenen Betriebe. (Beifall AfD) Diesen Antrag in der jetzt vorliegenden Form können wir deshalb nicht unterstützen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Berger. Gibt es weitere Wünsche aus dem Kreis des Landtags? Die gibt es. Ich rufe daher Abgeordneten Henkel noch einmal nach vorn.

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Martin Henkel CDU

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Nach den Reden von AfD und Linken will ich doch noch mal eine Frage aufstellen. Ich frage: Worauf beruht denn der wirtschaftliche Erfolg und der Wohlstand, den wir in diesem Land haben? Ich will es Ihnen sagen: Der beruht vor allem auf Innovation, der beruht auf klugen Köpfe, auf dem Erfindungskreis unserer Ingenieure. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Auf der Vergangenheit!) Der beruht auf der Arbeit fleißiger Menschen, die jeden Tag an die Arbeit gehen und tolle Produkte produzieren, die wir in die Welt exportieren. (Beifall CDU, BSW, SPD) Deutschland hat über Jahrzehnte eine positive Außenhandelsbilanz. Wir waren Exportweltmeister. Kein Land hat so stark davon profitiert wie Deutschland von freien Märkten. Ich will es noch mal abschließend sagen: Freie Märkte sind gut für unser Land. Das ist gut für den Wohlstand. Freie Märkte sichern vor allem ein gutes und friedliches Zusammenleben zwischen den Menschen und den Völkern. Deshalb werden wir als Christdemokraten immer für freien und fairen Handel streiten. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henkel. Frau Abgeordnete Müller hat sich ebenfalls noch zu Wort gemeldet. Bitte.

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Anja Müller Die Linke

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Was uns groß gemacht hat, haben Sie gerade gesagt. „Freie Märkte“, „auf Augenhöhe“ wurde auch mal irgendwie gesagt. Ich weiß nicht, und dann haben Sie gesprochen von negativer Propaganda. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Nein, ich habe von den fleißigen Menschen gesprochen!) Herr Henkel, jetzt rede ich. Das ist auch in der katholischen Kirche so. Wenn der Pfarrer vorn steht, haben die anderen Schäfchen still zu sein. In dem Fall bin es jetzt ich. (Unruhe CDU) Also, Sie haben von negativer Propaganda gesprochen von zwei Fraktionen und setzen uns damit gleich und diskreditieren die evangelische und die katholische Hilfsorganisation, die einen umfangreichen Bericht dargelegt haben, warum es unter Menschenrechtssicht fatal ist, dieses Abkommen also auch noch voll zu leben. Ich lese Ihnen da was vor, vielleicht bildet das ja: „Indigene und lokale Gemeinschaften sehen mit großer Sorge auf das neue Anreizsystem für große Investitionen RIGI, das Argentiniens ultra-liberaler Präsident Milei 2024 per Dekret erlassen hat. Dieses räumt großen Investitionen über 200 Millionen US-Dollar steuerliche und regulatorische Erleichterungen ein, ohne die begünstigten Unternehmen an ökologische oder menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu [erinnern].“ Das heißt, wenn wir das auch noch unterstützen und leben, sind uns doch die Menschenrechte in Argentinien, in Paraguay oder Brasilien in dem Moment – ich formuliere es jetzt, entschuldigen Sie, Herr Präsident, ich sage jetzt Sternchen – scheißegal. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Nein, den Menschen wird es besser gehen!) Und da gehen wir nicht mit, weil für uns als Linke, und das ist extrem wichtig, sind einerseits die Arbeitsplätze hier wichtig, aber auch die Menschen in den Ländern, in die wir exportieren wollen. Denn das Bild, was auch irgendwo jemand – ich glaube, Herr Augsten – gesagt hat, ist natürlich: Natürlich wollen das die Menschen oder es gibt eine gute Mittelschicht dort. Aber auch in dieser Studie wird dargelegt, dass diese Mittelschicht absinken wird, denn je mehr wir dorthin exportieren, umso weniger wird dort produziert. Also wir schwächen dann letztendlich auch wieder diese Staaten. Und noch mal: Da werden wir nicht mitmachen. Und das ist ein Unterschied. Wir stehen zur Internationalität im Gegensatz zur anderen Partei.

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Anja Müller Die Linke

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Ach, kommt da noch ein Tagesordnungspunkt? Nein, dann ist Schluss. Dann lasse ich Herrn Henkel mal fragen – wir aus der katholischen Rhön.

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Martin Henkel CDU

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Nein, ich komme zumindest aus der katholischen Rhön, aber das hat ja bei dem Thema hier nichts zu sagen. Interessant waren aber für mich die Ausführungen gewesen, ich habe ja darauf hingewiesen, dass Marktintegration für die Menschen, die in den Ländern leben, immer einen Wohlstandssprung bedeutet. Und ich will Sie fragen, ob Sie auch genau diese Studien gelesen haben – es ist ja nachvollziehbar, dass das gut für die Menschen ist, für die Länder, die Handel betreiben – oder ob Sie das einfach vielleicht nicht wussten oder für sich bewusst ignoriert haben.

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Anja Müller Die Linke

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Herr Henkel, natürlich lese ich Studien. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Alle?) Natürlich nicht alle, Herr Urbach, ich habe ja noch ein Leben, ein privates. (Beifall Die Linke) Ja, Handel kann, also wenn es auf gleicher Augenhöhe ist, natürlich gut für die Menschen sein. Aber hier ist es eben nicht auf gleicher Augenhöhe. Hier reden wir nicht über gleiche Standards, hier reden wir nicht, dass kontrolliert wird, ob wirklich Lieferketten eingehalten werden, ob die Menschenrechtsstandards, ob das alles eingehalten wird, und solange das nicht ist, können wir dem nicht zustimmen. Denn wollen wir denn wirklich uns das Wasser irgendwo noch abgraben? Es gibt noch Beispiele, da gibt es so Untersuchungen, da sind die importierten Limetten aus Brasilien untersucht worden – was ja auch da mit reinspielt, ist, natürlich darf Bayer jetzt schön seine Wirkstoffe, Pestizide dorthin exportieren. Das wurde von irgendjemandem schon gesagt – ich glaube, von Herrn Augsten –, das wird aber dort nicht kontrolliert. Und dann wurde das mal untersucht bei diesen ganzen Limetten (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das beantwortet aber meine Frage nicht!) – ich komme gleich dazu –, da waren unglaublich viele Limetten, die mit Pestiziden vergiftet waren, die bei uns in den deutschen Supermärkten landen. Ich weiß nicht, ob Sie das wollen! Ich nicht. Ob das unsere heimische Landwirtschaft stärkt, weiß ich auch nicht. Von daher: Für uns gelten internationale Standards und deswegen werden wir das auch ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Müller. Gibt es weitere Redewünsche aus dem Kreis der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich Richtung Regierungsbank und bitte Frau Ministerin BoosJohn damit ans Rednerpult. Vielen Dank.

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Boos-John

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will mal versuchen, ein bisschen die Emotionen runterzukochen so kurz vor dem ganz hitzigen Wochenende. Lassen Sie mich ganz kurz sagen: Das MERCOSUR-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den südamerikanischen Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay eröffnet neue wirtschaftliche Perspektiven. Ja klar, es handelt sich um einen Ordnungsrahmen, der zunächst vorläufig ist, der die Grundlagen für die unternehmerische Überlegung und Kalkulation bietet, aber natürlich – wir sind ja noch nicht fertig im Ratifizierungsverfahren – wirft das Abkommen zugleich auch Fragen hinsichtlich der Wettbewerbsbedingungen, hinsichtlich ökologischer Standards und auch strategischer Abhängigkeiten auf. Das ist völlig klar. Aber ich glaube, es ist einmal gut, dass wir in einem vorläufigen Verfahren stecken, und ich denke, diese Themen werden alle im Verlaufe der Zeit auch abgeräumt werden können. Für Thüringen als exportorientiertes Land ist es wirklich wichtig – als exportorientiertes Land; jeder Wirtschaftsstandort ist entscheidend –, diese Chancen eben auch zu nutzen. Die Landesregierung begrüßt deswegen die Debatte über die Ausgestaltung der wirtschaftspolitischen Perspektive gegenüber Südamerika. Da es jetzt schon relativ heiß herging, würde ich jetzt einfach nur schnell auf die Punkte, auf die Forderungen aus dem Antrag eingehen. Lassen Sie mich deswegen kurz sagen: Die Weiterentwicklung der Aktivitäten der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen war hier ein Fragepunkt, auf den würde ich gern kurz eingehen. Die LEG, die Landesentwicklungsgesellschaft, unterstützt ja schon eine Zeit und heute auch die Thüringer Unternehmen bei der Internationalisierung und Erschließung neuer Märkte und Südamerika gewinnt für die Unternehmen zunehmend an strategischer Bedeutung. Deshalb wurde bereits im letzten Jahr in Porto Alegre, im Mai letzten Jahres, eine neue Auslandsrepräsentanz beauftragt, um den Thüringer Unternehmen zur Seite zu stehen. Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass diese Aktivitäten natürlich auch bedarfsgerecht ausgebaut werden sollten. Und wir haben ja hauptsächlich kleine und mittelständische Unternehmen und gerade diese kleinen und mittelständischen Unternehmen sind eben auf Unterstützung bei einem Markteintritt angewiesen. Und der Zugang zu Einkaufsnetzwerken zum Beispiel, zu industriellen Zulieferstrukturen und regionalen Geschäftspartnern ist häufig die größte Hürde und da kann natürlich –das war ja auch Ihre Frage – die LEG über diese Hürde hinweghelfen. Das Abkommen wird seine Wirkung – das wissen wir alle – wegen eben der noch nicht komplett abgeschlossenen Ratifizierung nur schrittweise entfalten. Deswegen ist es an dem Punkt auch wichtig zu sagen, dass wir da nicht am Ende der Standards sind. Es wird schrittweise sich entfalten und so werden beispielsweise die Zölle branchenspezifisch und zeitlich gestaffelt abgesenkt. Das ist immer ein erhöhter Informationsbedarf, den es gerade durch die Landesentwicklungsgesellschaft auch gut zu begleiten gilt, damit die Unternehmen wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Zu dem zweiten Punkt des Antrags, die Analyse südamerikanischer Interessen und passgenauer Kommunikation an die Thüringer Unternehmen: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, deutsche und damit auch Thüringer Produkte genießen – und jetzt ist Frau Müller weg – weltweit nach wie vor einen sehr guten Ruf. Aber der Wettbewerb nimmt eben ständig zu und erfolgreiche Außenwirtschaftspolitik setzt daher voraus, die Interessen der potenziellen Partner genau zu kennen, genau zu analysieren. Dass die südamerikanischen Regierungen natürlich derzeit ambitionierte Industrie- und Transformationsstrategien – und das muss man ihnen dann auch zugutehalten – verfolgen, zum Beispiel in den Bereichen erneuerbare Energien, Digitalisierung, Agrartechnologie, Wasserstoffwirtschaft und Rohstoffverarbeitung, ist insofern für Thüringen eine Chance, weil genau hier auch für Thüringen die Stärken liegen. Unsere Unternehmen verfügen nämlich über eine hohe Kompetenz im Maschinenbau, bei Präzisionstechnik, in der Automatisierung, in der Medizintechnik und auch in den Umwelttechnologien. Und so kann man dann die Länder entwickeln oder bei der Entwicklung unterstützen. Diese Kompetenzen passen genau zu den Investitionsbedarfen vieler Mercosur-Staaten. Unsere Aufgabe – so verstehe ich sie – besteht dann darin, Marktinformationen systematisch aufzubereiten und branchenspezifisch bereitzustellen, keine nur ganz allgemeinen Länderberichte, sondern ganz konkrete Informationen zu den Fragen der Unternehmen zu liefern, die beispielsweise lauten können: Wo entstehen neue Nachfragepotenziale? Welche lokalen Partner sind relevant, aber welche Risiken – wir haben das schon gehört – und natürlich auch Chancen bestehen? Eine passgenaue Kommunikation dieser Chancen ist entscheidend, damit die Thüringer Unternehmen strategische Entscheidungen fundiert treffen können. Da sind wir, meine ich, auf einem guten Weg. Zu dem dritten Punkt, der Erweiterung der Thüringer Rohstoffstrategie: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Versorgung mit kritischen Rohstoffen ist eine der zentralen industriepolitischen Fragen – wir haben das eben schon gehört – unserer heutigen Zeit. Lithium, Kupfer, Nickel, seltene Erden und weitere strategische Mineralien bilden die Grundlage für Elektromobilität, für Halbleiterproduktion, für Energietechnik und für Digitalisierung. Von einer sicheren Versorgung mit genau diesen Materialien, mit diesen Rohstoffen profitiert die Thüringer Industrie, zum Beispiel die Automobilzulieferindustrie, die Maschinenbauer, aber natürlich auch, wenn wir auf den Halbleiterbereich gucken, die gesamte Hightech- und Energietechnologieindustrie hier in Thüringen. Ohne gesicherte Rohstoffzugänge geraten die industrielle Wertschöpfung und die technologische Souveränität unter Druck. Deswegen ist es gut, sich mit Südamerika im Detail zu beschäftigen, denn hier liegt eine Schlüsselrolle. Insbesondere die sogenannten Lithiumdreieckstaaten Argentinien, Bolivien und Chile verfügen über erhebliche Ressourcen, über erhebliche Reserven und Brasilien besitzt strategisch relevante Vorkommen. Hinzu kommt ein vernehmbares Interesse der südamerikanischen Seite, nicht – und das ist mir wichtig – in eine einseitige Abhängigkeit von China zu gelangen. Auch wir sollten uns das anschauen. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, das Mercosur-Abkommen bei der Thüringer Rohstoffstrategie mitzudenken. Allerdings werden Rohstoffabkommen in der Regel zwischen Staaten, Staatenbündnissen und Industrieunternehmen geschlossen. Vielleicht auch kurz noch mal, Frau Müller: Wir haben Ilo-Kernarbeitsnormen, die bedacht werden und die hier an dem Punkt evaluiert werden müssen. Da bin ich bei Ihnen. Ich habe ja eben schon gesagt: Wir sind noch nicht am Ende der Entwicklung. Lassen Sie mich noch ganz kurz zu Punkt II.4, dem Aufbau eines Fachkräftekorridors, etwas sagen.

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Boos-John

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Ja.

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Dann Herr Abgeordneter Schubert, bitte.

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Andreas Schubert Die Linke

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie sprachen soeben von der Thüringer Rohstoffstrategie, die laut Punkt II.3 des Antrags der Koalitionsfraktion erweitert werden soll. Sagen Sie doch mal, seit wann es denn die Thüringer Rohstoffstrategie gibt, die jetzt dahin gehend erweitert werden soll, dass heimische Industrieunternehmen das Abkommen strategisch nutzen können, um direkt Bezugsquellen für kritische Mineralien aus Südamerika zu erschließen?

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Boos-John

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Sie wissen genau, dass wir dabei sind, diese Rohstoffstrategie weiterzuentwickeln. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Aber die Kollegen scheinen es nicht zu wissen!) Ich würde gern fortfahren und war bei Punkt II.4, bei dem Fachkräftekorridor. Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachkräftemangel stellt uns in Thüringen branchenübergreifend – das wissen Sie – vor erhebliche Herausforderungen. Gerade in den letzten Tagen haben wir gehört, dass unsere Erwerbsfähigen unter die Grenze von einer Million gesunken sind. Industrie, Handwerk, IT-Pflege und technische Berufe melden zunehmend unbesetzte Stellen. Ohne zusätzliche Fachkräfte drohen auch Wachstumshemmnisse. Das wird uns überall attestiert. Die internationale Gewinnung für die duale Ausbildung sowie die Gewinnung von Fachkräften sind deshalb ein wichtiger Bestandteil unserer Fachkräftestrategie. Allerdings hat sich insbesondere die Anwerbung von Fachkräften als langwieriger und teurer Prozess erwiesen, der nach wie vor zahlreiche bürokratische Hürden zu überwinden hat. Der Erfolg von Anwerbungsprojekten hängt immer wieder maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft öffentlicher Stellen der Herkunftsländer ab. Ich bin mir sicher und auch sehr dafür, dass die Potenziale zu nutzen sind. Allerdings müssen wir aufpassen, dass wir unsere Maßnahmen nicht auf zu viele Zielmärkte gleichzeitig richten. Zu Punkt 5, dem fairen Wettbewerb in der Landwirtschaft und Nutzung neuer Chancen: Frau Berger, natürlich wird auch das mitgedacht. Es ist aber, glaube ich, hinreichend schon dazu ausgeführt worden. Am Ende wird in dem Antrag auch auf die Wettbewerbssituation dort eingegangen. Für mich ist ein fairer Wettbewerb auf einem gemeinsamen – wir sagen heute so schön – Level Playing Field eine Selbstverständlichkeit, gar keine Frage. Und ich erwarte, dass diese hohen Anforderungen, die unsere Landwirte erfüllen, für südamerikanische Wettbewerber nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch und vor allen Dingen im Laufe der Zeit, auch bei der Ratifizierung, weiteren Eingang finden. Eine wirksame Kontrolle der im Abkommen vereinbarten Umwelt-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards – ich habe das eben schon in Bezug auf die ILO-Kernarbeitsnormen gesagt – ist dabei eine Grundlage. Und ja, gleichzeitig sehe ich in dem Mercosur-Abkommen eine Chance für die Thüringer Landwirtschaft im Export. Das haben wir schon gehört. Wir haben hochtechnologische Produktionsverfahren und wettbewerbsfähige Produkte. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Thüringer Landwirte die Möglichkeit des Abkommens nutzen können. Und ich bleibe dabei: Freihandel darf nicht zulasten fairer Wettbewerbsbedingungen gehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Mercosur-Abkommen ist weder ein pauschales Heilsversprechen noch eine pauschale Bedrohung, wie das hier immer mal gern dargestellt wird. Sein Nutzen für Thüringen hängt davon ab, wie klug Unternehmen die entstehenden Möglichkeiten gestalten, wie wir sie mitgestalten – für uns als Landesregierung ist daher völlig klar, dass wir uns die Exportchancen erschließen müssen, wir sind Exportland, das haben wir schon gehört –, dass wir unsere Rohrstoffsicherheit stärken, dass wir Fachkräfte gewinnen, aber auch dass wir Standards verteidigen und unsere Unternehmen befähigen, in globalen Märkten erfolgreich agieren zu können. Die Landesregierung wird deswegen den Prozess aktiv begleiten mit der Delegationsreise nach Brasilien. Frau Müller, das haben Sie richtig recherchiert. Im Oktober 2026 sollen dann die bestehenden Kontakte vertieft und Kooperationsfelder sondiert werden. Ich freue mich sehr darauf

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Frau Ministerin, erlauben Sie noch eine Zwischenfrage?

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Boos-John

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und glaube, das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die wir zu erfüllen haben. Gern. Ich bin dann auch am Schluss.

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Herr Abgeordneter Thrum. Bitte.

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Uwe Thrum AfD

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie haben gerade beschrieben, dass Sie den Prozess aktiv begleiten. Wofür braucht es denn den Antrag noch?

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Boos-John

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Ich glaube schon, dass das Rund auch ein Stück weit Aufklärungsbedarf hat. Ich war jetzt noch nicht ganz fertig mit meiner Rede. Wir haben die Aufgabe – und das ist mir wichtig –, diese ganzen Beziehungen weiter auszubauen und natürlich auch zu berichten. Herr Thrum, als Ausschussvorsitzender werden Sie dazu immer gehört werden. Die Themen werden auch Sie in den nächsten Wochen begleiten. Danke schön. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Danke, Frau Ministerin, für diese Ausführungen. Da Frau Ministerin Boos-John die Redezeit um 2 Minuten und 5 Sekunden überschritten hat, besteht nun die Möglichkeit für die Abgeordneten, noch einmal diese 2 Minuten in Anspruch zu nehmen. Besteht der Wunsch danach? Jawohl. Herr Dr. Augsten, bitte schön.

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Dr. Frank Augsten BSW

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Nein, nicht weil jetzt das Beste ganz zum Schluss kommt, deswegen nicht, sondern weil ich den Landtagspräsidenten hier sehe. Zum Thema sage ich auch gleich noch mal etwas. Ich will wirklich ganz herzlichen Dank sagen, dass wir hier in den letzten drei Tagen unter ganz tollen Bedingungen arbeiten konnten. Das war sicher eine technische Herausforderung. Ich glaube, nie war der Plenarsaal so gern gesehen und aufgesucht wie in den letzten drei Tagen. Also noch mal herzlichen Dank an Sie und Ihre Mannschaft. Das war super. (Beifall im Hause) Zum Thema noch einmal: Kollegin Berger, das hat mich so ein bisschen an finstere Zeiten erinnert, die ich erlebt habe. Es darf nicht sein, was nicht ist, oder es ist nicht, was nicht sein darf. Lesen Sie doch einfach mal die Statistik, wie es mit dem E-Auto-Verkauf aussieht, mittlerweile auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Das gefällt Ihnen alles nicht. Aber insofern kommen Sie an der Statistik nicht vorbei. Also, schauen Sie doch mal in die Zeitung, da steht alles drin, und erzählen Sie hier nicht Dinge, die einfach nicht hinhauen. Kollegin Müller, ich teile viele Ihrer Bedenken und Ihrer Sorgen, aber wir haben auch gute Beispiele, wie internationale Abkommen im Interesse der Produzenten dort gut funktionieren. Im Ökolandbau werden zum Beispiel seit 20 Jahren sehr viele Betriebe in Südamerika auf Öko umgestellt. Die werden von deutschen oder von europäischen Kontrollstellen kontrolliert. Die haben Vorbildcharakter für andere Unternehmen. Genau das Gleiche erwarte ich mir für die Unternehmen, die nachher für uns produzieren, weil man natürlich auch dort in diesen Regionen mal zeigt, wie gute Landwirtschaft- und Ernährungspolitik aussieht. Insofern müssen wir da genau aufpassen. Die Gründe und das, was Sie da in diesen einschlägigen Journalen lesen, die ich übrigens auch lese, das muss jetzt Auftrag für uns sein. Wir müssen dafür sorgen, dass solche Dinge, wie Sie sie hier beschrieben haben, nicht passieren. Aber noch mal: Im Ökolandbau haben wir gezeigt, dass so etwas auch funktionieren kann. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

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Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Augsten. Gibt es weitere Redewünsche? Das ist der Fall. Dann bitte ich Abgeordneten Prophet auch noch mal an das Mikrofon. Bitte.

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Jörg Prophet AfD

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Danke schön, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte läuft dadurch, dass wir unterschiedliche Standpunkte haben, aber ich würde für unsere Alternative für Deutschland gern noch mal unsere kommenden Entscheidungen begründen. Mercosur läuft deswegen vorläufig, weil Frau von der Leyen das Ding erst mal einseitig in Kraft gesetzt hat, weil sie gemerkt hat, dass die Staaten Mercosur gleichzeitig mit China verhandeln. Um dort überhaupt noch einen Fuß in der Tür zu haben, hat sie das Ding erst mal freigegeben, was jetzt bei Gericht ist. Gnade uns Gott, dass das Gericht entsprechend entscheidet, denn wenn die das ablehnen, haben wir ein Riesenproblem. (Beifall AfD) Neben den von Frau Müller erwähnten vollkommen richtigen Themen der Menschen, der Arbeits- und Lebensbedingungen, der Gifte, der Pestizide usw. vergessen Sie bitte nicht, dass die da unten bis 2030 gnadenlos abholzen, um landwirtschaftliche Flächen zu erzeugen, die die zusätzlichen Bedarfe hier befriedigen können. Bitte vergessen Sie von der CDU auch nicht: Durch Ihre fehlende Friedenspolitik und Kriegspolitik mit Russland haben Sie mit Russland einen Partner mit 160 Milliarden Euro Exportvolumen abgeschossen. (Beifall AfD) Das ist das Thema, weshalb wir auf einmal wieder Rohstoffe brauchen. Weil Sie dafür gesorgt haben, dass wir unsere Autos elektrifiziert haben, sucht jetzt die Autoindustrie noch ein Absatzgebiet für Verbrenner, weil in diesen ländlichen Gebieten, über die wir hier sprechen werden, eher Verbrenner fahren als tatsächlich dann Elektroautos von Volkswagen, Mercedes oder Audi. Das ist die Wahrheit, die eigentlich dahintersteckt. Da muss ich noch mal ganz deutlich sagen: Für 10 Milliarden, die wir vielleicht mit Autos und Maschinen da unten umsetzen können, stellen wir unsere gesamte Landwirtschaft in den Wind eines Wettbewerbs, der nicht fair ist, weil dort mit Bandagen gekämpft wird, die wir nicht haben. Wir haben die hochwertigen Lebensmittel und bekommen dann sonst was rein hier. Arbeitslose, Frau Ministerin, haben wir genug. 75.000 – da haben wir genug Potenzial, was wir hier machen können. Ich sage Ihnen im Namen der Alternative für Deutschland: Im Zweifel sind wir für Friedenspolitik, bevor wir für unfairen Freihandel sind. Danke. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Mercosur als Chance für Thüringen begreifen und gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Prophet. Gibt es weitere Redewünsche aus dem Kreis der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Was ich hingegen erkennen konnte, war der Wunsch nach Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Richtig? (Zuruf Abg. Jary, CDU: Ja!) Das ist der einzige Ausschuss, an den der Antrag überwiesen werden soll. Dann lassen Sie uns jetzt über diese Ausschussüberweisung abstimmen. Wenn Sie also zustimmen, dass der Antrag in Drucksache 8/3724 an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum überwiesen wird, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD und der Fraktion Die Linke. Da ein klares Stimmergebnis nicht erkennbar ist, bitte ich um einen kleinen Moment Geduld. Um ein klares Abstimmungsergebnis zu haben, würde ich die Abstimmung noch einmal wiederholen, damit wir noch einmal in Ruhe nachzählen können. Ich bitte zunächst um die Handzeichen für die Zustimmung zur Ausschussüberweisung. Dann bitte ich jetzt noch einmal um das Handzeichen für die Gegenstimmen. Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Für die Ausschussüberweisung haben 30 Abgeordnete gestimmt. Gegen die Ausschussüberweisung haben 39 Abgeordnete gestimmt. Dann stimmen wir jetzt den Antrag als solchen ab. ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Die Linke. Davon ausgehend, dass sich in den letzten verändert hat, gehe ich davon aus, dass dem Antrag Tagesordnungspunkt 26. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus dem Kreis zugetragen, dass dies für heute der letzte Tagesordnungspunkt nächste außerplanmäßige Plenarsitzung findet am 1. einen schönen Abend.

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